Auf dem Weg von der Zivilmacht zur Militärmacht? - Die Europäische Union auf Identitätssuche


Mémoire pour le Diplôme Intermédiaire, 2005

35 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) im Überblick
2.1 Geschichte und Entwicklung der ESVP
2.2 Der Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

3 Die „Zivilmacht Europa“ auf dem Weg zur Militärmacht?
3.1 Der Einfluss von 9-11 und Irak-Krise auf die ESVP
3.1.1 Die Europäische Sicherheitsstrategie
3.1.2 Das „European Defence Paper“
3.2 Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
3.3 Die verteidigungspolitische Identitätssuche am Beispiel der Rede von Bundeskanzler Schröder auf der Münchner Sicherheitskonferenz
3.3.1 Der Inhalt der Rede
3.3.2 Reaktionen auf die Rede Schröders und die Diskussion über die zukünftige Identität Europas

4 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die ehemaligen britischen Premierminister Benjamin DISRAELI (von 1874-1880) und Viscount PALMERSON (von 1855-58 und 1859-65) sind schon im 19. Jahrhundert zu der Erkenntnis gekommen: „Staaten haben keine Freunde, Staaten haben Interessen.[1] Der dominierenden realistischen Schule der internationalen Beziehungen zufolge sind Allianzen nicht mehr als temporäre Phänomene. Sie haben nur so lange Bestand, wie sie den Interessen der jeweiligen Mitglieder entsprechen.

Der Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Osteuropa sorgte für neue sicherheitspolitische Verhältnisse. Europa war nicht länger auf den Schutz der USA und der NATO angewiesen, ein Angriff auf das eigene Territorium erschien höchst unwahrscheinlich. Doch nur langsam begibt sich die Europäische Union auf die Suche nach einer neuen sicherheits- und verteidigungspolitischen Identität, ein Unterfangen, das angesichts der Mitgliedschaft von nunmehr 25 Staaten schwer fällt. Jeder einzelne Staat verfügt über eigene nationale Interessen und es muss die Frage erlaubt sein, ob diese unter einem verteidigungspolitischen Dach zu vereinen sind.

Die Reaktion auf die Irak-Krise, die einen „Bruch mit historischen Kontinuitätslinien[2] markierte und zu großen Differenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten führte (vgl. Kapitel 3.1) scheint auf den ersten Blick ein „Nein“ als Antwort zu rechtfertigen. Doch die europäischen Staats- und Regierungschefs sind im Angesicht der Krise offensichtlich zu der Einsicht gelangt, dass die EU mit einer Stimme sprechen müsse, um mit den USA in ihrer Position als wirtschaftlicher, aber auch sicherheits- und verteidigungspolitischer Supermacht konkurrieren zu können. In den vergangenen Jahren hat sich das Bild der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) drastisch verändert und wird „mit Lichtgeschwindigkeit“ vorangetrieben, wie es der EU-Außenbeauftragte Javier SOLANA formulierte.[3]

Nach einem kurzen Abriss über die Geschichte und Entwicklung sowie den Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, werde ich mich mit der Frage auseinander setzen, ob Europa in seiner Identitätssuche auf dem Weg ist, sich vom Konzept der „Zivilmacht“ zu verabschieden. Ich werde mich dabei auf die Entwicklung nach der Irak-Krise konzentrieren. Aufgrund der Vielzahl von Texten und Dokumenten, die ausreichend Material für eine umfangreiche Diplomarbeit bieten würden, möchte ich mein Hauptaugenmerk auf den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ sowie die Rede des deutschen Bundeskanzlers auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 12. Februar dieses Jahres legen.

2 Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) im Überblick

2.1 Geschichte und Entwicklung

Der Kalte Krieg zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerika hat auf dem europäischen Kontinent fünfzig Jahre lang den gleichen sicherheits- und verteidigungspolitischen Status quo aufrecht erhalten. Unversöhnlich standen sich die beiden hochgerüsteten Supermächte gegenüber. Europa spielte in diesem Machtspiel – zumindest in militärischer Hinsicht – nur eine untergeordnete Rolle. Die Staaten Europas versteckten sich unter ihrer „externen amerikanischen Sicherheitsglocke[4].

