Zur Integration von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion - unter besonderer Berücksichtigung jugendlicher Spätaussiedler


Intermediate Diploma Thesis, 2005

33 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung

3. Historischer Überblick

4. Der politisch-administrative Rahmen
4.1 Die Kompetenzen des Bundes
4.2 Die Kompetenzen der Länder
4.3 Die Kompetenzen der Kommunen

5. Die Integration von jugendlichen Spätaussiedlern
5.1 Die sprachliche Integration jugendlicher Spätaussiedler
5.2 Die schulische Integration jugendlicher Spätaussiedler
5.3 Die berufliche Integration jugendlicher Spätaussiedler
5.4 Ökonomische Integration und Wohnumfeld
5.5 Die Kriminalitätsentwicklung jugendlicher Spätaussiedler

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

Bis zum Ende der achtziger Jahre galt die Integration von Aussiedlern als weitestgehend unproblematisch. Mit dem Zusammenbruch des Sowjetsystems entschieden sich viele Angehörige der deutschen Minderheit für eine Ausreise in die Bundesrepublik. Sie waren von der Gesellschaft ihres Herkunftslandes stark geprägt, Kenntnisse der deutschen Sprache waren nur noch in geringem Maße oder gar nicht vorhanden.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Integration von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion, unter besonderer Berücksichtigung jugendlicher Spätaussiedler. Da jungen Menschen in der Regel ein hohe Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit nachgesagt wird, müsste es sich bei Integration von jugendlichen Spätaussiedlern um einen relativ problemlosen Prozess handeln. Es gilt herauszufinden, ob und in wie weit die Integration von jugendlichen Spätaussiedlern gelungen ist.

Im ersten Teil der Arbeit sollen die Begriffe „Integration“, „Aussiedler“ und „Spätaussiedler“ geklärt werden. Um den Hintergrund der Aussiedler und mögliche Motive für ihre Umsiedlung nach Deutschland zu verstehen, ist es m. E. notwendig im Anschluss an die Begriffsklärung einen historischer Überblick zu stellen. Danach soll der politisch-administrative Rahmen für den Integrationsprozess aufgezeigt werden. Dieser gibt Aufschluss darüber, inwieweit die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen in diesem Zusammenhang verteilt sind. Bis zu diesem Punkt der Arbeit handelt es sich zum größten Teil um eine rein deskriptive Abhandlung der Rahmenbedingungen. Darauf folgt dann die Begutachtung des Integrationsprozesses bei jugendlichen Spätaussiedlern. Anhand verschiedener Studien sollen hier die konkreten Punkte sprachliche, schulische, berufliche und ökonomische Integration sowie Wohnsituation und Kriminalitätsentwicklung untersucht werden.

Den Abschluss der Arbeit bildet ein Fazit mit dem Anspruch die oben genannte Fragestellung zu klären.

2. Begriffsklärung

Für die vorliegende Arbeit erscheint es erforderlich, einige Begriffe näher zu erläutern bzw. zu definieren. Die folgenden Ausführungen machen es notwendig den Sinngehalt von „Integration“ im Kontext dieser Arbeit zu erklären. Auch die Begriffe „Aussiedler“ bzw. „Spätaussiedler“ bedürfen einer Definition. Die im Folgenden betrachtete Gruppe der jugendlichen Spätaussiedler bezeichnet Personen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.

Der Einfachheit halber verzichtet diese Arbeit auf eine Unterscheidung zwischen „Aussiedlern“ und „Aussiedlerinnen“ bzw. „Spätaussiedlern“ und „Spätaussiedlerinnen“; nachstehend sind mit den Begriffen „Aussiedler“ und „Spätaussiedler“ immer beide Geschlechter gemeint.

Integration:

Im allg. Verständnis bezeichnet Integration (I.; lat. Integration = Einbeziehung) die Entstehung oder Herstellung einer Einheit oder Ganzheit aus einzelnen Elementen oder die Fähigkeit einer Einheit oder Ganzheit, den Zusammenhalt der einzelnen Elemente auf der Basis gemeinsam geteilter Werte und Normen aufrechtzuerhalten. Integration ist eine empirische Grunderscheinung und analytische Grundkategorie in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Aufgrund der damit verbundenen zahlreichen Verwendungszusammenhänge des Begriffs, der sich bereits in den vielfältigen Termini widerspiegelt (Desintegration, Segregation, Assimilation, Kooperation, Konflikt etc.), herrscht in den Sozialwissenschaften ein unterschiedliches, kontext- und theorieabhängiges Verständnis des Begriffs vor. Integration kann als Zustand, als Prozeß, als Funktion oder als (End-) Ziel verstanden werden.“[1]

