Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung im Rahmen eines Organisations- und Personalentwicklungsprozesses


Mémoire (de fin d'études), 2006

176 Pages, Note: 1,0


Extrait


I. Inhaltsverzeichnis

Prolog

II. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Hintergründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe
2.1 Die „leeren Kassen“
2.2 Das steigende „Fallaufkommen“ speziell im Bereich der Erziehungshilfen
2.3 Die „versäulte“ Jugendhilfestruktur
2.4 Der Leistungsberechtigte und seine Stellung als Rechtssubjekt
2.5 Die Individualisierung
2.6 Zwischenfazit

3. Die theoretischen und konzeptionellen Wurzeln der Sozialraumorientierung
3.1 Die Gemeinwesenarbeit
3.2 Die lebensweltorientierte Jugendhilfe
3.3 Die Dienstleistungsorientierung
3.4 Die Verwaltungsmodernisierung/ Das „Neue Steuerungsmodell“
3.5 Zwischenfazit

4. Die Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe
4.1 Der Sozialraum
4.2 Die methodischen Grundsätze der Sozialraumorientierung
4.2.1 Kundenorientierung und Partizipation
4.2.2 Ressourcenorientierung
4.2.3 Flexibilisierung der Hilfen
4.2.4 Kooperation und Vernetzung
4.2.5 Prävention
4.2.6 Zwischenfazit
4.3 Die Tätigkeitssegmente der sozialraumorientierten Arbeit
4.3.1 Fallspezifische Arbeit
4.3.2 Fallübergreifende Arbeit
4.3.3 Fallunspezifische Arbeit
4.4 Die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen der Implementierung sozialraumorientierter Konzepte
4.4.1 Die Bildung von Sozialräumen
4.4.2 Die Unterstützung durch politische Beschlüsse
4.4.3 Eine auf den Sozialraum ausgerichtete „Infrastruktur (-politik)“
4.4.4 Ein „kooperatives Miteinander“ zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie das erforderliche Fundament
4.4.5 Ein „vernetztes Arbeiten“ auf allen Ebenen der Jugendhilfe sowie entzerrte Verantwortungssphären
4.4.6 Eine angepasste, regelmäßige Personalentwicklung
4.4.7 Eine Führungskraft mit weitreichenden Schlüsselqualifikationen
4.4.8 Zwischenfazit

5. Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget
5.1 Die Gestaltung sozialraumorientierter Finanzierungsformen
5.2 Die mit der Einführung von Sozialraumbudgets verbundenen Intentionen
5.2.1 Eine „Unabhängigkeit“ von „Fällen“ für freie Träger
5.2.2 Die Förderung eines Eigeninteresses der freien Träger an flexiblen, präventiven und „niedrigschwelligen“ Hilfen
5.2.3 Die Entfaltung fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit
5.2.4 Mehr Fachlichkeit im Hilfeplanverfahren
5.2.5 Eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes
5.2.6 Finanzielle Vorteile
5.3 Die Überprüfung der fachlichen Intentionen aus dem nüchtern-distanzierten Blickwinkel der Juristen
5.3.1 „Rechtsansprüche sind immer budgetsprengend“
5.3.2 Das „Wunsch- und Wahlrecht“ sowie die „Trägerpluralität“ müssen gewährleistet sein
5.3.3 Ein „Fall“ darf nicht im „Feld“ verloren gehen
5.3.4 Die leistungsrechtlichen Beziehungen müssen als solche erkenntlich bleiben
5.4 Zwischenfazit

6. Praktische Realisierungen sozialräumorientierter Projekte
6.1 Das Bundesmodellprojekt INTEGRA
6.2 Das Umbauprojekt der Stadt Stuttgart
6.3 Das Bundesmodellprojekt in der Stadt Celle
6.4 Das Bundesmodellprojekt im Landkreis Tübingen
6.5 Erste Resultate und Erkenntnisse aus der Praxis

7. Die Ausgangslage und Vorgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich
7.1 Die strukturelle und fachliche Ausgangslage
7.2 Die „Vorgeschichte“ der Reformbestrebungen

8. Der Organisations- und Personalentwicklungsprozess im Landkreis Aurich
8.1 Das Kooperations- und Weiterbildungsprojekt mit der Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven
8.1 Das Kooperations- und Weiterbildungsprojekt mit der Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven
8.1.1 Die Rahmenbedingungen der Kooperation
8.1.2 Der Themeneinstieg
8.2 Das Steuerungselement „Lenkungsgruppe“
Abbildung 4: 8.3 Die Themenschwerpunktveranstaltung: „Case Management“
8.3 Die Themenschwerpunktveranstaltung: „Case Management“
8.4 Die träger- und fallübergreifende Evaluation der ambulanten Jugendhilfen

9. Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung
9.1 Einstieg in die Materie: Problemumriss und Zielsetzung
9.2. Die Sozialraumanalyse im Rahmen eines interdisziplinären Fach- und Praxisprojektes der Fachhochschule
9.3 Exkurs: Projektende - Projektbeginn - Planung des weiteren Vorgehens
9.4 Die „interne“ Kommunikationsplattform „Dienstbesprechung“
9.5 Die Einbindung der Trägerlandschaft
9.6 Die Leitsätze als Grundlage der sozialraumorientierten Kooperationsarbeit
9.7 Das „sozialraumorientierte“ Hilfeplanverfahren nach § 36 (2) KJHG
9.8 Die Bildung der Sozialräume im Landkreis Aurich
9.9 Die indikatorengestützte Personalbemessung
9.9.1 Die Auswahl „personalbeeinflussender“ Kennzahlen
9.9.2 Die Datenerhebung
9.9.3 Das Berechnungsverfahren
9.9.4 Zwischenfazit
9.10 Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget
9.10.1 Die geplanten Rahmenbedingungen
9.10.2 Das voraussichtliche Verfahren der Budgetgestaltung
9.10.3 Grundsatzüberlegungen geeigneter Kontroll-, Einfluss- und Anreizsysteme
9.10.4 Zwischenfazit
9.11 Vom Sozialraumbudget zum Sozialraumteam - die Organisationsstruktur einer sozialräumlichen und budgetierten Kooperationsarbeit
9.11.1 Die Planungs- und Steuerungsgruppe
9.11.2 Die Stabstellen „Qualitätsentwicklung“ und „Internes Controlling/ Budgetverwaltung“
9.11.3 Die Sozialraumteams
9.11.4 Die Sozialraumkonferenzen
9.11.5 Zwischenfazit
9.12 Die Qualitätsentwicklung und -sicherung

10. Einschätzung des sozialraumorientierten „Modernisierungsweges“ im Landkreis Aurich
10.1 Die Methodik der Sozialraumbildung
10.2 Das Verhältnis zu den politischen Gremien
10.3 Die sozialraumorientierte Arbeits- und Organisationsstruktur
10.4 Die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Kooperation mit den freien Trägern
10.5 Die interne und externe Kooperations- und Netzwerkarbeit
10.6 Die „Entzerrung“ der Verantwortungssphären
10.7 Die Bedeutung und Wirkung der Personalentwicklung
10.8 Der landkreisspezifische Führungsstil
10.9 Die Grundsatzüberlegungen des budgetierten Sozialraumkonzeptes
10.10 Die Potentiale des indikatorengestützten Personalbemessungssystems
10.11 Die Orientierung am „Celler-Modell“
10.12 Die Funktionalität der externen Prozessbegleitung durch die Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven

11. Perspektivische Empfehlungen für eine erfolgsversprechende Umsetzung der Sozialraumorientierung im Landkreis Aurich
11.1 Mittels prozessbegleitender Fachcontrollingverfahren die (potentiellen) Zielgruppen erreichen
11.2 Einen kommunalpolitischen „Rückhalt“ und „Willen“ erzeugen
11.3 Das Beharrungsvermögen überwinden, um eine Sozialraumpräsens des Sozialen Dienstes zu garantieren
11.4 Die zukünftige „Kooperationsarbeit“ mittels konkreter Ziele besiegeln und die gemeinschaftlichen Qualitätsstandards multifunktional nutzen
11.5 Weitreichende Kooperationsbereitschaften herstellen
11.6 Innerbetrieblich klare Verantwortungsstrukturen schaffen
11.7 Die Fachkräfte informieren, motivieren und qualifizieren
11.8 Mit Hilfe „zweier“ Teamleiter die negativen Effekte des laissez-fairen Führungsstils beheben
11.9 Durch den Aufbau verlässlicher Steuerungs- und Kontrollinstrumente einen Paradigmenwechsel vom „Sparen“ zur „Fachlichkeit“ sicherstellen
11.10 Mit Hilfe des indikatorengestützten Personalbemessungssystems praxisrelevante Erkenntnisse generieren und zweckgerichtete Konsequenzen folgen lassen
11.11 Den Blick auf „Andere“ wagen
11.12 Die Unterstützungspotentiale der Fachhochschule kompensieren

12. Ist der „Weg“ das „Ziel“ ?

IV. Anhang
Anlage 1: Budgetvarianten der Leistungsarten in der Erziehungshilfe
Anlage 2: Gegenüberstellung der Grunddaten und Gremienstruktur der Praxismodelle Stuttgart, Celle und Tübingen
Anlage 2: Gegenüberstellung der Grunddaten und Gremienstruktur der Praxismodelle Stuttgart, Celle und Tübingen
Quelle: in Anlehnung an: Wohlfahrt (2005), S. 33Anlage 3: Leitsätze und Zielüberlegungen des Bundesmodellprojektes INTEGRA
Anlage 3: Leitsätze und Zielüberlegungen des Bundesmodellprojektes INTEGRA
Anlage 4: Quadratmeter, Einwohnerzahlen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren pro Gemeinde im Landkreis Aurich
Anlage 5: Organigramm des Jugendamtes Aurich
Anlage 6: Entwicklung der Fallzahlen ambulanter Erziehungshilfen und Heimpflegekinder im Landkreis Aurich seit 1999 (exkl. 2002 - 2004)
Anlage 6: Entwicklung der Fallzahlen ambulanter Erziehungshilfen und Heimpflegekinder im Landkreis Aurich seit 1999 (exkl. 2002 - 2004)
Anlage 7: Hilfeplanverfahren nach § 36 (2) KJHG im Landkreis Aurich
Anlage 8: Regeln zur Sicherung der Vertrauensbasis für alle Projektbeteiligten des Kooperations- und Weiterbildungsprojektes
Anlage 9: Die der Evaluation ambulanter Jugendhilfen des Landkreises Aurich zugrundeliegenden Indikatoren, gegliedert nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Anlage 10: Datenkatalog der Sozialraumanalyse im Landkreis Aurich
Anlage 11: Leitsätze der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich
Anlage 12: Graphische Darstellung des Fallaufkommens im Verhältnis zwischen Norden und Aurich
Anlage 13: Beispiel der Datentransformation anhand des Kriteriums „Anzahl der Personen unter 18 Jahren“
Anlage 13: Beispiel der Datentransformation anhand des Kriteriums „Anzahl der Personen unter 18 Jahren“
Anlage 14: Die „arbeitsstrukturelle Stellung“ des Sozialraumteams im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 (2)
Anlage 15: Standardisiertes Instrument der einzelfallbezogenen Endauswertung zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Aurich
Anlage 15: Standardisiertes Instrument der einzelfallbezogenen Endauswertung zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Aurich
Anlage 16: Sozialraumspezifische Korrelationszusammenhänge sowie Verhältnismäßigkeiten der sozialstrukturellen und interventionsbezogenen Indikatoren im Landkreis Aurich
Anlage 17: Fallaufkommen stationärer Hilfen im Vergleich zwischen Norden und Aurich, ohne und mit Berücksichtigung sozialstruktureller Belastungen

V. Literaturverzeichnis

VI. Danksagung

II. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Struktur des Landkreises Aurich unter Berücksichtigung der gemeindespezifischen Einwohnerdichte je km²

Abb. 2: Prozentuales Verhältnis der Kinder- und Jugendhilfen im Landkreis Aurich

Abb. 3: Überblick des Organisations- und Personalentwicklungsprozesses

Abb. 4: Organisations- und Kooperationsstruktur der Lenkungsgruppe

Abb. 5: „Arbeitsschema des weiteren Vorgehens“

Abb. 6: Vereinfachte Darstellung eines „sozialraumorientierten“ Hilfsplanverfahrens nach § 36 (2) KJHG im Landkreis Aurich

Abb. 7: Sozialräume im Landkreis Aurich

Abb. 8: Gruppierungshierarchie der geplanten Gremienstrukturen im Landkreis Aurich

Tab. 1: Berechnungsausschnitt der indikatorengestützten Personalbemessung „Anzahl der Personen unter 18 Jahren“

Tab. 2: Berechnungsausschnitt der indikatorengestützten Personalbemessung „Gesamtindexberechnung“

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Prolog

Reformen

„Nur am Rand des Baumes,

nur außen an seiner Rinde bildet sich Neues.

Innen ist jeder Stamm

hart, unveränderlich und traditionell.

Außen besteht Kontakt,

zur Umgebung, zur Biologie, Materie,

zu umherfliegenden Insekten, Fliegen,

Bienen und Schmetterlingen.

Alle mischen mit beim Werden

der Außenhaut eines Baumes.

So atmet der Baum

an seinem äußersten Ring

die Liebe, Leidenschaft und Zärtlichkeit

der Berührenden und wird selbst

zu einem Berührten.

Nur von außen kommen Reformen.

