Schulvermeidendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen

Erscheinungsformen, Ursachen und pädagogische Interventionsmöglichkeiten


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2005

88 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung

3. Die allgemeine Schulpflicht
3.1 Historische Entwicklung der Schulgesetzgebung
3.2 Die gesetzliche Schulpflicht heute
3.3 Durchsetzung der Schulpflichterfüllung
3.4 Zusammenfassung

4. Statistische Grundlagen zur Schulvermeidung von Kindern und Jugendlichen
4.1 Problematische Aspekte der Datenerhebung
4.2 Empirische Forschungsergebnisse zum quantitativen Ausmaß von Schulvermeidung
4.3. Empirische Forschungsergebnisse zu den Gründen von Schulvermeidung
4.4 Zusammenfassung

5. Erscheinungsformen schulvermeidenden Verhaltens
5.1 Schulaversives Verhalten durch Abwesenheit des Schülers
5.1.1 Schulschwänzen
5.1.2 Schulverweigerung
5.1.3 Zurückhalten
5.1.4 Schulphobie
5.1.5 Schulangst
5.2 Schulaversives Verhalten bei Anwesenheit des Schülers
5.2.1 Verdeckte Unterrichtsverweigerung
5.2.2 Offene Unterrichtsverweigerung
5.3 Zusammenfassung

6. Korrelate schulvermeidender Verhaltensweisen
6.1 Schülerbezogene Variablen
6.1.1 Geschlecht
6.1.2 Alter / Jahrgangstufe
6.1.3 Soziale Herkunft
6.1.4 Schulleistung
6.1.5 Abweichendes Verhalten
6.2 Schulische Variablen
6.2.1 Schulform
6.2.2 Schulqualität
6.3 Beziehungsvariablen im Schulkontext
6.3.1 Schüler-Lehrer-Beziehung
6.3.2 Eltern-Lehrer-Beziehung
6.3.3 Schüler-Schüler-Beziehung
6.4. Wirkungsgeflecht nach Schulze / Wittrock
6.5 Zusammenfassung

7. Schulvermeidung und nachschulisches Leben..

8. Handlungskonzepte im Umgang mit Schulvermeidung...
8.1. Schulische und außerschulische Handlungsmöglichkeiten
8.1.1 Präventive Maßnahmen
8.1.2 Interventive Konzepte
8.1.3 Rehabilitative Möglichkeiten
8.2 Schulsozialarbeit - eine Möglichkeit der Kooperation von Schule und Jugendhilfe
8.3 Bildung von Netzwerken
8.4 Alternativbeschulung schulvermeidender Kinder und Jugendlicher
8.5 Praxisbeispiele
8.5.1 Handlungskonzepte in Niedersachsen
8.5.1.1 Landesspezifische Regelungen und Initiativen
8.5.1.2 Modellprojekte zur Prävention und Intervention
8.5.2 Mädchenprojekt „Zukunft“ in Köln
8.5.2.1 Teilprojekt „Pfiffigunde
8.5.2.2 Teilprojekt „Die Kneifzange“
8.5.3 Das Netzwerk der Jean-Piaget-Oberschule Berlin
8.6 Zusammenfassung

9. Schlussbetrachtung und Ausblick

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht existiert seitdem Kinder und Jugendliche der Pflicht unterliegen, regelmäßig die Schule zu besuchen. Lange Zeit wurde dieses Phänomen jedoch nicht wahrgenommen und gerät erst gegenwärtig zunehmend in den Blickpunkt von Gesellschaft, Politik und Pädagogik. Auch die Medien greifen diese Thematik vor allem seit den alarmierenden Ergebnissen der PISA- und IGLU- Studien zunehmend auf und informieren die Öffentlichkeit über die derzeitige Situation an den Schulen. Mit Schlagzeilen wie „Hauptfach Blaumachen“ (Fokus vom 20. 10. 2003) oder „Der direkte Weg ins Abseits“ (Der Spiegel vom 2.12.2002) wird auf schulvermeidende Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht. Dadurch erscheint schnell der Eindruck, dass unentschuldigtes Fehlen in der Schule zu einem neuen Massenphänomen unserer Zeit deklariert wird. Angesichts des in der Vergangenheit geringen Interesses an diesem Problem und der aktuellen medialen Berichterstattung kann dieser Eindruck jedoch täuschen.

Dennoch ist offensichtlich, dass unerlaubte Schulversäumnisse heute keine Seltenheit mehr darstellen und sich eine beunruhigende Zahl derzeitiger Schülerinnen und Schüler physisch und psychisch von der Schule abwendet. Dies äußert sich meist nicht nur durch dauerhaft versäumten Unterricht, sondern auch durch Störungen im Lehr- und Lernprozess oder inneren Rückzug bzw. manifeste Nichtbeteiligung während des Unterrichtsgeschehen. Doch gerade in unserem Kulturkreis, in dem der Schulbesuch einen hohen Stellenwert besitzt und ein erfolgreicher Schulabschluss den Lebensweg für künftige Berufs- und Lebenschancen ebnet, können regelmäßige Versäumnisse des Unterrichts, als auch die Distanz zur Schule nachhaltige Folgen mit sich bringen.

