Christliche Ethik im Diskurs über die Präimplantaionsdiagnostik


Term Paper (Advanced seminar), 2004

31 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung – INV, PND, PID und wie geht’s weiter?

Der Diskurs über die Präimplantationsdiagnostik: Inhalte christlicher Ethik

1 Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik

2 Der öffentliche Diskurs über das Verbot der Präimplantationsdiagnostik
2.1 Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik
2.1 Das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik
2.2 Argumente für die Einführung der Präimplantationsdiagnostik
2.3 Argumente wider der Einführung der Präimplantationsdiagnostik
2.4 Schlussfolgerungen aus beiden Standpunkten
2.5 Rechtliche Grundlagen
2.6 Was ist Menschenwürde?
2.7 Wann beginnt menschliches Leben?

3 Inhalte christlicher Ethik im Diskurs über die Präimplantationsdiagnostik
3.1 Das Menschenbild und die Würde des Menschen christlich begründet
3.2 Der Beginn menschlichen Lebens in der Geschichte des Christentums
3.3 Der Mensch als Schöpfer seiner selbst?

4 Welche Rolle spielt christliche Ethik im Diskurs über Präimplantationsdiagnostik

Schluss - Ein Gedicht zum Thema von Tatjana Muster

Literaturverzeichnis

Einleitung – INV, PND, PID und wie geht’s weiter?

Schon seit vielen Jahren ist der Mensch in seiner Forschung bestrebt, sich selbst als Wesen zu durchleuchten. Das Rätsel um seine Fortpflanzung faszinierte und fasziniert ihn noch heute am meisten. Nachdem durch die Einführung des Mikroskops die Identifizierung von Samenzellen möglich war, entdeckte Karl Ernst von Baer den Schlüssel zur Embryonalentwicklung , indem er 1827 die Eizelle als Ausgangsmaterial menschlichen Lebens ausfindig machte.[1]

Im 20sten Jahrhundert konnte der biochemische Regelkreis des weiblichen Körpers erforscht werden, es folgten Hormondiagnostik und Hormontherapie um den richtigen Zeitpunkt zur Entnahme der Eizelle festzustellen und die Befruchtung im Reagenzglas, das heißt in-vitro durchzuführen. In England kam 1978 das erste Kind durch In-Vitro-Fertilisation zur Welt. Seit dem etabliert sich die Reagenzglasbefruchtung sowohl in gesellschaftlichen als auch in medizinischen Kreisen immer mehr. Obwohl die Erfolgsrate einer künstlichen Befruchtung nur bei etwa 25 Prozent[2] liegt und für die Frau eine psychische und physische Belastung darstellt, ist dieses Verfahren die einzige Möglichkeit für Paare mit Fruchtbarkeitsstörungen ein eigenes Kind zu bekommen.[3] Ein weiterer Schritt der Forschung in Richtung der Enträtselung des Beginns menschlichen Lebens, war der Anfang einer pränatalen Diagnostik (PND), welche sich vor etwa 30 Jahren zu entwickeln begann. PND konnte und kann sowohl nicht invasiv, das heißt durch Blutanalysen bei der Mutter, durch Ultraschalluntersuchungen oder Echokardiographien, als auch invasiv, das heißt durch Fruchtwasserentnahme (Amniocentese) oder durch die Gewinnung von Zellmaterial der kindlichen Plazenta (Chorionzottenbiopsie) vorgenommen werden. Eine invasive PND untersucht immer Zellen fetalen Ursprungs, greift demzufolge in den Organismus ein und ist deshalb mit einem erhöhten Risiko verbunden.[4] Einer „Richtlinie zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“ der Bundesärztekammer zufolge ist ein Ziel der PND die Klärung des Risikos spezifisch genetisch bedingter Erbkrankheiten.

