Through a series of federal and state laws and standards, the legal foundation concerning Web accessibility that impact people with disabilities and their ability to fully overcome digital barriers and participate in the Web environment has been established.
Currently, the concept of accessible design or universal design is increasingly becoming an important component of Web design.
The available work shows how a website can be used as an information platform in consideration (Legislation) for the Act on Equal Opportunities for Disabled.
There are different ordinances using an open source web content management system such as BITV Barrier Free Information Technology.
The question is how the content management system "TYPO3" can develop barrier free websites.
Section two covers Barrier free Information-Technology and gives an overview of its introduction through legislation around the world.
Section three gives an overview of the Content Management Systems that exist in the marketplace.
Section four focuses on the features offered by TYPO which support Barrier free Information Technology
Section five describes how the use of TYPO3 broadened the barrier free technology at Hör-Sprachzentrum.
Inhaltsverzeichnis
ABSTRACT
1 EINLEITUNG
1.1 Motivation
1.2 Themenabgrenzung
1.2.1 Barrierefreiheit
1.2.2 Content Management mit TYPO3
1.3 Aufbau der Arbeit
2 BARRIEREFREIHEIT
2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.1.1 World Wide Web Consortium W3C zur Barrierefreiheit
2.1.2 Web Content Accessibility Guidelines WCAG
2.1.3 Leitlinien zur Entwicklung zugänglicher Software von IBM
2.2 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
2.2.1 Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
2.2.2 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV
2.2.3 Prioritäten und Konformitätsstufen
2.3 Richtlinien zur Erstellung von barrierefreien Webseiten
3 EINFÜHRUNG CONTENT MANAGEMENT
3.1 Content
3.1.1 Diskrete Medien (Texte und Bilder)
3.1.2 Kontinuierliche Medien (Töne, Filme, Animationen)
3.2 Management
3.3 Einsatzbereiche von Content Management
3.3.1 Web Content Management
3.3.2 Dokumentenmanagement
3.3.3 Portale
3.3.4 Content Communication Collaboration Management System
3.4 Auswahlkriterien für ein Content Management System
3.4.1 Was ist Open Source?
3.4.2 Vorteile von OpenSource Software
3.4.3 Vorteile kommerzielle Content Management Systeme
3.5 TYPO3 ein WCMS für Schulen?
4 TYPO3 IM ÜBERBLICK
4.1 Grundlegendes zur TYPO3
4.2 Systemaufbau
4.3 Erstellung Barrierefreie Webseiten mit TYPO3
4.3.1 Inhalt und Präsentation trennen
4.3.2 Extensions für die Barrierefreiheit
4.3.3 Dokumenttype XHTML 1.0
4.3.4 XHTML-Cleaning
4.3.5 Die Extension Page Valitator
5 PRAKTISCHE UMSETZUNG
5.1 Projekt Hör-Sprachzentrum Heidelberg/Neckargemünd
5.2 Einführung
5.2.1 Analyse der aktuellen Webseiten
5.2.2 Ideen & Verbesserungsvorschläge
5.3 Umsetzung im Projekt
5.3.1 Templates
5.3.2 Navigation
5.4 Ergebnisse und Erfahrungen
5.5 Zwischenfazit
6 ZUSAMMENFASSUNG
7 FAZIT UND AUSBLICK
I. EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG
II. LITERATURVERZEICHNIS
III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
IV. ABBILDUNGSVERZEICHNIS
V. TABELLENVERZEICHNIS
VI. STICHWORTVERZEICHNIS
VII.ANHANG
A. Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)
B. IBM Checkliste für Software Zugänglichkeit
Abstract
Through a series of federal and state laws and standards, the legal foundation concerning Web accessibility that impact people with disabilities and their ability to fully overcome digital barriers and participate in the Web environment has been established.
Currently, the concept of accessible design or universal design is increasingly becoming an important component of Web design.
The available work shows how a website can be used as an information platform in consideration (Legislation) for the Act on Equal Opportunities for Disabled. There are different ordinances using an open source web content management system such as BITV Barrier Free Information Technology.
The question is how the content management system "TYPO3" can develop barrier free websites.
