Abschiebung und Zurückschiebung im Ausländerrecht


Term Paper, 2006

16 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Literaturnachweise

2 Einleitung

3 Begriffsbestimmungen
3.1 Auswanderung
3.2 Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention
3.3 De-facto-Flüchtlinge

4 Die Abschiebung
4.1 Voraussetzungen der Abschiebung
4.1.1 Die formelle Rechtmäßigkeit der Abschiebung
4.1.2 Die materielle Rechtmäßigkeit der Abschiebung
4.1.3 Das ordnungsgemäße Abschiebungsverfahren besteht aus drei Schritten
4.1.4 Die Überwachungsbedürftigkeit der Abschiebung
4.2 Die Durchführung der Abschiebung
4.2.1 Abschiebehaft
4.3 Die Folgen der Abschiebung
4.3.1 Zulässigkeit der Abschiebung in Drittstaaten
4.3.2 Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter
4.3.3 Abschiebungshindernisse
4.3.4 Duldung

5 Zurückschiebung
5.1 Begriffsbestimmung
5.2 Voraussetzungen
5.3 Die Zurückweisung gemäß § 15 AufenthG
5.4 Die Zurückschiebung gemäß § 57 AufenthG
5.4.1 Zurückschiebungsbedingungen

6 Schlussteil

7 Anhang
7.1 Zum Dokumentarfilm "Härte mit System - Wie Deutschland abschiebt"

1 Literaturnachweise

- Deutscher Bundestag (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Berlin 2001
- Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.KG: Deutsches Ausländerrecht. 20. Aufl. München 2005.
- Döllinger, Franz-Wilhelm / Speckmaier, Sabine: Einführung in das Ausländerrecht. Heidelberg 1997.
- Grünning, Klaus: Deutsches Ausländerrecht. Lehrbuch mit praktischen Übungen und Lösungen. Witten 1994.
- Kugler, Roland: Ausländerrecht. Ein Handbuch. 4. Aufl. Göttingen 2000.
- OVG Berlin InfAuslR aus: 1986http://www.justiz.hessen.de/vgrecht/rechtsp.nsf/0ff7514c9bdb14d3c125654400494b3f/d7024cd5830b3d98c125673800267cff?OpenDocument[Stand:30.05.2006]
- Schubert, Klaus / Martina Klein: Das Politiklexikon. 3. aktual. Aufl. Bonn 2003.
- Bingül, Birand / Pagonakis, Pagonis / Pinzler, Jutta (Autoren): "Härte mit System - Wie Deutschland abschiebt" Produktion: WDR. Erstausstrahlung 5/2006.
- Weidenfeld, Werner / Hillenbrand, Olaf, Einwanderungspolitik und die Integration von Ausländern - Gestaltungsaufgaben für die Europäische Union, in: W. Weidenfeld (Anm. 4).
- http://www.bpb.de/publikationen/YWK0FA,3,0,Grenz%FCberschreitende_Migration_als_Gegenstand_internationaler_[Stand:30.05.2006].
- http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abschiebung_%28Recht%29&oldid=17120544 [Stand:30.05.2006].
- http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/zurueckschiebung.html [Stand:30.05.2006].
- http://www.dir-info.de/statistiken/ABSCH.shtml [Stand:04.06.2006].
- http://www.initiative-gegen-abschiebehaft.de/ [Stand:04.06.2006].

2 Einleitung

Da ich mir bis vor Kurzem über die Begrifflichkeiten des Ausländerrechts immer noch unsicher war, habe ich mich für das Thema Abschiebung und Zurückschiebung entschieden. Die Begrifflichkeiten werden, wie auch aus der Literatur hervorging, tatsächlich oft im falschen Zusammenhang verwandt.

Nach § 4 Abs.1 S.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG )[1] braucht ein Ausländer für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Er ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er diesen nicht oder nicht mehr besitzt (§ 50 Abs.1 AG).

Das neue Ausländergesetz bekommt von vielen Seiten, vor allem von Menschenrechtsorganisationen immer wieder den Vorwurf, dass Abschiebungen aktuell mit besonderen "Härten" durchgeführt werden. Dazu trägt maßgeblich die vermehrte Nichtankündigung des Abschiebetermins für die Betroffenen bei. Anhand des Ablaufs der Abschiebung wird verdeutlicht, dass der komplexe Prozess einer Abschiebung eine Systematik verlangt, die zu Arbeits- und Kostendruck für alle Beteiligten von der Justiz bis hin zum Flugzeugkapitän führt, was besondere Härten für die betroffene Person und ihre Angehörigen bedeutet.

In Deutschland wird für die Abschiebung und Zurückschiebung durch die Ausländerbehörden und anderer, regelmäßig Vollzugshilfe der Polizei in Anspruch genommen (Verlegung von Ausreisepflichtigen zu den Ausreisezentren). Die Organisationseinheit der Deutschen Polizei wird „Schubwesen“ genannt.