Durch PND ist es dem Menschen möglich geworden die pränatale Anonymität des Fetus aufzuheben, Chromosomenanomalien schon vor der Geburt zu erkennen und somit der Schwangeren eine Hilfestellung bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch ihrer Schwangerschaft zu geben.[5]

„Nach jahrhundertlanger Unklarheit über die komplizierten Zusammenhänge bei der Fortpflanzung ist in den letzen Jahren ein solch ungeheurer Erkenntniszuwachs eingetreten, daß wir herausgefordert sind zu fragen, ob wir alles dürfen, was wir können.“[6]

Aus diesem Grunde wurden schon in der Debatte um die Einführung der vorgeburtlichen Diagnostik Stimmen laut, welche auf die Gefahr der Selektion hinwiesen. Diese Angst ist und wird in Deutschland aufgrund der historischen Vergangenheit immer wieder besonders geschürt. Trotz der Ängste einer Selektion von behindertem Leben Vorschub zu leisten, wurde die pränatale Diagnostik in Deutschland genehmigt. In der Öffentlichkeit stellt sich die Frage, wie sich diese Entwicklung fortsetzt. Noch ist die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland verboten, aber der Mensch ist bisher noch nie hinter seinen erforschten Möglichkeiten zurückgeblieben. Das menschliche Genom ist entschlüsselt und es werden immer wieder fiktive Stimmen nach einem „Baby nach Maß“ laut. Politiker, Ethiker und Theologen äußern fortwährend Ängste in Hinblick auf die Genforschung. Die Bevölkerung hingegen verbindet mit ihr vorwiegend die große Hoffnung auf Heilung von Krankheiten und Beseitigung von Behinderungen. Währenddessen die Vorstellung von einem Desingerbaby und auch die Heilung von schweren genetischen Krankheiten noch Zukunftsvisionen sind, wird die Präimplantationsdiagnostik in einigen Ländern der Welt schon praktiziert. Der Diskurs in Deutschland hat jedoch bisher nur ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik zur Folge gehabt.

In dieser Arbeit soll die vorwiegend ethische Auseinandersetzung mit der Problematik geschildert werden. Besondere Berücksichtigung wird dabei die Perspektive christlicher Ethik in diesem Diskurs finden.

Um jedoch über die Gefahren, Ängste und Chancen einer Präimplantationsdiagnostik debattieren zu können, ist es als erstes von Nöten das Verfahren selbst zu beleuchten.

Der Diskurs über die Präimplantationsdiagnostik:
Inhalte christlicher Ethik

1 Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren, welches Zellen eines noch nicht in den Mutterleib eingepflanzten Embryos auf Chromosomenstörungen oder genetisch bedingte Erbkrankheiten hin untersucht. Voraussetzung für eine solche Analyse ist die vorherige Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation. Da der weibliche Organismus selbstständig nur jeweils eine Eizelle zur Reifung führt, für eine In-Vitro-Fertilisation jedoch mindestens drei benötigt werden, muss sich die Frau einer Hormonbehandlung unterziehen, um die gleichzeitige Reifung mehrerer Eizellen zu ermöglichen. Schon diese Hormonbehandlung kann gesundheitliche Probleme mit sich bringen.

„Die reifen Eizellen werden mit einer Hohlnadel unter Ultraschallkontrolle entnommen und anschließend im Labor mit dem Sperma des zukünftigen Vaters per ICSI (Intra Cystoplasmatische Spermieninjektion) befruchtet.“[7]

Drei bis fünf Prozent der Frauen erkranken an einem Hyperstimulationssyndrom, bei welchem die Eierstöcke bis zu Organgröße anschwellen können. Eine starke Ausprägung dieses Syndroms kann lebensbedrohlich sein. Weiterhin besteht durch Hormonbehandlungen ein erhöhtes Krebsrisiko, vaginale Blutungen und Darmverletzungen können auftreten. Die Möglichkeit auf eine Mehrfachgeburt steigt, diese wiederum kann erhöhte Komplikationen, eine Frühgeburt oder weitere Gesundheitsschäden zur Folge haben.

Drei Tage nach der Befruchtung befindet sich der Embryo im Sechs- bis Zehnzellstadium, diese Zellen sind totipotent, das heißt dass es diesen Zellen noch möglich ist, sich zu einem vollkommenen menschlichen Organismus zu entwickeln, da sie noch nicht auf eine bestimmte Zellstruktur festgelegt sind. In dieser Phase werden dem Embryo zwei Zellen entnommen und auf ihre genetischen Merkmale hin überprüft.