Trotz der Befreiung vom Nationalsozialismus konnte Europa nach GERTEISER insofern als Verlierer des Zweiten Weltkrieges bezeichnet werden, als dass „der Kontinent seine zentrale Rolle in der Welt eingebüßt“[5] hatte und „zwischen den neuen Supermächten noch weiter an Bedeutung zu verlieren[6] drohte. Zwar wurde am 27. Mai 1952 der Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet, die das Ziel verfolgen sollte, die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder nach außen durch „die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee unter einem europäischen Verteidigungsminister[7] sicher zu stellen. Die Existenz der EVG war nicht von langer Dauer (ihre Einrichtung scheiterte am 30. August 1954 am Widerstand der französischen Nationalversammlung), und wurde im Oktober 1954 durch die neu gegründete Westeuropäische Union (WEU) ersetzt. Die WEU war als westeuropäisches Militärbündnis gedacht. Hauptziele waren neben der Schaffung einer Grundlage für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas sowie der Förderung der Integration und Einheit des Kontinents auch der gegenseitige Beistand vor Aggression.

Doch je kritischer sich die Konfrontation zwischen Ost und West entwickelte und je mehr die nukleare Aufrüstung beider Seiten voranschritt, desto mehr verlor das Bündnis an Eigenständigkeit. In Artikel IV des WEU-Vertrages wurde festgehalten, dass der Aufbau einer Parallelorganisation zu den militärischen NATO-Stäben unerwünscht ist ,[8] so dass die Funktionen der WEU zunehmend in dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis aufgingen. WELLMANN spricht von einem „Dornröschenschlaf“ der WEU und einer sekundären Rolle gegenüber der NATO.[9] „Das Scheitern der EVG und die Bedeutungslosigkeit der WEU sollte somit vorerst das Ende aller europäischen Bemühungen um eine eigenständige Rolle in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bedeuten.“[10]

Der Versuch, supranationale Strukturen auch im Bereich der Verteidigungspolitik zu schaffen, wurde fallen gelassen. Mehr noch, dieser Bereich wurde „aus dem Integrationsprozess vollständig ausgegrenzt.“[11] Es entwickelte sich ein Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Integration sowie außen- und sicherheitspolitischer Kooperation. Nicht umsonst war in Bezug auf Europa lange Zeit vom „wirtschaftlichen Riesen und politischen Zwerg“ die Rede. Die NATO war für die Sicherheit Europas zuständig, während die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie ihre Nachfolgeorganisationen bis hin zur EU für die Wirtschaftspolitik verantwortlich zeichneten. In den Jahren nach der Gründung der WEU bezogen sich die Versuche, eine „Annäherung, Vereinheitlichung und Koordinierung der Außen- und Verteidigungspolitik“[12] zu erreichen auf die außenpolitische Koordination.

Die Idee einer verstärkten außenpolitischen Zusammenarbeit wurde von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten auf dem Gipfel in Den Haag am 2. Dezember 1969 wieder aufgenommen. Die Außenminister wurden beauftragt, eingehend die Möglichkeit einer engeren Integration zu prüfen, die über den wirtschaftlichen Bereich hinaus gehen sollte. Im so genannten „Luxemburger Bericht“, der im Oktober 1970 vorgelegt wurde, verfassten sie einen Beschluss, der eine stärkere Zusammenarbeit in der Außenpolitik vorsah, und der „obgleich zurückhaltend und bescheiden formuliert, zur Geburt der sogenannten Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), der Vorläuferin der heutigen GASP, führte.“[13] Mit dem Kopenhagener Bericht der Außenminister 1973 wurde die EPZ institutionell weiter verfestigt. Allerdings waren sämtliche Beschlüsse ohne rechtliche Bedeutung, und waren laut WARNKEN eher als „Gentlemen´s Agreement“ zu verstehen.[14]

Sicherheitspolitische Aspekte oder gar verteidigungs- und militärpolitische Fragen blieben bis dato ausgeklammert. Erstmals wurde 1983 beim Treffen des Europäischen Rates in Stuttgart die Koordinierung in Fragen der Sicherheitspolitik ins Auge gefasst, „wenn auch begrenzt auf die politischen und wirtschaftlichen Aspekte der Sicherheit“.[15] In einer feierlichen Deklaration bekundeten die Staats- und Regierungschefs ihren Willen zur Stärkung und zum Ausbau der EPZ, die allerdings weiterhin ohne rechtliche Grundlage außerhalb des EG-Vertragstextes verblieb.