Die Kunst besteht darin,

sie ins Innere zu tragen,

fest, doch nie steinhart zu werden,

sicher, doch nicht sicher zu sein,

tragend, doch nie eisern zu werden.“

Gisela Forster

1. Einleitung

Bereits seit einigen Jahren steht die Kinder- und Jugendhilfe vor der komplexen Herausforderung, dem Spannungsverhältnis zwischen einer Erosion der finanziellen Haushaltlage einerseits und steigender qualitativer und quantitativer „Auftragslage“ andererseits gerecht werden zu müssen. Maßgeblich im Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ (§§ 27 ff. SGB VIII)[1] werden effiziente und effektive Arbeits- und Organisationsstrukturen immer notwendiger, um den rechtlichen Vorgaben und fachlichen Zielen entsprechen zu können.[2] Vor dem Hintergrund dieses wachsenden Reformdrucks und der einhergehenden Suche nach einem zweckdienlichen, konzep-tionellen Ansatz, kristallisierten sich die Gestaltungsprinzipien der „Sozialraum-orientierung“ als favorisierte „Lösungsstrategien“ heraus.

Hinter der Leitvokabel „Sozialraumorientierung“ verbergen sich vielfältige sowohl innovative als auch „wiedergeborene“[3] methodische Grundsätze und Tätigkeits-segmente, die tiefgreifende, fachliche, strukturelle und organisatorische Um- bzw. Neuausrichtungen implizieren. In jüngster Zeit wird die „geographisch ausgerichtete Handlungsperspektive“ darüber hinaus unter dem Schlagwort „Sozialraumbudgets“ mit finanziellen Modifikationen verbunden.

Dem allgemeinen Reformfluss folgend begab sich vor rund vier Jahren auch der Landkreis Aurich im Rahmen eines mehrfunktional-vernetzen Organisations- und Personalentwicklungsprozesses auf den Weg zur Sozialraumorientierung. Program-matischer Anspruch war es, speziell im Bereich der Erziehungshilfen dank sozial-raumorientierter Arbeits-, Organisations- und Finanzierungsstrukturen die isolierten Handlungslogiken des professionellen und bürokratischen Systems auf „einen Nen-ner“ zu bringen, um perspektivisch über qualifizierte, effiziente und kostengünstige Versorgungs- und Handlungsstrategien zu verfügen.

Mit der vorliegenden Arbeit wird das Ziel verfolgt, die hinter dem „Weg des Land-kreises Aurich zur Sozialraumorientierung“ stehenden fachlichen, strukturellen, organisatorischen sowie finanziellen Modifikationen und Vorgehensweisen im Hinblick auf die bevorstehende Praxiseinführung zu eruieren und kritisch zu re-flektieren. Analysegrundlagen bilden dafür zum einen die fachtheoretisch akzen-tuierten Implementierungsvoraussetzungen eines budgetgestützten Sozialraum-konzeptes, zum Anderen die landkreisspezifischen Zielsetzungen. Dabei geht es betont nicht darum, die Realisierbarkeit der konzeptionellen Ansätze in Frage zu stellen, sondern vielmehr anhand der bilanzierten Erkenntnisse perspektivische Empfehlungen für eine erfolgsversprechende Umsetzung zu bieten.

Als Einstieg in die Grundlagenmaterie werden zu Beginn dieser Arbeit die Hinter-gründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Ziel dieser Darstellung ist es, anhand des aktuellen Problemumrisses die an das Sozialraum-konzept gestellten Erwartungen zu verdeutlichen. Darauf folgend wird ein Überblick über die theoretischen und konzeptionellen Wurzeln der Sozialraumorientierung geboten, da sich anhand der Begründungsstränge die „Handlungslogiken“ des dis-kutierten Reformansatzes herleiten bzw. erkennen lassen.

Aufbauend auf dem nunmehr gewonnen Verständnis, wird im 4. Kapitel die Frage geklärt, welche methodischen, fachlichen und strukturellen Gestaltungsprinzipien sich hinter dem Begriff „Sozialraumorientierung“ verbergen. Eine besondere Auf-merksamkeit gilt hier den unter Kapitel 4.4 vorgestellten „Voraussetzungen der Implementierung sozialräumlicher Konzepte“, da sie als essentielles Fundament der Prozessanalyse des Landkreises herangezogen werden.

Begründet durch die Tatsache, dass der Landkreis Aurich die Implementierung einer sozialräumlichen Finanzierungsform ansteuert, wird im 5. Kapitel ein Überblick über die grundlegenden Gestaltungselemente eines sozialräumlichen Budgetverfahrens sowie die mit der Einführung der sogenannten „Sozialraumbudgets“ verbundenen Intentionen geboten. Kapitelabschließend werden die für die Prozesseinschätzung notwendigen Implementierungsvoraussetzugen im Form eines „juristischen Anfor-derungsprofils“ skizziert.

Um neben den hypothetischen Grundlagen ebenso praktische Konzeptgestaltungen sowie „erfahrungsbegründete“ Umsetzungsvoraussetzungen für die Begutachtung der Auricher Modifikationen heranziehen zu können, werden unter Kapitel 6 gezielt ausgewählte Praxismodelle vorgestellt. Ein besonderer Stellenwert kommt hier dem Bundesmodellprojekt der Stadt Celle zu (Kapitel 6.3), da speziell dieser Reforman-satz dem Landkreis Aurich als „Vorbild“ diente.

Den Einstieg in die Schwerpunktmaterie dieser Arbeit bildet eine Erläuterung der Ausgangslage und Vorgeschichte des Landkreises Aurich. Darauf folgend wird unter Kapitel 8 die geschichtliche Entstehung des Aufgabenfeldes „Sozialraumorien-tierung“ konkretisiert. Die dafür notwendige Darstellung des mehrfunktional-ver-netzten und zentralen „Organisations- und Personalentwicklungsprozesses“, bietet zudem eine für die anknüpfenden Ausführungen orientierungslegende Einsicht über die fachlichen, strukturellen und organisatorischen Prozesszusammenhänge des Arbeitsschwerpunktes. Ebenso impliziert dieser Abschnitt aufgrund der für den Diskussionsgegenstand inhaltlich relevanten Zusammenhänge die Darstellung der weiterhin unter dem „Rahmenprojekt“ gegründeten „Schwerpunktfelder“.

Der Weg des Landkreises Aurichs zur Sozialraumorientierung wird im Kapitel 9 beschrieben. Unter systematischer Betrachtung der methodischen Arbeitsschritte werden die hinsichtlich der visierten sozialraumorientierten Arbeit-, Organisations- und Finanzierungsstruktur erarbeiteten Gestaltungsgrundsätze, Handlungsstrategien und konzeptionellen Ansätze aufgezeigt. Abgesehen von den hilfebezogenen Neu-ausrichtungen schließt die Prozessdarstellung jugendamtinterne Umstrukturierungen ein. Hier wird speziell das zwecks „gerechter“ sozialraumbezogener Personalein-teilung entwickelte indikatorengestützte Berechnungsverfahren vertieft erläutet, da der „mehrfunktionale Gebrauch“ dieses Instrumentes für die nachstehenden Aus-führungen als Argumentationsgrundlage herangezogen wird.

Zielentsprechend wird unter Kapitel 10 die „Verträglichkeit“ zwischen den theore-tisch akzentuierten Implementierungsvoraussetzungen, landkreisspezifischen Zielen und den Gestaltungskriterien des diskutierten Sozialraumansatzes systematisch ana-lysiert und kritisch reflektiert. Entlang der durch die Prozesseinschätzung generierten Erkenntnisse werden darauf aufbauend (Kapitel 11) perspektivische Empfehlungen für eine erfolgsversprechende praktische Realisierung geboten.

Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein kurzes, persönliches Resümee.

2. Die Hintergründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Thema „Sozialraumorientierung“ hat in der Kinder- und Jugendhilfe seit rund fünf Jahren „Hochkonjunktur“[4] und zunehmend beginnen Regionen, ihre Organi-sations- und Arbeitsstrukturen diesem Modell entsprechend auszurichten. Die Gründe dieser Reformbestrebungen lassen sich auf geänderte Rahmenbedingungen der Jugendhilfe zurückführen.[5] Da sich anhand der „aktuellen“ Herausforderungen unweigerlich die mit diesem Ansatz verbundenen Hoffnungen bzw. Hanglungslo-giken herleiten lassen, werden im Folgenden die wesentlichen Hintergründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt.

2.1 Die „leeren Kassen“

„Globalisierung“, „Reformstau“, „Wiedervereinigung“ und die demographische Entwicklung in eine „alternde“ Gesellschaft[6] werden heute u.a. als Ursachen für die prekäre Finanzlage sowie den stärker werdenden Druck auf die Sozialsysteme in der Bundesrepublik genannt. Auch wenn das öffentliche Interesse vornehmlich die Arbeitsämter, die Gesundheitsversorgung sowie die Rentenkassen ins Auge fasst, steht ebenso die Jugendhilfe als Teil des Sozialsystems vor erheblichen, fiskalischen Legitimationszwängen. So bestätigt u.a. Mund, dass „[m]aßgeblich im Bereich der kostenintensiven Hilfen zur Erziehung ... Nachweise der ökonomischen Mittel-verwendung (Effizienz) und der Wirksamkeit der erbrachten Leistungen (Effekti-vität) immer stärker eingefordert [werden].“[7] Entsprechend zwingen die „leeren Kassen“ zum Sparen und letztlich zu wirtschaftlichem Handeln.

2.2 Das steigende „Fallaufkommen“ speziell im Bereich der Erziehungshilfen

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes 1990 wurde die recht-lich exponierte Stellung der Heimerziehung aufgehoben und durch eine ausdifferen-zierte Infrastruktur ambulanter und teilstationärer Erziehungshilfen (§§ 27 ff. KJHG/ SGB VIII) ergänzt. Unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Einsatzes der öffen-tlichen Mittel sollte durch den Ausbaus der sozialpädagogischen Interventionsformen eine Verlagerung von „kostenintensiven“ stationären Hilfen zugunsten von „preis-werteren“ ambulanten bzw. teilstationären Alternativen erreicht werden. Während es bezüglich der ambulanten Hilfen auch tatsächlich zu einem immensen Fallzuwachs kam, blieb der erhoffte Rückgang stationärer Hilfen aus. Diese sind im Gegenteil ebenfalls gestiegen, sodass sich das Fallaufkommen seit 1990 insgesamt verdoppelt hat.[8] Betont werden muss jedoch, dass es nicht wegen sondern trotz des Ausbaus ambulanter Hilfen zu erhöhten Fallzahlen und den einhergehenden „finanziellen Pro-blemen“ kam.[9] Folglich wird deutlich, dass es allgemein „einen gravierenden Zu-wachs an Hilfebedarf von jungen Menschen und deren Familien gegeben hat“[10], der sich nicht zuletzt auf die Verschlechterung der Lebensverhältnisse durch benannte sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen zurückführen lässt.[11]

2.3 Die „versäulte“ Jugendhilfestruktur

Neben dem positiven Aspekt, über Alternativen zur Heimerziehung zu verfügen, führte die Ausgestaltung der §§ 27 ff. SGB VIII in der Praxis ebenso zu uner- wünschten Nebeneffekten. Diese begründen sich darin, dass sozialpädagogische Handlungsformen heute vornehmlich an der starren Auslegung des Erziehungshilfe-kataloges (§§ 27 ff. SGB VIII) orientiert sind, ohne die individuellen und komplexen Problemlagen der Betroffenen zu berücksichtigen.[12] Ebenso ging mit dieser soge-nannten „versäulten“ Jugendhilfestruktur ein „Spezialisierungseffekt“ einher, der sich in einer Kompetenzsteigerung im Spezialbereich bei gleichzeitigem Kompetenz-verlust auf allen andern Gebieten ausdrückt.[13]

Die aus dieser Entwicklung resultierenden Folgen werden neben der sozialpädago-gischen Arbeit auch anhand der spezialisierten Institutionen auf bestimmte Zielgrup-pen erkennbar. Im Kontext wird vor allem kritisiert, „dass sich Einrichtungen wenig an die Probleme ihrer Klientel anpassen, [sondern] vielmehr die Probleme der Kinder und Jugendlichen an die Möglichkeiten der Einrichtung angepasst [werden]“[14], wobei sich „für bestimmte Problemgruppen keine Einrichtungen mehr zuständig fühlen und adäquate Lösungsansätze innerhalb der Erziehungshilfe fehlen.“[15] Von entscheidender Bedeutung sieht Boomgaarden in diesem Zusammenhang ebenfalls die „Reduktion der betroffenen Jugendlichen“ auf ihre Probleme.[16]

2.4 Der Leistungsberechtigte und seine Stellung als Rechtssubjekt

Abgesehen von der Ausdifferenzierung der Erziehungshilfen wurde mit der Ein-führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes dem zentralen Anliegen Rechnung getragen, ein moderneres Leistungsgesetz zu konzipieren, in dem Kinder, Jugend-liche und Eltern nicht mehr „Objekte staatlicher Fürsorge“, „sondern Rechtssubjekte mit gesetzlich verbrieften und gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen gegen den Staat“[17] sind. Entsprechend besteht etwa für die „Hilfen zur Erziehung“ ein Rechts-anspruch (§ 27 Abs. 1 S. 2 SGB VIII), den die verpflichtete Behörde - unabhängig von ihrer Haushaltslage - erfüllen muss.

