In der Bundesrepublik Deutschland basieren die Grundrechte, welche in der Verfassung festgehalten sind, auf der philosophischen Idee der Menschenrechte, d.h. dass jeder Mensch unveräußerliche Rechte besitzt. So sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes (1) „Alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Im zweiten Absatz wird dieser Gleichheitsgedanke konkretisiert: (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Sowohl die Humanität der Menschenrechte als auch die Aufklärung durch die Medien haben dazu beigetragen, dass Homosexualität heutzutage nicht mehr als „widernatürlich“ oder „abnormal“ angesehen wird, sondern als die natürliche Neigung einer Frau oder eines Mannes zu einem gleichgeschlechtlichen Partner. Das sich dieser Gedanke erst seit wenigen Jahrzehnenten in den Köpfen der Gesellschaft manifestiert, zeigt sich sehr deutlich in der Historie.
Besonders homosexuelle Männer wurden lange Zeit verfolgt, ausgemerzt oder man versuchte sie umzuerziehen. Ihre Kriminalisierung geht bis in das frühe Mittelalter zurück. Im Nationalsozialismus fand die strafrechtliche Hetze und staatliche Diskriminierung Homosexueller ihren Höhepunkt. Bereits vor der Machtergreifung propagierte Hitler in Reichstagsdebatten seine Abneigung gegenüber gleichgeschlechtlichen Handlungen zwischen Männern. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 legte er den Grundstein für einen totalitären Staat. Von nun an wurde die Rassen- und Bevölkerungspolitik, auch bekannt als Blut- und Bodenpolitik, zu seinem primären Ziel. Homosexuelle, besonders Männer, wurden seitdem offiziell als Volksschädlinge und Staatsfeinde geahndet und strafrechtlich verfolgt.
Um den Anpassungsprozess an den totalitären Staat zu beschleunigen, wurden mit Beginn der Machtergreifung Reformen und neue Gesetze eingeführt. 1935 trat die Neufassung des Unzuchtsparagraphen § 175. StGB in Kraft. Demnach wurde „(1) Ein Mann, der mit einem anderen Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, [...] mit Gefängnis bestraft.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der § 175 StGB und seine Verschärfung im Nationalsozialismus
3. Das Rollenverständnis von Mann und Frau im NS-Regime
4. Die Bedeutung des Geschlechts bei der Strafverfolgung Homosexueller
5. Maßnahmen zur Verdrängung der Homosexualität
6. Zusammenfassende Betrachtung und heutige Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die unterschiedliche Behandlung und Verfolgung von homosexuellen Männern und Frauen im Nationalsozialismus, wobei der Fokus auf den geschlechtsspezifischen Rollenbildern und der Ideologie des NS-Staates liegt.
- Strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung unter dem § 175 StGB
- Ideologische Begründungen für die staatliche Ablehnung von Homosexualität
- Vergleich des NS-Rollenverständnisses von Mann und Frau
- Die Rolle von Bevölkerungspolitik und Geburtenrate
- Formen der Ausgrenzung und Verfolgung in der NS-Gesellschaft
Auszug aus dem Buch
Die Bedeutung des Geschlechts bei der Strafverfolgung Homosexueller
Homosexuelle Männer wurden somit seit der Verschärfung des Unzuchtsparagraphen 1935 verfolgt, umerzogen oder ausgemerzt. Doch wie ging das nationalsozialistische Regime mit weiblicher Homosexualität um? Im September 1934 wurde die Frage nach der Strafbarkeit weiblicher Homosexueller erstmals zum Schwerpunkt in einer Debatte der Strafrechtskommission in Oberdorf. Bei einer Abstimmung über die Ausdehnung der Strafbarkeit auf das weibliche Geschlecht im Paragraphen 175 sprach sich jedoch die Mehrheit dagegen aus. Diese überwiegende Ablehnung begründet sich unter anderem durch das Rollenverständnis der Frau im Dritten Reich.
Zwar gab es innerhalb des Nationalsozialismus kein festumrissenes frauenpolitisches Bild, jedoch beinhaltete die nationalsozialistische Frauenideologie die Bestimmung der Frau zur Ehe und Mutterschaft. Die Frau hatte sich um das dem Mann untergeordnete Reich der Familie und des Hauses zu kümmern. Die Subordination von Frauen ging einher mit der „natürlichen“ Bestimmung dieser zur Ehe und Mutterschaft bzw. Reproduktionsarbeiten. Letztere waren besonders wichtig für die kriegerische Eroberungspolitik.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Grundrechte der Bundesrepublik und den historischen Kontrast zur Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus.
2. Der § 175 StGB und seine Verschärfung im Nationalsozialismus: Analyse der rechtlichen Verschärfungen ab 1935, die männliche Homosexualität unter Strafe stellten und zur Verfolgung als Staatsfeinde führten.
3. Das Rollenverständnis von Mann und Frau im NS-Regime: Untersuchung der strikten Trennung der Lebensbereiche und der ideologischen Fixierung auf die Zeugungsfähigkeit des Mannes zur Sicherung der Weltmacht.
4. Die Bedeutung des Geschlechts bei der Strafverfolgung Homosexueller: Erörterung, warum Frauen trotz ideologischer Ablehnung weitgehend von der systematischen strafrechtlichen Verfolgung des § 175 verschont blieben.
5. Maßnahmen zur Verdrängung der Homosexualität: Darstellung der Unterdrückung der homosexuellen Subkultur, der Schließung von Lokalen und der Ausgrenzung aus der Öffentlichkeit.
6. Zusammenfassende Betrachtung und heutige Bewertung: Fazit über die geschlechtsspezifische Diskriminierung und die historische Aufarbeitung sowie den späteren Wegfall des Paragraphen 175.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, Homosexualität, Paragraph 175, NS-Regime, Geschlechterrollen, Bevölkerungspolitik, Diskriminierung, Strafverfolgung, Frauenbild, Männerbild, Ideologie, Staat, Sittlichkeitsgefühl, Unterdrückung, Grundrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die unterschiedliche staatliche Reaktion des NS-Regimes auf homosexuelle Männer und Frauen unter Berücksichtigung der damaligen Rollenbilder.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind der Unzuchtsparagraf § 175, die NS-Bevölkerungspolitik, das Frauenbild des Nationalsozialismus und die Verfolgungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu klären, warum männliche Homosexualität systematisch verfolgt und bestraft wurde, während dies bei Frauen weitgehend unterblieb.
Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?
Es handelt sich um eine historische Essayarbeit, die auf Basis von Literaturanalysen zur NS-Justiz und Sexualpolitik argumentiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit erläutert?
Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Neufassung des § 175, der Argumentation gegen homosexuelle Männer als Staatsfeinde und der "sozialen Ungefährlichkeit" der Frau aus Sicht der NS-Ideologen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Nationalsozialismus, § 175, geschlechtsspezifische Verfolgung, Bevölkerungspolitik und Rollenverständnis.
Warum wurde weibliche Homosexualität im NS-Staat anders bewertet als männliche?
Frauen wurden in der NS-Ideologie als "natürliche" Mütter und Hausfrauen gesehen, deren "Abweichung" als weniger gefährlich für den Staat und die Erhaltung der Bevölkerung eingestuft wurde.
Welche Bedeutung hatte das Konzept der "Zeugungsfähigkeit" für das NS-Regime?
Die Zeugungsfähigkeit galt als oberstes Ziel für den Fortbestand des "Volkes" und der Eroberungspolitik; Homosexualität wurde als Verweigerung dieser nationalen Pflicht angesehen.
Wann wurde der Paragraph 175 schließlich abgeschafft?
Nach Forderungen verschiedener Parteien in den 1990er Jahren wurde er schließlich durch Regelungen zum sexuellen Missbrauch ersetzt.
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- Melanie Lüdtke (Author), 2004, Homosexualität im Nazi-Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63810