Die Rolle des Militärs in der Türkei


Hausarbeit, 1997

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Das Militär in der Türkei
1.1. Historische Betrachtung
1.2. Die Rolle der Streitkräfte nach der Verfassung

2. Türkei --- eine Militärdemokratie ?
2.1. Prinzipien des Militärs
2.2. Interventionen der Streitkräfte

3. Das Militär und seine Rolle in Wirtschaft und Politik
3.1. Wirtschaftsunternehmen Militär
3.2. Eingriffe der Militärs in die Politik

4. Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk (Vater der Türken), wollte die Türkei in eine völlig unabhängige, demokratische, moderne Gesellschaft im westlichen Sinne umbauen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er radikale Reformen durchgeführt, jedoch nicht als Generalstabschef sondern als ziviler Staatspräsident der neuen türkischen Republik. Atatürk errichtete zivile Institutionen und führte die Trennung von Armee und Staat durch. Somit war das türkische Militär unter der Kontrolle der politischen Führung. Nach dem Tod von Atatürk im Jahre 1938 übernahm sein Weggefährte Ismet Inönü seinen Posten und öffnete der Türkei den Weg in die Mehrparteiendemokratie. In den darauffolgenden Jahrzehnten durchlebte die Türkei mehrere Krisen, wobei das Militär eine entscheidende Rolle spielte. Besonders nach 1960 unterlag die Armee einem kontinuierlichen strukturellen Wandel.

In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, den Wandel der Armee und dessen Bedeutung in der Gesellschaft seit Gründung der Republik darzustellen. Außerdem wird auf die Interventionen der Streitkräfte in die Politik, ihre soziale Stellung und die aktuellen Konflikte zwischen dem Militär und den an der Regierung beteiligten Islamisten eingegangen..

1. Das Militär in der Türkei

1.1. Historische Betrachtung

Das Militär hat in der Türkei eine einzigartige Stellung. Es genießt in der Bevölkerung seit Jahrhunderten Ansehen und Vertrauen. Die machtvolle Stellung der Streitkräfte im Staat ist tief in der türkischen Geschichte verwurzelt. Die türkische Armee war im Osmanischen Reich

fast 600 Jahre lang die staatstragende Kraft gewesen. Durch sie konnte das Reich lange Zeit

erhalten und sogar vergrößert werden. Der Sultan war Herr des Reiches und oberster militärischer Führer. Die zivile Verwaltung war kaum von der militärischen zu trennen, so wurden z.B. die meisten Verwaltungsreformen vom Militär initiiert.[1]

Nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches hat erst die von Mustafa Kemal Atatürk neu gegründete Armee durch ihren Sieg gegen die Griechen, im Befreiungskrieg 1920 bis 1923, die Ausrufung der neuen türkischen Republik ermöglicht. Auch im neuen Nationalstaat sollte das Militär eine zentrale Rolle spielen, nämlich als Hüterin des Kemalismus und des neuen Staates.[2] So kam es in der Geschichte der türkischen Republik nach dem Übergang zum Mehrparteiensystem im Jahre 1945 bisher dreimal zu einer militärischen Intervention der Streitkräfte, obwohl Atatürk durch die Gründung von zivilen Institutionen die Trennung von Armee und Staat durchgeführt hatte.[3]

1.2. Die Rolle der Streitkräfte nach der Verfassung

Nach der Machtübernahme des Militärs im Jahre 1980 wurde die Ausarbeitung einer neuen Verfassung in Auftrag gegeben, welche am 7. November 1982 durch eine Volksabstimmung mit 91 % der Stimmen angenommen wurde. Alle durch die Generäle nach dem Militärputsch eingeführten Institutionen wurden in die Verfassung aufgenommen.[4]

Nach Art. 117 der Verfassung verkörpert der Staatspräsident die oberste Befehlsgewalt, allerdings nimmt im Kriegsfalle der Generalstabschef als Befehlshaber der Streitkräfte die

Aufgaben der obersten Befehlsgewalt im Namen des Staatspräsidenten wahr. Der Generalstabschef, der auf Vorschlag des Ministerrates vom Staatspräsidenten ernannt wird, ist wegen seiner Befugnisse und Aufgaben gegenüber dem Ministerpräsidenten verantwortlich.[5]

Der Verteidigungsminister ist dem Generalstabschef untergeordnet, dies führt z.B. bei NATO-Sitzungen dazu, daß in der ersten Reihe neben 15 Zivilisten, den Verteidigungsministern der Mitgliedsländer, nur ein Offizier sitzt: Der türkische Generalstabschef.[6]

In Art. 118 der neuen Verfassung wird die Sonderrolle des Nationalen Sicherheitsrates, welches in der Verfassung von 1961 zu einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben wurde, noch ausgebaut. Dem Nationalen Sicherheitsrat gehören unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten der Ministerpräsident, die Minister für nationale Verteidigung, für Inneres, für auswärtige Angelegenheiten sowie der Generalstabschef und die vier Kommandeure der Waffengattungen an. Durch diese Zusammensetzung ist das Militär in der Überzahl und kann gegenüber den zivilen Mitgliedern seine Entscheidungen durchsetzen. Der Sicherheitsrat hat zwar nur eine beratende Funktion, aber diese wurde in der neuen Verfassung um die Formulierung erweitert, seine Entscheidungen müßten von der Regierung vorrangig behandelt werden.[7]

In Art. 122 werden, in einem Ausnahme- oder Kriegszustand, die Befehlshaber des Ausnahmezustandes unter Führung des Generalstabschefs mit außerordentlichen Kompetenzen ausgestattet. In den Artikeln 145 und 157 der Verfassung sind die Kompetenzen der Militärgerichte aufgeführt. Die Militärjustiz erstreckt sich auch auf Gebiete des Rechtswesens, die ordentlichen Gerichten zugeordnet sein sollten, z.B. können die Militärgerichte auch gegen Personen, die nicht dem Militär angehören, Prozesse führen.[8]

Die Hauptaufgabe der türkischen Streitkräfte besteht natürlich in der Landesverteidigung und der Erhaltung des demokratischen, laizistischen Nationalstaates.

[...]


[1] vgl. Faruk Sen , Türkei , 4., nebearb. und erw. Auflage , München 1996 , S.148

[2] vgl. ebd.

[3] vgl. Udo Steinbach , Die Türkei im 20. Jahrhundert , Bergisch Gladbach 1996 , S. 389f

[4] vgl. Rona Serozan , Die Rolle des Militärs in der Entwicklung der Türkei , Frankfurt (a.M.) 1986 , S. 61

[5] vgl. Fatma Kocaoluk, M. Sükrü Kocaoluk ( Hrsg.) , Türkiye Cumhuriyeti Anayasasi 1982 - 1995 ( Ver-

fassung der türkischen Republik 1982 - 1995 ) , Istanbul 1995 , S. 67f

[6] Wolfgang Koydl , Wächter über Staat und Gesellschaft , in : Süddeutsche Zeitung v. 01.04.1997, S. 1

[7] vgl. Fatma Kocaoluk, M. Sükrü Kocaoluk ( Hrsg. ) , a.a.O. , S. 68

[8] vgl. ebd. , S. 70, 84 und 91

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Rolle des Militärs in der Türkei
Hochschule
Universität zu Köln  (Seminar für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Politische Systeme Südeuropas
Note
1,0
Autor
Jahr
1997
Seiten
14
Katalognummer
V63971
ISBN (eBook)
9783638568951
ISBN (Buch)
9783638753432
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Militärs, Türkei, Politische, Systeme, Südeuropas
Arbeit zitieren
MA Kamuran Kayhan (Autor:in), 1997, Die Rolle des Militärs in der Türkei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63971

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