Lobbyismus in Deutschland und den USA - Adressaten und Methoden im Vergleich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

40 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

I. Begriffliche und theoretische Grundlagen
1. Was sind „Organisierte Interessen“?
2. Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat
2.1 Konservativ-etatistische Theorien
2.2 Pluralismus
2.3 Neokorporatismus
2.4 Unterschiedliche Bewertung des Einflusses der organisierten Interessen in
Deutschland und den USA

II. Adressaten und Methoden der Organisierten Interessen in Deutschland
und den USA

1. Lobbying allgemein: Adressaten und Methoden
2. Deutschland
2.1 Rechtliche Stellung der Interessenorganisationen
2.2 Verbandseinfluss im Regierungsbereich
2.3 Verbandseinfluss im Parlament
2.4 Verbandseinfluss auf Parteien, öffentliche Meinung und Justiz
2.5 Verbände und sozioökonomische Selbstregulierung

3. USA
3.1 Rechtliche Stellung der Interessenorganisationen
3.2 Verbandseinfluss im Parlament
3.3 Verbandseinfluss im Regierungsbereich
3.4 Verbandseinfluss auf Parteien, öffentliche Meinung und Justiz

Schluss

Literatur

Einleitung

Organisierte Interessen sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Von Alemann konstatiert, dass wir in einer organisierten Gesellschaft leben und ständig von Verbänden umgeben sind. Er beschreibt dies sehr anschaulich anhand eines morgendlichen Zeitungslesers, der schon beim Überfliegen der Überschriften mit der Omnipräsenz der organisierten Interessen konfrontiert wird.[1] Er findet Meldungen wie „Streik in der Metallindustrie“, „Bauernverband fordert Entschädigungen wegen Frost“ oder „Greenpeace besetzt Mülldeponien“. Verbände „fordern, schlagen vor, mahnen, informieren, schützen, drohen, besetzen, versprechen, beeinflussen, unterstützen, klagen oder begrüßen“.[2] Sie versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse zu nehmen und diese in ihrem Sinne zu steuern. Die vieldiskutierte Frage, wie viel Einfluss den Interessengruppen zukommt, ist quasi nicht zu beantworten und mündet in reine Spekulationen.[3] Dass organisierte Interessen jedoch (mehr oder weniger) Einfluss ausüben, kann als gegeben vorausgesetzt werden.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Vertretung organisierter Interessen in Deutschland und den USA, und zwar primär auf Bundesebene. Gefragt wird nach Adressaten und Methoden des Verbandseinflusses in den beiden Ländern, wobei besonders interessiert, ob hier Unterschiede feststellbar sind. Diesem Thema entsprechend konzentriert sich die Arbeit auf die Makroebene der Verbandsforschung, also auf das Verhältnis von Staat und Interessengruppen sowie auf Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse zwischen ihnen.[4] Nicht einbezogen werden Fragen wie die der Organisierung von Individuen, der Verbandstypologie und der innerverbandlichen Demokratie.

Das erste Kapitel dient der Erläuterung der wichtigsten Begriffe und stellt einschlägige Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat vor. Aus der Vielzahl der vorhandenen Denkansätze werden die konservativ-etatistische Theorie, der Pluralismus und der Neokorporatismus herausgegriffen. Diese Auswahl erfolgt in dem Bewusstsein, dass diese drei Theorierichtungen keineswegs das ganze Spektrum der politikwissenschaftlichen Diskussion zur Rolle organisierter Interessen in der Politik repräsentieren. Auch bündelt jedes dieser Modelle in sich wieder unterschiedliche Ansätze, so dass „der Konservatismus“, „der Pluralismus“ und „der Neokorporatismus“ eigentlich gar nicht existieren.[5] Die Darstellung wird aber dennoch für wichtig erachtet, da eine konservative Sichtweise der Staat-Verbände-Beziehung in Deutschland lange Zeit dominierte, während in den USA der Pluralismus das vorherrschende Paradigma war. Auch soll am Ende der Arbeit das Vorhandensein neokorporatistischer Muster in der Interessenvermittlung in Deutschland und den USA diskutiert werden. Abgeschlossen wird das erste Kapitel mit einem Überblick über die unterschiedliche Bewertung des Einflusses von Interessengruppen in Deutschland und den USA.