Erst eine Veränderung des außenpolitischen Klimas zu Beginn der 1980er Jahre führte zu einem Umdenken. Kurioserweise war es ausgerechnet US-Präsident REAGAN, der der sicherheitspolitischen Entwicklung Europas eine neue Dynamik verlieh. Seine so genannte „Strategic Defence Initiative“ (SDI) sorgte für die Befürchtung, dass ein Erfolg dieser Initiative zu einer Entkoppelung amerikanischer und europäischer Sicherheitsinteressen führen könnte und führte zu der Erkenntnis, dass eine intensivierte europäische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bedeutsam ist.

Ein erster Schritt war die Unterzeichung der „Einheitlichen Europäischen Akte“ von 1986. Durch ihr Inkrafttreten wurde die EPZ rechtlich in die Europäische Gemeinschaft (EG) integriert. Die damals zwölf EG-Staaten versprachen sich, „gemeinsam eine europäische Außenpolitik auszuarbeiten und zu verwirklichen.“[16] Es war der erstmalige Versuch, die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten „im Rahmen einer intergouvermentalen Zusammenarbeit zu integrieren.[17] Trotz der rechtlichen Verankerung wurden keinerlei Entscheidungsbefugnisse auf die EPZ übertragen; „ein Souveränitätsverlust der Mitgliedsstaaten konnte weder in der vereinbarten politischen Zusammenarbeit noch in der gegenseitigen Verpflichtung zur Schaffung einer Europäischen Union gesehen werden.“[18]

Das Ende des Kalten Krieges zu Beginn der 1990er Jahre führte schließlich zu einer Veränderung der globalen sicherheitspolitischen Situation. Die veränderte Realität durch das Entfallen der Bedrohung durch den aufgelösten Warschauer Pakt und der Verlust der unbedingten Notwendigkeit des Schutzes durch die Vereinigten Staaten resultierte in ein endgültiges Umdenken und eine Erweiterung der gemeinsamen Außenpolitik auf den Bereich der Sicherheitspolitik.

Durch die Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht am 7. Februar 1991 und sein Inkrafttreten am 1. November 1993 wurde die in der Einheitlichen Europäischen Akte begonnene Europäische Union verwirklicht. Es wurde ein neuer Unionsvertrag geschlossen, der die Europäische Union in die drei Säulen Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) gliederte. Mit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages am 16. und 17. Juni 1997 und seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1999 wurde die GASP weiter entwickelt und tiefer in der Europäischen Union verankert (vgl. Kapitel 2.2).

Gemeinsam mit der Erklärung von St. Malo (vgl. Tabelle 1) kann die Erklärung die der Europäische Rat bei seinem Treffen in Köln im Juni 1999 verabschiedete als Geburtsstunde einer eigenständigen ESVP angesehen werden. In der Kölner Erklärung wurde eine Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschlossen. Grund war die zögerliche Haltung der EU in Bezug auf den Konflikt im Kosovo. Diese Haltung könne nicht als Grundlage für eine zukünftige Politik her halten, so die vorherrschende Auffassung. Der Verlauf des Krieges führte den EU-Staaten vor Augen, dass sie aus eigener Kraft nicht in der Lage waren, derartige Katastrophen notfalls „gewaltsam zu beenden, falls der massive Einsatz militärischer Mittel erforderlich sein sollte.“[19]

Die Beschlüsse von Köln dienten als Voraussetzung für eigenständige militärische Operationen der Europäischen Union mit dem Ziel weltweiter Einsatzfähigkeit ab dem Jahre 2003. Ein EU-Korps von 60.000 Soldaten sollte schnellstmöglich in Krisengebiete verlagert werden und dort ein Jahr lang im Einsatz bleiben können. Anfang des Jahres 2003 waren die Krisenreaktionskräfte der EU („schnelle Eingreiftruppe“) einsatzbereit. Im März 2003 übernahm die EU in Mazedonien erstmals das Kommando über eine sicherheitspolitische Aktion. Es folgten Die Polizeimission EUPM in Bosnien, die Militäroperationen Concordia in Mazedonien und Artemis in der Demokratischen Republik Kongo.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Chronologie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik[20]

[...]


