Österreichs Neutralität in einem vereinten Europa


Trabajo Escrito, 2005

17 Páginas, Calificación: Sehr Gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte und Rechtsgrundlage

3. Aktuelle Positionen
3.1. Verfassungsexperten
3.2. Politische Parteien
3.3. Bevölkerung

4. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Anhang:

Neutralitätsgesetz

B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)

Vertrag von Nizza

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Neutralität abschaffen?

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Sinnhaftigkeit der österreichischen Neutralität in einem vereinten Europa des 21. Jahrhunderts. Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die Neutralität unter Bedachtnahme der weiteren Entwicklung der EU (Europäische Union) in den nächsten 20 Jahren noch sinnvoll ist.[1]

Dafür wird zunächst die Geschichte, sowie die Rechtsgrundlage der österreichischen Neutralität behandelt. Danach sind die aktuellen Positionen verschiedener bedeutender Gruppen in Österreich angeführt und es wird schlussendlich eine Zukunftsprognose erstellt.

2. Geschichte und Rechtsgrundlage

Nach dem Sieg der Alliierten im 2. Weltkrieg war Österreich zehn Jahre lang von den Siegermächten (USA, England, Frankreich, UdSSR) besetzt. Eng verknüpft mit dem Staatsvertrag 1955, der unter anderem die Wiederherstellung der Souveränität Österreichs erklärt, ist das am 26. Oktober 1955 unterzeichnete Neutralitätsgesetz.[2] Ein neutraler Staat beteiligt sich nicht an bewaffneten Konflikten von anderen Staaten und, sofern diese Entscheidung bereits in Friedenszeiten gefallen ist, spricht man von dauernder Neutralität.[3] Neutralität ist ein völkerrechtlicher Status eines Staates, dessen Rechte und Pflichten erstmals im Haager Abkommen von 1907 schriftlich festgehalten wurden.[4] Laut Neutralitätsgesetz ist Österreich verfassungsmäßig verpflichtet, die Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen.[5] „Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.“[6] Österreich sollte durch den Neutralitätsstatus aus dem Kalten Krieg herausgehalten werden, obwohl die Konfliktlinie quer durch Europa verlief. 1956 erfolgte der UNO-Beitritt Österreichs, wodurch laut dem Präsidenten des VfGH (Verfassungsgerichtshof) Korinek die Neutralität stark reduziert wurde.[7] Nach dem Zerfall der UdSSR fiel der ursprüngliche Grund der Neutralität weg, Österreich konnte sich aber nicht zu deren Abschaffung durchringen. Am 1.1.1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union, obwohl dieser Beitritt Probleme in Bezug auf die Neutralität mit sich zog, da die EU Handelssanktionen gegenüber Drittstaaten beschließen kann.[8] Außerdem wurde schon damals die Schaffung einer GASP (gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) in Erwägung gezogen.[9] Durch die Schaffung und immer weitere Vertiefung der EU im Bereich der GASP vergrößerten sich die Probleme mit der österreichischen Neutralität. Um an der GASP teilnehmen zu können, wurde der Artikel 23f der Bundesverfassung geschaffen. Rechtlich ist zu beachten, dass das speziellere Gesetz Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz hat (Lex-specialis-Regel) bzw. das jüngere Gesetz vor dem älteren (Lex-posterior-Regel).[10] Somit hat das speziellere, jüngere Gesetz zur Teilnahme an der GASP Vorrang vor dem Neutralitätsgesetz, obwohl es diesem zuwiderläuft, wobei hier offen gelassen werden soll, ob die EU auch als Militärbündnis angesehen werden kann. Jedenfalls hätte rechtlich selbst ein NATO-Beitrittsvertrag im Verfassungrang Gültigkeit.

Der Artikel 23f der Bundesverfassung ermöglicht die Teilnahme Österreichs an humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden Aufgaben sowie Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.[11] Zu diesem Zweck verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der EU 1999 zur Bildung einer 50.000 bis 60.000 Mann starken Truppe zur Erledigung der zuvor genannten Aufgaben (sog. Petersberg-Aufgaben).[12] Österreich beteiligt sich mit 1.500 Soldaten an dieser Truppe.[13] Davon meldete Verteidigungsminister Platter 200 Soldaten für eine so genannte Kampfgruppe (battle group)[14]. Die insgesamt 13 Kamptruppen mit je 1.500 Soldaten sollen ab 2007 innerhalb von 5 Tagen in Krisengebieten einsatzbereit sein.[15]

3. Aktuelle Positionen

In diesem Kapitel werden die aktuellen Positionen zum Thema österreichische Neutralität von Verfassungsexperten, die die rechtliche Seite dieses Themas beleuchten, den vier Parlamentsparteien, sowie der Bevölkerung angeführt.

