IFRS im Mittelstand. Eine Chance für KMU?


Mémoire (de fin d'études), 2006

72 Pages, Note: 2,5


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III

ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI

1. EINFÜHRUNG

1.1 PROBLEMSTELLUNG

1.2 ZIELSETZUNG DER ARBEIT

2. KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU)

2.1 QUANTITATIVE KRITERIEN ZUR DEFINITION VON KMU

2.2 QUALITATIVE KRITERIEN ZUR DEFINITION VON KMU

3. RECHNUNGSLEGUNG NACH IFRS

3.1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

3.2 GRUNDLEGENDE UNTERSCHIEDE ZUM DEUTSCHEN HGB

4. ARGUMENTE FÜR DIE ANWENDUNG DER IFRS BEI KMU

4.1 UNTERNEHMENSTRANSPARENZ

4.2 NEUE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN DURCH ZUNEHMENDE GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN

4.3 UNTERNEHMENSIMAGE - IFRS ALS POSITIVES SIGNAL

4.4 HARMONISIERUNG VON EXTERNEM UND INTERNEM RECHNUNGSWESEN

4.4.1 Konvergenznotwendigkeit im Rechnungswesen

4.4.2 IFRS als Ausgangspunkt für die Konvergenz

4.5 BILANZPOLITIK

4.6 VERBESSERTE MÖGLICHKEITEN ZUR UNTERNEHMENSFINANZIERUNG

4.6.1 Rating/Basel II

4.6.2 Schneller Zugang zum Kapitalmarkt bei Bedarf

4.6.3 Leichterer Zugang zu internationalen Kreditgebern

4.6.4 Leichterer Zugang zu möglichen Finanzierungsformen

4.6.4.1 Eigenkapitalfinanzierungen

4.6.4.2 Mischformen - Mezzanine-Finanzierungen

4.6.4.2.1 Begriff Mezzanine-Kapital

4.6.4.2.2 Arten von Mezzanine-Kapital

4.6.4.2.3 Bilanzielle Behandlung von Mezzanine-Kapital

4.6.4.2.4 Beurteilung von Mezzanine-Kapital für den Mittelstand

4.6.4.3 Fremdkapitalfinanzierungen

5. ARGUMENTE GEGEN DIE ANWENDUNG DER IFRS BEI KMU

5.1 AUSWIRKUNGEN AUF DIE DARSTELLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ-

UND ERTRAGSLAGE

5.1.1 Generelle Informationsvermittlung durch Bilanzen

5.1.2 Grenzen bilanzieller Erfolgsermittlung

5.2 MAßGEBLICHKEIT/MEHRFACHBILANZIERUNG

5.2.1 Maßgeblichkeit und Probleme bei der Abkehr

5.2.2 Tendenz des Gesetzgebers

5.3 UMSTELLUNGS- UND FOLGEKOSTEN

5.4 KOMPLEXITÄT DER REGELUNGEN

6. ENTWICKLUNG EINES EIGENSTÄNDIGEN REGELWERKS FÜR KMU

6.1 AUSGANGSSITUATION UND HISTORIE DES PROJEKTS

6.2 DERZEITIGER STAND DES NPAE PROJEKTS

6.3 VORAUSSICHTLICHE ERLEICHTERUNGEN FÜR KMU

6.4 BEURTEILUNG AUS SICHT DES MITTELSTANDS

7. FAZIT

QUELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Überblick der Anwendung der IFRS aus Sicht des nationalen Gesetzgebers

Abbildung 2: Wichtige Unterschiede zwischen den IAS/IFRS und dem HGB

Abbildung 3: Vorteile einer Rechnungslegung nach IFRS

Abbildung 4: BedeuZtung unterschiedlicher Finanzierungsoptionen für die derzeitige Unternehmensfinanzierung im Mittelstand

Abbildung 5: Nachteile einer Rechnungslegung nach IFRS

Abbildung 6: SME Projektplan

1. EINFÜHRUNG

1.1 PROBLEMSTELLUNG

Die International Financial Reporting Standards1 sind auf dem Vormarsch - und betreffen nicht nur Global Player. Auch für den Mittelstand nimmt die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung2 ständig zu und doch ste- hen viele mittelständische Unternehmen den IFRS noch skeptisch gegenü- berstehen.3 Vorteile der internationalen Rechnungslegung sollen vor allem in der Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse zu sehen sein. Un- ternehmen, die international tätig sind und somit rechnungslegungspflichti- ge Niederlassungen in verschiedenen Ländern haben, können die Ergeb- nisse besser vergleichen.4

Während kapitalmarktorientierte Unternehmen schon seit dem 01.01.2005 verpflichtet sind auf IFRS umzustellen, gestaltet sich die Lage im Mit- telstand komplexer. Auf freiwilliger Basis ist auch die Anwendung von IFRS im Einzelabschluss bzw. für nicht-kapitalmarkorientierte Gesellschaften möglich5, d.h. es besteht die Option einen zusätzlichen Abschluss nach internationalen Richtlinien zu erstellen. Die Regelungen des deutschen HGB und der IFRS unterscheiden sich aufgrund der Grundkonzeption je- doch erheblich.

