Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik


Term Paper, 2005

18 Pages, Grade: 1,7

Anonymous


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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Begriffserklärung
2.1 Sozialpolitik

3. Konzeption der DDR-Sozialpolitik

4. Institutionen der DDR-Sozialpolitik

5. (ausgewählte) Aufgabenfelder der Sozialpolitik
5.1 Rentenpolitik
5.2 Subventionspolitik
5.3 Grundprinzipien der Gesundheitspolitik

6. Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Früher war alles besser, früher war alles gut …“, so singen es die Toten Hosen in einem ihrer Lieder. Diese Aussage ist im Osten aktueller als man denkt, denn in den neuen Bundesländern tun sich seit Harz IV viele neue Ängste auf. Da ist vom Abrutschen in tiefste soziale Regionen und totaler Verarmung die Rede. Viele dieser Bürger äußern sich ganz offen darüber, dass sie sich manchmal die DDR zurück wünschen. Sicherlich gab es nicht alles und man hatte andere Probleme zu bewältigen; jedoch war man wenigstens sozial abgesichert, sozusagen ein Rundum-Sorglos-Paket. Bis zum heutigen Tage bewerten viele Bürger der neuen Länder die Sozialpolitik, vor allem die Arbeitsplatzsicherheit, als das Beste der ehemaligen DDR. Aber was ist dran an diesen Aussagen? Trifft diese positive Bewertung zu oder wird Vergangenes im rosigen Licht erstrahlt, um von aktuellen Alltagssorgen abzulenken?

Diese Hausarbeit soll einen kleinen Einblick in die Sozialpolitik der ehemaligen DDR geben und vielleicht den einen oder anderen Irrtum beseitigen.

2. Begriffserklärung

2.1 Sozialpolitik

„Sozialpolitik ist die Planung und Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung.“[1] Sozialpolitik beschäftigt sich demnach mit allen Fragen, die den Sozialstaat betreffen. Der Sozialstaat definiert sich über seinen Typus der Staatstätigkeit: „ …in denen der Staat …einen beträchtlichen Teil seiner Ressourcen sozialpolitischen Zwecken widmet, die der Forderung nach einer größeren Gleichheit der Lebenschancen in den Dimensionen Einkommenssicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung nachkommen.“[2] Die Sozialpolitik wird grundsätzlich in zwei unterschiedliche Positionen unterteilt. Zum einen kann Sozialpolitik als Werkzeug zu einem funktionierendem Kapitalismus gesehen werden, das lediglich eine wirtschaftliche Funktion zu erfüllen hat oder aber als historisch etablierter Möglichkeitsraum, der dem Staat viele Handlungsformen eröffnet. Sozialpolitik ist demnach entweder ein funktionaler Aspekt der Politik, der in erster Linie dem Staat und seiner Wirtschaftlichkeit dient oder ein Spielraum, der es der Staatsführung erlaubt, einzelne Komponenten so zu gestalten, dass Ungleichheiten in der Bevölkerung reduziert werden können.

3. Konzeption der DDR-Sozialpolitik

Bis in die 60er Jahre gab es den Begriff der Sozialpolitik offiziell nicht, obwohl sie in der Praxis bereits einen hohen Stellenwert einnahm. Zum einen glaubte man, die Planwirtschaft würde eine dynamische und soziale Ökonomie hervorbringen und zusätzlich wollte man Investitionsförderung kostspieligen Sozialaufwendungen vorziehen. Zum anderen war man sich nicht über die korrekte ideologische Einordnung der Sozialpolitik sicher, denn sie gehörte zu alten sozialen Fragen, also zur Spaltung zwischen Arm und Reich und als Instrument der Herrschenden.

Die Praxis allerdings folgt nicht immer der Ideologie. Außerdem war der Begriff der Sozialpolitik im Sprachgebrauch der Praktiker fest verankert, denn schließlich wurde sie schon in der Sowjetischen Besatzungszone und nach der Gründung der DDR ausgeübt; und zwar in dem vom Kaiserreich und der Weimarer Republik überlieferten Sinne von Maßnahmen, zum Schutz gegen Not und Risiken vorwiegend von abhängig beschäftigten Erwerbspersonen und gesellschaftliche Ungleichheiten sollten geschmälert werden, wenngleich auf niedrigem Leistungsniveau und mit Zentrierung auf die Arbeitswelt.[3]

Erst in den 60er Jahren wurde Begriff und Praxis der Sozialpolitik aufgewertet. Dabei spielte die Planung zur Wirtschaftsreform eine große Rolle. Durch stärkere Nutzung persönlicher materieller Interessen, erhoffte sich die SED-Führung eine größere wirtschaftliche Effizienz, einschließlich eines eigenständigen Beitrags der Sozialpolitik zur Produktivitätssteigerung.[4]

Die soziale Sicherheit sollte vor allem infolge von Alter, Krankheit, Kriegsbeschädigung, Invalidität, Mutterschaft und Tod eines Ernährers eintreten. Allgemein gesagt, Not lindern und eventuelle Risiken des täglichen Lebens absichern. Zusätzlich sollen sozialen Ungleichheiten zwischen gesellschaftlichen Klassen und Ständen abgebaut werden. Auch die Bedingungen für Frauen mit Kindern sollten verbessert werden, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern; was wiederum das Humankapital und somit die Produktivität steigern sollte. Aber auch bevölkerungspolitische Ziele wurden damit verfolgt. So waren z. B. 1950 40,0 Prozent der Frauen berufstätig; 1970 48,3 Prozent und 1985 49,3 Prozent; was eine ansteigende Tendenz aufzeigt.[5]

Eine der wichtigsten Aufgaben der Sozialpolitik war sicherlich die Vollbeschäftigung. Dies war im Artikel 24 Absatz 1 der Verfassung der DDR verankert: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit …“.[6] Dieses Recht war zugleich eine Pflicht, wie es im Absatz 2 des gleichen Artikels fixiert ist: „… Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“.[7]

In den 70er Jahren wurde die Sozialpolitik mit folgenden Schwerpunkten aufgestockt: Wohnungsbau, Gestaltung von Freizeit und Erholung, Aufwertung der betrieblichen Sozialpolitik, Preissubventionen für Waren des Grundbedarfs, Mieten, Tarife im Personennahverkehr, Gas, Strom und Wasser.

