Am ersten Mai 2004 sind 10 weitere Staaten, nämlich Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien Malta und Zypern der Europäischen Union beigetreten. Somit gilt der EG-Vertrag nun auch für diese Länder in vollem Umfang und damit die darin festgesetzten Ziele. Eines dieser Ziele ist die Verwirklichung des Binnenmarktes, also der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dabei sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Staatsangehörigen der neuen Beitrittsstaaten sind jetzt Unionsbürger und haben dadurch das Recht, sich in den Unionsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dies beinhaltet natürlich auch das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, was aus den Art. 39, 43 und 49 EGV, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr beinhalten, hervorgeht.
Somit müsste der deutsche Arbeitsmarkt allen Staatsangehörigen der neuen Mitgliedsstaaten offen stehen. Jedoch haben die „alten“ EU-Staaten aus Angst, dass billige Arbeitskräfte aus den Beitrittssaaten auf die heimischen Arbeitsmärkte strömen, Übergangsregelungen zum Schutz ihrer Arbeitsmärkte in den Beitrittsvertrag aufnehmen lassen, von denen sie Gebrauch machen können. England, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte ab dem Tag des Beitritts für die Bürger der Beitrittsländer geöffnet. Deutschland hingegen macht von der Möglichkeit Gebrauch, seinen Arbeitsmarkt zu schützen und hat sogar, genauso wie Österreich, zusätzliche Übergangsregelungen zugesprochen bekommen, die die Dienstleistungsfreiheit einschränken. Welche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts für die Bürger der Beitrittsstaaten bereits Anwendung finden und welche vorübergehend durch Übergangsregelungen außer Kraft gesetzt wurden, ist Thema dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die bereits seit einem längeren Zeitraum legal auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt sind
- Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Selbständige in Deutschland arbeiten wollen
- Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedsstaaten mit Niederlassung in Deutschland
- Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen
- Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden wollen
- Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten wollen
- Beschftigungen, die keiner Zustimmung der Agentur für Arbeit bedürfen
- Beschftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
- Beschftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
- Beschftigungen, die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarung basieren
- Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten wollen
- Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten wollen
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Rechtslage der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsländern in Deutschland. Sie beleuchtet die Möglichkeiten und Einschränkungen, die sich für diese Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergeben.
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen der EU
- Übergangsregelungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsstaaten
- Besonderheiten bei der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Zuständigkeiten und Verfahren bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland
Zusammenfassung der Kapitel
- Vorwort: Dieses Kapitel stellt die Thematik der Diplomarbeit und die Motivation des Autors vor. Es wird auf die Bedeutung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen der EU und die bestehenden Übergangsregelungen eingegangen.
- Allgemeine rechtliche Grundlagen: In diesem Kapitel werden die relevanten rechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland erläutert, insbesondere der EG-Vertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
- Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich für Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland ergeben. Es werden dabei die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für verschiedene Beschäftigungsformen wie z.B. Angestellte, Selbständige und Grenzgänger erläutert.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen der Diplomarbeit sind die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Übergangsregelungen, Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitsmarkt, Rechtliche Rahmenbedingungen, EU-Beitrittsländer und Selbständige.
- Arbeit zitieren
- Martin Kendlbacher (Autor:in), 2006, Die Rechtslage der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsländern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62592