Ebenso birgt diese „neue“ Subjektstellung die gesetzlich verankerte Verpflichtung, Leistungsempfänger umfassend am Hilfeprozess zu beteiligen (§ 36 SGB VIII). Seit-her ist das Jugendamt neben einer „Interventionsbehörde“, welche gegebenenfalls gegen den Willen der Betroffenen zu handeln hat, vor allem eine „Sozialleistungs-behörde“, die auf Wunsch bzw. nach Wahl der Leistungsberechtigten (§ 5 SGB VIII) Aufgaben wahrnimmt.[18] Folglich entscheidet heute in erster Linie „[n]icht das Jugendamt, sondern der Leistungsberechtigte ..., welches bedarfsentsprechende An-gebot er in Anspruch nehmen will.“[19]

2.5 Die Individualisierung

Das im § 5 KJHG verankerte Wunsch- und Wahlrecht stellt im Grunde eine zeitge-mäße Konkretisierung eines Individualisierungsprinzips der gesellschaftlichen Ent-wicklung dar,[20] in der sich der Mensch als ein „für sich sorgendes und sich in die Welt einmischendes Subjekt“[21] versteht. Dieser auch als Sozialisation bezeichnete Veränderungsprozess hat das „Heranwachsen“ junger Menschen enorm beeinflusst.[22] Während Kinder und Jugendliche früher im Zuge des Erwachsen-Werdens bestimm-te Entwicklungsstufen mit einhergehenden Entwicklungsaufgaben durchliefen, finden sich nunmehr „quer zu diesen Entwicklungsstufen schon früh auftretende Probleme der Alltagsbewältigung“[23], insbesondere, da junge Menschen „ihr Leben und ihre sozialen Beziehungen [schon früh] selbst in die Hand nehmen müssen.“[24]

Um diese „eigenständigen“ und komplexen Probleme bewältigen zu können, gilt es heute mehr denn je, das „soziale Umfeld“ der Kinder und Jugendlichen in sozial-pädagogisches Handeln einzubeziehen und eine ihren Bedürfnissen entsprechende „soziale Infrastruktur“ aufzubauen.[25]

2.6 Zwischenfazit

Die geschilderten Sachverhalte machen deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe heute vor veränderten und komplexen Aufgabenstellungen steht. So zwingen „leere Kassen“ und ein „steigendes Fallaufkommen“ bei gleichzeitig bestehenden Rechts-ansprüchen zu wirtschaftlichem Handeln sowie der „Spezialisierungseffekt“ und die „Individualisierung der Gesellschaft“ zu geänderten fachlichen Anforderungen.

3. Die theoretischen und konzeptionellen Wurzeln der Sozialraumorientierung

Wie Hinte treffend formulierte, wurden „wesentliche Publikationen [der Sozialraum-orientierung] zu einer Zeit geschrieben, da noch keiner ahnte, dass man damit irgend-wann groß rauskommen oder sich dadurch hervortun konnte“.[26] So existiert der Ge-danke der „Einmaligkeit jedes Einzelfalles“ als Ausgangspunkt sozialarbeiterischer Handlungsweisen bereits seit 1930.[27] Als entscheidende Akzente sind jedoch die Diskussion um kommunale Sozialpolitik sowie sozialarbeiterische Traditionen der vergangenen dreißig Jahre anzusehen.

Da die Sozialraumorientierung als sozialpädagogisches Konzept nur auf der Grund-lage dieser Diskussionen zu verstehen ist,[28] sollen im Folgenden die von der Literatur als „entscheidend“ deklarierten theoretisch-konzeptionellen Wurzeln - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der für die Sozialraumorientierung relevanten Aspekte - vorgestellt werden.

3.1 Die Gemeinwesenarbeit

Die Gemeinwesenarbeit als Methode der Sozialen Arbeit wurde in den dreißiger Jahren zur Aktivierung ländlicher Regionen in der USA entwickelt und erreichte in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren über die Niederlande auch Deutsch-land. Vor allem ihr grundlegender Gedanke, die einzelfallfixierte Soziale Arbeit zu überwinden und über politische Mobilisierungsstrategien infrastrukturelle Aus-stattungen von Wohnquartieren zu verbessern,[29] prägten den sozialraumorientierten Ansatz. Aber auch die implizierten Methodengrundsätze, wie die „stadtteilbezogener Handlungsstrategien, die Betonung des Aktivierungs- anstelle des Betreuungsge-dankens sowie das Anknüpfen an vorgefundene sozialräumlich verankerte Netzwerk-strukturen und Selbsthilfefähigkeit der AdressatInnen“[30], gehören zu den von der „Sozialraumorientierung“ aufgegriffenen Prinzipien

Während die Gemeinwesenarbeit zeitweise an Bedeutung verlor, flossen ihre zen-tralen „Arbeitsprinzipien“ ca. zehn Jahre später in das von Werner Springer und Wolfgang Hinte entwickelte Konzept der Stadtteilbezogeneren Sozialen Arbeit[31] ein. Nach eigener Aussage verfolgte dieser Ansatz im Kern eine „konkrete Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der jeweiligen Wohnbevölkerung unter aktiver Beteiligung der betroffenen Menschen und eine darauf ausgerichtete und diese Blickrichtung unterstützende Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung der Sozialen Dienste.“[32]

3.2 Die lebensweltorientierte Jugendhilfe

Ende der siebziger Jahre entwickelte Hans Thiersch das Konzept einer lebenswelt-orientierten Jugendhilfe, dessen sozialpädagogische Ansätze 1990 im Kontext der sogenannten „Strukturmaxime“ der Jugendhilfe[33] als Grundorientierung in den 8. Jugendbericht der Bundesregierung eingingen. Obwohl die Kernelemente dieses Konzeptes bereits im KJHG verankert waren,[34] wurde erst durch diesen Anstoß die Praxis der Sozialen Arbeit in Strukturgebung und Arbeitsformen geprägt.

Der auch im Zuge der Stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit angewandte Begriff „Lebenswelt“ meint im Sinne von Thiersch einen Ort, „an dem sich subjektive Lebensentwürfe, individuelle Ressourcen, Hoffnungen und Belastungen schneiden mit den regionalen Gegebenheiten“[35]. Thiersch geht davon aus, dass sich die Identität (insbesondere die Deutungsmuster und Handlungsweisen) eines Menschen im Kontext der Verhältnisse von räumlichen, zeitlichen und sozialen Erfahrungen ent-wickelt.[36] Aufbauend auf dieser Annahme sei Soziale Arbeit nur vor dem Hinter-grund individueller Bewältigungsstrategien der KlientInnen, d.h. „von ihren Erfah-rungen, von ihrem Verständnis, von den Stärken und Belastungen in der Lebenswelt her“[37] erfüllbar. Dabei müsse sich Soziale Arbeit „als Dienst an den Problemen und Problemlösungsaufgaben der AdressatInnen“[38], folglich als eine Dienstleistung im elementaren Sinne verstehen, welche im Kern zwei Aufgaben zu erfüllen hat. Zum einen gilt es „kompensatorische Leistungen im Hinblick auf materiell-defizitäre soziale Lagen“[39] zu verschaffen und zum anderen „in der gegebenen brüchigen Normalität Unterstützung und Lernhilfe zur Bewältigung normaler Krisen der Nor-malität an[zu]bieten.“[40]

Für die Sozialraumorientierung bedeutend ist vor allem die diesem Ansatz zugrunde-gelegte Anforderung, zur Entwicklung tragfähiger und belastbarer „sozialräum-licher“ Strukturen beizutragen, damit Handlungsprobleme und Lebenskrisen präven-tiv aufgefangen und im Bedarfsfall entsprechende Bewältigungsressourcen genutzt werden können.[41] Ebenso prägend war die von der „Lebensweltorientierung“ ver-folgte Vorstellung, dass Jugendhilfemaßnahmen den Leistungsberechtigten nicht in vorgefertigter Weise „auferlegt“ werden können, sondern vielmehr „Individualität“ und einer engen Kooperation im Sinne von Verhandlungen und Aushandlungen bedürfen.

3.3 Die Dienstleistungsorientierung

Als weitere theoretisch-konzeptionelle Wurzel der Sozialraumorientierung gilt die „Dienstleistungsorientierung“, welche - aufgegriffen vom 9. Jugendbericht der Bundesregierung (1994) - die Kinder- und Jugendhilfe zentral als sozialpädagogische Dienstleistung bestimmt. Geprägt von dem Schweizer Soziologen Peter Gross geht dieses Konzept davon aus, dass die Qualität und Wirkung Sozialer Arbeit im wesent-lichen durch ein gelingendes Zusammenwirken von Professionellen als „Dienstleis-tungsproduzenten“ sowie AdressatInnnen als „Dienstleistungskonsumenten“ be-stimmt wird.[42] Vor dem Hintergrund einer direkten personenbezogenen Dienstleis-tung soll es in der Sozialen Arbeit vornehmlich darum gehen, durch die aktive Betei-lung des „Kunden“ sowie „durch die Nutzung von informellen und formellen Netz-werkstrukturen des Stadtteils und durch die Überwindung der herkömmlichen Einzelfallorientierung mittels systematischer Inszenierung von Rollenwechseln zwischen der Konsumenten- und der Produzentenrolle“[43] deren soziale und ökono-mische Produktivität zu erhöhen.[44]

Im Gegensatz zur Lebensweltorientierung, die belegt, dass flexible, sozialraumorien-tierte Hilfen fachlich geboten sind, zeigt die theoretische Debatte um dienstleistungs-orientierte Arbeit, „dass es auch betriebswirtschaftlich gedacht nur logisch ist, wenn sozialpädagogische Arbeit sehr stark von den KlientInnen her organisiert wird“[45].

3.4 Die Verwaltungsmodernisierung/ Das „Neue Steuerungsmodell“

„Viele Kommunen leben von der Substanz und würden als Privatunternehmen auf den Konkurs zutreiben.“[46] Insbesondere vor diesem Hintergrund entwickelte die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) in Anlehnung an die vielfältigen interna-tionalen Erfahrungen mit dem „New Public Management“ verwaltungswissenschaft-liche Theoriegebilde, „um die Steuerung der kostenträchtigen Jugendhilfeleistungen ... zu optimieren.“[47] Fußend auf zentralen Managementgedanken (Outputorientie-rung, Produkte, dezentrale Ressourcenverantwortung und Kontraktmanagement) verfolgte das sogenannte „Neue Steuerungsmodell“ das Ziel, durch eine „schlankere Verwaltung“[48] effizientere und effektivere Entscheidungen zur Erhaltung des Leis-tungsangebotes sowie ein auf die Bedürfnisse der BürgerInnen angepasstes Angebot in Qualität und Quantität zu erreichen.

Bereits der KGSt-Bericht von 1994 zur „Outputorientierten Jugendhilfe“ forderte eine stärkere AdressatInnenorientierung, ihre Partizipation sowie eine Messbarkeit der „Jugendhilfequalität“.[49] Die dieser Konzeption zugrundegelegten methodischen Vorschläge, insbesondere die Produktdefinition und -orientierung, hemmten jedoch zunächst die sozialraumorientierten Arbeitsansätze einer flexibilisierten und sich vernetzenden Jugendhilfestruktur.[50] Erst durch den im Dezember 1998 unter Mit-gestaltung von Wolfgang Hinte erstellten KGSt-Bericht „Kontraktmanagement zwischen öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe“[51] gelang es, fachliche und finanzierungstechnische Aspekte zu verbinden. Vor allem sein grundlegender Gedanke, dass „öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ... die für einen be-stimmten Sozialraum als notwendig erkannten Dienste mit Hilfe von Kontrakten eng aufeinander abstimmen sollten“[52], intendierte sowohl die konzeptionelle als auch die professionelle Umorientierung.[53]

3.5 Zwischenfazit

Anhand des Aufgeführten wird deutlich, dass die theoretisch-konzeptionellen Wur-zeln der Sozialraumorientierung sowohl auf „fachpolitischen“ als auch „verwal-tungspolitischen“ Begründungssträngen basieren, die - so erklärt u.a. Jordan - nur „in wechselseitiger Ergänzung zur Legitimation einer sozialraumbezogenen Perspektive in der Jugendhilfe ... herangezogen werden [können].“[54]

Während die traditionelle Gemeinwesenarbeit bzw. die Stadtteilbezogene Soziale Arbeit den „Raumbezug“ sowie bereichsübergreifendes, vernetzt-kooperatives Arbeiten als wesentliche Standards der Sozialen Arbeit vorsah,[55] ergänzte das Kon-zept der Lebensweltorientierung diesen Ansatz u.a. um den „subjektiven Blick-winkel“ des Klientel als Basis sozialpädagogischen Handelns. Dass derartige Ge-staltungsprinzipien ebenso wirtschaftlich zweckdienlich sind, wurde zu guter Letzt durch die dienstleistungstheoretische Perspektive begründet.[56]

Doch obwohl mit diesen Konzepten bereits das theoretisch-fachliche Fundament der Sozialraumorientierung stand, führte erst das eigentlich der öffentlichen Verwaltung dienliche Modernisierungskonzept der KGSt zu dem heutigen Paradigmawechsel, indem es die fachlichen Aspekte aufgriff und mit den finanzierungstechnischen bzw. für das Verwaltungshandeln ökonomisch notwendigen Gesichtspunkten verband.

