Seit einigen Jahren hält in der Wettbewerbspolitik ein neuer Begriff Einzug, der bislang nicht geläufig war: der „more economic approach“. Diese Entwicklung nahm ihren Anstoß in Person des ehemaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti Ende der 90er-Jahre des vorigen Jahrhunderts. Der „more economic approach“ führte im Bereich der Kartelle durch die neue VO 1/2003 zum Übergang vom Erlaubnisvorbehalt hin zur Legalausnahme und bedeutete damit einen Systemwechsel. Die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Fusionskontrolle wurden ebenfalls dem neuen Ansatz angepasst. Kurz darauf zeichnete sich auch eine Überarbeitung der Herangehensweise an Art. 82 EGV ab. In den Äußerungen der Kommission kam immer wieder zum Ausdruck, dass sie ihre Politik zur Durchsetzung des Art. 82 EGV überdenkt. Im Juli 2005 erschien der Bericht der Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) „An economic approach to Article 82“. Im Dezember 2005 veröffentlichte die Kommission schließlich ein Diskussionspapier zur Anwendung des Artikel 82 auf Behinderungsmissbrauch. Dieses Diskussionspapier beinhaltet den Aufruf zur öffentlichen Erörterung und hat das Ziel vor Augen, später in Leitlinien zur Anwendung des Artikel 82 EGV zu führen. In der Fachwelt stieß das Diskussionspapier auf hohes Interesse und führte zu mehr als 100 Stellungnahmen, die bei der Kommission eingingen.
Diese Arbeit soll zunächst einen Überblick über die wichtigsten verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbilder verschaffen. Danach wird auf die bisher praktizierte Interpretation von Art. 82 EGV und das ihr zugrunde liegende Leitbild eingegangen. Bestandteil dieses Abschnitts ist auch ein Vergleich mit der US-amerikanischen Missbrauchsaufsicht. Schwerpunktmäßig wird sodann die Entwicklung des „more economic approach“ betrachtet. Hierbei werden zuerst die wirtschaftlichen Gründe für und gegen den „more economic approach“ und danach die Entwicklung konkret bei Art. 82 EGV behandelt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Überblick über einige Leitbilder in der Wettbewerbstheorie
I. Klassik
II. Neoklassik
III. Workable Competition als Second best (Harvard-Schule)
IV. Effective competition
V. Kantzenbach
VI. von Hayek (Wettbewerb als Entdeckungsverfahren)
VII. Ordoliberalismus (Freiburger Schule, Eucken)
VIII. Hoppmann (Neuklassik)
IX. Die Chicago School
C. Die (derzeitige) Interpretation von Art. 82 EGV und das ihr zugrunde liegende Leitbild
I. Artikel 82 EGV im System des Wettbewerbsrechts
II. Das wettbewerbspolitische Leitbild hinter Art. 82 EGV
III. Die Grundzüge der derzeit praktizierten Interpretation von Art. 82 EGV
IV. Vergleich mit Sec. 2 des Sherman-Act
D. Der „more economic approach“: Begriff und allgemeine Erörterung
I. Der Begriff des „more economic approach“
II. Argumente für und gegen einen „more economic approach“
1. Moderne Ansätze zur Beurteilung der Missbrauchsaufsicht
a. Befürworter einer rule of reason
aa. Weizsäcker: Abuse of a Dominant Position and Economic Efficiency
bb. Schmidtchen: Effizienz als Leitbild der Wettbewerbspolitik
cc. Weitere Befürworter einer rule of reason
b. Kritiker einer reinen rule of reason
aa. Christiansen
bb. Voigt/Schmidt
cc. Weitere Stimmen gegen eine reine rule of reason
c. Überblick
d. Der „dritte Weg“: optimally differentiated rules
2. Folgerung
D. Die Entwicklung des „more economic approach“ bei Art. 82 EGV
I. Der EAGCP-Report „An economic approach to Article 82“
1. Allgemeine Grundsätze
2. Schädigungen des Wettbewerbs (Competitive Harms)
3. Konsequenzen für einzelne Praktiken
