Eignet sich Menschenwürde als Schutzprinzip für Embryonen?


Term Paper, 2004

15 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Forschung und Schutz

2. Die unantastbare Menschenwürde und die Embryonen

3. Begründungsversuche der Menschenwürde für Embryonen

4. Vorteile des Schutzes aufgrund von Menschenwürde

5. Nachteile des Schutzes aufgrund von Menschenwürde

6. Folgerungen

7. Quellen

1. Forschung und Schutz

Schon seit mehreren Jahren treten hin und wieder Schlagzeilen wie „Schwanger mit dem Enkelkind“, „Geschlecht à la carte“ oder „Klonierung: Jetzt wird alles möglich“ in der Presse auf.

Tatsächlich haben die biologische und medizinische Forschung im Bereich der Reproduktionstechnik in den letzten Jahrzehnten erstaunliche Neuerungen erfahren, die nicht nur der künstlichen Ermöglichung eines Kinderwunsches dienen, sondern vor allem für die Entwicklung neuer Heiltherapien von ungeheurer Bedeutung zu sein scheinen.

Jedoch sind spätestens seit der „Entschlüsselung“ der menschlichen Gene und der Diskussion um Embryonenforschung auch Kommentare wie „Ein Menschenrecht auf Schutz der natürlichen Gene“ präsent – die Angst der Menschen vor dem Experimentieren mit der eigenen Spezies scheint geweckt zu sein. Wie einige Ethiker befürchten sie, dass sich der Forschungsprozess am Menschen verselbstständigen könnte und fordern deshalb genaue Kontrollen und Beschränkungen desselben.

Ein weiterer Einwand gegen die Forschung an menschlichen Lebewesen ist die oft hervorgehobene Unabsehbarkeit der Folgen und Auswirkungen auf zukünftige Generationen (zum Beispiel bei der Anwendung von Stammzellentherapie oder dem künstlichen Auswahlverfahren bei der In-vitro-Fertilisation). Niemand ist aufgrund dieser Unberechenbarkeit in der Lage, wirklich Verantwortung für seine medizinischen oder biologischen Verfahrensweisen zu übernehmen.

Damit zusammen hängt auch die eventuelle Beschneidung der Rechte unserer Nachkommen. Sie können nicht selbst entscheiden, ob sie die von uns herbeigeführte Beschaffenheit ihrer Natur (z.B. durch Veränderung der Gene) überhaupt wollen. Menschen werden somit zu Objekten anderer Menschen, sie werden ihrer Selbstbestimmung und weiterer persönlicher Freiheiten beraubt. Vor allem mit der Embryonenforschung ist bei vielen Menschen die Angst vor der künstlichen Veränderung der eigenen Art verbunden. Schreckensvisionen von einer neu entstehenden Klassengesellschaft, in der natürlich oder künstlich gezeugte Menschen diskriminiert werden oder in welcher die berufliche Laufbahn eines Menschen durch Genmanipulation in der Embryonalphase (siehe Titelbild) beeinflusst bzw. festgelegt wird, sind keine Seltenheit.

Doch nicht nur aus diesem Grund versuchen Wissenschaftler und andere Gelehrte die frühesten Stadien des menschlichen Lebens zu schützen. Ein weiterer, sehr naheliegender, ist der unserem Grundgesetz vorausgehende Gedanke der menschlichen Würde – er ist sowohl der rechtliche Ausgangspunkt der Einwände gegen eine medizinische Nutzung von Embryonen als auch ihre moralische Begründung.

Im Folgenden soll daher die rechtliche Situation der Embryonen im Fall einer ihnen zuerkannten Menschenwürde vorgestellt werden sowie untersucht werden, ob sich das Menschenwürdeprinzip zum Schutz von Embryonen tatsächlich eignet.

2. Die unantastbare Menschenwürde und die Embryonen

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“1 – so lautet der Beginn des ersten Artikels des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Diese Menschenwürde wird nach unserem Recht jedem Menschen zuerkannt, der Staat verpflichtet sich sogar, für ihre Achtung und ihren Schutz zu sorgen.

Dieses Zugeständnis scheint unter anderen Grundrechten heute vor allem die Wissenschaftsfreiheit zu begrenzen, da trotz aller schonenden Möglichkeiten zum Beispiel in der Medizin und Forschung selbstverständlich kein Mensch dabei zu Schaden kommen darf. Sein Leben gilt es auf Grund seiner Würde vor den Eingriffen anderer (also auch denen der Wissenschaftler) zu schützen.

Im Zeitalter der Genforschung, Klonierung und In-vitro-Fertilisation stellt sich natürlich die Frage, ab wann menschlichem Leben Würde und der damit verbundene Lebensschutz zukommt.

Einige Experten sind der Meinung, dass dies etwa ab der Nidation der Fall ist, da es sich bereits um ein individuelles, genetisch festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das sich als Mensch entwickelt2, handelt. Tatsächlich lässt sich dasselbe jedoch schon für die befruchtete Eizelle feststellen, welche mit der abgeschlossenen genetischen Prägung der Beginn des menschlichen Lebensprozesses ist. Dieser Ansicht wird lediglich die noch existierende Möglichkeit der Teilung entgegengehalten, doch sollte es eigentlich keinen Unterschied machen, ob nun ein oder mehrere menschliche Lebewesen zu schützen sind, da prinzipiell doch jedem die Würde anerkannt wird und es beispielsweise auch kein Sonderrecht für Zwillinge gibt. Die Nidation ist in diesem Sinne nur eine Verwirklichungsform des menschlichen Rechtes auf Leben, da eine Weiterentwicklung des Embryos durch den natürlichen Kontakt zur Mutter gewährleistet wird. Diese Verwirklichung wiederum wäre damit die einzige Rechtfertigung für das Entstehenlassen einer befruchteten Eizelle, weil der Embryo schon vor der Nidation ein menschliches Lebewesen ist und somit auch ein Recht auf Leben hat, welches nur durch den für die Weiterentwicklung notwendigen Kontakt mit dem Mutterleib verwirklicht werden kann. In-vitro dürfen Embryonen daher nur erzeugt werden, wenn sie sicher zum Heranreifen als Mensch vorgesehen sind.

[...]


1 GG, Art. 1 Abs. 1

2 sinngemäß: Höffe, O.; Honnefelder, L.; Isensee, J.; Kirchhof, P., „Gentechnik und Menschenwürde“,

Köln 2002, S. 21

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Details

Title
Eignet sich Menschenwürde als Schutzprinzip für Embryonen?
College
University of Rostock  (Institut für Philosophie)
Course
Die Menschenwürde - ein begründbares Prinzip?
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
15
Catalog Number
V63911
ISBN (eBook)
9783638568449
ISBN (Book)
9783656809692
File size
464 KB
Language
German
Keywords
Eignet, Menschenwürde, Schutzprinzip, Embryonen, Menschenwürde, Prinzip
Quote paper
Franziska Nack (Author), 2004, Eignet sich Menschenwürde als Schutzprinzip für Embryonen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63911

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