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Entnahmen und Einlagen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

Título: Entnahmen und Einlagen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

Trabajo de Seminario , 2003 , 20 Páginas , Calificación: 2,0

Autor:in: Handan Arslan (Autor)

Economía de las empresas - Contabilidad e impuestos
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Resumen Extracto de texto Detalles

Im Folgenden geht es um Einlagen und Entnahmen bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Da `Vermögensänderungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, den Gewinn weder erhöhen noch vermindern´ dürfen, sind gem. § 4 I EStG der Wert der Einlagen vom Gewinn abzuziehen und der Wert der Entnahmen hinzu zu addieren. Mit dem Ziel die private Sphäre vom betrieblichen Bereich abzugrenzen.
Bei Kapitalgesellschaften wird jedoch zwischen dem betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen und nicht zwischen dem privaten und betrieblichen Bereich unterschieden. Hierbei werden Entnahmen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen gem. § 8 III S. 2 KStG und Einlagen in Form von verdeckten Einlagen gem. § 8 I KStG i.V.m. § 4 I S. 5 EStG zwischen Gesellschaft und Gesellschafter getätigt. Im Rahmen der folgenden Ausarbeitung werden die Besonderheiten bei der Kapitalgesellschaft jedoch nicht weiter erläutert.
Die Ausarbeitung des Themas ist einschließlich der Einführung in fünf Abschnitte gegliedert. Im zweiten Abschnitt werden Ansatz und Bewertung von Einlagen und im dritten der von Entnahmen abgehandelt. Im vierten Abschnitt wird dann die Bedeutung von Einlagen und Entnahmen bei § 4 III EStG herausgestellt. Abschließend erfolgt eine thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse der Ausarbeitung.

Extracto


Inhaltsverzeichnis der Seminararbeit

1. Einführung

1.1 Thema, Ziel und Aufbau der Arbeit

2. Ansatz und Bewertung von Einlagen

2.1 Der Einlagebegriff und ihre Charakteristika

2.2 Bewertungsmaßstäbe und ihre Rechtsfolgen

3. Ansatz und Bewertung von Entnahmen

3.1 Der Entnahmebegriff und ihre Charakteristika

3.2 Bewertungsmaßstäbe und ihre Rechtsfolgen

4. Ansatz und Bewertung von Einlagen und Entnahmen bei § 4 III EStG

4.1 Rechtliche Lage und Gewinnauswirkung

4.2 Einlage- und Entnahmefähige Gegenstände und ihre Bewertung im Einzelfall

5. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die steuerliche Behandlung von Einlagen und Entnahmen zur Abgrenzung der privaten Sphäre vom betrieblichen Bereich zu analysieren und deren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung aufzuzeigen.

  • Grundlagen des Einlage- und Entnahmebegriffs nach EStG
  • Bewertungsmaßstäbe (Teilwertansatz) und deren steuerliche Konsequenzen
  • Besonderheiten bei der Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen
  • Behandlung von Nutzungsentnahmen und -einlagen

Auszug aus der Seminararbeit

a) Gegenstand einer Einlage

Einlagefähige Gegenstände sind solche, die nach § 4 I S. 1 EStG Bestandteil des Vermögensvergleichs sein können, d.h. nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter sind einlagefähig. Dabei wird unterschieden zwischen Bareinlagen, in Form von liquiden Mitteln, Überweisungen etc. und Sacheinlagen, sowohl materieller als auch immaterieller Wirtschaftsgüter. Einlagefähige immaterielle Wirtschaftsgüter umfassen Nutzungsrechte und selbsterstellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. R 31 a II S. 3, 4 EStR, trotz ihres Aktivierungsverbotes in der Bilanz.

