Homosexualität im Nazi-Deutschland


Essai, 2004

11 Pages, Note: 1,7


Résumé ou Introduction

In der Bundesrepublik Deutschland basieren die Grundrechte, welche in der Verfassung festgehalten sind, auf der philosophischen Idee der Menschenrechte, d.h. dass jeder Mensch unveräußerliche Rechte besitzt. So sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes (1) „Alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Im zweiten Absatz wird dieser Gleichheitsgedanke konkretisiert: (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Sowohl die Humanität der Menschenrechte als auch die Aufklärung durch die Medien haben dazu beigetragen, dass Homosexualität heutzutage nicht mehr als „widernatürlich“ oder „abnormal“ angesehen wird, sondern als die natürliche Neigung einer Frau oder eines Mannes zu einem gleichgeschlechtlichen Partner. Das sich dieser Gedanke erst seit wenigen Jahrzehnenten in den Köpfen der Gesellschaft manifestiert, zeigt sich sehr deutlich in der Historie.
Besonders homosexuelle Männer wurden lange Zeit verfolgt, ausgemerzt oder man versuchte sie umzuerziehen. Ihre Kriminalisierung geht bis in das frühe Mittelalter zurück. Im Nationalsozialismus fand die strafrechtliche Hetze und staatliche Diskriminierung Homosexueller ihren Höhepunkt. Bereits vor der Machtergreifung propagierte Hitler in Reichstagsdebatten seine Abneigung gegenüber gleichgeschlechtlichen Handlungen zwischen Männern. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 legte er den Grundstein für einen totalitären Staat. Von nun an wurde die Rassen- und Bevölkerungspolitik, auch bekannt als Blut- und Bodenpolitik, zu seinem primären Ziel. Homosexuelle, besonders Männer, wurden seitdem offiziell als Volksschädlinge und Staatsfeinde geahndet und strafrechtlich verfolgt.
Um den Anpassungsprozess an den totalitären Staat zu beschleunigen, wurden mit Beginn der Machtergreifung Reformen und neue Gesetze eingeführt. 1935 trat die Neufassung des Unzuchtsparagraphen § 175. StGB in Kraft. Demnach wurde „(1) Ein Mann, der mit einem anderen Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, [...] mit Gefängnis bestraft.“

Résumé des informations

Titre
Homosexualität im Nazi-Deutschland
Université
European University Viadrina Frankfurt (Oder)  (Fakultät für Kulturgeschichte)
Cours
Seminar: Homosexualität in Geschichte und Religion
Note
1,7
Auteur
Année
2004
Pages
11
N° de catalogue
V63810
ISBN (ebook)
9783638567633
ISBN (Livre)
9783656798149
Taille d'un fichier
457 KB
Langue
allemand
Mots clés
Homosexualität, Nazi-Deutschland, Seminar, Homosexualität, Geschichte, Religion
Citation du texte
Melanie Lüdtke (Auteur), 2004, Homosexualität im Nazi-Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63810

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