Section two covers Barrier free Information-Technology and gives an overview of its introduction through legislation around the world.
Section three gives an overview of the Content Management Systems that exist in the marketplace.
Section four focuses on the features offered by TYPO which support Barrier free Information Technology
Section five describes how the use of TYPO3 broadened the barrier free technology at Hör-Sprachzentrum.
1 Einleitung
Bedeutung der Informationstechnik für behinderte Menschen
Insbesondere der Zugang zum Internet liefert behinderten Menschen besondere Chancen. Diese Menschen sind meist in Ihrer Mobilität eingeschränkt, wenn Sie aber Zugang zum Internet oder anderen Informationsstellen haben, können Sie vielen Aktivitäten nachgehen, die Ihnen sonst verschlossen blieben.
»Ich saß in einem kleinen engen Wohnzimmer, der Computer mittendrin, und ich hatte auf einmal das Gefühl von unendlicher Weite. «1
Mit diesen Worten beschrieb eine blinde Mitarbeiterin von Web "for ALL" ihre ersten Schritte im Internet.
Bevor Computer und Scanner bzw. das World Wide Web existierten, war ein Großteil der vorhandenen Texte für blinde Menschen nicht zugänglich. Nur mit relativ großem Aufwand wurde Gedrucktes auf Tonband gesprochen, oder in Blindenschrift übertragen. Die große Mehrzahl an Texten blieb blinden Menschen jedoch verschlossen.
Dabei geht es nicht nur um blinde Menschen, sondern auch andere Zielgruppen, z.B. Menschen mit anderen Behinderungen, die barrierefreie Angebote nutzen können.
Mit dem Thema Barrierefreiheit bin ich während meines Masterstudium konfrontiert wurden.
Obwohl das Thema sied der Regelung zur Barrierefreiheit von Informationsangeboten des Bundes vom April 2002 (befindet sich im Behindertengleichstellungsgesetzt vom 27. April 2002), und der dazugehörigen Ausführungsverordnung vom Juli 2002 (17. Juli 2002 BITV Barrierefreie Informationsverordnungstechnik) existiert.
Ein wesentliches Problem stellt die Umsetzung der Richtlinien dar. Dem nach müssen alle öffentlichen Web-Angebote, die nach in Kraft treten der Verordnung am 1. August 2002 neu gestaltet, d.h., für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Für alle bereits vor in Kraft treten der Verordnung bestehenden WebAngebote galten Fristen bis 31. Dezember 2003 bzw. 31. Dezember 2005. Das bedeutet, das auf Bundesebene die Frist am 31. Dezember abgelaufen ist wonach offiziell alle Web-Auftritte von Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene barrierefrei sein müssten.
Allerdings sieht die Realität ganz anders. Wenn man sich die Webseiten des Bundes ansieht, merkt man schnell, dass es mit der Barrierefreiheit noch immer nicht weit her ist. Da bisher aber noch niemand gegen diesen Missstand geklagt hat, lassen sich die Verantwortlichen der öffentlichen Hand viel Zeit mit der Umsetzung.
Wenn man sich den technischen Stand der Barrierefreiheit im Allgemeinen anschaut, erkennt man sehr viele Aktivitäten. Zum einen sind sehr viele Entwickler an dem Thema interessiert, da barrierefreie Gestaltung sehr viele Vorteile mit sich bringt, zum anderen wird der private Sektor motiviert weil inzwischen viele technische Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.
1.1Motivation
Das Thema hat mich besonders interessiert, weil behinderte Menschen in der heutigen Zeit von den am meisten genutzten Informationsmedien ausgeschlossen sind.
Außerdem wurde mir bewusst, wie wichtig das Thema für behinderte Menschen und deren Integration in die Gesellschaft ist.
Zudem hat mich die technische Umsetzung, wie eine barrierefreie Webgestaltung in der Praxis realisiert wird, sehr interessiert.
1.2Themenabgrenzung
Diese Masterarbeit besteht aus den drei umfangreichen Themengebieten Barrierefreiheit, Content Management und TYPO3 Web Content Management Systeme.
