Migration in Europa am Beispiel der Integration von türkischen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland


Master's Thesis, 2006

55 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Eingrenzung des Themas
1.4 Das AGIL-Schema

2. Begriffsdefinitionen
2.1 Wie wird der Begriff „Bürger“ definiert?
2.2 Was ist mit der Integration von Bürgern gemeint?
2.3 Worin besteht der Unterschied zwischen der Integration und der Assimilation von türkischen Bürgern?
2.4 Wann spricht man von „Interkultureller Kompetenz“ und wodurch kann sie erworben werden?

3. Die Zuwanderung von türkischen Bürgern nach Deutschland von den 60er Jahren bis heute
3.1 Die Anwerbevereinbarungen ab 1961 zwischen Deutschland und der Türkei
3.2 Welche Konsequenzen hatte der Anwerbestopp von 1973 für die türkischen Bürger?
3.3 Mit welchen Auswirkungen war der Nachzug der Familienangehörigen aus der Türkei nach Deutschland verbunden? ,
3.4 Durch welche rechtlichen Vorschriften wurden türkische Bürger bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland privilegiert?
3.5 Zwischenergebnis

4. Die aktuelle Situation türkischer Bürger in Deutschland erläutert an Beispielen
4.1 Wie werden die Kinder türkischer Bürger erzogen?
4.2 Die Sprachkompetenz der türkischen Bürger
4.3 Welche Unterschiede gibt es im Bildungsniveau türkischer Eltern und ihrer Kinder?
4.4 Die unterschiedlichen Familientypen bei türkischen Bürgern
4.4 Welchen Zugang haben türkische Bürger zum Arbeitsmarkt in Deutschland?
4.6 Wie ist die Wohnsituation türkischer Bürger in Deutschland?
4.7 Wie erfolgt die gesundheitliche Versorgung von türkischen Bürgern?
4.8 Die Situation der türkischen Senioren
4.8 Zwischenergebnis

5. Strategien zur Integration von türkischen Bürgern in Deutschland
5.1 Darstellung, Inhalte sowie Ziele der Integrationskurse und deren Umsetzung auf Ebene der Bundesländer und Kommunen
5.2 Weitere Integrationsangebote für türkische Bürger
5.2 Was kann interkulturelle Kompetenz für die deutsche Aufnahmegesellschaft und für die türkischen Bürgern im Rahmen des Integrationsprozesses leisten?
5.4 Zwischenergebnis

6. Fazit und Ausblick
6.1 Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse
6.2 Könnte ein möglicher EU-Beitritt der Türkei die Integration von türkischen Bürgern zukünftig erleichtern?

7. Abkürzungsverzeichnis

8. Literaturverzeichnis

9. Erklärung

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit Gründung der EU hat es Wanderbewegungen gegeben. Sei es, dass Staatsangehörige innerhalb der verschiedenen Mitgliedstaaten der EU migrierten oder aber dass Staatsangehörige aus Drittstaaten in die EU immigriert sind.

Diese Masterarbeit untersucht, wie sich die Migration der türkischen Bürger in Europa auf Deutschland ausgewirkt hat, und welche Rolle der Integrationsprozess der Zuwanderer dabei spielt. Weiterhin wird untersucht, welche Aufgaben sich an die deutsche Gesellschaft stellen und was türkische Bürger in diesem Prozess selber leisten müssen.

1.2 Aufbau der Arbeit

Nach einer Definition der für diese Masterarbeit relevanten Begriffe wird zunächst die Migration von türkischen Bürgern nach Deutschland ab 1961 bis heute dargestellt werden. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:

- Aus welcher Motivation heraus sind türkische Bürger nach Deutschland emigriert?
- Gab es in Deutschland von Beginn der Migration an Bestrebungen, die türkischen Bürger zu integrieren?
- Gibt es gesetzliche Vorschriften, die türkische Bürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt privilegieren?

Im Anschluss wird die derzeitige Situation der türkischen Bürger in Deutschland unter Berücksichtigung der folgenden Probleme dargestellt:

- Gibt es Besonderheiten in der Art, wie die Kinder türkischer Bürger erzogen werden?
- Welche Unterschiede gibt es in der deutschen Sprachkompetenz der türkischen Bürger?
- Über welches Bildungsniveau verfügen die verschiedenen Generationen türkischer Bürger?
- Sind türkische Bürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt integriert?
- Wie gestaltet sich die Situation für türkische Bürger auf dem Wohnungsmarkt?
- Gibt es besondere Schwierigkeiten im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung von türkischen Bürgern?
- Wie leben türkische Senioren in Deutschland?
Danach werden die Strategien zur Integration von türkischen Bürgern unter Bearbeitung der folgenden Aspekte dargestellt:
- Mit welchen Integrationsangeboten versorgen deutsche Organisationen, Institutionen, Vereine und Verbände türkische Bürger?
- Welche Ziele hat sich die Integrationsarbeit in Deutschland gesetzt?
- Kann interkulturelle Kompetenz bei der Integration von türkischen Bürgern hilfreich sein und was kann sie in dieser Beziehung leisten?

Neben einem Fazit wird abschließend noch kurz die Frage erörtert, wie sich ein eventueller EU-Beitritt der Türkei auf die Integration der türkischen Bürger in Deutschland auswirken könnte.

1.3 Eingrenzung des Themas

Die Arbeit wird sich nur mit der Integration von türkischen Bürgern beschäftigen, d. h. dass der Fokus nicht auf die Probleme von türkischen Asylbegehrenden oder Flüchtlingen gerichtet sein wird.