Diese Definition macht deutlich, dass es sich bei dem Begriff „Integration“ um eine komplexe Problematik handelt, die wissenschaftstheoretisch viele Ansätze hergibt. Es würde für diese Arbeit zu weit führen diese zu erwähnen bzw. zu erklären, sinnvoller erscheint in diesem Zusammenhang die einfache Festlegung auf eine Definition. Am besten für diese Arbeit geeignet erscheinen m. E. die Ausführungen zur „Integration“ von Dietz und Hilkes in: „Integriert oder isoliert? Zur Situation rußlanddeutscher Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland“. Sie erklären Integration als „die Aufnahme von Zuwanderern in die Sozialstruktur eines bestehenden gesellschaftlichen Systems. Von den Aufgenommen erfordert dies in so gut wie allen Fällen eine Anpassung ihrer Lebensgewohnheiten und Einstellungen an die Gegebenheiten der hiesigen Gesellschaft. [...] die Integration von Zuwanderern ist ein wechselseitiger Prozess. Auch die Aufnahmegesellschaft reagiert, ob positiv oder negativ, auf die Zuwanderer und verändert sich dabei. Integration umfasst grundsätzlich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und impliziert in letzter Konsequenz eine - entsprechend den Ausgangbedingungen – gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Aufnahmeland. Deshalb greift es viel zu kurz, Integration als gelungen zu bezeichnen, sobald die Zuwanderer Wohnraum und Arbeit gefunden haben. [...]Ein wesentliches Moment bei der Integration ist die zeitliche Dimension. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass Integration in den meisten Fällen einen Prozess über Generationen hinweg darstellt.“[2]

Aussiedler:

Aussiedler sind nach §1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz BVFG) „deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkangehörige, die ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unter dem fortdauernden gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck (Kriegsfolgenschicksal) aufgegeben haben“.[3]

Spätaussiedler:

Die Stellung von Spätaussiedlern ist über das BVFG §4 geregelt. Demnach ist „ (1) Spätaussiedler in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahme Verfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat, wenn er zuvor

1. seit dem 8. Mai 1945 oder
2. nach seiner Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952 oder
3. seit seiner Geburt, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, dass Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben, seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatten.

(2) Spätaussiedler ist auch ein deutscher Volkzugehöriger aus den Aussiedlungsgebieten des §1 Abs. 2 Nr. 3 außer den in Absatz 1 genannten Staaten, der die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt und glaubhaft macht, dass er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkzugehörigkeit unterlag.

(3) Der Spätaussiedler ist Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Sein nichtdeutscher Ehegatte, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete mindestens drei Jahre bestanden hat, und seine Abkömmlinge erwerben diese Rechtsstellung mit der Aufnahme im Geltungsbereich des Gesetzes. Sie sind auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 1977 (BGBI. S. 1101) geändert worden ist, einzubürgern.“[4]

In der Hauptsache besteht eine Unterscheidung zwischen „Spätaussiedlern“ und „Aussiedlern“ darin, dass die „Spätaussiedler“ die Aussiedlungsgebiete erst nach dem 31.12.1993 verlassen haben.[5]

3. Historischer Überblick

Auf Einladung der Zarin Katherina II. siedelten bereits im 18. Jahrhundert zwischen 23000 und 29000 Personen aus Deutschland nach Russland um. Diese Umsiedlung bot einige Privilegien wie Religionsfreiheit, Befreiung vom Militär- und Zivildienst, Steuerfreiheit für bis zu 30 Jahre, Selbstverwaltung und staatliche Unterstützung bei der Umsiedlung. Grund für die Ansiedlung war vor allem die Erschließung und Kultivierung von unbewohntem Land. Meist lebten die deutschen Einwanderer in geschlossen Sielungsgebieten in kultureller Eigenständigkeit. Bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen noch mal 55000 deutsche Siedler hinzu.[6] Die einzelnen Siedlungsgebiete waren territorial weit verstreut, nur in der Ukraine und an der Wolga bildeten sich größere Ansiedlungen. Die Kolonisten führten ein weitestgehend von der russischen Bevölkerung isoliertes Leben. Der Kontakt beschränkte sich auf den Handel. Die Bevölkerung der deutschen Minderheit wuchs bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts auf 1,8 Millionen.[7]

