Die folgende Arbeit ist im Rahmen des von Herrn Prof. Dr. Gert Ueding geleiteten Rhetorik-Hauptseminars „Der Begriff des Politischen bei Platon und Aristoteles“ entstanden. Dabei dient das von mir im Verlauf dieses Seminars gehaltene Referat zum Thema „Die Kapitel sechs bis elf im dritten Buch der „Politik“ Aristoteles“ als Grundlage“. Im Gegensatz zum Referat werden jedoch nicht alle Kapitel im gleichen Umfang behandelt, sondern der Schwerpunkt auf die Frage der Teilhabe der Menge an der Herrschaft gesetzt. Insofern hier nun nur ein kurzer Überblick über die Kapitel in deren Kontext die Fragestellung eingebettet ist. Zu Beginn des sechsten Kapitels steht eine Verfassungsdefinition. Im Anschluss daran bemerkt Aristoteles, dass eine gute Verfassung vorliegt, wenn das Gemeinwohl gewahrt wird und eine schlechte, entartete Verfassung, wenn der Herrscher nur den eigenen Nutzen im Sinn hat. Auf dieser Grundlage stellt er im siebten Kapitel ein Verfassungsschema von guten und entarteten Verfassungen auf. Auf der Seite der Guten nennt er dabei die Monarchie, die Aristokratie und die Politeia und auf der Seite der entarteten die Tyranis, die Oligarchie und die Demokratie. Im achten Kapitel erfolgt eine nähere Definition der entarteten Verfassungen, die jedoch für die weitere Thematik der Arbeit nicht von belang ist. Im neunten Kapitel illustriert Aristoteles anhand des Streits zwischen Anhängern der Oligarchie und Anhängern der Demokratie, welche Gründe vorgebracht werden, um den eigenen Anspruch auf Herrschaft zu legitimieren. Auch das zehnte Kapitel widmet sich der Thematik des Herrschaftsanspruchs. Da der Frage nach dem Recht zu Herrschen im Anschluss an diese Einleitung weiter nachgegangen wird, soll an dieser Stelle auf eine Wiedergabe der Argumente verzichtet werden. Schließlich stellt Aristoteles im elfen Kapitel das Summierungsprinzip vor, mit dessen Hilfe er die Teilhabe der Menge an der Herrschaft begründet. Auf der Vorstellung, den Einwänden und den Folgen dieses Prinzips wird der Schwerpunkt dieser Abhandlung liegen. Mit der Ankündigung, dass im nächsten Kapitel der Frage nach dem Anspruch zu herrschen nachgegangen wird und sich der Hauptteil mit der Behandlung des Summierungsprinzips beschäftigt, ist auch schon die grobe Gliederung der Arbeit gegeben. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wer hat das Recht zu herrschen
3. Durch das Summierungsverfahren zur Herrschaft
3.1. Das Prinzip des Summierungsverfahrens
3.2. Wie kommt es zur Summierung
3.3. Einwände
3.4. Die Kompetenzen der „Menge“ nach der Summierung
4. Fazit: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Begriff der Teilhabe der Menge an der Herrschaft im politischen Denken von Aristoteles, insbesondere auf Basis des Summierungsprinzips im dritten Buch der "Politik". Das Ziel ist es, die aristotelische Argumentation für die politische Einbindung breiter Bevölkerungsschichten darzulegen und deren Relevanz für moderne demokratische Diskurse kritisch zu reflektieren.
- Analyse des aristotelischen Verfassungsschemas und der Legitimierung von Herrschaftsansprüchen.
- Erläuterung des Summierungsverfahrens als Methode zur Generierung kollektiver Weisheit.
- Auseinandersetzung mit historischen und theoretischen Einwänden gegen die politische Urteilsfähigkeit der Masse.
- Untersuchung der zugewiesenen Kompetenzen der Menge im Vergleich zu den Aufgaben der Experten.
- Diskussion über die Übertragbarkeit aristotelischer Konzepte auf zeitgenössische Forderungen nach mehr direkter Demokratie.
Auszug aus dem Buch
3.1. Das Prinzip des Summierungsverfahrens
Denn es ist möglich, daß die größte Volksmasse, wenn auch die einzelnen, aus denen sie besteht keine besonders tüchtigen Leute sind, doch in ihrem Zusammentreten besser ist als eben diese besonders tüchtigen, wenn man dabei nicht auf die Einzelnen als solche, sondern auf die Gesamtheit sieht, geradeso wie ein Schmaus, zu dem viele beigetragen haben, besser sein kann, als der, welcher auf Kosten eines einzigen veranstaltet wird. Denn da eben diese viele sind, kann ja jeder einzelne von ihnen seinen Teil an Tugend und Einsicht besitzen, und gleichwie nun, wenn sie alle zusammenkommen, dadurch die Menge gleichsam ein einziger Mensch werden kann, mit vielen Füßen und Händen und mit vielen Sinnen, ebenso kann es ja auch in Bezug auf die Sittlichkeit und den Verstand zugehen. Daher beurteilen ja auch die Vielen die Werke von Musikern und Dichtern am besten, nämlich der eine diese, der andere jene Seite an denselben und alle zusammen das Ganze. Die einzelnen tüchtigen Leute unterscheiden sich notwendig von einem jeden aus der Menge durch das gleiche, wodurch, wie man sagt sich von den nicht schönen Menschen die schönen und die gezeichneten Gegenstände von den wirklichen unterschieden, dadurch nämlich, daß die hier unter viele zerstreuten Vorzüge dort ineins verbunden sind, wobei unter den zerstreuten durchaus hier das Auge und dort ein andere Körperteil schöner sein kann als bei der Zeichnung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung bettet die Fragestellung in das Rhetorik-Hauptseminar ein und gibt einen Überblick über die relevanten Kapitel der „Politik“ von Aristoteles.
2. Wer hat das Recht zu herrschen: Dieses Kapitel erörtert die Kriterien für den Herrschaftsanspruch und stellt fest, dass neben Tugend und praktischer Klugheit auch die allgemeine Eignung zur Amtsausführung eine zentrale Rolle spielt.
3. Durch das Summierungsverfahren zur Herrschaft: Das zentrale Kapitel erläutert das Prinzip der kollektiven Entscheidung, diskutiert Einwände und analysiert die spezifischen Kompetenzen, die Aristoteles der Menge zuschreibt.
3.1. Das Prinzip des Summierungsverfahrens: Hier wird die zentrale Passage der „Politik“ analysiert, in der die Menge als eine Art „Übermensch“ dargestellt wird, der individuelle Vorzüge zu einem Ganzen vereint.
3.2. Wie kommt es zur Summierung: Dieser Abschnitt untersucht den Prozess des Meinungs- und Erfahrungsaustauschs, durch den die Menge kollektive Entscheidungsfähigkeit erlangt.
3.3. Einwände: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit Einwänden gegen die kollektive Vernunft auseinander, darunter auch moderne massenpsychologische Ansätze.
3.4. Die Kompetenzen der „Menge“ nach der Summierung: Hier wird dargelegt, welche spezifischen beratenden und richterlichen Rechte die Menge ausübt und wo die Grenzen ihrer Mitsprache liegen.
4. Fazit: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und schlägt eine Brücke zur heutigen Diskussion über direktere Einflussmöglichkeiten des Volkes auf politische Prozesse.
Schlüsselwörter
Aristoteles, Politik, Summierungsverfahren, Herrschaftsanspruch, politische Teilhabe, Menge, Kollektive Weisheit, Tugend, praktische Klugheit, Gerechtigkeit, Mischverfassung, Demokratie, Volksversammlung, öffentliche Diskussion, Mitspracherecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert den aristotelischen Ansatz, der Menge an der Herrschaft zu beteiligen, indem sie die Theorie der kollektiven Entscheidungsfindung („Summierung“) aus dem dritten Buch der „Politik“ untersucht.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die Legitimierung von Herrschaft, das Prinzip der verteilenden Gerechtigkeit, den Vergleich zwischen der Herrschaft der Wenigen und der Vielen sowie das Verhältnis von Expertenwissen zu allgemeiner Lebenserfahrung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, wie Aristoteles die Teilhabe der „Menge“ an der Herrschaft begründet und welche Grenzen er dieser Teilhabe setzt, um Stabilität und gute Regierungsführung zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine textualanalytische und hermeneutische Auswertung der „Politik“ von Aristoteles sowie die Einbeziehung der einschlägigen philosophischen und politikwissenschaftlichen Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden das Summierungsprinzip, der Prozess der kollektiven Meinungsbildung, die theoretischen Einwände gegen die Urteilsfähigkeit der Masse und die spezifische Kompetenzverteilung zwischen Magistraten und Bürgern detailliert ausgeführt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind das Summierungsverfahren, die politische Teilhabe der Menge, praktische Klugheit, Aristoteles‘ Politik und das Ziel der Mischverfassung.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Aristoteles von der Le-Bon’schen Massenpsychologie?
Während Le Bon die Masse als intellektuell minderwertig und affektgesteuert betrachtet, argumentiert Aristoteles, dass die Menge durch den Austausch von Sichtweisen und eine gemeinsame Beratung rationalere Entscheidungen treffen kann als ein einzelner Herrscher.
Welche Bedeutung hat das „Schmaus-Beispiel“ für die Argumentation?
Es dient als Analogie, um zu verdeutlichen, dass eine Gemeinschaft, in der viele Menschen ihre individuellen Stärken einbringen, ein Ergebnis erzielen kann, das die Leistung eines Einzelnen übertrifft – ähnlich wie ein Gemeinschaftsessen besser sein kann als ein privates.
Warum bleibt die Gesetzgebung bei Aristoteles den „Wissenden“ vorbehalten?
Aristoteles befürchtet, dass die Menge aufgrund mangelnden Expertenwissens und einer möglichen Neigung zu Fehlentscheidungen in komplexen Fachfragen die gesetzgebende Gewalt überfordern könnte, weshalb sie vorrangig kontrollierende Aufgaben ausüben soll.
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- Lars Reutter (Author), 2005, Der Anspruch der Menge auf Teilhabe an der Herrschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62221