Vormärz und unmittelbare Vorgeschichte


Term Paper, 2002

29 Pages, Grade: 3,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Ein kurzer Rückblick auf die Restauration

II. Die Julirevolution von 1830 und ihre Ausstrahlung

III. Verklammerung der konstitutionellen mit der nationalen Frage
1. Das Hambacher Fest
2. Die Reaktion des Deutschen Bundes

IV. Die Göttinger Sieben

V. Die politische Entwicklung von 1840 – 1848
1. Die Verfassungsdebatten in Preußen
2. Die Herausbildung politischer Parteien
a) Die liberale Bewegung
b) Die radikalen Demokraten
c) Weitere politische Bewegungen

VI. Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen
1. Der Pauperismus
2. Weitere „Revolutionen“

Schlussbetrachtungen. 1848, eine ungewollte Revolution

Literaturverzeichnis

Einleitung.

Sinn dieser Arbeit ist es eine Einführung in die Zeit des Vormärz zu geben. Als Vormärz i. e. S. soll hier nur die Epoche zwischen der französischen Julirevolution 1830 und der Märzrevolution von 1848 von genannt werden. Die Epoche vom Wiener Kongress 1815 bis 1830 wird im folgenden als Restauration bezeichnet.[1] Zwar lassen sich die insgesamt 33 Jahre vom Wiener Kongress bis zur Märzrevolution 1848 als eine Periode des äußeren Friedens und der Unterdrückung nationaler und liberaler Strömungen unter Führung der Heiligen Allianz nach den ungeheuren Umwälzungen der Französischen Revolution von 1789 mit der ihr folgenden Terrorherrschaft, der napoleonischen Hegemonie über Europa und ihrem Zerfall darstellen, der Widerstand gegen diese rückwärts orientierte Ordnung erreicht mit der französischen Julirevolution von 1830 und ihrer Ausstrahlung auf große Teile Europas jedoch eine neue Qualität, die es rechtfertigt den „Vormärz“ im eigentlichen Sinn 1830 beginnen zu lassen. Rückgriffe auf die Epoche der Restauration werden dennoch für das Verständnis unerlässlich sein.

Neben der politischen Entwicklung wird auch auf die wirtschaft-li­chen und soziokulturellen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie im übrigen Europa, sofern diese Entwicklungen auf die Deutschen Staaten Einfluss ausstrahlten, einzugehen sein. Bezeichnend hierbei ist, dass diese scheinbar friedliche Zeit geradezu von Revolutionen gepflastert ist. Neben der Agrarrevolution und der industriellen Revolution wird auch von einer Verkehrsrevolution und einer Leserevolution gesprochen.[2] All diese „Revolutionen“ bargen neue Konfliktpotenti­ale in sich und sorgten somit für eine stetige „Unruhe“.

Wird dies berücksichtigt kann es nicht verwundern, dass dem optimistischen Fortschrittsglauben des aufsteigenden liberalen Wirtschaftsbürgertums, welches von einer Verbesserung der sozialen Lage im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung ausging, der tiefe Pessimismus eines Jacob Burckhard entgegenstand, der bereits 1846 den Ausbruch einer sozialen Revolution befürchtete, welche die überkommene gesellschaftliche Ordnung in Europa von Grund auf zerstören werde.[3] Beide Elemente, der Fortschrittsglaube einerseits und die Revolutionsangst andererseits, sind im Vormärz eng miteinander verwoben und in den Gedankengängen der Eliten omnipräsent. Wenn sie auch nicht als alleinige Erklärung für alles politische Handeln ausreichen, so bilden diese „Gegensatzpaare“ doch zumindest einen Rahmen innerhalb dessen politische Entscheidungen getroffen wurden.

I. Ein kurzer Rückblick auf die Restauration.

Im Mittelpunkt des Wiener Kongresses stand die Herstellung einer friedlichen Ordnung für Europa. Grundlage hierfür sollte „ein Konzert der nach Staatsräson und nach gesamteuropäischen Erwägungen handelnden monarchischen Mächte“[4] auf der Basis der Gesellschaftsordnung des 18. Jahrhunderts sein. Zwar konnte die Revolution von 1789 nicht mehr rückgängig gemacht werden, ihre Ideen galten aber als Gefährlich für die Stabilität der alten Ordnung und wurden somit bekämpft.

