Kommunales Beteiligungsmanagement: Überblick über Aufgaben und Instrumente der Funktionsbereiche


Trabajo Escrito, 2005

25 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung – „Der Trend zur Ausgliederung kommunaler Aufgaben und die Notwendigkeit eines professionellen Beteiligungsmanagements“

2 Grundlagen und Begriffe
2.1 Kommunale Beteiligungen
2.2 Beteiligungsmanagement in Kommunen

3 Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements
3.1 Beteiligungsverwaltung
3.1.1 Vielfältige Aufgaben
3.1.2 Instrumente
3.2 Beteiligungscontrolling – Steuerung der Beteiligungen
3.2.1 Begriffsklärung
3.2.2 Aufgaben des strategischen und operativen Controlling
3.2.3 Steuerungsinstrumente
3.3 Mandatsträgerbetreuung
3.3.1 Notwendige Voraussetzungen
3.3.2 Fachliche Unterstützung der Mandatsträger
3.3.3 Organisation von Schulungen

4 Organisatorische Einbindung des Beteiligungsmanagements in der Praxis
4.1 Verwaltungsinterne Organisation
4.2 Verwaltungsexterne Organisation

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Überblick über die Beteiligungsstruktur einer Kommune

Abb. 2: Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements

Abb. 3: Beteiligungsportfolio einer Kommune

1 Einleitung - „Der Trend zur Ausgliederung kommunaler Aufgaben und die Notwendigkeit eines professionellen Beteiligungsmanagements“

Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Kommunen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verändert. Vor allem die allgemein schlechte öffentliche Finanzsituation und die stetig wachsenden öffentlichen Aufgaben1 haben die Kommunen und Städte in den vergangenen 20 Jahren dazu veranlasst, vermehrt Teile ihrer Aufgabenerfüllung aus der Kommunalverwaltung in öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsformen auszugliedern oder an Dritte zu übertragen.2 Waren ursprünglich vor allem die Aufgabenbereiche der Daseinsvorsorge und Randbereiche der Verwaltung wie Gebäudemanagement oder Pflege von Grünanlagen Gegenstand der Ausgliederung, so betrifft dies heute in wachsendem Maße auch typische Kernbereiche wie Wirtschaftsförderung und Kultur.3 In der Praxis werden zunehmend kommunale Eigenbetriebe in privatrechtliche Organisationsformen, vorzugsweise in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt4, da diese von kommunalen Gesetzen unabhängig sind und über eine eigene Personalhoheit verfügen.

Diese mehr oder weniger verselbständigten Einrichtungen und Unternehmen, die als kommunale Beteiligungen bezeichnet werden können, sind von hoher finanzwirtschaftlicher Bedeutung für die Kommune, da in ihnen öffentliche Gelder gebunden sind, die oft die im Kernhaushalt gebundenen Finanzmittel übersteigen. Nach Möglichkeit sollen diese Unternehmen einen positiven Beitrag zum kommunalen Haushalt erwirtschaften.5 Aus dieser Zielsetzung und der öffentlichen Aufgabenverantwortung heraus ergibt sich die Notwendigkeit die kommunalen Beteiligungen aktiv zu steuern und ausreichend Einfluss auf sie auszuüben6. Im Rahmen eines professionellen Beteiligungsmanagements kann die Kommune dafür sorgen, dass die kommunalen Unternehmen die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben den quantitativen, qualitativen und finanziellen Vorgaben entsprechend erbringen.7 Dabei sollte aber auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Selbständigkeit der Unternehmen einerseits und der Einflussnahme der Kommune durch steuernde und kontrollierende Maßnahmen andererseits geachtet werden.8 Um ihre Interessen als Anteilseignerin sowie die Interessen der Bürger in den kommunalen Unternehmen zu vertreten, entsendet die Kommune die demokratisch legitimierten Ratsmitglieder in die Aufsichtsgremien ihrer Beteiligungen.9

Diese Ausarbeitung gibt einen Überblick über die Aufgaben und Instrumente des kommunalen Beteiligungsmanagement. Im Anschluss an die einführende Begriffsklärung wird näher auf die jeweiligen Aufgaben und Instrumente der drei Funktionsbereiche Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling und Mandatsträgerbetreuung einge-gangen. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der möglichen organisatorischen Einbindung des Beteiligungsmanagements innerhalb oder außerhalb der Verwaltung.

