„Vergnügen an Veränderungen ist dem Menschen bleibend eigen.“ Nirgendwo wird dieses klassische Dogma so deutlich erkennbar wie im Steuerrecht. Keine Berufsgruppe bekam den Strom sich ändernder Rechtsauffassungen in den letzten Jahren dabei so besonders zu spüren wie jene der Lehrenden und Vortragenden an Universitäten, Fachhochschulen und Nicht-Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Wurde diese Personengruppe vormals (mit all den Unwägbarkeiten, die eine wechselnde steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Qualifizierung mit sich bringt) abwechselnd als „freiberuflich“ tätig bzw. als „abhängig“ beschäftigt klassifiziert, so sollte ihre Rechtsstellung als „echter Dienstnehmer“ durch die, im Rahmen des BudBG 2001 neu eingeführte Generalnorm grundsätzlich fest verankert werden. Herausragender Bedeutung kommt dabei der nur prinzipiellen Anwendbarkeit der Rechtsnovelle zu, die eine Fülle an – im Steuerrecht ohnehin hinlänglich bekannten – Ausnahmen von der Regel schon erkennen lässt.
Ziel der vorliegenden Arbeit soll es daher sein, eine möglichst systematische, nachvollziehbare und theoretisch fundierte Darstellung der für Lehrende/Vortragende bestehenden Regelungsgefüge zu geben, ohne dabei den notwendigen, kritischen Fokus zu vernachlässigen. Um eine abgerundete Gesamtbetrachtung ermöglichen zu können, müssen nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Verzahnungen und bestehender Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Rechtsbereichen dabei sowohl einkommens- und umsatzsteuerliche Aspekte, als auch sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Regelungen jeweils im Konnex zueinander in die Betrachtung mit einbezogen werden, worin die Hauptleistung dieser Arbeit anzusehen ist.
Ausgehend von einer bewusst ausführlich gehaltenen Skizzierung grundlegender Begriffe, auf die im Verlauf der Arbeit mehrmals zurückgegriffen wird und deren klare Abgrenzung von einander weitreichende Konsequenzen nach sich zieht, bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit eindeutig die Klassifizierung der Lehr- bzw. Vortragstätigkeiten innerhalb der einzelnen Rechtsbereiche, wodurch Gemeinsamkeiten aufgezeigt, widersprüchliche Regelungen herausgearbeitet sowie sich dadurch ergebende Kritikpunkte systematisch dargestellt werden können, die, um den Überblick zu wahren, immer sofort am Ende des jeweiligen Abschnitts aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. EINLEITUNG
- II. BEGRIFFSABGRENZUNGEN
- 1 Lehrende/Unterrichtende versus Vortragende
- 1.1 Zweck der Begriffsabgrenzung
- 1.2 Lehrende/Unterrichtende
- 1.2.1 Begriff
- 1.2.2 Beispiele
- 1.3 Vortragende
- 1.3.1 Begriff
- 1.3.2 Beispiele
- 2 Bildungseinrichtung versus Nicht-Bildungseinrichtung
- 2.1 Zweck der Begriffsabgrenzung
- 2.2 Begriff
- 2.3 Beispiele
- 3 Erwachsenenbildungseinrichtung versus Nicht-Erwachsenenbildungseinrichtung
- 3.1 Begriffsdefinition nach dem EB-FÖG
- 3.1.1 Erwachsenenbildungseinrichtungen kraft Kundmachung
- 3.1.2 Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgrund vorwiegend betriebener Erwachsenenbildung
- 3.1.2.1 Gesetzliche Bestimmung
- 3.1.2.2 Erfüllungsvoraussetzungen
- 3.1.2.2.1 Erwachsenenbildung
- 3.1.2.2.1.1 Berufliche Fortbildung, Weiterbildung
- 3.1.2.2.1.2 Ausbildung, Umschulung
- 3.1.2.2.1.3 Abgrenzungsproblematik und Verwaltungspraxis
- 3.1.2.2.2 „Betreiben“
- 3.1.2.2.3 „Vorwiegend“
- 3.1.2.2.3.1 Steuerliche Überwiegenheit
