Die zahlreichen Gesetzeserlasse Konstantins gaben in der Forschung häufig Anlass zur Debatte. Man fragte sich nach den Beweggründen, die hinter der Gesetzgebung des angeblich „ersten christlichen Kaisers“ standen. Gerade im Privat- und Familienrecht versuchten einige Historiker einen deutlich christlichen Einfluss zu erkennen, während andere eine Stärkung der traditionellen Werte in ihm sahen. Aber wie verhielt es sich wirklich? War Konstantin bereits so sehr vom christlichen Glauben durchdrungen, dass sich dieser in seiner Gesetzgebung wiederspiegelte? Oder beruhen seine Gesetze vielmehr auf gesellschaftspolitischen Bedürfnissen, die mit Hilfe traditioneller „Rezepte“ erfüllt werden sollten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit, welche sich jedoch aus Gründen der Umfangsbeschränkung nur auf einen Teil des oben genannten Rechts-Bereiches, nämlich die außerhalb des matrimonium iustum stehenden Beziehungen, das Kontubernium und das Konkubinat konzentriert. Ziel ist es sowohl die konstantinische Gesetzgebung zu diesen Verbindungen als auch die dahinter stehenden Beweggründe und Motive herauszuarbeiten.
Dabei soll die Vorgehensweise folgendermaßen aussehen: Zunächst werden die Gesetze zum Kontubernium betrachtet, einer außerrechtlichen Beziehungsform bei der sich mindestens einer der beiden Partner im Sklavenstatus befindet. Hier sollen die beiden Fälle, reines Sklavenkontubernium und Kontubernium zwischen Freien und Sklaven gesondert behandelt werden. Der erste Fall ist hauptsächlich der Vollständigkeit halber aufgenommen worden und wird daher recht knapp gefasst sein, da keiner der Partner eine selbständige juristische Person ist und eine derartige Beziehung außerhalb des Gesetzes stattfindet. Der zweite Fall wird wesentlich umfangreicher sein, da dieser je nach Geschlecht unterschiedlich behandelt werden muss. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich dann anschließend mit dem Konkubinat, welches als außerrechtliches, geschlechtliches Zusammenleben zwischen Freien erklärt werden kann. In diesem Kapitel soll zunächst ein kurzer Rückblick auf die ältere Rechtslage diesbezüglich, nämlich in die Zeit des Augustus, gegeben werden, um im Folgenden die konstantinischen Gesetze zum Konkubinat in Bezug auf Neuerungen und Parallelen zu untersuchen. In der abschließenden Schlussbetrachtung werden dann noch einmal die gefundenen Beweggründe und Motive der kaiserlichen Gesetzgebung zu den außerehelichen Verbindungen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Das Kontubernium
1. Kontubernium zwischen Sklaven
2. Kontubernium zwischen Freien und Sklaven
2.1 Freier Mann und Sklavin
2.2 Freie Frau und Sklave
II. Das Konkubinat
1. Das Konkubinat unter Augustus
2. Die Konkubinatsgesetzgebung unter Konstantin
2.1 C.J. V 26,1
2.2 C.J. V 27,5
2.3 C.Th. IV 6,3
Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die konstantinische Gesetzgebung bezüglich der außerhalb der rechtmäßigen Ehe (matrimonium iustum) stehenden Verbindungen, namentlich das Kontubernium und das Konkubinat. Ziel ist es, die spezifischen rechtlichen Inhalte dieser Erlasse zu analysieren und die dahinterstehenden gesellschaftspolitischen sowie fiskalischen Beweggründe und Motive herauszuarbeiten, wobei insbesondere der Frage nach einem christlichen Einfluss nachgegangen wird.
- Analyse der gesetzlichen Regelungen zum Kontubernium zwischen Sklaven sowie zwischen Freien und Sklaven.
- Untersuchung des Konkubinats, ausgehend von augusteischen Grundlagen bis hin zu den konstantinischen Neuerungen.
- Evaluierung der gesellschaftspolitischen Absichten hinsichtlich der Wahrung von Standesgrenzen.
- Prüfung des Einflusses christlicher Lehren auf die konstantinische Familien- und Eherechtsgesetzgebung.
- Vergleich der Rechtslage zwischen verschiedenen sozialen Schichten (honestiores vs. humiliores).
Auszug aus dem Buch
2.1 Freier Mann und Sklavin
Da Sklaven als Eigentum ihrer Herren angesehen wurden, hatten diese auch die volle Verfügungsgewalt über sie. So kam es nicht selten vor, dass ein Mann ein Verhältnis zu einer seiner Sklavinnen oder gar zu mehreren hatte. Die Sklavinnen mussten zur Verfügung stehen, ihre sexuelle Ausbeutung war an der Tagesordnung. Selbst wenn eine Unfreie mit einem Sklaven fest liiert war, das heißt im Kontubernium lebte, konnte der Herr in dieses einbrechen und sein „sexuelles Nutzungsrecht“ geltend machen. Diese Art der Verbindung zwischen einem Patron und seiner Sklavin war ebenso gesellschaftlich akzeptiert wie eine eheähnliche Beziehung zwischen beiden. Was die aus einer solchen Beziehung hervorgehenden Kinder betrifft, so waren diese nach ius gentium ebenfalls Sklaven – und zwar die ihres eigenen Vaters – da sie ohne die rechtsgültige Ehe ihrer Eltern dem Status der Mutter folgten.
Manche Herren beabsichtigten dies sicher und schwängerten ihre Sklavin mit dem Ziel für Sklavennachwuchs zu sorgen; andere hingegen, die das Kontubernium als Ehe-Ersatz ansahen, wollten ihre Kinder lieber frei sehen. Letztere konnten für die Ingenuität ihrer Kinder sorgen, indem sie ihre Sklavin vor der Geburt des Kindes freiließen. Taten sie dies nicht, so konnten sie ihre Kinder zwar auch später freilassen, aber den Status eines Freigeborenen konnten die als Sklaven Geborenen nicht mehr erlangen.
War der Mann nicht mit eigenen, sondern mit einer fremden Sklavin liiert, sahen die Möglichkeiten ähnlich aus. Doch bevor er Frau und Kind freilassen konnte, musste er sie von deren Besitzer abkaufen. Entgegen diesen formalen Vorgehensweisen scheint es jedoch häufig vorgekommen zu sein, dass freie Männer ihre von einer Sklavin geborenen Kinder stillschweigend und im Widerspruch zum ius gentium stehend als Freie aufgezogen haben. Denn zu dieser Problematik finden sich zwei von Konstantin erlassene Gesetze.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der konstantinischen Gesetzgebung zu Kontubernium und Konkubinat sowie Erläuterung des Forschungsziels und der methodischen Vorgehensweise.
I. Das Kontubernium: Untersuchung der rechtlichen Situation von Sklavenbeziehungen und deren Status nach römischem Recht.
1. Kontubernium zwischen Sklaven: Kurze Betrachtung der eheähnlichen Verbindung zwischen Unfreien, die rechtlich folgenlos blieb.
2. Kontubernium zwischen Freien und Sklaven: Differenzierte Analyse der geschlechtsspezifischen Rechtsfolgen bei Beziehungen zwischen Freien und Unfreien.
2.1 Freier Mann und Sklavin: Behandlung der weitgehend unproblematischen Beziehungen aus Sicht der rechtlichen Verfügungsbefugnis des Mannes über seine Sklavinnen.
2.2 Freie Frau und Sklave: Darstellung der drastischen rechtlichen Konsequenzen für freie Frauen, die eine Beziehung zu einem Sklaven eingingen.
II. Das Konkubinat: Erläuterung des Konkubinats als anerkanntes, aber rechtlich folgenloses Zusammenleben zwischen Freien.
1. Das Konkubinat unter Augustus: Rückblick auf die augusteische Ehegesetzgebung und deren Einfluss auf die Entstehung von Konkubinaten.
2. Die Konkubinatsgesetzgebung unter Konstantin: Untersuchung der drei konstantinischen Gesetze, die Monogamie, Legitimierung und Standesgrenzen betreffen.
2.1 C.J. V 26,1: Analyse des Gesetzes zur Monogamie, das den gleichzeitigen Unterhalt von Ehefrau und Konkubine untersagt.
2.2 C.J. V 27,5: Untersuchung der rückwirkenden Legitimierung unehelicher Kinder durch ein nachträgliches matrimonium iustum.
2.3 C.Th. IV 6,3: Analyse der strengen Sanktionen für hochgestellte Männer, die ihre Konkubine oder illegitimen Kinder finanziell begünstigen.
Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Motive und der Widerlegung eines dominierenden christlichen Einflusses.
Schlüsselwörter
Konstantin der Große, Kontubernium, Konkubinat, Römisches Recht, Sklaven, Familienrecht, Ehegesetzgebung, Codex Theodosianus, Codex Justinianus, matrimonium iustum, Standesgrenzen, Fiskalpolitik, Statusminderung, illegitime Kinder, Sozialgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Erlassen Kaiser Konstantins zum Kontubernium und Konkubinat in der Spätantike und untersucht deren gesellschaftliche Hintergründe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen den rechtlichen Status von Sklavenbeziehungen, die Ehegesetzgebung, die Rechtsfolgen für Frauen in unstandesgemäßen Verbindungen sowie die fiskalische Absicherung von Standesgrenzen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, die konstantinische Gesetzgebung zu diesen außerehelichen Verbindungen zu analysieren und die Beweggründe des Kaisers zu identifizieren, insbesondere im Hinblick auf die Frage nach einem christlichen Einfluss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-historische Analyse, die primär auf Gesetzestexten aus dem Codex Theodosianus und dem Codex Justinianus sowie ergänzender zeitgenössischer Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Gesetze zum Kontubernium zwischen Freien und Sklaven (geschlechtsspezifisch differenziert) sowie die Regelungen zum Konkubinat, unterteilt in die Themenbereiche Monogamie, Legitimierung und strafrechtliche Sanktionen für die Oberschicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Konstantin der Große, Kontubernium, Konkubinat, Römisches Recht, Standesgrenzen und Sozialgeschichte.
Warum wurden die Strafen für freie Frauen in einer Beziehung mit Sklaven unter Konstantin verschärft?
Die Verschärfung diente der strikten Aufrechterhaltung der Standesgrenzen, um eine soziale und finanzielle Vermischung zwischen den Schichten der Freien und Unfreien zu verhindern.
Welche Rolle spielte das Christentum bei Konstantins Gesetzgebung zu diesen Themen?
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass christliche Einflüsse in diesem Rechtsbereich kaum eine Rolle spielten; vielmehr dominieren traditionelle römische Wertvorstellungen, fiskalische Interessen und das Streben nach sozialer Stabilität.
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- Susanne Schake (Author), 2006, Konstantins Gesetzgebung zu Konkubinat und Kontubernium - Inhalte und Beweggründe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63594