a. Preisdiskriminierung
b. Rabatte
c. Kopplung und Bündelung
d. Geschäftsverweigerung
e. Alleinbezugsbindungen
f. Gezielte Kampfpreisunterbietung
4. Zusammenfassung: Forderungen des EAGCP-Berichts/Unterschiede zur bisherigen Praxis
II. Das Diskussionspapier
1. Überblick über das Diskussionspapier
2. Einführung, Marktabgrenzung und Marktbeherrschung
a. Einführung und Verhältnis des Art. 82 EGV zu anderen Vorschriften
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Reaktionen und Bewertung
b. Marktdefinition
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
c. Marktbeherrschung
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
d. Zusammenfassung
3. Allgemeiner Rahmen für die Beurteilung von missbräuchlichem Verhalten
a. Inhalt des Diskussionspapiers
b. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
c. Reaktionen
aa. Der allgemeine Ansatz
bb. Der Effizienzeinwand
d. Eigene Ansicht
4. Einzelne Praktiken
a. Kampfpreisstrategien
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
b. Alleinbezugsbindungen und Rabatte
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
c. Kopplung und Bündelung
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
d. Lieferverweigerung
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
e. Nachmärkte
aa. Inhalt des Diskussionspapiers
bb. Vergleich mit der bisherigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung
cc. Reaktionen und Bewertung
f. Zusammenfassung
5. Konsequenzen des Diskussionspapiers für die praktische Anwendung
a. Mehr wirtschaftlicher Spielraum
b. Restriktivere Intervention gegenüber MBUs
c. Kompliziertere Selbsteinschätzung, höhere Transaktionskosten
d. Beweislast für Effizienz
6. Wird das Diskussionspapier den Erwartungen gerecht?
III. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Implementierung des „more economic approach“ bei der Anwendung von Art. 82 EGV (Missbrauchsaufsicht) in der europäischen Wettbewerbspolitik, wobei insbesondere das Diskussionspapier der Generaldirektion Wettbewerb vom Dezember 2005 kritisch unter die Lupe genommen wird.
- Wettbewerbstheoretische Leitbilder und ihr Einfluss auf die Kontrollsysteme.
- Gegenüberstellung von per-se-Regelungen und einer rule of reason-Herangehensweise.
- Kritische Analyse des Diskussionspapiers der EU-Kommission zur Missbrauchsaufsicht.
- Diskussion der Rolle von Effizienzkriterien und Beweislastverteilung im Wettbewerbsrecht.
- Untersuchung spezifischer Missbrauchspraktiken wie Kampfpreise, Rabatte und Kopplungsgeschäfte.
Auszug aus dem Buch
I. Klassik
Die Klassiker, allen voran der bekannte Nationalökonom Adam Smith, betrachteten Wettbewerb als einen dynamischen Prozess aus Aktion und Reaktion. Jeder Marktteilnehmer agiert danach zu seinem eigenen Nutzen und erhält genau das, was ihm aufgrund seiner Leistung auf dem Markt zusteht. Dieses freie Spiel von Einzelinteressen führt nach Ansicht der Klassiker wie durch eine unsichtbare Hand („invisible hand“) zu allgemeiner Harmonie. Nach heutiger Terminologie würde Smith diesen Zustand vermutlich effizient nennen. Eingriffe des Staates können diese Harmonie nur stören, die Klassik sprach sich deshalb gegen jede Intervention durch den Staat aus. Smith erkannte bereits, dass aus einer Monopolisierung eine Behinderung der Wirtschaft entstehen kann, er ging jedoch davon aus, dass sich Monopole nur dann bilden, wenn sich der Staat einmischt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Entstehung des „more economic approach“ im Kontext der Modernisierung des europäischen Wettbewerbsrechts unter Mario Monti und die Zielsetzung der Arbeit.