Des Weiteren wird ausgearbeitet, inwieweit Barrierefreiheit mit einem Content Management System (CMS) realisierbar ist.
Kurz eingegangen wird auf die beiden Open Source Software (OSS) Papoo und phpWCMS mit denen auch barrierefreie Webseiten erstellt werden können. Ausführlich wird der WCMS TYPO3 im theoretischen sowie im praktischen Teil der Arbeit bearbeitet, da diese zum Verständnis der praktischen Umsetzung notwendig ist.
1.2.1 Barrierefreiheit
In Deutschland entstand die BITV (Barrierefreie InformationstechnikVerordnung) als Folge der Gleichstellungsgesetze (BGG).
Die BITV richtet sich zunächst nur an Bundesbehörden. Auf Länderebene wurde diese Verordnung bereits weitgehend übernommen. Bis 2005 sollten demnach alle Bundes- und viele Landeseinrichtungen barrierefreie bzw. behindertengerechte Webseiten vorweisen können (siehe § 4 Umsetzungsfristen für die Standards) [Einfach-fuer-Alle, 06.2006].
In der Realität ist der Termin 31.12.2005 und die BITV von vielen Bundesverwaltungen bislang nicht umgesetzt worden (siehe http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/bgg/).
Gewiss muss noch berücksichtigt werden, dass in den einzelnen Ländern andere Fristen gelten, da dort die jeweiligen Landesverordnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen wurden.
Einen Überblick über die Landesverordnungen ist auf der Webseite http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/bgg/ nachzulesen.
1.2.2 Content Management mit TYPO3
Zum einen sind Bundesbehörden -, Länderbehörden durch die BITV gezwungen Ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten, zum anderen nimmt die Anzahl der Organisationen die den barrierefreien Zugang unterstützen stetig zu.
Im Zuge dieser Entwicklung stellt sich die Frage, welches Content Management System (CMS) für die Erstellung von barrierefreien Webseiten am Besten geeignet ist.
In den letzen Jahren haben sich sehr viele CMS auf dem Markt etabliert. Die Frage nach den Kosten, sprich ob es ein kommerzielles oder OpenSouce Web Content Management System (OSWCMS) sein soll, und die Berücksichtigung welches CMS für die Erstellung von barrierefreien Internetauftritten geeignet ist, ist eine der schwierigsten Fragen. Deshalb werde ich im Rahmen meiner Arbeit das TYPO3, ein ziemlich komplexes OSCMS, vorstellen.
TYPO3 ist einer der meistgenutzten CMS im Open-Source-Bereich, dem ein Ruf als sehr leistungsfähig, aber auch entsprechend komplex vorauseilt. TYPO3 hat sich besonders in den letzen Jahren in Richtung Barrierefreiheit sehr positiv entwickelt. Allerdings müssen um eine Webseite mit TYPO3 barrierefrei gestallten zu können, einige Hindernisse überwunden werden. Im "Kapitel 4 TYPO3 im Überblick", werden die theoretischen Grundlagen, und im praxisbezogenen Teil der Arbeit, der praktische Einsatz von TYPO3 vorgestellt.
Natürlich ist es an dieser Stelle wichtig weitere CMS zu erwähnen, die auch sehr leistungsfähig sind und die Erstellung von barrierefreien Internetauftritten unterstützen, z.B. Papoo und PHPwcms.
Papoo
Papoo ist ein OSWCMS, das auf PHP und MySQL basiert, und unter der Lizenz der GNU GPL [siehe Kapitel 3.4 Auswahlkriterien für ein Content Management System] steht.
Bei der Entwicklung von Papoo wurde auf die Einhaltung der Richtlinien WCAG [siehe Kapitel 2.1.2 Web Content Accessibility Guidelines] besonderer Wert gelegt.
Durch diese Vorgaben ist gewährleistet, dass die Internetseiten auch wirklich barrierefrei sind. Detailwissen über die entsprechenden Richtlinien wird nicht vorausgesetzt. Das Design wird komplett über CSS2 gesteuert und nutzt keine Layouttabellen.
Das Projekt existiert seit Herbst 2003, und liegt aktuell in der Version 3.0 barrierefreien CMS Papoo vor [papoo, 08.2006].