Integration ist eine Aufgabe ist, der sich sowohl die türkischen Bürger als auch die deutsche Aufnahmegesellschaft stellen müssen. Hier wird jedoch in erster Linie die Perspektive des deutschen Staates und seiner Institutionen zu einem aktiven Integrationsprozess dargestellt werden. Der Beitrag der türkischen Bürger wird dagegen weniger ausführlich beschrieben werden.

Die Arbeit wird die Integrationsmaßnahmen darstellen, die in Deutschland sowohl bundesweit wie auch auf Länder- und Kommunalebene initiiert worden sind, ohne sich auf Ballungsräume wie z. B. bestimmte Großstädte oder Regionen zu konzentrieren.

Weiterhin wird im Zusammenhang mit der Debatte um die Integration von türkischen Bürgern immer wieder auf deren islamischen Glauben und die damit verbundenen unterschiedlichen Wertvorstellungen verwiesen. Obwohl dies ein wesentlicher Unterschied zwischen der deutschen und der türkischen Kultur ist und es diesen bei der Integrationsarbeit unbedingt zu berücksichtigen gilt, würde dieser Punkt in der vorliegenden Arbeit jedoch zu weit von den Integrationsprozessen fortführen, weshalb er nur marginal bearbeitet werden wird.

1.4 Das AGIL-Schema

Diese Arbeit soll nach den Merkmalen des so genannten AGIL-Schemas aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um einen Topoi-Katalog, der für sich beansprucht, alle Funktionen überschaubar zu machen, die handelnde Personen ebenso wie soziale Systeme erfüllen müssen. Die Aufmerksamkeit wird dabei systematisch auf die Kontextfaktoren des speziell politischen Handelns gelenkt.

Die für solchen topischen Zwecke wichtigsten Grundgedanken des AGIL-Schemas lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Jeder Handelnde und jedes „soziale System“ haben vier Grundaufgaben bzw. vier Grundfunktionen zu erfüllen:

- „A“: Anpassung des Systems an seine Umwelt und Regelung des Austauschs von Ressourcen aller Art mit ihr („adaption“),
- „G“: Festlegung von Zielen, Durchführung zielverwirklichenden Handelns sowie Erfolgskontrolle („goal attainment“),
- „I“: Sicherung des Zusammenhalts des Systems durch Gewährleistung einer stabilen Verknüpfung seiner Elemente („integration“),
- „L“: Absicherung der Struktur des Systems. Bei sozialen Systemen geht es im Wesentlichen um die Aufrechterhaltung jener Wissensbestände, Sinndeutungen, Wertvorstellungen und Normen, kurz: jener Grundprinzipien, anhand welcher die Struktur des Systems hervorgebracht und reproduziert wird („latent pattern maintenance“).

Jedes System muss kontinuierlich alle vier Aufgaben erfüllen, will es nicht seine Existenz gefährden. Unabhängig von seiner Größe oder Komplexität hat es diese vier Grundfunktionen zu erfüllen. In komplexeren Systemen besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Teilsysteme arbeitsteilig auf die Erfüllung jeweils bestimmter Einzelaufgaben spezialisieren, wobei deren Wirkungsweisen in der Regel einander durchdringen.[1]

In der Praxis wird das AGIL-Schema bei der Untersuchung eines politischen oder sozialen Systems wie folgt genutzt:

Bei der Betrachtung eines Staates, einer Partei, einer Gewerkschaft oder eines Verbandes untersucht man chronologisch, wie im zu beurteilenden System der Austausch mit dessen Umwelt organisiert ist, wie in ihm Ziele gesetzt bzw. verwirklicht werden, wodurch der Zusammenhalt gewährleistet wird und wodurch es seine Prinzipien erzeugt bzw. diese aufrechterhält.

Im Anschluss erfolgt die Untersuchung der Wechselwirkungen, welche zwischen den Bemühungen, die einzelnen Funktionen zu erfüllen, bestehen. Daher ist es notwendig, die gesamte Komplexität jener Prozesse zu erfassen, in denen das interessierende System bzw. der interessierende Ausschnitt sozialer oder politischer Wirklichkeit hervorgebracht wird.

Dadurch lässt sich auf jeder Schicht politischer Wirklichkeit, zumindest aber auf der Ebene von Einzelpersonen, Kleingruppen, übergreifenden arbeitsteiligen Systemen oder ganzen Gesellschaften herausfinden, wie auf ihr die vier Grundfunktionen erfüllt werden und wie deren Wechselwirkungen ablaufen. Ferner ist von Interesse, wie das Erfüllen einer Funktion auf einer bestimmten Ebene mit dem Erfüllen der Grundfunktionen auf den niedrigeren oder höheren Schichten zusammenhängt.[2]

2. Begriffsdefinitionen

2.1 Wie wird der Begriff „Bürger“ definiert?

Da es in dieser Arbeit um die Integration türkischer Bürger geht, soll hier zunächst der Begriff des „Bürgers“ definiert werden. Nach dem Lexikon der „Zeit“ handelte es sich dabei früher meist nur um den freien, vollberechtigten Einwohner einer Stadt, im Unterschied zu den Unfreien, Halbfreien, Beisassen, unter Sonderrecht stehenden Gästen u. Ä. Das Bürgerrecht war eine erwerbbare und verleihbare Rechtsstellung. Das Wort Bürger ist seit der Französischen Revolution gleichbedeutend mit Staatsbürgern.[3] Unter einem Staatsbürger versteht man im weiteren Sinne den Staatsangehörigen, im engeren Sinne nur den Staatsangehörigen mit vollen politischen Rechten, insbesondere dem Wahlrecht. Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten sind die Rechte und Pflichten des Einzelnen, die in einem Anteil an der Bildung des Staatswillens oder an der Ausübung der Staatsfunktionen bestehen.[4]

Nach § 8 Abs. 2 HGO sind die Bürger einer Gemeinde deren wahlberechtigte Einwohner.

