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Abgeordnete im deutschen Parlament: Gewissensfreiheit vs. Fraktionsdisziplin

Title: Abgeordnete im deutschen Parlament: Gewissensfreiheit vs. Fraktionsdisziplin

Term Paper , 2006 , 15 Pages , Grade: 2,7

Autor:in: Sarah Rusch (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Immer wieder ist in den Medien die Rede davon, dass Fraktionen im Bundes- und Landtag ihre eigenen Abgeordneten unter Druck setzen und sie zwingen, bei wichtigen Entscheidungen gegen ihre eigenen Ansichten zu stimmen. Zeitungen drucken Karikaturen und Artikel, die sich mit 'Fraktionszwang' beschäftigen. Der Öffentlichkeit wird dadurch ein Bild des deutschen Parlamentarismus suggeriert, welches aufgrund mangelnder Informationen und Wissen seitens der Bürger nicht hinterfragt und dadurch mehr oder weniger blind übernommen wird. Die deutschen Bürgerinnen und Bürger werden mit vermeintlichen Wahrheiten konfrontiert und sind meist nicht in der Lage, sich mit diesem Thema differenziert auseinanderzusetzen. Die Gründe hierfür mögen von verschiedener Natur sein. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Vorgänge parteipolitischer Willensbildung zu komplex sind, und der Bürger eine Annäherung an die Wahrheit sucht, die er selbst versteht. Das die Bürger sich etwas vormachen merkt man daran, dass zwei Drittel der Deutschen den Fraktionszwang für ein gängiges Mittel im Parlament halten. Die deutschen Politiker tun ihr übriges, indem sie sich an den alltagstauglichen Sprachgebrauch des Wortes anpassen, ihn verwenden und ihn somit zur Wahrheit werden lassen.
Gerade weil dieser Begriff des 'Fraktionszwangs' in den Köpfen der Wähler so präsent ist, werde ich mich in dieser Arbeit mit der Frage beschäftigen, wie die parlamentarische Realität in Deutschland aussieht. Ist die Fraktionsdisziplin, die korrekte Bezeichnung dafür, tatsächlich so präsent in unseren Bundes- und Landtagen, wie die Annahme im Volk ist? Leben die Abgeordneten in einem Verfassungspostulat, in dem die Gewissensunterworfenheit, die ihnen in Art. 38, Abs. 1, Satz 2 des deutschen Grundgesetzes gewährleistet wird, höchstens auf dem Papier steht? Oder haben die Abgeordneten tatsächlich die Möglichkeit sich 'nur' auf ihr Gewissen zu berufen?
Im ersten Teil dieser Arbeit werde ich mich mit den Grundlagen befassen. Hier werde ich zuerst das freie Mandat vorstellen, wie es in Art. 38 GG verankert ist. Der zweite Teil befasst sich mit der Fraktionsdisziplin und deren rechtlicher Grundlagen.
Im dritten Teil soll untersucht werden, wie die parlamentarische Realität aussieht. Zuerst werfen wir einen Blick auf die Ursachen des geschlossenen Auftretens von Fraktionen um dann als nächstes den Umgang mit abweichenden Meinungen zu betrachten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das freie Mandat?

3 Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang

4 Parteiinterne Realität bei Abstimmungen

4.1 Geschlossenes Abstimmungsverhalten

4.2 Umgang mit abweichenden Meinungen

5 Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten freien Mandat der Abgeordneten und der gelebten parlamentarischen Realität der Fraktionsdisziplin in Deutschland, um zu klären, ob Abgeordnete tatsächlich frei nach ihrem Gewissen entscheiden können.

  • Das freie Mandat gemäß Artikel 38 Grundgesetz
  • Differenzierung zwischen Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
  • Parteinterne Willensbildung und Abstimmungsverhalten
  • Die Rolle der Kompromissfähigkeit im Parlamentarismus
  • Umgang mit abweichenden Meinungen innerhalb von Fraktionen

Auszug aus dem Buch

2 Das freie Mandat?

„[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So heißt es im Art. 38, Abs. 1, Satz 2 des deutschen Grundgesetzes. Im Volksmund wird dieser Satz als so genanntes 'freies Mandat' interpretiert und empfunden. Von dieser Wortwahl ist im Grundgesetz allerdings keine Rede, da sie den Kern der Sache nicht ganz trifft. Dieser Punkt wird allerdings weiter unten ausführlicher behandelt. Doch wollen wir uns den Satz zunächst ein bisschen genauer ansehen. Der Auszug aus Artikel 38 muss in drei Teile aufgeteilt werden, um ihn korrekt interpretieren zu können.