[1] Zitiert nach: Wagner, Jürgen. „Partner oder Gegner? Die Militarisierung der Europäischen Union und die Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen.“ IMI-Studie 2004/01, März 2003. URL: http://imi-online.de/download/IMI-Studie2004-01EU-Mil-USA.pdf. S. 3.

[2] Dembinski, Matthias. „Der Irak-Krieg als Bewährungsprobe der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik: Positionen und Perspektiven.“ In Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. Bedrohungen, Aktivitäten, Eigenschaften, hg. Hans-Georg Ehrhart, Burkhard Schmitt. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2004. S. 92.

[3] Vgl. Rupp, Rainer. „Militarisierung mit Lichtgeschwindigkeit“ In Junge Welt vom 13. Dezember 2004. URL: http://www.jungewelt.de/2004/12-13/006.php.

[4] Mauer, Viktor. „Eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik für Europa.“ In Aus Politik und Zeitgeschichte, Band 47/2000. S. 23.

[5] Gerteiser, Kristina: Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union: rechtliche Analyse der gegenwärtigen Struktur und der Optionen zur weiteren Entwicklung. Frankfurt am Main. Europäischer Verlag der Wissenschaften, 2002. S. 25.

[6] ebd., S. 25.

[7] Wellmann, Michael: Die Europäische Union auf dem Weg zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Das Projekt der ESVP in der europäischen Sicherheitsarchitektur. Diplomarbeit. Oldenburg, 2003. S. 24.

[8] vgl. Sommer, Peter-Michael. „Mit Lichtgeschwindigkeit zu mehr Gemeinsamkeit in Europa“. Reader Sicherheitspolitik. URL: http://www.reader-sipo.de/artikel/0103_AVII4.htm.

[9] vgl. Wellmann, Michael: Die Europäische Union auf dem Weg zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Das Projekt der ESVP in der europäischen Sicherheitsarchitektur. Diplomarbeit. Oldenburg, 2003. S. 26.

[10] ebd., S. 26.

[11] Warnken, Monja: Der Handlungsrahmen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Baden-Baden. Nomos Verlagsgesellschaft, 2002. S. 21.

[12] ebd., S.23.

[13] Auswärtiges Amt. Historischer Rückblick: von der EPZ zur GASP“. URL: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/gasp/rueckblick_html.

[14] Warnken, Monja: Der Handlungsrahmen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Baden-Baden. Nomos Verlagsgesellschaft, 2002. S. 25.

[15] ebd.

[16] Kaufmann, Sylvia-Yvonne. „Friedensmacht Europa? Der Beitrag des Konvents der Europäischen Union.“ In Wege aus Krieg und Gewalt. Kasseler Schriften zur Friedenspolitik Band 9, hg. Ralph-M. Luedtke, Peter Strutynski. Kassel. Verlag Winfried Jenior, 2003. S. 18.

[17] ebd., S. 18.

[18] Gerteiser, Kristina: Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union: rechtliche Analyse der gegenwärtigen Struktur und der Optionen zur weiteren Entwicklung. Frankfurt am Main. Europäischer Verlag der Wissenschaften, 2002. S. 45.

[19] Bundeszentrale für politische Bildung: Internationale Beziehungen II. Informationen zur politischen Bildung. Heft 274, 1. Quartal 2002. Bonn. BpB. 2002. S. 27.

[20] In Anlehnung an: Schwarz, Oliver. „Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“. Europa-digital.de. URL: http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/esvp.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Auf dem Weg von der Zivilmacht zur Militärmacht? - Die Europäische Union auf Identitätssuche
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
35
N° de catalogue
V64087
ISBN (ebook)
9783638569828
ISBN (Livre)
9783638669719
Taille d'un fichier
681 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zivilmacht, Militärmacht, Europäische, Union, Identitätssuche
Citation du texte
Carsten Thoben (Auteur), 2005, Auf dem Weg von der Zivilmacht zur Militärmacht? - Die Europäische Union auf Identitätssuche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64087

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