Die internationalen Rechnungslegungsstandards verzichten dabei auf we- sentliche Elemente des handelsrechtlichen Gläubigerschutzes zugunsten einer Investororientierung. Sie stehen allein im Fokus der Informationsfunk- tion. Demgegenüber sind die Bilanzierungsgrundsätze nach HGB aufgrund der Ausschüttungsbemessungsfunktion und dem damit angestrebten Kapitalerhaltungsprinzip vom Vorsichtsprinzip geleitet.6

Es stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Entwicklung für die Unternehmen hat und inwiefern der Mittelstand betroffen ist. Insbesondere steht zur Diskussion, ob Mittelständler durch eine freiwillige Umstellung der Rechungslegung auf IFRS Vorteile z.B. hinsichtlich der Finanzierung erwarten können, oder ob die Nachteile z.B. Kosten einer Umstellung die Vorteile kompensieren oder sogar übersteigen.

1.2 ZIELSETZUNG DER ARBEIT

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zukunft der Rechnungslegung im Mittelstand. Zielsetzung ist es, die Vor- und Nachteile einer Umstellung auf IFRS aus Sicht des Mittelstands darzustellen, da sich die überwiegende Anzahl von Untersuchungen zur internationalen Rechnungslegung mit kapitalmarktorientierten Großbetrieben beschäftigt.7 Zudem werden die Entwicklungen eigener internationaler Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen aufgezeigt.

Die vorliegende Arbeit ist in sieben Kapitel gegliedert. Nach diesem einlei- tenden Abschnitt folgt der Teil 2, der die Charakteristika mittelständischer Unternehmen erläutert und damit die arbeitsspezifische Definition darlegt.

Das darauf folgenden Kapitel 3 befasst sich mit den rechtlichen Rahmen- bedingungen, sowie den grundlegenden Unterschieden der IFRS zum deutschen HGB, bevor im Hauptteil der Arbeit in den Kapiteln 4 und 5 die Vor- und Nachteile einer Umstellung speziell für den Mittelstand erörtert werden.

Im anschließenden 6. Teil soll das sog. SME-Projekt des IASB, auch IASBProjekt Accounting Standards for Non-Publicity Accountable Entities, vorgestellt werden.

2. KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU)

Der sog. Mittelstand wird häufig als das „Rückrat der deutschen Wirtschaft“ bezeichnet. Die erfolgreiche Entwicklung des Mittelstands hat wesentlich zum deutschen Wirtschaftswunder beigetragen.8 Aufgrund dieser Entwicklungen stehen der Mittelstand und seine Entwicklungen häufig im Mittelpunkt des politischen und akademischen Interesses.

Für den Begriff Mittelstand findet sich keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. In der betriebswirtschaftlichen Literatur werden die Beg- riffe „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU), „mittelständische Unter- nehmen“ und „Mittelstand“ häufig synonym verwendet.9 Der Begriff mittel- ständisches Unternehmen ist eine vorwiegend im deutschen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung für ein Unternehmen von i.d.R. kleinerer oder mittlerer Unternehmensgröße. Im internationalen Sprachgebrauch domi- niert die Bezeichnung Small and Medium-sized Enterprises, kurz SME.10 „Zur Definition der KMU existiert in der wissenschaftlichen Literatur kein einheitliches Bild. Sie können von Großunternehmen durch qualitative oder quantitative Kriterien abgegrenzt werden.“11 Um die Abgrenzungen deutlich zu machen, müssen neben den quantitativen Merkmalen die qualitativen Merkmale aufgezeigt werden.

2.1 QUANTITATIVE KRITERIEN ZUR DEFINITION VON KMU

Der Begriff „kleine und mittlere Unternehmen“ impliziert zunächst eine quantitative Abgrenzung. National wie international ist dabei der Rückgriff auf die Zahl der Beschäftigten, die Bilanzsumme und den Umsatz üblich.12 Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM), der deutsche Gesetzgeber und die EU-Kommission haben definitorische Abgrenzungen entwickelt. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Investitionsbank le- gen die Definition der EU-Kommission für die Abgrenzung von KMU zugrunde, die für Unterstützungsprogramme und Darlehen in Frage kom- men.13 Für die Zwecke der Rechnungslegung gelten hingegen die Werte der Vierten EG-Richtlinie, die im Mai 2003 angepasst wurden. Der deut- sche Gesetzgeber hat diese Änderungen im Rahmen des BilReG durch eine Anpassung des § 267 HGB umgesetzt. In Deutschland wird in der wissenschaftlichen Diskussion zur Abgrenzung mittelständischer Unter- nehmen von Großunternehmen weitgehend auf die Definition des IfM Bonn zurückgegriffen.14 Diese Abgrenzung deckt sich auch mit der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II).15 Daher wird in dieser Arbeit diese De- finition auch als arbeitsspezifische Definition zugrunde gelegt. Als mittel- ständisches Unternehmen wird demnach ein Unternehmen bezeichnet, das folgende Kriterien kumulativ erfüllt:

