1. Aufgabe: Welche rechtlich erheblichen Schritte sind nach deutschem Recht
zu unternehmen, um die gewünschte Übernahme der Kabelnetze der DTAG zu verwirklichen?
A Kartellbehörden
Fraglich ist, ob vor den Kartellbehörden rechtlich erhebliche Schritte zur Übernahme der Kabelnetze der DTAG durch Liberty Media zu unternehmen sind.
I Landeskartellbehörden
Neben dem Bundeskartellamt gibt es in jedem Bundesland eine Landeskartellbehörde. Sie ist für die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständig, die sich in ihrem Bundesland auswirken. Lediglich die Durchführung der Fusionskontrolle ist ausschließlich Sache des Bundeskartellamtes. Die Übernahme der Kabelnetze der DTAG durch Liberty Media wirkt sich laut Sachverhalt zumindest nicht nur in einem Bundesland aus. Damit sind die Landeskartellbehörden nicht zuständig.
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Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabe: Welche rechtlich erheblichen Schritte sind nach deutschem Recht zu unternehmen, um die gewünschte Übernahme der Kabelnetze der DTAG zu verwirklichen?
A Kartellbehörden
I Landeskartellbehörden
II Bundeskartellamt
Anmelde- und Anzeigepflicht gem. § 39 GWB
B Zwischenergebnis
C Ministererlaubnis
Antrag auf Ministererlaubnis gem. § 42 I S. 1 GWB
C Zwischenergebnis
D Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP
I Anzeigepflicht gem. § 4 TKG
II Lizenzpflicht des § 6 TKG
E Zwischenergebnis
F Die Landesmedienanstalten LMA
I Anmeldepflicht gem. § 29 S. 1 RfStV
II Die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten KDLM
III Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ALM
G Zwischenergebnis
H Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK
I Ergebnis
2. Aufgabe: Welche deutschen Behörden bzw. Einrichtungen werden dabei involviert sein und welche Aufgaben und Befugnisse kommen diesen jeweils zu?
A Kartellbehörden
I Landeskartellbehörden
II Bundeskartellamt
Aufgaben und Befugnisse des Bundeskartellamts
B Ministererlaubnis
C Regulierungsbehörde
D Landesmedienanstalten
I Aufgaben und Befugnisse
III Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten KDLM
IV Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ALM
E Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK
F Ergebnis
3. Aufgabe: Welche rechtlich erheblichen Entscheidungen werden die unter 2. genannten Behörden und Einrichtungen treffen und welche zentralen Begründungen werden dafür maßgeblich sein?
A Bundeskartellamt
I Untersagung der Netzübernahme
1. Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
2. Abwägung zwischen Nachteilen der Marktbeherrschung und Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen
3. Zwischenergebnis
4. Freigabe mit Bedingungen und Auflagen
B Zwischenergebnis
C Ministererlaubnis
C Zwischenergebnis
D Regulierungsbehörde
E Zwischenergebnis
G Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die kartellrechtlichen und regulatorischen Anforderungen an die geplante Übernahme der Breitbandkabelnetze der Deutschen Telekom AG durch den Investor Liberty Media. Dabei wird untersucht, welche rechtlich erheblichen Schritte notwendig sind, welche Behörden involviert werden und wie eine kartellbehördliche oder regulatorische Entscheidung begründet werden müsste.
- Kartellrechtliche Prüfung der Fusionskontrolle (GWB)
- Regulierungsvorgaben durch das Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Rolle und Zuständigkeiten der Medienanstalten und der KEK
- Abwägung von wettbewerblichen Nachteilen und gesellschaftspolitischen Vorteilen (Ministererlaubnis)
Auszug aus dem Buch
Die relevanten Märkte
Die sachliche Marktabgrenzung wird im vorliegenden Fall bestimmt von den 4 Netzebenen, in die das Breitbandkabel unterteilt ist und den jeweils verschiedenen Vertragsbeziehungen. Auf der NE 1 werden die Signale vom Inhalteproduzenten (z.B. Fernsehsender) zu den Schaltstellen transportiert, die sich ausschließlich im Eigentum der DT befinden. Auf der NE 2 - ebenfalls im Eigentum der DT - werden die Signale bis zu den Breitbandkabel Verstärkerstellen terrestrisch oder via Satellit transportiert. Die NE 3 umfasst dann die Einspeisung in das Kabelnetz in der Kabelkopfstation und den Transport bis zur Grundstücksgrenze. Die NE 4 umfasst schließlich den Transport von der Grundstücksgrenze bis zur Kabelanschlussbuchse in der Wohnung. Die für die Übertragung der Signale notwendigen Netze auf dieser NE 3 sind Gegenstand des Kaufinteresses von Liberty Media in 6 Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Übernahme der NE 3 durch Liberty Media sind bei Anwendung des Bedarfsmarktkonzeptes drei sachlich relevante Märkte betroffen:
Auszugehen ist hier von der Nachfrage der Anbieter von Rundfunk- und Fernsehprogrammen nach der Einspeisung und Durchleitung ihrer Programme zu den Empfängern über das Kabelnetz. Auf diesem sachlich relevanten Markt stehen sich also die Programmanbieter und die Betreiber der NE 3 gegenüber. Die DTAG hat das früher bundesweit betriebenes Breitbandkabelnetz regional aufgeteilt und die einzelnen Regionalnetze neun Regionalgesellschaften zugeordnet Während vor der regionalen Unterteilung eine einheitliche Eigentümerstruktur und einheitliche Wettbewerbsbedingungen herrschten, wird die NE 3 nunmehr mindestens entlang der 9 Regionengrenzen – im Einzelfall möglicherweise auch lokal enger - differenziert zu betrachten sein. Räumlich ist der jeweilige Markt davon bestimmt, dass es den die Durchleitung nachfragenden Programmanbietern darum geht, gerade die von ihnen ins Auge gefassten Empfänger – nicht beliebige andere Empfänger - zu erreichen (vgl. auch BGH, a.a.O.). Denn die Free-TV-Anbieter finanzieren sich vornehmlich aus Werbeeinnahmen. Deren Höhe bemisst sich nach der Einschaltquote des Senders und damit nach der technischen Reichweite, d.h. der Zahl der abstrakt erreichbaren Haushalte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Aufgabe: Welche rechtlich erheblichen Schritte sind nach deutschem Recht zu unternehmen, um die gewünschte Übernahme der Kabelnetze der DTAG zu verwirklichen?: Das Kapitel identifiziert die erforderlichen Anmeldungen und Anzeigepflichten beim Bundeskartellamt, der Regulierungsbehörde und prüft die Relevanz der Landesmedienanstalten.
2. Aufgabe: Welche deutschen Behörden bzw. Einrichtungen werden dabei involviert sein und welche Aufgaben und Befugnisse kommen diesen jeweils zu?: Es werden die Rollen von Bundeskartellamt, Ministerium, Regulierungsbehörde und den Landesmedienanstalten/KEK erläutert sowie deren spezifische Aufgabenbereiche bei solch einem Vorhaben dargestellt.
3. Aufgabe: Welche rechtlich erheblichen Entscheidungen werden die unter 2. genannten Behörden und Einrichtungen treffen und welche zentralen Begründungen werden dafür maßgeblich sein?: Dieses Kapitel analysiert die wettbewerblichen Auswirkungen, die Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Netzübernahme und die Voraussetzungen für eine mögliche Untersagung oder Freigabe mit Auflagen.
Schlüsselwörter
Medienrecht, Fusionskontrolle, Breitbandkabelnetz, Deutsche Telekom AG, Liberty Media, Kartellbehörde, Bundeskartellamt, Ministererlaubnis, Regulierungsbehörde, Telekommunikationsgesetz, Rundfunkstaatsvertrag, Wettbewerb, Marktbeherrschung, KEK, Netzebene.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse der geplanten Übernahme der Breitbandkabelnetze der Deutschen Telekom AG durch Liberty Media unter Berücksichtigung des deutschen Kartell- und Medienrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die kartellrechtliche Fusionskontrolle, die regulatorischen Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz und die medienrechtliche Prüfung der Konzentration.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, welche rechtlichen Schritte die beteiligten Unternehmen unternehmen müssen und wie die zuständigen deutschen Behörden auf das Übernahmevorhaben reagieren werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse, basierend auf der Auslegung der relevanten Paragrafen des GWB, des TKG und des Rundfunkstaatsvertrages im Kontext eines konkreten wirtschaftlichen Sachverhalts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird detailliert geprüft, welche Behörden (Bundeskartellamt, RegTP, LMA) involviert sind, welche Marktstrukturen durch die Fusion betroffen sind und ob eine Ministererlaubnis eine realistische Option darstellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Fusionskontrolle, Netzübernahme, Breitbandkabel, Marktbeherrschung, Regulierungsbehörde und Wettbewerbsverzerrung charakterisiert.
Warum sind die Landesmedienanstalten bei der Kabelnetzübernahme meist nicht direkt involviert?
Die Landesmedienanstalten haben primär eine Aufsichtspflicht auf der Veranstalterebene des Rundfunks, während der Erwerb der physischen Kabelnetzinfrastruktur (Netzebene 3) überwiegend kartell- und telekommunikationsrechtlich geregelt ist.
Welche Rolle spielt die Ministererlaubnis bei einem negativen Bescheid des Bundeskartellamtes?
Die Ministererlaubnis ist ein Ausnahmeinstrument, mit dem der Bundeswirtschaftsminister einen vom Kartellamt untersagten Zusammenschluss erlauben kann, wenn gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes öffentliches Interesse die Wettbewerbsnachteile aufwiegen.
- Quote paper
- Melanie Griese (Author), 2002, Medienrecht in Bezug auf eine Übernahme der Kabelnetze durch eine private Firma, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6405