Am ersten Mai 2004 sind 10 weitere Staaten, nämlich Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien Malta und Zypern der Europäischen Union beigetreten. Somit gilt der EG-Vertrag nun auch für diese Länder in vollem Umfang und damit die darin festgesetzten Ziele. Eines dieser Ziele ist die Verwirklichung des Binnenmarktes, also der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dabei sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Staatsangehörigen der neuen Beitrittsstaaten sind jetzt Unionsbürger und haben dadurch das Recht, sich in den Unionsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dies beinhaltet natürlich auch das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, was aus den Art. 39, 43 und 49 EGV, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr beinhalten, hervorgeht.
Somit müsste der deutsche Arbeitsmarkt allen Staatsangehörigen der neuen Mitgliedsstaaten offen stehen. Jedoch haben die „alten“ EU-Staaten aus Angst, dass billige Arbeitskräfte aus den Beitrittssaaten auf die heimischen Arbeitsmärkte strömen, Übergangsregelungen zum Schutz ihrer Arbeitsmärkte in den Beitrittsvertrag aufnehmen lassen, von denen sie Gebrauch machen können. England, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte ab dem Tag des Beitritts für die Bürger der Beitrittsländer geöffnet. Deutschland hingegen macht von der Möglichkeit Gebrauch, seinen Arbeitsmarkt zu schützen und hat sogar, genauso wie Österreich, zusätzliche Übergangsregelungen zugesprochen bekommen, die die Dienstleistungsfreiheit einschränken. Welche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts für die Bürger der Beitrittsstaaten bereits Anwendung finden und welche vorübergehend durch Übergangsregelungen außer Kraft gesetzt wurden, ist Thema dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Allgemeine rechtliche Grundlagen
3. Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
3.1. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die bereits seit einem längeren Zeitraum legal auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt sind
3.2. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Selbständige in Deutschland arbeiten wollen
3.2.1. Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedsstaaten mit Niederlassung in Deutschland
3.2.2. Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen
3.3. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden wollen
3.3.1. Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten wollen
3.3.1.1. Beschäftigungen, die keiner Zustimmung der Agentur für Arbeit bedürfen
3.3.1.2. Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
3.3.1.3. Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
3.3.1.4. Beschäftigungen, die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarung basieren
3.3.2. Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten wollen
4. Zusammenfassung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Rechtslage für Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern hinsichtlich ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland unter Berücksichtigung geltender Übergangsregelungen. Das zentrale Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selbständige, Arbeitnehmer bei deutschen Arbeitgebern sowie bei ausländischen Dienstleistern transparent aufzuarbeiten.
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
- Differenzierung der Beschäftigungsmöglichkeiten nach Beschäftigungsart und Sitz des Arbeitgebers
- Anforderungen an die Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen und Werkverträge
- Überblick über Übergangsbestimmungen und Ausnahmen auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Auszug aus dem Buch
3.2. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Selbständige in Deutschland arbeiten wollen
Als selbständig Beschäftigte gelten Personen, die eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben, die keine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV ist. Dieser besagt, dass kein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegen darf und die Tätigkeit nicht nach Weisungen und durch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers ausgeübt wird19. Als selbständige Arbeit wird somit jede Arbeit angesehen, die keine nichtselbständige ist. Sie wird durch eine Umkehrung der Merkmale für nichtselbständige Arbeit definiert. Daher ist es nicht möglich eine genaue Grenze zu ziehen.
Unter die Selbständigen werden in jedem Fall arbeitende Personen gezählt, die einen Betrieb besitzen und leiten sowie die freiberuflichen Tätigkeiten, die in § 18 Abs. 1 EStG definiert sind. „Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“20 Ist eine genaue Abgrenzung nicht möglich, erfolgt die Einteilung in selbständige bzw. nichtselbständige Arbeit nach den Merkmalen, die überwiegen.21
Staatsbürger der neuen Mitgliedsstaaten, die nach der obigen Definition selbständig Dienstleistungen erbringen, können diese nach den Artikeln 49 und 43 EGV in der gesamten Gemeinschaft anbieten, wenn dies nicht durch Übergangsregelungen nach § 284 SGB III unterbunden wird, die in den Anhängen V – XIV der Beitrittsakte angegeben sein müssen. Dabei stehen ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen. Entweder hat der Erbringer der Dienstleistung seine Niederlassung in einem der neuen Mitgliedsstaaten und bietet die Dienstleistung grenzüberschreitend in Deutschland an oder er entschließt sich dazu, eine Niederlassung in Deutschland zu gründen oder sich in Deutschland niederzulassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorwort: Dieses Kapitel erläutert die Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 und thematisiert die durch Deutschland in Anspruch genommenen Übergangsregelungen zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes.
2. Allgemeine rechtliche Grundlagen: Es werden die vertraglichen Grundlagen des Beitritts und die damit verbundenen Grundfreiheiten, insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, dargestellt.
3. Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten: Dieses zentrale Kapitel analysiert die verschiedenen Beschäftigungsszenarien, unterteilt in bereits langjährig Beschäftigte, Selbständige und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung unterschiedlicher Arbeitsgeber-Sitz-Modelle.
4. Zusammenfassung: Es erfolgt eine prägnante Synthese der verschiedenen rechtlichen Statusgruppen und der jeweils geltenden Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
5. Fazit: Der Autor bewertet die Sinnhaftigkeit der Übergangsregelungen kritisch und plädiert für eine zügigere Integration der Beitrittsstaaten in den europäischen Arbeitsmarkt.
Schlüsselwörter
Arbeitsmarktzugang, EU-Beitrittsstaaten, Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis-EU, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Werkverträge, Beschäftigungsverordnung, Reglementierte Berufe, Berufsqualifikation, Gastarbeitnehmer, Übergangsregelungen, SGB III, AufenthG, Europäischer Gerichtshof.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation von Staatsangehörigen der neuen EU-Beitrittsländer, die in Deutschland erwerbstätig werden möchten. Dabei stehen die geltenden Übergangsregelungen und die daraus resultierenden Zugangsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt im Fokus.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei reglementierten Berufen sowie die spezifischen Regelungen für entsandte Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine fundierte Aufarbeitung der komplexen rechtlichen Bestimmungen, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten trotz Übergangsfristen in Deutschland arbeiten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, EU-Verträgen, Beitrittsakten, einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie ergänzender Verwaltungsvorschriften und Verordnungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei Kategorien: Staatsangehörige, die bereits länger in Deutschland sind, Selbständige mit Niederlassungs- oder Dienstleistungsabsicht sowie Arbeitnehmer in Abhängigkeitsverhältnissen, differenziert nach Sitz des Arbeitgebers.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Arbeitsmarktzugang, Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis-EU, Niederlassungsfreiheit, Werkverträge und reglementierte Berufe.
Welche Sonderregelung gilt für Werkvertragsarbeitnehmer bei längerer Tätigkeit?
Interessanterweise bleibt Werkvertragsarbeitnehmern selbst nach einem zwölfmonatigen Aufenthalt in Deutschland eine direkte Arbeitsberechtigung verwehrt, da ihr Arbeitgeber zwingend seinen Sitz im Ausland haben muss, was eine andere rechtliche Einordnung zur Folge hat.
Wie unterscheidet sich die Situation von Selbständigen gegenüber Arbeitnehmern?
Selbständige haben es beim Marktzugang oft leichter, da für sie nationale Regelungen zur Qualifikation gelten, während Arbeitnehmer häufig von restriktiven Übergangsmaßnahmen und der Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis-EU betroffen sind.
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- Martin Kendlbacher (Author), 2006, Die Rechtslage der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsländern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62592