Nach dem Krimkrieg (1853-56) sollte zur Stärkung Russlands eine Reihe von Reformen durchgeführt werden. Durch die Aufhebung der Selbstverwaltung und die Einführung der Militärpflicht waren die deutschen Kolonisten besonders betroffen. Eine noch größere Bedeutung hatte die Diskussion der Slawophilen[8] um die „Deutsche Frage in Russland“, sie fürchteten eine Germanisierung der Grenzgebiete Russlands und forderten eine Verdrängung der deutschen Bauern. Mehrere Zehntausend Deutsche verließen das Land und wanderten nach Übersee aus. Im Anschluss erfolgte eine Russifizierung des deutschen Schulwesens.[9] Mit Beginn des Ersten Weltkriegs erfolgte eine groß angelegte Zwangsumsiedlung der deutschen Kolonisten innerhalb Russlands, es kam zur Schließung von Schulen und zum Verbot deutscher Zeitungen.[10]

Die Oktoberrevolution und der folgende Bürgerkrieg brachten weitere harte Einschnitte für die deutschen Siedler. Sie mussten ihre privilegierte soziale und rechtliche Stellung aufgeben. Zudem verloren sie durch das Dekret der Bolschewiki über die entschädigungslose Enteignung der Grundbesitzer auch ihren Besitz.[11]

„Durch die Einführung der neuen Ökonomischen Politik Mitte der Zwanziger Jahre kam es zu einer gewissen Verbesserung der Lebenslage, vereinzelt durften die deutschen Bauern wieder über begrenztes Eigentum verfügen“.[12]

Mit der Gründung der „Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen“ (ASSR) 1924 wurde den Deutschen wieder eine eigene Verwaltung und Amtssprache, die Einrichtung eigener Schulen, deutschsprachiger Zeitungen, Verlage und Theater zugestanden.[13]

Am Ende der zwanziger Jahre legte die Kommunistische Partei ein umfangreiches Industrialisierungsprogramm vor, welches eine Zwangskollektivierung zur Folge hatte. Wieder einmal war die deutsche Minderheit davon betroffen, die ASSR wurde bis zum Juli 1931 zu 95% kollektiviert, wohlhabende Bauern wurden enteignet und zwangsumgesiedelt.[14]

„Im Laufe der dreißiger Jahre wurden viele Deutsche Opfer der stalinistischen Säuberungen und der Rekrutierung für Zwangsarbeit in industriellen Großprojekten“.[15]

Die Machtergreifung Hitlers hatte eine weitere Verschlechterung der Situation der deutschen Minderheit zur Folge. Einige wurden in Lager deportiert, andere wurden unter nationalsozialistischer Herrschaft nach Deutschland zwangsumgesiedelt oder waren auf der Flucht vor der Roten Armee. Sie wurden der Kollaboration mit Deutschland und der Vorbereitung von Anschlägen beschuldigt. Das Präsidium der Obersten Sowjets ließ alle Deutschen in den Wolgagebieten nach Sibirien und Kasachstan umsiedeln, die meisten von ihnen kamen in Arbeits- oder Straflager. Die Deportierten durften ihren Aufenthaltsort nicht ohne Sondergenehmigung verlassen und waren dazu verpflichtet, sich regelmäßig beim Kommandanten zu melden.[16]

Diese Einschränkungen wurden erst im Jahr 1955 aufgehoben, wobei die deutsche Minderheit nicht in ihre ehemaligen Siedlungsgebiete zurückkehren durfte. Nun war es ihnen zwar möglich die Lager zu verlassen, doch nach wie vor waren ihnen viele Einschränkungen auferlegt, die Ausübung der Religion war verboten bzw. lediglich im Privaten geduldet. Unterricht in deutscher Sprache gab es nur auf Antrag der Eltern, wobei diejenigen, die Deutsch sprachen, als „Faschisten“ galten und diskriminiert wurden. Demzufolge wurde Russisch immer mehr zur Umgangssprache unter der deutschen Bevölkerung.[17]

1957 beantragten die ersten Angehörigen der deutschen Minderheit ihre Ausreise nach Deutschland, ein Teil davon erhielt im Jahr darauf die Genehmigung.[18]

Andere mussten „wegen ihres Ausreisebegehrens Benachteiligungen und sogar regelrechte Verfolgungsmaßnahmen in Kauf nehmen: von Lohnkürzungen und Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zu Geldstrafen, Gefängnis- und Lagerhaft.“[19] „Die anhaltende Diskriminierung der Deutschen war ein maßgeblicher Grund für die soziale und politische Auslese beim Zugang zu Hochschulen, Universitäten sowie höheren Positionen in Wirtschaft, Politik und Militär.“[20]

Im August 1964 wird von der Sowjetregierung ein Dekret erlassen, in dem man sich für die pauschalen Beschuldigungen und Verdächtigungen von 1941 bei der deutschen Minderheit entschuldigt, weiterhin wird ihr jedoch versagt neue Siedlungen zu gründen.[21]

[...]