- 3.1.2.2.3.2 Sozialversicherungsrechtliches Vorwiegen
- 3.2 Weitere Begriffsauslegungen
- 3.2.1 Begriffsdefinition der Andragogik
- 3.2.2 Begriffsverwendung in anderen Rechtsbereichen
- 3.2.2.1 Kreis begünstigter Spendenempfänger gem. § 4 (4) Z. 5 EStG bzw. § 18 (1) Z. 7 EStG
- 3.2.2.2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
- 3.2.2.3 Gesetz über die Berufsreifeprüfung
- 3.2.2.4 Bibliotheksordnung der österreichischen Nationalbibliothek
- 3.2.2.5 Ressorts des BMBWK
- 4 Kritische Würdigung und abschließende Gesamtbetrachtung
- 5 Kreativer Ausblick
- III. EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON LEHRENDEN UND VORTRAGENDEN
- 1 Einkommensteuerliche Klassifizierung von Lehrenden/Vortragenden
- 1.1 Einkommensteuerlicher Klassifizierungsbaum
- 1.2 Erläuterungen zum einkommensteuerlichen Klassifizierungsbaum
- 1.2.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- 1.2.1.1 Klassifizierungspfad
- 1.2.1.2 Gesetzliche Bestimmungen des § 25 EStG
- 1.2.1.2.1 Allgemeine, stl. Dienstnehmereigenschaft i. S. d. § 47 (2) EStG
- 1.2.1.2.1.1 Gesetzliche Bestimmung
- 1.2.1.2.1.2 Erfüllungsvoraussetzungen
- 1.2.1.2.1.3 Sogwirkung einer anderen nichtselbständigen Tätigkeit
- 1.2.1.2.1.4 Beispiele
- 1.2.1.2.2 Sonderbestimmungen zur stl. Dienstnehmereigenschaft i. S. d. § 47 (2) EStG für Lehrende/Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen
- 1.2.1.2.2.1 Gesetzliche Bestimmung
- 1.2.1.2.2.2 Sogwirkung einer anderen nichtselbständigen Tätigkeit
- 1.2.1.2.2.3 Beispiele
- 1.2.1.2.3 Fiktive Dienstnehmer i. S. d. § 47 (2) EStG an Nicht-Erwachsenenbildungseinrichtungen
- 1.2.1.2.3.1 Gesetzliche Bestimmung
- 1.2.1.2.3.2 Erfüllungsvoraussetzungen
- 1.2.1.2.3.3 Sogwirkung fiktiver, lohnsteuerpflichtiger Einkünfte
- 1.2.1.2.3.4 Beispiele fiktiver Dienstnehmer
- 1.2.2 Sonstige Einkünfte
- 1.2.2.1 Klassifizierungspfad und gesetzliche Bestimmungen
- 1.2.2.2 Beispiele
- 1.2.3 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- 1.2.3.1 Klassifizierungspfad
- 1.2.3.2 Gesetzliche Bestimmung
- 1.2.3.3 Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- 1.2.3.4 Beispiele
- 1.2.4 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- 1.2.4.1 Klassifizierungspfad
- 1.2.4.2 Gesetzliche Bestimmung
- 1.2.4.3 Erfüllungsvoraussetzungen
- 1.2.5 Sonderfall: Ausländische Lehrende/Vortragende
- 1.2.6 Sonderfall: Gesellschaft
- 1.2.6.1 Grundsatzbestimmung
- 1.2.6.2 Lehrende ohne Gesellschafterstatus
- 1.2.6.2.1 Sogwirkungen zwischen gewerblichen/selbständigen Einkünften
- 1.2.6.2.2 Lehr-/Vortragsleistungen von Gesellschaftern
- 2 Steuerliche Konsequenzen der Klassifizierung als Lehrender/Vortragender mit betrieblichen Einkünften
- 2.1 Unterschiede in der ertragsteuerlichen Behandlung zwischen Einkünften aus selbständiger Arbeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb
- 2.2 Ermittlung betrieblicher Einkünfte
- 2.2.1 Betriebseinnahmen
- 2.2.1.1 Typische Betriebseinnahmen Lehrender/Vortragender
- 2.2.1.2 Sonderfall: Veräußerungsgewinne bei Betriebsaufgabe
- 2.2.2 Betriebsausgaben
- 2.2.2.1 Typische Betriebsausgaben Lehrender/Vortragender
- 2.2.2.2 Betriebsausgabenpauschalierung
- 2.3 Steuerbegünstigung i. S. d. § 11a EStG
- 2.4 Besteuerungsvollzug
- 3 Steuerliche Konsequenzen der Klassifizierung als Lehrender/Vortragender mit außerbetrieblichen Einkünften
- 3.1 Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte
- 3.1.1 Betriebliche versus außerbetriebliche Einnahmen
- 3.1.2 Werbungskosten versus Betriebsausgaben