2 Grundlagen und Begriffe

2.1 Kommunale Beteiligungen

Der Begriff „kommunale Beteiligung“ wird in der Literatur nicht immer einheitlich verwendet. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine Abgrenzung vorgenommen.

Zu den Beteiligungen der Städte und Kommunen im engeren Sinn werden aufgrund der Bestimmungen in den Kommunalgesetzen alle privatrechtlichen Unternehmen in Form von Eigengesellschaften gezählt. Die Kommune ist alleinige Gesellschafterin an diesen mit der Erfüllung kommunaler Aufgaben beauftragten Eigengesellschaften und verfügt über 100% der Anteile.10

Die Beteiligungen, bei denen die Kommune nur einer von mehreren Gesellschaftern an einem privatrechtlichen Unternehmen ist, werden als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet und diesem Begriff ebenso zugeordnet. Sie können in der Form einer gemischt-öffentlichen Beteiligungsgesellschaft bestehen, an der ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. mehrere Kommunen, beteiligt sind. Oder aber in Form eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens, an dem sowohl juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch des Privatrechts beteiligt sind.11 Je nachdem, ob die Kommune mehr oder weniger als 50% der Anteile an dieser Gesellschaft hält, handelt es sich um eine kommunale Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung.12

Unter dem Begriff der kommunalen Beteiligungen im weiteren Sinn werden neben den bereits oben erwähnten privatrechtlichen Unternehmen auch Organisationsformen des öffentlichen Rechts (Eigenbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, Zweckverband), an denen die Kommune ganz oder anteilig beteiligt ist, eingeordnet.13 Diese Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Organisationsformen in das kommunale Beteiligungsmanagement erscheint zweckmäßig, da sie in vielen Kommunen zu einem großen Teil mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut und somit von großer wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung für die Kommunen sind.14 Diese Ansicht vertritt auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Bereits 1985 ordnete sie in ihrem Bericht über kommunale Beteiligungen diesem Begriff sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtliche Organisationsformen zu.15

In diesem Sinne soll auch für diese Ausarbeitung der Begriff der kommunalen Beteiligungen in der erweiterten Form zugrunde liegen. Die nachstehende Abbildung 1 soll die Vielfalt der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten verdeutlichen.

Abbildung 1: Überblick über die Beteiligungsstruktur einer Kommune

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Bähr, Uwe: Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Verl. Wiss. und Praxis,Sternenfels 2002, S. 107.

2.2 Beteiligungsmanagement in Kommunen

Das kommunale Beteiligungsmanagement beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Verwaltung und Steuerung aller Beteiligungsunternehmen einer Kommune notwendig sind.16 Im Mittelpunkt steht vor allem die effiziente Verwaltung des in den Beteiligungen gebundenen öffentlichen Vermögens.17 Sich daraus ergebende Zielstellungen des Beteiligungsmanagements sind die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung durch das Beteiligungsunternehmen und die Vermeidung von finanziellen Fehlentwicklungen zu Lasten der Gemeinde.18 Dies kann durch die Ausarbeitung einer konzeptionellen Gesamtsteuerung aller kommunalen Beteiligungen sichergestellt werden. Vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der politischen Ebene, an der Formulierung und Durchsetzung der öffentlichen Aufgaben für die Beteiligungsunternehmen mitzuwirken, ist entscheidend für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes.19 Wie in der Abbildung 2 zu sehen ist, können die Aufgaben des Beteiligungsmanagements in der Regel auf die drei Bereiche „Beteiligungsverwaltung“, „Beteiligungscontrolling“ und „Mandatsträgerbetreuung“ aufgeteilt werden.20

Abbildung 2: Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Weiblen, Willi: Beteiligungscontrolling und –management, In: Handbuch Unternehmen der öffentlichen Hand, Hrsg. Beatrice Fabry und Ursula Augsten, Baden-Baden 2002, Sp. 42.

