Entwicklung und Dynamik des asymmetrischen Föderalismus am Fallbeispiel Spanien


Tesis de Maestría, 2006

118 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Föderalismusdefinitionen und -modelle
2.2 Föderalismusforschung
2.2.1 Verfassungsrechtlicher Ansatz
2.2.2 Politisch-normativer Ansatz
2.2.3 Ökonomischer Ansatz
2.3 Forschungsbedarf, Methode und Hypothesen

3 Institutionelle Rahmenbedingungen des spanischen Föderalismus
3.1 Wahlsystem des spanischen Parlaments
3.1.1 Abgeordnetenhaus
3.1.2 Senat
3.2 Institutionen der Autonomen Gemeinschaften
3.2.1 Organe
3.2.2 Finanzierungssysteme

4 Analyse der zentrifugalen und zentripetalen Kräfte im asymmetrischen Föderalismus
4.1 Demographischer Faktor: Indikator Bevölkerungsdichte
4.2 Kultureller Faktor: Indikator regionale Sprache
4.3 Soziologische Komponente: Indikator regionale Identität
4.4 Politische Dimension: Indikator regionale Parteien
4.5 Volkswirtschaftliche Dimension: Indikator Pro-Kopf-Einkommen
4.6 Zusammenwirken der Faktoren

5 Föderalisierungsgrad der Autonomen Gemeinschaften
5.1 Föderalisierungsgeschwindigkeit und -intensität
5.2 Finanzautonomie
5.3 Ausbau und Entwicklung autonomer Kompetenzen: Legislatives Volumen
5.4 Konflikthäufigkeit: Verfassungsgerichtliche Klagen
5.5 Zusammenwirken der Faktoren

6 Ergebnisse
6.1 Auswertung der Ergebnisse
6.2 Konsequenzen für die Föderalismusforschung

7 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang: Übersicht über Interviews und Datenbank

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Politische Landkarte I - Autonome Gemeinschaften

Abb. 2: Modell des föderalen Staatsaufbaus

Abb. 3: Typologie föderaler Staaten

Abb. 4: Politische Landkarte II - Provinzen

Abb. 5: Verteilung der spanischen Bevölkerung

Abb. 6: Unterschiede in der Bevölkerungsdichte (Einwohner pro km²) und ihre Entwicklung

Abb. 7: Beta-Divergenz der relativen Bevölkerungsdichte

Abb. 8: Anteil an Muttersprachlern und „Sprachkundigen“ im Vergleich (in %)

Abb. 9: Entwicklung der Identitäten in Galicien, Katalonien, Andalusien und dem Baskenland - dargestellt anhand der Ausprägungen „Exklusiv Regio“ und „Eher Regio“ (in %)

Abb. 10: Entwicklung der Identitäten in Galicien, Katalonien, Andalusien und dem Baskenland - dargestellt anhand der Ausprägungen „Dual“ (in %)

Abb. 11: Entwicklung der Identitäten in Galicien, Katalonien, Andalusien und dem Baskenland - dargestellt anhand der Ausprägungen „Eher Spa“ und „Exklusiv Spa“ (in %)

Abb. 12: Entwicklung der „exklusiv regionalen Identität“ in den Autonomen Gemeinschaften

Abb. 13: Entwicklung der „eher regionalen Identität“ in den Autonomen Gemeinschaften

Abb. 14: Entwicklung der Identitäten in der Gesamtheit

Abb. 15: Pro-Kopf-Einkommen, gemessen am Jahresdurchschnitt (in %)

Abb. 16: Wachstumsraten in den Wirtschaftsräumen Spaniens (in %)

Abb. 17: Entwicklung der Finanzautonomie in den Autonomen Gemeinschaften (in %)

Abb. 18: Autonome Einnahmequellen im allgemeinen Finanzierungssystem (in %)

Abb. 19: Verteilung der EU-Gelder (1987-2000)

Abb. 20: Verteilung der Gelder des interterritorialen Ausgleichsfonds (1986-2000)

Abb. 21: Entwicklung der Pro-Kopf-Finanzmittel der Autonomen Gemeinschaften

Abb. 22: Entwicklung des concierto económico (Baskenland) und convenio económico (Navarra)

Abb. 23: Gesetzeserlasse in den Autonomen Gemeinschaften (1980-2003)

Abb. 24: Entwicklung der Gesetzgebung in den Autonomen Gemeinschaften

Abb. 25: Verfassungsrechtliche Klagen in den Autonomen Gemeinschaften (1980-2003)

Abb. 26: Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Klagen in den Autonomen Gemeinschaften

Abb. 27: Verhältnis von unabhängigen und abhängigen Variablen in den Regionen Spaniens

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Hypothesen

Tab. 2: Aufgliederung der Provinzen - Mandate pro Wahlkreis

Tab. 3: Kategorisierung der Subwahlsysteme

Tab. 4: Umwandlung der Stimmen in Sitze bei Wahlen zum Abgeordnetenhauses (1996)

Tab. 5: Evolution des Verwaltungspersonals

Tab. 6: Übersicht über das allgemeine und forale Finanzierungssystem

Tab. 7: Territoriale Ausdehnung der Autonomen Gemeinschaften

Tab. 8: Immigrationszahlen (von Nicht-Spaniern)

Tab. 9: Sprachgebrauch der regionalen Sprachen im Jahr 1979 (in %)

Tab. 10: Jugend und Sprache (in %)

Tab. 11: Anteil an Muttersprachlern in den bilingualen Autonomen Gemeinschaften (in %)

Tab. 12: Anteil an „Sprachkundigen“ in den bilingualen Autonomen Gemeinschaften (in %)

Tab. 13: Aufgliederung regionaler Parteien

Tab. 14: Volatilität in den Wahlen der Autonomen Gemeinschaften

Tab. 15: Fragmentierungsgrad der Parteiensysteme

Tab. 16: Ideologische Positionierung der regionalen Parteien

Tab. 17: Bruttoinlandsprodukt der Regionen (in Tausend €)

Tab. 18: Wirtschaftswachstum in den Autonomen Gemeinschaften (in %)

Tab. 19: Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens im Vergleich zum EG/ EU-Durchschnitt (EG/ EU = 100)

Tab. 20: Korrelationstabelle unabhängiger Variablen nach Spearman

Tab. 21: Korrelationstabelle unabhängiger Variablen nach Kendall

Tab. 22: Übersicht über die Etablierung der Autonomiestatuten

Tab. 23: Föderalisierungsetappen und Ranking

Tab. 24: Territoriale Verteilung der öffentlichen Ausgaben (in %)

Tab. 25: Brutto und Nettowerte der Gesetzgebung

Tab. 26: Verfassungsgerichtliche Klagen - Zentrum versus Autonome Gemeinschaften

Tab. 27: Verfassungsgerichtliche Klagen, untergliedert in Themengebiete

Tab. 28: Korrelationstabelle abhängiger Variablen nach Spearman

Tab. 29: Korrelationstabelle abhängiger Variablen nach Kendall

Tab. 30: Korrelationstabelle abhängiger und unabhängiger Variablen nach Spearman

Tab. 31: Korrelationstabelle abhängiger und unabhängiger Variablen nach Kendall

Tab. 32: Gesamtkorrelation nach Spearman

Tab. 33: Gesamtkorrelation nach Kendall

Tab. 34: Zeitliche und inhaltliche Aufschlüsselung der Korrelationen (nach Spearman)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Föderale Staaten leben von dem Widerspruch der Einheit in der Vielfalt. Für Staatsdenker und Staatslenker mag die Symmetrie bei der Gestaltung von Staatsteilen oder Einzelstaaten für die Bildung eines Staatenbundes oder Bundesstaates ein attraktiver theoretischer Gedankenansatz sein.[1] Die Realität wird vom Gegenteil beherrscht: Der Asymmetrie. Deshalb kann a priori von der Asymmetrie des gestalteten oder gelebten Föderalismus ausgegangen werden, der seine Entwicklung und Dynamik aus dem Spannungsfeld der Unterschiede gewinnt.

Der erste Politologe, der die Asymmetrie mit dem föderalen Staatsgebilde in Verbindung brachte, war der Amerikaner Charles Tarlton, der in seinem Essay „Symmetry and Asymmetry as Elements of Federalism: A Theoretical Speculation“ 1965 kritisierte, dass Föderalismusforscher implizit davon ausgingen, alle föderalen Subeinheiten seien kulturell und materiell gleichartig. Tarlton definierte Symmetrie folgendermaßen: „An ideal symmetrical federal system would be one composed of political units comprised of equal territory and population, similar economic features, climatic conditions, cultural patterns, social groupings, and political institutions.“[2] Tarlton kam zu dem Schluss, dass dieses Idealbild kaum vorkommt, doch warnte er zugleich vor starken Asymmetrien, die die Existenz föderaler Staaten gefährden könnten.[3]

Es ist interessant, dass ausgerechnet spanische Politologen sich bemühen, letztere These zu relativieren. Enric Fossas und Ferran Requejo argumentierten in ihrem Buch, dass ein gewisses Maß an Asymmetrie in plurinationalen föderalen Staaten (wie Spanien) eine wichtige Grundlage für ihr Funktionieren sei.[4] Diese Debatte soll in dieser Arbeit nicht weiter verfolgt werden. Wichtig für diese Arbeit ist allerdings die kulturell heterogene Grundlage des spanischen Föderalismus. Wie später genauer gezeigt wird, handelt es sich im Fall Spanien um einen multilingualen Staat und um ein Land, in dem Heterogenität bewusst gelebt wird. Inwieweit diese Tatsache Einfluss nimmt auf den spanischen Föderalismus, die zentrifugalen Kräfte in ihm stärkt und ihn möglicherweise asymmetrisiert, wird Gegenstand der Untersuchungen sein.

Dem Fallbeispiel Spanien wurde in der politikwissenschaftlichen Literatur international viel Aufmerksamkeit geschenkt. Zwei Themen werden besonders häufig behandelt: Zum einen werden der friedliche und erfolgreiche Übergang von Diktatur zu Demokratie untersucht, zum anderen die nationalistischen und separatistischen Bewegungen in Katalonien und im Baskenland sowie deren extremste Ausprägung in Form der baskischen Terrorgruppe ETA (wörtlich: „Baskisches Land und Freiheit“). In der Föderalismusliteratur werden häufig die Besonderheiten des spanischen Autonomiestaates hervorgehoben. Diese Arbeit setzt einen anderen Schwerpunkt, denn letztlich sind alle föderale Staaten Konstrukte sui generis.

