Am 06.10.2005 hat die Zweite Kammer des EuGH in ihrem „THOMSON LIFE“ - Urteil zu einer Kernfrage des Markenrechts – dem Schutzbereich zusammengesetzter Marken – Stellung genommen und dabei neue Akzente vor allem gegenüber der bisherigen Behandlung dieser Thematik durch den BGH – Stichwort „Prägetheorie“ – gesetzt. Nötig wurde die Entscheidung des EuGH, da der 20. Senat des OLG Düsseldorf am 17.02.2004 auf dem Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art.234 EG eine entsprechende Vorlage an die Richter in Luxemburg gerichtet hatte.
Die vorliegende Arbeit untersucht im Rahmen eines Seminars zu „Grundfragen des deutschen und europäischen Immaterial- und Lauterkeitsrechts“ unter dem Titel „Von Marlboro-Dächern und Krokodilen: der Schutzbereich zusammengesetzter Marken“ die bisher und aktuell vertretenen Ansätze zur markenrechtlichen Handhabung der Kollisionen zusammengesetzter Marken, deckt deren Auswirkungen auf und unterzieht diese einer kritischen Bewertung. Die enorme praktische Bedeutung dieser Frage liegt dabei auf der Hand, da Marken – ohne dass dies mit konkreten Zahlen belegt werden könnte – sehr häufig nicht nur aus einem einzigen Bestandteil bestehen.
Im Ersten Teil der Arbeit sollen, im gebotenen Umfang, die notwendigen rechtlichen und begrifflichen Grundlagen gelegt, sowie eine thematische Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen werden.
Darauf aufbauend werden im Zweiten Teil die unter dem Begriff „Prägetheorie“ zusammengefassten Grundsätze des BGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken herausgearbeitet. Im Rahmen der hier zu behandelnden umfangreichen Kasuistik werden auch die – namensgebenden – Entscheidungen „Marlboro-Dach“ und „coccodrillo“ eine Rolle spielen. Abgeschlossen wird dieser Teil mit einer kritischen Betrachtung der „Prägetheorie“ des BGH, wobei auch die in der Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigt werden.
Der Dritte Teil befasst sich mit der Darstellung der Behandlung dieser Thematik durch den EuGH – insbesondere im „THOMSON LIFE“ – Urteil. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen diese EuGH-Rechtsprechung auf die „Prägetheorie“ hat und ob diese neuen Ansätze zu überzeugend(er)en Ergebnissen bei der Bestimmung des Schutzbereichs zusammengesetzter Marken führen können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gegenstand und Ziel der Arbeit
- Gang der Untersuchung
- Erster Teil - Grundlagen
- Begriffsbestimmung: Zusammengesetzte Marken
- Grundfragen bei der Bestimmung des Schutzbereichs von zusammengesetzten Marken
- Einordnung der besonderen Probleme zusammengesetzter Marken in das allgemeine System der Schutzbereichsbestimmung
- Identitätsschutz nach §§ 9 I Nr.1, 14 II Nr.1 MarkenG
- Verwechslungsschutz nach §§ 9 I Nr.2, 14 II Nr.2 MarkenG
- Bekanntheitsschutz nach §§ 9 I Nr.3, 14 II Nr.3 MarkenG
- Isolierte Beurteilung zusammengesetzter Marken
- Kollisionskonstellationen bei zusammengesetzten Marken
- Zweiter Teil - Die (bisherige) Rechtsprechung des BGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken
- Überblick
- Die einzelnen Aspekte der Prägetheorie
- Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks
- Prägung des Gesamteindrucks
- Erfahrungssätze zur Prägung
- Gleichwichtige Bestandteile
- Schutzunfähige / kennzeichnungsschwache Bestandteile
- Bestandteile mit gesteigerter Kennzeichnungskraft
- Unternehmenskennzeichen als Bestandteile
- Differenzierung nach der Art der Bestandteile
- Unerheblicher Aspekt: Kollisionskonstellation
- Zusammenfassung
- Kritische Betrachtung der „Prägetheorie”
- Verletzung einer älteren zusammengesetzten Marke durch ein jüngeres eingliedriges Zeichen
- Verletzung einer älteren eingliedrigen Marke durch ein jüngeres zusammengesetztes Zeichen
- Fazit Stellungnahme
- Dritter Teil - Die Rechtsprechung des EuGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken
- Rechtsprechung des EuGH vor dem „THOMSON LIFE\" - Urteil
- Das „THOMSON LIFE\" - Urteil
- Sachverhalt
- Vorlagefrage
- Antwort des EuGH
- Zusammenfassung
- Auswirkungen des „,THOMSON LIFE\" - Urteils auf die Prägetheorie
- Deutungen in der Literatur
- Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die markenrechtliche Handhabung von Kollisionen zusammengesetzter Marken, deckt deren Auswirkungen auf und unterzieht diese einer kritischen Bewertung. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung und der aktuellen Interpretation der „Prägetheorie“ des BGH im Kontext des EuGH-Urteils „THOMSON LIFE“.
- Schutzbereich zusammengesetzter Marken im deutschen und europäischen Markenrecht
- Entwicklung und Kritik der „Prägetheorie“ des BGH
- Auswirkungen des „THOMSON LIFE“-Urteils auf die Prägetheorie
- Die Bedeutung des Gesamteindrucks für die Beurteilung von Kollisionen zusammengesetzter Marken
- Die Rolle von Einzelbestandteilen und der Kollisionskonstellation bei der Bestimmung des Schutzbereichs
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Gegenstand und das Ziel der Arbeit vor und gibt einen Überblick über den Aufbau der Untersuchung. Der erste Teil behandelt die Grundlagen, definiert den Begriff der zusammengesetzten Marke und analysiert die grundlegenden Probleme bei der Bestimmung des Schutzbereichs. Der zweite Teil beleuchtet die Rechtsprechung des BGH zur „Prägetheorie“ und deren Anwendung in der Praxis. Es werden die einzelnen Aspekte der Prägetheorie analysiert, inklusive der Rolle des Gesamteindrucks und der Bedeutung von Einzelbestandteilen. Der dritte Teil behandelt die Rechtsprechung des EuGH zum Schutzbereich zusammengesetzter Marken, insbesondere das „THOMSON LIFE“-Urteil und seine Auswirkungen auf die Prägetheorie.
Schlüsselwörter
Zusammengesetzte Marken, Schutzbereich, Markenrecht, Prägetheorie, BGH, EuGH, THOMSON LIFE, Gesamteindruck, Kollisionskonstellation, Einzelbestandteile, Kennzeichnungskraft.
- Quote paper
- Andreas Kiontke (Author), 2006, Von Marlboro-Dächern und Krokodilen - Der Schutzbereich zusammengesetzter Marken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62869