4. Die Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe

Nachdem die „Gründe“ und „Wurzeln“ der Sozialraumorientierung bekannt sind, sollen im Folgenden die diesem Ansatz zugrundeliegenden methodisch-konzep-tionellen Richtlinien und Handlungsfelder sowie die strukturellen und fachlichen Vorraussetzungen ihrer Implementierung vorgestellt werden. Neben einem einheit-lichen Verständnis im weiteren Verlauf dient diese Ausführung vor allem als Fun-dament der abschließenden Einschätzung des sozialräumlichen Modernisierungs-weges im Landkreis Aurich.

Wie aus dem Begriff „Sozialraumorientierung“ hervorgeht, handelt es sich wört-lichen genommen um eine „Orientierung“ am „Sozialraum“. Um demnach die Grundgedanken sozialraumorientierter Handlungskonzepte nachvollziehen zu kön-nen, ist es entscheidend, im Vorfeld den Begriff „Sozialraum“ zu definieren.

4.1 Der Sozialraum

In der Literatur wird die Definition des Begriffs „Sozialraum“ meist mit der Vokabel „Lebenswelt“ (im Sinne des sozialpädagogischen Konzeptes der Lebensweltorientie-rung) in Verbindung gebracht, dabei jedoch sehr kontrovers diskutiert. Während zum einen von einer klaren Differenzierung dieser Begrifflichkeiten die Rede ist,[57] wird zum anderen von einer Integration der „Lebenswelt“ im „Sozialraum“ berichtet.[58] Um dennoch zu einer einheitlichen Definition zu gelangen, werden zunächst die Begriffe „Lebenswelt“ und „Sozialraum“ separat betrachtet, um darauf aufbauend deren Bedeutungen in einen fachansatzentsprechenden Zusammenhang zu bringen.

Der Begriff „Lebenswelt“ im Sinne der „Lebensweltorientierung“ basiert primär auf einer stark individuellen Sichtweise[59] und umfasst psychosoziale Kategorien wie Lebenslagen, Lebensverhältnisse, subjektive Deutungsmuster sowie Einflüsse aus persönlichen Kontakten des Einzelnen.[60] Lebensweltliche Dimensionen erstrecken sich demnach über räumliche, soziale, zeitliche und ggf. virtuelle Bezüge, sodass sich persönliche „Lebenswelten“ als „vielgliedriges Geflecht“ stark differenzieren, sogar widersprüchlich gestalten.[61]

Demgegenüber wird der Begriff „Sozialraum“ meist infrastrukturell im Sinne eines sozialgeografisch abgrenzbaren Lebensraums (ein Stadtteil, ein Viertel, ein Dorf usw.) verstanden.[62] Von „Einrichtungen“ definiert dient der Sozialraum als geogra-phische und administrative Bezugs- und Steuerungsgröße für den Einsatz perso-neller, sachlicher und finanzieller Ressourcen.[63]

„Lebenswelt“ und „Sozialraum“ sind folglich keinesfalls gleichbedeutend, sondern kennzeichnen sich durch unterschiedliche Sichtweisen und zwar der subjektiven und der infrastrukturellen. Da jedoch infrastrukturelle Bezüge immer auch Ingredienz der Lebenswelt sind,[64] bestehen Schnittmengen, die durch Aspekte wie Lebensalter und Mobilität der Individuen sehr unterschiedliche Dimensionen haben können. So ist der Grad der Überschneidungen zwischen „Lebenswelt“ und „Sozialraum“ bei Klein-kindern oder Menschen mit „Agoraphobie“[65] (vorrausgesetzt, das Medium Internet wird nicht genutzt) ausgeprägter, als bei Personengruppen, die viel reisen und welt-weit soziale Kontakte pflegen.

Aufgrund der anerkannten fachlichen Bedeutung von „Lebenswelten“ für die Soziale Arbeit[66] wird der geographische Bezug der Sozialraumorientierung musterbildlich als „Kompromiss“ zwischen der regional-steuerungstechnischen Dimension sowie den fachlich-methodischen Ansprüchen der „Lebenswelten“ angesehen. Die Ge-währleistung eines in diesem Sinne begriffenen Sozialraums erfordert es, im Zuge des „Sozialraumzuschnitts“ Verdichtungen individueller Lebenswelten zu analysie-ren und infrastrukturell zu berücksichtigen.[67] Demgemäß ist der Sozialraum ideal-typischerweise nicht nur als Verwaltungseinheit, sondern, wie Oelschlägel es aus-drückt, als „eine gewachsene, gelebte Struktur innerhalb bestimmbarer geografischer Grenzen“[68] zu verstehen, deren Definition durch die mehrheitliche, subjektive Ein-schätzung der SozialraumbewohnerInnen getragen wird.[69]

4.2 Die methodischen Grundsätze der Sozialraumorientierung

Unter dem Begriff „Sozialraumorientierung“ fallen heute eine Vielzahl von fach-lichen, strukturellen und organisatorischen Veränderungsprozessen in der Jugend-hilfe, die neben der oben benannten geographischen Ausrichtung am Sozialraum unterschiedliche methodische Grundsätze bzw. Prinzipien verfolgen. Auch wenn diese in den vorfindbaren konzeptionellen Ansätzen unterschiedliche Ausprägungen erfahren, lassen sich Schwerpunkte erkennen, die im Folgenden beschrieben werden.

4.2.1 Kundenorientierung und Partizipation

Bereits seit der Verabschiedung des KJHG´s 1990 besteht die Verpflichtung, dass Jugendhilfeleistungen sich am Willen der Leistungsberechtigten zu orientieren haben und sie am Hilfeprozess umfassend zu beteiligen sind. Diesen juristischen Rechts-ansprüchen wird heute meist ausschließlich im Zuge der Hilfeplangespräche (§ 36 SGB VIII) Rechnung getragen, wobei oft ein „passiver Akt des Anwesendseins“ als „Beteiligungsgewährung“ praktiziert wird.[70] Zu den grundlegenden fachlichen Am-bitionen der Sozialraumorientierung zählt es daher, AdressatInnen und BürgerInnen als handelnde Subjekte zu verstehen, deren Interessen und Bedürfnisse als „Orientie-rungs- bzw. Handlungsgrundlage“ fungieren.[71]

4.2.2 Ressourcenorientierung

Der Begriff „Ressourcenorientierung“ wird meist im doppelten Sinne verstanden. Zum einen geht es - u.a. im Sinne der Strukturmaxime des 8. Jugendfeberichts - um den systematischen Einbezug bzw. die Nutzung der Ressourcen der AdressatInnen im Zuge der Sozialen Arbeit. Während dieser sozialpädagogische Arbeitsansatz in der Praxis bereits seit einigen Jahren als Standard gilt, hat sich die weitere Forderung des „Lebensweltkonzeptes“ nach einer Entwicklung und Nutzung tragfähiger und belastbarer regionaler Gegebenheiten aufgrund einer „Konzentration auf den Einzel-fall, die Auslastung des Hauses oder die sture Einhaltung überzogener bürokratischer Verfahren“[72], bis heute kaum etablieren können. Vor diesem Hintergrund wird der Begriff „Ressourcenorientierung“ im Kontext der Sozialraumorientierung zum anderen im Sinne der Nutzung, des Ausbaus sowie der Aktivierung von Ressourcen im Sozialraum verstanden, zu denen u.a. Nachbarschaften sowie regional präsente Unternehmen- und Dienstleistungsstrukturen zählen.

4.2.3 Flexibilisierung der Hilfen

Basierend auf der unter Kapitel 2.3 benannten problematischen Entwicklung der „Jugendhilfe“ in Richtung „versäulte“ Strukturen sowie des einhergehenden Spezia-lisierungseffektes wird im Kontext der Sozialraumorientierung vielfach von einer „Flexibilisierung der Jugendhilfe“ gesprochen. Insbesondere in Folge einer konse-quenten Ressourcenorientierung (im beidseitigen Verständnis) sollen im Sinne dieses Grundsatzes mittels kreativen und innovativen Arbeitens die gesetzlich normierten Jugendhilfeleistungen durch variable „maßgeschneiderte“ Hilfemaßnahmen ergänzt sowie die „Zuständigkeitsideologien“ aufgehoben werden.[73] Somit sind „flexible Hilfen“ nicht als eine weitere Angebotsform, sondern als eine Alternative zu ver-stehen.[74]

4.2.4 Kooperation und Vernetzung

Im engen Zusammenhang zu einer flexibilisierten Arbeitsweise steht das metho-dische Prinzip einer stärkeren Kooperation und Vernetzung der im Sozialraum täti-gen professionellen und ehrenamtlichen Akteure. Im Sinne einer von Boomgaarden pointiert ausgedrückten „Hilfe aus einer Hand“[75] geht es darum, die Impulse unter-schiedlicher Tätigkeitsbereiche sozialräumlich zu vernetzen und integrativ aufein-ander zu beziehen.[76] Ziel ist es, langfristig über kooperative Arbeitsstrukturen zu verfügen, denen verschiedene Kompetenzen und Erfahrungen zugrundeliegen.[77] Demzufolge handelt es sich um ein ganzheitliches Prinzip, nach dem der fachliche Blick auf das „Gesamtprofil der Bedarfslage im Sozialraum“[78] ausgedehnt, sowie gemäß Hintes richtungsweisender Formel „Vom Fall zum Feld“[79] sozialräumliche Strukturen bearbeitet bzw. für die „Fälle“ produziert werden sollen.

4.2.5 Prävention

Diese gekennzeichneten Prinzipien sollen jedoch nicht nur für „gegenwärtige“ Hilfe-bedarfe genutzt werden - getrost dem Motto „wir helfen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“[80] - sondern ebenso als Präventionsansatz dienen. Speziell die Generierung des einrichtungsübergreifenden Wissens soll es ermöglichen, „negative Vorzeichen“ frühzeitig zu erkennen[81] und ihnen durch den Ausbau gezielter, ver-netzter Angebote entgegen zu wirken.

In Anlehnung an das Konzept der „Gemeinwesenorientierung“ verfolgt das „Nach-haltigkeitssprinzip“ des Weiteren, Sozialräume bereits im Vorfeld für möglichst viele SozialraumbewohnerInnen zu qualifizieren,[82] d.h. im Allgemeinen die Qualität der Sozialräume und somit der Lebensumstände der BürgerInnen zu verbessern

4.2.6 Zwischenfazit

Im Wesentlichen geht es bei den methodischen Grundsätzen der Sozialraumorientie-rung in der Kinder- und Jugendhilfe darum, unter konsequentem Einbezug „des Willens“ der Betroffenen die traditionell versäulten Hilfen zu überwinden und die Arbeitsform durch die ganzheitliche Analyse und Interventionen sozialräumlicher Ressourcen zu verbessern.[83] Ebenso sollen durch ein kooperatives Verhältnis zwischen den beteiligten Akteuren „tragfähige Netzwerke“ konstruiert werden, die abstrakt gesprochen, stärker partizipativ und integrativ auszurichten sind.[84]

Dieses Spektrum an „Fachprinzipien“ macht deutlich, dass das herkömmliche profes-sionelle Handeln der Jugendhilfe diesen Ansprüchen nicht mehr genügen kann. Viel-mehr bedarf die sozialraumorientierte Arbeit neben der traditionellen Einzelfall- bzw. Gruppenarbeit weiterer Tätigkeitssegmente, die im Folgenden vorgestellt wer-den.

4.3 Die Tätigkeitssegmente der sozialraumorientierten Arbeit

Fachlich hochwertige Kinder- und Jugendhilfearbeit im Sinne der Sozialraumorien-tierung spielt sich in drei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern ab, die im Grundsatz durch den bereits erwähnten KGSt-Bericht „Kontraktmanagement zwischen öffent-lichen und freien Trägern in der Jugendhilfe“ definiert wurden.[85] So wird heute im Zuge der Sozialraumorientierung vornehmlich von einer Gliederung des fachlichen Handelns in fallspezifische, fallübergreifende sowie fallunspezifische Arbeit ge-sprochen, die eng miteinander verknüpft und gleichwertig zu akzeptieren sind.[86]

Ziel dieser Tätigkeitssegmentierung ist es, „bisher nicht genutzte Unterstützungs-möglichkeiten („Ressourcen“ wie z.B. „Ehrenamtliche“) [zu bieten, die] das erzie-herische Handeln nicht nur besser („effektiver“), sondern - zumindest langfristig - auch billiger („effizienter“)“[87] machen.

4.3.1 Fallspezifische Arbeit

Unter fallspezifischer Arbeit wird im Allgemeinen die herkömmliche „Fallarbeit“ der Jugendhilfe verstanden (insbesondere Hilfen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII), die sich, so Hinte, „unmittelbar auf einen als „Fall“ identifizierten Menschen oder eine Gruppe bezieh[t].“[88] Im Sinne sozialraumorientierter Handlungslogiken geht es im Gegensatz zur traditionellen Hilfeleistung allerdings verstärkt darum, Einzelfallhilfen konse-quent an den Ressourcen der KlientInnen auszurichten sowie deren Interessen und Bedürfnisse wirkungsvoll in den Prozess zu integrieren.

