Mit der am 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung installierte der Gesetzgeber ein neues einheitliches Insolvenzrecht in Deutschland. Neben den Änderungen zur Unternehmensinsolvenz wurde erstmals ein Regelinstrumentarium geschaffen, dass auch Verbrauchern unter Befreiung von ihren (verbliebenen) Verbindlichkeiten einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht: die Verbraucherinsolvenz.
Ziel der Einführung des Neunten Teils der InsO war es zum einem den besonderen Bedürfnissen verschuldeter „Verbraucher“ Rechnung zu tragen und zum anderen galt es die Gerichte durch eine Förderung außergerichtlicher Einigungen und durch weit reichende Verfahrensvereinfachungen vor übermäßigen Belastungen durch Verbraucherinsolvenzverfahren zu bewahren.
Die aktuellen Fallzahlen zeigen die Relevanz für die Rechtspraxis. So ist einem Bericht des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen unvermindert zunimmt: 2005 haben 68.898 Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragt; bei einer Forderungssumme von knapp 13 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 40,3 %.
Nach nunmehr siebenjähriger Anwendungszeit und einiger Änderungen am Gesetz3wollen die Diskussionen um die InsO nicht abebben. Im Fokus der Diskussion steht oftmals der so genannte Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei dem Nullplan handelt es sich um einen Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner die Gläubiger um einen vollständigen Verzicht ihrer Forderungen ersucht. Diskutiert wird u. a. über die generelle Zulässigkeit eines solchen Nullplans.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es nunmehr, sowohl eine gewisse Struktur in die Diskussion um einen solchen Nullplan in der Verbraucherinsolvenz zu bringen als auch dessen Bedeutung für das eigentliche Verfahren herauszustellen. Dabei erweist es sich als hilfreich, zunächst einen Überblick über das eigentliche Verfahren der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung zu geben, um anschließend eine zielgerichtete Analyse abgeben zu können.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
2.1 Betroffener Personenkreis
2.2 Die drei Stufen der Verbraucherinsolvenz
2.2.1 Außergerichtliche Schuldenbereinigung
2.2.2.1 Form des Plans
2.2.2.2 Inhalt des Plans
2.2.2.3 Verfahrensgang und Wirkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch
2.2.2.4 Aktuelle Bedeutung für die Praxis
2.2.2 Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
2.2.2.1 Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens
2.2.2.2 Gang des Schuldenbereinigungsverfahrens
2.2.2.3 Wirkung des gerichtlichen Verfahrens
2.2.2.4 Aktuelle Bedeutung für die Praxis
2.2.3 Vereinfachtes Verfahren
2.3 Die Restschuldbefreiung
2.3.1 Das Zulassungsverfahren
2.3.2 Die Wohlverhaltensperiode
2.3.3 Entscheidung über Erteilung der Restschuldbefreiung
3 Der Nullplan in der Verbraucherinsolvenz
3.1 Der Begriff des Nullplans
3.2 Die Zulässigkeit eines Nullplans – Divergierende Rechtsprechung
3.3 Der Nullplan in den Verfahrensstufen der Verbraucherinsolvenz
3.4 Der Nullplan in der Verbraucherinsolvenz – Abschließende Würdigung
4 Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Diskussion um den sogenannten Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zu strukturieren und dessen Bedeutung für das eigentliche Insolvenzverfahren sowie die Restschuldbefreiung herauszuarbeiten.
- Systematische Darstellung der Verfahrensstufen der Verbraucherinsolvenz.
- Analyse des Rechtsbegriffs des Nullplans im Kontext der Insolvenzordnung.
- Untersuchung der divergierenden Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Nullplänen.
- Bewertung der Rolle des Nullplans im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
- Diskussion der Interessenlage von Schuldnern und Gläubigern bei vollständigen Forderungsverzichten.
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Begriff des Nullplans
Der Begriff des Nullplans ist in der InsO gesetzlich nicht kodifiziert. Vielmehr stellt er einen Rechtsbegriff dar, der durch die Praxis geprägt wurde.