„Die Biopsie erfolgt in der Weise, daß ein chemischer Stoff in die Zona pelucida injiziert wird, der die Zellen aus ihrem festen Zellverband löst, so daß man dem Embryo eine oder zwei davon durch Mikroinjektion entnehmen kann.“[8]

Kann bei beiden Zellen keine Anomalie festgestellt werden, wird der Embryo in den Mutterleib eingepflanzt. Anderenfalls wird der geschädigte Embryo verworfen und das Zellgut des zweiten Embryos nach gleichem Verfahren untersucht.[9] Es zielt somit darauf ab, noch vor der Entstehung einer Schwangerschaft die Entwicklung eines Kindes mit genetischen Defekten zu verhindern.

Die Erfolgsraten einer solchen Diagnostik sind jedoch noch nicht überzeugend. In etwa 20 Staaten der Erde wird die Präimplantationsdiagnostik unter verschiedenen Bedingungen zugelassen. Bis heute wurden etwa 450 Kinder durch diese Methode zur Welt gebracht. Dafür waren im Durchschnitt für jedes geborene Kind 30 Embryonen notwendig, denn für eine Präimplantationsdiagnostik werden nicht nur drei sondern sieben bis neun Embryonen benötigt. Außerdem kann der Embryo nur auf 35 schwere Behinderungen hin untersucht werden, 80 Prozent der Behinderungen sind heute jedoch noch nicht nachweisbar.[10]

Eine mögliche Alternative zur Präimplantationsdiagnostik am Embryo ist die Polkörperuntersuchung zur Analyse der unbefruchteten Eizelle. Zwar können bei einer solchen Diagnostik nur rezessiv vererbbare Krankheiten festgestellt werden, jedoch hat dieses Verfahren den Vorteil, dass es alle Beschränkungen des Embryonenschutzgesetzes umgeht und sich nicht den Vorwurf gefallen lassen muss an neu entstandenem menschlichen Leben zu forschen und dieses für andere Zwecke zu entfremden.

2 Der öffentliche Diskurs über das Verbot der Präimplantationsdiagnostik

Die rote Genforschung hat durch die mit ihr in Verbindung stehenden Hoffnungen auf Heilung und gleichzeitig den Ängsten vor Selektion und menschenunwürdigem Handeln eine harte Diskussion hervorgerufen. Politische Entscheidungen müssen sowohl ethische als auch wissenschaftliche Interessen berücksichtigen. Die Präimplantationsdiagnostik als ein Verfahren der roten Genforschung befindet sich genau in diesem Diskurs zwischen ethisch und moralischen Vorstellungen auf der einen Seite, welche eine Forschung am Embryo für fragwürdig erachtet und medizinisch, wissenschaftlichen Handlungsmöglichkeiten auf der anderen Seite, welche die Präimplantationsdiagnostik als einen positiven Fortschritt der Pränataldiagnostik bezeichnen. In den folgenden Punkten wird ein Überblick über die Inhalte und Argumente der Debatte gegeben.

2.1 Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik

Die Bundesärztekammer legte im Februar des Jahres 2000 einen Entwurf vor, welcher eine Diskussion über die rechtliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik hervorrufen sollte und sich an der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz orientierte. Diese hatte festgelegt, dass das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik nicht im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz steht. Der so entstandene Entwurf erweckte den Eindruck, dass die Bundesärztekammer anstatt eine Diskussion zu stiften, Fakten schaffen will. Sie definiert das Embryonenschutzgesetz dahin gehend, dass nur die Forschung an totipotenten Zellen verboten ist und eine Präimplantationsdiagnostik an Zellen von Embryonen nach dem Achtzellstadiums daher möglich wäre.[11]

„Die Entnahme von Blastomeren darf nur nach dem Achtzellstadium durchgeführt werden, da sie nach dem derzeitigen Kenntnisstand dann nicht mehr totipotent sind. Bei einer Entnahme im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik muß gewährleistet sein, daß die weitere Entwicklung des Embryos nicht beeinträchtigt wird.“[12]