Im zweiten Kapitel erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Adressaten und Methoden der organisierten Interessen in Deutschland und den USA. Nach einigen allgemeinen Ausführungen zum Lobbying, so zur Bedeutung der verfassungsmäßigen Organisation des Regierungssystems für die Adressatenwahl der Verbände und zum Unterschied zwischen direkten und indirekten Methoden der Einflussnahme, steht die Analyse des Verbandseinflusses in den ausgewählten Staaten im Vordergrund. Beginnend mit der Bundesrepublik wird für jedes der beiden Länder die rechtliche Stellung der Interessengruppen und der jeweilige Verbandseinfluss auf den Regierungsbereich, das Parlament und auf Parteien, öffentliche Meinung und die Judikative herausgearbeitet. Da man in Deutschland anders als in den USA neokorporatistische Politikmuster findet, beschäftigt sich ein Unterkapitel im Themenbereich „Deutschland“ mit Verbänden und sozioökonomischer Selbstregulierung.

Schon während der Darstellung des Lobbyismus in den USA werden an passender Stelle immer wieder Unterschiede zu der Bundesrepublik Deutschland herausgearbeitet. Im Schlussteil der Arbeit erfolgt ein Resümee der Unterschiede bei der Adressaten- und Methodenwahl der organisierten Interessen in Deutschland und den USA.

I. Begriffliche und theoretische Grundlagen

1. Was sind „Organisierte Interessen“?

Der Begriff „Organisierte Interessen“ besteht aus einer Kombination der Wörter „Organisation“ und Interesse“. Eine Organisation ist nach König „die Ordnung von arbeitsteilig und zielgerichtet miteinander arbeitenden Personen und Gruppen.“[6] Unter den Begriff „Organisation“ sind demnach nicht nur Verbände und Vereinigungen zu summieren, sondern alle sozialen Gebilde, die arbeitsteilig aufgebaut sind, auf Dauer bestehen und bestimmte Ziele verfolgen.[7]

Der Begriff „Interesse“ wird in der Umgangssprache so häufig verwendet, dass Sprachstatistiker ihn zu den am meisten gebrauchten Fremdwörtern in der deutschen Sprache rechnen.[8] In der Politikwissenschaft bildet „Interesse“ einen der Schlüsselbegriffe der Disziplin, nach Massing zusammen mit Konflikt, Macht und Konsens einen der vier wichtigsten Begriffe überhaupt.[9] Das Verhalten der Individuen wird vor allem von ihren Interessen und dem Streben nach ihrer Umsetzung bestimmt.[10] Alemann unterscheidet die individuelle, die materielle und die ideelle Dimension des Interessenbegriffs. Die individuelle Dimension von Interesse bezieht sich auf das Bestreben, die menschlichen Antriebe und Bedürfnisse zu befriedigen, die materielle Dimension auf die Nutzenmehrung in der Interaktion mit anderen. Die ideelle Dimension verweist darauf, dass viele Menschen ihre Interessen nicht aus konkreten Bedürfnissen und Nutzen erklären können, sondern nur ihre subjektiven oder weltanschaulichen Vorstellungen von Interessen artikulieren.[11]

Da zahlreiche Menschen ähnliche oder gleiche Interessen haben, verfolgt nicht jedes Individuum sein Interesse allein, sondern sucht den Zusammenschluss mit anderen Personen. So kommt es zur Organisation von Interessen.[12] In der Politikwissenschaft existiert bis heute keine einheitliche Begriffsbestimmung des Phänomens der organisierten Interessen, die über das Faktum des Zusammenschlusses hinausgeht.[13] Die Definitionsversuche reichen von Minimaldefinitionen mit einem sehr weiten Verbandsbegriff bis hin zu einem engen Verbandsbegriff, der durch mehrere Variablen bestimmt ist. Strittig ist zum Beispiel, ob unter den Begriff alle Organisationen zu fassen sind, die dauerhaft organisiert sind und ein bestimmtes Anliegen vertreten – also jeder organisierte Verein – oder ob als Kriterium hinzutreten muss, dass die Organisation versucht, ihr Interesse in politische Entscheidungen einfließen zu lassen.[14] Im Sinne eines weiteren Begriffsumfangs definiert von Alemann organisierte Interessen als

freiwillig gebildete, soziale Einheiten mit bestimmten Zielen und arbeitsteiliger Gliederung (Organisationen), die individuelle, materielle und ideelle Interessen ihrer Mitglieder im Sinne von Bedürfnissen, Nutzen und Rechtfertigungen zu verwirklichen suchen.[15]