[1] Nohlen, Dieter (2002): Kleines Lexikon der Politik. Zweite Auflage. München: Beck Verlag

[2] Dietz, Barbara/Hilkes, Peter (1994): Integriert oder isoliert? Zur Situation rußlanddeutscher Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland. München: Olzog

[3] Felgentreff, Carsten/Kramp, Edeltraut/Rolirad, Thomas/Seitz, Carl (1993): Integration von Aussiedlern und anderen Zuwanderern in den deutschen Wohnungsmarkt. Bad Godesberg: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

[4] Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz – KfbG) vom 21.12.1992, BGBI. I S. 2094, Art. 1 Nr. 4

[5] Dietz, Barbara (1999): Jugendliche Aussiedler in Deutschland: Risiken und Chancen der Integration in: Aussiedler Deutsche Einwanderer aus Osteuropa. Osnabrück: Universitätsverlag Rasch, S. 153

[6] Vgl. Eisfeld, Alfred (2000): Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion, in: Aussiedler, Information zur Politischen Bildung, Nr. 267, S. 16-17

[7] Vgl. Kühnel, Wolfgang/Strobl, Rainer (2000): Dazugehörig und ausgegrenzt. Analysen zu Integrationschancen junger Aussiedler. Weinheim und München: Juventa Verlag, S. 19-20

[8] Denkrichtung, die sich auf die russischen Traditionen berief – im Gegensatz zu den „Westlern“, die für eine Übernahme westlicher Ideen eintraten

[9] Vgl. Eisfeld, Alfred (2000): Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion, in: Aussiedler, Information zur Politischen Bildung, Nr. 267, S. 19

[10] Vgl. Kühnel, Wolfgang/Strobl, Rainer (2000): Dazugehörig und ausgegrenzt. Analysen zu Integrationschancen junger Aussiedler. Weinheim und München: Juventa Verlag, S. 21

[11] Vgl. ebda. S. 21

[12] Ebda. S. 21

[13] Vgl. Eisfeld, Alfred (2000): Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion, in: Aussiedler, Information zur Politischen Bildung, Nr. 267, S. 20

[14] Vgl. ebda. S. 20

[15] Kühnel, Wolfgang/Strobl, Rainer (2000): Dazugehörig und ausgegrenzt. Analysen zu Integrationschancen junger Aussiedler. Weinheim und München: Juventa Verlag, S. 22

[16] Vgl. Eisfeld, Alfred (2000): Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion, in: Aussiedler, Information zur Politischen Bildung, Nr. 267, Nr. S. 21

[17] Vgl. Kühnel, Wolfgang/Strobl, Rainer (2000): Dazugehörig und ausgegrenzt. Analysen zu Integrationschancen junger Aussiedler. Weinheim und München: Juventa Verlag, S. 23

[18] Vgl. ebda. S. 23

[19] Bade, Klaus-J./Oltmer Jochen(1999): Aussiedler: deutsche Einwanderer aus Osteuropa.1.Aufl..Osnabrück: Universitätsverlag Rasch, S. 21

[20] Kühnel, Wolfgang/Strobl, Rainer (2000): Dazugehörig und ausgegrenzt. Analysen zu Integrationschancen junger Aussiedler. Weinheim und München: Juventa Verlag, S. 23

[21] Vgl. Eisfeld, Alfred (2000): Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion, in: Aussiedler, Information zur Politischen Bildung, Nr. 267, S. 23

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Details

Title
Zur Integration von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion - unter besonderer Berücksichtigung jugendlicher Spätaussiedler
College
University of Marburg  (Institut für Politikwissenschaft )
Grade
2,0
Author
Year
2005
Pages
33
Catalog Number
V61644
ISBN (eBook)
9783638550581
ISBN (Book)
9783638838092
File size
669 KB
Language
German
Keywords
Integration, Spätaussiedlern, Sowjetunion, Berücksichtigung, Spätaussiedler
Quote paper
Madeleine Pfeiffer (Author), 2005, Zur Integration von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion - unter besonderer Berücksichtigung jugendlicher Spätaussiedler , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61644

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