Jedoch will die Bundesärztekammer der Präimplantationsdiagnostik eine deutlich engere Indikationsgrundlage als der Pränataldiagnostik auferlegen. So sollen nur Paare die Möglichkeiten des Verfahrens nutzen können, welche ein hohes Risiko auf die Vererbung einer genetisch bedingten Erkrankung besitzen. Des Weiteren sollen die Zellen des Embryos ausschließlich auf die Krankheiten hin untersucht werden, welche mit einem erhöhten Risiko von den Eltern vererbt werden. Dies können monogen bedingte Erkrankungen und Chromosomenstörungen sein. Außerdem soll der Schweregrad, die Therapiemöglichkeiten und die Prognose der Krankheit mit darüber entscheiden, ob eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt wird. Um die Verfolgung eugenischer Ziele zu verhindern, legt die Bundesärztekammer ebenfalls fest, dass weder Geschlechtsbestimmung und das Alter der Eltern noch spät manifestierende Krankheiten als Indikation für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik gelten.[13] Das Verfahren soll in der Richtlinie zur In-Vitro-Fertilisation von 1998 rechtlich verankert werden und somit in die pränatale Medizin integriert werden. Anhand dieser Ausführung lässt sich gut erkennen, dass der Diskussionsentwurf einem bis ins Detail geregeltem Entwurf zur Durchführung des in der Gesellschaft so umstrittenen Verfahrens gleicht. Stimmen vieler Kritiker wurden laut, da die Bundesärztekammer in ihrer Richtlinie Handlungsanweisungen gibt, welche laut Embryonenschutzgesetz, nach Meinung vieler, strafrechtlich untersagt sind. Ferner ist auf der einen Seite die Indikation nicht detailliert genug beschrieben auf der anderen Seite wird die Totipotenz von Zellen nur auf das Achtzellstadium festgelegt. Dies scheint eine willkürliche Festlegung zu sein, da die Frage in der Wissenschaft noch nicht geklärt werden konnte. Von ethischer Seite her wird kritisiert, dass der Diskussionsentwurf keine Aussagekraft in Hinsicht auf das heikle Thema des Embryonenverbrauchs hat.[14]

Diesen Kritikpunkten zur Folge entstand im Anschluss an die Veröffentlichung des „Diskussionsentwurfes zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“ eine heftige Debatte in der Öffentlichkeit.

2.1 Das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik

Als Reaktion auf den Diskussionsentwurf der Bundesärztekammer entfachte eine heftige Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Präimplantationsdiagnostik.

2.2 Argumente für die Einführung der Präimplantationsdiagnostik

Die Befürworter des umstrittenen Verfahrens stützen sich auf verschiedene im Grundgesetz verankerte Rechte. So unterstreichen sie das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Paare, welche den Wunsch haben, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Für Eltern mit vorbelastetem Erbgut wäre eine Präimplantationsdiagnostik eine geringere Belastung und würde weit weniger Konflikte mit sich bringen.[15] Denn viele Schwangerschaften verlaufen auch deshalb schwierig, weil die Frau ihr Kind erst nach der Gewissheit durch eine vorgeburtliche Diagnostik wirklich annehmen kann.

„Die Befürworter unterstreichen, in einer liberalen Gesellschaftsordnung dürfen Recht und Moral den Menschen in existentiellen Grundentscheidungen nicht vorgreifen. Das Selbstbestimmungsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden.“[16]

Dem Vorwurf, dass Präimplantationsdiagnostik ausschließlich der Selektion diene, wird entgegen gehalten, dass das primäre Ziel des Verfahrens die Herbeiführung einer gesunden Schwangerschaft ist und keinesfalls die Selektion. Auch das heute zugelassene und von der Gesellschaft akzeptierte Verfahren der Pränataldiagnostik verfolge dieses Ziel und nutze dazu das Mittel der Selektion. Die Präimplantationsdiagnostik wäre demnach eine Verbesserung der pränatalen Diagnostik, da Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden könnten. Denn ein Schwangerschaftsabbruch nach der Pränataldiagnostik kann meist erst stattfinden, wenn die Gehirnbildung des Embryos schon eingesetzt hat.[17]

„Wenn es moralisch akzeptiert werden kann, daß (künftige) Eltern einen Fetus mit einer ernsthaften Aberration abtreiben lassen, ist es nicht zu verteidigen, daß sie auch nicht eine Postkonzeptions-PID wählen dürfen.“[18]

Gleichzeitig wäre die Präimplantationsdiagnostik eine Verbesserung der In-Vitro-Fertilisation, da in vielen Fällen die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit dadurch erhöht werden kann, dass der potentiellen Mutter ein Embryo eingesetzt wird, der gesund und stark genug ist, die Entwicklung im Mutterleib zu überleben.[19] Des Weiteren berufen sich die Befürworter dieser diagnostischen Methode auf die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit der Wissenschaft, welche durch den Schutz der Embryonen gefährdet wird. Gegner der Präimplantationsdiagnostik verweisen immer wieder auf das Embryonenschutzgesetz um ihren Standpunkt zu untermauern. In Hinblick auf eine solch wegweisende Entscheidung in der Forschung und Medizin sei es vielen Ärzten zufolge nicht tragbar, ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik allein mit dem geltenden Recht zu begründen. Denn um innovative Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, mussten auch schon in der Vergangenheit geltende Rechtsnormen verändert werden. So wird vorgeschlagen ein neues Fortpflanzungsgesetz zu verabschieden, welches bisherige Gesetze aus verschiedenen Bereichen ablöst und neu wieder vereint.[20] Deutschland sollte seine geschürten Ängste ablegen und akzeptieren, dass mit einer strengen Indikation der Präimplantationsdiagnostik keine Gefahren entstehen, sondern Möglichkeiten geschaffen werden gesunde Kinder zur Welt zu bringen.

[...]


[1] Vgl. Thomas Wabel: „Der Lebensbeginn – eine Glaubensfrage“, S.20.

[2] Vgl. „Ethische Überlegungen zum Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik“, S.10.

[3] Vgl. „Das manipulierte Schicksal“, S.17-19.

[4] Vgl. „Ethik in der Humangenetik“, S.15.

[5] Vgl. „Richtlinie zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“.

[6] „Das manipulierte Schicksal“, S.3.

[7] www.bpb.de/publikationen/SBY7R2,10.0,Zur_Problematik_der_Pr%E4implantationsdiagnostik.htm#art1

[8] Katja Ruppel, Dietmar Mieth : „Ethik in der Humangenetik“, S.359

[9] Vgl. www.bpb.de/publikationen/SBY7R2,10.0,Zur_Problematik_der_Pr%E4implantationsdiagnostik.htm#art1

[10] Vgl. Maria Böhmer: „Das Ungeteiltsein des Menschen“, S.44f.

[11] Vgl. „Präimplantationsdiagnostik: Jenseits des Rubikons?“, S. 57.

[12] „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“, Punkt 4.2

[13] Vgl. „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“.

[14] Vgl. „Präimplantationsdiagnostik: Jenseits des Rubikons?“, S. 58.

[15] Vgl. „Das Ungeteiltsein des Menschen“, S.46f.

[16] „Ethische Überlegungen zum Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik“, S.16.

[17] Vgl. „Der Lebensbeginn – Eine Glaubensfrage?“, S.39.

[18] Guido Wert: „Ethik in der Humangenetik“, S.330.

[19] Vgl. „Das Ungeteiltsein des Menschen“, S.53.

[20] Vgl. „Ärzteblatt Sachsen 6/2003“, S.229

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Details

Title
Christliche Ethik im Diskurs über die Präimplantaionsdiagnostik
College
University of Leipzig  (Erziehungswissenschaftliche Fakultät Fachbereich Geistigbehindertenpädagogik)
Course
Ethische Fragen am Lebensanfang
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
31
Catalog Number
V63098
ISBN (eBook)
9783638562201
ISBN (Book)
9783656782087
File size
555 KB
Language
German
Keywords
Christliche, Ethik, Diskurs, Präimplantaionsdiagnostik, Ethische, Fragen, Lebensanfang
Quote paper
Anne Goldbach (Author), 2004, Christliche Ethik im Diskurs über die Präimplantaionsdiagnostik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63098

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