Die Beteiligungsverwaltung und das Beteiligungscontrolling sind zum einen dafür verantwortlich, ausreichend und gut strukturierte Informationen über alle kommunalen Beteiligungen zu sammeln und bereitzustellen. Zum anderen ist es Aufgabe der Beteiligungsverwaltung die Ziele der Kommune mit denen ihrer Beteiligungsunternehmen in Einklang zu bringen. Die Abstimmung und Koordination zwischen der Gemeinde und den selbständigen Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.21

3 Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements

3.1 Beteiligungsverwaltung

3.1.1 Vielfältige Aufgaben

Die Beteiligungsverwaltung ist für die politischen, rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen des gesamten Beteiligungsmanagements zuständig.22 Sie ist verantwortlich für die Steuerung und Kontrolle der kommunalen Beteiligungsunternehmen und nimmt somit Informations-, Dokumentations- und Überwachungsfunktionen wahr.23 Der Funktionsbereich Beteiligungsverwaltung ist demnach mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, die rechtlich-administrativer oder ökonomisch-steuernder Natur sein können.24 Zu den wesentlichsten Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, die nachfolgend näher erläutert werden, gehören:

(1) Zentrale Aktenverwaltung.
(2) Festlegen von Grundsätzen und Leitlinien für die kommunale Beteiligungspolitik.
(3) Vorbereitung von Ausgliederungen.
(4) Finanzmanagement.
(5) Erstellung des Beteiligungsberichts.25

(1) Zentrale Aktenverwaltung

Die zentrale Aktenverwaltung gewährleistet in einheitlich strukturierter Form einen lückenlosen Überblick über alle Gesellschafterakten und wesentlichen Unterlagen der kommunalen Beteiligungen.26 Im Allgemeinen und besonders bei Kommunen mit einer größeren Zahl an Beteiligungen ist es unerlässlich bestimmte Informationen über alle kommunalen Unternehmen vorliegen zu haben. Dazu gehören beispielsweise die Unternehmenssatzungen beziehungsweise Gesellschaftsverträge, eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Unternehmensorgane, Handelsregisterauszüge, Wirtschafts-pläne, Jahresabschlüsse und Prüfberichte.27

(2) Festlegen von Grundsätzen und Leitlinien für die kommunale Beteiligungspolitik

Die Kommune sollte aufgrund der Vielzahl an Rechtsformen die ihr zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen allgemeingültige Richtlinien für die Beteiligungspolitik festlegen. Hierbei ist es angebracht Leitlinien bezüglich des Umfanges und der Grenzen der Verselbständigung kommunaler Aufgaben zu formulieren, die in einem Beteiligungshandbuch festgeschrieben werden können. Die regelmäßige Überprüfung des kommunalen Beteiligungsportfolios im Hinblick auf die Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung durch das jeweilige kommunale Unternehmen sollte ein fester Grundsatz der Beteiligungspolitik sein. Gegebenenfalls ist über die Ausgliederung von kommunalen Gesellschaften an nichtstaatliche Anteilseigner, die so genannte Vollprivatisierung, über die Neugründung kommunaler Unternehmen oder Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit zu entscheiden.28 Bei der Formulierung von Grundsätzen für die Beteiligungspolitik ist zu beachten, dass ein Gleichgewicht zwischen einer größtmöglichen Managementfreiheit auf Unternehmensseite und einem Mindestmaß an zentraler Steuerung auf Seiten der Kommune gegeben ist.29 Allgemein verbindliche Grundsätze sind beispielsweise für die Bereiche Personalwirtschaft, Beschaffungswesen, Wirtschafts- und Finanzplanung, die Bestellung von kommunalen Vertretern in Gesellschaftsorgane sowie die Abgrenzung der Kompetenzen der Gesellschaftsorgane festzulegen.30 Im Hinblick auf das Beschaffungswesen sollte bestimmt werden, ob das Vergaberecht bei den kommunalen Beteiligungen Anwendung findet. Wird das Vergaberecht nicht angewendet, sollten wenigstens die korruptionsvorbeugenden Teile der Vergabegrundsätze für die Beteiligungen verbindlich vorgeschrieben werden.31 Weiterhin könnten im Rahmen des Vertragsmanagements die Anstellungsverträge der Geschäftsführer befristet sowie die Wirtschaftsprüfer turnusmäßig gewechselt werden.32