Bei dem Nullplan handelt es sich um einen Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner den Gläubigern einen vollständigen oder nahezu vollständigen Verzicht ihrer Forderungen anbietet bzw. zumutet: Wenn ein Schuldner nicht erwarten kann, innerhalb der 6-Jahres-Frist der Restschuldbefreiung ein über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehendes Einkommen zu erzielen, muss er einen Plan vorlegen, in dem er seine Gläubiger im Ergebnis ersucht, auf ihre Forderungen zu verzichten.74
Die Frage des Nullplans erlangt in den drei zuvor genannten Stufen des Verbraucherinsolvenzverfahrens seine Bedeutung dadurch, dass die Zulässigkeit und Rechtfertigung eines Nullplans insbesondere im Zusammenhang mit der Forderung des § 305 I Nr. 4 2 Hs. InsO nach einer angemessenen Schuldenbereinigung diskutiert wird.
In diesem Zusammenhang wird in der Literatur mehrmals auf das Instrumentarium eines flexiblen Nullplans abgestellt. Darunter versteht man einen Plan eines zurzeit einkommenslosen Schuldners, der den Gläubigern zumindest die Chance lässt, an künftigem, von dem Schuldner ernsthaft anzustrebendem Einkommen teilzuhaben.75
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Einführung der Verbraucherinsolvenz durch die Insolvenzordnung, thematisiert die steigenden Fallzahlen und stellt den Nullplan als zentralen Streitpunkt der aktuellen rechtlichen Diskussion vor.
2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über den anspruchsberechtigten Personenkreis, die dreistufige Verfahrensstruktur sowie das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung.
3 Der Nullplan in der Verbraucherinsolvenz: Hier werden der Begriff des Nullplans, die kontroversen gerichtlichen Entscheidungen dazu sowie die Zulässigkeit und Wirkung des Nullplans in den verschiedenen Verfahrensstufen detailliert analysiert.
4 Ausblick: Der Ausblick bewertet die bisherigen Erfahrungen mit der Verbraucherinsolvenz und diskutiert aktuelle politische Reformüberlegungen zur Differenzierung zwischen verschiedenen Schuldnerkategorien.
Schlüsselwörter
Verbraucherinsolvenz, Insolvenzordnung, Nullplan, Restschuldbefreiung, Schuldner, Gläubiger, Schuldenbereinigungsplan, außergerichtliche Einigung, gerichtliches Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Privatautonomie, Insolvenzrecht, Wohlverhaltensperiode, Prozesskostenhilfe, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik des sogenannten Nullplans innerhalb des deutschen Verbraucherinsolvenzverfahrens und beleuchtet dessen rechtliche Einordnung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Verfahrensabläufe der Verbraucherinsolvenz, die Restschuldbefreiung sowie die streitige Frage, ob ein Plan, der keinen Forderungsverzicht der Gläubiger vorsieht, zulässig ist.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, eine systematische Struktur in die fachliche Diskussion über den Nullplan zu bringen und seine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren und die Interessen der Beteiligten aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine systematische juristische Analyse des Gesetzestextes der Insolvenzordnung unter Einbeziehung relevanter Fachliteratur und der divergierenden Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung des Verfahrensablaufs der drei Stufen der Verbraucherinsolvenz und eine intensive Auseinandersetzung mit der Zulässigkeit des Nullplans in Theorie und Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Verbraucherinsolvenz, Nullplan, Restschuldbefreiung, Schuldner, Gläubiger sowie die rechtliche Zulässigkeit im Kontext der Insolvenzordnung.
Warum ist der Begriff des Nullplans juristisch so umstritten?
Der Begriff ist gesetzlich nicht kodifiziert und kollidiert bei vielen Juristen mit dem gesetzlichen Ziel der Gläubigerbefriedigung, da ein Nullplan faktisch keinen Werterhalt der Forderungen bietet.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Nullplans in der zukünftigen Praxis?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein generelles Verbot des Nullplans nicht gerechtfertigt ist, wenngleich er einräumt, dass solche Pläne in der Praxis oft zu einem bloßen Formalismus degenerieren.
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- Michael Wohlatz (Author), 2006, Der Nullplan im Verbraucherinsolvenzplan, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62906