3.1. Verfassungsexperten

Wie im vorherigen Kapitel schon ausgeführt, ist die Neutralität zumindest ausgebeult. Nach Ansicht des Verfassungsexperten Öhlinger war die Neutralität schon 1999 juristisch kein zutreffendes Etikett mehr, sie hat sich auf eine bloße Bündnislosigkeit reduziert.[16] Nichtsdestotrotz ist die Neutralität kein Hindernis für eine Teilnahme an EU-Kampftruppen, da sich Österreich schon beim EU-Beitritt verpflichtet hat, an der Sicherheitspolitik solidarisch mitzuwirken.[17] Auch der Verfassungsexperte Mayer sieht aus neutralitätsrechtlicher Sicht keine Hindernisse.[18] Rein rechtlich betrachtet gibt es zurzeit daher keinen Grund, die Neutralität abzuschaffen. Österreich kann an der GASP teilnehmen und – wie schon vorher erwähnt – wäre selbst ein NATO-Beitritt rechtlich möglich. Politisch sieht die Sache freilich anders aus, und da die Politik (Nationalrat) die Gesetze beschließt, sind die Positionen der Politik in der Frage der Neutralität von besonderer Bedeutung.

3.2. Politische Parteien

Die Mitglieder der großen Oppositionspartei SPÖ, sowie die kleine Regierungspartei FPÖ, sind überwiegend der Meinung, dass Österreich die Neutralität nicht abschaffen sollte.[19] Komplexer wird die Situation bei den anderen beiden Parlamentsparteien , der ÖVP und den Grünen. Am 26. Oktober 2001 bezeichnete Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) die Neutralität noch als alte Schablone, die in der komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts nicht mehr greift.[20] Drei Jahre später hat sich die ÖVP wieder fest auf die Neutralität eingeschworen und will diese weiterhin in der Verfassung belassen.[21] Auf der anderen Seite ist die ÖVP für den Aufbau einer GASP. So meldete Verteidigungsminister Platter (ÖVP) 200 Soldaten für eine EU-Kampftruppe. Dies löste jedoch Widerstand bei der kleinen Oppositionspartei, den Grünen, aus.[22] Diese hatten gerade einen Schwenk hinter sich und definierten erstmals Bedingungen für die Abschaffung der Neutralität. So sollte Österreich die Neutralität aufgeben, falls es eine Vergemeinschaftung der Sicherheitspolitik gebe, und somit nur noch eine EU-Armee, anstatt von 25 Nationalarmeen. Die zweite Bedingung der Grünen ist der Austritt aller europäischen Länder aus der NATO.[23]

[...]


[1] Die Entwicklung der EU wird in dieser Arbeit nur kurz angerissen. Für weitere Informationen:
Vgl. Centrum für angewandte Politikforschung (2003)

[2] Vgl. Österreich-Lexikon (2004)

[3] Vgl. Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (2004)

[4] Vgl. Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (2004)

[5] Vgl. Neutralitätsgesetz (1955), Artikel I. (1), Geltende Fassung

[6] Neutralitätsgesetz (1955), Artikel I. (2) , Geltende Fassung

[7] Vgl. VfGH: "Keine rechtlichen Probleme bei Beteiligung an EU-Kampftruppen" (2004)

[8] Vgl. EG-Kommission (1991)

[9] Vgl. EG-Kommission (1991)

[10] Vgl. Krejci, H.: (2004), S. 10f

[11] Vgl. Vertrag von Nizza (2001), Artikel 17 (2), Geltende Fassung

[12] Vgl. Europäischer Rat (1999), Kapitel II, Punkt 28.

[13] Vgl. Bundesministerium für Landesverteidigung (2003)

[14] Vgl. „Heimische Soldaten für EU-Kampftruppe“ (2004)

[15] Vgl. „EU formiert 13 Kampftruppen“ (2004)

[16] Vgl. „Aufhebung des Neutralitätsgesetzes würde Etikettenwahrheit herstellen“ (1999)

[17] Vgl. „Verfassungsexperten: Neutralität kein Hindernis“ (2004)

[18] Vgl. „Verfassungsexperten: Neutralität kein Hindernis“ (2004)

[19] Vgl. „Zickzackkurs in den Parteien“ (2004)

[20] Vgl. Horwitz, K. (2004)

[21] Vgl. Horwitz, K. (2004)

[22] Vgl. „Heimische Soldaten für EU-Kampftruppe“ (2004)

[23] Vgl. Pilz, P. (2004)

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Österreichs Neutralität in einem vereinten Europa
Universidad
University of Applied Sciences Kufstein Tirol
Curso
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Calificación
Sehr Gut
Autor
Año
2005
Páginas
17
No. de catálogo
V61669
ISBN (Ebook)
9783638550796
ISBN (Libro)
9783638792844
Tamaño de fichero
481 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Neutralität, Europa, Österreich, Österreichische Neutralität
Citar trabajo
Hannes Mungenast (Autor), 2005, Österreichs Neutralität in einem vereinten Europa, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61669

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Título: Österreichs Neutralität in einem vereinten Europa



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