(3) Vorbereitung von Ausgliederungen

Die Vorbereitung der Ausgliederung einer kommunalen Aufgabe gehört ebenso in den Verantwortungsbereich der Beteiligungsverwaltung. Die strategischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und Konsequenzen müssen dabei eingehend betrachtet und dargestellt werden. Dies gilt auch für die möglichen Alternativen zur erwogenen Ausgliederung. Dabei sollten beispielsweise Unternehmenszweck und -ziel umschrieben, die Beteiligung externer Dritter oder die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit geprüft, sowie finanzielle Folgen für die Kommune und steuerliche Auswirkungen betrachtet werden. Ebenso spielen personalwirtschaftliche Fragestellungen, wie die Überleitung des Personals in die neue Eigengesellschaft und die Abschaffung der Tarifbindung, in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.33

(4) Finanzmanagement

Das Finanzmanagement umfasst unter anderem die steuerliche Gesamtüberwachung der Beziehungen zwischen der Kommune und ihren Beteiligungen, die Mitwirkung bei der Erstellung der Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätspläne, sowie die Abstimmung der kommunalen Finanzplanung mit den Finanzplänen der Beteiligungsunternehmen. Die Entwicklung einheitlicher Bilanzierungsrichtlinien und die finanzwirtschaftliche Nachweisführung über Einsparpotenziale der Beteiligungen gehören ebenso in diesen Aufgabenbereich der Beteiligungsverwaltung.34

(5) Erstellung des Beteiligungsberichts

Die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts, sowie dessen Mindestinhalte sind im § 123a HGO verpflichtend vorgeschrieben. Die Gemeinde hat demnach einen Bericht über alle Beteiligungen an privat-rechtlichen Unternehmen zu erstellen, bei denen sie über eine Beteiligungsquote von mehr als 20 Prozent verfügt. Der Beteiligungsbericht enthält entscheidungsrelevante Daten aus den Geschäftsberichten der einzelnen Beteiligungen und dient der Information der Verwaltung sowie der Öffentlichkeit.35 Außerdem sind die wirtschaftlichen Betätigungsfelder einer Kommune sowie deren Stand der Aufgabenerfüllung und wirtschaftliche Situation im Beteiligungsbericht ersichtlich.36 Die Analyse und Bewertung dieser Daten ist von großer Bedeutung um das wesentliche Ziel der Verbesserung der Beteiligungssteuerung zu erreichen. Dies kann durch transparente Beteiligungsberichte, in denen die grundlegenden Informationen für die Steuerung der Beteiligungsunternehmen enthalten sind, unterstützt werden.37

3.1.2 Instrumente

Wichtige Instrumente der Beteiligungsverwaltung sind zum einen die Beteiligungs-richtlinien und zum anderen die Musterverträge und Checklisten. Diese stehen eng im Zusammenhang mit der bereits beschriebenen Aufgabe der Festlegung von Grundsätzen für die kommunale Beteiligungspolitik.

Die Beteiligungsrichtlinien sind möglichst durch einen Beschluss der Verwaltungsleitung und der Kommunalvertretung abzusegnen und damit für allgemein verbindlich zu erklären, um deren Anerkennung bei allen Beteiligten sicherzustellen. Die Richtlinien können Regelungen über die rechtlichen Voraussetzungen, die für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune erfüllt sein müssen, über die Pflichten der Beteiligungsunternehmen gegenüber der Kommune, über die Aufgaben und Pflichten des Beteiligungs-managements sowie über die Darstellung der Informations- und Prüfungsrechte enthalten. Die konkreten Bestandteile einer kommunalen Beteiligungsrichtlinie sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig und müssen demnach stets individuell für die betreffende Kommune ausformuliert werden.38

