Am 06.10.2005 hat die Zweite Kammer des EuGH in ihrem „THOMSON LIFE“ - Urteil zu einer Kernfrage des Markenrechts – dem Schutzbereich zusammengesetzter Marken – Stellung genommen und dabei neue Akzente vor allem gegenüber der bisherigen Behandlung dieser Thematik durch den BGH – Stichwort „Prägetheorie“ – gesetzt. Nötig wurde die Entscheidung des EuGH, da der 20. Senat des OLG Düsseldorf am 17.02.2004 auf dem Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art.234 EG eine entsprechende Vorlage an die Richter in Luxemburg gerichtet hatte.
Die vorliegende Arbeit untersucht im Rahmen eines Seminars zu „Grundfragen des deutschen und europäischen Immaterial- und Lauterkeitsrechts“ unter dem Titel „Von Marlboro-Dächern und Krokodilen: der Schutzbereich zusammengesetzter Marken“ die bisher und aktuell vertretenen Ansätze zur markenrechtlichen Handhabung der Kollisionen zusammengesetzter Marken, deckt deren Auswirkungen auf und unterzieht diese einer kritischen Bewertung. Die enorme praktische Bedeutung dieser Frage liegt dabei auf der Hand, da Marken – ohne dass dies mit konkreten Zahlen belegt werden könnte – sehr häufig nicht nur aus einem einzigen Bestandteil bestehen.
Im Ersten Teil der Arbeit sollen, im gebotenen Umfang, die notwendigen rechtlichen und begrifflichen Grundlagen gelegt, sowie eine thematische Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen werden.
Darauf aufbauend werden im Zweiten Teil die unter dem Begriff „Prägetheorie“ zusammengefassten Grundsätze des BGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken herausgearbeitet. Im Rahmen der hier zu behandelnden umfangreichen Kasuistik werden auch die – namensgebenden – Entscheidungen „Marlboro-Dach“ und „coccodrillo“ eine Rolle spielen. Abgeschlossen wird dieser Teil mit einer kritischen Betrachtung der „Prägetheorie“ des BGH, wobei auch die in der Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigt werden.
Der Dritte Teil befasst sich mit der Darstellung der Behandlung dieser Thematik durch den EuGH – insbesondere im „THOMSON LIFE“ – Urteil. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen diese EuGH-Rechtsprechung auf die „Prägetheorie“ hat und ob diese neuen Ansätze zu überzeugend(er)en Ergebnissen bei der Bestimmung des Schutzbereichs zusammengesetzter Marken führen können.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Gegenstand und Ziel der Arbeit
II. Gang der Untersuchung
Erster Teil – Grundlagen
I. Begriffsbestimmung: Zusammengesetzte Marken
II. Grundfragen bei der Bestimmung des Schutzbereichs von zusammengesetzten Marken
A. Einordnung der besonderen Probleme zusammengesetzter Marken in das allgemeine System der Schutzbereichsbestimmung
1. Identitätsschutz nach §§ 9 I Nr.1, 14 II Nr.1 MarkenG
2. Verwechslungsschutz nach §§ 9 I Nr.2, 14 II Nr.2 MarkenG
3. Bekanntheitsschutz nach §§ 9 I Nr.3, 14 II Nr.3 MarkenG
B. Isolierte Beurteilung zusammengesetzter Marken
C. Kollisionskonstellationen bei zusammengesetzten Marken
Zweiter Teil – Die (bisherige) Rechtsprechung des BGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken
I. Überblick
II. Die einzelnen Aspekte der Prägetheorie
A. Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks
B. Prägung des Gesamteindrucks
C. Erfahrungssätze zur Prägung
1. Gleichwichtige Bestandteile
2. Schutzunfähige / kennzeichnungsschwache Bestandteile
3. Bestandteile mit gesteigerter Kennzeichnungskraft
4. Unternehmenskennzeichen als Bestandteile
5. Differenzierung nach der Art der Bestandteile
D. Unerheblicher Aspekt: Kollisionskonstellation
E. Zusammenfassung
III. Kritische Betrachtung der „Prägetheorie“
A. Verletzung einer älteren zusammengesetzten Marke durch ein jüngeres eingliedriges Zeichen
B. Verletzung einer älteren eingliedrigen Marke durch ein jüngeres zusammengesetztes Zeichen
C. Fazit / Stellungnahme
Dritter Teil – Die Rechtsprechung des EuGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken
I. Rechtsprechung des EuGH vor dem „THOMSON LIFE“ – Urteil
II. Das „THOMSON LIFE“ – Urteil
A. Sachverhalt
B. Vorlagefrage
C. Antwort des EuGH
D. Zusammenfassung
III. Auswirkungen des „THOMSON LIFE“ – Urteils auf die Prägetheorie
A. Deutungen in der Literatur
B. Stellungnahme
Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die markenrechtliche Handhabung von Kollisionen bei zusammengesetzten Marken, insbesondere unter Berücksichtigung der „Prägetheorie“ des BGH und der richtungsweisenden Rechtsprechung des EuGH. Das primäre Ziel besteht darin, die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Ansätze auf die Bestimmung des Schutzbereichs zu analysieren und kritisch zu bewerten, ob diese den Anforderungen an den Schutz der Herkunftsfunktion von Marken gerecht werden.