2.2 QUALITATIVE KRITERIEN ZUR DEFINITION VON KMU

Im deutschen Raum geht die Definition des Mittelstands über rein quantitative Merkmale hinaus und wird um qualitative ergänzt. „Damit wird der Heterogenität der unter dem Begriff des Mittelstands subsumierten Unternehmen Rechnung getragen.“16 Qualitative Abgrenzungsmerkmale für KMU stellen auf einen bestimmten Betriebstyp ab und nicht auf eine qualitative Betriebsgröße. Da KMU nicht einfach „Großunternehmen im Miniaturformat“17 sind, versuchen die qualitativen Kriterien das Charakteristische der kleinen und mittleren Unternehmen hervorzuheben.

Die folgenden Punkte werden in der Literatur am häufigsten genannt. Bei KMU besteht üblicherweise eine Einheit von Eigentum und Leitung, d.h. KMU sind häufig „Eigentümerunternehmen“ bzw. Familienunternehmen.18 Der Unternehmer bzw. seine Familienangehörigen sind zugleich Eigenkapi- talgeber und damit Risikoträger. I.d.R. wird das Unternehmen von der Per- sönlichkeit des Unternehmers geprägt. Er trifft die wesentlichen Entschei- dungen und seine persönlichen Beziehungen sind für den Erfolg ausschlaggebend. Ebenso weisen KMU einen geringen Formalisierungs- grad auf. Es gibt wenig Hierarchiestufen. Meist sind KMU selbstständig, d.h. es besteht keine Konzernabhängigkeit. KMU erbringen oft eine indivi- dualisierte und differenzierte Leistung. Sie betätigen sich meist regional und sind auf eine Branche begrenzt. Die Möglichkeiten der Kapitalbeschaf- fung sind limitiert und aufgrund der Unternehmensgröße oder Rechtsform ist ein Börsengang i.d.R. nicht möglich. “Die mittelständischen Eigentümer- unternehmen sind im Regelfall nicht (am Aktienmarkt) börsennotiert. Nur ein Bruchteil der mittelständischen Unternehmen (in Deutschland 0,03%) tritt überhaupt in der Rechtsform der Aktiengesellschaft auf. Selbst bei grö- ßeren Mittelständlern vollzieht sich die Finanzierung vor allem über Kredite der Hausbanken.“19

Für die Darstellung der Vor- und Nachteile einer Umstellung der Rech- nungslegung auf IFRS für KMU, sollen im folgenden Kapitel die grundle- genden Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme erläutert wer- den.

3. RECHNUNGSLEGUNG NACH IFRS

3.1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

International dominieren verschiedene Normensysteme der Rechnungsle- gung: Das US-GAAP im amerikanischen Raum, die Bilanzrichtlinien der Europäischen Union sowie die IAS/IFRS. „Die IAS/IFRS sind kein historisch gewachsenes Rechnungslegungssystem wie das deutsche oder das US- amerikanische, sondern ein künstlich geschaffenes Normensystem, das sich im Verlauf der vergangenen 30 Jahre aus dem (politischen) Konflikt einer kontinental-europäischen, eher gläubigerschutzorientierten und einer anglo-amerikanischen kapitalmarktorientierten Rechnungslegungskonzep- tion entwickelte.“20

Die Internationalisierung der Rechnungslegung gleicht einem kontinuierli- chen Prozess, mit dem Ziel weltweit einheitlicher und vergleichbarer Ab- schlussdaten.21 „So wurden in Deutschland bereits Mitte der 90er Jahre freiwillig sog. „Duale Konzernabschlüsse“ aufgestellt, die sowohl dem Han- delsgesetzbuch (HGB) als auch den international anerkannten Rechnungs- legungsgrundsätzen entsprechen sollten.“22 Im Jahr 1998 wurde mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz § 292a HGB a.F. eingeführt. Bör- sennotierte Unternehmen erhielten nun ein Wahlrecht, einen befreienden Konzernabschluss nach den IAS bzw. nach den US-GAAP anstelle eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses aufzustellen. Die Anwendung des § 292a HGB war zeitlich begrenzt und war nur für Wirtschaftsjahre, die vor oder am 31.12.2004 endeten, möglich.

