Lange vor den Anschlägen des 11. September 2001, die wohl am deutlichsten das Aufkommen des neuen internationalen Terrorismus symbolisierten, hatten viele Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre eigenen Erfahrungen mit terroristischer Kriminalität gemacht, sei es nun der separatistische Terror in Spanien, der linksextremistische Terror in Deutschland und Italien oder der ethnisch-religiöse Terror in Nord-Irland. Dementsprechend vielfältig gestalteten sich sowohl die Definitionen als auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Diese Vielfalt stand einer Kooperation und einer gemeinsamen Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus entgegen. Heute weist die EU eine gemeinsame Definition sowie gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus auf.
Doch wie entwickelte sich die beschriebene Vielfalt der Definitionen und Maßnahmen bis heute und wie kann diese Entwicklung erklärt werden? In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Wahrnehmung und die darauf folgende Definition der terroristischen Bedrohung der EU im Laufe der Zeit wandelte. Der Bereich der Terrorismusbekämpfung fällt in weiten Teilen in den Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik; somit ist der relevante Akteur in diesem Bereich der somit Rat der EU. Deswegen werden in dieser Arbeit nur die Aktivitäten des Rates untersucht, hierbei beschränke ich mich auf drei relevante Beschlüsse, die den Wandel des Terrorismusbegriffs widerspiegeln.
In einem zweiten Schritt soll dargelegt werden, wie parallel zum Wandel der Wahrnehmung und der Definition von Terrorismus die operativen Institutionen der EU geschaffen und weiterentwickelt wurden. Da diese in der so genannten "dritten Säule" der EU verankert sind, soll auch nur auf die operativen Institutionen der dritten Säule eingegangen werden. In einem dritten Schritt soll anhand der dargelegten Entwicklung unter Einbezug von Theorien der Europäischen Integration untersucht werden, wie der Wandel erklärt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Der Terrorismusbegriff der Europäischen Union
1.1 Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus von 1977
1.2 Auslieferungsübereinkommen von 1996
1.3 2002 Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung
2. Operative Instrumente zur Terrorismusbekämpfung in der EU
2.1 Erste Kooperationsformen: TREVI (1975-1992)
2.2 Von TREVI zu Europol
2.3 Europol nach 9/11
3. Theoretische Analyse
3.1 Integrationstheorien
3.1.1 Neo-Funktionalismus
3.1.2 Intergouvernementalismus
3.2 Theorieanwendung
3.2.1 Neo-Funktionalismus
a) Konstruktion des Idealtyps
b) Anwendung auf die Entwicklung der Terrorismusdefinition
c) Anwendung auf die operativen Instrumente
3.2.2 Intergouvernmentalismus
a) Konstruktion des Idealtyps
b) Anwendung auf die Entwicklung der Terrorismusdefinition
c) Anwendung auf die Entwicklung der operativen Instrumente zur Terrorismusbekämpfung
3.3 Auswertung der Anwendung
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Wandel der Wahrnehmung und Definition terroristischer Bedrohungen innerhalb der Europäischen Union sowie die Entwicklung der damit verbundenen operativen Institutionen. Anhand von Theorien der europäischen Integration wird analysiert, inwieweit diese Prozesse eine verstärkte politische Integration erklären können.
- Wandel des Terrorismusbegriffs von nationalen Definitionen zu einer EU-weiten Regelung
- Entwicklung operativer Institutionen zur Terrorismusbekämpfung (TREVI bis Europol)
- Anwendung neo-funktionalistischer und intergouvernementaler Integrationstheorien
- Vergleich zwischen rechtlich-administrativer Konvergenz und operativer Kooperation
Auszug aus dem Buch
1.3 2002 Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung
In dreierlei Hinsicht stellte der Rahmenbeschluss eine Neuerung im Vergleich zu den vorhergehenden Dokumenten dar.
Erstens vereinheitlichte er die Definition von terroristischen Straftaten innerhalb der Mitgliedsstaaten. Straftaten aus dem klassischen Repertoire terroristischer Methoden wie Flugzeugentführung, Sprengstoffattentate und Geiselnahme werden als terroristische Straftat betrachtet, wenn sie darauf abzielen
• die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern,
• öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen,
• die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder verfassungsrechtlichen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.
Neben der Definition einer terroristischen Straftat und einer terroristischen Vereinigung regulierte der Rahmenbeschluss zweitens die Gerichtsbarkeit und ersetzte dadurch die in diesem Bereich bestehenden Auslieferungsabkommen. Dabei stellten Artikel 9.1a) und Artikel 9.1c) eine erhebliche Erweiterung der gerichtlichen Zuständigkeit dar. Nach Art. 9.1a) konnte die gerichtliche Zuständigkeit von jedem Mitgliedsstaat nicht mehr nur begründet werden, wenn eine terroristische Straftat auf eigenem Staatsgebiet begangen wurde, sondern auch, wenn sie auf dem Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaat begangen wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Die Einleitung umreißt den historischen Kontext des Terrorismus in der EU und definiert die Forschungsfrage bezüglich des Wandels von Definitionen und operativen Institutionen.
1. Der Terrorismusbegriff der Europäischen Union: Dieses Kapitel zeichnet die rechtliche Entwicklung von den ersten Übereinkommen 1977 bis zum Rahmenbeschluss 2002 nach.
2. Operative Instrumente zur Terrorismusbekämpfung in der EU: Der Fokus liegt auf der Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit, angefangen bei TREVI bis hin zur Institutionalisierung von Europol.
3. Theoretische Analyse: In diesem Kapitel werden neo-funktionalistische und intergouvernementale Theorien eingeführt und auf die empirischen Daten angewendet.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine Diskrepanz zwischen rechtlicher Integration und operativer Kooperation besteht.
Schlüsselwörter
Terrorismusbekämpfung, Europäische Union, Europol, TREVI, Integrationstheorien, Neo-Funktionalismus, Intergouvernementalismus, Rahmenbeschluss, Terrorismusbegriff, Sicherheitskooperation, Innen- und Justizpolitik, Rechtsvereinheitlichung, Auslieferungsübereinkommen, Souveränität, Institutionelle Entwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der EU unter rechtlichen und operativen Gesichtspunkten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf den Wandel des Terrorismusbegriffs sowie die Entwicklung polizeilicher und justizieller Institutionen innerhalb der EU.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, wie sich die Wahrnehmung terroristischer Bedrohung wandelte und wie dieser Wandel durch Integrationstheorien erklärbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine Theorieanwendung, bei der empirische Befunde zu rechtlichen Beschlüssen und Institutionen mit neo-funktionalistischen und intergouvernementalen Ansätzen abgeglichen werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden rechtliche Dokumente wie das Übereinkommen von 1977 und der Rahmenbeschluss von 2002 sowie die operative Behörde Europol theoretisch reflektiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Terrorismusbekämpfung, EU-Integration, Europol, Neo-Funktionalismus, Intergouvernementalismus und Sicherheitskooperation.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen "high politics" und "low politics" eine Rolle?
Diese Unterscheidung ist zentral, um zu erklären, warum Staaten in sensiblen Sicherheitsbereichen (high politics) oft zögerlicher Souveränität abgeben als in rein administrativen (low politics) Bereichen.
Welches Fazit zieht die Autorin zur Rolle von Europol?
Europol hat sich zwar zu einer eigenständigen Behörde entwickelt, bleibt aber aufgrund mangelnder operativer Mandate stark von der Kooperation der Nationalstaaten abhängig.
- Citation du texte
- Wolfgang Dietz (Auteur), 2006, Die Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63926