4.3.2 Fallübergreifende Arbeit

Vornehmlich durch die benannten Methodenprinzipien einer „Flexibilisierung“ sowie „Kooperation und Vernetzung“ begründet[89] sollen die leistungserbringenden Fachkräfte im Rahmen dieses Tätigkeitssegmentes anlassbezogen vorhandene Ressourcen des Sozialraums (z.B. Nachbarschaften, Vereine, andere Netzwerke) erschließen und für die Aufgabenfelder mobilisierten. Fallübergreifende Arbeit impliziert damit die Generierung sozialräumlicher Kenntnisse und Kontakte, die sowohl einzelfallbezogen als auch außerhalb des identifizierten Falls (z.B. für Projekte) genutzt werden sollen. Folglich handelt es sich um organisierende, koor-dinierende und vernetzende Tätigkeiten.[90]

4.3.3 Fallunspezifische Arbeit

Unter fallunspezifische Arbeit wird in erster Linie die von einem spezifischen Fall unabhängige „Infrastrukturarbeit“ verstanden, welche die Analyse und Entwicklung von lebensweltlichen Kapazitäten in einem Sozialraum umfasst.[91] Dabei geht es vorwiegend darum, durch die von den Fachkräften erworbenen Kenntnisse und Kontakte über die tätigen Akteure (Institutionen, Vereine, Bürgervereinigungen, engagierte Lehrer usw.) ein „Ressourcenlager“ anzulegen,[92] mit dessen Hilfe u.a. eine kontinuierliche Verbesserung und Modifikation des „social supports“ erreicht werden soll.[93]

4.4 Die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen der Implementierung sozialraumorientierter Konzepte

Anhand der aufgeführten Vielfalt an Richtlinien, die im Rahmen der Sozialraum-orientierung angestrebt werden, wird deutlich, dass mit einem solchen Veränderungs-prozess Konsequenzen auf allen Ebenen der Jugendhilfe einhergehen. In diesem sehr komplexen System verfolgen alle eingebundenen professionellen Akteure unter-schiedliche Intentionen,[94] die jedoch im Sinne der sozialraumorientierten Grund-sätze einer einheitlichen Strategie bedürfen. Da sich die Implementierung sozial-räumlicher Konzepte in den vorfindbaren Praxismodellen sehr unterschiedlich, geradezu gegensätzlich gestaltet,[95] variieren dementsprechend auch die Ansichten über strukturelle und fachliche Voraussetzungen. Aus diesem Grund werden im Fol-genden - orientiert an den in der Literatur einheitlich als wesentlich deklarierten Elementen - vor allem die für den „Weg des Landkreises Aurich“ ausschlaggebenden Implementierungsansprüche aufgezeigt.

4.4.1 Die Bildung von Sozialräumen

Der sozialraumorientierte Grundsatz, bestehende Spezifika eines Sozialraumes in das professionelle Handeln zu involvieren, setzt die Bildung zuvor abgrenzbarer Bezugs-größen voraus.[96] Entsprechend der unter Kapitel 4.1 benannten Anforderungen eines „idealtypischen Sozialraums“ gilt es, im Zuge einer umfassenden Sozialraum-analyse, entlang administrativer Gesichtspunkte sowohl qualitative als auch quan-titative Kriterien zu erfassen und bei der „Bildung von Sozialräumen“ zu berück-sichtigen.

Ebenfalls birgt die Ambition einer stärkeren Kundenorientierung und Partizipation die Notwendigkeit, individuelle Lebenslagen und Neigungen der AdressatInnen und BürgerInnen zu identifizieren und angemessen zu implizieren.[97]

4.4.2 Die Unterstützung durch politische Beschlüsse

„Sozialraumorientierung in der sozialen Kommunalpolitik ist ein Gestaltungsprinzip der Integration ökonomischer und politischer Handlungsvollzüge in nachhaltige Problemlösungen.“[98] Diese von Elsen pointierte Aussage trifft im Kern die mit der Sozialraumorientierung einhergehenden strukturellen und fachlichen Vorausset-zungen auf kommunalpolitischer Ebene. Zum einen wird anhand dieses Zitates deutlich, dass die Notwendigkeit eines Verständniswandels von einer „kommunalen Sozialpolitik“ zu einer „sozialen Kommunalpolitik“ erforderlich ist.[99] Zum anderen und im Kontext wesentlich kristallisiert sich die Politik als am Prozess verbindlich beteiligtes, handelndes Subjekt heraus. So gilt es als unerlässliche Voraussetzung, dass die „Staatsführung“ den sozialraumorientierten Umstrukturierungsprozess als „Auftraggeber“ aktiv begleitet[100] und den beteiligten Akteuren durch klare politische Beschlüsse „jegliche denkbare Unterstützung“ zukommen lässt.[101] Diese Erfordernis impliziert u.a. den Fachkräften durch die Generierung spezifischer, synergetischer und bedürfnisadäquater Lösungen[102] den Weg in Richtung Sozialraumorientierung zu ebnen.

4.4.3 Eine auf den Sozialraum ausgerichtete „Infrastruktur (-politik)“

Um dem Methodengrundsatz, die bisherigen Steuerungsansätze auf eine zukunfts-fähige Gestaltung der Sozialräume auszurichten, entsprechen zu können, benötigt die Binnenorganisation der Jugendhilfe nach Hinte „zumindest einen Kompromiss ... zwischen bürokratischer Logik und der Dynamik der Lebenswelt der Betroffen-en.“[103] Demgemäß muss sich die Jugendhilfe von ihren bisherigen administrativen Planungseinheiten (wie Buchstaben, Abteilungen oder Hilfearten bzw. Immobilien, Zielgruppen, spezifische Problemlagen sowie Paragraphen) lösen und den „Sozial-raum“ als zentrale Steuerungsgröße verstehen, der vornehmlich durch die Lebens-welt und weniger durch das Verwaltungswesen bestimmt wird.[104]

Organisatorisch erfordert ein solcher Anspruch die Bildung von Planungsgremien. Diese müssen auf der Grundlage des von den BürgerInnen eines „Sozialraums“ definierten Bedarfs (bzw. das Wissen über diesen) kontinuierlich Angebote ent-wickeln bzw. Verfügung stellen[105] sowie für die Jugendhilfe Handlungsbedarfe formulieren.[106] Vorangetrieben wird eine auf den Sozialraum ausgerichtete Infra-struktur(-politik) dabei durch die Einrichtung von regionalisierten Jugendhilfe-stationen, die in enger Kooperation mit der Jugendhilfeplanung sowie anderen im Sozialraum vorhandenen sozialen Einrichtungen, einerseits als Knotenpunkt des Jugendhilfestrukturaufbaus fungieren, andererseits fallunspezifische Tätikeitsseg-emente übernehmen sollen.[107]

Derartige sozialraumorientierte Planungsgremien eignen sich nicht nur aus fachli-cher, sondern ebenso aus juristischer Sicht (§§ 4, 80 aber auch 74 SGB VIII) beson-ders für eine Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.

4.4.4 Ein „kooperatives Miteinander“ zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie das erforderliche Fundament

Wie Darius und Müller akzentuieren, zeichnen sich „[a]lle sozialraumorientierten Umbaumodelle ... dadurch aus, dass öffentliche und freie Träger in der Fallarbeit sowie bei raumbezogenen Infrastrukturproblemen näher zusammenrücken müs-sen.“[108] Dieser Anforderung wird in der Praxis meist durch die Bildung von Sozial-raumteams bzw. -gremien entsprochen, deren Funktion in Bezug auf gemeinsame Ziele, Verantwortungsbereiche und Aufgaben vor allem in der fall- und sozialraum-bezogenen Gestaltung, Steuerung sowie Planung besteht.[109]

Notwendiges Fundament eines solchen kooperativen Arbeitsbündnisses ist ein im Vorfeld abzuschließender Leistungsvertrag, der die jeweiligen Aufgaben, Rollen und Kompetenzen der beteiligten Akteure klar definiert. Da es sich bei dieser Koopera-tion nicht nur um einen fachlichen Austausch, sondern vielmehr um eine gemein-same Fallbearbeitung handelt, gilt es des Weiteren, die Zusammenarbeit durch Kon-trakte, Zielvereinbarungen und Controllingverfahren verbindlich zu machen.[110] So müssen gemeinsam entwickelte Ziele, Standards und Indikatoren schriftlich fest-gelegt werden, die im weiteren Verlauf als Grundlage für ein transparentes, fallun-abhängiges Verfahren der System- bzw. Qualitätskontrolle zu nutzen sind.[111]

Die Implementierung sozialräumlicher Gestaltungsprinzipien macht es obendrein erforderlich, den leistungserbringenden Trägern neben der herkömmlichen Verant-wortung für eine kompetente Hilfeerbringung ebenso eine Gestaltungsverantwortung im „Raum/Feld“ einzuräumen.[112] Speziell für die praktische Umsetzung fallübergrei-fender sowie fallunspezifischer Arbeit finden sich in fast allen Sozialraummodellen Träger bzw. Trägerverbunde, die innerhalb eines Sozialraums für die Erbringung der Hilfen zuständig sind.

4.4.5 Ein „vernetztes Arbeiten“ auf allen Ebenen der Jugendhilfe sowie entzerrte Verantwortungssphären

Eine solche vernetzt-kooperative Arbeitsweise beschränkt sich jedoch nicht nur auf die ausführende Ebene der Fachkräfte, sondern muss sich angesichts der konzep-tionellen Anforderung, dass sämtliche Aktionen der Jugendhilfe sozialräumlich organisiert bzw. durchgeführt werden müssen, über alle Bereiche der Jugendhilfe erstrecken. Entsprechend gilt es, neben den oben benannten Planungsgremien Ar-beitsgruppen zu installieren, durch welche ein fachlicher Konsens über hochwertige Fall- und Feldarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren erreicht werden kann.[113] Sinngemäß sollten im Zuge eines solchen Umstrukturierungsprozesses die bereits zur Verfügung stehenden fachlichen Steuerungsmodelle (Hilfeplanung, Jugendhilfe-planung) angemessen integriert werden.[114]

Organisationsstrukturell verlangt die Implementierung sozialräumlicher, vernetzter Arbeitsformen, die traditionelle „hierarchische Linienorganisation sowie das ge-wohnte Denken und Handeln abzulegen“[115] und durch flexible, transparente Struk-turen zu ergänzen. Ziel dieser Umstrukturierung muss es sein, den Professionellen neben der ihnen schon immer obliegenden Fachverantwortung auch die zur erfolg-reichen Umsetzung notwendige Ressourcenverantwortung zu übertragen. In diesem Zusammenhang spricht Till von der Lösung einer „Matrixorganisation“, in deren Sinne neben der herkömmlichen vertikalen Hierarchie auch horizontal u.a. Verant-wortlichkeiten etabliert werden können.[116]

4.4.6 Eine angepasste, regelmäßige Personalentwicklung

Wie sich angesichts des oben Aufgeführten zweifelsohne erkennen lässt, wirkt sich die Einführung sozialraumorientierter Konzepte weitreichend auf den beruflichen Alltag aller eingebundenen Akteure aus.[117] Neben einem hohen Maß an Flexibilität, Team- bzw. Kooperationsfähigkeit sowie als Grundlage einer breiten Qualifikations- und Interessenbasis[118] verlangt die Implementierung sozialräumlicher Arbeitsansätze insbesondere von den „hilfeausführenden“ Akteuren eine fachliche „Neuausrich-tung“. So müssen die Fachkräfte u.a. eine Balance halten zwischen „Einzelfall-arbeit“, in der sie vornehmlich partiell zu reagieren haben, und „Sozialraumarbeit“, in der sie sich „offen“ gegenüber den (im richtigen Maße) einzubeziehenden Ressourcen zeigen müssen.[119] Im Spannungsfeld zwischen komplexer werdenden fachlichen Ansprüchen sowie den Erwartungen der Politik und Steuerzahler, mit den finanziellen Mitteln effizient, ökonomisch und effektivitätssteigernd umzugehen,[120] benötigen alle beteiligten Professionellen unterstützende Instrumentarien.[121]

Entscheidende Voraussetzung bzw. Bestandteil eines Organisationsentwicklungspro-zesses ist es daher, einerseits den Fachkräften, durch „ein spezifisches Handlungs-verständnis ... im Kontext gestaltender und partizipativer kommunaler Sozialpo-litik“[122] ausreichende Handlungsautonomie für eigenverantwortliches Arbeiten ein-zuräumen, andererseits sie mittels angepasster, regelmäßiger Personalentwicklung durch Fortbildungen, Supervisionen, Beratungen, „Training on the job“ usw. zu un-terstützen bzw. für die „neuen“ Anforderungen zu qualifizieren.[123]

Die Notwendigkeit von „Kompetenzschulungen“ besteht ebenso für Führungs-personen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte hier vor allem „Coaching“[124] sowie Weiterbildungen in der Personalführung und Teamentwicklung umfassen sollten.[125]

4.4.7 Eine Führungskraft mit weitreichenden Schlüsselqualifikationen

Gemäß Lüttringhaus ist „[d]ie Weiterentwicklung einer Organisation … hochgradig abhängig von der Bereitschaft der Leitungskräfte, einen Veränderungsprozess mit-zutragen und aktiv mitzugestalten.“[126] So sind es insbesondere die Fachkräfte, die während des gesamten Umstrukturierungsprozesses (insbesondere in „schwierigen Phasen“) klare Orientierungspunkte und Anleitungen bieten müssen,[127] um den MitarbeiterInnen die für eine erfolgreiche bzw. möglichst reibungslose Implemen-tierung der sozialräumlichen Konzepte notwendige fachliche Unterstützung zukom-men zu lassen.[128] Darüber hinaus müssen sie erarbeitete Ziele, Inhalte und Interessen nicht nur gegenüber dem Teammitgliedern, sondern ebenso gegenüber den Vorge-setzen kommunizieren und/ oder gegebenenfalls durchsetzen.[129]