Eine erste Weichenstellung für die aktuellen Reformprozesse hin zu einer Strategie der Harmonisierung des europäischen Bilanzrechts, sowie einer Heranführung an angloamerikanische Bilanzierungstraditionen, wurde durch die Veröffentlichung eines Strategiepapiers der EU-Kommission im Juni 2000 vollzogen.23 Auf dieser Grundlage wurde zwei Jahre später die „Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungs- standards“, die sog. IAS-Verordnung, umgesetzt.24 Zielsetzung war, kon- form mit der Zielsetzung des Strategiepapiers, ein hohes Maß an Transpa- renz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Zudem soll ein einheitliches Regelwerk weltweiter Rechnungslegungsstandards forciert werden, wodurch eine effiziente Funktionsweise im Binnenmarkt und im Kapitalmarkt in der Gemeinschaft sichergestellt werden soll.25 Sie gilt gem. Art. 294 Abs. 2 EG-Vertrag unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist in allen Teilen verbindlich. Jedoch werden den Mitgliedstaaten Wahlrechte in bestimmten Bereichen offen gehalten. Im Folgenden ist somit zwischen Pflichtanwendungen und expliziten Wahlrechten der Verordnung zu unter- scheiden.

In den Pflichtanwendungskreis der IFRS fallen gem. Art. 4 der IAS- Verordnung ab 1.1.2005 die Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen26 mit Sitz in der EU. Für Gesellschaften, die zum Han- del von Wertpapieren in einem Nicht-Mitgliedstaat zugelassen sind und die internationale Standards, wie z.B. US-GAAP anwenden, sowie für Gesell- schaften, die Schuldtitel zum Handel an einem geregelten Markt ausgeben, wird eine Übergangsfrist zur Anwendung auf IFRS bis 1.1.2007 gewährt.27 Einer Transformation der genannten Vorschriften in nationales Recht für Konzernabschlüsse bedarf es somit nicht, sie müssen seit 2005 nach IFRS bilanzieren.

Nicht kapitalmarktorientierte konzernrechnungspflichtige Mutterunter- nehmen haben das Wahlrecht, ihren Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen IFRS statt nach handelsrechtlichen Grundsätzen auf- zustellen.28

Der Jahresabschluss muss von allen Unternehmen weiterhin nach den Vorschriften des HGB aufgestellt werden.29 Zwar können große Kapitalge- sellschaften ab 2005 im Bundesanzeiger einen IFRS-Einzelabschluss an- stelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses offen legen30, dieser dient jedoch allein Informationszwecken. Die Aufstellung eines IFRSEinzelabschlusses entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach HGB, der zum Handelsregister einzureichen ist. Abbildung 1 zeigt im Überblick die entsprechenden Vorgaben seitens des Gesetzgebers.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Überblick der Anwendung der IFRS aus Sicht des nationalen Gesetzgebers

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Mandler, Udo 2003, S. 148

3.2 GRUNDLEGENDE UNTERSCHIEDE ZUM DEUTSCHEN HGB

Die Unterschiede zwischen den US-GAAP und den IAS/IFRS einerseits sowie dem HGB/DRS andererseits lassen sich durch unterschiedliche Rahmenbedingungen erklären.31 Im Gegensatz zu deutschen Abschlüssen, bei denen der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip aufgrund der Ban- kenfinanzierung im Vordergrund stehen, sollen Abschlüsse nach IFRS ei- nem weitgefassten Adressatenkreis entscheidungsrelevante Informationen

über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme des bilanzierenden Unternehmens und deren Veränderung liefern.

Während die in die Zukunft gerichtete Informationsfunktion des Jahresab- schlusses absolutes Ziel nach IFRS ist, stellt dies im deutschen HGB ledig- lich ein Nebenziel dar, das dem Anhang und Lagebericht zugewiesen wird. Die Interessen der Investoren bei der Berichterstattung stehen bei den IFRS im Vordergrund. Folglich zeigt sich auch eine andere Einstellung zur Publizität und eine differierende Unternehmensphilosophie. Das Vorsichts- prinzip ist beispielsweise auch in den IFRS verankert, hat aber nicht die gleiche Bedeutung wie nach HGB, hier steht als dominierender Grundsatz die „Informationsnützlichkeit“, sog. „true and fair view“.32

Die Unterschiede in den Rechnungslegungszielen werden verstärkt durch die Anknüpfung der Besteuerung an die handelsrechtliche Gewinn- ermittlung. Handelsbilanz und Steuerbilanz sind durch das Maßgeblich- keitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG miteinander verknüpft.33 Diese Verbindung führt in Deutschland zu einem Konflikt zwischen dem Ziel des Ausweises eines möglichst niedrigen Gewinns für steuerliche Zecke mit der Notwen- digkeit der Ausübung steuerlicher Sonderabschreibungen über das umge- kehrte Maßgeblichkeitsprinzip auch in der Handelsbilanz, und dem Ziel der Darstellung eines "getreuen Bildes" bzw. eines "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes" durch den Jahresabschluss.34

Dies ist in vielen anderen Staaten nicht der Fall. Dort sind Handels- und Steuerbilanz strikt getrennt, womit keine Beeinflussung der Handelsbilanz stattfindet. Die Besteuerung wird durch eigenständige Besteuerungs- normen gewährleistet. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung finden in den IAS/IFRS keine direkte Entsprechung.35 Ebenso existieren im Rahmen der IFRS derzeit noch keine Unterscheidungen nach Größenklas- sen. So müssen alle Unternehmen, die die IFRS anwenden, auf die sog. „full-IFRS“ zurückgreifen.