Im Hinblick auf diese Definitionen wird sich die vorliegende Arbeit mit der Integration von türkischen Staatsangehörigen auseinandersetzen, die in ihrem Heimatland Bürgerrechte genießen und ins Bundesgebiet emigriert sind.

2.2 Was ist mit der Integration von Bürgern gemeint?

Generell versteht man unter Integration die Herstellung einer Einheit bzw. die Eingliederung in ein größeres Ganzes. In der Soziologie ist damit ein gesellschaftlicher Prozess gemeint, der durch einen hohen Grad harmonischer und konfliktfreier Zueinanderordnung der verschiedenen Elemente (Rollen, Gruppen, Organisationen) gekennzeichnet ist. Ferner steht der Begriff für Prozesse der bewusstseinsmäßigen oder erzieherischen Eingliederung von Personen und Gruppen in oder ihre Anpassung an allgemein verbindliche Wert- und Handlungsmuster.[5]

Der Begriff der Integration ist jedoch nicht abschließend definiert. Im Hinblick auf die Integration von türkischen Bürgern muss er einerseits so hinreichend konkret formuliert sein, um daraus Ziele für die Integrationsarbeit abzuleiten. Gleichzeitig muss er aber auch flexibel genug sein, um den wandelnden gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Für die vorliegende Arbeit soll folgende Definition gelten:

Unter Integration versteht man den dauerhaften Prozess der Eingliederung von Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft sowie die Angleichung ihrer Lebenslagen ohne Aufgabe der jeweils eigenen kulturellen Identität. Gleichzeitig versteht man Integration als eine dauerhafte gesellschaftliche und politische Aufgabe, bei der Zuwanderer, Menschen mit Migrationshintergrund und die Mitglieder der Aufnahmegesellschaft ihre unterschiedlichen Beiträge erbringen müssen.[6]

2.3 Worin besteht der Unterschied zwischen der Integration und der Assimilation von türkischen Bürgern?

Der Begriff „Assimilation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „das Ähnlichmachen“. In der Soziologie wird darunter ein Vorgang verstanden, bei dem Einzelne oder Gruppen die Traditionen, Gefühle und Einstellungen anderer Gruppen übernehmen und in diesen allmählich aufgehen (z. B. Einschmelzung verschiedenartiger Einwanderergruppen in den USA); ferner ist damit jede Angleichung des Einzelnen an die umgebenden Gruppen (Familie, Berufsverband, Staat u. Ä.) gemeint. Die Assimilation ist ein wesentlicher Faktor für das Wachstum von Stämmen, Völkern, Sprach- und Religionsgemeinschaften.[7]

Im Idealfall nutzt sie der Eingemeindung einer fremden Gruppe und beugt der Entstehung von Minderheiten und ihren Problemen vor. Nach gelungener Assimilierung sind die Unterschiede weitgehend ausgetilgt, und die Fremden nicht mehr von den Alteingesessenen zu unterscheiden, so dass sie nicht mehr benachteiligt oder diskriminiert werden.[8]

Im wesentlichen Unterschied zur Assimilation soll die Integration von türkischen Bürgern in dieser Arbeit so verstanden werden, dass diese ihre eigene kulturelle Identität trotz einer Eingliederung nicht aufgeben sollen. Wenn im weiteren Verlauf von Integration bzw. Integrationsmaßnahmen gesprochen wird, so ist dies immer zu beachten, damit der Unterschied zur Assimilation deutlich wird.

2.4 Wann spricht man von interkultureller Kompetenz und wodurch kann sie erworben werden?

Nach Friesenhahn lässt sich interkulturelle Kompetenz als persönliche „Befähigung, in interkulturell geprägten Alltags- und Arbeitssituationen mit Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen und/oder in fremdkultureller Umgebung kommunizieren und effektiv und effizient professionell tätig werden zu können“ verstehen.[9] Hinsichtlich interkultureller Kompetenz lassen sich

- affektive Aspekte (wie z. B. Toleranz),
- kognitive Aspekte (wie z. B. Landeskenntnisse) und
- Verhaltensaspekte (wie z. B. Fremdsprachenkompetenz)

voneinander unterscheiden.

Im Zusammenhang mit interkulturellen Begegnungen versteht man unter affektiven Aspekten die Einstellungen einer Person gegenüber kultureller Andersartigkeit. Mit kognitiven Aspekten bezeichnet man Kenntnisse und Denkstile, von denen angenommen wird, dass sie sich förderlich auf den interkulturellen Kontakt auswirken. Verhaltensaspekte beschreiben soziale und kommunikative Fertigkeiten, die im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Gestaltung von interkulturellen Situationen für relevant gehalten werden.[10]

Im Berufsleben hat sich interkulturelle Kompetenz zu einer Schlüsselqualifikation entwickelt, die einerseits durch Reisen ins Ausland oder längere Auslandsaufenthalte ad hoc erworben werden kann. Ebenso können entsprechende Seminare und Schulungen dazu beitragen, dass ein Basiswissen im Bereich interkultureller Kompetenz erworben werden kann. Daneben kann sie auch ein Faktor sein, der den Umgang mit Migranten in alltäglichen Situationen, wie z. B. Nachbarschaft oder Vereinsleben, erleichtert. Die weiteren Hintergründe und Fähigkeiten, die interkulturell kompetentes Handeln ermöglichen, werden im Kapitel 5.3 dargestellt.