B. Überblick über einige Leitbilder in der Wettbewerbstheorie: Dieses Kapitel stellt verschiedene wettbewerbstheoretische Konzepte von der Klassik bis zur Chicago School vor, um die theoretischen Grundlagen für unterschiedliche Auslegungen der Missbrauchsaufsicht zu legen.
C. Die (derzeitige) Interpretation von Art. 82 EGV und das ihr zugrunde liegende Leitbild: Es wird die traditionelle, eher ordoliberal geprägte Auslegung des Art. 82 EGV beschrieben und ein Vergleich zur US-amerikanischen Missbrauchsaufsicht nach dem Sherman-Act gezogen.
D. Der „more economic approach“: Begriff und allgemeine Erörterung: Das Kernstück der Arbeit befasst sich mit der Definition des Begriffs sowie den kontroversen Debatten um die Abwägung von rule of reason versus per-se-Regeln.
D. Die Entwicklung des „more economic approach“ bei Art. 82 EGV: Hier wird die praktische Umsetzung durch den EAGCP-Bericht sowie das Diskussionspapier detailliert analysiert, inklusive der Kritik aus der Fachwelt und der Bewertung einzelner Missbrauchstatbestände.
Schlüsselwörter
Art. 82 EGV, more economic approach, Wettbewerbspolitik, Missbrauchsaufsicht, Europäische Kommission, Diskussionspapier, rule of reason, per-se-Regeln, Marktabgrenzung, Marktbeherrschung, Effizienzeinwand, Konsumentenwohlfahrt, Kampfpreisstrategien, Rabattsysteme, Kopplungsgeschäfte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Transformation der europäischen Missbrauchsaufsicht (Art. 82 EGV) durch die Einführung eines stärker ökonomisch orientierten Ansatzes, den sogenannten „more economic approach“.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit behandelt wettbewerbstheoretische Leitbilder, die Gegenüberstellung von starren Verboten und fallbezogenen Analysen sowie die spezifische Modernisierungspraxis der EU-Kommission ab 2005.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Konsequenzen der Ökonomisierung des Kartellrechts für Unternehmen und Rechtsanwendung zu bewerten und die Praktikabilität der Kommissionsvorschläge zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse, die theoretische Modelle mit der aktuellen Verwaltungspraxis der EU-Kommission sowie Stellungnahmen der Fachwelt abgleicht.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Fokus liegt auf der kritischen Würdigung des Diskussionspapiers zu Art. 82 EGV und den konkreten Auswirkungen auf Praktiken wie Preisdiskriminierung, Rabatte und Kopplungsgeschäfte.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?
Wettbewerbsrecht, Ökonomisierung, Missbrauch, EU-Kommission, Konsumentenwohlfahrt und Rechtsunsicherheit.
Was ist die „cellophane fallacy“ und warum ist sie für die Marktdefinition wichtig?
Sie beschreibt die Gefahr, dass bei marktbeherrschenden Unternehmen ein bereits überhöhter Preis fälschlicherweise als Wettbewerbspreis für den SSNIP-Test genommen wird, was zu einer zu weiten Marktabgrenzung führen kann.
Warum wird der „Effizienzeinwand“ im Diskussionspapier kritisch gesehen?
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Beweislastumkehr, die Unternehmen zwingt, Effizienzen nachzuweisen, was als rechtlich unsicher und operativ hochkomplex empfunden wird.
Wie steht die Arbeit zur Einführung von „Safe Harbours“?
Die Arbeit unterstützt die Idee von „Safe Harbours“ als Mittel zur Steigerung der Rechtssicherheit für Unternehmen bei der Selbsteinschätzung ihrer Marktmacht.
- Quote paper
- Johannes Hertfelder (Author), 2006, Der "more economic approach" bei Art. 82 EGV. Die Neo-Ökonomisierung des europäischen Kartellrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64050