Angaben zum Auszubildenden: Schulische Vorbildung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Ausbildungsberuf: Maurer und Betonbauer Fachrichtung: Beton- und Stahlbetonbauer. Ausbildungsjahr: 1. Lehrjahr. Alter: 16 Jahre. Vorraussetzungen des Auszubildenden: Der Auszubildende hat aus seiner Schulzeit gute Kenntnisse aus dem Bereich Physik. Aus einer früheren Unterweisung, kann der Auszubildende bereits mit einer Wasserwaage umgehen, und Höhen übertragen. Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan: Ausbildungsplan für Beton- und Stahlbetonbauer gem. § 5 Ausbildungsordnung lfd. Nr. 4d.(Handhaben einfacher Vermessungsgeräte - Übertragen und Einmessen von Höhen mit Wasserwaage und Schlauchwaage).
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