Empfehlenswert ist auch die Ausarbeitung von Musterverträgen und Checklisten für ausgewählte Bereiche, da diese im Bedarfsfall nur noch an die spezifischen Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen sind. Die Beteiligungsverwaltung sollte beispielsweise Muster für eine Eigenbetriebssatzung, eine Satzung für eine Anstalt öffentlichen Rechts und einen GmbH-Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet haben. Checklisten zum Beispiel für die Gründung einer GmbH oder für einen Geschäfts-führerdienstvertrag sind von Vorteil, da sie auf die notwendigen Informationen verweisen und somit die weiterführende Arbeit erleichtern können.39

3.2 Beteiligungscontrolling - Steuerung der Beteiligungen

3.2.1 Begriffsklärung

Das Beteiligungscontrolling ist ein wichtiges Steuerungsinstrument und ermöglicht zusammen mit der Beteiligungsverwaltung ein umfassendes Beteiligungsmanagement.40 Es hat die Funktion, Führungskräfte bei ihren Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben durch das Sammeln und Aufbereiten von wesentlichen Informationen zu unterstützten.41 Voraussetzung für ein wirksames Beteiligungscontrolling ist das Vorhandensein eines unternehmensübergreifenden Gesamtkonzepts der Kommune (externes Controlling), welches mit den spezifischen Einzelkonzepten der Beteiligungs-unternehmen (internes Controlling) verknüpft ist.42 Diese Zusammenführung des betriebswirtschaftlichen Controllings der einzelnen kommunalen Unternehmen und der Überwachung der Zielerreichung durch die Kommune ist kennzeichnend für das Beteiligungscontrolling.43 Die Bereitstellung und Aufarbeitung von Informationen über die Geschäftsführung der kommunalen Unternehmen ist ein wesentliches Ziel des externen Controllings. Dabei soll der Eingriff in das Management der Beteiligungsunternehmen aber so gering wie möglich gehalten werden.44

In größeren Kommunen wird zwischen dem strategischen und operativen Controlling unterschieden. Dabei ist das strategische Controlling eher mittel- bis langfristig orientiert und hat die Ziele der Kommune sowie deren Erfüllungsgrad im Blickfeld („Tun wir das Richtige?“). Es bildet den eigentlichen Rahmen für das operative Controlling. Beim operativen Controlling dagegen steht die kurz- bis mittelfristige Betrachtung des Tagesgeschäftes der Beteiligungsunternehmen im Mittelpunkt („Tun wir das Richtige richtig?“). Es bezieht sich auf bereits festgelegte Aufgabenbereiche, Ziele und Maßnahmen.45 Als problematisch wird eine derart klare Abgrenzung in der Praxis empfunden, da ein teils fließender Übergang zwischen diesen beiden Formen sowie eine Vielzahl an Wechselbeziehungen bestehen.46

3.2.2 Aufgaben des strategischen und operativen Controlling

Es ist Aufgabe des strategischen Controllings die dezentralen Beteiligungsunternehmen auf ein oder mehrere einheitliche Ziele auszurichten. Dies ist die Grundlage für eine betriebswirtschaftlich einheitliche Leitung der Kommune als Ganzes.47

Dabei hat das Controlling aber keinerlei Entscheidungsbefugnisse. Es bereitet lediglich qualifizierte Einschätzungen zu Vorhaben und Ressourcen auf der Basis der vorliegenden Informationen vor und die kommunalen Gremien treffen dann ihre eigenständigen Entscheidungen. Das strategische Controlling trägt dadurch zur frühzeitigen Erkennung von Chancen und Risiken bei und ermöglicht den Entscheidungsträgern bei Fehlentwicklungen rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen bzw. positive Entwicklungen zu fördern.48 Die Steuerung der Beteiligungsunternehmen konzentriert sich dabei auf die nachhaltige Erfüllung der öffentlichen Aufgabe, die wirtschaftliche Führung des Unternehmens, sowie das Bestreben, Zuschüsse zum Ausgleich von Verlusten so gering wie möglich zu halten.49

Das Beteiligungscontrolling ist zudem für die umfassende Vorbereitung der Finanzierung der kommunalen Beteiligungsunternehmen durch zum Beispiel Ausstattung mit Stammkapital oder Darlehensgewährung verantwortlich. Die für die Beteiligungs-finanzierung notwendigen Informationen stellt das Beteiligungscontrolling dar und unterbreitet der Gemeinde entsprechende Vorschläge um eine bedarfsgerechte Beteiligungsfinanzierung zu ermöglichen.50