Abbildung 2 fasst die Hauptunterschiede der jeweiligen Rechnungslegungsnorm zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Wichtige Unterschiede zwischen den IAS/IFRS und dem HGB Quelle: Ax, Wichtige Unterschiede zwischen den IAS/IFRS und dem HGB, online im Inter- net: http://www.iasifrs.de/inhalt/allgemein/unterschiede.htm, Abrufdatum 10.2.2006

4. ARGUMENTE FÜR DIE ANWENDUNG DER IFRS BEI KMU

In diesem Kapitel sollen Vorteile einer Umstellung auf internationale Rech- nungslegungsregeln für mittelständische Unternehmen dargestellt werden. Einen ersten Ansatz dazu soll die 2005 durchgeführte Umfrage des DIHK und PwC liefern, die einen Fragebogen hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Umstellung von mittelständischen Unternehmen auf IFRS entwickelt haben.36 Der Fragebogen wurde von insgesamt 600 angeschriebenen Un- ternehmen beantwortet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vorteile einer Rechnungslegung nach IFRS

Quelle: DIHK, International Financial Reporting Standards (IFRS) in mittelständischen Un- ternehmen, S. 27, online im Internet: http://www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_studie.pdf, Abrufdatum: 03.02.2006

Laut der Studie des DIHK liegt für fast die Hälfte (47%) der mittelständischen Unternehmen der grundsätzliche Vorteil einer Rechnungslegung nach IFRS in der besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Folgenden soll nun auf Vorteile einer Umstellung auf IFRS im Einzelnen näher eingegangen werden.

4.1 UNTERNEHMENSTRANSPARENZ

Traditionelle HGB-Abschlüsse sollen die wirtschaftliche Lage eines bilan- zierenden Unternehmens nicht so zutreffend widerspiegeln können als ein Jahresabschluss nach IFRS.37 IFRS-Abschlüsse basieren also auf der Ziel- setzung, die Substanz der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und damit die wirtschaftliche Lage zutreffender wiederzugeben. Deswegen wird viel- fach das Argument, die Einführung der IFRS führen zu mehr Unterneh- menstransparenz, angeführt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die augenscheinliche Vorteilhaftigkeit einer verbesserten Unternehmenstrans- parenz verschiedene Facetten hat, die es in Abhängigkeit von der unter- nehmensspezifischen Situation zu betrachten gilt. Zu bedenken ist hier die Beurteilung des Unternehmens aus Sicht der Anteilseigner, aus Sicht der finanzierenden Banken und aus Sicht der sonstigen Geschäftspartner, wie beispielsweise Kunden und Lieferanten.38

Da das Management größere Nähe zum operativen Geschäft und daher bessere Kenntnis der wirtschaftlichen Lage hat, entstehen Informationsa- symmetrien zwischen Eigentümern und Kapitalnehmern.39 Aus Sicht der Anteilseigner wird oft argumentiert, dass die Einführung der internationalen Rechnungslegung zu einer Transparenzsteigerung führt. Diese Transpa- renzsteigerung führe für die Anteilseigner über eine Verringerung der In- formationsasymmetrie zwischen Geschäftsführung und Anteilseignern zu einem geringeren Risikozuschlag und damit zu geringeren Eigenkapitalkos- ten für das bilanzierende Unternehmen.40 Ein zentrales Problem des Risi- kokapitalmarktes sind die hohen Informationskosten der Beteiligungsge- sellschaften zur Beurteilung eines Beteiligungsengagements aufgrund der ausgeprägten Informationsasymmetrien zwischen Kapitalnehmer und Kapi- talgeber. I.d.R. verfügen potenzielle Investoren über weniger Informationen über die Ertragsaussichten und damit auch über einen weniger genauen Wert der Beteiligung als das Kapital suchende Unternehmen. Aus diesem Grund übersteigen die Risiken für den externen Investor diejenigen der Eigentümer. Zur Vermeidung von Informationsasymmetrien sind die Kapital suchenden Unternehmen bestrebt, transaktionshemmende Informations- differenzen abzubauen. „Bei KMU, die sich um Beteiligungskapital bemü- hen, sind Informationsasymmetrien noch stärker anzutreffen, als in großen Publikumsgesellschaften.“41 Um ihre Position gegenüber potenziellen Private-Equity-Gebern zu verbessern, könnten KMU ihre wirtschaftliche Lage durch eine Umstellung auf IFRS transparenter gestalten.42