Er legt Wert darauf, keine zu starke Einschränkung auf politische Verbände zu treffen, da ihm zufolge auch unpolitische Vereinigungen Interessen organisieren, zum Beispiel das Interesse, Sport zu treiben. Eine der zweiten Position folgende Definition, die das Einwirken auf die Politik stärker in den Vordergrund rückt, bietet Thibaut. Ihm zufolge haben Interessengruppen das Ziel, „nach außen gemeinsame Interessen zu artikulieren und direkt oder indirekt auf politische Entscheidungsprozesse Einfluß zu nehmen.“[16] Da der Fokus der vorliegenden Arbeit auf den Einflussmöglichkeiten von Verbänden auf politische Entscheidungen liegt, werden im Folgenden organisierte Interessen in diesem engeren Sinne verstanden. Selbstverständlich kommen Interessengruppen neben der Interessenvermittlung weitere Funktionen zu, so als Produzenten von Dienstleistungen und als Orte normativer Vergemeinschaftung, auf die hier aber nicht eingegangen wird.[17]

Man findet zahlreiche konkurrierende Bezeichnungen zum Begriff der organisierten Interessen, so zum Beispiel Interessengruppen, Interessenverbände, Verbände, Interessenorganisationen und die Anglizismen lobby und pressure group. Während die deutschen Begriffe neutrale Quasi-Synonyme zu der Bezeichnung „organisierte Interessen“ darstellen, weisen die beiden Anglizismen im deutschen Sprachgebrauch eine deutlich negative Konnotation auf. Pressure group verweist auf die Einflussnahme von Interessenverbänden auf politische Entscheidungen durch die Ausübung von Druck, zum Beispiel durch die Mobilisierung der öffentlichen Meinung.[18] Dieser Begriff verdeckt jedoch, dass die Ausübung von Druck nicht das einzige Mittel erfolgreicher Einflussnahme darstellt.[19] Auch der Begriff des Lobbying zielt auf die Beeinflussung staatlicher Stellen durch Dritte. Lobby ist die englische Bezeichnung für die Wandelhalle des Parlaments, in der die Interessengruppen ursprünglich versuchten, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei der Gesetzgebung durch persönliche Ansprache zu beeinflussen.[20] Alle Begriffe außer dem der pressure group werden in der vorliegenden Arbeit gleichbedeutend und wertneutral benutzt und variierend ausgetauscht.

Die Vielzahl von Verbänden lässt sich durch Typologien strukturieren. Von Alemann stellt eine Typologie von organisierten Interessen nach Handlungsfeldern auf und bestimmt fünf Gruppen: 1) organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt, 2) organisierte Interessen im sozialen Bereich, 3) organisierte Interessen im Bereich Freizeit und Erholung, 4) organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft, 5) organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich.[21]

Interessengruppen sind neben den Parteien die wichtigsten Träger der Interessenvermittlung. Anders als diese sind sie programmatisch jedoch meist an wenigen Themen orientiert, vertreten eher Partikularinteressen und streben keine direkte Regierungsverantwortung an.[22]

2. Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat

2.1 Konservativ-etatistische Theorien

Konservative Staatstheorien beruhen auf der Vorstellung einer deutlichen Trennung von Staat und Gesellschaft und der Überordnung des Staats über die Gesellschaft. Eine Einflussnahme von gesellschaftlichen Interessen auf den Staat wird abgelehnt, da dann nicht mehr der Staat selbst, sondern die Machtverhältnisse in der Auseinandersetzung der gesellschaftlichen Gruppen das staatliche Handeln bestimmen. In konservativer Sicht kann aber nur der Staat das Gemeinwohl verwirklichen.[23] Theoretischer Hintergrund der Warnungen vor einer Auflösung der Souveränität des Staates ist die Auffassung Hegels, der zufolge der Staat ein Wert an sich ist und durch die Einflussnahme von gesellschaftlichen Gruppen zum „Gesellschaftsstaat“ erniedrigt wird.[24] Auch bei Rousseau findet man ein tiefes Misstrauen gegen eine Vertretung von Partikularinteressen.[25] Ein prominenter deutscher Vertreter des konservativen Staatsgedankens ist Carl Schmitt, in dessen Denken sich Staat und Gesellschaft dualistisch gegenüberstehen.[26]