- Grundlagen des Schutzbereichs zusammengesetzter Marken
- Analyse der „Prägetheorie“ des BGH und ihrer Erfahrungssätze
- Kritische Bewertung der BGH-Rechtsprechung bei unterschiedlichen Kollisionskonstellationen
- Einfluss der EuGH-Rechtsprechung (insbesondere „THOMSON LIFE“)
- Differenzierung nach Prioritätslage und Kollisionstatbestand
Auszug aus dem Buch
I. Gegenstand und Ziel der Arbeit
Am 06.10.2005 hat die Zweite Kammer des EuGH in ihrem „THOMSON LIFE“ - Urteil zu einer Kernfrage des Markenrechts – dem Schutzbereich zusammengesetzter Marken – Stellung genommen und dabei neue Akzente vor allem gegenüber der bisherigen Behandlung dieser Thematik durch den BGH – Stichwort „Prägetheorie“ – gesetzt. Nötig wurde die Entscheidung des EuGH, da der 20. Senat des OLG Düsseldorf am 17.02.2004 auf dem Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art.234 EG eine entsprechende Vorlage an die Richter in Luxemburg gerichtet hatte.
Die vorliegende Arbeit untersucht im Rahmen eines Seminars zu „Grundfragen des deutschen und europäischen Immaterial- und Lauterkeitsrechts“ unter dem Titel „Von Marlboro-Dächern und Krokodilen: der Schutzbereich zusammengesetzter Marken“ die bisher und aktuell vertretenen Ansätze zur markenrechtlichen Handhabung der Kollisionen zusammengesetzter Marken, deckt deren Auswirkungen auf und unterzieht diese einer kritischen Bewertung. Die enorme praktische Bedeutung dieser Frage liegt dabei auf der Hand, da Marken – ohne dass dies mit konkreten Zahlen belegt werden könnte – sehr häufig nicht nur aus einem einzigen Bestandteil bestehen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der zusammengesetzten Marken und die durch das „THOMSON LIFE“-Urteil ausgelöste Debatte um die Prägetheorie.
Erster Teil – Grundlagen: Definition des Begriffs der zusammengesetzten Marke und Einordnung in das System der Schutzbereichsbestimmung nach dem Markengesetz.
Zweiter Teil – Die (bisherige) Rechtsprechung des BGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken: Analyse der Prägetheorie des BGH, ihrer verschiedenen Ausprägungen und der zugrunde liegenden Erfahrungssätze sowie kritische Betrachtung.
Dritter Teil – Die Rechtsprechung des EuGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken: Untersuchung der EuGH-Rechtsprechung, insbesondere des „THOMSON LIFE“-Urteils, und dessen Auswirkungen auf die deutsche Prägetheorie.
Zusammenfassende Schlussbetrachtung: Fazit zur Zukunft der Prägetheorie und Notwendigkeit einer differenzierteren Betrachtung von Markenkollisionen.
Schlüsselwörter
Zusammengesetzte Marken, Prägetheorie, Markenrecht, Verwechslungsgefahr, Zeichenähnlichkeit, THOMSON LIFE, BGH, EuGH, Markenkollision, Schutzbereich, Gesamteindruck, Unternehmenskennzeichen, Herkunftsfunktion, Bestandteilsschutz, Prioritätslage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Schutzbereich zusammengesetzter Marken bei markenrechtlichen Kollisionen, insbesondere die Problematik, wie die Ähnlichkeit solcher Marken beurteilt werden muss.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die „Prägetheorie“ des BGH, die Rechtsprechung des EuGH zum Markenschutz und die Frage der Zeichenähnlichkeit bei aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Kennzeichen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine kritische Analyse der bisherigen BGH-Rechtsprechung im Licht der neueren EuGH-Urteile, um zu prüfen, ob die bisherigen Kriterien zur Schutzbereichsbestimmung noch zeitgemäß und ausgewogen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Rechtsprechung von BGH und EuGH sowie der relevanten juristischen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der dogmatischen Grundlagen, die detaillierte Ausarbeitung der Prägetheorie des BGH anhand von Erfahrungssätzen sowie die Untersuchung der Auswirkungen des „THOMSON LIFE“-Urteils des EuGH.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind zusammengesetzte Marken, Prägetheorie, Verwechslungsgefahr, Zeichenähnlichkeit und die Abgrenzung von Markenkollisionen.
Was bedeutet der Begriff „AB gegen A“-Fälle im Kontext der Arbeit?
Dies beschreibt eine Kollisionskonstellation, bei der ein Element aus einer älteren zusammengesetzten Marke (AB) herausgelöst und als jüngeres Zeichen (A) für eine andere Marke verwendet wird.
Wie verändert das „THOMSON LIFE“-Urteil die Bewertung der Prägetheorie?
Der EuGH klärt, dass für eine Zeichenähnlichkeit keine allein prägende Stellung eines Bestandteils erforderlich ist; es genügt eine „nur“ selbständig kennzeichnende Stellung, was den strikten Anforderungen der Prägetheorie entgegensteht.
Warum wird die undifferenzierte Anwendung der Prägetheorie kritisiert?
Die Kritik richtet sich dagegen, dass der BGH in unterschiedlichen Kollisionskonstellationen (AB gegen A vs. A gegen AB) nach identischen Maßstäben entscheidet, obwohl die Schutzwürdigkeit der jeweils älteren Marke unterschiedlich zu bewerten sein kann.
- Quote paper
- Andreas Kiontke (Author), 2006, Von Marlboro-Dächern und Krokodilen - Der Schutzbereich zusammengesetzter Marken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62869