Probleme der Konfliktbearbeitung durch die Vereinten Nationen am Beispiel der Westsahara


Seminar Paper, 2002

31 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Ein historischer Abriss
1. Die Frühgeschichte
2. Die forcierte Islamisierung
3. Die Beni Hassan, die Spanier und die ersten marokkanischen Sultane
4. Spanische Eroberung und Administration
a) Wachsender Widerstand gegen die Kolonialmacht
b) Gründung der Polisario-Front
5. Die Besetzung der Westsahara durch Marokko und Mauretanien
a) Motive Marokkos und Mauretaniens für die Besetzung
b) Der Grüne Marsch
c) Einmarsch der Truppen in die Spanische Sahara

II. Die bisherigen Bemühungen der Vereinten Nationen.
1. Unterscheidung mehrerer Phasen
2. Die Phase bis zur Krise im Sommer 1974
3. Die zweite Phase, von 1974 bis 1976
a) Resolutionen der Vereinten Nationen
b) Das Gutachten des IGH vom 16. Oktober 1975
c) Resümee
4. Zurückhaltung der Vereinten Nationen in den Folgejahren
5. Erneutes Engagement der Vereinten Nationen
a) Die MINURSO-Saga
b) Verfehlte Personalpolitik unter Boutros-Ghali
6. Neuere Entwicklung
a) Das Rahmenübereinkommen über den Status der Westsahara
b) Unausgereiftheit des Rahmenübereinkommens über den Status
der Westsahara
aa) Der Handel und die internationalen Beziehungen
bb) Die zu (fast) allem ermächtigende Berufung auf die
„nationale Sicherheit“
cc) Das Garantenproblem
dd) Algerische Bedenken
c) Resümee

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung.

Die Gründerväter der Vereinten Nationen haben sich und allen Staaten, die beitreten sollten, hohe Ziele gesteckt. Dies gilt insbesondere für Artikel 1 Absatz 1 der Charta, in dem die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Verhütung der Bedrohung des Friedens, die Unterdrückung von Angriffshandlungen und die Durchführung kollektiver Maßnahmen zur Friedenswahrung als Ziele genannt werden. In der Literatur ist zwar weiterhin umstritten, ob die Charta lediglich von einem negativen Friedensbegriff ausgeht oder ob ihr ein positiver Friedensbegriff zugrunde liegt,[1] Konsens herrscht jedoch darüber, dass zumindest das Mittel der militärischen Gewalt in der internationalen Politik ausscheiden müsse. Dies geht bereits aus dem ersten in der Präambel genannten Motiv für die Errichtung der Vereinten Nationen hervor: künftige Geschlechter sind „vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat“. In Artikel 1 Absatz 2 wird ferner der Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker angesprochen, der unter anderem als Grundlage für freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen fungiert. Angesichts der damals noch zahlreichen Kolonien war dies sicherlich auch ein zentrales Anliegen, das jedoch noch weiter zu präzisieren war.

Artikel 2 Absatz 7 besagt weiter, dass aus der Charta keine Befugnis zum Eingreifen in innere Angelegenheiten der Staaten abgeleitet werden kann, mit Ausnahme von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII. Dieses Kapitel VII ist es, welches zusammen mit dem Gewaltverbot des Artikel 2 Absatz 4 die Grundlage für das System der kollektiven Sicherheit darstellt. Es überträgt dem Sicherheitsrat die Aufgabe einen Friedensbruch, eine Friedensbedrohung oder eine Angriffshandlung festzustellen und zu beschließen, welche Maßnahmen nach „Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“. Artikel 41 nennt hierbei friedliche und Artikel 42 militärische Sanktionsmaßnahmen.

Die Charta der Vereinten Nationen gilt wie jeder völkerrechtliche Vertrag grundsätzlich nur für Mitglieder. Artikel 2 Absatz 6 bestimmt jedoch, dass die Organisation (der Vereinten Nationen) dafür Sorge trägt, „dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist“. Mit welchen Mitteln dies geschieht, dürfte im durch die allgemeinen Grundprinzipien des Völkerrechts begrenztem Ermessen des Sicherheitsrats liegen.[2]

Mit Marokko ist zumindest eine der Konfliktparteien Mitglied der Vereinten Nationen und hat sich grundsätzlich verpflichtet nach den Grundsätzen der Charta zu handeln. Die Westsahara ist noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen.[3] Für sie dürfte somit Artikel 2 Absatz 6 anwendbar sein. Um so erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Konflikt seit über einem viertel Jahrhundert andauert und bis heute keine Lösung von Seiten der Vereinten Nationen durchgesetzt wurde.