Phpwcms 2003 wurde phpwcms von Oliver Georgi unter Mitwirkung einer wachsenden Community entwickelt.
Bevor Oliver Georgi mit der Entwicklung des Systems begann, hatte er einen Kundenauftrag, der mit Typo3 realisiert werden sollte. Allerdings stellte er fest, dass die benötigte Einarbeitungszeit bis zum Erzielen erster brauchbarer Ergebnisse sehr hoch war.
Darauf hin begann er, eines seiner vorherigen Projekte zu erweitern - und phpwcms war entstanden. Der Autor betont ausdrücklich, dass phpwcms kein Konkurrenzprodukt zu TYPO3 ist, sondern ganz im Gegenteil ein CMS für Einsteiger und mittelgroße Webprojekte.
Wie die oben vorgestellten CM-Systeme, ist auch phpwcms eine freie Software (OpenSource), und steht unter der GPL. Auch phpwcms erfüllt die Anforderungen für die Erstellung von barrierefreien Webseiten.
Für die Seitengestaltung erzeugter Codes ist W3C [siehe Kapitel 2.1.1 Word Wide Web Consortium W3C] konform. Die Formatierung der Layouts wird über CSS vorgenommen.
Wie im phpwcms-Forum auf der Seite "Sites your are proud of "[ http://www.phpwcms.de/forum/viewforum2006] aktuell zu sehen ist, existiert eine beachtliche Liste von internationalen Websiten, die mit phpwcms realisiert wurden. Dies kann ein grober Anhaltspunkt für die Verbreitung des Systems sein. Derzeit ist die aktuell Version 1.2.6 (Erscheinungsdatum 27.04.2006), die Version 1.3 ist angekündigt.
1.3Aufbau der Arbeit
Zuerst möchte ich einen allgemeinen Überblick über Barrierefreiheit geben. Natürlich ist zum besseren Verständnis der Arbeit Hintergrundwissen der verschiedenen Themenbereiche notwendig, deshalb werden die Themen der Kapitel "Barrierefreiheit", "Einführung in Content Management", und "TYPO3 im Überblick" getrennt voneinander vorgestellt.
Nach dem der theoretische Teil der Arbeit vorgestellt wurde, wird näher auf die technische Realisierung, an Hand meines Projektes Hör-Sprachzentrum, eingegangen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2 Barrierefreiheit
Warum sollten wir barrierefreie Webseiten Entwickeln?
Es gibt viele Aspekte, die ich in meiner Masterarbeit ansprechen werde. Diese Aspekte sind nicht nur wirtschaftliche, sondern auch menschliche.
Ein kurzer Überblick soll helfen besser zu Verstehen, für wen und warum wir barrierefreie Webseiten entwickeln sollten.
-Für wen sollten barrierefreie Webseiten entwickelt werden? - für Menschen mit Sehbehinderung
- für Menschen mit Hörbehinderung
- für Menschen mit kognitiven Einschränkungen- Menschen mit motorischer Einschränkung - für ältere Menschen
- Rollstuhlfahrer
Welche technischen Vorteile bringen barrierefreie Webseiten. - leicht zu warten
-geringe Dateigroßen - schnell zu laden- geringe Traffic-Kosten- gut indizierbar für Suchmaschinen
- zukunftssicher
Außerdem sollte durch die Gestaltung von barrierefreien Webseiten sichergestellt werden, das Person möglichst unabhängig von ihrer Behinderung
- Zugang zu Informationen haben
- Services benutzen können
-Produkte-und Dienstleitungen bestellen oder kaufen können
2.1Gesetzliche Grundlagen
- World Wide Web Consortium W3C
- Web Content Accessibility Guidelines WCAG
- Leitlinien zur Entwicklung zugänglicher Software IBM
Im Jahre 1999 wurden umfangreiche Empfehlungen für die Gestaltung von Webseiten vom World Wide Web Consortium W3C als die "Web Content Accecsibilty Guidelines WCAG 1.0" veröffentlicht. Diese Richtlinien erläutern, wie Web-Inhalte für Behinderte zugänglich gemacht werden können.