Für die Abschiebung werden normalerweise Linienflugzeuge verwendet. Dabei werden die Abgeschobenen durch mindestens zwei bewaffnete Polizisten begleitet. Einige Ausländer versuchen immer wieder, durch extrem aggressives Verhalten den Piloten dazu zu bringen, den Transport abzulehnen.[2]

Vor allem der Fall der Frau Kameli im März 2005 und die darüber ausgestrahlte Dokumentation[3], hat für Aufmerksamkeit und aufhorchen in der Bevölkerung geführt.

Die Iranerin, wäre wegen der Ehescheidung von ihrem muslimischen Mann und dem Übertritt zum Christentum bei erfolgter Abschiebung im Iran mit Steinigung bedroht gewesen. Erst durch massive Proteste von Menschenrechtsgruppen und Kirchenvertretern, wurde der Fall entgegen der Haltung des niedersächsischen Innenministers Schünemann (CDU), der auf die Abschiebung bestand, vom niedersächsischen Landtag neu aufgerollt und als Härtefall zu Gunsten der Betroffenen entschieden.[4]

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Auswanderung

Unter Auswanderung versteht man das Aufgeben des Wohnsitzes im Heimatland mit der Absicht, sich dauerhaft in einem anderen Land niederzulassen. Hierbei werden freiwillige Auswanderung (z.B. aufgrund der angestrebten besseren Lebensverhältnisse) und notgedrungene oder zwangsweise Auswanderung (z.B. aufgrund politischer oder religiöser Verfolgung) unterschieden. Das Bundesamt für Auswanderung in Köln (eine Behörde des Bundesinnenministeriums) verwaltet in Deutschland die Angelegenheiten des Auswanderungs-Wesens.[5]

3.2 Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Flüchtlingsdefinition nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) des Protocol Relating to the Status of Refugees[6] wird zwar allgemein anerkannt, aber unterschiedlich interpretiert. So variiert auch die konkrete Ausgestaltung der Asylpraxis von Staat zu Staat.

3.3 Flüchtlinge

Es ist wichtig zwischen Flüchtlingen und anderen Migranten zu unterscheiden. So sind Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die grundsätzlich ein Recht auf Aufnahme haben, andere Migranten haben ein solches Recht jedoch nur bedingt oder gar nicht. Jeder Staat ist gehalten, Flüchtlinge aufzunehmen, kann darüber hinaus aber nach freiem Ermessen über Zuwanderung im Einklang mit den eigenen Interessen bestimmen.[7]

3.4 De-facto-Flüchtlinge

"De-facto-Flüchtlinge stellen den größten Teil der Flüchtlinge und Asylbewerber. Sie sind zwar "echte" Flüchtlinge, weil ihnen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, aber sie werden nicht "persönlich" bzw. nicht durch staatliche Organe verfolgt und fallen deshalb nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention. Die einzelnen Staaten gehen unterschiedlich mit De-facto-Flüchtlingen um. Häufig wird ihnen ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht ohne individuelles Verfahren gewährt. Dieses Recht gilt für das jeweilige Kontingent. (Daher der Ausdruck "Kontingentflüchtlinge"). Eine internationale Abstimmung für den Umgang mit De-facto-Flüchtlingen ist geboten, um eine faire internationale Lastenteilung zu fördern und zu verhindern, dass bestimmte Staaten mit großzügigen humanitären Regelungen besonders "attraktiv" für solche Flüchtlingsströme werden, während sich andere Staaten durch restriktive Verfahren der internationalen Solidarität entziehen."[8] Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Grundlage für alle bezeichneten Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes ist das Deutsche Ausländerrecht. 20. Auflage 2005.

[2] Wiki /Abschiebung_(Recht)

[3] Titel: "Härte mit System - Wie Deutschland abschiebt". WDR 2006

[4] Weitere Einzelheiten, siehe Anhang I

[5] Vgl.: Schubert / Klein, 2003

[6] Dieses Protokoll basiert auf der Convention Relating to the Status of Refugees von 1951 und erweitert deren Gültigkeit auf Personen, die nach 1951 zu Flüchtlingen geworden sind.

[7] Vgl.: Weidenfeld / Hillenbrand

[8] http://www.bpb.de/Migration [Stand: 30.05.2006].

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Details

Title
Abschiebung und Zurückschiebung im Ausländerrecht
College
Protestant University of Applied Sciences Berlin
Course
Ausländer- und Asylrecht
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
16
Catalog Number
V63403
ISBN (eBook)
9783638564656
ISBN (Book)
9783638826938
File size
549 KB
Language
German
Keywords
Abschiebung, Zurückschiebung, Ausländerrecht, Ausländer-, Asylrecht
Quote paper
Tanja Manthey-Gutenberger (Author), 2006, Abschiebung und Zurückschiebung im Ausländerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63403

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