Neben dieser von Klages und Gensicke charakterisierten „Direktivität “, die vor-nehmlich Kompetenzen wie Fachkenntnisse, Durchsetzungskraft und konzeptionell- strukturelle Fähigkeiten („im Chaos den Überblick behalten“) beinhaltet,[130] erfordert der sozialräumliche Modernisierungsprozess von den Führungskräften ebenso kom-munikative und emotionale Schlüsselqualifikationen.[131] Diese Notwendigkeit be-gründet sich vor allem darin, dass die prozessbeteiligten Fachkräfte zum Teil gegen-sätzlich Intentionen verfolgen, jedoch fachansatzentsprechend ein gemeinsames Ziel erarbeiten sollen. Folglich birgt der Umstrukturierungsprozess enorme Konflikt-potentiale.[132] Da Konflikte die Projektarbeit blockieren, wenn nicht sogar zum Scheitern führen können, kommt der Führungskraft ebenso die Aufgabe zu, im Sinne eines Konfliktmanagers entstehende „Kontroversen“ frühzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu erforschen sowie adäquat und konstruktiv auf diese einzugehen.[133]

Zu guter Letzt muss eine Führungskraft die Eigeninitiative und Selbständigkeit der Prozessbeteiligten fördern, d.h. sie durch das eigene Engagement motivieren sowie ihnen Anerkennung und Rückmeldungen bieten.[134] Diese eher banal klingende Funk-tion hat sich in der Praxis als entscheidende Voraussetzung der Implementierung sozialräumlicher Konzepte herausgestellt.[135] Der Grund dafür liegt vornehmlich in dem enormen „Beharrungsvermögen“ von Institutionen und MitarbeiterInnen, das sich u.a. durch eine Innovationsresistenz, Skepsis und Widerständigkeit des Perso-nals zeigt.[136]

4.4.8 Zwischenfazit

Die vorgestellten strukturellen und fachlichen Voraussetzungen der Implementierung sozialräumlicher Konzepte können lediglich einen Einblick in das komplexe Geflecht tatsächlich notwendiger Vorraussetzungen bieten, deren Elemente unter Steuerungs-gesichtspunkten, das sei an dieser Stelle ergänzend zu bemerken, neben der fach-lichen Kompetenz immer auch die juristische Machbarkeit zum Ausgangspunkt bzw. Gegenstand machen muss.[137]

Deutlich werden sollte jedoch, dass es sich bei der Einführung sozialraumorientierter Konzepte um eine tiefgreifende Innovation handelt, die eine Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. So müssen scheinbar „innovationsresistente“ Verwaltungs-strukturen angepasst sowie neue Handlungs-, Entscheidungs- und Arbeitsprinzipien implementiert werden, die oft der Routine etablierter Systeme in Politik, Verwaltung und professioneller Sozialer Arbeit widersprächen.[138] Wichtig ist es daher, alle Prozessbeteiligten durch zielgerichtete, regelmäßige Personalentwicklungen für die neuen Anforderungen zu qualifizieren, wobei fortbildungsgestützte Innovationen nur dann zum Tragen kommen können, wenn sie durch eine Führungsperson, die über weitreichende Schlüsselqualifikationen verfügt, konsequent mitgestaltet, unterstützt und zielgerichtet geleitet werden.

Darüber hinaus bedürfen insbesondere die oft benannte „vernetzt-kooperative Arbeit“ zwischen allen beteiligten Akteuren sowie das „Gerechtwerden“ des Span-nungsfeldes zwischen „Finanzierbarkeit“ und „Fachlichkeit“ Sozialer Arbeit ab-gestimmter Umstrukturierungs- und Reformbemühungen.

Für die Umsetzung derartiger Neuakzentuierungen erweisen sich besonders die Ver-waltungsmodernisierungsansätze der KGSt, speziell die Konzepte der „Dezentra-lisierung von Aufbau- und Ablauforganisation“ sowie das „Kontraktmanagement“, als geeignet,[139] haben diese doch den Anstoß zur Ausgestaltung einer sozialräum-lichen Jugendhilfe gegeben.[140] So werden im Zuge des „Neuen Steuerungsmodells“ mögliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen zwischen Politik, Verwal-tung und freiem Träger der Jugendhilfe aufgezeigt, durch welche u.a. Instanzwege gestrafft, Hierarchiestufen optimiert und Verantwortungssphären entzerrt werden können.[141] Als zentrales Steuerungsinstrument der Verwaltungsmodernisierung gilt in diesem Zusammenhang der von der KGSt entwickelte Budgetierungsansatz, welcher die professionellen Anforderungen mit den staatlich-verwaltungsmäßigen Zielvorgaben kombiniert.[142]

5. Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget

Um sowohl geographische als auch politisch-administrative Steuerungsbezüge zu erhalten, werden - sinngemäß erst nach einer erfolgreichen Umsetzung der zuvor dargestellten strukturellen und fachlichen Vorraussetzungen[143] - die in der Praxis vorfindbaren Programme und Projekte der Sozialraumorientierung meist mit der ergebnis- und wirkungsorientierten Finanzierungsform, dem sogenannten „Sozial-raumbudget“, kombiniert.[144] Da auch der Landkreis Aurich die Implementierung eines solchen „Unterstützungsinstrumentes“[145] anstrebt und derzeit an der Gestaltung einer geeigneten sozialräumlichen Finanzierungsform arbeitet, fällt auch diesem Kapitel eine besondere Bedeutung zu. Als Vergleichs- bzw. Orientierungsgrundlage werden daher im Folgenden die elementaren Grundgedanken eines sozialräumlichen Budgetverfahrens sowie die im Allgemeinen mit der Implementierung dieses Ansat-zes verbundenen Intentionen vorgestellt. Basierend auf der Tatsache, dass insbe-sondere die Sozialraumbudgetierung im Zentrum der fachliterarischen Kritik steht, werden abschließend die aus juristischer Sicht notwendigen Implementierungsvor-aussetzungen zusammengetragen.

5.1 Die Gestaltung sozialraumorientierter Finanzierungsformen

Wie Brünjes und Donner treffend ausdrücken ist „[d]as Sozialraumbudget Jugend-hilfe ... vergleichbar mit einer „Globalsumme der Jugendhilfe“ auf kleinräumlicher Ebene“.[146] Dementsprechend unterscheidet sich das Sozialraumbudget von den herkömmlichen Finanzierungsinstrumenten (hier speziell der ambulanten Hilfen zur Erziehung), d.h. den traditionellen Pflegesätzen (bei stationären Hilfen) sowie den relativ modernen Fachleistungsstunden (bei ambulanten Hilfen). Basierend auf der Annahme, dass die gegenwärtigen Finanzierungsformen letztlich auf eine Einzelfall-förderung hinauslaufen, folglich den sozialräumlichen Grundsätzen widersprechen, entwickelte die KGSt unter „zur Hilfenahme“ prominenter Befürworter der Sozial-raumorientierung (u.a. Wolfgang Hinte) ein Verfahren zur Gestaltung sozialräum-licher Finanzierungsformen.[147] Da sich deren elementare Gedanken in allen prak-tischen Umsetzungen sozialräumlicher Budgetansätze wiederfinden und lediglich die Ausprägungen einiger Segmente variieren, wird dieser Vorschlag stellvertretend für die „unterschiedlichen“ Finanzierungsformen[148] vorgestellt.

Im Sinne der KGSt soll die Sozialraumbudgetierung auf der Basis eines zwischen öffentlichen und freien Trägern abzuschließenden Leistungsvertrages erfolgen, der insbesondere gemeinsam akzeptierte Ziele (Kontrakte) und Qualitätsstandards festlegt. Auf dieser Grundlage wird den freien Trägern (einzeln oder als Trägerver-bund) ein zuvor ausgehandeltes Budget (zunächst nur für ambulante Hilfen zur Erziehung[149]) zugesprochen, mit welchem sie vertraglich verpflichtet sind, fall-bezogene, fallübergreifende sowie fallunspezifische Leistungen zu übernehmen.

Orientiert an der Tätigkeitssegmentierung gestaltet sich auch das System der Sozial-raumbudgetierung. So wird aus dem Gesamtbudget, dessen Höhe in der Regel zunächst auf der Grundlage bisheriger in diesem Versorgungsbereich angefallener Kosten berechnet wird,[150] ein garantierter Sockelbetrag (z.B. 70 %) an den Träger bzw. Trägerverbund in festen Raten ausgezahlt, mit dem alle im Sozialraum auftre-tenden fallspezifischen Hilfen zu erbringen sind. Für fallunspezifische Arbeit ist die Auszahlung weiterer 10 Prozent des Gesamtbudgets vorgesehen. Addiert mit dem garantierten Sockelbetrag (80 %) bildet dieses Budget den für die Ziel- und Stan-darderreichung notwendigen „Basisbetrag“. Gegenüber dieser „sicheren“ Auszah-lungsbeiträge wird die Erstattung des verbleibenden Betrages, der insbesondere fallübergreifenden Tätigkeiten dienen soll, an einen Nachweis darüber geknüpft, dass die Arbeit den zuvor ausgehandelten Qualitätsvereinbarungen entspricht.[151]

Können derartige Qualitätsnachweise nicht erbracht werden, wird der „Restbetrag“, so Wohlfahrt und Dahme, „leistungsbezogen auf andere im Sozialraum tätige Träger für die Durchführung von ambulanten Erziehungshilfen verwandt.“[152]

Für die Steuerung des Sozialraumbudgets wird, falls noch nicht vorhanden, die Bildung eines regional verantwortlichen Sozialraumgremiums bzw. -teams vorge-schlagen, dessen Mitglieder die genauen Steuerungsfunktionen (insbesondere i.S. eines Controllingverfahrens) gemeinsam erarbeiten und vertraglich festhalten. Die Festsetzung des Budgets hingegen liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des zweigliedrigen Jugendamtes (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss).[153]

5.2 Die mit der Einführung von Sozialraumbudgets verbundenen Intentionen

Wie bereits im Vorfeld erwähnt, wird mit der Einführung von Sozialraumbudgets vor allem die Hoffnung verbunden, ein geeignetes Unterstützungsinstrument für die Verwirklichung sozialräumlicher Grundsätze zu erhalten, welches gleichsam den politisch-administrativen Zielvorgaben gerecht wird. Diese grob formulierte Inten-tion soll in diesem Kapitel präzisiert werden, wobei aufgrund einer sehr komplexen „Schwerpunktausrichtung“ der Praxismodelle kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann.

5.2.1 Eine „Unabhängigkeit“ von „Fällen“ für freie Träger

„Jedes System, biologisch jedes Lebewesen und sozial jede Organisation oder jedes Gemeinwesen tut vor allem das, was zum Erhalt und zur Sicherung der eigenen Existenz vernünftig und erfolgversprechend erscheint.“[154] Mit dieser Aussage geht Schrapper auf die Problematik des herkömmlichen Finanzierungsinstrumentes der Jugendhilfe ein, nach welchem freie Träger aus fiskalischen Gründen auf „Fälle“ angewiesen sind, d.h. in der Konsequenz diese z.T. künstlich initiieren und länger als vielleicht notwendig „bearbeiten“.[155] Dieser „Misere“ soll durch die Einführung von Sozialraumbudgets, insbesondere durch die einhergehende „Vorkassenfinanzierung“, entgegengetreten werden. So soll die Auszahlung des garantierten Sockelbetrages den freien Trägen eine „Unabhängigkeit“ von „Fällen“ sowie eine höhere Planungs-sicherheit gewähren[156] und letztlich ein stärkeres Interesse hervorrufen, „keine Fälle zu erhalten, sondern Fälle zu verhindern oder sie zumindest möglichst zügig ent-sprechend der vereinbarten Standards zu bearbeiten.“[157]

5.2.2 Die Förderung eines Eigeninteresses der freien Träger an flexiblen, präventiven und „niedrigschwelligen“ Hilfen

Im Zuge dieser „Unabhängigkeit von Fällen“ sowie der höheren Planungssicherheit bei gleichzeitiger vertraglicher Verpflichtung, alle im Sozialraum anfallenden Hilfen zu erbringen, wird, so die erhoffte Annahme, ebenso ein Eigeninteresse der freien Träger hervorgerufen, kostenintensive Hilfen (insbesondere Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII) zu reduzieren[158][159] bzw. das zur Verfügung stehende Budget möglichst effektiv und effizient einzusetzen. In diesem Sinne tragen Sozialraumbudgets dazu bei, Hilfen möglichst flexibel, präventiv sowie „niedrigschwellig“ zu bearbeiten.

5.2.3 Die Entfaltung fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit

Dieses oben benannte „Eigeninteresse“ soll die freien Träger stärker als zuvor ver-anlassen, „nach fallunspezifischen sozialräumlichen Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen“[160] sowie Struktur- und Netzwerkarbeit zu betreiben. Die Möglichkeit dazu wird ihnen insbesondere durch die mit der Sozialraumbudgetierung einhergehende „Entlastung“, d.h. die Unabhängigkeit vom konkreten Einzelfall, geboten, im Zuge dessen sich die Träger intensiver auf die Entfaltung fallübergreifender und fallun-spezifischer Arbeit konzentrieren können.[161] In diesem Zusammenhang nicht uner-wähnt bleiben sollte ebenso die Annahme, dass, insbesondere durch die an „Bedin-gungen“ geknüpfte Auszahlung für fallunspezifische Tätigkeiten, „eine Art offizielle ... Anerkennung der Vernetzunkungsaktivitäten ... [erzielt werden soll], welche bis-her teilweise eher unter der Hand „mitfinanziert“ wurde.“[162]

In diesem Sinne basiert die Intention einer „Entfaltung fallübergreifender und fall-unspezifischer Arbeit“ auf einem „Geflecht“ aus „Anreiz“, „Eigeninteresse“ und „Möglichkeit“, welches durch die Einführung von Sozialraumbudgets hervorgerufen werden soll.