Bevor eine mögliche Antwort auf die Frage gegeben werden kann, wieso die Vereinten Nationen hier offensichtlich versagt haben, sollen neben dem geschichtlichen Hintergrund des Konflikt auch die bisherigen Bemühungen der Vereinten Nationen um eine Konfliktlösung in der Westsahara dargestellt werden.

Angesichts der Dauer des Konflikts ist es nicht überraschend, dass trotz der Abgelegenheit der Westsahara vom Zentrum des Weltinteresses relativ viel über ihn und seine Hintergründe, auch aus verschiedenen Perspektiven, geschrieben wurde. Auch die bisherigen Bemühungen der Vereinten Nationen sind immer wieder kritisch beleuchtet worden. Lediglich zum neuen Ansatz der Vereinten Nationen, der Westsahara einen Autonomiestatus innerhalb Marokkos zu verleihen, existiert bisher noch keine Literatur. Mit der Kritik dieses Ansatzes wird somit wissenschaftliches Neuland betreten.

I. Ein historischer Abriss.

Der Konflikt um die Westsahara wird meist als Dekolonisationskonflikt bezeichnet, der sich inzwischen über mehr als 25 Jahre bis in das 21. Jahrhundert hinzieht.[4] Der kurze historische Abriss bis 1975 dient insbesondere der Heranführung an die Ausgangslage für das Engagement der Vereinten Nationen seitdem.

1. Die Frühgeschichte.

Etwa 1000 v. Chr. war der Prozess der Desertifikation in der westlichen Sahara so weit fortgeschritten, dass die ursprüngliche Bevölkerung sich gezwungen sah auszuwandern. Das Überleben der ihr nachfolgenden Berber, die das Land bis heute prägen, wurde erst durch den „Import“ des Kamels um das Jahr 0 und der sich damit bietenden Möglichkeit Handel zu treiben gesichert. Von einer Einheit in innerhalb der Berberstämme kann zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine Rede sein. Beleg hierfür sind die überlieferten, oft gewaltsam ausgetragenen, Streitigkeiten zwischen den einzelnen Stämmen.[5]

2. Die forcierte Islamisierung.

An dieser Lage änderte auch die zwischen 1039 und 1110 forcierte Islamisierung der Berber durch Abdallah „Ibn Yacin“ und seine Gefolgsleute, die auf dem Höhepunkt ihrer Macht nicht nur das Gebiet der heutigen Westsahara, sondern auch Mauretanien, große Teile Algeriens und Marokkos und das südliche Spanien erobert hatten. Dieses Gebiet war zu groß um effektiv kontrolliert zu werden. Entsprechend konnte ihre Herrschaft nicht lange aufrecht erhalten werden und hinterließ wenig Spuren.

3. Die Beni Hassan, die Spanier und die ersten marokkanischen Sultane.

Erst den Beni Hassan gelang vom 14. und 15. Jahrhundert an die Unterjochung der auf dem Gebiet der Westsahara lebenden Berber. Einen gewissen Einfluss sollten sie bis in das 20. Jahrhundert hinein behalten.

Seit dem 15. Jahrhundert trieb zudem eine wachsende Rivalität Spanien und Portugal dazu auf der Suche nach vermeintlichen Reichtümern die Küsten Westafrikas zu ergründen und an bestimmten Orten kleine Depots zu eröffnen. Diese kleinen und relativ schutzlosen Handelszentren erwiesen sich jedoch als wenig profitabel und wurden zudem von der einheimischen Bevölkerung wiederholt angegriffen. Folglich zog sich Spanien etwa 1520 für die nächsten 350 Jahre wieder zurück und konzentrierte seine Bemühungen auf die Neue Welt.

Statt ihrer versuchten nun die ersten marokkanischen Sultane das Gebiet der Westsahara zu erobern und erreichten im 16. Jahrhundert sogar Loyalitätsbekundungen des ein oder anderen Berber-Stammes. Eine effektive Kontrolle über das große Wüstengebit vermochten auch sie jedoch nicht zu erreichen.

4. Spanische Eroberung und Administration.

Der stetig schwindende Einfluss Spaniens in der neuen Welt und der Druck einiger Interessengruppen lenkten schließlich Ende des 19. Jahrhunderts den Blick Spaniens wieder auf das Gebiet der Westsahara. 1884 wurde sie (in ihrer damaligen Form) offiziell zum spanischen Protektorat erklärt, ohne dass jedoch die spanische Präsenz in Nordafrika ausgebaut worden wäre. Bezeichnend hierfür ist die Tatsache, dass dieses Protektorat von den Kanarischen Inseln aus mitverwaltet wurde. Erst zwischen 1910 und 1915 drangen die Spanier tiefer in das Landesinnere vor.

Die heutigen Grenzen wurde ab 1900 in mehreren Verträgen zwischen Spanien, Frankreich und den diversen Stämmen festgelegt und 1934 in einer gemeinsamen Militäraktion Spaniens und Frankreichs „konsolidiert“. Das von nun an „Spanische Sahara“ getaufte Gebiet wurde mit weiteren Besitztümern Spaniens zusammengelegt und bis 1946 von Marokko aus verwaltet.

Aufgrund der Beschaffenheit und Größe des Gebietes blieben die Saharauís durch die fortschreitende Kolonisierung zunächst relativ unbeeinflusst und behielten wie in den vorherigen Jahrhunderten zumeist ihre traditionelle Lebensweise bei. Dies änderte sich erst, nachdem Französisch-Marokko 1956 in die Unabhängigkeit entlassen wurde und eine sich neu formierte Befreiungsarmee die Spanische Sahara als Rückzugsgebiet für ihre Angriffe auf das damals noch von den Franzosen verwaltete Mauretanien und auf die Spanier nutzte. Zwar gelang es Frankreich und Spanien in einer weiteren gemeinsamen Aktion diese Befreiungsarmee zu zerschlagen, um ihre Wiederbewaffnung und Wiederformierung zu verhindern sah sich Spanien jedoch gezwungen ein weit rigoroseres Regime zu führen.

Dementsprechend waren die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts von zwei Entwicklungen gekennzeichnet. Zum einen begann Spanien damit die Phosphatvorkommen in der Nähe von Bou Craa abzubauen um wenigstens Teilweise die Kosten für eine verstärkte Präsenz von Polizei und Armee in der Spanischen Sahara durch den Abbau von Bodenschätzen wieder einzuholen. Ferner musste notwendigerweise die Infrastruktur ausgebaut werden, was der spanischen Regierung ebenfalls Kosten verursachte. Zum anderen kam es in der gesamten Sahelzone in jenen Jahren wiederholt zu verheerenden Dürren, denen große Teile des für das Überleben der Nomadenvölker wichtigen Viehbestandes zum Opfer fielen. Die beiden Faktoren bildeten den Katalysator für die Sesshaftwerdung der Berber und somit für den Siedlungsbau. In diesen neuen bzw. ausgebauten Siedlungen unterstanden viele Saharauís erstmals der direkten Kontrolle der spanischen Obrigkeit.

a) Wachsender Widerstand gegen die Kolonialmacht

Der engere Kontakt erklärt sicherlich nicht alleine den wachsenden Widerstand gegen die spanische Verwaltung unter den Saharauís, er stellt jedoch die entscheidende Triebkraft dar. Bereits Ende der 60er kam es in El-Ayoun, der Hauptstadt der spanischen Kolonie, zu Protesten gegen die spanische Kolonialmacht. Diese Proteste wurden blutig niedergeschlagen, ihr Anführer Sidi Ibrahim Bossiri verhaftet und vermutlich im Gefängnis ermordet. Gleichzeitig wuchs auch der externe Widerstand. So verlangte beispielsweise die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrfach den Rückzug Spaniens nach Konsultationen mit der örtlichen Bevölkerung.[6] Für den Moment entscheidender waren jedoch die Forderungen der drei Nachbarn Marokko, Mauretanien und Algerien nach einem Rückzug der Spanier. Diese Forderung war umso bedeutender als Marokko und Mauretanien bereits 1956 Ansprüche auf die Spanische Sahara erhoben hatten. Insbesondere Marokko wollte ein „großmarokkanisches Reich“ wieder auferstehen lassen.[7] Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei zunehmender Härte der spanische Armee gegenüber Protestanten die Rufe nach einem Rückzug Spaniens im Ausland immer lauter erklangen.

[...]


[1] So argumentiert beispielsweise Geiger für die Zugrundelegung des negativen Friedensbegriffs, während Wolfrum zur gegenteiligen Auffassung kommt. Vgl. Rudolf Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 2. Aufl. München 1994, S. 356 und Rüdiger Wolfrum, Art. 1 Fn. 5, in: Bruno Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen, Kommentar, München 1991.

[2] Hierfür spricht neben der begrenzten Kompetenzzuweisung an die Generalversammlung auch die Weiterleitungspflicht an den Sicherheitsrat in Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 der Charta da dieser als einziges Organ der Vereinten Nationen verbindliche Maßnahmen beschließen kann (Artikel 25 der Charta).

[3] Dies trotz ihrer diplomatischen Anerkennung durch nunmehr über 70 Staaten (Stand 1993, vgl. Ursel Clausen, Von Marokko besetztes Territorium: Westsahara, in Dieter Nohlen, Franz Nuscheler (Hrsg.), Handbuch der Dritten Welt, Bd. 6, Nordafrika und Naher Osten, 3. Aufl. 1993, S. 266). Dem Autor ist leider nicht bekannt, ob die Nichtmitgliedschaft bei den Vereinten Nationen auf einen fehlenden Antrag oder auf eine ablehnende Haltung einflussreicher Staaten zurück zu führen ist.

[4] Vgl. nur Yahia H. Zoubir und Anthony G. Pazzanita, The United Nations’ Failure in Resolving the Western Sahara Conflict, in: The Middle East Journal 1995, S. 614 – 628 (614 f).

[5] Einen lesenswerten historischen Überblick bietet Anthony G. Pazzanita, Western Sahara, World Bibliographical Series Vol. 190, Oxford, Santa Barbara, Denver 1996, S. xi – xxxvii. Weit ausführlicher ist die Darstellung von Tony Hodges, Western Sahara, The Roots of a Desert War, London 1983, der den historischen Grundlagen und der Entstehung des Konflikts etwa 300 Seiten einräumt.

[6] Im Dezember 1963 befasste sich die Generalversammlung erstmals mit der Lage in der Spanischen Sahara. Zwei Jahre später folgte die erste Resolution der Generalversammlung, in der Spanien aufgefordert wurde den Sahrauis das Selbstbestimmungsrecht zu gewähren (G.A. Res. 2072, 20 GAOR Supp 14, S. 59 –60, UN Doc. A/6014 (1965)). Die Abhaltung eines Referendums wurde von der Generalversammlung erstmals 1966 gefordert (G.A. Res. 2229, 21 GAOR Supp. 16, S. 72- 72, UN Doc. A/6316 (1966)) und in den Folgejahren bis 1973 sechs Mal wiederholt. Vgl. hierzu Thomas M. Franck, The Stealing of the Sahara, in: AJIL 1976, S. 694 – 721 (701 – 704) m.w.N..

[7] Ausführlicher hierzu Clausen, S. 263 f.

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Details

Title
Probleme der Konfliktbearbeitung durch die Vereinten Nationen am Beispiel der Westsahara
College
University of Bonn  (Seminar für Politische Wissenschaft)
Course
Proseminar Konflikte und Krisen in der internationalen Politik
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
31
Catalog Number
V6365
ISBN (eBook)
9783638139557
File size
614 KB
Language
German
Keywords
Westsahara UNO Konflikt
Quote paper
Dominik Bach (Author), 2002, Probleme der Konfliktbearbeitung durch die Vereinten Nationen am Beispiel der Westsahara, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6365

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