Voraussetzung für die Einlage von dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten ist jedoch, dass sie einen messbaren wirtschaftlichen Wert darstellen. Es ist zu beachten, dass die „unentgeltliche“ Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, die im Eigentum des Steuerpflichtigen oder eines fremden Dritten steht, und die Leistungserbringungen jener, nicht Gegenstand einer Einlage sein können. Nicht einlagefähig sind demnach beispielsweise die Gewährung eines zinslosen Darlehens, die eigene Arbeitskraft, `soweit sie nicht in den Wert eines WG eingegangen ist´ und `unentgeltliche private Gefälligkeitsleistungen Dritter´. Durch diese Einschränkungen soll vermieden werden, dass die Einlage von Leistungen und Nutzungsüberlassungen Gewinnminderungen im Betriebsvermögen auswirkt, ohne dass der Tätigende Einnahmen zu versteuern hat. Da `im geltenden Steuerrecht weder kalkulatorische Größen gewinnmindernd verrechnet werden können noch fiktive Einnahmen steuerbar sind´. Nach Schefflers Ansicht führe diese Einschränkung jedoch dazu, dass der unternehmerische Erfolg ´um den Wert dieser Nutzungen und Leistungen höher ausfällt´.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Vorstellung des Themas Einlagen und Entnahmen sowie Erläuterung des Aufbaus der Arbeit.

2. Ansatz und Bewertung von Einlagen: Detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Einlagen sowie deren Bewertungsgrundsätze.

3. Ansatz und Bewertung von Entnahmen: Darstellung des Entnahmebegriffs und der zugehörigen Bewertungsmaßstäbe zur Abgrenzung vom Privatbereich.

4. Ansatz und Bewertung von Einlagen und Entnahmen bei § 4 III EStG: Untersuchung der steuerlichen Auswirkungen bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung.

5. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse zur steuerlichen Korrektur bei nicht betrieblich veranlassten Vorgängen.

Schlüsselwörter

Einkommensteuergesetz, Einlagen, Entnahmen, steuerliche Gewinnermittlung, Teilwert, Privatvermögen, Betriebsvermögen, Einnahmenüberschussrechnung, stille Reserven, Betriebsvermögensvergleich, Sachzuwendungen, Nutzungsentnahmen, Aufwandseinlagen, Steuerentstrickung, Wirtschaftsgüter.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die steuerliche Einordnung und Bewertung von Einlagen und Entnahmen bei der Gewinnermittlung von Steuerpflichtigen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen der Einlage- und Entnahmebegriff, deren korrekte Bewertung nach dem Teilwertprinzip sowie die Abgrenzung zwischen privater Lebensführung und betrieblicher Sphäre.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie Einlagen und Entnahmen den steuerlichen Gewinn beeinflussen und welche gesetzlichen Vorgaben (§ 4, § 6 EStG) hierbei beachtet werden müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse sowie der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und geltender Einkommensteuerrichtlinien.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Kriterien für den Ansatz von Einlagen und Entnahmen, die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe sowie die Besonderheiten bei der Einnahmenüberschussrechnung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Einlagen, Entnahmen, EStG, Teilwertansatz, Betriebsvermögen, stille Reserven und Gewinnermittlung.

Wie unterscheidet sich die Bewertung bei Barentnahmen von Sachentnahmen?

Barentnahmen werden mit dem entnommenen Nennbetrag bewertet, während Sachentnahmen regelmäßig mit den Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen sind.

Warum ist die Abgrenzung bei der Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) kritisch?

Obwohl das Gesetz keine explizite Verweisung enthält, müssen Einlagen und Entnahmen aufgrund des Grundsatzes der Gesamtgewinngleichheit berücksichtigt werden, um eine identische Gewinnermittlung wie beim Betriebsvermögensvergleich sicherzustellen.

Final del extracto de 20 páginas  - subir

Detalles

Título
Entnahmen und Einlagen bei der steuerlichen Gewinnermittlung
Universidad
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Curso
Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre 'Rechnungslegung und Besteuerung'
Calificación
2,0
Autor
Handan Arslan (Autor)
Año de publicación
2003
Páginas
20
No. de catálogo
V61134
ISBN (Ebook)
9783638546584
ISBN (Libro)
9783638843911
Idioma
Alemán
Etiqueta
Entnahmen Einlagen Gewinnermittlung Seminar Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Besteuerung“
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Handan Arslan (Autor), 2003, Entnahmen und Einlagen bei der steuerlichen Gewinnermittlung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61134
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