2.2 Pluralismus

Die Pluralismustheorie wurde zum Teil ausdrücklich als Gegenmodell zur konservativ-etatistischen Staatstheorie konzipiert.[27] Ausgegangen wird davon, dass in einer komplexen Gesellschaft zahlreiche unterschiedliche Interessen existieren, die alle gleichberechtigt und organisierbar sind und deren Organisation legitim ist.[28] Das Wirken von Interessengruppen wird als ein notwendiges Element im demokratischen Willensbildungsprozess und keineswegs als Gefahr für den Staat angesehen.[29] Am radikalsten verworfen wurde der staatliche Anspruch auf Souveränität zunächst von dem Engländer Harold Laski (1919), der den Staat als einen Verband unter vielen betrachtete.[30] Vor allem in den USA erfolgte schon früh eine intensive Auseinandersetzung mit der Einflussnahme organisierter Interessen auf den politischen Entscheidungsprozess. Zu nennen sind hier besonders Arthur Bentley und David B. Truman, Vertreter der Gruppentheorie.[31] In der Tradition der amerikanischen Pluralismustheorie steht Ernst Fraenkels Neopluralismus. Fraenkels staatlicher Idealtypus ist der autonom legitimierte, heterogen strukturierte und pluralistisch organisierte Rechtsstaat. Seiner Ansicht nach kann im Bereich der Politik das Gemeinwohl lediglich a posteriori festgestellt werden als das Ergebnis der Auseinandersetzung der divergierenden Interessen der Gruppen und Parteien.[32]

2.3 Neokorporatismus

Der Korporatismusbegriff geht auf den des Korporativismus zurück. Dieser bezeichnet die Form der Interessenorganisation in der ständischen Gesellschaft des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Um den „neuen“ Korporatismus von diesem autoritären, ständestaatlichen oder im Faschismus restaurierten Korporativismus abzugrenzen, wird oft von „Neokorporatismus“, „gesellschaftlichem“ oder „liberalem“ Korporatismus gesprochen.[33]

Die Beteiligung von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden am staatlichen Entscheidungsprozess zur Lösung makroökonomischer Probleme in den siebziger Jahren war Ausgangspunkt der politikwissenschaftlichen Korporatismus-Forschung.[34] Im Zentrum der Neokorporatismus-Diskussion steht die Integration von Interessenorganisationen, vor allem den Spitzenverbänden von Kapital und Arbeit und einigen anderen Großverbänden, in die staatliche Sphäre.[35] Wie beim Pluralismus gilt die Einflussnahme organisierter Interessen als legitim. Allerdings geschieht die Beteiligung der Interessengruppen am politischen Entscheidungsprozess nicht mehr wie im Pluralismus durch die Konkurrenz der unterschiedlichen Interessen, die versuchen, ihre jeweiligen Anliegen durch die Ausübung von Druck durchzusetzen. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf Großverbänden, deren Einbindung in den politischen Entscheidungsprozess institutionalisiert ist und von staatlicher Seite garantiert wird. Politik wird so zum Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen dem Staat und den Verbänden.[36] Ausgegangen wird von der Prämisse, dass Kooperation höhere Gewinne abwirft als Konfrontation und Wettbewerb.[37] Die staatliche Seite gewinnt größere Steuerungskapazitäten, während die Verbände ihre Interessen wirksamer durchsetzen können.[38] Wesentlich geprägt wurde die Korporatismus-Debatte von Philippe Schmitter und Gerhard Lehmbruch.[39] Anders als bei Schmitters Konzeption, bei der die strukturellen Komponenten im Vordergrund stehen, betont Lehmbruch vor allem die prozessualen Komponenten der Absprache und Einbindung.[40] Während einige Theoretiker wie zum Beispiel Schmitter Korporatismus als qualitativ neues System jenseits des Pluralismus und als seine Ablösung betrachten, sehen andere die korporatistische Entscheidungsfindung als eine Möglichkeit unter anderen in eher pluralistischen Gesellschaften. So konstatiert von Alemann, der Korporatismus habe den Pluralismus nicht obsolet gemacht. Pluralismus sei die übergreifende Kategorie, Korporatismus nur ein möglicher Unterfall; „kein neues System, sondern nur eine Strategie, ein Instrument, manchmal auch nur eine kleine politische Taktik.“[41]

[...]


[1] Vgl. Alemann, Ulrich von: Interessenverbände. Informationen zur politischen Bildung, Heft 253 (1996), http://www.bpb.de/publikationen/XUZ8YK.html, 21.08.2005, 1.

