Eignung kapitalmarktorientierter Rechnungslegungssysteme zur Bemessung von Ausschüttungen


Trabajo de Seminario, 2006

22 Páginas, Calificación: 2,8


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Themenrelevante Grundlagen
2.1 Zielsetzung und Funktionen der Rechnungslegung
2.2 Konkretisierung der Ausschüttungsbemessungsfunktion
2.3 Charakteristika internationaler Rechnungslegungssysteme

3. Ausschüttungsbemessung mittels kapitalmarktorientierter Rechnungs-legungssysteme

4. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

1.1 Problemstellung

Im Zuge der voranschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte wird eine Angleichung der Rechnungslegungssysteme, gerade bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften immer wichtiger. Dies drückt sich auch in der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 aus, nach der kapitalmarktorientierte Gesellschaften eines Mitgliedstaates „[f]ür Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen […] ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards […]“[1] aufstellen müssen. Die Gründe für eine Internationalisierung der Rechnungslegung sind vielfältig. So können Unternehmen bspw. an ausländischen Börsen leichter Eigenkapital aufnehmen, da diese die nationalen Börsen an Größe und Liquidität oft übersteigen oder die eigenen Aktien können als Akquisitionswährung genutzt werden.[2] In erster Linie ist es aber das Ziel, die Abschlüsse auf internationaler Ebene vergleichbar zu machen[3] und somit den aktuellen und potenziellen Investoren eine bessere Entscheidungshilfe zu bieten.

Das besondere Augenmerk im Rahmen dieser Arbeit liegt auf der Funktion bzw. Eignung zur Bemessung von Ausschüttungen von kapitalmarktorientierten Rechnungslegungssystemen, insb. von IFRS und US-GAAP vor dem Hintergrund der bisherigen Rechnungslegung in Deutschland nach dem HGB.

1.2 Gang der Untersuchung

Im folgenden Kapitel werden zunächst die wesentlichen Grundlagen der Rechnungslegungssysteme HGB, IFRS und US-GAAP erläutert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Zielen und Funktionen sowie auf einer Darstellung der Ausschüttungsbemessungsfunktion. Des Weiteren werden die typischen Merkmale der internationalen Rechnungslegung vorgestellt. In Kapitel drei wird die Ausschüttungsbemessungsfunktion vor dem Hintergrund kapitalmarktorientierter Rechnungslegung näher beleuchtet. Es wird auf bestehende Probleme, bspw. die fair value-Bilanzierung, sowie auf die Relevanz vertraglicher Regeln zur Begrenzung von Ausschüttungen eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Fazit und einem Ausblick.

2. Themenrelevante Grundlagen

2.1 Zielsetzung und Funktionen der Rechnungslegung

In diesem Abschnitt sollen zunächst die einzelnen relevanten Rechnungslegungssysteme vorgestellt und deren jeweilige Zielsetzung bzw. Zweckverfolgung gegenübergestellt werden. Allgemein kann Rechnungslegung als ein Instrument verstanden werden, das den Adressaten einen Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens ermöglichen soll und ihnen so bei der Entscheidungsfindung hilft. Sie ist also, unabhängig von der Art des Rechnungslegungssystems, ein Mittel zur Zweckerreichung und hat instrumentellen Charakter.[4]

Für die deutsche Rechnungslegung ist das Handelsgesetzbuch (HGB) ausschlaggebend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) müssen ihre Rechnung nach den Vorschriften des ersten und zweiten Abschnittes des dritten Buches des HGB legen, wobei der erste Abschnitt jedoch für alle Kaufleute gilt.[5] Ein konkreter Zweck der Bilanzaufstellung ist aber im Handelsrecht nicht angeführt, ein Ziel oder Zielsystem fehlt ebenfalls. Auch die Generalnorm des § 264 (2) HGB kann nicht zur Lösung dieses Problems herangezogen werden.[6] Dem handelsrechtlichen Abschluss obliegen jedoch mehrere Aufgaben, insb. die Informationsfunktion, die Ausschüttungsbemessungsfunktion sowie der Gläubigerschutz und andere.[7] Die zwei wichtigsten Funktionen des Abschlusses nach HGB sind aber die Informations- und die Ausschüttungsbemessungsfunktion.[8] Dabei soll die Informationsfunktion den Adressaten des Jahresabschlusses „ein Mindestmaß an Informationen über das Unternehmen zur Verfügung […] stellen.“[9] Als Adressaten der Rechnungslegung lassen sich unter anderem Gläubiger, Anteilseigner, Arbeitnehmer, Fiskus sowie die Öffentlichkeit nennen.[10] Die Informationsfunktion lässt sich weiter in verschiedene Unterfunktionen aufteilen. So sehen Krag/Mölls die Dokumentations-, Rechenschafts- und Publizitätsfunktion als Unterfunktionen, Arndt hingegen die Dokumentation, Rechenschaft und Kapitalerhaltung.[11] Die Ausschüttungsbemessungsfunktion regelt ergebnisabhängige Einkommenszahlungen, bspw. Dividenden. Als Zielsetzung deutscher Rechnungslegung kann man festhalten, dass ein ausschüttungsfähiger Gewinn unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nach § 252 (1) Nr. 4 HGB (vorsichtig) ermittelt werden soll, immer unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes. Die in §264 (2) HGB angesprochene Informationsfunktion, die besagt, dass der Jahresabschluss „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln“[12] hat, muss ebenfalls unter der Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips erfolgen.[13] Der Umfang des Jahresabschlusses ergibt sich aus den §§ 242 (3) und 264 (1) HGB. Danach müssen alle Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen, Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und einen Lagebericht aufstellen.[14]

Bis zum Jahr 2001 wurden die International Accounting Standards (IAS) durch das Board des International Accounting Standards Committee (IASC) erlassen. Durch eine Neuausrichtung im Jahr 2001 wurde das Board des IASC in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt und im gleiche Zuge beschlossen, dass die Standards künftig International Financial Reporting Standards (IFRS) heißen, wobei die bisher erlassenen IAS ihre Gültigkeit behalten.[15] Das IASB, der Standardsetzer der ebenfalls im Jahr 2001 gegründeten Organisation IASC Foundation (IASCF), hat zum Ziel, hochwertige, verständliche und durchsetzbare Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, deren Nutzung und Anwendung zu fördern sowie eine Konvergenz nationaler Standards mit den IAS/IFRS herzustellen.[16] Erklärtes Ziel des IASB ist es, „die IFRS künftig als weltweit anerkanntes Normensystem auszuloben.“[17] Die IFRS werden aber, im Gegensatz zu den (gesetzlichen) Rechnungslegungsregeln des HGB, von einer internationalen privaten Organisation, dem IASB, begeben und ausgelegt, was letztlich bedeutet, dass den Standards die rechtliche Verbindlichkeit fehlt. Diesem Problem und dem, dass die Standards nicht von einer staatlichen Organisation entwickelt werden, begegnete man mit der in Abschnitt 1.1 angesprochenen Verordnung. Dabei bewahrt sich die EU ihre legislative Kompetenz, indem sie die IFRS auf Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien prüft. Ist dies der Fall, steht einer Umsetzung in europäisches Recht nichts im Wege.[18] Weiterhin verfolgen die IFRS ein dem HGB divergierendes übergeordnetes Ziel, denn sie wollen entscheidungsrelevante Informationen vermitteln, wobei der Schwerpunkt auf dem Investorenschutz liegt.[19] Die konzeptionellen Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS sind im sog. Rahmenkonzept (Framework) verankert und bilden den theoretischen Rahmen.[20] Nach F.7 i.V.m. IAS 1.8 besteht ein vollständiger Abschluss aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, einer Eigenkapitalveränderungs- und einer Kapitalflussrechnung sowie dem Anhang. Die Adressaten der Rechnungslegung sind ebenfalls im Rahmenkonzept genannt. Dazu gehören nach F.9 die Investoren, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden und die Regierungen nebst ihren Institutionen sowie die Öffentlichkeit.

Ziel der Rechnungslegung nach US-GAAP ist es, aktuellen und potenziellen Investoren sowie anderen Adressaten[21] Informationen als Entscheidungsgrundlage zu bieten.[22] Dadurch sollen sie in der Lage sein, künftige Cash Flows im Hinblick auf Umfang, Zeit und (Un-) Sicherheit abzuschätzen und das Kapital so seiner effizientesten Verwendung zuführen zu können.[23]

[...]


[1] Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (2002): Art. 4.

[2] Vgl. Wagenhofer, A. (2005): S. 6.

[3] Vgl. Wagenhofer, A. (2005): S. 14.

[4] Vgl. Hinz, M. (2003): S. 1.

[5] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005): S. 27.

[6] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005): S. 12f.

[7] Vgl. Kirsch, H. (2004): S. 221.

[8] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005): S. 14.

[9] Hinz, M. (2003): S. 2.

[10] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005): S. 9 und Krag, J./Mölls, S. (2001): S. 7.

[11] Vgl. Krag, J./Mölls, S. (2001): S. 10 und Arndt, S. J. (1999): S. 22.

[12] § 264 (2) Satz 1 HGB.

[13] Vgl. Kümpel, T. (2004): S. 239.

[14] Kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 (1) HGB sind von der Pflicht, einen Lagebericht aufzustellen, befreit.

[15] Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E. (2005): S. 3.

[16] Vgl. IFRS (2005): IASCF Satzung, Abschnitt 1 und 2.

[17] Hayn, S./Graf Waldersee, G. (2004): S. 3.

[18] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2004): S. 89f.

[19] Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E. (2005): S. 7.

[20] Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (2004): S. 11.

[21] Letztlich umfasst der Kreis der Adressaten eine Vielzahl an Gruppen, der Fokus liegt aber auf gegenwärtigen und künftigen Anteilseignern und Fremdkapitalgebern. Vgl. Hinz, M. (2003): S. 23.

[22] Vgl. Hayn, S./Graf Waldersee, G. (2004): S. 36.

[23] Vgl. Schildbach, T. (2000): S. 40.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Eignung kapitalmarktorientierter Rechnungslegungssysteme zur Bemessung von Ausschüttungen
Universidad
University of Marburg
Calificación
2,8
Autor
Año
2006
Páginas
22
No. de catálogo
V63944
ISBN (Ebook)
9783638568739
ISBN (Libro)
9783638903110
Tamaño de fichero
521 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit gibt einen Überblick über die Entstehung kapitalmarktorientierter Rechnungslegungssysteme, insb. IFRS und US-GAAP, sowie deren Eignung zur Ausschüttungsbemessung. Dies geschieht teilweise im Vergleich zum in Deutschland nach wie vor gültigen HGB.
Palabras clave
Eignung, Rechnungslegungssysteme, Bemessung, Ausschüttungen
Citar trabajo
Nils Ewald (Autor), 2006, Eignung kapitalmarktorientierter Rechnungslegungssysteme zur Bemessung von Ausschüttungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63944

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