Es gibt viele qualitative Studien, die den föderalen Staat, z. B. den sogenannten spanischen Autonomiestaat (Estado de las Autonomías) oder einen Teilaspekt davon problematisieren. Doch die Erklärungskraft dieser Studien ist nur bedingt gegeben, da die Ergebnisse aus der historischen Situation mit einer spezifischen Konstellation von Faktoren präsentiert werden und die Erklärungsmodelle weder überprüfbar noch verallgemeinerbar sind. Die Vorgehensweise dieser Arbeit besteht darin, den qualitativen Ansatz einer Fallstudie zu kombinieren und zu ergänzen durch quantitative Methoden. Ziel ist es dabei, die Wirkung der zentripetalen und zentrifugalen Kräfte innerhalb eines föderalen Staates auf den föderalen Staat als Ganzes zu analysieren. Eine Schwierigkeit der Analyse föderaler Staaten besteht ohne Zweifel in der großen Komplexität und Varianz föderaler Staaten. Die Auswahl der zu analysierenden Faktoren war zwar insofern selektiv, als sie Kräfte berücksichtigt hat, die in der Theorie der Föderalismusforschung als relevant erkannt wurden. Die Operationalisierung der Faktoren ist jedoch teilweise fallgebunden, weil die Merkmale und somit die Indikatoren variieren können. Obwohl auf länderspezifische Kenntnisse nicht verzichtet werden sollte, wird der Versuch unternommen, verallgemeinerbare Strukturen herauszukristallisieren.

Bei der Operationalisierung zuverlässiger Indikatoren für die zu analysierenden Kräfte und die Suche entsprechender Datenquellen war eine Reihe persönlicher Interviews mit namhaften spanischen Experten (Ramón Máiz, Luis Moreno, Juan Solozábal, Isidro Sepúlveda, Ferran Requejo und Gonzalo Rodríguez) in fiskalpolitischen, verfassungsrechtlichen, historischen und politischen Fragen in Bezug auf den Autonomiestaat hilfreich. Alle Gespräche wurden per Tonband festgehalten, und die wichtigsten Inhalte sind in übersetzter Form im Anhang enthalten.

Die Zitate spanischer Autoren wurden bewusst inhaltsgemäß widergegeben, um den Textfluss nicht mit komplizierten Übersetzungen zu behindern. Einige wenige Zitate wurden wörtlich übersetzt und als solche gekennzeichnet. Spanienspezifische Fachbegriffe und Terminologien wurden stets in kursiver Schrift angegeben.

Der Aufbau und die Gliederung dieser Arbeit sind so gestaltet, dass nach einem kurzen historischen Einstieg in die Fallstudie Spanien und der Definitionsabgrenzung föderaler Begrifflichkeiten zunächst ein Blick auf die aktuelle Föderalismusforschung geworfen wird. Die Forschungsansätze wurden unterteilt in drei Hauptgruppen (verfassungsrechtliche, politisch-normative und ökonomische), die jeweils einen anderen Forschungsgegenstand haben und ein anderes Forschungsziel verfolgen. Auf dieser theoretischen Basis wird der Forschungsgegenstand dieser Arbeit eingegrenzt, die begleitende Forschungsmethode und eine Reihe von Hypothesen vorgestellt. Der dritte Teil ist der Darlegung institutioneller Rahmenbedingungen des Fallbeispiels Spanien gewidmet. Im vierten und fünften Teil werden erst die unabhängigen und abhängigen Variablen in Bezug auf Spanien und dann in Bezug aufeinander untersucht.

Historischer Hintergrund des spanischen Föderalismus

Die parlamentarische Monarchie Spaniens, die mit dem Tod Francos im Jahr 1975 einsetzte, veränderte sich unter der Leitung von König Juan Carlos binnen kurzer Zeit von einem autoritären, katholischen und zentralistischen in einen demokratischen, laizistischen und dezentral gestalteten Staat.[5] Mit der Verabschiedung der Verfassung von 1978 und den ersten demokratischen Wahlen im Frühjahr 1979 schloss der Prozess, der in der spanischen und internationalen Literatur als die transición gefeiert wurde. Doch während die Demokratisierung schon im Laufe der transición dank mehrerer Abkommen zwischen reformorientierten Franquisten und moderaten, nach Demokratie strebenden Oppositionsführern geschehen war, vollzog sich die Föderalisierung erst anschließend. In der Verfassung wurde den Regionen Spaniens im Titel VIII (Título VIII) die Möglichkeit eingeräumt, durch festgelegte Prozedere ein Autonomiestatut zu erlangen.

Der Grund für diese Zweiteilung der Transformation lag darin, dass während der transición keine Einigung darüber erzielt werden konnte, welche Art der territorialen Machtverteilung in Spanien verankert werden sollte. Das Militär, das zu jenem Zeitpunkt noch eine reale Gefahr für die junge Demokratie darstellte,[6] war strikt gegen die Etablierung eines föderalen Staates. Doch auch die historischen Regionen Spaniens (Galicien und vor allem Katalonien und das Baskenland) wollten nicht gleichwertig behandelt werden wie die anderen Regionen Spaniens. Die Lösung für dieses Dilemma bot ein andalusischer Professor namens Manuel Clavero Arévalo. Er betitelte den Kompromiss „Kaffee für alle“ (café para todos), was soviel heißen soll wie Autonomie für alle und zwar je nach Wunsch.[7] Das grundlegende Prinzip der Föderalisierung Spaniens basiert daher auf dem sogenannten dispositivem Prinzip (principio dispositivo), das die Territorialordnung Spaniens vom aktiven Willen der Regionen abhängig macht.[8]

Die Bedenken gegenüber dem Föderalismus haben in Spanien historische Gründe. Zunächst ist festzuhalten, dass Spanien bis Anfang des 18. Jahrhunderts ein loser Zusammenschluss eigenständiger Königreiche war,[9] die zahlreiche Privilegien wie Freiheits- und Selbstverwaltungsrechte genossen - die sogenannten fueros, von denen später im Fall von Baskenland und Navarra erneut die Rede sein wird. Gemeinsame Institutionen waren im Wesentlichen nur der König in Kastilien und die katholische Kirche, während die Landesteile ihre eigenen Institutionen und ihr Sonderrecht (Foralrecht) pflegten. Anfang des 18. Jahrhunderts übernahmen die Bourbonen in Spanien die Herrschaft (Philipp V.; 1700-1746). Sogleich wurden erste Einschnitte in den regionalen Sonderstatuten vorgenommen (Katalonien verlor 1716 die Sonderrechte). Einzig die drei baskischen Provinzen Vizcaya, Guipúzcoa und Álava sowie Navarra durften weiterhin ihre Sonderrechte behalten. Das 19. Jahrhundert war geprägt durch Chaos und Kriege. Als den baskischen Provinzen und Navarra ebenfalls die Sonderrechte entzogen werden sollten, entbrannten die drei sogenannten Karlistenkriege, die zwischen 1833 und 1876 stattfanden und mit der Niederlage der baskischen Provinzen und Navarras endeten. Das Problem des regionalen Widerstandes gegen die Zentralisierung war damit allerdings noch nicht gelöst. In einem kurzen Intermezzo wurde 1873 die I. Republik – die República Federal – ausgerufen, doch das föderale Experiment misslang, denn kurz darauf erklärten zahlreiche baskische, katalanische und andalusische Gebiete ihre Unabhängigkeit. Seit dem Scheitern der I. Republik wurde Föderalismus deshalb als gleichbedeutend mit Separatismus verstanden. Spanien wurde seither durch eine Reihe von Diktatoren regiert, die meinten, durch ihren autoritären Stil Spanien zusammenhalten zu können. Ein zweites Intermezzo war die II. Republik (1931-36), die als direkter Vorläufer des heutigen Autonomiestaates angesehen werden kann, denn schon damals wurde die Autonomie als Föderalisierungsmechanismus angewandt. Die II. Republik fiel diesmal den Faschisten zum Opfer, die unter der Führung von General Franco einen verheerenden Bürgerkrieg (1936-39) initiierten. Für Franco war Autonomie gleichbedeutend mit dem Zerfall Spaniens.[10] Die territoriale Frage war aufgrund dieses historischen Erbes während der transición das kritischste Thema, das nur durch einen Minimalkonsens gelöst werden konnte.

Mittlerweile haben sich alle Regionen, die das spanische Territorium beherbergt, in Autonome Gemeinschaften gewandelt, sodass sich der spanische Autonomiestaat aus 17 Autonomen Gemeinschaften - Andalusien, Aragón, Asturien, Balearen, Baskenland, Extremadura, Galicien[11], Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-León, Katalonien, La Rioja, Madrid, Murcia, Navarra, Valencia - und den zwei nordafrikanischen Autonomen Städten Ceuta und Melilla zusammensetzt.[12]

Abb. 1: Politische Landkarte I - Autonome Gemeinschaften

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Flags of the world, elektronisch veröffentlicht: http://allstates-flag.com/fotw/flags/es(.html, [Stand: 29.09.2005].(Maps and boundary data are copyrighted by FOTW).

Dieser Entstehungshintergrund erklärt zum Teil auch die asymmetrische Natur des spanischen Autonomiestaates, der sich heute nur dem Namen nach von einem föderalen Staat unterscheidet.[13] Erstens waren in die Verfassung von 1978 eine Reihe an De-jure-Asymmetrien in Form von Sonderregelungen eingebaut, die das Verfahren zur Erlangung der Autonomie für die historischen Regionen vereinfachte. Und zweitens wurde der Wunsch nach Autonomie in den Regionen de facto nicht gleichstark geäußert, sodass sich zeitliche Divergenzen und Unterschiede in der Intensität des Föderalisierungsprozesses abzeichneten. Dennoch wollte keine der Regionen Spaniens einen Wettbewerbsnachteil bei der Erlangung von Ressourcen und Kompetenzen erleiden, sodass der Föderalisierungsdrang sich mit der Zeit verallgemeinerte.

Diese zweite Transformation ist noch nicht abgeschlossen, denn in der Verfassung wurde (wie nun von manchen bedauert wird) kein klarer Schlussstrich für den Autonomisierungsprozess gezogen. Die Kompetenzen sind weitestgehend dezentralisiert, doch die Institutionen, Finanzierungs- und Kooperationsmechanismen müssen noch gefestigt werden.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Föderalismusdefinitionen und -modelle

Die Vielfalt föderaler Staaten scheint auf die Föderalismusbegrifflichkeiten abgefärbt zu haben, denn von ihnen gibt es in der Föderalismusforschung ein breites Spektrum.[14] In der englischsprachigen Literatur sind eine Reihe terminologischer Differenzierungen gebräuchlich: „federalism“, „federal political systems“ und „federation“ (Watts 1999); „federation“ und „federal arrangements“ (Elazar 1987); „federal system“ und „federal principle“ (Lapidoth 1997). Im Endeffekt geht es darum, zwischen föderalen Staaten mit einer föderalen Verfassung im engeren Sinne und dem föderalen Organisationsprinzip im weiteren Sinne zu unterscheiden. Die Struktur eines föderalen Staates ist dadurch gekennzeichnet, dass das Staatsvolk von mehr als einer Regierung regiert wird.