Die Unternehmensleitungen der Beteiligungen selbst sind für die Planung, Steuerung und Kontrolle ihres Tagesgeschäftes verantwortlich. Das operative Beteiligungscontrolling der Kommune entwickelt Instrumente, die es erlauben betriebswirtschaftliche Größen wie Wirtschaftlichkeit, Gesamterfolg, Vermögensentwicklung, Unternehmensfinanzierung und Liquidität für alle Beteiligungen in gleicher Weise zu ermitteln.51

[...]


1 Vgl. Ade (1997), S. 20.

2 Vgl. Schwarting (o.J.), S. 1.

3 Vgl. Schneider (2002), S. 6.

4 Vgl. Peters (2005), S. 1.

5 Vgl. ebenda, S. 1.

6 Vgl. ebenda, S. 2.

7 Vgl. Otto (2001), S. 5.

8 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle, (1985), S. 3.

9 Vgl. Hille (2003), S. 121.

10 Vgl. ebenda, S. 80.

11 Vgl. Cronauge (2003), Sp. 151 und 277; Hille (2003), S. 79.

12 Vgl. Hille (2003), S. 79f.

13 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 41; Bals (2000), S. 121.

14 Vgl. Hille (2003), S. 80.

15 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle, (1985), S. 5.

16 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 42.

17 Vgl. Schneider (2002), S. 3.

18 Vgl. Bähr (2002), S. 104; Peters (2005), S. 1f.

19 Vgl. Peters (2005), S. 2.

20 Vgl. Hille (2003), S. 107.

21 Vgl. Ade (1997), S. 27.

22 Vgl. Hille (2003), S. 107.

23 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 44.

24 Vgl. Schwarting (o.J.), S. 5.

25 Vgl. Hille (2003), S. 107-119.

26 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 43.

27 Vgl. Hille (2003), S. 107f.

28 Vgl. ebenda, S. 108f.; Peters (2005), S. 2.

29 Vgl. Hille (2003), S. 112.

30 Vgl. Bals (2000), S. 121f.; Hille (2003), S. 112-116.

31 Vgl. Hille (2003) S. 110.

32 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 65.

33 Vgl. Hille (2003), S. 110-112.

34 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 64.

35 Vgl. Cronauge (2003), Sp. 256.

36 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 110.

37 Vgl. Hille (2003), S. 117f.

38 Vgl. Hille (2003), S. 123f.

39 Vgl. ebenda, S. 124f.

40 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 47; Ade (1997), S. 28.

41 Vgl. Bals (2000), S. 129f.

42 Vgl. Bähr (2002), S. 102; Weiblen (2002), Sp. 76.

43 Vgl. Schneider (2002), S. 19.

44 Vgl. Ade (1997), S. 28f.

45 Vgl. Hille (2003), S. 119f.; Weiblen (2002), Sp. 80-82.

46 Vgl. Schwarting (o.J.), S. 5.

47 Vgl. Ade (1997), S. 162f.

48 Vgl. Hille (2003), S. 119f. und 125.

49 Vgl. Bähr (2002), S. 104.

50 Vgl. Ade (1997), S. 29.

51 Vgl. Hille (2003), S. 119f.; Weiblen (2002), Sp. 82.

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Kommunales Beteiligungsmanagement: Überblick über Aufgaben und Instrumente der Funktionsbereiche
Universidad
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht)
Curso
Wirtschaftliche Aktivitäten in Kommunen
Calificación
1,7
Autor
Año
2005
Páginas
25
No. de catálogo
V64107
ISBN (Ebook)
9783638569996
ISBN (Libro)
9783638731973
Tamaño de fichero
539 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kommunales, Beteiligungsmanagement, Aufgaben, Instrumente, Funktionsbereiche, Wirtschaftliche, Aktivitäten, Kommunen
Citar trabajo
Diplom-Betriebswirtin Sandy Krapohl (Autor), 2005, Kommunales Beteiligungsmanagement: Überblick über Aufgaben und Instrumente der Funktionsbereiche, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64107

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