5.2.4 Mehr Fachlichkeit im Hilfeplanverfahren

Während im herkömmlichen Finanzierungssystem vielerorts finanzielle Aspekte in Form von einem „Gezerre um Stundenzahlen und Betreuungsdichte“ das Hilfeplan-verfahren nach § 36 KJHG beeinflussten,[163] werden im Zuge eines sozialraumbe-zogenen Budgetierungsverfahrens lediglich fachliche sowie juristische Aspekte über das „Steuerungselement“ Hilfeplan geregelt. Die Prozesssteuerung über (flexible) Sozialraumbudgets soll in diesem Sinne zu einer „Abkehr von im Hilfeplanverfahren vereinbarten festgelegten Stundensätzen zugunsten einer den vereinbarten inhalt-lichen Zielen orientierten Steuerung“[164] führen.

5.2.5 Eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes

Ebenso wird mit der Einführung von Sozialraumbudgets eine Reduktion des Ver-waltungsaufwandes beabsichtigt. So sollen z.B. die durch die freien Träger gewon-nenen Kontakte innerhalb eines Sozialraumes dazu beitragen, dass sich „die „An-laufzeit“ bei der Kontaktaufnahme erheblich [verkürzt] und ... vieles bereits in einer Phase bearbeitet [werden kann], in der normalerweise der ASD schlichtweg nur Be-darfsfeststellung betreiben würde.“[165]

Daneben werden insbesondere im Bereich des Rechnungswesens „Einsparungspoten-ziale“ vermutet, da das herkömmliche Finanzierungssystem eines hohen Aufwandes - vor allem im Zuge der „Einzelfallabrechnungen“ - bedarf, Sozialraumbudgets hingegen lediglich regelmäßige Abschlagszahlungen (meist vierteljährlich) sowie ein pauschales, abschließendes Controlling erfordern.[166]

5.2.6 Finanzielle Vorteile

Zu guter Letzt steht hinter all den oben aufgeführten „Erwartungen“ selbstverständ-lich auch der Wunsch, durch die Einführung von Sozialraumbudgets finanzielle Vorteile zu erreichen. Insbesondere im Hinblick auf die anfangs geschilderte Proble-matik der „leeren Kassen“ sollen die Budgetzahlungen dazu führen, dass die vorhan-denen Mittel möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden, um dem in den letzten Jahren zu verzeichnenden Kostenanstieg entgegenwirken oder gar in eine „Kostensenkung“ abwandeln zu können.[167]

5.3 Die Überprüfung der fachlichen Intentionen aus dem nüchtern-distanzierten Blickwinkel der Juristen

Obwohl die Intentionen durchaus vielversprechend und in ihrer „Logik“ nachvoll-ziehbar bzw. als notwendiges Instrument der „Verwirklichung“ sozialraumorien-tierter Ansprüche erscheinen, bestehen ebenso eindeutig nicht zu unterschätzende Risiken sowie zahlreiche „Kritiken“ an diesem Modell. Diese begründen sich vor allem darauf, dass Sozialraumbudgets, angesichts der gegenwärtigen Finanzsituation der Kommunen ausschließlich unter dem zuletzt genannten Blickwinkel, d.h. als Mittel zur Kostensenkung im Sinne einer „Sparpolitik“, und weniger unter dem Gesichtspunkt „einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechte[n] Versorgungsstruk-tur ... im Sinne des KJHGs verhandelt [werden].“[168]

In Anbetracht dessen, dass die Ausführung der Vielzahl vorfindbarer Kritiken zum Thema „Sozialraumbudget“ im Zuge dieser Arbeit wenig zweckmäßig erscheint, insbesondere da diese nicht zwingend als „Risiken“ zu bewerten sind, sollen im Folgenden lediglich Möglichkeiten bzw. Bedingungen vorgestellt werden, welche es angesichts solcher Beanstandungen bei der Einführung des neuen Finanzierungs-instrumentes zu beachten gilt. Diese „Bedingungsprüfung“ der fachlichen Intentio-nen wird aus dem nüchtern-distanzierten Blickwinkel der Juristen heraus vorge-nommen, da die Kritiker überwiegend juristische „(Nicht-) Machbarkeiten“ bean-standen, die in Form von Rechtsgutachten bereits des öfteren beleuchtet wurden.

5.3.1 „Rechtsansprüche sind immer budgetsprengend“

Mit dieser knappen Aussage geht Wiesner darauf ein, dass nach Maßgabe der Vor-raussetzungen des § 27 KJHG[170] ein individueller, im Zweifelsfall sogar einklag-barer Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung besteht, dem folglich unabhängig von „Budgetgrenzen“ entsprochen werden muss. Aufgrund dieser Leistungsverpflich-tung[169][171] müssen Budgetverträge Nachverhandlungsklauseln enthalten, durch welche gewährleistet wird, dass Leistungsansprüche im Bereich der Hilfen zur Erziehung auch dann erbracht werden können, wenn das den hilfeerbringenden Trägern zu diesem Zweck zugewiesene Budget erschöpft ist.

5.3.2 Das „Wunsch- und Wahlrecht“ sowie die „Trägerpluralität“ müssen gewährleistet sein

Aus juristischer Sicht darf die Implementierung sozialräumlicher Konzepte nicht zu Lasten des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) gehen. Diese im KJHG veran-kerte Pflicht sieht vor, dass den „Vorstellungen“ der Leistungsberechtigten hinsicht-lich der Gestaltung der Hilfen entsprochen werden soll, „sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.“[172] Im unmittelbaren Zusammen-hang steht dabei die Trägerpluralität gemäß § 3 Abs. 1 KJHG, in deren Sinne eine „gewisse“ Angebotsvielfalt gewährleistet sein muss, um das Wunsch- und Wahlrecht inhaltlich zu legitimieren.[173] So gilt es Öffnungsklauseln in vertragliche Regelungen aufzunehmen, durch welche einerseits die Teilnahme am „Budget“ für hinzukom-mende Träger ermöglicht wird, andererseits bei Bedarf auch weitere im Sozialraum nicht präsente Träger beauftragt werden können.[174]

5.3.3 Ein „Fall“ darf nicht im „Feld“ verloren gehen

Angesichts des individuellen Rechtsanspruches darf die richtungsweisende Formel Hintes „Vom Fall zum Feld“[175], deren Leitidee vornehmlich fallunspezifische und fallübergreifende Tätigkeiten fordert, im Zuge einer Budgetierung nicht dazu führen, dass derartige Aufwendungen zu Lasten der weiterhin zwangsläufig zu finanzie-renden fallspezifischen Hilfen gehen. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus die Gefahr gesehen, dass freie Träger zu einem „übertriebenen“ Angebot „niedrig-schwelliger“ Hilfen neigen könnten, so z.B. aus der Befürchtung heraus, mit dem zur Verfügung gestellten Budget nicht auszukommen. Um diesen „Risiken“ entgegen-wirken zu können, ist die Implementierung fallunabhängiger Controllingverfahren notwendig.[176]

5.3.4 Die leistungsrechtlichen Beziehungen müssen als solche erkenntlich bleiben

Unter juristischen Aspekten zwingende Vorraussetzungen für die Einführung von Sozialraumbudgets (aber auch für die Sozialraumorientierung selbst) sind, so Mün-der, dass Entscheidungen der Leistungsbewilligung, das Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII), die Prüfung von Leistungsvoraussetzungen sowie Sachverhaltsaufklä-rungen eindeutig dem öffentlichen Träger zugeordnet sind.[177] Dementsprechend dürfen Sozialraumbudgets nicht dazu führen, „dass Hilfesuchende ihre Rechte gegenüber dem im Sozialraum tätigen (freien) Angebotsträgern geltend machen müssen“[178]. Entsprechend können Sozialraumbudgets lediglich als Verrechnungs-form im Binnenverhältnis zwischen Kostenträger und Leistungserbringern fungie-ren,[179] damit das Jugendamt als leistungsgewährende Instanz ausdrücklich erkennt-lich bleibt.

5.4 Zwischenfazit

Um die „fachlichen Grundsätze“ der Sozialraumorientierung ernsthaft umsetzen zu können, wird ein in diesem Sinne funktionierendes Finanzierungskonstrukt benötigt, so die Meinung der Befürworter von Sozialraumbudgets. Dennoch gelangen die Vielzahl an „Machbarkeitsstudien“ noch immer zu sehr kontroversen Ergebnissen bzw. Einschätzungen darüber, ob und in welchem Maße Konzepte der „Sozialraum-budgetierung“ zielführend sind.

Demnach können lediglich die noch abzuwartenden praktischen Erfahrungen Auf-schluss darüber geben, inwieweit sich die erhofften Perspektiven tatsächlich bewahr-heiten werden. Unstrittig sein dürfte jedoch, dass eine konsequente Umsetzung sozialraumorientierter Grundsätze nur gewährleistet werden kann, wenn den betei-ligten Trägern eine Planungs- bzw. Existenzsicherheit zugesprochen wird, welche es ihnen (insbesondere finanziell) ermöglicht, im sozialräumlichen Sinne zu handeln. Besonders vor dem Hintergrund der allgemein vorherrschenden Innovationsresis-tenz[180] erscheint es darüber hinaus erforderlich, über entsprechende Anreizsysteme bzw. Steuerungsinstrumente zu verfügen, damit die „neuen“ komplexen und an-spruchsvollen Tätigkeitsfelder des sozialräumlichen Ansatzes wirkungsvoll in die professionell-fachliche Arbeit etabliert werden können.

In diesem Sinne können Sozialraumbudgets durchaus als hilfreiches „Unterstüt-zungsinstrument“ für sozialraumorientierte Konzepte verstanden werden, bei deren Einführung jedoch den aus juristischer Sicht notwendigen „Voraussetzungen“ ent-sprochen werden muss.

Unterstützen lässt sich diese These u.a. dadurch, dass zahlreiche Praxisprojekte die Implementierung sozialräumlicher Konzepte mit entsprechenden Budgetansätzen kombinierten.

[...]


[1] vgl. Mund P. (2005), S. 1; Pfreundschuh G. (2002), S. 102.

[2] vgl. Darius S./ Müller H. (2004), S. 5; Brünjes V./ Donner O. (2002), S. 26.

[3] vgl. Olk Th. (1999), S.9; Brünjes V./ Donner O. (2002), S. 1.

[4] vgl. Jordan E. (2001), S. 9.

[5] vgl. Fröhlich H. (2004).

[6] vgl. speziell: Bürger U. (2003), S. 32 f.

[7] Mund P. (2005), S. 1.

[8] vgl. Bürger U. (2003), S. 30.

[9] vgl. ebd., S. 30 ff.

[10] ebd., S. 31.

[11] vgl. ebd.; S. 9 ff.; Sozialpolitische Opposition Hamburg (2003), S. 2.

[12] vgl. Klatetzki T. (1993).

[13] vgl. Merten R. (2002), S. 13 f.

[14] Lambach R. (1995), S. 37 f.

[15] Hamberger M. (2003), S. 4.

[16] vgl. Boomgaarden T. (2001), S. 46 f.

[17] Wiesner R. (2002), S. 167.

[18] vgl. speziell: Münder, J. (2003), S. 386 f.

[19] Wiesner R. (2002), S. 173.

[20] vgl. ebd., S. 173 f.

[21] Fröhlich H. (2004), S. 2.

[22] vgl. Böhnisch L./ Münchmeier R. (1990), S. 52 f.

[23] ebd., S. 53.

[24] Oelschlägel D. (2005), S. 1.

[25] vgl. ebd.

[26] Hinte W. (2002), S. 97.

[27] vgl. u.a. Müller W. (2002), S. 31 f.

[28] vgl. u.a. Hinte W. (2002), S. 96.

[29] vgl. Olk T. (1999), S. 12 ff.; Hinte W. (2002); S. 92 ff.

[30] Trede W. (2001), S. 12.

[31] vgl. Hinte W. (1992).

[32] ebd., S. 121.

[33] Prävention, Regionalisierung, Alltagsnähe, Integration, Partizipation, Vernetzung und Einmischung. (vgl. Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (1990), S. 85)

[34] Insbesondere: § 1 Abs. 3, Nr. 4; § 27 Abs. 2, § 80 Abs. 2 Nr. 1 u. Abs. 4 SGB VIII.

[35] Trede W. (2001), S. 8.

[36] vgl. Thiersch H. (1998), S. 81 ff.

[37] Thiersch H. (1999), S. 18.

[38] ebd.

[39] Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J.,/ Schone R. (2001), S. 13.

[40] Thiersch H. (1999), S. 20.

[41] vgl. Jordan E. (2001), S. 11.

[42] vgl. Jordan E./ Hansbauer, P./ Merchel, J./ Schone R. (2001), S. 14.

[43] Olk T. (1999), S. 15.

[44] vgl. speziell: Gross P. (1983).

[45] Jordan E. (2001), S. 9.

[46] KGSt (1996), S. 7.

[47] Fröhlich H. (2004), S. 1.

[48] Der Begriff „schlanke Verwaltung“ meint, dass die oftmals langen Instanzwege und Bearbeitungs-zeiten gestrafft, Hierarchiestufen optimiert und Verantwortungen von „oben“ nach „unten“ delegiert werden sollen.