Abb. 2: Modell des föderalen Staatsaufbaus

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Sauerland, Dirk (1997), S. 24.

Am häufigsten ist das Drei-Ebenen Modell, in dem der Nachfrager-Bürger (nb) drei Regierungen untersteht: jeweils einer lokalen Regierung (LR), einer regionalen Regierung (RR) und einer nationalen Regierung (NR).[15]

Das föderale Organisationsprinzip im weiteren Sinne sieht eine Kombination aus „self rule“ der einzelnen Subeinheiten und „shared rule“ auf gemeinsamer Ebene vor.[16] Ein Beispiel dafür ist der Staatenbund oder die Konföderation: „Eine Konföderation ist ein mehr oder weniger in eine Institution eingebundenes System von kooperierenden unabhängigen Staaten.“[17] Zwei klassische Beispiele der Vergangenheit sind die USA (1781-1787) und die Schweiz (1815-1848). Spanien war bis Anfang des 18. Jahrhunderts, als die Bourbonen die Krone übernahmen und anfingen, Spanien nach französischem Modell zu zentralisieren, ebenfalls ein Staatenbund.

Es gibt noch eine ganze Reihe föderaler Phänomene, die in diesem Zusammenhang nicht alle berücksichtigt werden können.[18] Auf den Begriff der „Autonomie“ soll allerdings kurz eingegangen werden, weil Spanien in der Föderalismusforschung als Autonomiestaat oder Staat der Autonomen Gemeinschaften bezeichnet wird, der aus 17 Autonomen Gemeinschaften besteht. Wenn von Autonomie die Rede ist, so muss zwischen zwei Formen der Autonomie unterschieden werden: Der territorialen und persönlichen bzw. kulturellen Autonomie. Persönliche Autonomie ist dann nützlich, wenn sich eine Minderheit nicht auf ein bestimmtes Gebiet konzentriert. Die territoriale Autonomie ist ein Mittel, um einer territorial begrenzten ethnischen und kulturellen Minderheit ein Selbstbestimmungsrecht zu geben.[19] Die kulturelle Autonomie kann für das Fallbeispiel Spanien ausgeklammert werden, weil dieser Sachverhalt auf Spanien nicht zutrifft. Die territoriale Autonomie entspricht dem Modell der II. Republik, welche den nach Selbstbestimmung strebenden Minoritäten Autonomie zubilligte.[20] Doch während der transición einigten sich die führenden Politiker darauf, die Erlangung eines Autonomiestatuts für alle Regionen Spaniens zu ermöglichen.

Die Schwierigkeit, Spanien in eine Kategorie einzugliedern, besteht darin, dass die spanischen Verfassungsväter wegen interner Widerstände der eisernen Franquisten das Wort „föderal“ bewusst umgangen haben und die Bezeichnung „Autonomiestaat“ nur eine ex post herangezogene Notlösung darstellt. Da die Dezentralisierung flächendeckend vollzogen wurde, kann Spanien trotz der Bezeichnung „Autonomiestaat“ oder „Staat der Autonomen Gemeinschaften“ als föderaler Staat im engeren Sinne betrachtet werden.

Innerhalb des Pools föderaler Staaten lassen sich verschiedene Modelle der föderalen Staatsgliederung herauskristallisieren. Dabei ist die Stellung der Zentrale, des institutionellen Dachs der Subeinheiten, von Bedeutung. Existiert keine Zentrale, so handelt es sich um völlig unabhängige Staaten; gibt es eine Zentrale, so verringert sich der Grad der Unabhängigkeit der Subeinheiten. Im Gleichgewichtszustand ist die Kompetenz- und Machtverteilung zwischen der Zentrale und den Subeinheiten ausgewogen. Es gibt zwei Faktoren, die determinieren, wo die einzelnen föderalen Staaten auf der Skala zwischen den beiden Extremen des Zentralismus auf der zentripetalen Seite und des Partikularismus auf der zentrifugalen Seite zu positionieren sind. Der erste Faktor betrifft den Grad der Hierarchie: Je hierarchischer ein Staat organisiert ist, desto mehr Macht kann die Zentrale über die untergeordneten Subsysteme ausüben. Vor allem in der Fiskalpolitik ist die Frage der Hierarchie wesentlich, denn politische Selbstbestimmung setzt eine gewisse Finanzautonomie voraus. Der zweite Faktor ist die Kompetenzverflechtung. Dies betrifft die Frage, inwieweit die Kompetenzen der Zentrale und der Subeinheit voneinander abgegrenzt bzw. voneinander abhängig sind (Interdependenz).

Abb. 3: Typologie föderaler Staaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Sauerland, Dirk (1997), S. 22-24. & Lazar, Harvey (2005): „Models of Federalism and the Making of Public Policy“, elektronisch veröffentlicht: URL: http://www.queensu.ca/sps/the_policy_forum/ conferences/mpa_policy/03hlazar.pdf, [Stand: 29.09.2005], S. 2.

Das Modell des „klassischen Föderalismus“ wird vor allem von amerikanischen Autoren beschrieben. Dies ist keineswegs verwunderlich, denn die Vereinigten Staaten von Amerika stellen historisch gesehen den Präzedenzfall eines modernen föderalen Staates dar. Die Charakterisierung eines föderalen Staates von Daniel Elazar verdeutlicht das Föderalismusverständnis, um das es hier geht: „Federal polities are characteristically noncentralized; that is, the powers of government within them are diffused among many centers, whose existence and authority are guaranteed by the general constitution, rather than being concentrated in a single center.“[21] Abgesehen von der gemeinsamen Verfassungsklammer existieren die Subeinheiten unabhängig voneinander und stehen miteinander im Wettbewerb („competitive federalism“).[22] Dieses Föderalismusmodell weist starke konföderale Tendenzen auf.

Im Gegensatz zum klassischen Föderalismus ist der „kooperative Föderalismus“ dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Subeinheiten miteinander und mit dem Zentrum stark verwoben sind, sodass Entscheidungen weitestgehend nur im Plenum gefällt werden können. Er zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass die beiden Ebenen (Zentrum und Subeinheiten) quasi gleichgestellt sind. „Kooperativ“ meint nicht, dass sich dieses Modell durch eine höhere Kooperationsbereitschaft der beiden Entscheidungsebenen auszeichnet, sondern dass Kooperation wegen überlappender Kompetenzbereiche grundsätzlich notwendig ist, um überhaupt Entscheidungen treffen zu können. Der deutsche Bundesstaat wird meist als Standardbeispiel für das kooperative Modell und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten angeführt („interlocking federalism“).[23]

Im „unilateralen Föderalismus“ ist die zentrale Ebene stärker als die Subebene (Tendenz zum Unitarismus). Die Zentrale hat Einfluss auf die Gesetzgebung der Subebene, doch die Implementierung dieser Gesetze geschieht durch die politischen Organe der Subebene. Um dies zu garantieren, ist eine (fiskalpolitische) Abhängigkeit der Subeinheiten von der Zentrale erforderlich.[24] Weil der spanische Autonomiestaat graduell aus einer zentralistisch organisierten Diktatur hervorging und die Autonomen Gemeinschaften anfangs sehr von der Zentralregierung abhängig waren, glich er anfangs diesem Modell (und gleicht ihm nach Meinung der regionalen Nationalisten auch heute noch).

Der „asymmetrische Föderalismus“ zeichnet sich dadurch aus, dass die Aufteilung der Macht und der Kompetenzen zwischen dem Zentrum und den Subeinheiten heterogen ist. Die zentrale Ebene nimmt dabei eine Steuer- und Ausgleichsfunktion ein. Ein gewisser Grad an politischer und ökonomischer Heterogenität existiert in allen föderalen Staaten (De-facto-Asymmetrie). Es gibt jedoch föderale Staaten, in denen Asymmetrien per Verfassung oder per Gesetz institutionalisiert sind (De-jure-Asymmetrie).[25] Neben Spanien sind Belgien und Kanada Beispiele für das Modell des asymmetrischen Föderalismus in beiderlei Hinsicht.[26]

Die Geschichte föderaler Staaten kann anhand zweier Entstehungsmodelle zusammengefasst werden: Juan Linz spricht vom Prozess des „bringing together“ und des „holding together“. Der Prozess des „bringing together“ bezieht sich auf die Zusammenführung separater politischer Einheiten zu einem Staat. Gleichzeitig behalten die ehemals unabhängigen Einheiten einen Teil ihrer Souveränität und Kompetenzen bei. Die Ursache für diesen Zusammenschluss kann ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl einer auf mehrere Staaten verteilten Nation sein (z. B. der Zusammenschluss der deutschen Kleinstaaten), oder es werden damit primär sicherheitspolitische und wirtschaftliche Interessen bedient (z. B. die Schweizer Eidgenossenschaft).[27] Im Prozess des „holding together“ handelt es sich demgegenüber ursprünglich um einen Einheitsstaat, der sich mit internem Widerstand oder mit dem Verlangen nach größerer Selbstbestimmung bestimmter Volksgruppen innerhalb des Staates konfrontiert sieht. „Federalism is, in that case, a response to threats of disintegration of the state, a reflection of separate identities as long as those identities are not exclusive since federalism implies some form of identification with the larger federal state. Federalism, to hold together, is closely related to the problems of multinational, multilingual, multicultural and multireligious states.“[28] Koen Laenerts spricht auch von „integrative federalism“ versus „devolutionary federalism“. Interessanterweise wählte Koen Laenerts Spanien, Belgien und Kanada als drei Beispiele für das Modell des „devolutionary federalism“.[29] Diese Parallele legt nahe, dass die Entstehungsgeschichte einen wesentlichen Einfluss auf die Ausprägung des föderalen Staates ausübt.