- 3.1.2.1 Grundlegende Unterschiede
- 3.1.2.2 Unterschiede bei ausgewählten Absetzposten
- 3.1.2.3 Werbungskostenpauschale
- 3.2 Besteuerungsvollzug
- 4 Steuerliche Konsequenzen der Klassifizierung als ausländischer Lehrender/Vortragender
- 4.1 Ausgangsproblematik
- 4.2 Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
- 4.3 Instrumente zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
- 4.3.1 Bilaterale Instrumente
- 4.3.1.1 Funktionsweise von DBA
- 4.3.1.2 Zuteilungsregeln im OECD-DBA-Musterabkommen
- 4.3.1.2.1 Bedeutung der innerstaatlichen, ertragsteuerlichen Klassifizierung von Lehrenden/Vortragenden
- 4.3.1.2.2 Zuteilungsregelungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. Artikel 7 - 9 OECD-MA
- 4.3.1.2.3 Zuteilungsregelungen bei Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. Artikel 14 OECD-MA
- 4.3.1.2.4 Zuteilungsregelungen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. Artikel 15 OECD-MA
- 4.3.1.2.4.1 Grenzgänger
- 4.3.1.2.4.2 183-Tage-Klausel
- 4.3.1.2.5 Zuteilungsregeln im öffentlichen Dienst gem. Artikel 19 OECD-MA
- 4.3.1.2.6 Internationale Qualifikationskonflikte
- 4.3.1.3 Gastlehrerklauseln in DBA
- 4.3.1.3.1 Befreiung der Vergütungen im Gastland
- 4.3.1.3.2 Befreiungen im Gastland hinsichtlich ausländischer Zahlungen
- 4.3.2 Unilaterale Maßnahmen
- 4.4 Innerstaatliche, ertragsteuerliche Behandlung von beschränkt steuerpflichtigen Lehrenden/Vortragenden
- 4.4.1 Lohnsteuerabzug gem. § 70 EStG
- 4.4.2 Besonderer Steuerabzug gem. § 99 EStG
- 4.4.3 Unterlassung der Besteuerung aufgrund der Zuteilungsregeln
- 4.4.4 Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG
- 5 Steuerliche Konsequenzen auf Seiten der Bildungseinrichtung
- 5.1 Lehrende/Vortragende mit außerbetrieblichen Einkünften
- 5.2 Lehrende/Vortragende mit betrieblichen Einkünften
- 6 Kritische Würdigung und abschließende Gesamtbetrachtung
- IV. UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON LEHRENDEN UND VORTRAGENDEN
- 1 Steuersubjekt
- 1.1 Unternehmer i. S. d. UStG
- 1.1.1 Begriff des Unternehmers i. S. d. UStG
- 1.1.2 Kriterien der Unternehmereigenschaft
- 1.1.2.1 Person
- 1.1.2.2 Gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit
- 1.1.2.2.1 Nachhaltigkeit
- 1.1.2.2.2 Einnahmenerzielung
- 1.1.2.3 Selbständigkeit
- 1.1.2.3.1 Grundsatz zum umsatz- und ertragsteuerlichen Gleichklang
- 1.1.2.3.2 Sonderfall Fiktion
- 1.2 Beginn und Ende der unternehmerischen Tätigkeit
- 1.3 Beispiele
- 1.3.1 Universitäts-/Gastprofessoren und Universitätsdozenten
- 1.3.2 Lehrbeauftragte
- 1.3.3 Lehrpersonen mit sonstigen Einkünften
- 1.3.4 Freie Dienstnehmer an Erwachsenenbildungseinrichtungen
- 2 Steuergegenstand
- 2.1 Einheitlichkeit der Leistung
- 2.2 Leistungsaustausch
- 3 Leistungsort
- 3.1 Bedeutung des Leistungsortes
- 3.2 Grundsätzlicher Leistungsort
- 3.3 Sonderbestimmungen
- 3.3.1 Tätigkeitsort bei wissenschaftlicher/unterrichtender Tätigkeit
- 3.3.1.1 Wissenschaftliche Tätigkeit
- 3.3.1.2 Unterrichtende Tätigkeit
- 3.3.1.3 Ähnliche Leistungen
- 3.3.2 Beratung bzw. Überlassung von Informationen
- 3.3.3 (Abgrenzungs-)Beispiele
- 3.3.3.1 Kongresse und Seminare
- 3.3.3.2 Fachvorträge
- 3.3.3.3 Informationsüberlassung
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- Mag. rer. soc. oec. Alexander Herbst (Author), 2007, Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrenden und Vortragenden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61209