3. Die Zuwanderung von türkischen Bürgern nach Deutschland von den 60er Jahren bis heute

3.1 Die Anwerbevereinbarung zwischen Deutschland und der Türkei ab 1961

Seit Mitte der 1950er Jahre begann die amtlich organisierte Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern beiderlei Geschlechts. Die Erschöpfung einheimischer Arbeitskräfte erschien zu diesem Zeitraum absehbar: Obwohl 1955 noch 1,07 Millionen Arbeitslose gezählt wurden, erwarteten bereits 25 Prozent (1959 mehr als 50 Prozent) der befragten Unternehmen Produktionserschwernisse durch Arbeitskräftemangel. Die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Arbeit, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sahen eine stärkere Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften als geeigneten Ausweg. Deshalb wurden ab dem Jahr 1961 türkische Bürger zur Erwerbstätigkeit in Deutschland angeworben. Dabei wurden allerdings langfristige soziale Folgeprobleme nicht antizipiert. Im öffentlichen – nicht im amtlichen Sprachgebrauch der 1960er Jahre - bürgerte sich für Arbeitskräfte aus den „Anwerbeländern“ nicht von ungefähr die Bezeichnung „Gastarbeiter“ ein. Der Name war Botschaft; denn „Gast“ ist nur, wer nicht auf Dauer bleibt.[11]

Ebenso wie die Arbeitnehmer aus den anderen Anwerbestaaten wie z. B. Italien, Spanien, Marokko oder Jugoslawien erfüllten die türkischen Arbeitskräfte wichtige Funktionen in der deutschen Wirtschaft, die erheblich zur Mehrung des Wohlstandes beitrugen. Diese waren u. a.:

- Die sich vergrößerten Lücken auf dem Arbeitsmarkt wurden geschlossen, wodurch auch ein Wachstum in den arbeitsintensivsten Branchen erschlossen wurde.
- Arbeitsplätze, deren Besetzung aufgrund von Lohn- und Arbeitsbedingungen von Deutschen zunehmend abgelehnt wurden, wurden durch sie besetzt. Die Entlohnung lag dabei meist unter dem Durchschnitt.
- Das Sozialversicherungssystem wurde durch ihre Beitragszahlungen unterstützt.
- Ursprünglich war die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften nur temporär geplant und die Arbeitsverträge waren demzufolge meistens auf ein Jahr beschränkt. Dadurch wurde durch sie ein verfügbares Reservoir für die schwankende Nachfrage in Abschwung- und Boomphasen geschaffen. Allerdings wurde hier lediglich der Bedarf auf dem Arbeitsmarkt betrachtet. So fand der Aspekt, dass neben den Arbeitern auch ganze Familien nach Deutschland kamen, keinerlei Berücksichtigung.[12]

3.2 Welche Konsequenzen hatte der Anwerbestopp von 1973 für die türkischen Bürger?

Aufgrund der stagnierenden Wirtschaft in Deutschland wurde im Jahr 1973 die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften aus Staaten außerhalb der EG gestoppt. Innerhalb der EG bestand bereits die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Dadurch wurde zwar u. a. die Beschäftigung von türkischen Bürgern gesenkt, allerdings wurde gleichzeitig auch deren transnationale Fluktuation begrenzt. Ab dem Zeitpunkt des Anwerbestopps mussten türkische Arbeitnehmer damit rechnen, dass nach einer freiwilligen Rückkehr in die Türkei keine erneute Einreise nach Deutschland mehr erfolgen konnte.

Türkische Bürger, die ihre Arbeitsverhältnisse bereits beendet hatten, um für einen begrenzten Zeitraum in ihr Heimatland zurückzukehren, waren in der Regel danach chancenlos, dass sie erneut als Arbeitsmigranten in Deutschland zugelassen wurden. Dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der neu angeworbenen türkischen Arbeitskräfte zurückging, während die Zahl derjenigen stieg, die blieben und ihre Familien nachziehen ließen. Somit verstärkte der Anwerbestopp die herrschende Tendenz zu Daueraufenthalt und Familiennachzug. Der unerwünschte Trend von der Arbeitsmigration über Daueraufenthalte mit offenem Zeithorizont zur Einwanderungssituation mit fester Bleibeabsicht wurde verstärkt.[13]

3.3 Mit welchen Auswirkungen war der Nachzug der Familienangehörigen aus der Türkei nach Deutschland verbunden?

Nach Beginn der Anwerbungen von türkischen Bürgern zur Arbeitsaufnahme in Deutschland stellten diese hier nicht nur bald die größte Gruppe unter den Einwanderern dar, sondern sie wurden auch in Branchen, Regionen und Wohnbereiche abgedrängt, die noch nicht von Arbeitsmigranten aus Südeuropa besetzt waren. Die Konzentration von türkischen Bürgern in bestimmten städtischen Vierteln führte dazu, dass diese als „städtische Problemzonen“ wahrgenommen wurden. Durch ihre Kleidung, ihre Religionszugehörigkeit und ihre Verhaltensweisen wurden die türkischen Bürger stärker als Fremde wahrgenommen als die Südeuropäer.

Auf dem Arbeitsmarkt wurden von den türkischen Arbeitnehmern die niederschwelligsten Berufe verrichtet, wie z. B. Müllarbeiter, Straßenkehrer oder Reinigungskraft, die schlecht entlohnt wurden. Obwohl sie von der deutschen Gesellschaft als Arbeits- und Dienstleistungskräfte benötigt wurden, wurden sie andererseits ebenso von dieser ausgegrenzt.[14] Gleichzeitig wurden die türkischen Bürger, die als Arbeitsmigranten in Deutschland lebten, in der Türkei als „Deutschländer“ bezeichnet.