Zu diesen Ideen gehörte in „Deutschland“ unter anderem die der „Nation“ und der nationalen Einheit. Angesichts der nach der territorialen Neuordnung des Wiener Kongresses weiterhin bestehenden 38 deutschen Staaten wurde sie von Publizisten wie Arndt und Görres und von Staatsmännern wie von Stein und Humboldt weiter getragen. Die nationale Einheit war jedoch nicht im Sinne Metternichs, der vielmehr die Sicherung der Großmacht Österreichs und der europäischen Ordnung im Blick hatte. Geschaffen wurde durch die Bundesakte vom 08.06.1815 lediglich der „unauflösliche“ Deutsche Bund, eine lockere völkerrechtliche Vereinigung von Staaten, dessen einziges Organ ein ständiger Gesandtenkongress (Bundestag) unter österreichischem Vorsitz in Frankfurt war.[5]

Dieser „Bundestag“ entwickelte sich zusehends zum Instrument der Restauration in den deutschen Staaten, wobei auch vor Ein-griffen in die innere Souveränität der Einzelstaaten, die teilweise bereits mit liberalen Verfassungen ausgestattet waren,[6] nicht zurück gescheut wurde.[7] Den unbestrittenen Höhepunkt dieser Entwicklung und zugleich den Höhepunkt des österreichischen Einflusses auf den Bundestag bildeten die am 20.09.1819 verab-schiedeten Karlsbader Beschlüsse.

Bereits im November 1814 war in Halle die Burschenschaft Teutonia gegründet worden und nur wenige Jahre später wurde in Jena die „Allgemeine deutsche Burschenschaft“, in der vierzehn Universitäten vertreten waren, ins Leben gerufen. Die Entstehung von Burschenschaften ist als Antwort auf die Zensur in der Presse und polizeiliche Repressionsmaßnahmen im Zuge der Restauration und der Bekämpfung liberaler Ideen zu sehen. Öffentliche Foren wie wissenschaftliche Kongresse oder Dichterlesungen und besonders die Universitäten bildeten in jener Zeit oft die einzige Möglichkeit sich relativ offen zu äußern und die alte Ordnung zu kritisieren.

Als Karl Ludwig Sand, Anhänger einer besonders radikalen Burschenschaft, den russischen Staatsrat und Dichter August von Kotzebue in Mannheim am 23.03.1819 ermordete und sich am 01.07.1819 ein weitere Mordanschlag ereignete, wurden die Burschenschaften in den Karlsbader Beschlüssen vom Bundestag als Gefahr für die innere Sicherheit des Bundes gebrandmarkt und Universitäten, Landtage, Bücher und Zeitschriften einer rigorosen Zensur und Kontrolle unterworfen um „revolutionäre Umtriebe und demagogische Verbindungen“[8] zu verfolgen.

Damit war zumindest in Preußen jedwede liberale Bewegung und Reformbemühung zum Scheitern verurteilt. Lediglich im administrativen Bereich der Wirtschafts- und Zollpolitik waren noch Reformen möglich. Eine Verfassung und ein Parlament, welches wichtige Forderungen der Liberalen waren, erhielt der größte deutsche Teilstaat jedoch nicht.

II. Die Julirevolution von 1830 und ihre Ausstrahlung.

In Frankreich wurde im Zuge der Restauration unter Ludwig XVIII. mit der Charte Constitutionelle ein Verfassungssystem eingeführt, das die Macht im Staate zwar faktisch teilte, jedoch nur zwischen einem sehr starken Monarchen und einer verschwindend kleinen Minderheit von Großgrundbesitzern und Notabeln. Alle drei Mächte versuchten nach Kräften die Ergebnisse der Französischen Revolution von 1789 rückgängig zu machen, was zu immer heftigeren Spannungen mit der auf dem Land über großen Rückhalt verfügenden Kammeropposi-tion führte. Dieser Konflikt verstärkte sich unter Karl X. der 1824 die Thronfolge angetreten hatte zusehends. Die royalistische Regierungsmehrheit schmolz trotz der verschärften Zensur und Repression zusehends, der Wahlzensus wurde nochmals erhöht, und schließlich kam es, vollkommen unerwartet, am 27. und 28. Juli 1830 zu einem Aufstand in Paris, dem sich auch die Unterschichten angesichts der desolaten Wirtschaftslage bereitwillig anschlossen. Gerade dies veranlasste jedoch die gemäßigten Liberalen dazu eine rasche Lösung zu finden. Zu tief saßen noch die Schrecken der 1789er Revolution. Mit der Abdankung Karl X. und der Umwandlung Frankreichs in ein „Bürgerkönigtum“ gab man sich zufrieden und die Krise war beigelegt.[9]

Der Julirevolution kommt somit vielmehr eine symbolische Bedeutung zu: „erstmals war ein Eckpfeiler der Neuordnung Europas im Zeichen der Restauration eingebrochen“[10]. Als unmittelbare Folge erzwangen die Belgier im August 1830 die Ablösung der südlichen Territorien von den Niederlanden mit dem Ziel eines selbständigen Königreichs der Belgier. Das Nichteingreifen der Heiligen Allianz in Frankreich wurde Ende Oktober in Polen zum Anlass genommen ebenfalls die nationale Unabhängigkeit zu fordern und gegen Russland vorzugehen. Anders als noch im Falle Belgiens schritt hier die Heilige Allianz ein und verschärfte im Zuge des Sieges gegen die polnische Armee die Repression erheblich, auch im preußischen Teil Polens.

Die Auswirkungen der Julirevolution auf die deutsche Staaten-welt waren, abgesehen von Preußen, insbesondere in den der französischen Grenze nahen süddeutschen Staaten, deutlich zu spüren. So erzwang die liberale Opposition in Baden ein libera-leres Pressegesetz. In Hannover und Braunschweig wurde der regierende Monarch zur Abdankung gezwungen, in Kurhessen wurde Kurfürst Wilhelms II. eine liberale Verfassung abgerungen und vielfach erschienen – oft kurzlebige – liberale Blätter.[11] Als größtes Hindernis für die Durchsetzung von Reformen erwies sich der Bundestag, der die Konzessionsbereitschaft einzelner Regierungen erheblich bremste. So führte beispielsweise sein Einspruch gegen das neue badische Pressegesetz zu dessen Ungültigerklärung. Dass solche und ähnliche Maßnahmen den Unmut gegen den Deutschen Bund und seine Institutionen bei den Liberalen noch erheblich steigerte, ist kaum verwunderlich.

[...]


[1] Zur Diskussion um die Bedeutung des Jahres 1830 vgl. Walter Schmidt, 1830: Zäsur in der deutschen Geschichte und Beginn einer neuen Etappe in der Entwicklung der revolutionären Demokratie, in: ZfG 1986, S. 992 – 1013, insb. S. 997 und 999 f.

[2] Vgl. Wolfgang Hadtwig, Vormärz. Der monarchische Staat und das Bürgertum, München 1985 (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. Von M. Broszat, W. Benz, H. Graml), S. 8.

[3] Brief Jacob Burckhardts an H. Schauenburg vom 05.03.1846 abgedruckt in: Max Burckhardt (Hrsg.), Jacob Burckhardt, Briefe Bd. 2, Basel 1952, S. 209 ff..

[4] Max Braubach, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress, 11. Aufl. München 1999 (Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte hg. Von Herbert Grundmann, Bd. 14 der Taschenbuchausgabe), S. 152.

[5] Vgl. Braubach, S. 157.

[6] Den Forderungen der Liberalen kam am weitesten die badische Verfassung entgegen. Sie beruhte bereits auf dem Prinzip des Konstitutionalismus, das dem Monarchen/Fürsten als Staatsoberhaupt ein an der Gesetzgebung mitwirkendes Parlament zur Seite stellt.

[7] Vgl. Theodor Schieder, Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich 1815 - 1871, 16. Aufl. 1999 (Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte hg. Von Herbert Grundmann, Bd. 15 der Taschenbuchausgabe) S. 14.

[8] Die Karlsbader Beschlüsse sind abgedruckt bei Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Bd. 1, Stuttgart 1961, Nr. 31 – 33 (S. 90 – 95). Das Zitat entstammt dem Dolument Nr. 33.

[9] Vgl. zum Ganzen den Überblick bei Guillaume de Bertier de Sauvigny, La révolution de 1830 en France, Paris 1970 (Collection U 2; 117).

[10] Wolfgang J. Mommsen, 1848. Die ungewollte Revolution. Die revolutio-nären Bewegungen in Europa 1830 – 1849, Frankfurt a. M. 1998, S. 44.

[11] Für einen Überblick vgl. Schieder, S. 47 – 51 m. w. N.

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Details

Title
Vormärz und unmittelbare Vorgeschichte
College
University of Bonn  (Historisches Seminar)
Course
Übung im Grundstudium
Grade
3,0
Author
Year
2002
Pages
29
Catalog Number
V6367
ISBN (eBook)
9783638139571
File size
570 KB
Language
German
Keywords
Vormärz 1848
Quote paper
Dominik Bach (Author), 2002, Vormärz und unmittelbare Vorgeschichte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6367

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