Bei mittelständischen Unternehmen ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Gesellschafterkreis typischerweise eng begrenzt und häufig mit der Geschäftsführung identisch ist. Für börsennotierte Unternehmen, bei denen Anteilseigner und Management nicht identisch sind, mag die Informati- onsasymmetrie zutreffend sein, jedoch im Mittelstand oft nur in geringem Maße zutreffend. Insofern lässt sich aus den Informationsbedürfnissen der Anteilseigner nicht generell das Erfordernis der IFRS-Bilanzierung ableiten, sondern wird unter Berücksichtigung der Interessenslage der Anteilseigner in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen sein.43

Aus Sicht der Banken müssen nach der neuen Kreditvergabeentscheidung gem. Basel II interne oder externe Ratings berücksichtigt werden. Nach Basel II soll die Verpflichtung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitu- te künftig stärker an der Bonität ihrer Schuldner ausgerichtet werden. Der gegenüber einem HGB-Abschluss als informativer geltende IFRS- Abschluss kann die Durchführung des Ratings aus Sicht der Banken er- leichtern. Die Banken haben angekündigt, eine Bilanzierung nach IFRS bei Ratings als direktes Kriterium für die Unternehmenseinstufung zu berück- sichtigen. Hier könnte dann auch die Einführung von IFRS zu einer Ver- besserung des Ratings und damit auch zu besseren Kreditkonditionen für Mittelständler führen.44

Aufgrund des besseren Einblicks in die wirtschaftliche Lage und Bonität des Unternehmens kann sich die Bilanzierung nach IFRS positiv auf bestehende oder neue Kundenbeziehungen auswirken. Dies soll besonders im Hinblick auf die Beziehungen über die Grenzen hinweg der Fall sein und soll nun näher betrachtet werden.

4.2 NEUE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN DURCH ZUNEHMENDE GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN

Die internationalen Geschäftsbeziehungen können es erforderlich machen, auch ausländischen Geschäftspartnern entscheidungsrelevante Informatio- nen über die Lage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Die IFRS- Bilanzierung kann sich hier positiv auswirken, da der handelsrechtliche Jahresabschluss i.d.R. für ausländische Geschäftspartner wenig auf- schlussreich ist. Bei Auslandsgeschäften kann sich die Anwendung interna- tionaler Rechnungslegungsstandards nur dann als vorteilhaft i.S. einer in- haltlichen Vergleichbarkeit der Abschlüsse erweisen, wenn diese im jeweiligen Land anerkannt sind und eine Möglichkeit zu deren Anwendung besteht.45 Zunehmend verstärkt sich der Trend, dass nicht nur große, aus- ländische Konzerne bei ihrer Suche nach neuen Kunden bzw. Lieferanten, die Jahresabschlussdaten verlangen; insbesondere bei langfristigen Ge- schäftsbeziehungen wollen potenzielle Kunden bzw. Lieferanten wissen, wie solvent der zukünftige Partner ist. Im Wettbewerb mit dem angelsäch- sisch geprägten Jahresabschluss, könnten sich Nachteile zu einem Jah- resabschluss nach HGB ergeben.46 Betrachtet man das Rechnungswesen als Schnittstelle zu ausländischen Unternehmen, Kunden und Lieferanten, stellen die IFRS nicht nur für mittelständische Unternehmen mit ausländi- scher Geschäftstätigkeit im Gegensatz zum deutschen HGB ein effizientes Rechnungslegungssystem dar.47

Den bedeutenden Umfang der internationalen Geschäftstätigkeit des Mit- telstands zeigen die von Ernst & Young und KPMG durchgeführten Stu- dien. Hiernach sind 31% aller mittelständischen Unternehmen entweder durch Betriebsstätten oder Tochterunternehmen im Ausland vertreten.48 Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Zulieferern oder Abnehmern weisen 39% der befragten Unternehmen auf.49 Akzeptiert der Sitzstaat ei- nes ausländischen Tochterunternehmens die IFRS als Rechnungslegungs- standard, werden durch Wegfall einer nach Handelsrecht aufgestellten Handelsbilanz II Effizienzvorteile erzielt. Für (nicht) konzernrechnungsle- gungspflichtige Unternehmen ist es bisher notwendig, den Abschluss der ausländischen Tochter in das Handelsrecht zu transformieren, um die Un- ternehmensgruppe adäquat steuern zu können. Dieser Aufwand entfällt bei Anwendung der IFRS ebenfalls. “Ob ausländische Zulieferer oder Abneh- mer einen nach HGB aufgestellten Jahresabschluss beispielsweise für die Bemessung der Zielverkäufe ebenso akzeptieren wie einen nach IFRS auf- gestellten Abschluss, erscheint fraglich.“50

Zusammenfassend kann man hier festhalten, dass die Anwendung der IFRS bei international tätigen Mittelständlern zu erheblichen Effizienzvortei- len51 führt.52 Des Weiteren kann die Rechnungslegung nach IFRS die Rek- rutierung von Mitarbeitern erleichtern. Vor allem hochqualifiziertes auslän- disches Personal wertet eine Rechnungslegung nach IFRS als Signal für internationale Offenheit und Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen.53 Das Argument IFRS als positives Signal wird deshalb ausführlicher betrachtet.

