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Die Statthalterschaft des Verres auf Sizilien unter besonderer Berücksichtigung der res frumentaria

Title: Die Statthalterschaft des Verres auf Sizilien unter besonderer Berücksichtigung der res frumentaria

Term Paper , 2006 , 17 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Sophia Gerber (Author)

World History - Early and Ancient History
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Rom, 5. August 70 v. Chr.: Prozessauftakt in einem Aufsehen erregenden Verfahren. Angeklagt ist Gaius Verres, Statthalter der römischen Provinz Sizilien in den Jahren 73-71 v. Chr. Die sizilianischen Gemeinden fordern Rechenschaft und Wiedergutmachung für drei Jahre Gewaltherrschaft, Terror und Ausbeutung. Ihr Anwalt ist der junge Senator Marcus Tullius Cicero, ein Nobody im Vergleich zum Staranwalt der Gegenseite. Verres wiegt sich in Sicherheit. Aber er hat Cicero unterschätzt, denn der entwickelt einen wahren Feuereifer beim Sammeln von Beweisen für die Morde des Verres, für Folter und Misshandlungen, für Rechtswillkür und Kunstraub. Und ein fulminant guter Redner ist er außerdem. Das Unglaubliche gelingt und Cicero zwingt Verres in die Knie.

Wie der Klappentext eines Kriminalromans klingt diese Ankündigung für eine Dokumentation des Bayrischen Rundfunks über Ciceros Kampf gegen den skrupellosen Statthalter Gaius Verres. Doch wie sah nun das Wirken des Verres während seiner Statthalterschaft auf Sizilien im Detail aus? Dieser Frage soll im Folgenden exemplarisch anhand der res frumentaria nachgegangen werden, wobei zur kritischen Reflexion neben den ciceronischen Verrinen auch die moderne Forschungsliteratur rezipiert wird.
Kapitel 1 behandelt die Grundlagen der römischen Provinzialverwaltung auf Sizilien in der späten Republik. Dabei sollen vor dem historischen Hintergrund der Punischen Kriege und der Unterwerfung der Insel durch die Römer die administrative Organisation und insbesondere das Steuersystem Siziliens als älteste römische Provinz eingegangen werden.
Kapitel 2 erörtert die Rolle des Gaius Verres bei den Verordnungen und Delikten rund um die Getreidesteuern und -lieferungen auf Sizilien, die gemäß Ciceros Kornrede, die sich im dritten Buch der Zweiten Rede gegen Verres findet, in das frumentum decumanum (Zehntgetreide), das frumentum emptum (Kaufgetreide) bzw. frumentum imperatum (das zu liefern befohlene Getreide) sowie das frumentum in cellam (Vorratsgetreide) bzw. frumentum aestimatum (Schätz- oder Richtpreisgetreide) unterteilt werden. Im Anschluss sollen die Folgen der Steuerpolitik des Verres aufgezeigt werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Die römische Provinzialverwaltung auf Sizilien in der späten Republik

2. Die Rolle des Verres bei der res frumentaria

2.1 Das frumentum decumanum

2.2 Das frumentum emptum oder das frumentum imperatum

2.3 Das frumentum in cellam oder das frumentum aestimatum

2.4 Die Folgen der verrinischen Steuerpolitik

3. Schlussbemerkungen

4. Quellen- und Literaturverzeichnis

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Wirken des römischen Statthalters Gaius Verres auf Sizilien in den Jahren 73–71 v. Chr. Im Fokus steht dabei die Analyse der Getreideverwaltung (res frumentaria), um aufzuzeigen, wie Verres durch fiskalpolitische Manipulationen und rechtliche Willkür die Provinz ausbeutete und die lokale Landwirtschaft in den Ruin trieb.

  • Grundlagen der römischen Provinzialverwaltung
  • Strukturen und Mechanismen der Getreidesteuern (Zehntgetreide)
  • Die fiskalpolitische Bereicherung durch Kauf- und Schätzpreisgetreide
  • Auswirkungen der verrinischen Amtsführung auf die sizilianische Bevölkerung

Auszug aus dem Buch

2.1 Das frumentum decumanum

Ciceros Urteil lautet, dass Verres vor allem mit dem Zehntgeschäft zum Nachteil Roms enorme Gewinne gemacht habe. Zu diesem Zweck verbündete er sich einerseits inoffiziell mit den decumani und beseitigte andererseits durch sein Verordnungsrecht (ius edicendi) die Schutzmaßnahmen, die die lex Hieronica den Gutsbesitzern und Landwirten einräumte. Alle bisherigen Statthalter hatten die lex Hieronica als gültiges Recht anerkannt und auch der Nachfolger des Verres, Lucius Metellus, hielt sich wieder an sie. Indem Verres gegen sie verstieß, unterwarf er die Landwirte der Willkür seiner Helfer, die im Namen von Zehntpächtern (nomine decumanorum) drei Jahre die Provinz für ihn ausbeuteten, wie zum Beispiel der Quintus Apronius.

