Gliederung :
A Einleitung 5
I Normzweck und Regelungsgegenstand des Art.7 5
II Allgemeines 6
III Entstehungs- oder Vorgeschichte der Norm 7
B Die Vorschrift im einzelnen 8
I Auslegung (Abs.1) 8
1 Internationaler Charakter 8
a Autonome Auslegung 8
b Authentische Textfassungen und Deutsche Übersetzung 9
2 Notwendigkeit, die einheitliche Anwendung zu fördern 10
Probleme bei der Beachtung ausländischer Rechtsprechung 10
3 Beachtung des guten Glaubens im internationalen Handel 11
a Verbot der Anwendung von rein nationalen Prinzipien 11
b Ausprägungen des Gutglaubensgrundsatzes in der Konvention 12
Fallbeispiel: 12
Fallbeispiel: 14
c Anwendbarkeit des Gutglaubensgrundsatzes auf Parteiverhalten? 14
4 Interpretationsmethoden 15
a Grammatikalische Auslegung 15
b Systematische Auslegung 15
c Historische Auslegung 16
d Teleologische Auslegung 16
e Rechtsvergleichende Auslegung 17
II Lückenfüllung (Abs.2) 17
1 Im Übereinkommen geregelte Gegenstände 18
a Ermittlung des Regelungsbereiches 18
b Feststellung einer Regelungslücke 18
2 Lückenschließung mit allgemeinen Grundsätzen 19
Allgemeine Grundsätze des UN-Kaufrechts 19
3 Rückgriff auf nationales Recht 21
Fallbeispiel: 21
Fallbeispiel: 22
C Schlussbemerkung 22
-------------------------------------------------------------------------------------------------
A Einleitung
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) regelt in Kapitel II seines ersten Teils die ,,Allgemeinen Bestimmungen". Diese Vorschriften werden deshalb als ,,allgemein" bezeichnet, weil sie für den Vertragsschluss, sowie für den materiellen Inhalt der dem Einheitskaufrecht unterstehenden Verträge geltende Vorschriften enthalten.1 Innerhalb dieser Bestimmungen enthält Art.7 Absatz 12 die Regelungen zur Auslegung und Absatz 2 die Regelungen zur Lückenfüllung des Übereinkommens.
[....]
Gliederung
A Einleitung
I Normzweck und Regelungsgegenstand des Art.7
II Allgemeines
III Entstehungs- oder Vorgeschichte der Norm
B Die Vorschrift im einzelnen
I Auslegung (Abs.1)
1 Internationaler Charakter
a Autonome Auslegung
b Authentische Textfassungen und Deutsche Übersetzung
2 Notwendigkeit, die einheitliche Anwendung zu fördern
Probleme bei der Beachtung ausländischer Rechtsprechung
3 Beachtung des guten Glaubens im internationalen Handel
a Verbot der Anwendung von rein nationalen Prinzipien
b Ausprägungen des Gutglaubensgrundsatzes in der Konvention
Fallbeispiel:
Fallbeispiel:
c Anwendbarkeit des Gutglaubensgrundsatzes auf Parteiverhalten?
4 Interpretationsmethoden
a Grammatikalische Auslegung
b Systematische Auslegung
c Historische Auslegung
d Teleologische Auslegung
e Rechtsvergleichende Auslegung
II Lückenfüllung (Abs.2)
1 Im Übereinkommen geregelte Gegenstände
a Ermittlung des Regelungsbereiches
b Feststellung einer Regelungslücke
2 Lückenschließung mit allgemeinen Grundsätzen
Allgemeine Grundsätze des UN-Kaufrechts
3 Rückgriff auf nationales Recht
Fallbeispiel:
Fallbeispiel:
C Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Auslegung und Lückenfüllung nach Art. 7 des UN-Kaufrechts (UNKR), um die Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im internationalen Warenkauf zu analysieren und die Problematik des Rückgriffs auf nationales Recht zu beleuchten.
- Normzweck und Struktur von Art. 7 UNKR
- Methoden der autonomen Auslegung der Konvention
- Die Bedeutung des Gutglaubensgrundsatzes im internationalen Handelsverkehr
- Verfahren zur Lückenschließung und der subsidiäre Rückgriff auf nationales Recht
Auszug aus dem Buch
Fallbeispiel:
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Lieferung von Oberflächenschutzfolie in Anspruch. Im März 1995 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Folie. Die Folie mußte selbstklebend sein und sich von geschliffenen Edelstahlblechen so wieder ablösen lassen, daß keine Klebereste zurückblieben. Diese Anforderungen erfüllte gelieferte Folie nicht. Die Parteien versuchten sich zu einigen; in mehreren Gesprächen und im Schriftwechsel rügte die Beklagte nicht, daß ihr die Klägerin die Vertragswidrigkeit erst am 21.04.1995 mitgeteilt hatte. Später im Verlaufe des Rechtsstreits führte sie jedoch die vermeintlich verspätete Mängelrüge an. Das OLG Karlsruhe führt zur Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Beklagten aus: „Schließlich hat die Beklagte ihr Recht, sich auf die nicht rechtzeitige Rüge zu berufen, auch nicht verwirkt. Nach Art. 7 Abs. 1, 80 CISG sind für die Rechtsausübung auch Grundsätze von Treu und Glauben maßgebend; dazu zählen etwa das Verbot des venire contra factum proprium, also die wegen früheren Verhaltens unzulässige Rechtsausübung.“
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Beschreibt den Regelungszweck von Art. 7 UNKR als zentrale Vorschrift zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch Auslegung und Lückenfüllung.
B Die Vorschrift im einzelnen: Analysiert detailliert die Grundsätze der Auslegung, insbesondere den internationalen Charakter und das Gebot des guten Glaubens, sowie das Verfahren zur Lückenschließung und den Rückgriff auf nationales Recht.
C Schlussbemerkung: Resümiert, dass die autonome Auslegung den „Heimwärtstrend“ bei der Rechtsanwendung minimiert, wobei der Rückgriff auf nationales Recht als letztes Mittel für die Praxis notwendig bleibt.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht, UNKR, CISG, Auslegung, Lückenfüllung, Art. 7, internationaler Charakter, guter Glaube, autonome Auslegung, Rechtsvergleichung, nationales Recht, Vertragsrecht, Einheitsrecht, Rechtsvereinheitlichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Auslegung und Lückenfüllung nach Art. 7 des UN-Kaufrechts (UNKR) im Kontext der gerichtlichen Praxis.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegungsmaximen des UNKR, die Bedeutung des Gutglaubensgrundsatzes im internationalen Handelsverkehr sowie die Mechanismen zur Überbrückung von Regelungslücken.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, wie die einheitliche Anwendung des UNKR durch spezifische Auslegungsmethoden gewährleistet werden kann und wann ein Rückgriff auf nationales Recht subsidiär zulässig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die die Konventionstexte, internationale Rechtsprechung und die maßgebliche Literatur zur methodischen Einordnung von Art. 7 auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Auslegung (Abs. 1) und der Lückenfüllung (Abs. 2), inklusive der Analyse von Interpretationsmethoden wie der grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "autonome Auslegung", "internationaler Charakter", "Lückenfüllung" und "UN-Kaufrecht" charakterisiert.
Warum ist die deutsche Übersetzung des UNKR für die Auslegung problematisch?
Da Deutsch keine authentische UN-Sprache ist, dient der deutsche Text lediglich als Hilfsmittel; bei Abweichungen sind die authentischen Fassungen in den sechs offiziellen Sprachen maßgebend.
Welche Rolle spielt die ausländische Rechtsprechung bei der Auslegung?
Sie dient als „persuasive authority“, um eine gemeinsame internationale Interpretation zu fördern, obwohl sie keine strenge Bindungswirkung für andere Gerichte entfaltet.
- Quote paper
- Ole Wulff (Author), 2001, Auslegung und Lückenfüllung nach UNKR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6253