4.3 UNTERNEHMENSIMAGE - IFRS ALS POSITIVES SIGNAL

Durch zahlreiche Bewertungswahlrechte, unzureichende Offenlegung im Anhang, nur wenig detaillierte Regelungen im Einzelfall und fehlende Auf- sichtsmechanismen genießt die deutsche Rechnungslegung mittlerweile einen zweifelhaften Ruf. „Die umfangreichen Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven, die in krisenhaften Situationen ebenso still wieder aufge- löst werden und Schwierigkeiten erst kurz vor der Insolvenz eines Unter- nehmens erkennbar werden lassen, machen das HGB nur wenig als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen von Investoren geeignet.“54 Die Trennung zwischen zwei Rechnungskreisen - externer und interner Rechnungslegung - sind im angelsächsischen Raum gänzlich unbekannt.55 „Die Zahlen des HGB sind durch steuerliche Überlegungen (Maßgeblich- keit56 ) und vorhandene Bewertungsspielräume so ungenau, dass das Ma- nagement selbst lieber nach kalkulatorischen, vermeintlich „richtigeren“

Größen aus der internen Erfolgsrechnung das Unternehmen führt.“57 Aus Sicht vieler Anleger genießt daher der handelsrechtliche Abschluss insge- samt nur eine geringe Relevanz. Im Gegensatz dazu ist die internationale Bilanzierung stärker an den betriebswirtschaftlichen Aspekten orientiert. Aktuelle Entwicklungen und Marktpreise werden in die Bewertung und Bi- lanzierung miteinbezogen; stille Reserven können nicht so einfach gebildet werden wie nach HGB. Die Umstellung auf die IFRS kann somit als ein positives Signal gewertet werden. Das Management kann den Geldgebern ein positives Signal senden, da diese zukünftig zeitnah und umfassend über die tatsächliche Lage informiert werden.

Unabhängig vom Internationalisierungsgrad kann sich das mittelständische Unternehmen als „modern, dynamisch und innovativ“ präsentieren.58 Die Anwendung der IFRS kann so für (potenzielle) Geschäftspartner und andere Stakeholder als positives Marketing-Instrument gesehen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass besonders in „engen Branchen“ ein hoher Anpassungsdruck herrschen kann - stellt hier der wichtigste Wettbewerber um, geht damit der Benchmark verloren.59

4.4 HARMONISIERUNG VON EXTERNEM UND INTERNEM RECH- NUNGSWESEN

„Die Anwendung von IFRS in der Unternehmenssteuerung kann zu einer erheblichen Nutzensteigerung des Controllings mittelständischer Unter- nehmen führen, weil eine stärker konvergente Ausgestaltung des Rech- nungswesens zu realisieren ist.“60 Häufig wird in der Literatur davon ausge- gangen, dass sich ein nach IFRS aufgestellter Jahresabschluss besser zur unternehmensinternen Steuerung verwenden lässt. Insbesondere für mit- telständische Unternehmen kann dies zu Vorteilen führen. Gerade KMU verfügen nicht regelmäßig über ein eigenständiges Controlling und bedie- nen sich deshalb häufig der Daten des externen Rechnungswesens.61 „Wird die Rechnungslegung auf Entscheidungsrelevanz ausgelegt, so ähnelt sie hinsichtlich der Wertermittlungsziele dem internen Rechnungswesen bzw. Controlling.“62 Dies äußert sich dadurch, dass die Begriffstrennung zwi-

[...]


1 Im Folgenden IFRS abgekürzt.

2 Im Rahmen dieser Arbeit folge ich der Terminologie der europäischen IAS-Verordnung (2002). Internationale Rechnungslegung umfasst demnach nur die vom IASB oder dem früheren IASC herausgegebenen „internationalen Rechnungslegungsstandards“. Artikel 2 der IAS Verordnung führt dazu aus: „Im Sinne dieser Verordnung bezeichnen internationale Rechnungslegungsstandards die International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die damit verbundenen Auslegungen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben oder angenommen wurden, dazu auch Mandler, Udo 2004, S. 9.

