Forschung und Entwicklung gewinnen in der sich zur Hochtechnologie wandelnden Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind die Unternehmen auf den globalen Märkten zu immer neuen Innovationen gezwungen, um ihr Geschäft auszuweiten oder ihre Stellung zu behaupten. Parallel zu dieser Entwicklung findet eine Internationalisierung der Kapitalmärkte statt. Investitionen sind frei von örtlicher Bindung. Dadurch entstehen zwei Probleme für die externe Rechnungslegung. Zum einen verlangen die global agierenden Kapitalgeber nach einer international vergleichbaren Rechnungslegung, zum anderen wird von den Unternehmen eine transparente Berichterstattung verlangt, die das Unternehmen realitätsnah abbildet. Der „true-and-fair-view“ Grundsatz der Rechnungslegungsstandards US-GAAP und IAS wird diesen Anforderungen besser gerecht als das deutsche Handelsrecht. Bei der bilanziellen Behandlung von Aufwendungen für F&E besteht im deutschen Handelsrecht ein grundsätzlicher Unterschied zu den international vorherrschenden anglo-amerikanischen Rechnungslegungsstandards der US-GAAP und der IAS. Das im deutschen Handelsrecht verankerte Bilanzierungsverbot für selbst
geschaffene, immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB steht einer international vergleichbaren und transparenten Berichterstattung im Wege. Hinsichtlich des leitenden Grundsatzes der deutschen Rechnungslegung, dem
Gläubigerschutz, hat dieses Bilanzierungsverbot seine Berechtigung. Die folgende Arbeit geht der Frage nach, ob das Bilanzierungsverbot für Aufwendungen der F&E gemäß § 248 Abs.2 HGB vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen berechtigt existent ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Gang der Untersuchung
2 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im deutschen Handelsrecht
2.1. Begriff der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
2.2. Einschlägigkeit des Bilanzierungsverbots
3 Existenzberechtigung des Bilanzierungsverbots
3.1. Argumentation für den § 248 Abs. 2 HGB
3.1.1. Normenkonflikte innerhalb des HGB
3.1.2. Kommunikation mit dem Finanzmarkt
3.2. Gründe für die Aufhebung des Bilanzierungsverbots
3.2.1. Eingeschränkte Dokumentation der Handelsbilanz
3.2.2. Interessen der Marktteilnehmer
4 Ausblick und Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch, ob das im deutschen Handelsrecht verankerte Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB vor dem Hintergrund aktueller ökonomischer Entwicklungen und der zunehmenden Bedeutung von Forschung und Entwicklung (F&E) noch zeitgemäß und berechtigt ist.
- Analyse des Bilanzierungsverbots im Kontext des deutschen Handelsrechts.
- Gegenüberstellung von Gläubigerschutzprinzip und internationalem Rechnungslegungsstandard (IAS).
- Bewertung der Auswirkungen auf die Unternehmenskommunikation und den Finanzmarkt.
- Diskussion der Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses.
- Reflektion über die Notwendigkeit einer Novellierung des Handelsrechts.
Auszug aus dem Buch
3.2.2. Interessen der Marktteilnehmer
Aus der Perspektive der Marktteilnehmer wäre eine Aufhebung des Bilanzierungsverbots gemäß § 248 Abs. 2 HGB in mindestens drei Dimensionen wünschenswert. Zunächst um der Entwicklung hin zu einer Hochtechnologiegesellschaft in der Rechnungslegung Rechnung zu tragen. Des weiteren um eine konstantere Besteuerung zu erreichen und nicht zuletzt, um den Investoren eine bessere Dispositionsgrundlage vorzulegen.