Demnach müssen amerikanische, britische und australische Behörden nach diesen Richtlinien die Barrierefreiheit umsetzen.
Zudem erfüllt die Firma IBM mit ihren Leitlinien zur Entwicklung zugänglicher Software die Anforderungen für die grafischen Programmieroberflächen. Durch die Umsetzung dieser Richtlinien werden die Informationen in Web schneller auffindbar. Allerdings sind diese Richtlinien nicht dafür gedacht, Bilder, Videos usw. nicht einzusetzen, sondern vielmehr festzulegen, wie MultimedialeInhalte besser zugänglich gemacht werden.
2.1.1 World Wide Web Consortium W3C zur Barrierefreiheit
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist die höchste Instanz für die Entwicklungen im Web. Gründer und Vorsitzender des W3C ist Tim Berners-Lee, der auch als der Erfinder des World Wide Web bekannt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 existieren mehr als 50 Spezifikationen und 40 Recommendations (Empfehlungen) für webbasierte Anwendungen. Inzwischen gehören dem Konsortium aktuell über 417 Mitglieder3 an wie z.B. SAP, Mozilla Foundation, Microsoft, Oracle Corporation, T-Online etc.
Einige der anerkannten Spezifikationen, die unten in der Tabelle zu sehen sind wurden mit Hilfe des World Wide Web Consortium entwickelt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2-1: Spezifikationen W3C
2.1.2 Web Content Accessibility Guidelines WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG1) bieten technische und konkret verfasste Richtlinien und Checkpunkte für eine barrierefreie Gestaltung von Webseiten an. Allerdings ist die WCAG1 entweder zu restriktiv, irrelevant oder zu
unverständlich gewesen. Das war auch der Grund dafür, dass die WCAG1 durch WCAG am 27 April 2006 abgelöst wurde [Einfach-fuer-Alle, 07.2006].
Fast alle Kriterien der WCAG1 wurden in die WCAG2 aufgenommen und einem von vier Gestaltungsprinzipien zugeordnet. Diese vier Gestaltungsprinzipien lauten:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit der Technik
Die vier Prinzipien beinhalten die tatsächlichen Richtlinien (Guidelines), um die jeweiligen Prinzipien zu erfüllen. Diese Richtlinien wiederum enthalten Erfolgskriterien (Success Criteria) in unterschiedlichen Abstufungen. Dabei handelt es sich um testbare Aussagen, in denen erklärt wird, was ein Anbieter machen muss, um die Richtlinie zu verwirklichen. Anhang B der WCAG 2 fasst eine Checkliste von Erfolgskriterien zusammen, die auch eine gute Übersicht über die allgemeine Struktur der Richtlinien gibt.
Wie unten in der Abbildung 2-1 zu sehen ist, ist die Web Accessibilty Initiative (WAI), für die Berücksichtigung von Accessibilty (Zugänglichkeit) in den W3C- Standards zuständig.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten4
Abbildung 2-1 Aufbauorganisation des W3C [W3C2, 05.2006].
2.1.3 Leitlinien zur Entwicklung zugänglicher Software von IBM
Die Leitlinien zur Entwicklung zugänglicher Software enthalten die folgenden Themenbereiche wie z.B. Tastaturgriffe, Sound und Multimedia. Nicht zuletzt durch den druck, der Durch die Anforderungen der Section 5085 in den USA auf die Softwarehersteller ausgeübten wird, bieten inzwischen alle modernen Betriebssysteme Accessibility- Funktionen und Schnittstellen für Computer an.
2.2Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
Behindertengleichstellungsgesetzt
- 1. Mai 2002 in Kraft
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
- 24.Juli 2002 in Kraft
Das Gesetzt zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) trat am 1.Mai 2002 in Kraft. Zwei Monate später trat am 24. Juli 2002 die Barrierefreie InformationstechnikVerordnung (BITV) in Kraft.
Mit dem Erlass der BITV hat die Bundesregierung die Vorgaben der EU befolgt, die WCAG1 in nationales Recht umzusetzen.
Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung (BGG), hier vor allem § 11 zur barrierefreien Informationstechnologie, ist die Grundlage zur barrierefreien Erstellung von Webinhalten bereits auf Bundesebene umgesetzt worden.