Der größte Teil der in Deutschland erwerbstätigen türkischen Bürger und ihrer Familien gehörte dem moslemischen Glauben an. Somit galten für diese andere Lebensweisen und Wertesysteme. In diesem Zusammenhang wurden von den türkischen Bürgern sowie ande-
ren ausländischen Bürgern moslemischen Glaubens Toleranz und eine Anerkennung der kulturellen Unterschiede von der deutschen Aufnahmegesellschaft gefordert. Je weniger diese gewährt wurden, desto mehr zogen sich die türkischen Bürger in ihre ethnisch-kulturellen Lebens- und Schutzräume zurück. In diesen, wie z. B. in Berlin-Kreuzberg oder Duisburg-Marxloh, entstanden „transnationale Sozialräume“. Hier fand eine stärkere Kommunikation mit den Verwandtschaften oder anderen Bürgern aus dem Herkunftsland statt als mit der nächsten Umgebung. Diese Verhaltensweise der türkischen Bürger führte dazu, dass in Deutschland vom Entstehen von sogenannten „Parallelgesellschaften“ gesprochen wurde, welche weit mehr als Problem angesehen wurden, als dies in klassischen Einwanderungsländern wie z. B. den USA mit ihrem ausgeprägten ethnisch-kulturellen Pluralismus der Fall war.[15] Viele türkische Bürger und ihre Familien lebten in einem Spannungsfeld zwischen der noch stark durch die Herkunftsgesellschaft bestimmten ersten und einer in Deutschland aufgewachsenen zweiten Generation. Da sich die heranwachsende Generation zunehmend an den neuen Lebensumständen orientierte, konnten Rückkehrabsichten in die Türkei von Seiten der Eltern zu familiären Konflikten führen.[16]

Die Entwicklung der türkischen Bevölkerungskategorie in Deutschland verlief insgesamt betrachtet sehr positiv. Lediglich in den wirtschaftlichen Krisenphasen 1974 und 1975 sowie 1983 fand eine Abschwächung statt. Von den 7,3 Millionen Ausländern stellen die türkischen Bürger mit 1,9 Millionen Personen oder einem Anteil von 26 % heute die größte nationale Gruppe dar. Ferner wurden seit den 1970er Jahren ca. 600.000 Personen türkischer Herkunft eingebürgert und etwa 680.000 der in Deutschland lebenden türkischen Bürger wurden hier geboren. Einbürgerungen sind heute in der türkischen Bevölkerungskategorie von erheblicher Relevanz. Allerdings bürgen Untersuchungen zur Integration von türkischen Bürgern in diesem Zusammenhang die Gefahr, das Ausmaß von Integrationsprozessen zu unterschätzen, da eingebürgerte Zuwanderer als solche aus der Statistik verschwinden.[17]

3.4 Durch welche rechtlichen Vorschriften wurden türkische Bürger bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland privilegiert?

Das deutsche Ausländerrecht wird zunehmend europäisiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Assoziationsrecht EG/ Türkei, welches Aufenthaltsrechte für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen vorsieht.

Im Jahr 1963 wurde das Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei in Ankara unterzeichnet. Die Parteien vereinbarten in Art. 12 dieses Abkommens, dass sie sich von den einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrages leiten lassen werden, damit sie untereinander schrittweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herstellen konnten. Der Assoziationsrat wird durch das Abkommen ermächtigt, Beschlüsse zu fassen, um die Rechte des Abkommens zu verwirklichen. Darauf basierend ist der Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/ Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.09.1980 – ARB 1/80 – erlassen worden. Aufgrund dieses Beschlusses wird die Position von türkischen Arbeitnehmern und ihren Familien im sozialen Bereich verbessert. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH hat der ARB Nr. 1/80 erhebliche praktische Bedeutung in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht erhalten.[18]

Art. 6 Abs. 1 des ARB 1/80 lautet wie folgt:

„Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 7 über den freien Zugang der Familienangehörigen zur Beschäftigung hat der türkische Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, in diesem Mitgliedstaat

- nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber, wenn er über einen Arbeitsplatz verfügt;
- nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung – vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs – das Recht, sich für den gleichen Beruf bei einem Arbeitgeber seiner Wahl auf ein unter normalen Bedingungen unterbreitetes und bei den Arbeitsämtern dieses Mitgliedsstaats eingetragenen anderes Stellenangebot zu bewerben;
- nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn oder Gehaltsverhältnis.“
Neben den Rechten der in den Mitgliedstaaten der EU lebenden türkischen Arbeitnehmer werden in Art. 7 des ARB 1/80 die der Familienangehörigen gestärkt. Dort heißt es:
„Die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen,
- haben vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs das Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, wenn sie dort seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben;
- haben freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, wenn sie dort seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben.

Die Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in dem betreffenden Mitgliedstaat dort auf jedes Stellenangebot bewerben, sofern ein Elternteil in dem betreffenden Mitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war.“

Ihrem Wortlaut zufolge betrifft diese Vorschrift die beschäftigungsrechtliche Position von Familienmitgliedern eines türkischen Arbeitnehmers. Darüber hinaus wird durch den Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 den Familienangehörigen auch ein Aufenthaltsrecht zugestanden. Von Seiten des EuGH wird dies mit dem „effet utile“, d. h. der praktischen Wirksamkeit der Vorschrift, begründet. Es wird darauf verwiesen, dass das Aufenthaltsrecht für die Aufnahme und Ausübung jeder Beschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis unerlässlich ist.[19]

Durch den ARB 1/80 haben türkische Bürger in Deutschland eine Möglichkeit, ihren Aufenthalt über eine langjährige Erwerbstätigkeit zu verfestigen. Das heißt, dass bei der beabsichtigten Versagung eines Aufenthaltstitels die jeweilige Ausländerbehörde neben den Vorschriften des AufenthG auch diesen Beschluss prüfen muss. Dies kann es ggf. erschweren, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen türkische Bürger einzuleiten. Gerade im Bereich des Ausweisungsrechtes werden für türkische Bürger Maßstäbe angesetzt, die denen von EU-Bürgern entsprechen.

