Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte kann der Staat neben den Steuern noch Beiträge, Gebühren und Sonderabgaben von den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Rechtspersonen erheben.
Während Steuern zur Kostendeckung der allgemeinen staatlichen Aufgaben dienen, die im Interesse aller im Staat lebenden Bürgerinnen und Bürgern sind, wie z.B. die Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit oder die infrastrukturellen Aufgaben im Verkehrswesen, so grenzen sich Gebühren und Beiträge hiervon entscheidend ab. Gebühren und Beiträge fallen im Gegensatz hierzu an, wenn die staatliche Leistung primär im privaten Interesse des Nutzenempfängers liegt.
In dieser Arbeit soll die derzeitige Situation der Erhebung von Gebühren und Beiträgen von den Studierenden bei der Immatrikulation und Rückmeldung an der Universität Potsdam untersucht und dargestellt werden. Dies setzt die Darstellung der Begriffe ‚Gebühren’ und ‚Beiträge’ voraus. Die beiden öffentlichen Finanzierungsquellen müssen vorgestellt, ihre rechtlichen Voraussetzung erläutert und die Unterschiede zu Steuern erklärt werden.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Kosten die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge finanzieren. Denn die Erhebung von Beiträgen und Gebühren im Bereich der Hochschulen des Landes Brandenburg ist begrenzt. Der brandenburgische Gesetzgeber regelt diese im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG). Hier ist im § 2 Abs. 3 die Erhebung von Studiengebühren ausgeschlossen.
Dies bedeutet, dass die Gebühren und Beiträge für andere staatliche Leistungen als für das Studium erhoben werden. Jede Studentin und jeder Student hat jedoch bei der Immatrikulation- und Rückmeldung für das Wintersemester 2004/2005 eine Rückmeldegebühr von insgesamt 225,11 Euro zu entrichten.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. GEBÜHREN UND BEITRÄGE
2. a) Gebühren
2. b) Beiträge
3. ERHOBENE GEBÜHREN UND BEITRÄGE AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM
3. a) Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
3. b) Verwaltungsgebühren der Universität Potsdam
3. c) Studierendenschaftsbeitrag
3. d) Studentenwerksbeitrag
4. GEBÜHREN ZUR HOCHSCHULFINANZIERUNG – FAZIT UND BEWERTUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Situation der Erhebung von Gebühren und Beiträgen von Studierenden an der Universität Potsdam im Kontext der Immatrikulation und Rückmeldung, um deren rechtliche Grundlagen sowie deren Beitrag zur Finanzierung staatlicher Leistungen zu analysieren.
- Differenzierung zwischen Steuern, Gebühren und Beiträgen.
- Analyse der spezifischen Belastungen für Studierende in Potsdam.
- Rechtliche Einordnung der Gebühren und Beiträge im Brandenburgischen Hochschulgesetz.
- Bewertung der Semesterticket-Finanzierung und studentischer Interessenvertretung.
- Untersuchung der Verwaltungsgebühren vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Auszug aus dem Buch
a) Gebühren
Gebühren stellen wie Steuern Zwangsabgaben dar, weisen jedoch im Gegensatz zu diesen einen Anspruch auf Gegenleistung aus. Bei der Erhebung von Gebühren bedarf es einer „individuell zurechenbaren Leistung“ durch die öffentliche Hand. Gebühren werden insbesondere dann, wenn die durch den öffentlichen Sektor erbrachten Leistungen primär oder überwiegend im privaten Interesse des Bürgers liegen. Entsorgt z.B. die Müllabfuhr den Abfall von Haushalten so liegt diese Aufgabe sowohl in einem öffentlichen Interesse, nämlich der Gewährleistung der Hygiene, aber auch zugleich in einem privaten Interesse, nämlich dem Beseitigen des Abfalls.
Das Bundesverfassungsgericht definiert in einer Entscheidung zu einem Landesgebührengesetz von 1979 folgendermaßen:
„Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß indiviuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die staatliche Finanzierung durch Gebühren und Beiträge im Vergleich zu Steuern und umreißt die Forschungsfrage bezüglich der Gebührensituation an der Universität Potsdam.
2. GEBÜHREN UND BEITRÄGE: Dieses Kapitel definiert die rechtlichen Grundlagen von Gebühren und Beiträgen und stellt deren Charakteristika sowie die Abgrenzung zu Steuern dar.
3. ERHOBENE GEBÜHREN UND BEITRÄGE AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM: Hier werden die konkreten finanziellen Belastungen für Studierende, wie die Rückmeldegebühr, Verwaltungsgebühren sowie Beiträge für Studierendenschaft und Studentenwerk, detailliert analysiert.
4. GEBÜHREN ZUR HOCHSCHULFINANZIERUNG – FAZIT UND BEWERTUNG: Das Fazit bewertet die erhobenen Gebühren kritisch vor dem Hintergrund des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und der aktuellen Rechtsprechung zu studentischen Abgaben.
Schlüsselwörter
Hochschulfinanzierung, Gebühren, Beiträge, Universität Potsdam, Rückmeldegebühr, Brandenburgisches Hochschulgesetz, Studierendenschaft, Semesterticket, Studentenwerk, Verwaltungsgebühren, Rechtsgrundlagen, BAföG, Kostendeckungsprinzip, Äquivalenzprinzip, Studierende.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert das System der von Studierenden an der Universität Potsdam zu entrichtenden Gebühren und Beiträge im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Untersuchung deckt die finanzwissenschaftliche Abgrenzung von Abgaben, die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Hochschulgesetz des Landes Brandenburg und die praktische Ausgestaltung der studentischen Finanzierungsbeiträge ab.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Transparenz und Rechtmäßigkeit der erhobenen Rückmelde- und Verwaltungsgebühren sowie die Finanzierung der Studierendenschaft und des Studentenwerks wissenschaftlich einzuordnen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Analyse auf Basis von Gesetzestexten, Satzungen der Universität und Studentenwerke sowie der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Begriffe sowie die detaillierte Darstellung und kritische Prüfung der verschiedenen Gebührenarten, die in Potsdam für Studierende anfallen.
Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie Hochschulfinanzierung, Semesterticket, Studierendenschaftsbeitrag und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben geprägt.
Warum spielt die Einführung der Chipkarte für die Verwaltungsgebühr eine Rolle?
Der Autor führt an, dass durch die Einführung der Chipkarte der physische Versand von Unterlagen entfällt, was die ursprüngliche Begründung für die Höhe der Verwaltungsgebühr in Frage stellt.
Wie unterscheidet sich der Studierendenschaftsbeitrag rechtlich von einer Verwaltungsgebühr?
Der Studierendenschaftsbeitrag dient der Selbstverwaltung und den spezifischen Aufgaben der Studierendenvertretung, während Verwaltungsgebühren als hoheitliche Entgelte für konkrete Amtshandlungen erhoben werden.
- Quote paper
- Daniel Taprogge (Author), 2004, Gebühren und Beiträge von Studierenden an der Universität Potsdam, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62527