Der erste Teil befasst sich mit der Definition der Abgeordneten als „Vertreter des ganzen Volkes“. Die Abgeordneten sollen in ihrer Gesamtheit das Volk repräsentieren. Fast jeder Abgeordnete ist für eine bestimmte Partei und deren Programm angetreten und vertritt somit voraussichtlich hauptsächlich deren Standpunkt und wohl nicht den des ganzes Volkes und auch nicht den seiner Wähler. Es gibt mit Sicherheit große Schnittmengen zwischen den Interessen der Wähler und denen der Partei, da die Wähler sich den Parteien zuwenden, die ihnen am kompetentesten erscheinen. Trotzdem bleibt die Frage, wie ein Abgeordneter, der ein „Vertreter des ganzes Volkes“ ist, die Interessen seiner Wähler vertritt. Das Volk ist immerhin keine homogene Masse, die etwas wie ein „vorgegebenes und objektiv feststellbares Gesamtinteresse“ besitzt. Etwas wie ein Gemeinwohl kann demnach nie existieren, höchstens eine Annäherung ist möglich. Der Abgeordnete muss sich dazu nach den Interessen seiner Wähler erkundigen und diese bei seiner Entscheidungsfindung zumindest berücksichtigen. Es mutet allerdings schon ein bisschen merkwürdig an, dass im gleichen Satz des Artikels die Rede davon ist, dass der Abgeordnete zwar „Vertreter des ganzes Volkes ist“ aber andererseits keinen „Aufträgen und Weisungen“ unterliegt. Doch dazu später mehr.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass die öffentliche Wahrnehmung von einem faktischen „Fraktionszwang“ ausgeht, während die Arbeit die verfassungsrechtliche Realität des freien Mandats gegenüberstellt.

2 Das freie Mandat?: Dieses Kapitel analysiert detailliert den Artikel 38 des Grundgesetzes und hinterfragt, wie das freie Mandat in der Praxis zwischen Parteiprogrammen und persönlichem Gewissen steht.

3 Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang: Hier erfolgt eine theoretische Abgrenzung der beiden Begriffe und eine Untersuchung der Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung.

4 Parteiinterne Realität bei Abstimmungen: Das Kapitel beleuchtet, warum Fraktionen geschlossenes Abstimmungsverhalten anstreben und wie parteiinterne Prozesse sowie der Umgang mit abweichenden Meinungen funktionieren.

5 Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass die Fraktionsdisziplin ein allgegenwärtiges, auf Kompromissbereitschaft basierendes Mittel ist, das den Gewissensbegriff faktisch einschränkt, aber für die Funktionsfähigkeit des Parlaments als notwendig erachtet wird.

Schlüsselwörter

Freies Mandat, Fraktionsdisziplin, Fraktionszwang, Grundgesetz, Art. 38 GG, Abgeordnete, Parteien, Abstimmungsverhalten, Gewissensentscheidung, Parlamentarismus, Kompromissfähigkeit, Fraktionssolidarität, Willensbildung, Repräsentation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem freien Mandat der Abgeordneten laut Grundgesetz und der in der Praxis beobachtbaren Fraktionsdisziplin in deutschen Parlamenten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die rechtliche Bedeutung des freien Mandats, die Unterscheidung zwischen Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin sowie die parteiinterne Dynamik bei der Entscheidungsfindung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es herauszufinden, ob Abgeordnete in Deutschland tatsächlich frei gemäß ihrem Gewissen entscheiden können oder ob sie durch parteipolitische Vorgaben in ihrer Entscheidungsmacht eingeschränkt sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 38 GG) sowie auf die Auswertung politikwissenschaftlicher Literatur und Studien zur parlamentarischen Praxis.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definition des freien Mandats, die Ursachen für geschlossenes Abstimmungsverhalten in Fraktionen und den Umgang mit abweichenden Meinungen der Abgeordneten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Freies Mandat, Fraktionsdisziplin, Fraktionszwang, Gewissensfreiheit und parlamentarische Willensbildung.

Warum existiert laut der Arbeit kein „Fraktionszwang“ im wörtlichen Sinne?

Ein Zwang im wörtlichen Sinne wäre mit der verfassungsrechtlichen Gewissensfreiheit nach Artikel 38 Grundgesetz unvereinbar; was als Zwang wahrgenommen wird, ist eher eine parteiinterne Disziplin oder Loyalität.

Welche Rolle spielt die Kompromissfähigkeit für das parlamentarische System?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Kompromissfähigkeit ein Schlüsselwort der Politik ist, da ein modernes Parlament ohne ein gewisses Maß an geschlossener Linie und Einigung zwischen den Abgeordneten kaum funktionstüchtig wäre.

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Details

Title
Abgeordnete im deutschen Parlament: Gewissensfreiheit vs. Fraktionsdisziplin
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Das politische System der BRD
Grade
2,7
Author
Sarah Rusch (Author)
Publication Year
2006
Pages
15
Catalog Number
V63074
ISBN (eBook)
9783638561976
ISBN (Book)
9783656815600
Language
German
Tags
Abgeordnete Parlament Gewissensfreiheit Fraktionsdisziplin System
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarah Rusch (Author), 2006, Abgeordnete im deutschen Parlament: Gewissensfreiheit vs. Fraktionsdisziplin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63074
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