3.5 Zwischenergebnis

Betrachtet man die Zuwanderung von türkischen Bürgern seit dem Beginn der Anwerbevereinbarungen unter dem einleitend vorgestellten AGIL-Schema, so lässt sich diese wie folgt darstellen:

Die Anwerbevereinbarungen zur Arbeitsaufnahme zwischen Deutschland und der Türkei lassen sich unter dem Punkt „adaption“ einordnen. Das System, in diesem Fall Deutschland, soll demnach an seine Umwelt angepasst werden, was bedeutet, dass der hiesige Mangel von Arbeitskräften in den so genannten „Wirtschaftswunderjahren“ durch das Anwerben von türkischen Bürgern zur Arbeitsaufnahme ausgeglichen werden soll. Unter den Begriff „adaption“ fällt weiterhin der Austausch von Ressourcen aller Art zwischen dem System und seiner Umwelt. Eine Form von Austausch liegt meiner Meinung nach hier beispielsweise zwischen der Arbeitskraft der türkischen Bürger und dem deutschen Sozialsystem vor: Der Arbeitseinsatz der türkischen Bürger förderte die deutsche Wirtschaft; gleichzeitig wurden sie durch die Leistungen des deutschen Sozialsystems abgesichert.

Unter „goal attainment“, also dem Festlegen von Zielen, dem Durchführen zielverwirklichenden Handelns sowie der Erfolgskontrolle lässt sich ebenfalls das Anwerben der türkischen Bürger zur Arbeitsaufnahme in Deutschland fassen. Die deutsche Regierung verfolgte mit den Anwerbevereinbarungen das Ziel, die Konjunktur der deutschen Wirtschaft weiter steigen zu lassen. Dies gelang dadurch, dass türkische Bürger u. a. bereit waren, unterdurchschnittlich bezahlte Arbeitsstellen anzunehmen, an denen deutsche Bürger kein Interesse hatten. Gleichzeitig stärkten die türkischen Arbeitnehmer durch ihre Beitragszahlungen das deutsche Sozialversicherungssystem; hier liegt ein Indiz für Erfolgskontrolle vor.

Eine „integration“, d. h. eine Sicherung des Zusammenhalts des Systems durch Gewährleistung einer stabilen Verknüpfung seiner Elemente, wurde meiner Meinung nach von Seiten der deutschen Regierung im Rahmen der Anwerbevereinbarungen nicht bedacht: Man ist ursprünglich davon ausgegangen, dass die türkischen Bürger nach Ablauf ihrer befristeten Arbeitsverhältnisse wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Was nicht bedacht wurde, ist die Tatsache, dass viele türkische Bürger feste Bleibeabsichten in Deutschland hegten und ihre Familienangehörigen aus der Türkei im Rahmen der Familienzusammenführung nachholten.

Dieser Trend wurde durch den Anwerbestopp von 1973 noch verstärkt. In diesem Zusammenhang wurden von Seiten der deutschen Regierung noch keine Strategien entwickelt, wie sich die türkischen Bürger in der deutschen Aufnahmegesellschaft integrieren lassen können.

Der Punkt „latent pattern maintenance“, also das Absichern der Struktur des Systems ist meiner Meinung nach ebenfalls in den Jahren vom Beginn der Anwerbevereinbarungen mit der Türkei über den Anwerbestopp hinaus nicht erfüllt worden: Da die deutsche Regierung noch keine Strategien entwickelte, wie die türkischen Bürger in Deutschland integriert werden können, erfolgte keine Absicherung sondern eine Aufbrechung der Struktur des Systems (Deutschland): Aufgrund ihres verschiedenen kulturellen Verständnisses und ihrer unterschiedlichen Wertvorstellungen bildeten die türkischen Bürger beispielsweise bald eigene Wohnviertel. Zudem erfolgte keine Kommunikation zur deutschen Aufnahmegesellschaft, vielmehr zogen sich die türkischen Bürger in ihre eigene Umwelt und Lebenswirklichkeit zurück.

4. Die aktuelle Situation türkischer Bürger in Deutschland erläutert an Beispielen

4.1 Wie werden die Kinder türkischer Bürger erzogen?

Im Gegensatz zu deutschen Familien stammen die Familien türkischer Bürger aus Gesellschaften, in denen Absicherungen gegen die Risiken des Lebens zum größten Teil nicht durch ein staatliches System sozialer Sicherheit, sondern unmittelbar zwischen den Generationen erbracht werden. Dadurch entstehen weitreichende Auswirkungen, was Eltern und Kinder füreinander bedeuten, was sie voneinander erwarten und welchen „Wert“ sie füreinander haben.

Für die Versorgung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder erbringen die Eltern erhebliche materielle und immaterielle Leistungen. Diese tragen in bedeutendem Maße zur Integration der Kinder in die Aufnahmegesellschaft bei und verhindern Ausgrenzungen. Im Gegenzug erwarten die Eltern ihrerseits von ihren Kindern materielle Unterstützung wie z. B. frühe Mithilfe im Familienhaushalt, spätere Hilfe, Sorge und Unterstützung im Alter sowie finanzielle Unterstützung bei der Beendigung der eigenen Erwerbstätigkeit, Krankheit und Not. Die Kinder nehmen diese „Nützlichkeitserwartungen“ in einem hohen Maße wahr und sind somit ein konstitutives Element der Generationenbeziehungen in den Familien, die auch nach der Einwanderung intensiv gepflegt werden. Die gegenseitigen Erwartungen zeigen sich als äußerst stabil, die Arbeitsteilung zwischen den Generationen ist fest verankert und wird von Eltern und Kindern akzeptiert.[20]

Im Rahmen des sechsten Familienberichtes des BMFSFJ über Familien ausländischer Herkunft in Deutschland vom 20.10.2000 wurde die Lebenslage ausländischer Familien in Deutschland untersucht. Dabei wurde zwischen den eingangs dargestellten ökonomisch-utili-

taristischen Erwartungen, d. h. den Erwartungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Nutzens der Kinder, und den psychologisch-emotionalen Erwartungen an die Kinder unterschieden. Letztere betonen u. a. die Bereicherung des eigenen Lebens durch die Kinder, die Selbsterfahrung in der Elternrolle sowie den Aufbau einer engen, die gesamte Lebensspanne umgreifenden, einmaligen und unverwechselbaren emotionalen Beziehung.