Schon 1980 postuliert Kropff, dass insbesondere Industrieunternehmen im hochtechnologischen Bereich ohne ausreichende Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen auf Dauer nicht konkurrenzfähig sein könnten und deswegen eine Berichterstattung über diese im Rahmen des Lageberichts für Investoren und Gläubiger zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zwar fordert der § 289 Abs. 2 Ziffer 3 HGB im Lagebericht auf F&E einzugehen, es wird aber nicht ausgeführt wie und in welchem Umfang dies zu geschehen hat. Auch Baruch Lev weist im Jahr 2000 daraufhin, dass sich zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Wirtschaft und den Vorschriften zur Rechnungslegung eine immer größere Lücke öffnet: „In the past several decades, there has been a dramatic shift, a transformation, in what economists call the production functions of companies – the major assets that create value and growth. At the same time, there has been a complete stagnation in our measurement and reporting systems.“ Diese Aussage wird durch eine Betrachtung der Investitionsausgaben der Unternehmen bestätigt. Nur noch 16% des Investitionsaufkommens wird für materielle Vermögensgegenstände aufgebracht. Die Microsoft Corp. ist ein extremes Beispiel für die Diskrepanz zwischen dem Buchwert eines Unternehmens der High-Tech-Branche und dessen Marktwert. Der Nettovermögenswert von Microsoft lag 1999 gerade einmal bei 6,2% seines Marktwertes von 460 Milliarden Dollar.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der bilanziellen Behandlung von F&E-Aufwendungen ein und definiert das Ziel der Untersuchung.
2 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im deutschen Handelsrecht: Hier werden die Begriffe Forschung und Entwicklung definiert und die Einordnung unter das Bilanzierungsverbot nach § 248 Abs. 2 HGB erläutert.
3 Existenzberechtigung des Bilanzierungsverbots: Dieses Kapitel diskutiert kontrovers die Argumente für das bestehende Verbot sowie die Gründe, die für eine Aufhebung sprechen.
4 Ausblick und Schlussbemerkungen: Zusammenfassend wird die Notwendigkeit einer Anpassung des Handelsrechts an die ökonomische Realität betont und ein Ausblick auf internationale Standards gegeben.
Schlüsselwörter
Forschung und Entwicklung, F&E, HGB, Bilanzierungsverbot, § 248 Abs. 2 HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Gläubigerschutz, IAS, Rechnungslegung, Kapitalmarkt, Bilanzanalyse, Hochtechnologie, Unternehmenskommunikation, Jahresabschluss, Aktivierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob das Bilanzierungsverbot für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gemäß § 248 Abs. 2 HGB in der heutigen, durch Hochtechnologie geprägten Wirtschaft noch gerechtfertigt ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem deutschen Handelsrecht, dem Gläubigerschutzprinzip, internationalen Rechnungslegungsstandards wie IAS und der Informationsfunktion des Jahresabschlusses für Investoren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Nutzen des aktuellen Bilanzierungsverbots zu prüfen und zu bewerten, ob eine Aufhebung oder Anpassung des § 248 Abs. 2 HGB erforderlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine theoretische Auseinandersetzung mit der geltenden Gesetzeslage sowie eine Analyse aktueller ökonomischer Entwicklungen und praktischer Fallbeispiele (wie z.B. der VW AG) durch.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der aktuellen Rechtslage, eine Argumentationskette für und wider das Bilanzierungsverbot und eine Reflexion über die Anforderungen der Marktteilnehmer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, HGB, Bilanzierungsverbot, Immaterielle Werte, Gläubigerschutz und IAS.
Warum ist das Realisationsprinzip ein Problem für die Aktivierung von F&E?
Da der zukünftige Nutzen von F&E-Projekten oft unsicher ist, widerspricht eine Aktivierung dem Realisationsprinzip, da noch kein monetär realisierter Gewinn vorliegt.
Welche Rolle spielt die VW AG in der Argumentation?
Die VW AG dient als Beispiel für ein Unternehmen, das Entwicklungsaufwendungen zum Teil aktiviert hat, was zu einer Marktwert/Buchwert-Differenz führt, die nach reinem HGB-Verständnis erklärungsbedürftig wäre.
- Quote paper
- Fabian Huber (Author), 2006, Existenzberechtigung des Bilanzierungsverbots für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gemäß § 248 Abs. 2 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63061