[49] vgl. speziell: KGSt (1994).

[50] vgl. u.a. Hinte W. (2002), S. 100 f.

[51] vgl. speziell: KGSt (1998b).

[52] Jordan E. (2001), S. 9.

[53] vgl. Boomgaarden Th. (2001), S. 60 ff.

[54] Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J.,/ Schone R. (2001), S. 14.

[55] vgl. Hinte W. (2002), S. 93.

[56] vgl. Jordan E. (2001), S. 9; Olk T. (1999), S. 15.

[57] vgl. u.a. Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J./ Schone R. (2001), S. 16 f.

[58] vgl. u.a. Hinte W. (2003a), S. 9 f.

[59] vgl. Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J./ Schone R. (2001), S. 16.

[60] vgl. Hopmann A. (2004), S. 4.

[61] vgl. Thiersch H. (1998), S. 84 ff.

[62] vgl. Deinet U. (2002), S. 155 f.

[63] vgl. Hampe-Grosser A. (2003), S. 5.

[64] vgl. Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J./ Schone R. (2001), S. 16.

[65] Agoraphobie bezeichnet die Angst vor weiten Plätzen, Menschenversammlungen, Reisen usw.. Resultierend aus diesem Krankheitsbild meiden die Betroffen das angstbehaftete „vor die Tür gehen“.

[66] vgl. Kapitel 3.2: „Die lebensweltorientierte Jugendhilfe“

[67] vgl. Hinte W. (2003a), S. 9.

[68] Oelschlägel D. (2005), S. 5.

[69] vgl. Dr. Schröder J. (o.J.), S. 13.

[70] vgl. Hinte W. (2003a), S. 9 f.

[71] vgl. Schubert H./ Franzen D./ Spieckermann H. (2002), S. 5 f.

[72] Hinte W. (2001), S. 11.

[73] vgl. Fröhlich H. (2004), S. 5 f.

[74] vgl. Niemeyer T./ Zilm I. (2001), S. 117.

[75] vgl. Boomgaarden (2001).

[76] vgl. Schubert H./ Franzen D./ Spieckermann H. (2001), S. 6.

[77] vgl. Niemeyer T./ Zilm I. (2001), S. 119.

[78] vgl. Schubert H./ Franzen D./ Spieckermann H. (2001), S. 13.

[79] vgl. speziell: Hinte W./ Litges G./ Springer W. (1999).

[80] vgl. Wehrum B. (2000), S. 67.

[81] vgl. Deinet U. (2002), S. 153.

[82] vgl. Deinet U. (2002), S. 153.

[83] vgl. Schubert H./ Franzen D./ Spieckermann H. (2001), S. 6.

[84] vgl. Trede W. (2001), S. 7 f.

[85] vgl. speziell: KGSt (1998b).

[86] vgl. Hinte W. (1999), S. 84.

[87] Klatetzki T. (2001), S. 7.

[88] Hinte W. (1999), S. 83.

[89] vgl. Boomgarden T. (2001), S. 36.

[90] vgl. u.a. KGSt (1998b).

[91] vgl. Hinte W. (1999), S. 83.

[92] vgl. Trede W. (2001), S. 7 f.

[93] vgl. Pantucek P. (2004), S. 10.

[94] Während die Kommunalpolitik und Verwaltung primär wirtschaftliche Ziele verfolgen und sich diesbezüglich durch die Sozialraumorientierung Strategien der Steuerung, Finanzierung und Kontrolle Sozialer Arbeit erhofft, geht es den „leistungsausführenden“ Akteuren vor allem um konkrete und fachliche Handlungsansätze. (vgl. Karsten M.-E./ Baier F./ Meyer Ch./ Hetzer S. (2004), S. 10 ff.)

[95] vgl. Pfreundschuh G. (2002), S. 102.

[96] vgl. Darius S./ Müller H. (2004), S. 125.

[97] vgl. Graffe F. (2000), S. 36 f.; Bürger U. (1999) S. 27 f.; Deinet U. (2002), S. 159; Hinte W. (2003a), S. 9.

[98] Elsen S. (2004.), S. 4 f.

[99] Im Wesentlichen meint dieser Verständniswandel einen ganzheitlichen und vernetzten Blick der ursprünglich separaten, sozialpolitischen Arbeitsfelder. (vgl. ebd., S. 4 ff. )

[100] vgl. IGfH (2003), S. 14 f.; Hinte W. (2003b), S. 58; Hekele K. (2002), S. 12.

[101] vgl. Hinte W. (2000), S. 163; Hamberger (2003), S. 94.

[102] vgl. Elsen S. (2004.), S. 1.

[103] Hinte W. (2000), S. 151.

[104] vgl. Hinte W. (2001), S. 11.

[105] vgl. Karsten M.-E./ Baier F./ Meyer Ch./ Hetzer S. (2004), S. 11.

[106] vgl. Jordan E./ Hansbauer P./ Merchel J./ Schone R. (2001), S. 42.

[107] vgl. IGfH (2003), S. 21.

[108] Darius S./ Müller H. (2004), S. 15.

[109] vgl. Darius S./ Müller H. (2004), S. 17.

[110] vgl. Trede W. (2001), S. 12.

[111] vgl. Hinte W. (2003a), S. 8 ff.

[112] Da Speziell die Verantwortungsdelegation an die freien Träger für den sozialraumorientierten Modernisierungsweg des Landkreises Aurich bedeutend ist, erscheint die separate Nennung dieser Voraussetzung erforderlich.

[113] vgl. Hinte W. (2000), S. 161.

[114] vgl. Darius S./ Müller H. (2004), S. 21.

[115] Kunze-Walter M. (2003b), S. 79.

[116] vgl. Till H. (2003), S. 84 ff.

[117] vgl. Hinte W. (1999), S. 93.

[118] vgl. Niemeyer T./ Zilm I. (2001), S. 118 f.

[119] vgl. Trede W. (2001), S. 12.

[120] vgl. Kleve H./ Haye B./ Hampe-Grosser A./ Müller M. (2004), S. 2.

[121] Als brauchbare und hilfreiche Methode wird in diesem Zusammenhang u.a. das Case Management verstanden, welches die konkrete Fallarbeit und die damit zusammenhängende Organisation sozialer Dienste im Sinne von Effizienz und Effektivität steuert. (vgl.. ebd., S. 2.; Fußnote 273)

[122] Elsen S. (2004.), S. 7.

[123] vgl. u.a. Hinte W. (2003b), S. 60ff.

[124] vgl. speziell: Gregor-Rauschtenberger B./ Hansel J. (1993).

[125] vgl. Till H. (2003), S. 87.

[126] Lüttringhaus M. (2003), S. 66.

[127] vgl. Hinte W. (2003b), S. 61.

[128] vgl. Kinder H. (2003), S. 78.

[129] vgl. Hinte W. (2003b), S. 58.

[130] Klages und Gensincke entwickelten auf der Basis von MitarbeiterInnenbefragungen die Leitungs-kriterien „Direktivität“ und „Kooperativität“. Kombiniert bilden sie den „aktivierenden Führungsstil“, d.h. den aus Sicht der MitarbeiterInnen optimalen Führungsstil. (vgl. Klages H./ Gensicke T. (1996), S.34 ff.)

[131] vgl. Lüttringhaus M. (2003), S. 66 f.

[132] vgl. u.a. Haug v Ch. (2003).

[133] vgl. speziell: Wittschier B. (o.J.)

[134] vgl. Klages H./ Gensicke T. (1996), S. 39.

[135] vgl. Bundesstelle INTEGRA (1999), S. 19.

[136] vgl. Lüttringshaus M. (2003), S. 66.

[137] vgl. speziell: Merten J. (2002); Kapitel 5.3: „Überprüfung der fachlichen Intentionen aus dem nüchtern-distanzierten Blickwinkel der Juristen“.

[138] vgl. Elsen S. (2004.), S. 5 ff.

[139] vgl. Darius S./ Müller H. (2004), S. 20.

[140] vgl. Kapitel 3.4: „Die Verwaltungsmodernisierung/ Das „Neue Steuerungsmodell“.

[141] vgl. KGSt (1995); KGSt (1996); KGSt (1998a); Otto H.-U./ Peter H. (2002).

[142] vgl. speziell: KGSt (1998b).

[143] vgl. Hinte W. (2003a), S. 16 f.

[144] vgl. Wohlfahrt N./ Dahme H.- J. (2002), S. 5.

[145] Viele Autoren verwenden den Begriff „Sozialraumbudgetierung“ fälschlicherweise synonym zur „Sozialraumorientierung“ oder verstehen „regionale Budgets“ als im oben benannten Sinne struktu-relle und fachliche Voraussetzung. Im elementaren Sinne (insbesondere i.S. der KGSt) stellen „Sozial-raumbudgets“ allerdings lediglich ein mögliches Instrument zur Unterstützung sozialräumlichen Han-dels dar.

[146] Brünjes V./ Donner O. (2002), S. 23.

[147] vgl. KGSt (1998b).

[148] vgl. Anlage 1: „Budgetvarianten der Leistungsarten in der Erziehungshilfe“.

[149] Basierend auf der Annahme, dass der gewünschte Steuerungsimpuls von Sozialraumbudgets sich proportional zu der Breite des Spektrums der mit diesem Instrument zusammengefassten Hilfearten verhält, sollte als langfristiges Ziel der Einbezug sämtlicher Hilfen zur Erziehung sowie darüber hin-aus, weiterer Leistungen und Aufgaben nach dem KJHG (z.B. Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, sowie Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII) in das System sozialraumbezogener Finanzierung angestrebt werden. (vgl. Hinte W. (2002), S. 91 f.)

[150] Auch wenn die Literatur auf die Vorteilhaftigkeit einer Finanzierung über Belastungsindikatoren hinweist, (vgl. u.a. Hinte W. (1999), 86 f.; KGSt (1998b)) finden sich in der Praxis lediglich Modelle (z.B. Neuenkirchen und Celle), die den Einbezug von Indikatoren perspektivisch anstreben. (vgl. auch Wohlfahrt N./ Dahme H.-J. (2002), S. 29 f)

[151] In diesem Sinne wird dieses Budgetsegment vornehmlich als „Methode der Beeinflussung“ Freier Träger bzw. als Anreizsystem verstanden.

[152] Wohlfahrt N./ Dahme H.- J. (2002), S. 13.

[153] vgl. Brünjes V./ Donner O. (2002), S. 24.

[154] Schrapper Ch. (2001), S. 79.

[155] vgl. Pfreundschuh G. (2002), S. 105.

[156] vgl. Wohlfahrt N./ Dahme H.- J. (2002), S. 5.

[157] Hinte W. (2003a), S. 14.

[158] Mit diesem Ausdruck sind Hilfen gemeint, die unterhalb der „Schwelle“ des § 27 KJHG „angesie-delt“ sind.

[159] vgl. Klatetzki T. (2001), S. 9 f.

[160] Schäfer G. (2002), S. 77.

[161] vgl. Karsten M.-E./ Baier F./ Meyer Ch./ Hezter S. (2004), S. 40.

[162] Köster W. (2000), S. 103.

[163] vgl. u.a. Hinte W. (2000), S. 157.

[164] Hinte W. (2003a), S. 14.

[165] Hinte W. (2002), S. 111.

[166] vgl. Schäfer G. (2002), S. 80.

[167] vgl. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (2003), S. 119.

[168] Bürger U. (2001), S. 42.

[169] Wiesner R. (2001), S. 176.

[170] „[W]enn eine dem Wohl des Kindes ... entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Abs. 1 S. 2 SGB VIII).

[171] vgl. speziell: § 2 SGB VIII.

[172] § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VIII.

[173] vgl. Münder J. (2001), S. 52.

[174] In den vorhanden Praxismodellen zeigt sich insbesondere die „Trägervielfalt“ als unproblematisch, da die Träger bzw. Trägerverbunde eines Sozialraums i.d.R. nicht alle Hilfen nach §§ 27 ff. anzubie-ten vermögen, demnach „weitere Träger“ beauftragt werden müssen. (vgl. Hinte W. (2002), S. 118)

[175] vgl. speziell: Hinte W./ Litges G./ Springer W. (1999).

[176] vgl. Hinte W. (2003a), S. 19.

[177] vgl. Münder J. (2001), S. 76 ff.

[178] Bürger U. (2001), S. 43.

[179] vgl. Hinte W. (2003a), S. 15.

[180] vgl. Lüttringshaus M. (2003), S. 66.

Fin de l'extrait de 176 pages

Résumé des informations

Titre
Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung im Rahmen eines Organisations- und Personalentwicklungsprozesses
Université
University of Applied Sciences Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Wilhelmshaven
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
176
N° de catalogue
V62976
ISBN (ebook)
9783638561174
ISBN (Livre)
9783638816113
Taille d'un fichier
3711 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit ist durch einen Preis der IHK und dem VW Werk Emden als Beste des Jahrgangs - Studiengang Sozialmanagement -(für herausragende Leistungen) ausgezeichnet worden.
Mots clés
Landkreis, Aurich, Sozialraumorientierung, Rahmen, Organisations-, Personalentwicklungsprozesses
Citation du texte
Dip. Sozial-Betriebswirtin Nataly Barkmann (Auteur), 2006, Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung im Rahmen eines Organisations- und Personalentwicklungsprozesses, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62976

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung im Rahmen eines Organisations- und Personalentwicklungsprozesses



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur