Die Frage von staatlichem Unrecht und wer haftend dafür eintritt wurde im Laufe der Geschichte stark unterschiedlich beurteilt. Die enge Verknüpfung dieser Frage mit dem Staatsbegriff und ihre wechselnde Beantwortung durch den Gesetzgeber sind geeignet, ein erhellendes Licht auf das jeweilige Staatsverständnis und seine praktischen Konsequenzen zu werfen. Im Zusammenhang damit wird auch deutlich, wie man das Verhältnis des Staates zu seinen Dienern und Bürgern beurteilte.
Die Kodifizierung des deutschen Staatshaftungsrechts hat eine über zweihundertjährige Geschichte. Nichtsdestoweniger ist das Staatshaftungsrecht bis heute in mancherlei Hinsicht mangelhaft.
Es ist unübersichtlich, da weitgehend gewohnheitsrechtlich und richterrechtlich entstanden. Es ist dogmatisch schon durch seine Zwitterstellung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht mißlungen. Zudem gilt es als unvollständig, unsystematisch, antiquiert und kompliziert , vielen Reformversuchen zum Trotz.
Diese Arbeit versucht hierfür Gründe aufzuzeigen und die Entwicklung aus historischer Sicht verständlich zu machen. Sie beschäftigt sich mit der mittelbaren Staatshaftung und beschränkt sich dabei auf das materielle Amtshaftungsrecht. Richterliche Haftung soll nur am Rande erwähnt werden. Die Haftung von Beliehenen und Personen, die aufgrund einer öffentlichen Konzession selbständig tätig werden, wie Notare, Ärzte und Anwälte, wird nicht behandelt.
Zum besseren Verständnis werden Begriffserklärungen und grundsätzliche Überlegungen zum Amtshaftungsrecht den geschichtlichen Ausführungen vorangestellt.
Um einzelne Themenkreise nicht auseinanderreißen zu müssen wird nicht nur chronologisch vorgegangen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung und Einführung
1.) Begriffe
2.) Mögliche Haftungsmodelle
3.) Welche Motive bestimmen die gesetzgeberischen Überlegungen
ll. Kurzer Abriß der geschichtlichen Entwicklung bis zum PrALR
B. Die Entwicklung bis zum PrALR
1. Griechischer Stadtstaat und Rom der Antike
ll. Deutschland, Mittelalter und Neuzeit
C. Staatshaftung 1794-1949
I. Beamtenhaftung nach der „Mandatstheorie“
1.) Beamtenhaftung nach der Mandatstheorie
2.) Außergesetzliche Regelungen (gemeines Recht)
3.) Sonderproblem des zurechenbaren Verschuldens bei Richtern
4.) Wirkung des ALR
ll. Das Dienstverhältnis wird allmählich öffentlich-rechtlich
1.) Verschiedene Entwürfe der Lehre
2.) Welchen Weg nimmt die herrschende Meinung?
3.) Mischkonstruktionen zwischen öffentlichem und Privatrecht
4.) Die Folgerung vom öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf die Amtshaftung
5.) Weitere Entwicklung
lll. Das Ringen um die Anerkennung der Amtshaftung
IV. Die Juristentage 1867-71
V. Die Einführung des BGB und sonstige Gesetzgebung
1.) Das BGB
2.) Weitere Gesetzeswortlaut
VI. Amtshaftung im Führerstaat 1933-45
VII. Die Schaffung des Art. 34 GG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des deutschen mittelbaren Staatshaftungs- bzw. Amtshaftungsrechts, um die dogmatischen Defizite und die Zwitterstellung zwischen Zivil- und öffentlichem Recht verständlich zu machen. Ziel ist es, die Gründe für die komplexe und oft als unbefriedigend empfundene Ausgestaltung des Haftungsrechts durch die Untersuchung des historischen Staatsverständnisses und der legislativen Motive aufzuzeigen.