Um den willfährigen decumani eine größtmögliche Handlungsfreiheit zu gewähren, erließ Verres ein Edikt, in dem er festlegte, dass es in ihrem Ermessen lege, die Höhe der Steuerschuld zu bestimmen, und dass die einheimischen Behörden gegebenenfalls zwangsweise die festgesetzte Getreidemenge eintreiben sollten, ohne diese wie bei einem sonst zustande gekommenen Vertrag (pactio) zwischen den beiden Parteien auszumessen. Zwar hatte der Landwirt die Möglichkeit, vor einem sog. Rekuperatorengericht Klage zu erheben, doch während früher die Beweislast beim decumanus lag, musste nun der arator darlegen, dass ihm Unrecht geschehen sei. Zudem ging nun das strittige Getreidegut direkt an den Zehntpächter, wohingegen er zuvor nur ein Pfand nehmen durfte.

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Person des Gaius Verres ein und erläutert die Bedeutung von Ciceros Kornrede als zentrale Quelle für die Untersuchung der sizilianischen Provinzialverwaltung.

1. Die römische Provinzialverwaltung auf Sizilien in der späten Republik: Das Kapitel skizziert die administrative Organisation der ersten römischen Provinz sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der lokalen Steuer- und Landwirtschaftsstruktur.

2. Die Rolle des Verres bei der res frumentaria: Hier werden die verschiedenen Getreideabgaben, von der Zehntsteuer bis hin zu speziellen Kauf- und Schätzpreisregelungen, analysiert, durch die Verres seine persönliche Bereicherung vorantrieb.

2.1 Das frumentum decumanum: Dieser Abschnitt beleuchtet, wie Verres die etablierten Schutzrechte der Landwirte außer Kraft setzte, um den Zehntpächtern eine willkürliche Ausbeutung zu ermöglichen.

2.2 Das frumentum emptum oder das frumentum imperatum: Hier wird der Missbrauch von staatlich angeordneten Getreideaufkäufen thematisiert, bei denen der Statthalter Gelder für sich beanspruchte und die Gemeinden übervorteilte.

2.3 Das frumentum in cellam oder das frumentum aestimatum: Das Kapitel untersucht die Manipulationen bei den für den eigenen Haushalt bestimmten Getreidelieferungen durch unzulässige Schätzpreise.

2.4 Die Folgen der verrinischen Steuerpolitik: Die ökonomischen Auswirkungen, insbesondere der Ruin der Landwirte und die einsetzende Landflucht, werden als direkte Konsequenzen der Amtsführung des Verres dargestellt.

3. Schlussbemerkungen: Zusammenfassend wird das Fazit gezogen, dass die fiskalpolitische Willkür des Verres nicht nur die Provinz Sizilien wirtschaftlich schädigte, sondern auch die Lebensmittelversorgung Roms gefährdete.

4. Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primärquellen und der einschlägigen fachwissenschaftlichen Literatur zur römischen Geschichte und Provinzialverwaltung.

Schlüsselwörter

Gaius Verres, Sizilien, römische Provinzialverwaltung, res frumentaria, Cicero, Verrinen, Getreidesteuer, frumentum decumanum, decumani, Steuersystem, Landwirtschaft, Antike, Provinzialpolitik, Korruption, Republik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die Statthalterschaft des Gaius Verres auf Sizilien (73–71 v. Chr.) und konzentriert sich dabei speziell auf dessen Missbrauch der Getreideverwaltung (res frumentaria).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Mittelpunkt stehen die römische Provinzialverwaltung, das antike Steuersystem Siziliens, die Ausbeutungsmechanismen eines römischen Statthalters sowie die ökonomischen Folgen für die ansässigen Landwirte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, anhand historischer Quellen aufzuzeigen, wie Verres durch gezielte administrative Manipulationen und den Bruch mit der lex Hieronica sowohl sich selbst bereicherte als auch die Provinz in die Krise stürzte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die primär auf den Reden des Marcus Tullius Cicero gegen Verres (Verrinen) basiert und diese durch moderne fachwissenschaftliche Forschungsliteratur kritisch reflektiert und kontextualisiert.

Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Provinzialverwaltung und die detaillierte Untersuchung der drei Getreideabgabentypen: Zehntgetreide, Kaufgetreide und Schätzpreisgetreide, sowie deren fatalen Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Gaius Verres, Sizilien, Provinzialverwaltung, Getreidezehnt, Korruption, römische Republik und Ciceros Kornrede beschreiben.

Welche Rolle spielt die "lex Hieronica" in diesem Zusammenhang?

Die lex Hieronica war die geltende Steuerordnung auf Sizilien. Verres untergrub ihre Schutzwirkung durch sein eigenes Verordnungsrecht, um die Landwirte der Willkür der von ihm eingesetzten Zehntpächter auszusetzen.

Was passierte mit Verres nach seiner Statthalterschaft?

Aufgrund der erdrückenden Beweislast, die Cicero gegen ihn gesammelt hatte, floh Verres vor dem Urteil ins Exil, wo er schließlich 43 v. Chr. während der Proskriptionen verstarb.

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Details

Title
Die Statthalterschaft des Verres auf Sizilien unter besonderer Berücksichtigung der res frumentaria
College
University of Rostock
Grade
2,0
Author
Sophia Gerber (Author)
Publication Year
2006
Pages
17
Catalog Number
V62882
ISBN (eBook)
9783638560412
ISBN (Book)
9783656790983
Language
German
Tags
Statthalterschaft Verres Sizilien Berücksichtigung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sophia Gerber (Author), 2006, Die Statthalterschaft des Verres auf Sizilien unter besonderer Berücksichtigung der res frumentaria, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62882
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