3 Vgl. IDW 2005, S. 5.

4 Vgl. www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_studie.pdf, S. 6.

5 Vgl. BDI 2005, S. 6.

6 Vgl. IDW 2005, S. 5.

7 Vgl. Oehler, Ralph 2005, S. 2.

8 Vgl. Achleitner, Ann-Kristin et al. 2004, S. 6.

9 Vgl. Oehler, Ralph 2005, S. 6.

10 Vgl. Achleitner, Ann-Kristin et al. 2004, S. 6.

11 Oehler, Ralph 2005, S. 6.

12 Vgl. Pfohl, Hans-Christian 1997, S. 16 f.

13 Vgl. EU-Kommission: Empfehlung 2003, ABl. L 124/36.

14 Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verwendet diese Begriffsabgren- zung (vgl. http://www.bmwa.bund.de).

15 Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro gelten nach Basel II als KMU.

16 Achleitner, Ann-Kristin et al. 2004, S. 9.

17 Clasen, Jan P. 1992, S. 17.

18 Vgl. Mandler, Udo 2004, S. 15.

19 Mandler, Udo 2004, S. 16.

20 Mandler, Udo 2004, S. 17.

21 Vgl. IDW 2005, S. 7.

22 IDW 2005, S. 7.

23 Vgl. EU-Kommission, Mitteilung v. 13.6.2000, KOM 2000, S. 359.

24 Verordnung [EG] Nr. 1606/2002 v. 19.7.2002, ABl. EG Nr. L 243, S. 1.

25 Verordnung [EG] Nr. 1606/2002 v. 19.7.2002, ABl. EG Nr. L 243, S. 3.

26 Vgl. BDI 2005, S. 24.

27 Vgl. Busse von Colbe, Walther 2004, S. 2063 ff.

28 Vgl. § 315a Abs. 3 HGB.

29 Vgl. IDW 2005, S. 8.

30 Vgl. § 325 Abs. 2a HGB.

31 Vgl. Spanheimer, Jürgen 2002, S. 26 ff.

32 Vgl. Mandler, Udo 2004, S. 13.

33 Vgl. 5.2.

34 Vgl. BDI 2005, S. 43.

35 Vgl. Mader, Martin 2005, S.26.

36 Vgl. www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_studie.pdf., S. 27.

37 Vgl. www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_studie.pdf, S. 6.

38 Vgl. IDW 2005, S. 24.

39 Vgl. Franke, Günther et al. 1999, S. 409 ff.

40 Vgl. IDW 2005, S. 24.

41 Oehler, Ralph 2005, S. 198.

42 Vgl. Oehler, Ralph 2005 S. 193.

43 Vgl. IDW 2005, S. 24.

44 Wird weiter im Punkt 4.6.1 ausgeführt.

45 Vgl. www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_studie.pdf., S. 21, sowie Oehler, Ralph 2005, S. 237.

46 Vgl. Marten, Kai Uwe 2005, S. 121.

47 Vgl. Böcking, Hans Joachim et al. 2004, S. 671.

48 Vgl. Ernst & Young, Mittelstandsmonitor, 2004, http://www.ey.com/global/content.nsf /Germany/-Presse_Pressemitteilungen_2004 - Mittelstandsbarometer mit einer bundes- weiten Befragung von 1600 mittelständischen Unternehmen, wobei aus jedem Bundes- land 100 Unternehmen befragt wurden. Hiernach sind 52% aller befragten Unternehmen im Ausland tätig. Eine internationale Ausrichtung von 80% aller untersuchten Unterneh- men ergab die Studie der KPMG, Rechnungslegung nach IAS/IFRS - auch ein Thema für den Mittelstand?, 2004, S. 5.

49 Vgl. Ernst & Young (Fn. 48).

50 Böcking, Hans Joachim et al. 2004, S. 672.

51 Vgl. Jebens, Carsten Thomas, 2003, S. 2350.

52 Vgl. 4.4.

53 Vgl. Lüdenbach, Norbert 2004, S. 22.

54 Vgl. hierzu und den folgenden Ausführungen: Carstensen, Britta et al. 2004, S. 864 ff.

55 Vgl. 4.4.

56 Vgl. 5.2.

57 Carstensen, Britta et al. 2004, S. 865.

58 Vgl. IDW 2005, S. 26.

59 Vgl. Hüttche, Tobias 2005, S. 29.

60 Müller, Stefan et al. 2005, S. 2120.

61 Vgl. Mandler, Udo 2004, S. 83.

62 Mandler, Udo 2004, S. 82.

Fin de l'extrait de 72 pages

Résumé des informations

Titre
IFRS im Mittelstand. Eine Chance für KMU?
Université
Graduate School of Business and Economics Lahr
Cours
IFRS
Note
2,5
Auteur
Année
2006
Pages
72
N° de catalogue
V61470
ISBN (ebook)
9783638549257
ISBN (Livre)
9783638852036
Taille d'un fichier
1090 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
IFRS, Mittelstand, Chance, IFRS
Citation du texte
Martin Mösch (Auteur), 2006, IFRS im Mittelstand. Eine Chance für KMU?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61470

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: IFRS im Mittelstand. Eine Chance für KMU?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur