Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO)

Probleme und Folgen


Seminar Paper, 2002

21 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Vorwort

2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO

3. Das Beitrittsverfahren

4. Chinas Beitritt zur WTO
4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen
4.2. Probleme auf dem Weg Chinas zur WTO-Mitgliedschaft
4.2.1. Forderungen der Volksrepublik China an die WTO
4.2.2. Forderungen der WTO an die Volksrepublik China
4.2.2.1. Der Finanzsektor
4.2.2.2. Wirtschaftliche Aspekte
4.2.2.3. Politische Aspekte

5. Mögliche Folgen des WTO-Beitritts Chinas für China und den Welthandel
5.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
5.2. Politische Auswirkungen
5.3. Gesellschaftliche Auswirkungen

6. Schlußbetrachtungen

7. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Die Welthandelsorganisation ist seit 1995 die einzige international anerkannte Vertragsinstitution, die Regeln im Welthandel festlegt[1]. Als Nachfolgeorganisati-on des GATT[2] wurde sie beim Abschluß der Uruguay-Runde[3] am 15.12.1993 ge-gründet und nahm mit Jahresbeginn 1995 ihre Arbeit auf[4]. Heute ist die WTO ne-ben den Weltwährungsfonds und der Weltbank die dritte große internationale Wirtschaftsorganisation[5]. Im Januar 2002 gehörten ihr 144 Mitglieder an. Mit über 30 Bewerbern wurde zu jener Zeit über eine Mitgliedschaft verhandelt[6].

China bemühte sich 15 Jahre lang um seine Aufnahme in die WTO, bis es schließ-lich am 11.12.2001 der Welthandelsorganisation beitrat[7]. Dieser Schritt markiert den Abschluß eines Strategiewechsels, der im Jahre 1978 in die Wege geleitet wurde und China aus einer fast vollständigen Abschottung von der internationalen Arbeitsteilung zurück in das weltwirtschaftliche Geschehen geführt hat. Chinas WTO-Beitritt wird für das Land sowie das gesamte globale ökonomische und politische Gefüge gewichtige Veränderungen mit sich bringen[8].

In dieser Arbeit soll u.a. versucht werden, darzustellen, welche Probleme dazu führten, daß die Verhandlungen mit China erst 2001 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Des weiteren werden die möglichen Folgen des Beitrittes Chinas betrachtet. Zunächst folgen jedoch einigen Bemerkungen zu den Zielen und Auf-gaben der WTO. Außerdem wird das WTO-Beitrittsverfahren kurz erläutert.

2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO

Ziel der WTO ist es, die Regeln des internationalen Handels ihrer Mitglieder zu verhandeln und zu bewahren[9], wobei sie im Wesentlichen die Ziele und Aufgaben des GATT[10] übernommen hat, aber auch um wichtige Bereiche wie Dienstleistun-gen und Wissen erweitert wurde[11]. Durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen will die WTO u.a. eine Erhöhung des Lebensstandards, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung sowie eine Steigerung der Produktion und des Austausches der Waren erreichen[12].

Die drei bedeutendsten Abkommen, welche die Grundlagen der WTO bilden, sind das GATT sowie das aus dem Jahre 1994 stammende GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services) und das im selben Jahr hinzugekommene TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)[13]. Von diesen drei zentralen multilateralen Übereinkünften, auch Säulen der WTO genannt, hat das GATT bisher die größte Bedeutung. Die aus dem GATT weiterentwickelten Prinzipien der WTO lassen sich unter den Stichworten Reziprozität[14], Liberalisierung[15] und Nicht-Diskriminierung[16] zusammenfassen[17].

Für die Beschlußfassung in den Organen der WTO gilt in der Regel das Konsens-prinzip. Ist eine Konsensentscheidung jedoch nicht möglich, so gilt das einfache Mehrheitsprinzip, wobei jedes Mitgliedsland eine Stimme hat[18].

3. Das Beitrittsverfahren

Generell steht jedem souveränen Staat und jedem fest umschriebenen, autonomen Zollgebiet nach Art. XII der WTO-Vereinbarung das Recht zu, der WTO unter den Bedingungen beizutreten, die zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO ausgehandelt werden[19]. Bedingungen und Zugeständnisse mit einem angehenden Mitglied auszuhandeln ist daher unerläßlich, da dieses z.B. auf Grund des Prinzips der Nicht-Diskriminierung von den bereits realisierten Zollsenkungen etc. aller anderen Mitgliedsstaaten profitieren wird[20].

Das Beitrittsverfahren ist in verschiedene Stadien unterteilt, die das Bewerberland zu durchlaufen hat. In der ersten dieser Phasen reicht der Antragsteller ein Memo-randum ein, welches über all jene Aspekte seiner Handels- und Wirtschaftspolitik informiert, die das WTO-Vertragswerk betreffen. Dieses Memorandum bildet die Basis einer ersten Abklärung des Mitgliedschaftsbegehrens. Begutachtet wird der Bericht von einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Beitritt des jeweiligen Staates bzw. Zollgebiets beschäftigt und allen WTO-Mitgliedern offensteht[21].

Während der multilateralen Verhandlungen zwischen der Arbeitsgruppe und dem angehenden Mitgliedsland- oder Zollgebiet setzt parallel die nächste Phase des Verfahrens in Form bilateraler Verhandlungen zwischen dem Beitrittskandidaten und den an Verhandlungen interessierten WTO-Mitgliedsstaaten bzw. Zollgebie-ten ein. Gegenstand dieser Verhandlungen sind u.a. Zollregelungen und Richtli-nien für den Warenhandel und Dienstleistungsbetrieb[22]. Auf Grund des Nicht-Diskriminierungsprinzips werden dann nach einem erfolgreichen Beitritt alle WTO-Mitglieder[23] von den einzelnen Konzessionen und Verpflichtungen profitie-ren, die hierbei vereinbart wurden[24].

Hat die Arbeitsgruppe ihre Untersuchungen abgeschlossen, und sind die jewei-ligen bilateralen Verhandlungen über den Beitritt beendet, wird die dritte Phase des Beitrittsverfahrens eingeleitet, indem die Arbeitsgruppe die Konditionen für einen Beitritt endgültig festlegt. Diese erscheinen in einem Bericht, zusammen mit einem Mitgliedschaftsvertrag und einer Liste aller Verpflichtungen, die mit dem angehenden Mitgliedsstaat oder Zollgebiet ausgehandelt wurden[25].

In der vierten und letzten Phase der Beitrittsverhandlungen werden nun alle Er-gebnisse der multilateralen Verhandlungen durch die zuständige Arbeitsgruppe sowie der bilateralen Verhandlungen dem Allgemeinen Rat[26] oder der Minister-konferenz[27] der WTO in einem Paket[28] vorgelegt[29]. Wenn nun eine Zweidrittel-mehrheit der Mitglieder im Allgemeinen Rat oder der Ministerkonferenz dem An-trag zustimmt, unterzeichnet der antragstellende Staat bzw. das antragstellende Zollgebiet das Protokoll und tritt somit der WTO bei[30].

Jeder Mitgliedsstaat bzw. jedes Zollgebiet kann jederzeit, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, aus der WTO austreten. Dies ist bis heute jedoch noch nicht geschehen[31].

4. Chinas Beitritt zur WTO

4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen

Die Volksrepublik China war eines der 23 Länder, die im Jahre 1948 das GATT-Abkommen als Gründungsmitglieder unterzeichneten[32]. Im Oktober 1949, nach-dem die Kommunisten in China die Macht übernommen hatten, verkündete die Regierung in Taiwan den Austritt der Volksrepublik aus dem GATT[33], woraufhin China im März 1950 seine GATT-Mitgliedsschaft niederlegte[34]. Die Pekinger Re-gierung erkannte diesen Rückzugsentscheid jedoch nicht an[35], da es sich nach Auffassung der Volksrepublik um einen nicht-autorisierten Regierungsakt handel-te und folglich lediglich um eine Suspendierung von der Mitgliedschaft[36]. Nach-dem China bereits 1982 einen Beobachterstatus im GATT erhalten hatte[37], stellte Peking im Jahre 1986 offiziell einen Antrag auf Aufnahme in das GATT[38]. Dabei handelte es sich aber nicht um einen klassischen Aufnahmeantrag, sondern viel-mehr beantragte China seine Wiederaufnahme mit dem Status eines Entwick-lungslandes[39].

[...]


[1] Vgl. hierzu Neuschwander, Thomas: WTO/GATT (Welthandelsorganisation). In: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. 8., aktualisierte Aufl. Augsburg 2000. S. 546.

[2] Das GATT ist das General Agreement on Tariffs and Trade, welches 1947 gegründet wurde; vgl. hierzu Windfuhr, Michael: WTO. In: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik. München 2001. S. 591.

[3] Die Uruguay-Runde fand von 1986-1993 statt; vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 5.

[4] Vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 591.

[5] Vgl. hierzu Fischer, Doris: Kalkuliertes Risiko. China und die WTO (=Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche Studien, 13-2000). Köln 2000. S. 6.

[6] Vgl. hierzu www.wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e/org3_e.htm.

[7] Vgl. hierzu www.wto.org/wto/english/thetwo_e/minist_e/min01_11nov_e.htm.

[8] Vgl. hierzu Algieri, Franco u. Taube, Markus: Chinas Beitritt zur WTO. In: Internationale Politik 57(2) 2002. S. 33.

[9] Vgl. hierzu Fischer: Risiko. S. 6.

[10] Vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 591; Vertragsgrundlage der WTO ist also das GATT mit den Änderungen und Erweiterungen, die in der Uruguay-Runde vorgenommen wurden; vgl. hierzu Windfuhr: WTO S. 592.

[11] Vgl. hierzu Neuschwander: WTO/GATT. S. 546.

[12] Vgl. hierzu Neuschwander: WTO/GATT. S. 546.

[13] Vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 592.

[14] Dies bedeutet, daß handelspolitische Zugeständnisse und Leistungen, die sich die Länder gegenseitig einräumen, gleichwertig sein müssen; vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 591.

[15] Die Liberalisierung hat einen möglichst weitgehenden Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zum Ziel; vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 592.

[16] Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung soll sicherstellen, daß Zoll- und Handelsvorteile, die einem Mitglied eingeräumt werden, auch allen anderen Mitgliedern gewährt werden. Ebenso soll es sicherstellen, daß ausländische Produkte auf dem Inlandsmarkt nicht schlechter gestellt werden; vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S: 592.

[17] Vgl. hierzu Fischer: Risiko. S. 6.

[18] Vgl. hierzu Windfuhr: WTO. S. 592.

[19] Vgl. hierzu Senti: WTO. System und Funktionsweise der Welthandelsorganisation. Zürich 2000. S. 129.

[20] Vgl. hierzu Fischer: Risiko. S. 7.

[21] Vgl. hierzu www-wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e/org3_e.htm.

[22] Vgl. hierzu www-wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e/org3_e.htm.

[23] Es gibt hier allerdings auch eine Ausnahme, denn einzelne WTO-Mitglieder können von der Möglichkeit der Nichtanwendung nach Artikel XIII des WTO-Übereinkommens Gebrauch ma-chen. Das beitretende Land hat dann ebenfalls die Möglichkeit, sich auf jenen Artikel zu berufen, wodurch die ausgehandelten Beitrittskonditionen im bilateralen Verhältnis dieser beiden Mitglied-staaten dann nicht zur Anwendung kommen; vgl. hierzu Fischer: Risiko. S. 7.

[24] Vgl. hierzu www.wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e/org3_e.htm.

[25] Ebd.

[26] Der Allgemeine Rat tätigt die laufenden Geschäfte der WTO und wird von Regierungsvertretern aller Mitgliedsländer und Zollgebiete beschickt; vgl. hierzu Neuschwander: WTO/GATT. S. 547.

[27] Diese mindestens alle zwei Jahre tagende Vollversammlung der Minister der Unterzeichner-staaten ist das oberste Entscheidungsorgan der WTO; vgl. hierzu Neuschwander: WTO. S. 547.

[28] Dieses Paket besteht nun also aus einem Bericht, einem Protokoll und der Liste der Verpflichtungen des angehenden Mitgliedes; vgl. hierzu www.wto.org/english/thetwo_e/whatis_e /tif_e/ org3_e.htm.

[29] Ebd.

[30] Vgl. hierzu www.wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e/org3_e.htm; Je nach nationalem Recht muß der Beitritt zuvor noch durch das nationale Parlament oder die Legislative des Antrag-stellers ratifiziert werden; vgl. hierzu www.wto.org/english/thetwo_e/whatis_e/tif_e /org3_e.htm.

[31] Vgl. hierzu Senti: WTO. S. 112f.

[32] Vgl. hierzu www.wto.org/wto/english/news_e/pres01_e/pr243_e.htm.

[33] Vgl. hierzu www.wto.org/wto/english/news_e/pres01_e/pr243_e.htm.

[34] Vgl. hierzu www.ahk-china.org/china-wto/china-beitritt-wto01.htm.

[35] Vgl. hierzu www.wto.org/wto/english/news_e/pres01_e/pr243_e.htm.

[36] Vgl. hierzu Beise, Marc: Die Welthandelsorganisation (WTO). Funktion, Status, Organisation. Baden-Baden 2001. S. 173.

[37] Vgl. hierzu Fischer: Risiko. S. 7.

[38] Vgl. hierzu www.wto.org/wto/english/news_e/pres01_e/pr243_e.htm.

[39] Vgl. hierzu www.ahk-china.org/china-wto/china-beitritt-wto01.htm.

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Details

Title
Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO)
Subtitle
Probleme und Folgen
College
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Course
PS: Die Welthandelsorganisation
Grade
1,3
Author
Year
2002
Pages
21
Catalog Number
V6398
ISBN (eBook)
9783638139786
ISBN (Book)
9783638864350
File size
552 KB
Language
German
Keywords
Chinas, Beitritt, Welthandelsorganisation
Quote paper
Nadine Bliedtner (Author), 2002, Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6398

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