2.2 Föderalismusforschung

2.2.1 Verfassungsrechtlicher Ansatz

Allen demokratischen föderalen Staaten liegen Verfassungen zugrunde, in denen die politischen Institutionen des föderalen Staates und seine Staatsaufgaben präzisiert werden. „As a system of divided powers, federalism proceeds from the very essence of constitutionalism, which is limited government operating under the rule of law.“[30] In der Verfassung wird das Grundgerüst für die Macht- und Kompetenzverteilung zwischen zentraler Ebene und Subebene konstruiert. Grundsätzlich sind sehr hohe Hürden für eine Verfassungsänderung vorgesehen. Die Befugnisse der zentralen und der regionalen Ebene werden generell über Kompetenzlisten voneinander abgegrenzt. „Mitunter werden nur die Befugnisse des Zentrums oder der Peripherie aufgeführt und die verbleibenden der jeweils anderen Seite überlassen.“[31] Obwohl die Verteilung der Befugnisse in föderalen Staaten variiert, gehören die Außenpolitik, Verteidigungs- und Einwanderungspolitik, Grenz- und Zollüberwachung, Währungs- und Finanzpolitik sowie die Staatsbürgerschaft meist zum festen Kompetenzbereich der Zentralregierung.[32] In der spanischen Verfassung von 1978 sind zwei Kompetenzlisten enthalten: In Art. 148 Abs. 1[33] sind die Kompetenzen, die von den Autonomen Gemeinschaften ausgeübt werden können, angeführt; in Art. 149 Abs. 1 sind die Kompetenzen der Zentralregierung aufgelistet. Die Kompetenzen, die von den Autonomen Gemeinschaften nicht übernommen werden (d. h. die Kompetenzen, die nicht in die Autonomiestatuten integriert sind), fallen automatisch in den Kompetenzbereich der Zentralregierung.[34] Andererseits können Kompetenzen der Zentralregierung per Autonomiestatut oder per Organgesetz an die Autonomen Gemeinschaften abgetreten werden (Art. 150 Abs. 2), sodass in der zentralstaatlichen Kompetenzliste auch konkurrierende Kompetenzen integriert sind.[35] Die Autonomiestatuten sind somit komplementär zur Verfassung, denn erst in den Autonomiestatuten der Autonomen Gemeinschaften wird die Kompetenzverteilung fixiert.[36]

Der verfassungsrechtliche Ansatz in der Föderalismusforschung widmet sich in erster Linie der Frage, welche Vorgaben die Verfassung für die Ausgestaltung des föderalen Staates macht und ob diese adäquat sind. Hierbei spielen primär Auslegungsfragen und Revisionsfragen eine Rolle: Sind Gesetze verfassungskonform? Muss die Verfassung an neue Entwicklungen angepasst oder nachgebessert werden? Die Argumente von Verfassungsrechtlern stützen sich auf die Deutung von Rechtsquellen. Gemäß dem verfassungsrechtlichen Verständnis kann die Ausgestaltung eines föderalen Staates und die Machtverteilung zwischen den föderalen Ebenen an Verfassungstexten und Rechtssprüchen des Bundesverfassungsgerichts abgelesen werden.[37] Die De-jure-Asymmetrien können auf diese Weise dargestellt werden.[38] Die De-facto-Asymmetrien werden durch die Gesetzestexte jedoch nicht vollständig erfasst.

Auf der Funktionsebene des spanischen Föderalismus wird die wissenschaftliche Debatte u. a. von Joaquín Tornos, Juan Solozábal und Eliseo Aja geführt. Es ist Grundkonsens unter Verfassungsrechtlern in Spanien, dass die Integrations- und Kooperationsmechanismen des spanischen Föderalismus sehr schwach ausgeprägt sind. Der Senat wird in Art. 69 Abs. 1 der spanischen Verfassung als Kammer der territorialen Repräsentation definiert, ist aber für diese Funktion faktisch nicht ausgerüstet (siehe Abschnitt 3.1.2), sodass schon seit geraumer Zeit eine verfassungsrechtliche Debatte über die Reform des Senats mit einer Verfassungsänderung geführt wird.[39]

Eine weitere gängige These, die von spanischen Verfassungsrechtlern hervorgehoben wird, ist der Mangel an Präzision bei der Kompetenzverteilung in der Verfassung. Während im deutschen Grundgesetz „die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern stringent und minutiös geordnet [...]“[40] ist, ist sie in der spanischen Verfassung ambivalent und offen gestaltet und gibt somit Anlass für ständige Kompetenzstreitigkeiten.[41]

In der aktuellen Reformdebatte der Autonomiestatuten, die möglicherweise mit einer Verfassungsreform gepaart sein wird, ist von juristischer Seite aus die Reform der Judikative besonders interessant. In Spanien sind nur die Exekutive und die Legislative dezentralisiert. Die Gerichtsbarkeit in Spanien ist zentralstaatlich organisiert. Die Autonomen Gemeinschaften haben lediglich bei der Verwaltung der Jurisdiktion auf regionaler Ebene einen Einfluss.[42] Die Zentraladministration stellt das gesamte juristische Personal sämtlicher judikativer Institutionen über zentrale Auswahlverfahren ein und die Autonomen Gemeinschaften haben lediglich bei der Verwaltung der Jurisdiktion auf regionaler Ebene einen Einfluss.

2.2.2 Politisch-normativer Ansatz

Die Staatsaufgabenlehre hat dem Phänomen des Föderalismus eine ganze Reihe an Rechtfertigungsgründen beschert, die zum Großteil schon von den Vätern der amerikanischen Verfassung benannt wurden. Die Bewahrung von kultureller Vielfalt, der Schutz von Minderheiten, die Wahrung des Prinzips der Subsidiarität und die Gewaltenteilung im Sinne der „checks und balances“ sind einige der zentralen Gründe, die für den föderalen Staat sprechen.[43] Der Föderalismus „ergänzt die klassische horizontale Gewaltenteilung Montesquieus mit der für diese typischen Funktionstrennung zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung um die vertikale Komponente: Die Staatsgewalt wird aufgeteilt zwischen dem Zentralstaat und den Gliedstaaten.“[44] Der Föderalismus verhindert dadurch die zentralstaatliche Machtakkumulation und gilt demnach als zusätzliche Säule der Demokratie. Vor allem Thomas Jefferson hat das Föderalismusverständnis im Zusammenhang mit dem Demokratiegedanken geprägt: „The heart of Jefferson’s notion of federalism was the idea that the more locally the centers of political authority are based, the less likely was it that tyranny would be able to develop and flourish. Related closely was the idea that the best government in most cases would be the most local government. Democracy in the Jeffersonian tradition, was local government.“[45]

Auch in Spanien wurde die Föderalisierung in der Öffentlichkeit in erster Linie politisch-normativ legitimiert. Während der vierzigjährigen Franco-Diktatur wurde jegliche Art regionaler Eigenständigkeit unterdrückt, sodass der Zentralstaat als natürlicher Feind regionaler Selbstentfaltung identifiziert wurde. Autonomie wurde deshalb von der Bevölkerung als Indikator und als Garant von Demokratie wahrgenommen.[46] „Libertad, Amnestía, Estatuto de Autonomía“ war der Slogan, der während der transición bei Massenprotesten vor allem in Katalonien und im Baskenland immerfort in Sprechchören wiederholt wurde.[47]

Politikwissenschaftler in Spanien betrachten diese normative „Ehe“ von Demokratie und Föderalismus kritischer, da sie eine weitere Dimension – die Rolle des regionalen Nationalismus bzw. Regionalismus – in ihre Überlegungen einbeziehen.[48] Jordi Solé Tura und Isidro Sepúlveda haben u. a. über den Zusammenhang von regionalen Nationalismen bzw. Regionalismen und der Entstehung des quasi-föderalen Staates nach der transición geschrieben. Demokratie und regionale Bestrebungen galten als zwei Seiten derselben Medaille, was erklärt, warum die nationalistische und regionalistische Rhetorik in der Öffentlichkeit als „demokratischer Eifer“ verkauft werden konnte. Das Erstaunliche ist die Tatsache, dass viele Ex-Franquisten nach der transición zu Regionalisten mutierten und regionale Parteien gründeten.[49] Der Prozess der Demokratisierung und der Föderalisierung wurde somit zum Ventil nationalistischer und regionalistischer Bestrebungen.[50]

2.2.3 Ökonomischer Ansatz

Der ökonomische Ansatz widmet sich der Föderalismusforschung vornehmlich in Fragen der Effizienz, also der Erfüllung von Präferenzen gemäß dem ökonomischen Prinzip.[51] Die Positionen, die dabei von Wirtschaftswissenschaftlern eingenommen werden, divergieren weitgehend. Die traditionelle ökonomische Theorie des Föderalismus wurde maßgeblich von W. E. Oates geprägt, der die Pro- und Contra-Diskussion schon in den 1970er-Jahren systematisierte.

Als Vorteile des Föderalismus werden vorwiegend allokative Argumente angeführt: Föderalismus ermögliche Wettbewerb und dieser sorge für die effiziente Allokation von Ressourcen.[52] Des Weiteren können regional unterschiedliche Präferenzen für lokale öffentliche Güter, also solche mit einem kleinräumlichen Nutzenkreis durch Föderalisierung effizienter angeboten werden.[53] Das Effizienzkriterium ist dann erfüllt, wenn das Nutzenniveau eines Einwohners (d. h. die Versorgung mit öffentlichen und privaten Gütern) nicht mehr verbessert werden kann. Als Sanktionsmechanismus gegen Abweichungen von den Präferenzen dient im föderalen Wettbewerb die Abwanderung.[54] Dem stehen folgende Nachteile entgegen: die Kosten der „Kleinheit“, vor allem im verwaltungstechnischen Bereich, die Kooperationskosten an möglichen Schnittstellen des öffentlichen Sektors zwischen mehreren Ebenen und die räumliche Polarisierung im Güterangebot.[55]

Oates kam in seinem bekannten Theorem zu dem Schluss, dass unter bestimmten Bedingungen die dezentrale Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen genauso effizient ist wie die zentrale Bereitstellung. Ein Erfordernis ist, dass „lokal bereitgestellte Güter keine Spillover-Effekte verursachen dürfen. Spillovers entstehen, wenn eine öffentliche Leistung nicht nur den Einwohnern der Region nutzt, sondern auch den Einwohnern anderer Regionen.“[56] Als Antwort auf dieses Problem wird Mancur Olsons Äquivalenzprinzip in der Literatur herangezogen. Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die Nutznießer einer Leistung für die Finanzierung verantwortlich sein sollten.[57]

Neben der Frage nach der „richtigen“ Handlungsebene für die Bewältigung staatlicher Aufgaben widmen sich neuere Forschungsansätze der Frage nach dem „richtigen“ institutionellen Arrangement. Dahinter steht die Erkenntnis, dass der föderale Gehalt eines Gemeinwesens nicht nur von den formal ausgewiesenen Aufgabenkompetenzen abhängt, sondern auch von den institutionellen Rahmenbedingungen und den dadurch geprägten politisch-administrativen Handlungen. Besonders viel Aufmerksamkeit wird dabei den Einnahmesystemen (Finanzierung der föderalen Subeinheiten) gewidmet. „Beispielsweise wird mit Blick auf vertikale Zuweisungen das «Rent seeking» lokaler Gebietskörperschaften problematisiert.“[58]

Wesentlich ist ebenso die Frage, ob die Staatsausgaben (Staatsquote) insgesamt in einem föderalen Staat verhältnismäßig höher oder niedriger ausfallen bzw. welche Rolle die Beschaffenheit des Föderalismus (z. B. kooperatives versus kompetitives Modell) dabei spielt. Das Volumen der Staatsschulden ist in diesem Zusammenhang genauso zu beachten.