Auf sozialökonomischen Grundrechten basierte verfassungsrechtlich die Sozialpolitik der DDR. Im Artikel 35 Absatz 1 heißt es: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft.“[8] Weiter im Absatz 3 des gleichen Artikels: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“[9] Des Weitern hatte der Bürger laut Artikel 36 Absatz 1: „… das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität.“[10] Nach Artikel 38 Abs. 1 standen: „Ehe, Familie und Mutterschaft unter dem besonderen Schutz des Staates …“.[11] Im Absatz 3 des Artikels 38 war der: „… Schwangerschaftsurlaub, spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und Kindergeld …“[12] geregelt. Nach Artikel 25 besaß jeder Bürger das gleiche Recht auf Bildung und im Artikel 34 das Recht auf Freizeit und Erholung. Im
Artikel 37 war das Recht auf Wohnraum für jeden Bürger und seiner Familie verankert. All diese verfassungsrechtlichen Vorgaben wurden in gesetzlichen Bestimmungen zu den Sozialleistungen konkretisiert. Die Wichtigsten fanden sich im Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16.06.1977 wieder.[13]

Die Sozialpolitik begrenzte sich jedoch nicht nur auf die soziale Sicherung, sondern hatte auch Ökonomie und Klassenkampffunktionen. Inhalt der Ökonomiefunktion war vor allem die Produktions- und Arbeitsproduktivitätssteigerung. Ebenfalls sollte sie zur Legitimierung der Herrschaft im SED-Staat beitragen und eventuelle Massenproteste und massenhafte Abwanderungen vermeiden.

4. Institutionen der DDR-Sozialpolitik

Die Institutionen der Sozialpolitik kann man mit drei Kreisen darstellen. Der erste Kreis bestand aus der Sozialversicherung, also der sozialen Sicherung im engeren Sinn. Der zweite Kreis umfasste Zusatz- und Sonderversorgungssysteme für privilegierte und wichtige Personengruppen. Der dritte Kreis umschloss die Wohlfahrtsstaatspolitik. Neben der Sozialversicherung im engeren Sinn ging es hier um Arbeitskräftelenkung, Arbeitsplatzgarantien, Bildungspolitik, Familienpolitik, Wohnungspolitik und Preissubventionen für ausgewählte Güter.

Die Weichen für die Struktur der Sozialpolitik der DDR wurden schon vor ihrer Gründung im Jahre 1949 gestellt. Zentralisierung, Verstaatlichung und Einheitsversicherung waren die Stichworte. Der Umbau der Sozialversicherung brachte demzufolge eine zentralisierte Einheitsversicherung hervor. Ihre Hauptversicherungen waren die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, der Bauern und Handwerker und der Selbständigen. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) beinhaltete die größte Gruppe, die Arbeiter und Angestellten, und wurde so zur Staatsgewerkschaft der DDR. Über 90 Prozent der Bevölkerung, ca. 10,3 Millionen Pflichtversicherte, gehörten 1989 dem FDGB an.[14] (Wobei erwähnt werden muss, dass sich die Struktur der Beschäftigungsgruppen im Laufe der Zeit verändert hat, so waren z. B. 1955 68,6 Prozent, 1970 84,5 Prozent und 1985 89,0 Prozent Arbeiter oder Angestellte.[15])

[...]


[1] Microsoft Corporation und Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1995, Lexirom

[2] Nohlen, Dieter, 2001, Kleines Lexicon der Politik, München, S. 580

[3] Vgl. Schmidt, Manfred G, 1999, Grundzüge der Sozialpolitik der DDR, Bremen, S. 6

[4] Ebd., S. 6

[5] Winkler, Gunnar, 1989, Geschichte der Sozialpolitik der DDR, Berlin, S. 372 Tab. 4.1.

[6] Böpple, Arthur, 1983, Sozialpolitik in der DDR – Probleme, Aspekte im Vergleich, Frankfurt

am Main, S. 75

[7] Ebd., S. 75

[8] Ebd., S. 75

[9] Ebd., S. 75

[10] Ebd., S. 76

[11] Ebd., S. 76

[12] Ebd., S. 76

[13] Vgl. Schmidt, Manfred G, 1999, Grundzüge der Sozialpolitik der DDR, Bremen, S. 7

[14] Ebd., S. 10

[15] Winkler, Gunnar, 1989, Geschichte der Sozialpolitik der DDR, Berlin, S. 370 Tab. 3.1.

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
College
University of Applied Sciences Jena
Grade
1,7
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V63027
ISBN (eBook)
9783638561563
ISBN (Book)
9783638767170
File size
508 KB
Language
German
Keywords
Sozialpolitik, Deutschen, Demokratischen, Republik
Quote paper
Anonymous, 2005, Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63027

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