[2] Ebd.

[3] Vgl. u.a. Holtfrerich, Carl-Ludwig: Wirtschaft USA: Strukturen, Institutionen und Prozesse. München 1991, 85f. Diese Aussage ist zwar auf die USA bezogen, lässt sich aber verallgemeinern.

[4] Vgl. Schmid, Josef: Verbände. Interessenvermittlung und Interessenorganisationen. Lehr- und Arbeitsbuch. Oldenbourg 1998, 28ff. Die anderen beiden Ebenen, auf denen sich die politikwissenschaftliche Forschung, die sich mit Formen und Folgen der Interessenorganisation und -vermittlung beschäftigt, vorwiegend bewegt, sind die des einzelnen Mitglieds (Mikroebene) und die der Organisation (Mesoebene).

[5] Vgl. Alemann, Ulrich von: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. 2. durchgesehene Auflage. Opladen 1989, 35. Ein guter Überblick über weitere Verbändetheorien – unter anderem die den Pluralismus kritisierende Konflikttheorie, die Verbändetheorien der Neuen Politischen Ökonomie und der Systemtheorie und die Netzwerktheorie – findet sich bei Sebaldt, Martin/Straßner, Alexander: Verbände in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. Wiesbaden 2004, 28ff. und Schmid (1998), 32 ff.

[6] König, René (Hg.): Fischer-Lexikon Soziologie. Frankfurt/M. 1971, 548.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. Alemann (1989), 26.

[9] Vgl. Massing, Peter: Interesse. In: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 366.

[10] Vgl. Schmid (1998), 8.

[11] Vgl. Alemann (1989), 27ff.

[12] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 18f.

[13] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004) , 19.

[14] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 21.

[15] Alemann (1989), 30.

[16] Thibaut, Bernhard: Interessengruppen/Interessenverbände. In: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 371. (2002a)

[17] Vgl. Schmid (1998), 16.

[18] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 19.

[19] Vgl. Steinberg, Rudolf: Parlament und organisierte Interessen. In: Schneider, Hans-Peter/Zeh, Wolfgang: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin/New York 1989, 217-259, hier 217.

[20] Vgl. Thibaut (2002a), 371.

[21] Vgl. Alemann (1989), 71. Beispiele für die genannten Typen sind unter anderem: 1) Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Konsumentenverbände; 2) Sozialleistungsvereinigungen, Selbsthilfegruppen; 3) Sportvereine, Hobbyvereine; 4) Kirchen, Sekten, wissenschaftliche Vereinigungen, Bildungswerke; 5) ideelle und gesellschaftspolitische Vereinigungen.

[22] Vgl. Thibaut, Bernhard: Lobby. In: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 484. (2002b)

[23] Vgl. Alemann (1989), 36f.

[24] Vgl. Heinze, Rolf G.: Verbändepolitik und „Neokorporatismus“. Zur politischen Soziologie organisierter Interessen. Mit einem Vorwort von Claus Offe. Opladen 1981, 66.

[25] Vgl. hierzu detaillierter Oberndörfer, Dieter/Rosenzweig, Beate (Hg.): Klassische Staatsphilosophie. Texte und Einführungen von Platon bis Rousseau. München 2000, 317f.

[26] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 29. Schmitt sieht das vorherrschende Dilemma seiner Zeit in der Schwächung des Staates durch einen gesellschaftlichen Individualismus und Pluralismus, dessen Wesen es ist, „die souveräne Einheit des Staates [...] zu leugnen“ (Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien. Berlin 31991, 41.). Der Staat wird so zum Spielball staatszersetzender Kräfte und damit in Schmitts Terminologie zu einem „totalen Staat aus Schwäche“, dem es nicht gelingen kann, eine politische Einheit herzustellen, „die als Ganzes für sich die Freund-Feindentscheidung trifft“ (Schmitt (31991), 30.).

[27] Vgl. Schmid (1998), 33.

[28] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 29.

[29] Vgl. Schmid (1998), 33.

[30] Vgl. Alemann (1989), 38f.