Die größte Zustimmung zu psychologisch-emotionalen Werten von Kindern äußern die türkischen Eltern: 99 % der Väter und 96 % der Mütter stimmen voll und ganz zu, dass ihnen Kinder im Haus Freude bereiten. 92 % bzw. 84 % sehen sie als Bereicherung ihres Lebens, 77 % bzw. 85 % geben an, dass sie von ihren Kindern das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden.[21]

Hohe Erwartungen sind bei den türkischen Eltern im Hinblick darauf zu finden, dass Kinder als Hilfe im Alter wahrgenommen werden. Dieses Ergebnis zeigt die Bedeutung der direkten Generationsbeziehungen für die Institutionalisierung der Alterssicherung in einer Gesellschaft. In der Türkei spielen Transferzahlungen zwischen den Generationen in konkreten Eltern-Kind-Beziehungen eine sehr viel größere Rolle als in Gesellschaften mit korporatistischen Alterssicherungssystemen.

Diese Eltern-Kind-Beziehungen resultieren aus der für die türkische Gesellschaft typischen Alltagstheorie über die Entwicklungslogik von Familienbildungsprozessen, welche sehr stark mit den ökonomisch-utilitaristischen Erwartungen an die Generationenbeziehungen verknüpft ist. Folgende „Logik“ des Familienbildungsprozesses wird als gegeben angesehen:

1. (Konsensuelle oder arrangierte) Ehe
2. Kinder, und dann stellt sich auch
3. Liebe zwischen den Ehepartnern und – durch die Kinder –
4. ökonomische Sicherheit ein.

Türkische Familien zeichnen sich dadurch aus, dass ökonomisch-utilitaristische Erwartungen an die Beziehungen zwischen den Generationen eine deutlich größere Bedeutung haben als in Familien aus anderen Kulturen. Allerdings mindert dies nicht den Rang der psychisch-emotionalen Werte. Vielmehr haben die Generationenbeziehungen einen multifunktionalen Charakter, statt wie in deutschen Familien auf ihre emotionale Dimension spezialisiert zu sein.[22]

Obwohl generell bei Migrantenfamilien von Töchtern eine stärkere Mithilfe im Haushalt erwartet wird als von Söhnen, ist diese Geschlechtsdifferenzierung in den Erwartungen türkischer Bürgern weniger stark ausgeprägt. Insbesondere von den türkischen Söhnen werden im hohen Maße Beiträge zur Hausarbeit erwartet. In den Untersuchungen zum sechsten Familienbericht des BMFSFJ wurden diese Erwartungen an Söhne von türkischen Vätern sogar häufiger genannt als gegenüber Töchtern. Für die türkischen Familien gilt, dass alle Erwartungen, die mit Transferzahlungen von der jüngeren an die ältere Generation im Zu-
sammenhang stehen, eher von den Müttern ausgehen und sich eher an die Söhne richten. Sie erwarten von ihren Söhnen, dass sie ihr Einkommen zu Berufsbeginn anteilig abgeben, dass jüngere Geschwister von ihnen während deren Schullaufbahn unterstützt werden, dass sie in Notfällen finanziell helfen und dass sie von ihren Söhnen im Alter finanziell unterstützt werden. Türkische Jugendliche beiderlei Geschlechts sehen die Mithilfe im Haushalt vorwiegend als Aufgabe von Mädchen an. Allerdings nehmen die türkischen Söhne die diesbezüglichen hohen Erwartungen, die ihre Väter an sie richten, sehr genau.

Ferner gilt für türkische Jugendliche, dass die Erwartungen, die mit Transferzahlungen von der jüngeren an die ältere Generation in Zusammenhang stehen, eher für die Beziehung von Söhnen zu ihren Müttern von Bedeutung sind. Auch gilt hier durchgängig, dass in den Familien von türkischen Bürgern mit ihren starken ökonomisch-utilitaristischen Werten von Kindern diese Transferleistungen stärker wahrgenommen werden. Die Töchter lassen sich ebenfalls in diese Erwartungen stärker einbeziehen.[23]

Im Folgenden wurden die Pflegepraktiken zwischen nicht migrierten türkischen Familien in der Türkei und Familien türkischer Migranten in Deutschland untersucht und verglichen:

Im Hinblick auf frühkindliche Pflegepraktiken ist häufig zu beobachten, dass in türkischen Familien Eltern ihre Kinder viel stärker gewähren lassen. Hier richtet sich die elterliche Sorge weit weniger darauf, dass Kinder früh Fertigkeiten und Kulturtechniken erlernen. Stattdessen zeigt sich ein Trend zur „Rationalisierung“ frühkindlicher Pflegepraktiken. So ist beispielsweise die Betreuung von Kleinkindern durch Personen, die nicht zur Gattenfamilie gehören, bei türkischen Familien sehr viel üblicher als bei deutschen Familien. Dabei sind hier deutliche Variationen in den Arrangements der Kinderbetreuung nach dem Ausbildungsstand der Mütter und im Wohnkontext feststellbar. In urbanen Familien werden häufiger Verwandte zur Betreuung der Kinder herangezogen als in ländlichen Familien, wobei diese Tendenz wiederum durch das Ausbildungsniveau der Mutter beeinflusst wird. Weiterhin ist festzustellen, dass türkische Migrantenfamilien mehr als doppelt so häufig außerfamiliäre Betreuungsformen nutzen als türkische Nichtmigranten. Wenn es sich um Familien mit hohem Ausbildungsniveau und ländlicher Herkunft handelt, dann wird diese Betreuungsform sogar mehr als fünfmal so häufig gewählt. Somit ist davon auszugehen, dass mit dem Bildungsniveau auch die Möglichkeiten, auf außerfamiliäre Hilfe zurückgreifen zu können, anzusteigen scheinen. Also handelt es sich um die Gruppe der gut ausgebildeten türkischen Migrantenfamilien, die außerfamiliäre Betreuung ihrer Kinder durch ihre ländlichen Verwandten in der Türkei praktizieren, wohingegen die wenig ausgebildeten Familien ihre Kinder unmittelbar aus der Türkei mit nach Deutschland bringen.

Somit scheint die Migrationssituation deutliche Veränderungen in der Mutter-Kind-Beziehung in Richtung auf eine starke Rationalisierung der frühkindlichen Pflege hervorzurufen. Diese wird im Laufe des Eingliederungsprozesses weiter verstärkt und drückt sich beispielsweise durch die häufigere Inanspruchnahme von außerfamiliären Alternativen in der Betreuung von Kleinkindern oder regelmäßigere Betreuung durch Kinderärzte aus. Obwohl sich die türkischen Migrantenfamilien hinsichtlich ihrer Werte von Kindern nicht grundlegend von den nicht gewanderten türkischen Familien unterscheiden und am normativen Muster der Generationenbeziehungen festhalten, verändern sie ihr Verhalten hinsichtlich der frühkindlichen Pflegepraktiken in der Migrationssituation grundlegend. In vieler Hinsicht sind diese Migrantenfamilien den deutschen Familien in ihrem Verhalten ähnlicher als den nicht gewanderten türkischen Familien. Dies resultiert jedoch weniger aus dem Akkulturationsprozess und der Übernahme von Erziehungsidealen und Leitbildern von Eltern-Beziehungen aus der Aufnahmegesellschaft (d. h., die Handlungsmotive bleiben durchaus unterschiedlich), sondern stellt vielmehr eine unmittelbare Anpassung an die veränderte Situation unter Beibehaltung ihrer Einstellungen und Orientierungen dar.[24]

[...]


[1] Patzelt; Einführung in die Politikwissenschaft; Passau; 2003; S. 50 f.

[2] ibd.; Passau; 2003; S. 52

[3] Die Zeit; Das Lexikon in 20 Bänden; Band 2; Hamburg; 2005; S. 495

[4] ibd.; Band 14; S. 65

[5] ibd.; Band 7; S. 93

[6] Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Wiesbaden; Wiesbaden; 2004; S. 7

[7] Die Zeit; Das Lexikon in 20 Bänden; Band 1; Hamburg; 2005; S. 407 f.

[8] Zaptcioglu, Türken und Deutsche, Frankfurt am Main, 2005, S. 62 f

[9] Friesenhahn; Merkmale und Profil interkultureller Kompetenz; Schwalbach; 2001; S. 65 f.

[10] Scheitza, Otten, Keller; Interkulturelle Zusammenarbeit: Einführung und Grundlagen; Berlin; 2002: S. 40

[11] Bade, Oltmer; Normalfall Migration; Bonn; 2004; S. 71 f.

[12] Nuscheler; Internationale Migration; Wiesbaden; 2004; S. 124 f.

[13] Bade, Oltmer; Normalfall Migration; Bonn; 2004; S. 74 f.

[14] Nuscheler; Internationale Migration; Wiesbaden; 2004; S. 124 f.

[15] ibd.; Wiesbaden; 2004; S. 125

[16] Bade, Oltmer; Normalfall Migration; Bonn; 2004; S. 78

[17] Sackmann; Zuwanderung und Integration; Wiesbaden; 2004; S. 84

[18] Mallmann; Neuere Rechtsprechung zum assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht türkischer Familienangehöriger; Baden-Baden; 2006; S. 50

[19] ibd.; S. 50

[20] 6. Familienbericht: Familien ausländischer Herkunft in Deutschland: Leistungen – Belastungen – Herausforderungen, www.bmfsfj.de , S. XVIII, eingesehen am 20.06.2006

[21] ibd., S. 95 f., eingesehen am 20.06.2006

[22] ibd., S. 97 f., eingesehen am 20.06.2006

[23] ibd., S. 100 f., eingesehen am 20.06.2006

[24] ibd., S. 105 f., eingesehen am 20.06.2006

Excerpt out of 55 pages

Details

Title
Migration in Europa am Beispiel der Integration von türkischen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland
College
Berlin School of Economics and Law  (Studienzentrum Saarbrücken)
Course
Europäisches Verwaltungsmanagement
Grade
2,3
Author
Year
2006
Pages
55
Catalog Number
V61658
ISBN (eBook)
9783638550697
ISBN (Book)
9783638709781
File size
605 KB
Language
German
Notes
Keywords
Migration, Europa, Beispiel, Integration, Bürgern, Bundesrepublik, Deutschland, Europäisches, Verwaltungsmanagement
Quote paper
Christian Böß (Author), 2006, Migration in Europa am Beispiel der Integration von türkischen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61658

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