Eine gängige Hypothese besagt, dass „mit steigender Dezentralisierung der Ausgaben- und Besteuerungshoheit der öffentliche Sektor im Zaum gehalten wird.“[59] Diese Annahme wird dadurch begründet, dass Regierungen in föderalen Staaten zusätzliche Budget- und Handlungsschranken auferlegt werden.[60] Sie mag tendenziell richtig sein,[61] doch ist zu beachten, dass nicht alle föderalen Staaten fiskalpolitisch dezentralisiert gestaltet sind. „Governments vary along some multidimensional spectrum in the degree to which fiscal decision-making is decentralized.“[62] Spanische Ökonomen (Santiago Lago, Antoni Castells) beklagen, dass die Autonomen Gemeinschaften zwar auf der Ausgabenseite autonom agieren könnten, jedoch fiskalpolitisch nicht dafür gerade stehen müssten, zumal die Finanzierung größten Teils aus dem gesamtspanischen Haushaltstopf mittels Finanztransfers vollzogen werde. Das Defizit fiskalpolitischer Verantwortlichkeit führt zu mangelnder politischer Verantwortlichkeit (accountability) der regionalen Institutionen gegenüber der Wählerschaft und zu ökonomischer Ineffizienz: „Verantwortlichkeit und Autonomie sind zwei Seiten derselben Medaille, ebenso wie Abhängigkeit und Verantwortungslosigkeit es sind.“[63]

Eine weitere gängige Hypothese besagt, dass der Föderalismus ein besonders wirksamer Bremsblock gegen Staatsverschuldung sei. Diese Hypothese muss relativiert werden: „Starke zentrifugale Kräfte“, wie sie in Belgien, Kanada und Spanien auftreten, „treiben in föderalen Ländern offenkundig die Verschuldung nach oben, weil einerseits austrittswillige Gliedstaaten finanziell eher gefördert werden (um sie «ruhig» zu halten) und andererseits der Verteilungskampf zwischen den Gliedstaaten härter wird, sodass es zu Kompensationen seitens des Zentralstaates kommt.“[64]

Ein weiteres Kapitel des Verteilungskampfes ist der Finanzausgleich. Die Argumente der Fairness und Solidarität stehen dabei den Argumenten der Unverantwortlichkeit (Subventionskultur), mangelnder Transparenz und Ineffizienz (da wettbewerbshemmend) entgegen. James Buchanan formulierte schon 1950 die allgemein bekannte Theorie, nach welcher der Finanzausgleich Garant der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowohl in ärmeren als auch in reicheren, industriellen US-Bundesstaaten sei.[65] Die Kritiker ließen nicht lange auf sich warten. Und dennoch: „Die Wissenschaft hält zum Thema Finanzausgleich keine Patentrezepte bereit.“[66] Die Gefahr der Übernivellierung und des mangelnden Anreizes, Fehlverhalten zu korrigieren, ist in der Literatur des Finanzausgleichs stets präsent. Letztlich scheint der Umverteilungsgrad Gegenstand der politischen Kultur zu sein: „Thus, it would appear that equalization in federations has varied in terms of the tolerance of their citizens to lack of uniformity and horizontal imbalances.“[67] Da Spanien laut Watts noch im Jahr 1994 ein Umverteilungsvolumen von 77,6 % aufweist (Kanada hingegen nur 19,8 %),[68] müsste die Nivellierungstoleranz dort besonders hoch sein. Tatsächlich ist dieses Thema jedoch ein Dauerbrennpunkt in der spanischen Öffentlichkeit: Die reichen Autonomen Gemeinschaften plädieren für mehr Wettbewerb, während die armen Autonomen Gemeinschaften letzteren Egoismus vorwerfen. Ein Ende dieser Debatte ist nicht in Sicht, im Gegenteil, denn ab 2006 werden die EU-Gelder für Spanien versiegen, die bisher als Kompensationsmittel den Konflikt gedämpft haben.[69]

2.3 Forschungsbedarf, Methode und Hypothesen

Was alle bisher aufgezeigten Ansätze gemeinsam haben ist die Tatsache, dass sie das föderale System als Ganzes untersuchen: Was macht einen föderalen Staat aus? Wann ist er gut? Wann ist er effizient? Diese Arbeit baut auf den Einschätzungen der eben beschriebenen Ansätze auf, fokussiert jedoch die interne Dynamik eines föderalen Staates und versucht Klarheit zu schaffen über die zentripetalen und zentrifugalen Kräfte, die innerhalb des spanischen Autonomiestaates wirken.

Die Faktoren, die in dieser Arbeit als mögliche zentrifugale Kräfte analysiert werden, erscheinen auf den ersten Blick als „common sense“. In der Tat werden die Variablen, die des Weiteren als potentielle Fliehkräfte analysiert werden, ständig in der Literatur mit dem föderalen Konstrukt in Verbindung gebracht: Ronald Watts nennt als ein wichtiges Kriterium die Größe des Territoriums und der Bevölkerung der Subeinheiten. Besonders kritische zentripetale Tendenzen stellt er in Fällen fest, in denen in einer der föderalen Subeinheiten mehr als die Hälfte der Bevölkerung eines Landes wohnt.[70] Warum soll die demographische Dimension wichtig sein? It affects „the degree of a regional unit’s influence within those institutions of the federal government in which representation is based on population (such as the first chambers of the legislature, to which in parliamentary federations the federal executive is responsible).“[71]

Sprachlicher Pluralismus (der ja nur ein Symptom ist für ethnischen und kulturellen Pluralismus), bildet in multinationalen föderalen Staaten die Legitimationsbasis des politischen Systems als Ganzes. Die föderale Staatsgliederung ist in multinationalen Staaten oftmals der Versuch, dem plurinationalen Staatsvolk gerecht zu werden: „Federal arrangements are often introduced to reconcile the interests of different peoples within a common political framework.“[72] Daniel Elazar führt in seinem Buch eine ganze Liste an aktuellen und historischen Beispielen föderaler Staaten auf, die alle das Ziel gemeinsam haben, ethnische Vielfalt und politische Einheit zu garantieren.[73]

Michael Bothe stellt fest: „Ein wesentliches zentrifugales oder desintegratives Element, das in der Geschichte des Föderalismus zu sehen ist, ist die historische Identität bestimmter Gruppen und Verbände, die sich nicht oder nur mit Vorbehalten in ein größeres Staatsgebilde einordnen wollen.“[74]

Juan Linz identifiziert regionale Parteien als zentrifugale Kräfte, weil ihre politische Präsenz einer partikularen Logik folgt: „A nationalist or regional party will not be rewarded or punished on the same basis but in its role as representative of the interests of the subunit in relationship to the center, on the basis of the extent to which it can obtain advantages for that subunit, of its capacity to obtain further devolution of powers to subunits [...].“[75] Die Legitimation einer regionalen Partei basiert darauf, regionale Interessen zu vertreten.

Die Wirtschaftsschwäche föderaler Subeinheiten wird in der amerikanischen Föderalismusliteratur immer wieder problematisiert. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts waren einige US-Staaten finanziell nicht stark genug, um mit neuen Problemen fertig zu werden, was zu einer Zentralisierung im amerikanischen föderalen System führte („centralizing federalism“).[76] Michael Bothe bemerkt hierzu: „Ein funktionierender Föderalismus setzt leistungsfähige Gliedstaaten voraus. Leistungsschwäche wirkt zentralisierend.“[77] Umgekehrt müsste sich daraus schließen lassen, dass Wirtschaftsstärke zentrifugal wirkt.

Es stellt sich die Aufgabe, die in der Föderalismusforschung angedeuteten Zusammenhänge anhand der ausgewählten Fallstudie erstens empirisch zu überprüfen, zweitens zu präzisieren und gegebenenfalls zu revidieren. Welche Kräfte wirken im föderalen Konstrukt? Welche Faktoren fördern, welche behindern die zentralisierenden bzw. dezentralisierenden Kräfte im spanischen, asymmetrischen Föderalismus? Die Tatsache, dass der Rahmen des spanischen Föderalismus de facto und vor allem de jure Asymmetrien zulässt, muss dabei als wesentliche Vorraussetzung für das freie Entfalten der zentrifugalen und zentripetalen Kräfte verstanden werden.

Als Föderalismusindikatoren werden in dieser Arbeit grundlegende Eckpfeiler eines föderalen Staates herangezogen: Die Finanzautonomie steht quasi für den exekutiven Spielraum, denn es ist einzusehen, dass die Exekutive an die Kette der Finanzierbarkeit gebunden ist.

Die Zahl der Gesetzeserlasse bietet Aufschluss über die legislative Aktivität einer Autonomen Gemeinschaft. Ein hohes Gesetzesaufkommen lässt darauf schließen, dass der Kompetenzrahmen, der in der spanischen Verfassung abgesteckt oder durch Rahmengesetzgebungen festgelegt ist, intensiv ausgeschöpft wird.

Eine hohe Zahl an verfassungsgerichtlichen Klagen deutet demgegenüber, negativ ausgedrückt, auf ein konfliktreiches Verhältnis zwischen Zentrum und Peripherie hin; positiv ausgedrückt, impliziert es ein besonders ausgeprägtes Selbstbewusstsein der Autonomen Gemeinschaft, die ihre Interessen über das Verfassungsgericht durchzusetzen versuchen.

Der vierte Föderalismusindikator, die Föderalisierungsgeschwindigkeit, ist ein Spanien-Spezifikum: „The Spanish approach has been to recognize variations in the pressures for autonomy in different regions by granting to each Autonomous Community its own statue of autonomy tailored to its particular set of compromise negotiated between Madrid and the regional leadership. These agreements are nonetheless set within a framework in which it is anticipated that eventually there will be less asymmetry among them.“[78] Von wissenschaftlicher Seite her stellt sich dadurch die Schwierigkeit, den exakten Föderalisierungsgrad der Autonomen Gemeinschaften zu determinieren, da sich die Kompetenzverteilung stetig geändert hat. Um den Dezentralisierungsimpetus zu lokalisieren, wird deshalb als Föderalismusindikator die Föderalisierungsgeschwindigkeit und -intensität der einzelnen Autonomen Gemeinschaften verwendet. Hierzu bietet sich eine historisch-beschreibende Analyse an.

Das Forschungsgerüst basiert auf zwei zentralen Hypothesen, die im Laufe dieser Arbeit einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen werden sollen. Die erste Hypothese lautet:

1. Wenn eine ausgeprägte autonome Kultur, Identität, eine Position der wirtschaftlichen, politischen und demographischen Stärke zusammenwirken, dann werden die zentrifugalen Kräfte im Föderalismus gefördert.
2. Die zweite Hypothese basiert auf dem Umkehrschluss: Wenn keine ausgeprägte eigenständige Kultur, Identität und keine Position der wirtschaftlichen, politischen und demographischen Stärke vorhanden sind, dann werden die zentripetalen Kräfte des Föderalismus gestärkt.

Diese beiden zentralen Hypothesen können in fünf Mikrohypothesen gegliedert werden:

Tab. 1: Hypothesen

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

Es ist davon auszugehen, dass diese Zusammenhänge nicht deterministisch sind, sondern probabilistisch, also eine mehr oder weniger starke Tendenz andeuten.