- Entwicklung des Haftungsbegriffs von der Antike bis zum Grundgesetz
- Einfluss der „Mandatstheorie“ auf die Beamtenhaftung
- Konfliktlinien zwischen privatrechtlicher Konstruktion und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung
- Diskussionen auf den Juristentagen und der Einfluss des Liberalismus
- Ideologische Vereinnahmung des Beamtenverhältnisses im Nationalsozialismus
Auszug aus dem Buch
Die geschichtliche Entwicklung des mittelbaren Amtshaftungsrechts
Die Frage von staatlichem Unrecht und wer haftend dafür eintritt wurde im Laufe der Geschichte stark unterschiedlich beurteilt. Die enge Verknüpfung dieser Frage mit dem Staatsbegriff und ihre wechselnde Beantwortung durch den Gesetzgeber sind geeignet, ein erhellendes Licht auf das jeweilige Staatsverständnis und seine praktischen Konsequenzen zu werfen. Im Zusammenhang damit wird auch deutlich, wie man das Verhältnis des Staates zu seinen Dienern und Bürgern beurteilte.
Die Kodifizierung des deutschen Staatshaftungsrechts hat eine über zweihundertjährige Geschichte. Nichtsdestoweniger ist das Staatshaftungsrecht bis heute in mancherlei Hinsicht mangelhaft.
Es ist unübersichtlich, da weitgehend gewohnheitsrechtlich und richterrechtlich entstanden. Es ist dogmatisch schon durch seine Zwitterstellung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht mißlungen. Zudem gilt es als unvollständig, unsystematisch, antiquiert und kompliziert, vielen Reformversuchen zum Trotz.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung und Einführung: Einführung in die Problematik staatlichen Unrechts und die historische Dimension der Kodifizierung des Staatshaftungsrechts.
ll. Kurzer Abriß der geschichtlichen Entwicklung bis zum PrALR: Skizzierung der Entstehung des modernen Beamtentums und des Staates als Rechtspersönlichkeit.
B. Die Entwicklung bis zum PrALR: Untersuchung der antiken und mittelalterlichen Wurzeln, in denen eine Haftung des Staates noch nicht denkbar war.
C. Staatshaftung 1794-1949: Umfassende Analyse der Beamtenhaftung von der Mandatstheorie im Preußischen Allgemeinen Landrecht bis zur Etablierung des Art. 34 GG.
Schlüsselwörter
Amtshaftung, Staatshaftung, Beamtenhaftung, Mandatstheorie, Rechtsgeschichte, öffentliches Recht, Privatrecht, Zwitterstellung, Haftungssubjekt, Schadensersatz, Rechtsstaat, deutsche Rechtsgeschichte, Grundgesetz, Gesetzgebung, Dogmatik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung des materiellen mittelbaren Amtshaftungsrechts in Deutschland und dessen dogmatischen Hintergründen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit fokussiert auf das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Beamten, die Entwicklung der Haftungssubjekte sowie den Einfluss privatrechtlicher Dogmen auf das öffentliche Recht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die historische Herkunft der aktuellen Unübersichtlichkeit und Systematik des Amtshaftungsrechts durch eine Untersuchung seiner Entwicklung von der Antike bis zum Grundgesetz verständlich zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine historische Analyse, die nicht rein chronologisch vorgeht, sondern thematische Entwicklungen, etwa die der Mandatstheorie oder der juristischen Lehrmeinungen, nachzeichnet.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Entwicklung der Beamtenhaftung von den ersten gesetzlichen Regelungen wie dem PrALR über die Juristentage des 19. Jahrhunderts bis hin zur Bedeutung des BGB und der Verfassungsgarantie des Art. 34 GG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Amtshaftung, Staatshaftung, Mandatstheorie, Zwitterstellung, Rechtsgeschichte und das Verhältnis von öffentlichem zu privatem Recht.
Warum galt das Beamtendienstverhältnis als „Zwitter“?
Es entwickelte sich eine Mischkonstruktion aus privatrechtlichem Dienstvertrag und öffentlich-rechtlicher Untertanenpflicht, um den Beamten sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber dem Bürger haftungsrechtlich einzuordnen.
Wie wurde die Amtshaftung im „Führerstaat“ ideologisch angepasst?
Man versuchte, die Dogmatik ideologischen Wünschen anzupassen, indem man ein Treueverhältnis des Beamten zum Führer konstruierte, wobei die praktische juristische Anwendbarkeit unter den Vorzeichen einer Einheit von Führer, Reich und Volk jedoch litt.
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- Christian Schulz (Author), 1998, Die geschichtliche Entwicklung des mittelbaren Amtshaftungsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6296