Da auf das belastete Verhältnis zwischen Schule und schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen bisher häufig mit Hilflosigkeit und im schlimmsten Fall sogar mit Resignation reagiert wurde, ist ein Handlungsbedarf seitens der Schule, Familie und Jugendhilfe dringend notwendig. Schulvermeidung ist sozusagen zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung geworden.

Im internationalen Vergleich zeigen sich jedoch bis heute Defizite in der Erforschung dieser Thematik, da weitgehend aktuelle empirische Erhebungen, theoretische Aufsätze sowie Erfahrungsberichte zur Effizienz von Fördermaßnahmen zur Schulvermeidung in der Bundesrepublik Deutschland fehlen. Entstehungszusammenhänge, Charakteristische Merkmale und Handlungsstrategien sind erst schwach analysiert und noch nicht ausreichend theoretisch durchdrungen.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit soll genau dieses Dunkelfeld erörtert werden. Dabei werde ich mich vorwiegend schulvermeidenden Kindern und Jugendlichen der Klassenstufen eins bis zehn in staatlichen Regelschulen des deutschen Schulsystems zuwenden. Da empirische Untersuchungen im deutschsprachigen Raum nicht im ausreichendem Umfang vorliegen, werde ich gelegentlich internationale Studien heranziehen. Ziel ist es, durch umfangreiche Literaturrecherche das Phänomen in seinen Ursachen und Ausprägungen darzustellen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Vermeidung aufzuzeigen.

Da nicht der einseitige Eindruck entstehen soll, dass lediglich männliche Schüler von dem Problem der Schulvermeidung betroffen sind, werden in dieser Arbeit beide Geschlechtsformen verwendet, um auch die weibliche Schülerschaft kontinuierlich mit einzubinden.

Zu Beginn der Arbeit erfolgt zu einem besseren Verständnis eine erste begriffliche Annäherung, um an das Phänomen der Schulvermeidung heranzuführen.

Darauf folgend findet die Auseinandersetzung mit der in Deutschland verfassungsrechtlich gesicherten Schulpflicht aus historischer und aktueller Perspektive statt. Ob und inwiefern diese jedoch mithilfe von Sanktionen und Zwangsmaßnahmen sinnvoll eingehalten und durchgesetzt werden kann, wird in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt.

Im dritten Kapitel werden mithilfe statistischer Daten die Verbreitung und das Ausmaß unentschuldigter Schulversäumnisse veranschaulicht. Warum ist dieses Phänomen jedoch überhaupt in diesem Umfang anzutreffen? Begründungen aus Schülersicht sollen Aufschluss darüber geben.

In welchen unterschiedlichen Erscheinungsformen und Merkmalsausprägungen schulvermeidende Verhaltensweisen auftreten und ob der Schulpflichtige dabei immer abwesend ist oder sich das Abwenden von der Schule auch in weniger sichtbaren Formen äußern kann, wird Gegenstand des vierten Kapitels sein.

Das sich anschließende Kapitel wird der Frage nachgehen, welche Faktoren das schulvermeidende Verhalten beeinflussen, es verursachen oder begleitend dazu auftreten. Wie stellt sich die Situation in verschiedenen Schulformen dar? Ist ein schlechtes Verhältnis zu den Lehrkräften ausschlaggebend? Diese und weitere Variablen sollen im Zusammenhang mit Schulvermeidung untersucht werden.

Welche Folgen zieht Schulvermeidung jedoch nach sich? Inwieweit beeinflusst es das nachschulische spätere Leben und wie gravierend können die Auswirkungen eines längeren unregelmäßigen Schulbesuchs sein? Im siebten Kapitel wird in einer kurzen Zusammenstellung versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben.

Im Mittelpunkt des achten Kapitels wird der Umgang mit schulvermeidenden Kindern und Jugendlichen stehen. Handlungsstrategien und Möglichkeiten der Intervention, Prävention und Rehabilitation werden näher betrachtet. Dabei soll geklärt werden, wie leicht oder schwer es die Schule Schülerinnen und Schülern macht, Unterricht zu schwänzen, und ob Möglichkeiten bestehen, nach einer längeren Abwesenheitsphase wieder in das Klassengeschehen integriert zu werden. Wie kann zudem eine gesellschaftliche Ausgrenzung trotz negativer Schulkarriere verhindert werden? Beispiele von bereits existierenden Projekten und Maßnahmen aus der Praxis sollen Aufschluss darüber geben.

Abschließend werden zentrale Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zusammengefasst und offene Fragen diskutiert.

2. Begriffsbestimmung

Das Phänomen des unregelmäßigen Schulbesuches, wird in der Literatur mit einer Vielzahl von Bezeichnungen beschrieben. Gebräuchlich in Theorie, Forschung und Praxis sind u.a. die Begriffe Schulversäumnisse, Schulverweigerung, Schulaversion, Schulvermeidung, Schulflucht und Schulabsentismus, um das Fernbleiben vom Schulunterricht zu formulieren. Da eine konsensfähige Begriffsverwendung bisher nicht existiert, ergibt sich eine gewisse „Definitionsproblematik“ (Thimm, 2000, S. 101). Diese Problematik besteht darin, dass die Autoren identische Bezeichnungen für unterschiedliche Sachverhalte verwenden sowie verschiedene Verweigerungsformen unter vielfältigen Hauptbegriffen subsumieren. Da die vielfältigen Begriffe zur Kennzeichnung des Problems unterschiedlich verstanden und verwendet werden, erschwert dies zudem den Vergleich verschiedener Studien.

Der Begriff Schulverweigerung wird beispielsweise von dem Lehrer und Diplom-Pädagogen Karlheinz Thimm (2000) und dem Mediziner Gerhardt Nissen (1977) als Oberbegriff für alle unerlaubten Schulversäumnisse verwendet, während Eva Preuß (1978) ihn als Subkategorie für ein ganz spezielles schulvermeidendes Verhalten klassifiziert.

Maria Schreiber-Kittl vom Deutschen Jugendinstitut in München verwendet den Termini Schulverweigerung ebenso als Oberbegriff, der in ihrem Verständnis jedoch nicht nur das Fernbleiben vom Unterricht beschreibt, sondern auch die Nichtteilnahme am Unterrichtsgeschehen trotz physischer Präsens einschließt. Daher kategorisiert sie zunächst zwischen passiver und aktiver Schulverweigerung (vgl. Schreiber-Kittl, 2001b, S. 18).

Gisela Schulze und Manfred Wittrock, die sich an der Universität Rostock im Rahmen eines Forschungsprojektes mit diesem Thema auseinandersetzen, wählen als Leitbegriff schulaversives Verhalten im Sinne von „sich abwenden oder abneigen von der Schule“ mit der Begründung, dass sich diese Bezeichnung in der pädagogischen Praxis zunehmend durchsetzt.

Schulaversives Verhalten umfasst ihrer Meinung nach negative Erfahrungen in den Bereichen Schule und Unterricht sowie im Umgang mit bestimmten Lehrern, Mitschülern oder Eltern und geht mit einem Handlungsbewusstsein im Sinne von aktiver Abwendung einher. Der von Ihnen gewählte Begriff soll also deutlich machen, dass das Problem der Schüler und ihres Umfeldes immer sehr viel früher entsteht und eine breit gefächerte Ausprägungsform aufweist, bevor es letztendlich beim Schulabsentismus endet (vgl. Schulze & Wittrock, 2000, S. 313).

Die Sonderpädagogen Heinrich Ricking & Heinz Neukäter verwenden, entsprechend der internationalen Diskussion, den Hauptbegriff Schulabsentismus (engl.: school absenteeism) als Sammelbegriff für alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule. Diesen differenzieren sie, wie auch in einem späteren Kapitel dieser Arbeit dargestellt wird, in die Erscheinungsformen Schulschwänzen, Schulverweigerung und Zurückhalten (vgl. Neukäter & Ricking, 2000, S. 815).

Ich wähle für meine Arbeit den neutralen Oberbegriff der Schulvermeidung, da die eben dargestellten Bezeichnungen jeweils in Verbindung mit bestimmten Autoren stehen und ich in meinen Ausführungen nicht den Eindruck erwecken will, mich einseitig einer bestimmten Personengruppe anzuschließen. Vielmehr möchte ich unterschiedliche Erkenntnisse und Ansichten verschiedener Bezugswissenschaftler integrieren.

Zusätzlich zu den unterschiedlichen Begriffsverwendungen stellt sich die Frage, wann ein Schulbesuchsverhalten als unregelmäßig und als Abweichung von der Norm zu bezeichnen ist? Idealtypisch wären nur diejenigen Kinder und Jugendliche als regelmäßige Besucherinnen und Besucher zu bezeichnen, die keinen Tag unentschuldigt fehlen. Tatsächlich aber bezeichnen die Mehrzahl der Autoren Schulpflichtige mit einer unentschuldigten Abwesenheitsquote von mindestens 20 Tagen im Verlauf eines Schuljahres als unregelmäßige Schulbesucher (vgl. Thimm, 2000, S. 101).

3. Die allgemeine Schulpflicht

Da das Problem der Schulvermeidung erst durch die Schulpflicht erklärbar ist und beide Begriffe stets in Verbindung miteinander stehen, ist die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen an dieser Stelle wichtig. Erst aus der Existenz der Schulpflicht, ergibt sich die Möglichkeit gegen diese zu verstoßen.

Im folgenden Kapitel wird daher zunächst die Schulpflicht in ihrer historischen Entwicklung und Bedeutung sowie in ihrer heutigen Ausführung dargestellt.

Schülerinnen und Schüler, die der Institution Schule unentschuldigt fernbleiben, verletzen jedoch diese Pflicht und begehen somit eine Ordnungswidrigkeit. Daher werden im Anschluss staatliche Interventionen zur Durchsetzung der gesetzlich geregelten Schulpflicht aufgeführt und kritisch beurteilt.

3.1 Historische Entwicklung der Schulgesetzgebung

Die Weimarische Schulordnung von 1619 und die als „Schulmethodus“ bezeichnete Gothaer Ordnung von 1642 bildeten die ersten Schulpflichtgesetze in Deutschland. Da zu dieser Zeit jedoch die Voraussetzungen für ein geeignetes flächendeckendes Netz von Schulen sowie das Erfassen aller Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter denkbar ungünstig waren, konnte die Pflicht zur Schulanwesenheit nach heutigem Verständnis erst über 200 Jahre später effektiv umgesetzt werden (vgl. Ricking, 1997a, S. 229).

So wurde im Jahre 1919 in der Weimarer Reichsverfassung die allgemeine Schulpflicht in Deutschland im Artikel 145 endgültig gesichert und verfassungsrechtlich festgeschrieben. Die zuvor in den einzelnen Ländern existierte Unterrichtspflicht unterschied sich von der neuen allgemeinen Schulpflicht - mit entsprechender Anwesenheitspflicht - insofern, dass der Schulbesuch nur soweit verpflichtend war, als die nötigen Mindestschulkenntnisse nicht anderweitig, beispielsweise durch Hausunterricht, vermittelt werden konnten. Mit der Einführung des Grundschulgesetzes von 1920, das alle Schüler in einer gemeinsamen vierjährigen Grundschule zusammenführte, wurde die Schulpflicht konkretisiert und einige 18 Jahre später durch das Reichsschulpflichtgesetz erstmals reichseinheitlich geregelt.

Mit diesem Reichsschulpflichtgesetz wurden 1938 zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen für diejenigen festgelegt, die den Bestimmungen über die Schulpflicht zuwiderhandelten (vgl. Habermalz, 2001, S. 218).

Nach 1945 wurde die Schulpflicht durch die jeweiligen Landesregierungen geregelt. Die anfangs uneinheitlichen Schulpflichtregelungen verlangten bald eine bundesweite Vergleichbarkeit des Schulwesens, so dass 1948 die Ständige Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gegründet wurde. Durch dieses länderübergreifende Gremium, sollte das Schulwesen in den einzelnen Ländern durch Vereinbarungen angeglichen werden. Im Jahre 1990 fand die erste gesamtdeutsche Konferenz der Kultusminister in Berlin statt, in der erstmals auch die fünf neuen Bundesländer vertreten waren (vgl. Avenarius & Heckel, 2000, S. 20-21). Trotz zahlreicher folgender Konferenzen ist die Gestaltung der Schulgesetze noch heute in einigen Details sehr verschieden.

3.2 Die gesetzliche Schulpflicht heute

Die Schulpflicht stellt die gesetzmäßige Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch einer staatlichen oder staatlich genehmigten bzw. anerkannten Bildungsstätte dar und wird in der Bundesrepublik Deutschland länderspezifisch in der jeweiligen Schulgesetzgebung geregelt.

Schulpflichtig sind heutzutage bundeseinheitlich alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Einschulung setzt die Schulreife voraus, durch die ein Kind aufgrund seines kognitiven, sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklungsstandes vermuten lässt, dass es den Anforderungen der Schule gewachsen ist. Bestehen hiernach Zweifel, dass ein Kind der schulischen Lehre nicht gewachsen ist, kann es vorerst für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden (vgl. Stimmer, 2000, S. 584).

Die verpflichtende Mindestdauer der Schulbesuchszeit wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und variiert zwischen neun und zehn Jahren Vollzeitschulpflicht.

Während der ersten vier oder sechs Jahre wird die Schulpflicht in der Grundschule, danach in weiterführenden Schulen, meist der Haupt-, Real- oder Gesamtschule bzw. auf den Gymnasien abgeleistet.

Die Schulpflicht beinhaltet jedoch nicht nur die Verpflichtung zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht sowie weiteren verbindlichen Veranstaltungen, sondern umfasst auch gewisse Verhaltenspflichten. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung der Schulordnung, die Erledigung der Hausaufgaben oder die Mitarbeit im Unterricht (vgl. Thimm, 2000, S. 73).

Adressaten der Schulpflicht sind die Schulpflichtigen selbst sowie die Erziehungsberechtigten, die verpflichtet sind, die Anmeldung für die Schulpflichtigen vorzunehmen und sie zum Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen anzuhalten. Bei schulpflichtigen Berufsschülern tragen Ausbilder und Arbeitgeber die Verpflichtung zum Schulbesuch (vgl. Habermalz, 2001, S. 219).

3.3 Durchsetzung der Schulpflichterfüllung

Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Dieses Ordnungswidrigkeits-Verfahren wird gegen Erziehungsberechtigte, die vorsätzlich oder fahrlässig die Pflicht zur Überwachung der Schulpflicht verletzen, aber auch gegen Schulpflichtige selbst eingeleitet. Zweites gilt jedoch nur, wenn der Schulpflichtige mindestens 14 Jahre alt ist und reif genug das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. Avenarius & Heckel, 2000, S. 469).

Ist es dem Jugendlichen, der in der Regel über kein reguläres Einkommen verfügt, nicht möglich das Bußgeld zu zahlen, kann der Jugendrichter u.a. Arbeitsauflagen in gemeinnützigen Einrichtungen an Stelle der Geldbuße anordnen.

Bei besonders schwerem Unrechtsgehalt, kann im Saarland gegen Schulpflichtige sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden (vgl. Habermalz, 2001, S. 221).

Weiterhin kann, nach den gesetzlichen Vorschriften der meisten Bundesländer, bei Schulpflichtverletzungen die Maßnahme des Schulzwanges, bei dem die Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zugeführt werden, in Kraft treten.

Der Schulzwang darf nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch erst ausgeführt werden, wenn alle pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere persönliche Beratung und Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und dem Schulpflichtigen, ausgeschöpft sind. Die zwangsweise Zuführung kann ohne Rücksicht auf Alter oder strafrechtliche Verantwortlichkeit des Schulpflichtigen verordnet werden und wird auf Antrag oder Anordnung des Schulleiters oder der Schulbehörde von der jeweiligen Verwaltungs- oder Polizeibehörde ausgeführt (vgl. Avenarius & Heckel, 2000, S. 470).

Aus der pädagogischen Perspektive lässt sich die Ahndung von Schulpflichtverstößen durch Bußgelder oder die zwangsweise Zuführung von Schulpflichtigen zur Schule nur schwer begründen. Zwangsmaßnahmen können pädagogische Defizite kaum kompensieren.

Ein Bußgeldverfahren ist sehr aufwendig und langwierig, so dass zwischen Schulpflichtverletzung und Ahndung mehrere Monate vergehen können. Diese verspätete Reaktion seitens der Verwaltungsbehörden ist aus lerntheoretischer Sicht sehr uneffektiv. Weiterhin ist fraglich, inwieweit ein Schulbesuch unter Zwang die erwünschten Erfolge erzielen kann. Obwohl sich durch die Anwendung des Schulzwangs die Anwesenheit des Schulpflichtigen für diesen Tag sicherstellen würde, müsste das Verfahren an jedem Schultag, an dem der Schüler oder die Schülerin der Schule erneut fernbleibt, wiederholt werden. Eine Verhaltensänderung ist mit dieser Maßnahme scheinbar schwer zu erzielen. Besonders absurd erscheint, der im saarländischen Schulgesetz enthaltene, Strafbestand. Dieser würde im Hinblick auf eine Freiheitsstrafe den Schulpflichtigen erst recht am Schulbesuch hindern, obwohl er wegen dessen Versäumnis erst bestraft wurde.

Bei allen beschriebenen Methoden fällt auf, dass das Problem von der Schule stets an das Amt und zur Familie geschoben wird ohne selbst wirkliche Hilfe anzubieten (vgl. Ricking, 1997a, S. 235). Zusätzlich kann der behördliche Weg nicht nur das Familienleben belasten, sondern auch das Verhältnis vom Kind zur Schule noch stärker distanzieren, als sich dem schulischen Leben zukünftig anzunähern.

3.4 Zusammenfassung

Seit etwa 100 Jahren können wir in Deutschland von einer flächendeckenden Durchsetzung der Schulpflicht reden. Infolgedessen sind seit 1919 Kinder eines bestimmten Alters für eine festgelegte Dauer verpflichtet, eine öffentliche Schule zu besuchen.

Da der Staat die Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch verpflichtet, müssen automatisch Maßnahmen vorliegen, mit der die Schulpflicht im Konfliktfall durchgesetzt werden kann. Diese sind integrierender Bestandteil der Schulpflicht und werden länderspezifisch geregelt.

Inwieweit diese vorgesehenen administrativen Methoden jedoch Erfolge erzielen und die Schulpflichtigen tatsächlich zum Schulbesuch anhalten, ist fraglich. Natürlich ist ein möglichst frühes und nachhaltiges Reagieren auf Schulvermeidung, das auch schulrechtliche Konsequenzen einschließt, wichtig. Allerdings dürfen nicht einseitig ausgerichtet negative Sanktionen dominieren. Durch Ordnungswidrigkeit-Verfahren werden die Schüler und Schülerinnen häufig nicht direkt angesprochen, sondern der Weg über die Eltern gewählt. Dieses Verfahren ist lediglich in jenen Fällen sinnvoll, in denen die Eltern ihr Kind bewusst vom Schulbesuch zurückhalten. Lehnt der Schüler die Schule jedoch aus eigener Entscheidung heraus ab, bleiben Sanktionierungen oft wirkungslos (vgl. Topel, 2004, S. 434).

Notwendig wäre an dieser Stelle ein pädagogisch motiviertes Handeln seitens der Schule, das den Schulpflichtigen direkt anspricht und unter Umständen schon viel früher eingreift. Jene Präventions- und Interventionsmaßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Arbeit ausführlich dargestellt. Zuvor werden exemplarisch einige Forschungsergebnisse, die das Vorkommen und die Verbreitung schulvermeidender Verhaltensweisen beschreiben, aufgezeigt.

4. Statistische Grundlagen zur Schulvermeidung von Kindern und Jugendlichen

Schulvermeidendes Verhalten stellt gegenwärtig in Deutschland in der Bildungspolitik und schulischen Praxis eher ein Tabuthema dar. Der Erziehungswissenschaftler Manfred Bönsch formuliert den Stand der Forschung folgendermaßen:

„Während die Schule insgesamt als gut erforscht gelten kann, ist es noch immer schwierig, zuverlässige Informationen über drei Gruppen zu erhalten: die Schulabgänger bzw. -abbrecher, die Schulschwänzer bzw. -verweigerer sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zeitweilig mit einem Schulverbot belegt sind.“ (Bönsch, 1998, S. 61).

Als Ursache über die geringe Forschung in diesem Bereich nennt er zwei Aspekte. Einerseits ist es schwierig Daten über schulvermeidende Kinder und Jugendlicher quantitativ zu erfassen, andererseits markieren Schülerinnen und Schüler, die sich der Schule entziehen auch immer eine Schattenseite schulischer Arbeit (vgl. ebd., 1998, S. 61).

Während in England, Nordirland und Amerika dieses Thema in der Bildungs- und Justizpolitik wesentlich problemorientierter und öffentlicher diskutiert wird, wurden schulvermeidende Kinder und Jugendliche in Deutschland bisher weitgehend verschwiegen, möglicherweise, um ein öffentliches Versagen der Schule nicht entstehen zu lassen. Aus diesem Grund liegen für Deutschland auf Bundesebene keine empirisch gesicherten Daten zur derzeitigen Verbreitung von Schulabsentismus vor.

Lediglich vereinzelt Untersuchungsergebnisse auf Landes- und Kommunalebene können Auskunft über das aktuelle quantitative Ausmaß unentschuldigten Fernbleibens geben. Auch die Gründe, die Schülerinnen und Schüler von der Schule fernhalten, können aufgrund der bisher wenig existierenden Erhebungen nur grob dargestellt werden. Bevor jedoch ein Einblick in einige empirischen Forschungsergebnisse aufgezeigt wird, soll zunächst noch einmal die Problematik der Datengewinnung dargestellt werden.

4.1 Problematische Aspekte der Datenerhebung

Die Gewinnung valider Daten schulvermeidender Kinder und Jugendlicher unterliegt verschiedenen Schwierigkeiten.

Ein grundlegendes Problem besteht bei der Differenzierung zwischen legitimen und illegitimen Schulversäumnissen. Die Aussagekraft zwischen entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen ist insofern problematisch, da die Erziehungsberechtigten ihre Kinder jederzeit durch eine schriftliche Entschuldigung vom Unterricht befreien können. Da medizinische Begründungen von der Schule weitgehend akzeptiert werden, können Eltern ihre Kinder für einen gewissen Zeitraum als krank entschuldigen, selbst wenn diese keine bedenklichen Erkrankungen aufweisen (vgl. Ricking & Neukäter, 1997b, S. 53-54). Insofern stellen Entschuldigungszettel keine zuverlässigen Aussagen zum tatsächlichen Ausmaß des illegitimen Fernbleibens von der Schule dar, weil tatsächliche Gründe der Schulversäumnisse oft verschleiert werden.

Ähnliche Schwierigkeiten bestehen im Zusammenhang mit ärztlichen Attesten. Diese sind letztendlich auch nur begrenzt aussagekräftig, da es sich dabei gelegentlich um „Gefälligkeitsatteste“ handeln kann, die aus nicht-medizinischer Indikation ausgestellt werden (vgl. Hildeschmidt, Meister, Sander & Schorr, 1979, S. 24).

Die Vergleichbarkeit verschiedener Studien ist zudem durch die verschieden verwendeten Messmethoden erschwert. Die Daten über illegitime Schulversäumnisse werden, je nach Erhebung, oft sehr unterschiedlich ermittelt. So wurden bei einer Untersuchung die Einträge in den Halbjahreszeugnissen als Grundlage verwendet, in anderen Studien wiederum die Befragungen von Lehrkräften sowie Selbstauskünfte von Schülerinnen und Schülern mittels Fragebögen oder Interviews vorgenommen (vgl. Wilmers & Wetzels, 2000, S. 41-42).

Weiterhin liegt die Vermutung nahe, dass Schulbehörden Auskünfte über unentschuldigte Schulversäumnisse häufig verweigern oder erst gar keine Genehmigungen für Erhebungen erteilen, wodurch eine bundesweite Datenerhebung verhindert wird.

4.2 Empirische Forschungsergebnisse zum quantitativen Ausmaß von Schulvermeidung

Eine umfangreiche empirische Untersuchung zur Verbreitung unregelmäßigen Schulbesuchsverhalten im deutschsprachigen Raum wurde in den 70er Jahren von Hildeschmidt u.a. durchgeführt. Da der Fokus dieser saarländischen Studie vorwiegend auf schulformspezifische unentschuldigte Schulversäumnisse gerichtet war, wurden 937 Schülerinnen und Schüler der Schule für Lernbehinderungen befragt und als Vergleichgruppe 644 Kinder und Jugendliche aus der Grund- und Hauptschule in den Schuljahren 1971/72 und 1973/74 einbezogen. Laut der Ergebnisse dieser Untersuchung, unterschied sich das schulformspezifische Schulbesuchsverhalten zwischen Sonder- und Regelschülern insofern, dass Sonderschüler von der ersten bis zu zehnten Klasse wesentlich häufiger fehlten, als die Vergleichsgruppe der Grund- und Hauptschüler. Die folgende Abbildung bestätigt, dass 40 % der Sonderschüler 20 Versäumnistage und mehr innerhalb eines Schuljahres aufwiesen und daher von Hildeschmidt als unregelmäßige Schulbesucher klassifiziert wurden. Bei den Grund- und Hauptschülern blieben „nur“ 13 % der Schule über längere Zeiträume fern. Anne Hildeschmidt vermutet aufgrund der hohen Zahlen in den Sonderschulen, dass Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig der Schule fernbleiben, häufig an diese Schulform verwiesen werden (vgl. Hildeschmidt et al., 1979, S. 79-110).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung I: nach Hildeschmidt et al., 1979, S. 89

In einer Studie des Landes Brandenburg wurden die Halbjahreszeugnisse des ersten Schulhalbjahres 1995/96 von 12.118 Schülerinnen und Schülern der fünften und sechsten Klassen sowie 24.552 Jugendlichen der Sekundarstufe I ausgewertet.

Dabei wurden Grundschulen, Allgemeine Förderschulen, Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Städte Potsdam und Eisenhüttenstadt sowie der Landkreise Prignitz und Dahme-Spreewald erfasst. In den Klassen fünf und sechs zeigte sich, dass das Problem unentschuldigten Fehlens noch im geringen Ausmaß anzutreffen ist. So fehlten 38 Schüler und Schülerinnen dieser beiden Klassenstufen fünf oder mehr Tage innerhalb des untersuchten Zeitraumes von 22 Unterrichtswochen. Das ergibt eine Quote von ca. 0,3 % in der Orientierungsstufe.

In den Klassen sieben bis zehn fehlten 550 Schüler mehr als vier Tage innerhalb des Schulhalbjahres, was einem Anteil von 2,2 % aller befragten Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarstufe entspricht (vgl. Thimm, 1998, S. 146).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung II: Ausmaß von Schwänzen und Schulverweigerung in der Sekundarstufe I des Landes Brandenburg nach Thimm, 1998, S.146

Im Rahmen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. wurde 1998 eine Studie durchgeführt, die nicht vorwiegend auf das Problem des Schulschwänzens ausgerichtet war, aber dennoch einige Ergebnisse zum quantitativen Ausmaß schulsäumiger Schülerinnen und Schüler liefert.

Untersucht wurden Jugendliche des neunten Schuljahres in Haupt- und Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen und Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). In dieser Studie wurde erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler normalerweise in einer Klasse beschult werden und wie viele der Schulpflichtigen am Tag der Erhebung nicht anwesend waren. Die Absentismusrate bildete somit die Differenz der Zahl regulär beschulter Jugendlicher zur Anzahl der am fraglichen Tag tatsächlich anwesenden Schüleranzahl (vgl. Wilmers & Wetzels, 2000, S. 44-47.). Festzustellen ist, dass die Stichtagsabsentismusraten in den einzelnen Städten erheblich variieren. So weist Hamburg mit einer Rate von 12,5 % bzw. 9,1 % fast doppelt so viele Schulversäumnisse auf als München mit 6,2 % bzw. 4,9 %. Da diese Studie jedoch auch diejenigen Jugendlichen erfasst, die an jenem Tag krankheitsbedingt oder anderweitig entschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sind, sind diese Daten eher als Orientierung zu verstehen, können jedoch das Problem des Schulschwänzens nicht exakt beschreiben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung III: KFN-Studie 1998, nach Wilmers & Wetzels, 2000, S. 45

Wilmers & Wetzels (2000) vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen führten, auf Grundlage eben beschriebener Untersuchung, ein Jahr später eine Pilotstudie mit 72 Schulklassen in Delmenhorst durch.

Bei dieser Totalerhebung wurden alle neunten und zehnten Klassenstufen der Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Förderschulen für Lernbehinderte und des Berufsvorbereitungsjahres erfasst. In einer offenen Frageform wurden die Jugendlichen u.a. dazu befragt, wie häufig sie im letzten Schulhalbjahr dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben sind. Etwas mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler gab an, überhaupt noch nicht im letzten Halbjahr geschwänzt zu haben. Diejenigen, die bis zu fünf Einzelstunden unentschuldigt fehlten, wurden zu jenen 14 % der Schülerinnen und Schüler hinzugezählt, die angaben, einen Tag geschwänzt zu haben. Obwohl die unentschuldigten Schulversäumnisse mit zunehmender Intensität abnahmen, ist der Anteil derjenigen, die mehr als zehn Tage schwänzten mit 8,7 % immer noch beunruhigend hoch.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung IV : Pilotstudie Delmenhorst, nach Wilmers & Wetzels, 2000, S. 51

4.3 Empirische Forschungsergebnisse zu den Gründen von Schulvermeidung

Beschäftigt man sich mit dem Ausmaß des Phänomens Schulvermeidung bei Kindern und Jugendlichen, sollte auch deutlich werden, welche Gründe die Schülerinnen und Schüler überhaupt zu diesem Verhalten bewegen. Dazu ist es wichtig, den Meinungen aus Schülersicht Aufmerksamkeit zu schenken.

Im Rahmen einer empirischen Studie von Titus Simon wurden vor vier Jahren in der Kreisstadt Schönebeck / Elbe 520 Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 16 Jahren nach den Gründen für ihr Schulschwänzen befragt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung V: Befragung Schönebeck, nach Simon & Uhlig, 2002, S. 119

Der am häufigsten genannte Grund für das unerlaubte Fernbleiben war für die Jugendlichen die fehlende Attraktivität des Unterrichts. Stress mit den hauptamtlichen Mitgliedern (Lehrkräfte und Rektoren) nannte knapp ein Drittel als Grund, wobei Jungen dies doppelt so häufig angaben, als Mädchen. Die Gruppendynamik veranlassten knapp 20 % zusammen mit ihren Mitschülern zu schwänzen.

Auf der anderen Seite führte aber auch beinahe genauso häufig der Stress mit Gleichaltrigen zum Fernbleiben der Schule. Einen weiteren Grund sahen die Jugendlichen in den hohen Leistungsanforderungen, die sie kaum bewältigen konnten (vgl. Simon in Simon & Uhlig, 2002, S. 119).

Wilmers & Wetzels (2000) sowie Thimm (1998a, 2000) bestätigen, dass Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben vorwiegend aus Unlust, Langeweile und Interesselosigkeit schwänzen. Jungs begründen ihre Abwesenheit weiterhin häufig mit drohenden Konflikten durch Lehrkräfte und Mitschüler, während Mädchen eher Angst vor Leistungsversagen spüren und somit versuchen Klassenarbeiten aus dem Weg zu gehen. Die Animation durch Gleichaltrige ist ebenfalls ein wesentlicher Faktor für das Fernbleiben. In der Pilotstudie Delmenhorst gab zudem ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen an, dass die Eltern sie zum Fernbleiben motiviert hätten.

Auffällig ist, dass vorwiegend schulische Gründe sowie Beziehungsvariablen im Kontext der Institution für das unentschuldigte fehlen aufgeführt werden. Inwieweit diese Aspekte tatsächlich Einfluss auf das Schulbesuchsverhalten nehmen und welche Faktoren zusätzlich schulvermeidendes Verhalten bedingen, wird in einem späteren Abschnitt der Arbeit dargestellt.

4.4 Zusammenfassung

Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass Schulvermeidung bisher von der Forschung nicht ausreichend untersucht und aufgearbeitet wurde . Die statistische Erfassung von unentschuldigten Schulversäumnissen in der Bundesrepublik Deutschland reicht nicht aus, um eindeutige Aussagen über das quantitative Ausmaß dieses Phänomens machen zu können. Auch die aus Schülersicht genannten Gründe für das Fehlen können somit nur tendenziell ermittelt werden.

Die wenigen vorliegenden Studien sind qualitativ unterschiedlich wertvoll, arbeiten zum Teil mit verschiedenem Begriffsinventar und bedienen sich unterschiedlicher Zugangsweisen und Methoden zum Forschungsgegenstand.

Eine Vergleichbarkeit der Studien untereinander ist somit kaum möglich. Zudem sind viele der existierenden Erhebungen mehr als 15 Jahre alt, so dass sich die Ergebnisse nur bedingt auf die heutige Situation übertragen lassen.

Zu bedenken ist, dass bei der Erfassung schulvermeidender Kinder und Jugendlicher mit einer unschätzbaren Dunkelziffer zu rechnen ist, da das Meldeverfahren von Schulen oft durch Eigeninteresse geprägt ist. Nach Meinungen von Experten müssten die offiziellen Zahlen, die durch die Schulaufsicht vermeldet werden um 50 bis 100 % gesteigert werden (vgl. Thimm 2000, S. 125).

Nachdem durch einige empirische Forschungsergebnisse die Verbreitung unentschuldigter Schulversäumnisse veranschaulicht wurde, werden im folgenden Kapitel schulvermeidende Verhaltensweisen differenziert betrachtet und verschiedene Ausprägungsformen beschrieben.

5. Erscheinungsformen schulvermeidenden Verhaltens

Im Folgenden werden vielfältige Erscheinungsformen, die der Klassifizierung schulvermeidenden Verhaltens dienen, dargestellt. Dabei sollen möglichst viele Facetten, angefangen von unterrichtsablehnenden Verhaltensweisen über gelegentliches Fernbleiben vom Unterricht bis zur Einstellung des Schulbesuchs, aufgezeigt werden und zu einer besseren Orientierung führen.

Der Schwerpunkt soll dabei auf schulaversiven Verhaltensweisen, die durch die Abwesenheit des Schülers von der Schule charakterisiert sind, liegen. Ricking & Neukäter (1997a; 1998) differenzieren des Fernbleiben der Schule in die Kategorien Schulschwänzen, Schulverweigerung und Zurückhalten. Ergänzt werden diese durch die pathologischen Formen der Schulangst und der Schulphobie, mit denen sich Nissen näher beschäftigt hat.

Da zunehmend auch Unterrichtsstörungen und Arbeitsverweigerung in das Alltagsbild von Schulen gehören, werden der Vollständigkeit wegen im Anschluss daran unterrichtsverweigernde Verhaltensweisen, dargestellt. Diese sind zwar (noch) durch die physische Anwesenheit der Schüler und Schülerinnen gekennzeichnet, bilden jedoch häufig die Anfänge der tatsächlichen Abkehr von der Schule.

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Final del extracto de 88 páginas

Detalles

Título
Schulvermeidendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen
Subtítulo
Erscheinungsformen, Ursachen und pädagogische Interventionsmöglichkeiten
Universidad
University of Lüneburg
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
88
No. de catálogo
V62074
ISBN (Ebook)
9783638553926
ISBN (Libro)
9783638725019
Tamaño de fichero
852 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Schulvermeidendes, Verhalten, Kindern, Jugendlichen, Erscheinungsformen, Ursachen, Interventionsmöglichkeiten
Citar trabajo
Kristine Urack (Autor), 2005, Schulvermeidendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62074

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Título: Schulvermeidendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen



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