[31] Vgl. Schmid (1998), 33. Bentley prägte mit seinem Werk The Process of Government (1908) den Gedanken, dass Politik vor allem interessengeleitetes Handeln sei. Die Gruppen erreichen ihre Ziele durch das Ausüben von Druck und Gegendruck und bilden das Rohmaterial der Politik. Während Bentley die Interessengruppen noch weitgehend als Gebilde ohne formale Struktur betrachtete, hebt Truman in seinem Werk The Governmental Process (1951) den Aspekt der formalen Organisation der associations hervor. Ihm zufolge sind alle Interessengruppen, unabhängig von Größe, vertretenem Interesse und Organisationsgrad, theoretisch in der Lage, ihre Interessen durchzusetzen. Vgl. hierzu detaillierter Alemann (1989), 38; Schmid (1998), 33; Sebaldt/Straßner (2004), 30f.

[32] Vgl. hierzu detaillierter Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien. Eine Einführung. Opladen, 3. überarb. u. erw. Aufl. 2000, 230ff. Fraenkel geht anders als seine amerikanischen Vorgänger nicht mehr davon aus, dass sich ein Gleichgewicht zwischen den Interessengruppen automatisch herstellt. Der Staat muss seiner Ansicht nach berücksichtigen, dass verschiedene Gruppen über extrem unterschiedliche Machtressourcen verfügen und hier regulierend eingreifen.

[33] Vgl. Alemann, Ulrich von: Interessenvermittlung in Westeuropa: Die Diskussion um Korporatismus in der vergleichenden Politik. In: Alemann, Ulrich von/Forndran, Erhard (Hg.): Interessenvermittlung und Politik. Interesse als Grundbegriff sozialwissenschaftlicher Lehre und Analyse. Opladen 1983, 116-142, hier 119f. „Korporativismus“ bedeutet das „politische Bestreben, den Staat durch Schaffung von berufsständischen Korporationen [= Körperschaft, Innung] zu erneuern.“ (Dudenredaktion (Hg.): Duden. Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 3. überarb. Auflage. Mannheim 2003, 762).

[34] Vgl. Czada, Roland: Dimensionen der Verhandlungsdemokratie. Konkordanz, Korporatismus, Politikverflechtung. In: polis 46 (2000), 3-31, hier 9.

[35] Vgl. Heinze (1981), 83.

[36] Vgl. Sebaldt/Straßner (2004), 41ff.

[37] Vgl. Schmid (1998), 38.

[38] Vgl. Heinze (1981), 86.

[39] Vgl. Alemann, Ulrich von/Heinze, Rolf G.: Kooperativer Staat und Korporatismus. Dimensionen der Neo-Korporatismusdiskussion. In: Alemann, Ulrich von (Hg.): Neokorporatismus. Frankfurt/M. 1981, 43-61, hier 48.

[40] Vgl. Schubert, Klaus: Pluralismus versus Korporatismus. In: Nohlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf (Hg.) Lexikon der Politik. Band 1 Politische Theorien. München 1995, 407-423, hier 416f. Schmitter nennt einen Staat korporatistisch, in dem die Anzahl der Interessengruppen begrenzt ist, sie hierarchisch aufgebaut und funktional differenziert sind und nicht miteinander konkurrieren. Die organisierten Interessen besitzen ein Repräsentationsmonopol und sind vom Staat kontrolliert. Für Lehmbruch sind Voraussetzungen korporatistischer Beziehungen, dass die Produzenteninteressen in Dachverbänden organisiert sind und die Parteien- und Verbändesysteme miteinander vernetzt sind. Die Beziehungen zwischen Verbänden und Regierung müssen institutionalisiert verlaufen, wobei die Regierung die Gewährsträgerschaft übernimmt, und die Gewerkschaften müssen im Prozess der Abstimmung eine Schlüsselposition einnehmen.

[41] Alemann, Ulrich von: Vom Korporatismus zum Lobbyismus? Die Zukunft der Verbände zwischen Globalisierung, Europäisierung und Berlinisierung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26-27 (2000), http://www.bpb.de/publikationen/G5AS3B.html, 2, 21.08.2005.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Lobbyismus in Deutschland und den USA - Adressaten und Methoden im Vergleich
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Seminar für Wissenschaftliche Politik)
Veranstaltung
Hauptseminar: Die Kosten der Demokratie
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
40
Katalognummer
V62503
ISBN (eBook)
9783638557337
ISBN (Buch)
9783638920902
Dateigröße
785 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lobbyismus, Deutschland, Adressaten, Methoden, Vergleich, Hauptseminar, Kosten, Demokratie
Arbeit zitieren
Judith Blum (Autor:in), 2005, Lobbyismus in Deutschland und den USA - Adressaten und Methoden im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62503

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