2.2.1 Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG verlangt einen allgemein üblichen und uneingeschränkten Zugang zu allen Systemen der Informationsverarbeitung. Das bedeutet, dass die Zugänglichkeit (accessibility) von Informationssystemen, die Nutzbarkeit von Webauftritten und Anwendungen für Menschen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen oder Behinderungen verwirklicht werden muss.
Die BGG fordert, den Zugang zu allen Systemen der Informationsverarbeitung ohne fremde Hilfe zu realisieren. Forderungsgrundlage ist die Zielsetzung des BGG, die Teilnahme der behinderten Menschen in der Gesellschaft zu fördern. Die praktische Umsetzung des BGG wird in der BITV geregelt.
2.2.2 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV
Grundlagen für die BITV sind die internationalen WCAG1. Die 14 Richtlinien der WCAG1 sind in der BITV als Anforderungen und die Checkpunkte als Bedingungen zugeordnet. Somit hat die BITV insgesamt 14 Anforderungen mit 66 Bedingungen. Die BITV unterscheidet zwei Prioritätsstufen, die sich aus den Konformitätsniveaus der WAI ableiten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-2 Grafische Darstellung der Gesetzlichen Grundlagen in Deutschland; eigene Darstellung
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen soll die oben abgebildete Grafik geben. Die BITV ist von den Körperschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene durchzuführen.
Allerdings ist der private Sektor nicht verpflichtet, die Richtlinien umzusetzen, wobei zu beachten ist, dass behinderte Menschen eine große potenzielle Kundengruppe darstellen.
2.2.3 Prioritäten und Konformitätsstufen
Prioritäten der WCAG1
Die 66 Checkpunkte der WCAG1 werden in drei Prioritäten eingestuft.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Priorität 1 bedeutet, dass bei Nichteinhaltung des Checkpunktes mindestens ein Benutzer mit einer nichtüberwindbaren Barriere konfrontiert wird und das Informationsangebot nicht nutzen kann. Priorität 2 sind Soll-Kriterien, bei deren Erfüllung der Zugang zur Webseiten erheblich erleichtert wird. Priorität 3 können als Darf-Kriterien verstanden werden, um nachrangige Zugangsprobleme aufzuheben
Prioritäten der BITV
Die Prioritäten der BITV unterscheiden sich von den Prioritäten der WCAG1, um in den Sie die Nutzerorientierung besser berücksichtigen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Während bei der WCAG1 zwischen drei Prioritätsstufen unterschieden wird, unterscheidet die BITV nur zwei Stufen. In der BITV wurden die Prioritäten eins und zwei zusammengefasst. Somit wurde aus Priorität eins und zwei die Priorität 2 sowie Priorität 3 zur Priorität 2.
Konformitätsstufen
Die Erfüllung der Prioritäten wird durch entsprechende Konformitätsstufen ergänzt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Erfüllung der Checkpunkte der Priorität 1 wird als A, der Priorität 2 als AA und Priorität 3 als AAA bezeichnet.
Dabei besagt die Konformitätsstufe A, dass die Checkpunkte der Priorität 1 alle erfüllt sind.
AA erfüllt die Checkpunkte der Priorität 1 und Priorität 2. Konformitätsstufe AAA sagt aus, dass alle Checkpunkte der WCAG1 erfüllt wurden.
2.3 Richtlinien zur Erstellung von barrierefreien Webseiten
Bevor man mit der Entwicklung einer Webseite beginnt, sollten die gesetzlichen Grundlagen studiert werden. Denn nur durch die Beachtung der gesetzlichen Richtlinien sowie der technischen Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, kann man barrierefreie Webseiten entwickeln.
Die Zugänglichkeit wird oft von den Ausgabemedium, zum Beispiel einem Screenreader6, oder der geräteunabhängigen Bedingung bestimmt. Eine deutschsprachige Übertragung der 14 Richtlinien der WCAG1 sind in der BITV als Anforderungen, und die dazu gehörige 66 Checkpunkte als Bedingungen zugeordnet.
Eine Zusammenfassung der Richtlinien liefert die Tabelle 2-2:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2-2:Tabelle der Internationalen WCAG1 [Jan Eric, Hellbusch, 2005, S, 37ff ]
Unterstützung der BITV für Gehörlose
Anforderung 1
Die erste Anforderung der BITV Verordnung unterstützt Gehörlose in der Informationstechnik. Deshalb werde ich an dieser Stelle einige Begriffe, die mit meiner Projektarbeit am Hörsprachzentrum verbunden sind, näher beschreiben. Ein sehr wichtiger Grund ist auch der Zusammenhang dieser Begriffe mit den Richtlinien, die ich während der Projektdurchführung berücksichtigen musste. Wie unten in der Abbildung zu sehen ist, werden Menschen mit Beeinträchtigung des Hörvermögens in Gehörlosen, Schwerhörigen und Menschen, die ein "Cochlear Implantant", eine operativ ins Gehör implantierte Hörhilfe haben unterteil.
Bei gehörlosen Menschen wird nochmals untergliedert, ob Gehörlose Ihr Gehör vor dem Spracherwerb oder nach dem Spracherwerb verloren haben. Bei schwerhörigen Menschen wiederum erfolgt eine Unterteilung in leicht-, mittel - oder hochgradig Schwerhörig.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Menschen mit Beeinträchtigung des Hörvermögens sind entweder auditiv oder visuell orientiert.
Wenn für den Hörgeschädigten die Augen für die Kommunikation wichtiger als die Ohren sind, dann sind diese Menschen visuell orientiert. Im umgekehrten Fall sind diese Menschen folglich auditiv orientiert.
Diese Erkenntnis führt dazu, dass für die visuell orientierten Menschen optische Hilfen wichtig sind und zur Kommunikation die Gebärdensprache im Mittelpunkt steht. Auditiv orientierte Menschen werden dagegen mit technischen Hörhilfen versorgt. In der Praxisanwendung wird die Anforderung 1 durch die Bereitstellung einer Textabschrift erfüllt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2-3:BITV, 2002; Anforderung 1
In Bedingung 1.3 werden die Bedürfnisse der auditiv orientierten Menschen berücksichtigt. Beispielsweise sollen multimediale Anwendungen, die handlungsrelevante Geräusche beinhalten, diese optisch gekennzeichnet werden; z.B. durch Untertitel oder Audiobeschreibung der Videospur. Für die visuell orientierten hörgeschädigten Menschen macht die BITV keine Angaben bezüglich der sprachlichen Gesichtspunkte. In der Bedingung 14.1 wird lediglich Bezug zum Thema Verständlichkeit genommen. Hier raus geht hervor, dass für <jegliche Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden< ist.
Allerdings ist die Beschreibung für visuell orientierte hörgeschädigte Menschen nicht ausreichend, weil hier die Gebärdensprache nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Auf das Projekt <Hörsprachzentrum< bezogen bedeutet es, dass man nicht verpflichtet ist, die Web-Inhalte alternativ auch in der Gebärdensprache anzubieten. Da aber das Hörsprachzentrum eine Schule für Hörgeschädigte ist, wurde der Vorschlag gemacht, die Inhalte auch alternativ in Gebärdensprache anzubieten.
Eine weitere Idee war, dass die Menschen, die auf Basis der Gebärdensprache kommunizieren und visuell orientiert sind, an dieser Stelle nicht zu vernachlässigen.
Allerdings war es mir aus zeitlichen Gründen nicht Möglich, dies in meinem Projekt zu bearbeiten.
Anforderung 2
Die Darstellung der Informationen muss sich den individuellen Bedürfnissen anpassen können. Das bedeutet, z.B. dass jeder Benutzer die Möglichkeit hat, sich die bevorzugten Farbeinstellungen am Bildschirm einzustellen. Für die gute Lesbarkeit der Seite sollten kontrastreiche Farben verwendet werden. Inhaltliche Hervorhebungen müssen auch ohne Farbe verständlich sein. Für manche erscheint eine rote Schriftfarbe auf schwarzen Hintergrund gut lesbar, was aber für die anderen Schwierigkeiten darstellen kann (BITV, 2002; Bedingungen 2).
Diese Usability-Regel spiegelt sich in den BITV, 2002; Bedingungen 2.2 und 2.3 wieder.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2-4:BITV, 2002; Anforderung 2
Die Gestaltung von Formularfeldern mittels Farbe kann problematisch werden, wenn Pflichtfelder auf diese Weise unterschieden werden. Bei individuell angepassten Darstellungen am Bildschirm geht dieses Unterscheidungsmerkmal verloren. Beispielsweise kann ein Pflichtheft mit dem Sternchen (asterisk *) gekennzeichnet werden. Mit dem Sternchen soll dem Benutzer mitgeteilt werden, dass das entsprechende Feld ein Pflichtfeld ist.
Anforderung 3
Die Webseiten sollten auf unterschiedlichen Ausgabemedien darstellbar sein. Das bedeutet, dass sie plattformunabhängig entworfen sein müssen. Diese Anforderung wird durch die Trennung von Inhalt und Präsentation erreicht. (BITV, 2002; Bedingung 3.3). Die Trennung in Inhalt und Struktur wird durch die Formatierung des Layouts mit CSS, die Grundstruktur dagegen über entsprechendes (X)HTML-Element erreicht.
Eine benutzerfreundlich gestaltete Seite muss gut lesbar sein. Beispielsweise sollte der Benutzer ohne horizontales Scrollen im verfügbaren Bildschirmausschnitt lesen können. Diese Usability Regel entspricht der BITV, 2002; Bedingung 3.4.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2-5:BITV, 2002; Anforderung 3
Nach BITV, 2002; Bedingung 3.6 sollen Listen und Listenelemente mit den entsprechenden (X)HTML-Listenelementen erstellt werden. Hierfür stehen eingeschränkt folgende Listen Typen zur Verfügung:
-die Aufzählung (UL = unordered list)
- die Nummerierung (OL = ordered list)
- die Definitionsliste ( DL = definition list)
Bei verschachtelten Listen werden dann Kreise oder Quadrate für eingerückte Listen dargestellt, um die einzelnen Verschachtelungsstufen voneinander zu trennen.
Diese Bedingung wurde bei der Erstellung der Navigation im praktischen Teil der Arbeit in Kapitel 5.3.2 beachtet.
Auf die Anforderungen der BITV 4 bis 14 wird an dieser Stelle nicht mehr eingegangen, da diese Richtlinien im praktischen Teil der Arbeit nicht involviert wurden.
Weitere Informationen über diese Richtlinien können im Anhang nachgelesen werden.
[...]
1 [Jan Eric, Hellbusch, 2005] „Bedeutung der Informationstechnik für Menschen mit Behinderung“, S.27 ff.
2 Cascading Style Sheets (CSS) ist eine deklarative Stylesheet-Sprache für strukturierte Dokumente. Sie wird vor allem zusammen mit HTML und XML eingesetzt. CSS soll dabei festlegen, wie ein besonders ausgezeichneter Inhalt dargestellt wird.
3 Die aktuellen Mitgliederlisten des W3C Stand Juli 2006 [W3C1, 06.2006].
4 Ist ein Komprimiertes Rasterformat mit hierarchischer Ordnung. Der Grad der Komprimierung und der daraus resultierende Qualitätsverlust des Bildes kann durch den Benutzer selbst bestimmt werden. [Zeppenfeld, Klaus, 2004]
5 Die Richtlinien zur barrierefreien Seitengestaltung des W3C-WAI WCAG 1.0 gelten als grundlegender Standard, auf dem viele weitergehende Richtlinien aufbauen, so zum Beispiel die Section 508 in den USA und die BITV in Deutschland.
6 Sehrbehinderte und Blinde können sich mit Hilfe eines Screenreaders beispielsweise Texte und Internetseiten vorlesen oder auf einer Braillezeile ausgeben lassen [barrierefrei kommunizieren, 2003].
- Arbeit zitieren
- Gülay Gashi (Autor:in), 2006, Entwicklung barrierefreier Webseiten als Informationsplattform mit Content Management System TYPO3, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63032
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