Die empirische Vorgehensweise stützt sich dabei auf statistische Datenanalysen, die in drei Phasen unterteilt werden können. Eine erste Phase, die als eine Vorbereitungsphase der eigentlichen statistischen Analyse angesehen werden kann, besteht aus einer univariaten Datenanalyse. Die univariate Analyse fokussiert jeweils nur eine der fünf unabhängigen bzw. der vier abhängigen Variablen. Sie dient der Organisation der Ausgangsdaten (Verdichtung der Daten) und der Zuordnung zu den Untersuchungseinheiten (den Autonomen Gemeinschaften). Diese erste Phase ist außerdem von Bedeutung, da sie die Basis für die Interpretation der Ergebnisse bietet. Ziel der univariaten Analysen ist die Bildung von Skalenwerten – in diesem Fall einer Rangordnung der Autonomen Gemeinschaften von 1 bis 17 – die einen mehrdimensionalen Vergleich ermöglichen.

In der zweiten Phase folgt dann eine kombinierte Auswertung, also multivariate Analyse, die sich auf die Untersuchung von Beziehungen (Korrelationen) zwischen den unabhängigen bzw. den abhängigen Variablen konzentriert.

In der dritten und entscheidenden Phase ist schließlich der Korrelationswert zwischen unabhängigen und abhängigen Variablen zu ermitteln. Außerdem sind die Gesamtergebnisse auszuwerten. Zur Korrelationsermittlung werden in den bivariaten und multivariaten Analysen Methoden zur Ermittlung des Rangkorrelationskoeffizienten (Spearman-Rho und Kendall-Tau-b) angewendet, denn diese sind als einzige dazu geeignet, die Korrelationen zwischen den verschiedenen Rangplätzen auszurechnen, die den Autonomen Gemeinschaften im Laufe der univariaten Analysen jeweils zugeordnet wurden. Die Korrelationskoeffizienten werden sowohl über den gesamten Zeitraum (1979-2005) als auch in Fünf-Jahres-Zeitabschnitten (von 1980 an), soweit möglich, ermittelt, um die Querschnittsdaten nötigenfalls zu präzisieren. Schließlich sind die Skalenwerte der unabhängigen Variablen und die Werte der abhängigen Variablen der Autonomen Gemeinschaften zu addieren, um eine Gesamtkorrelation für den gesamten Zeitraum zu ermitteln.

3 Institutionelle Rahmenbedingungen des spanischen Föderalismus

3.1 Wahlsystem des spanischen Parlaments

In diesem Abschnitt geht es darum, die institutionellen Besonderheiten des spanischen Föderalismus zu skizzieren, die den Handlungskorridor der politischen Akteure definieren und ihre Präferenzen im Sinne des Institutionalismus maßgeblich beeinflussen. Dabei wird nicht das gesamte politische System Spaniens ins Auge gefasst, zu dem schon hervorragende Standardwerke vorliegen.[79] Vielmehr seien die Charakteristika herausgegriffen, die den spanischen Föderalismus entscheidend prägen und für die Analyse des Fallbeispiels Spanien relevant sind.

Abb. 4: Politische Landkarte II - Provinzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ARCE, elektronisch veröffentlicht: URL: http://arce.proteccioncivil.org/directorio/direcorganismosarce_espana.htm, [Stand: 29.09.2005]

Ein wesentlicher Konditionierungsfaktor der politischen Interaktionen im spanischen Autonomiestaat ist das Wahlsystem, denn es ermöglicht die Repräsentation regionaler Parteien auf nationaler Ebene. Das spanische Parlament (Cortes Generales) besteht zwar aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und dem Senat (Senado), der der territorialen Repräsentation dienen soll.[80] Politisch gesehen ist das Abgeordnetenhauses viel einflussreicher als der Senat und was die territoriale Repräsentation des Senats anbelangt, so wird im Folgenden dargestellt, dass diese Funktion vom Senat faktisch kaum ausgeübt werden kann. Aus gegebenem Grund wird in dieser Arbeit sowohl das Wahlsystem des Abgeordnetenhauses als auch des Senats berücksichtigt.

Das Fundament des Wahlsystems liegt im 19. Jahrhundert begründet, als der königliche Minister Javier de Burgos im Jahre 1833 das spanische Territorium nach französischem Modell in 49 Provinzen einteilte. Durch die Zweiteilung der Kanarischen Inseln im Jahre 1927 sind es dann 50 geworden.[81] Diese Einteilung folgte einer vorwiegend administrativen Logik, blieb jedoch bis heute im Wesentlichen bestehen.[82] Die 50 Provinzen und die zwei Autonomen Städte Ceuta und Melilla dienen in den Wahlen des Abgeordnetenhauses und des Senats als unveränderbare Wahlkreise.

3.1.1 Abgeordnetenhaus

Laut Verfassung wird in den Wahlen des Abgeordnetenhauses (die in der Regel alle vier Jahre stattfinden) in den 52 Wahlkreisen das Verhältniswahlrecht angewendet (Art. 68 Abs. 3). Die Umrechnung der Stimmenanteile der starren Kandidatenlisten in Mandate erfolgt auf Wahlkreisebene nach der d’Hondtschen Methode mit einer Sperrklausel von 3 %. Obwohl die Verfassung die Gesamtzahl an Abgeordneten nicht genau definiert, sondern lediglich einen Spielraum von 300 bis 400 ansetzt, standen bisher immer 350 zur Wahl. Dabei kommt jedem Wahlkreis eine Mindestvertretung von zwei Abgeordneten zu, mit Ausnahme der afrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla, die jeweils nur einen festen Sitz im Abgeordnetenhaus haben.[83] Daraus ergeben sich 102 feste Sitze (29 % aller Sitze). Die restlichen 248 Abgeordneten (71 % aller Sitze) werden zwischen den Provinzen (Ceuta und Melilla ausgenommen) proportional zum Bevölkerungsanteil verteilt (variable Sitze).[84]

Der Durchschnittswert der Wahlkreise beträgt fünf Sitze. Die Wahlkreise lassen sich in drei Kategorien einteilen: kleine Wahlkreise (1-5 Sitze), mittlere Wahlkreise (6-9 Sitze) und große Wahlkreise (10+ Sitze).[85] Der ersten Kategorie entsprechen 30 Wahlkreise, in denen insgesamt 116 Abgeordnete gewählt werden (≈ 33,1 % der Summe). Der zweiten Gruppe entsprechen 16 Wahlkreise, in denen insgesamt 119 Abgeordnete gewählt werden (≈ 34 % der Summe). Der Gruppe der großen Wahlkreise lassen sich sechs Wahlkreise zuordnen. In diesen Wahlkreisen werden 115 Abgeordnete gewählt (≈ 32,9 % der Summe).[86] Aus dieser Kategorisierung ergeben sich in der Praxis drei Subwahlsysteme, in denen jeweils ca. ein Drittel der Abgeordneten gewählt wird:

Tab. 2: Aufgliederung der Provinzen - Mandate pro Wahlkreis

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung anhand der Wahlergebnisse in den Provinzen. Elektronisch veröffentlicht: URL: http://electionresources.org/es/congress.php.

Das erste Unterscheidungskriterium dieser drei Subsysteme ist der Disproportionseffekt des Wahlsystems auf die Stimmen-Mandate-Relation. In Spanien genießen die kleinen Wahlkreise eine Überrepräsentation im Vergleich zu den bevölkerungsstarken, großen Wahlkreisen, sodass das Stimmen-Mandate-Verhältnis stark variiert. Die drastischsten Beispiele sind der Wahlkreis Soria, in dem im Jahr 1996 26.143 wahlberechtigte Bürger einen Abgeordneten wählten, und der Wahlkreis Madrid, in dem 121.921 wahlberechtigte Bürger auf einen Abgeordneten kamen.[87] „Die Mindestvertretung von zwei Abgeordneten verstärkt die aufgezeigte Tendenz. Die Berücksichtigung der Bevölkerungszahl bei den zusätzlichen Abgeordneten kompensiert diese ursprüngliche Verzerrung nicht vollständig.“[88]

Tab. 3: Kategorisierung der Subwahlsysteme

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Informationen im Text: Penadés, Alberto (1999).

Das zweite Differenzierungscharakteristikum ist die Deformation des Verhältniswahlsystems in Wahlkreisen mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Bekannterweise begünstigt die d’Hondtsche Methode die Gewinnerparteien, doch diese Methode zeigt ihre Wirkung besonders in kleinen Wahldistrikten. Die Drei-Prozent-Hürde ist aus diesem Grund nur in den großen Wahlkreisen relevant, denn es ist unmöglich, in den kleinen Wahlkreisen einen Sitz mit nur 3 % der Wählerstimmen zu erhalten.[89] Um einen von vier Sitzen in einem kleinen Wahlkreis zu erhalten, braucht eine Partei de facto 25 % der Stimmen. Für die Parteien hat diese Realität zur Folge, dass es besonders gewinnbringend ist, in kleinen Wahldistrikten die Mehrheit zu erringen, weil diese Wahldistrikte erstens überrepräsentiert sind und zweitens im Fall eines Wahlsiegs bei der Umwandlung der Stimmen in Mandate begünstigt werden.

Tab. 4: Umwandlung der Stimmen in Sitze bei Wahlen zum Abgeordnetenhauses (1996)

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Penadés, Alberto (1999), S. 309.

Tabelle 4 verdeutlicht, dass die drittstärkste nationale Partei IU in diesem politischen System am stärksten diskriminiert wird, denn die Partei braucht doppelt so viele Stimmen wie ihre Rivalin PP. Aus der Tabelle geht außerdem hervor, dass eine ganze Reihe regionaler, nationalistischer Parteien im spanischen Abgeordnetenhaus vertreten sind.[90] Diese Tatsache weist auf eine weitere Besonderheit des spanischen Wahlsystems hin, nämlich die Bedeutung der territorialen Konzentration der Stimmen.[91]

Resümierend lässt sich festhalten, dass sich das spanische Wahlsystem in der Praxis sehr heterogen auswirkt. Die geringe Größe der Wahlkreise bewirkt, dass das Verhältniswahlsystem nur in Provinzen mit einer sehr hohen Bevölkerungsdichte Realität ist. Eine weitere wichtige Folge des Wahlsystems besteht darin, dass starke regionale Parteien, die außerhalb ihrer Heimatregion nicht antreten, Zugang zum Abgeordnetenhaus in Madrid haben.[92]

3.1.2 Senat

„Der Senat ist die Kammer der territorialen Repräsentation“ (Art. 69 Abs. 1). Diese Aussage wird im Folgenden Abschnitt zu überprüfen sein. Der Senat setzt sich aus zwei Segmenten zusammen. Die Mehrheit der Abgeordneten wird direkt vom Wahlvolk auf Provinzebene gewählt (82 %), und ein kleiner Teil wird indirekt von den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaft bestimmt (18 %).

Von den 208 Senatoren, die direkt gewählt werden, stammen 188 aus den Provinzen der iberischen Halbinsel (47 mal 4 Senatoren), zu denen 18 Senatoren der kanarischen und balearischen Inselgruppe und zwei Senatoren aus Ceuta und Melilla hinzukommen. Die Wähler können in den Senatswahlen n-1 Stimmen abgeben (n = Gesamtzahl der Mandate pro Wahlkreis); d. h. in den meisten Fällen drei Stimmen. Die Kandidatenlisten sind offen, doch nur wenige Wähler machen von der Möglichkeit des Panaschierens Gebrauch. Es herrscht ein Mehrheitswahlsystem, sodass praktisch nur die ersten und zweiten Parteien der Wahlkreise Senatssitze erwerben können.[93]

Die 17 Parlamente der Autonomen Gemeinschaften designieren jeweils einen Senator, sowie einen zusätzlichen für jede Million Einwohner, sodass in der Vergangenheit zwischen 46 und 49 Senatoren indirekt gewählt wurden. Das Wahlverfahren in den Autonomen Gemeinschaften variiert. Meist reflektiert die (indirekte) Wahl der Senatoren die Parteienkomposition im Parlament der Autonomen Gemeinschaft, doch da nur 1 bis 7 Senatoren bestimmt werden können, werden die Abgeordneten meist von den großen nationalen Parteien PP und PSOE gestellt (Katalonien, das Baskenland und die Kanarischen Inseln sind mit ihren starken regionalen Parteien die Ausnahme).[94]

Die (direkten) Wahlen des Senats finden alle vier Jahre statt, nämlich immer am gleichen Tag wie die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, sodass bisher stets dieselben Mehrheiten in beiden Kammern zustande kamen. Die Disproportionalität in der Stimmen-Mandat-Gewichtung ist noch größer und die Tendenz in Richtung Mehrheitswahlsystem und Zweiparteiensystem noch eindeutiger.

Aus diesen Ergebnissen lassen sich zwei Schlüsse ziehen. Zum einen werden die Autonomen Gemeinschaften in der Kammer der „territorialen Repräsentation“ nur marginal repräsentiert, da der Hauptanteil der Mandate auf Provinzebene und nicht auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften gewählt wird. Zum anderen haben die regionalen Parteien im Senat paradoxerweise weniger Einfluss (Mandate) als im Abgeordnetenhaus.

Auch was die Aufgaben des Senats anbelangt, gibt es nur drei Kompetenzbereiche, die die territoriale Repräsentation betreffen: Die Abstimmung mit dem Abgeordnetenhaus über das Budget des interterritorialen Ausgleichsfonds, die Autorisierung von Abkommen zwischen Autonomen Gemeinschaften und die Autorisierung des Abgeordnetenhauses zur Einleitung eines Sonderverfahrens zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Gemeinschaften (dieses Verfahren wurde bisher noch nie eingeleitet).[95] Die Autonomen Gemeinschaften haben das Recht auf Gesetzesinitiativen in föderalen Kompetenzen, besitzen jedoch kein Vetorecht.[96] Die Zusammenstellung der Parteifraktionen erfolgt nach rein politischen Kriterien. Es gibt die Möglichkeit, „territoriale Gruppen“ (Grupos Territoriales) von mindestens drei Senatoren zu bilden, doch ihre Rolle im Senat ist sekundär.[97]

Der spanische Senat ist insgesamt gesehen eine sehr schwache Kammer. Er ist gegenüber dem Abgeordnetenhaus von nachrangiger Bedeutung.[98] In Gesetzgebungsverfahren müssen die Vorlagen zwar beide Kammern passieren, doch der Senat kann nur bis zwei Monate nach Erhalt einer vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetzesvorlage sein Veto einlegen oder Änderungsvorschläge einbringen (Art. 90).[99] Das Veto hat darüber hinaus nur suspensive Wirkung. Dem Senat bleibt zwar die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, diese Kompetenz wurde jedoch wegen der geringen Erfolgschance bisher kaum wahrgenommen (eine in der I. Legislaturperiode, eine in der III., keine in der IV., vier in der V.).[100]

[...]


[1] Vor allem während der Aufklärung, als sich das Ideal des Nationalstaates ausbreitete, wurde diese Auffassung vertreten. - Vgl. Requejo, Ferran (2001): „National Pluralism and Federalism. Four Potential Scenarios for Spanish Plurinational Democracy“, in: Perspectives on European Politics and Society, Band 2, Heft 2, S. 307-308.

[2] Tarlton, Charles D. (1965): „Symmetry and Asymmetry as Elements of Federalism: A Theoretical Speculation“, in: Journal of Politics, Band 27, Heft 4, S. 868.

[3] Vgl. ebd., S. 873.

[4] Siehe z. B. Requejo, Ferran (1999): „La acomodación «federal» de la plurinacionalidad. Democracia liberal y federalismo plural en España“, in: Fossas, Enric/Requejo, Ferran (Hrsg.),Asimetría Federal y Estado Plurinacional – El Debate sobre la Acomodación de la Diversidad en Canadá, Bélgica y España, Madrid (Editorial Trotta), S. 330.

[5] Franco hatte den Bourbonen Juan Carlos vor seinem Tod zu seinem rechtmäßigen Nachfolger ernannt.

[6] Ein Beweis für die reale Gefahr, die vom Militär ausging, war der Militärputsch im Februar 1981. Er misslang, da König Juan Carlos das Militär, das unter seiner Hoheit steht, nicht unterstützte. Doch einer der Hauptgründe für diesen Militärputsch war erneut die territoriale Frage, denn einige Franco-treue Militärs sahen im initiierten Autonomisierungsprozess eine Gefahr für Spanien.

[7] Man glaubte damals, dass man mit einer Generalisierung der Dezentralisierung die zentrifugalen Kräfte der historischen Regionen eindämmen könnte. - Vgl. Gallego-Díaz, Soledad/Cuadra, Bonifacio de la (1996): „La Constitución“, in: El País (Hrsg.),Memoria de la Transición, Madrid (El País), S. 304.

[8] Vgl. Wendland, Kirsten (1998): Spanien auf dem Weg zum Bundesstaat? – Entstehung und Entwicklung der Autonomen Gemeinschaften, Baden-Baden (Nomos Verlag), S. 77.

[9] Für einen Überblick über die historischen Königreiche siehe Interview mit Isidro Sepúlveda (Frage 5).

[10] Für weitere historische Hintergrundinformationen siehe: Pelaz López, José-Vidal (2002): El estado de las autonomías. Regionalismos y nacionalismos en la historia contemporánea de España, Madrid (Editorial Actas).

[11] In der deutschsprachigen Literatur trifft man auch des Öfteren auf die Bezeichnung „Galizien“ mit z, doch um diese Region nicht mit der südpolnischen bzw. westukrainischen Gegend „Galizien“ zu verwechseln, wurde die Schreibweise mit c bevorzugt.

[12] Die Originalbezeichnungen der Autonomen Gemeinschaften lauten: Junta de Andalucía, Comunidad Autónoma de Aragón, Principado de Asturias, Comunidad Autónoma de las Islas Baleares, Comunidad Autónoma de Canarias, Diputación Regional de Cantabria, Junta de Comunidades de Castilla-La Mancha, Comunidad Autónoma de Castilla y León, Generalidad de Cataluña, Comunidad Autónoma de Extremadura, Galicia, Comunidad de Madrid, Región de Murcia, Comunidad Foral de Navarra, País Vasco (baskisch: Euskadi), Comunidad Autónoma de La Rioja, Generalidad Valenciana.

[13] Vgl. Watts, Ronald L. (1999): Comparing Federal Systems, Montreal [u. a.] (Mc Gill-Queen’s University Press), S. 30.

[14] Der Begriff „Föderalismus“ leitet sich etymologisch vom lateinischen „foedus“ her, was übersetzt „Bund“ oder „Bündnis“ bedeutet. - Vgl. Sauerland, Dirk (1997): Föderalismus zwischen Freiheit und Effizienz – Der Beitrag der ökonomischen Theorie zur Gestaltung dezentralisierter politischer Systeme, Berlin (Duncker & Humblot), S. 26.

[15] Vgl. ebd., S. 24-25.

[16] Vgl. Elazar, Daniel J. (1987): Exploring Federalism, Tuscaloosa (The University of Alabama Press), S. 12.

[17] Lapidoth, Ruth (2002): „Wege der Machtverteilung“, in: Federations – Dreifache Sonderausgabe: Themen der Internationalen Föderalismuskonferenz 2002, S. 23.

[18] Für eine umfassende Auflistung aller Arten föderaler Strukturen siehe: Watts, Ronald L. (1999), S. 13.

[19] Vgl. Lapidoth, Ruth (2002), S. 24.

[20] Vgl. Pelaz López, José-Vidal (2002), S.73.

[21] Elazar, Daniel J. (1987), S. 34.

[22] Vgl. ebd., S. 34-36.

[23] Vgl. Watts, Ronald L. (1999), S. 60-61.

[24] Vgl. Lazar, Harvey (2005), S. 2-3.

[25] Vgl. Beyme, Klaus von (2002): „Die Asymmetrisierung des postmodernen Föderalismus“, in: Wagschal, Uwe/Rentsch, Hans (Hrsg.),Der Preis des Föderalismus, Zürich (Orell Füssli Verlag), S. 35-43.

[26] Vgl. Watts, Ronald L. (1999), S. 63-68.

[27] Vgl. Linz, Juan J. (1997): „Democracy, Multinationalism and Federalism“, in: Centro de Estudios Avanzados en Ciencias Sociales: Estudios – Working Papers. Heft 103, S. 1-45, S. 16.

[28] Ebd., S. 9.

[29] Vgl. Lenaerts, Koen (1990): „Constitutionalism and the Many Faces of Federalism“, in: The American Journal of Comparative Law, Band 38, Heft 2, S. 206.

[30] Ebd., S. 205.

[31] Lapidoth, Ruth (2002), S. 1.

[32] Vgl. ebd.

[33] Alle Artikel, die in dieser Arbeit fortan zitiert werden, beziehen sich auf die spanische Verfassung von 1978 (es sei denn, sie sind explizit anders gekennzeichnet).

[34] Vgl. Nohlen, Dieter/Hildenbrand, Andreas (1992), S. 321.

[35] Vgl. Esteban, Jorge de (1981): Las Constituciones de España, Madrid (Taurus Ediciones), S. 320-325.

[36] Vgl. Morata, Francesc (2001): „El Estado de las Autonomías: veinte años de rodaje“, in: Alcántara, Manuel/Martínez, Antonio (Hrsg.),Política y Gobierno en España, Valencia (Tirant lo Blanch), S. 126.

[37] Vgl. Tarlton, Charles D. (1965), S. 862.

[38] Siehe Interview mit Juan Solozábal (Frage 1).

[39] Vgl. Tornos, Joaquín (1993): „La organización territorial del Estado español: el Estado de las Autonomías“, in: Fleiner-Gerster, Thomas [u. a.] (Hrsg.),El federalismo en Europa, Barcelona (Hacer), S. 151-152.

[40] Bethge, Herbert (2004): Verfassungsrecht, München (Verlag Franz Vahlen), S. 5.

[41] Vgl. Morata, Francesc (2001), S. 125.

[42] Siehe Interview mit Juan Solozábal (Frage 1).

[43] Vgl. Bothe, Michael (1992): „Föderalismus – ein Konzept im geschichtlichen Wandel“, in: Stuby, Gerhard (Hrsg.),Föderalismus und Demokratie, Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft), S. 26-27.

[44] Bethge, Herbert (2004), S. 30.

[45] Tarlton, Charles D. (1965), S. 864.

[46] Vgl. Sepúlveda, Isidro (2003): „El Estado de las Autonomías y los nacionalismos“, in: Tusell, Javier [u. a.] (Hrsg.),La transición a la democracia y el reinado de Juan Carlos I, Madrid (Espasa-Calpe), S. 561.

[47] Conversi, Daniele (1997): The Basque, the Catalans and Spain – Alternative Routes to Nationalist Mobilisation, London (Hurst & Company), S. 142.

[48] Zur Begriffsabgrenzung von regionalem Nationalismus und Regionalismus siehe Interviews mit Isidro Sepúlveda (Frage 2).

[49] Siehe Interview mit Isidro Sepúlveda (Frage 3).

[50] Es sei am Rande bemerkt, dass entgegen rationalen Erwartungen die Zahl terroristischer Anschläge der 1959 gegründeten baskischen Terrororganisation ETA (deren Hauptgegner die franquistischen Unterdrücker waren) während und nach der Demokratisierung drastisch anstieg: Waren unter Franco im Zeitraum von 1968 bis 1975 47 Personen ermordet worden, wurden zwischen von 1975 bis 1980 300 Personen Opfer von ETA. Seit 1978 sind mehr als 800 Menschen durch ETA-Attentate umgekommen. - Vgl. Fusi, Juan P. (1996): „El desarollo autonómico“, in: Tusell, Javier/Soto, Alvaro (Hrsg.),Historia de la transición 1975-1986, Madrid (Alianza), S. 445-446.

[51] Vgl. Sauerland, Dirk (1997), S. 35.

[52] Vgl. Bothe, Michael (1992), S. 29.

[53] Vgl. Postlep, Rolf-Dieter/Döring, Thomas (1996): „Entwicklungen in der ökonomischen Föderalismusdiskussion und im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland“, in: Postlep, Rolf-Dieter (Hrsg.),Aktuelle Fragen zum Föderalismus – Ausgewählte Probleme aus Theorie und Praxis des Föderalismus, Marburg (Metropolis-Verlag), S. 9.

[54] Vgl. Sauerland, Dirk (1997), S. 31. – Der Ursprung dieser Idee geht auf Tiebout zurück: Tiebout, Charles, M. (1956): „A pure theory of local expenditures“, in: Journal of Political Economy, Band 64, S. 416-424.

[55] Vgl. Postlep, Rolf-Dieter/Döring, Thomas (1996), S. 10-11.

[56] Borck, Rainald (2003): „Führt fiskalische Äquivalenz zu einer effizienten Allokation? Die Rolle von Mehrheitsabstimmungen“, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Band 72, Heft 3, S. 444.

[57] Vgl. Olson, Mancur, Jr. (1969): „The Principle of ‘Fiscal Equivalence’: The Division of Responsibilities among Different Levels of Government“, in: American Economic Review, Heft 59, Band 2, S. 484.

[58] Postlep, Rolf-Dieter/Döring, Thomas (1996), S. 15-16.

[59] Cusack, Thomas R./Fuchs, Susanne (2003): „Parteien, Institutionen und Staatsausgaben“, in: Obinger, Herbert/Wagschal, Uwe (Hrsg.),Politische Ökonomie, Opladen (Leske und Budrich), S. 325.

[60] Vgl. ebd., S. 326.

[61] Vgl. hierzu den Artikel: Kirchgässner, Gebhard (2002): „Föderalismus und Staatsquote“, in: Wagschal, Uwe/Rentsch, Hans (Hrsg.),Der Preis des Föderalismus, Zürich (Orell Füssli Verlag), S. 71-91.

[62] Oates, Wallace E. (1977): „An Economist’s Perspective on Fiscal Federalism“, in: Oates Wallace E. (Hrsg.),The Political Economy of Fiscal Federalism, Lexington (Heath-Lexington), S. 4.

[63] Castells, Antoni (2000): „Autonomía y solidaridad en el sistema de financiación autonómica“, in: Papeles de Economía Española, Nr.83, S. 48. (eigene Übersetzung)

[64] Wagschal, Uwe (2003): „Wer ist Schuld an den Schulden?“, in: Obinger, Herbert/Wagschal, Uwe (Hrsg.),Politische Ökonomie, Opladen (Leske und Budrich), S. 305.

[65] Vgl. Buchanan, James M. (1950): „Federalism and fiscal equity“, in: American Economic Review, Band 40, Heft 4, S. 583-599.

[66] Freiburghaus, Dieter (2002): „Spagat zwischen Umverteilung und Effizienz: Eine kleine thematische Einführung in den Finanzausgleich“, in: Wagschal, Uwe/Rentsch, Hans (Hrsg.),Der Preis des Föderalismus, Zürich (Orell Füssli Verlag), S. 203.

[67] Watts, Ronald L. (1999), S. 381.

[68] Vgl. ebd., S. 379.

[69] Vgl. Lago Peñas, Santiago (2001): La evolución del gasto público autonómico y el sistema de financiación de las comunidades de régimen común, Santiago de Compostela (Servicio de Publicacións e Intercambio Científico da USC), S. 24.

[70] Vgl. Watts, Ronald L. (1999), S. 64-65.

[71] Ebd., S. 65.

[72] Elazar, Daniel J. (1987), S. 232.

[73] Vgl. ebd., S. 234-238.

[74] Bothe, Michael (1992), S. 24.

[75] Linz, Juan J. (1997), S. 24.

[76] Vgl. Inman, Robert P./Rubinfeld, Daniel L. (1997): „Rethinking Federalism“, in: The Journal of Economic Perspectives, Band 11, Heft 4, S. 43.

[77] Bothe, Michael (1992), S. 29.

[78] Watts, Ronald L. (1999), S. 67.

[79] Vgl. etwa Nohlen, Dieter/Gonzáles Encinar, José Juan (Hrsg.) (1992) & Nohlen, Dieter / Hildenbrand, Andreas (1992).

[80] Vgl. Barrios, Harald (1999): „Das politische System Spaniens“, in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.),Die politischen Systeme Westeuropas, 2., aktual. Aufl., Leske und Budrich (Opladen), S. 567.

[81] Vgl. Conceiςão-Heldt, Eugenia da (1998): Dezentralisierungstendenzen in westeuropäischen Ländern – Territorialreformen Belgiens, Spaniens und Italiens im Vergleich, Berlin (Berlin Verlag Arno Spitz), S. 50.

[82] In Art. 143 der spanischen Verfassung wird festgelegt, dass die Konstituierung der Autonomen Gemeinschaften durch die Vereinigung aneinandergrenzender Provinzen mit gemeinsamen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Eigenschaften vollzogen werden kann.

[83] Vgl. Barrios, Harald (1999), S. 583.

[84] Vgl. Penadés, Alberto (1999): „El sistema electoral español (1977-1996)“, in: Paniagua Soto, Juan L./Monedero, Juan C. (Hrsg.),En torno a la democracia en España: temas abiertos del sistema político español, Madrid (Tecnos), S. 294.

[85] Die Charakterisierung „groß“, „mittel“ und „klein“ bezieht sich nicht auf die territoriale Größe der Autonomen Gemeinschaft, sondern auf die Anzahl der Mandate.

[86] Vgl. Penadés, Alberto (1999), S. 293.

[87] Vgl. ebd., S. 294-295.

[88] Barrios, Harald (1999), S. 583.

[89] Vgl. Barrios, Harald (1999), S. 583.

[90] Diese Parteien werden in Abschnitt 4.4 noch genauer vorgestellt.

[91] Vgl. Penadés, Alberto (1999), S. 315.

[92] Vgl. Barrios, Harald (1999), S. 584.

[93] Vgl. Penadés, Alberto (1999), S. 327-328.

[94] Vgl. ebd., S. 328-329.

[95] Vgl. Argullol i Murgadas, Enric (Hrsg.) (2004): Federalismo y autonomía, Barcelona (Editorial Ariel), S. 162.

[96] Vgl. ebd. , S. 165.

[97] Vgl. Barrios, Harald (1999), S. 579.

[98] Vgl. ebd., S. 567.

[99] Vgl. Nohlen, Dieter/Hildenbrand, Andreas (1992), S. 282.

[100] Es sei anzumerken, dass der Löwenanteil der Gesetzesinitiativen (ca. 88 %) von der Regierung ausgehen. Nur ca. 11,7 % der Gesetzesinitiativen kommen von den Cortes Generales, da die Erfolgschancen wesentlich geringer sind. - Vgl. Guerrero, Enrique (2000): „La actividad del Congreso: una evaluación“, in: Martínez, Antonia (Hrsg.),El Congreso de los Diputados en España: funciones y rendimiento, Madrid (Tecnos), S. 156-158.

Final del extracto de 118 páginas

Detalles

Título
Entwicklung und Dynamik des asymmetrischen Föderalismus am Fallbeispiel Spanien
Universidad
LMU Munich
Calificación
1,3
Autor
Año
2006
Páginas
118
No. de catálogo
V61896
ISBN (Ebook)
9783638552479
ISBN (Libro)
9783638820172
Tamaño de fichero
1354 KB
Idioma
Alemán
Notas
Föderationen stellen eine Form der Staatsorganisation dar, die in besonders heterogenen Gesellschaften geeignet erscheinen, "Einheit in Vielfalt" zu gewährleisten. Unter den ca. zwei Dutzend Föderationen auf der Welt ist der Spanische Autonomiestaat ein besonders interessanter Fall wegen seines dynamischen Entstehungsprozesses, der immer noch fortdauert, und seiner dezidierten Asymmetrie.
Palabras clave
Entwicklung, Dynamik, Föderalismus, Fallbeispiel, Spanien
Citar trabajo
Magister Lisanne Ebert (Autor), 2006, Entwicklung und Dynamik des asymmetrischen Föderalismus am Fallbeispiel Spanien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61896

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Entwicklung und Dynamik des asymmetrischen Föderalismus am Fallbeispiel Spanien



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona