Oppida - Städte der Vorzeit? Ausführungen am Beispiel der Heuneburg und Manchings


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

30 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. örtliche Begebenheit

3. soziales Gefüge

4. Bevölkerungsballung

5. Verwaltungszentrum

6. kultisches und sakrales Zentrum

7. Handwerk/Gewerbe

8. Handel

9. Münzwesen

10. Verteidigung

11. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anlage 1 Chronologietabelle

1. Einleitung

Um die eingangs gestellte Frage beantworten zu können, muss zunächst sowohl der Begriff Oppidum als auch der Terminus Stadt einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Oppidum, aus dem Lateinischen übersetzt, bedeutet Feste, geschützter Ort (Döbler 2000, 216), ebenso kleine Landstadt ohne besonderen Rechtsstatus (Fries-Knoblach 2002, 111).

Im archäologischen Sinne bezeichnet dieser Terminus eine befestigte Großsiedlung mit stadtähnlichen Merkmalen des 2. und 1. Jh.s v. Chr. (RGA 22, 131ff.), der von den Kelten geprägten Spätlatènezeit. Als klassisches Beispiel gilt Manching, welches aufgrund kontinuierlicher Besiedlungsbedingungen am längsten existierte.

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Abb. 1: Oppida der Spätlatènezeit, 13: Manching (Spuren der Jahrtausende 2002, 28, Abb. 410)

Es entstand wie viele andere Oppida im Abb. 1: Oppida der Spätlatènezeit, 13: Manching ( Spuren der Jahrtausende 2002, 28, Abb. 410) heutigen Bayern durch die Ost- bzw. Südexpansion der Kelten zu Beginn des 4. Jh.s v. Chr. (Sievers 1999, 7; Fries-Knoblach 2002, 106f.).

Bisweilen werden auch die hallstattzeitlichen Fürstensitze wie etwa die Heuneburg, die ihre Hauptbesiedlungszeit ab der Mitte des 7. Jh.s v. Chr. bis zum Beginn des 4. Jh.s v. Chr. hatten, unter der Begrifflichkeit Oppidum geführt.

Hekataios von Milet berichtet um 550 v. Chr. zum ersten Mal von den „Keltoi“: “Massalia, eine Stadt Liturgiens in der Gegend des Keltenlandes, eine Kolonie der Phönikaier.“ (É lu è re 1994, 131) Massalia entspricht dem heutigen Marseille. Herodot schrieb dann in seinen „Historien“ um 450 v. Chr.: “Die Donau entspringt im Keltenlande bei der Stadt Pyrene … die Kelten aber leben au ß erhalb der S ä ulen des Herakles 1, sie grenzen an die Kynesier an, die unter allen Bewohnern im ä u ß ersten Westen wohnen. “ (É lu è re 1994, 131).

Somit beweisen beide griechischen Autoren, dass schon während der späten Hallstattzeit in Baden-Württemberg von Kelten zu sprechen ist (Schu ß mann 2000, 9). Der Begriff Oppidum, welcher als Synonym für die befestigten Siedlungen der Kelten gilt, lässt sich folglich auf die Fürstensitze anwenden. zumal sie einen identischen Charakter wie latènezeitliche Oppida besaßen.

Wenn man nicht soweit gehen will, kann man J. Collis (1984) folgen. Er wählte den Begriff „pre-oppidum“, da er die Fürstensitze als Vorgänger der Oppida ansah.

Abb. 2: Verbreitungskarte der hallstattzeitlichen Fürstensitze, 7: Heuneburg

(Spuren der Jahrtausende 2002, 216, Abb. 379a )

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Abbildung 2 zeigt die Verbreitung der befestigten, hallstattzeitlichen Siedlungen, welche bis weit in den heutigen bayrischen Bereich hineinreichten.

Es bleibt letztendlich jedem Einzelnen selbst überlassen, inwieweit er den Kreis des keltischen Einflussgebietes nach Mitteleuropa in der späten Hallstattzeit ziehen und ob er die Vertreter der Hallstattzeit als „wahre Kelten“ ansprechen mag.

Allein dieser Exkurs beweist, wie schwammig die Begriffsdefinition Oppida angewendet wird. Vom historischen Standpunkt betrachtet, müsste man die Fürstensitze sicher ausgrenzen, denn der Erste, der diese Begrifflichkeit gebrauchte, war um 50 v. Chr. Caesar, zu einer Zeit in der die Präoppida schon lange nicht mehr bestanden. Daraus resultiert, dass in dieser Arbeit die Heuneburg entweder als Fürstensitz, hallstattzeitliche Befestigung oder Präoppidum bezeichnet wird und nicht als Oppidum.

Caesar beschrieb gallische Siedlungen wie Bibracte in seinem „ De bello gallico “ als Oppida und bezeichnete sie wohl absichtlich nicht mit Urbs/Villa (= Stadt) oder Vicus (=Dorf). In der Antike fehlen Zeugnisse, die genauere Auskunft über die Verwendung der einzelnen Termini geben könnten. So wird auch bei Caesar nicht deutlich, welche Argumente er für seine Begriffsvergabe wählte. Urbs und Villa bleiben meist schemenhaft in ihrer Bedeutung. Am sinnvollsten scheint in der Spätantike die Unterscheidung im politisch-administrativen Sinne (Vittinghoff 1975, 92).

Will man versuchen, die Charakteristik einer Stadt zu definieren, stößt man gleichfalls auf Schwierigkeiten. Zu Zeiten früher Stadtgründungen im mittelalterlichen Europa kann nicht davon ausgegangen werden, dass es einen absoluten bzw. begrifflich festgelegten Stadtterminus (Dilcher 1975, 14) gab.

So finden sich in mittelalterlichen Schriften eine Fülle von Siedlungsbezeichnungen:

Oppidum, Villa, Vicus, etc., alles vermutlich in Anlehnung an antike Autoren. Bei der Betrachtung jener Schriften entsteht das Gefühl, dass die verschiedenen Chronisten sich über die Begriffsverwendung uneins waren und die ihrer Meinung nach passende Auslegung gebrauchten.

Die Frage nach einer allgemein gültigen Formel für die Bezeichnung Oppidum und Stadt in vorgeschichtlicher und frühmittelalterlicher Zeit ist aber von besonderer Wichtigkeit, will man die urbanen Anfänge Mitteleuropas chronologisch genauer fassen. Zwar unterschieden Caesar und Wiedukind von Corvey zwischen „Urbs“ und „Oppidum“; Thietmar von Merseburg zwischen Villa beziehungsweise Oppidum, doch verschließt sich uns heute die exakte Auslegung. Ein Beispiel: Die Oppida Eythra und Görschen, die Thietmar in seiner Chronik Ende des 10. Jh.s erwähnt, sind als Oppidum und Villa genannt (Köbler 1975, 65). Demzufolge spielte die genaue Titulierung vielleicht keine große Rolle. Eine andere Möglichkeit, die durchaus in Betracht zu ziehen sei: die Begrifflichkeiten waren im Mittelalter nicht mehr eindeutig zu unterscheiden. Ein Grund mehr sich mit der Problematik, ob „Oppida“ „vorzeitliche“ Städte in Mitteleuropa sind, zu beschäftigen.

Eine Definition soll nach dem Verständnis der „Städte Neuer Ordnung“, wie sie sich seit dem 11. Jh. abzeichnen (Jankuhn 1975, 9/10), aufgebaut werden. Dies umfasst ein Kriterienbündel, welches heute allgemeingültig für eine „Stadt im mittelalterlichen Sinne“ ist. Dazu gehören:

1. örtliche Lage
2. soziales Gefüge
3. relativ hohe Bevölkerungszahl u. -dichte im Vergleich zum Umland
4. Verwaltungszentrum verbunden mit Rechtswesen, politischer und administrativer Funktion
5. kulturelles und sakrales Zentrum
6. Handwerks- u. Gewerbezentrum vor allem spezialisiertes Handwerk
7. Handelszentrum im Zusammenhang mit Infrastruktur (besonders Verkehrswege), Marktplatz und Kulturaustausch
8. Münzwesen unter dem Gesichtspunkt Umschlagplatz und Prägestätte
9. militärisches Zentrum vor allem in Bezug auf Verteidigung mit dazugehörigen Befestigungsanlagen und Truppenstationierung
10. später: Versorgungsfunktion im Hinblick auf Kranke und Arme

In den nachfolgenden Seiten soll anhand der Heuneburg und Manchings geprüft werden inwiefern sich diese obigen Punkte auf die Präoppida und Oppida anwenden lassen. Dabei ist bewusst ein hallstatt- und ein latènezeitliches Beispiel gewählt, schon um ihre Ähnlichkeit nochmals zu unterstreichen und um vorhandene Unterschiede greifbar zu machen.

2. Örtliche Begebenheiten

Von ihrer natürlichen Lage her suchten die Erbauer der Präoppida beziehungsweise Oppida die Position so aus, dass bereits ein natürlicher Schutzcharakter von mindestens zwei Seiten (Heuneburg) gegeben war. Häufiger konnten sogar drei natürlich geschützte Seiten (Manching) (Moreau 1958, 79) festgestellt werden. Die Fürstensitze und Oppida liegen

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Abb. 3: Heuneburg mit umliegenden Gräberfeldern und

Vorburgsiedlung m. darüber befindlicher Nekropole (Bittel et mehrheitlich an Flußschlingen, auf Anhöhen al 1981, 370, Abb. 259) und/oder in insel- bzw. halbinselartiger Lage.

Die Heuneburg (Abb. 3) befindet sich auf einer kleinen Erhebung an der Donau. Jedoch zeigt sich ihr heutiges Bild durch aufgeschüttetete Siedlungshorizonte verändert, was W. Kimmig (1975, 192) dazu veranlasste den Terminus „Tell“ zu gebrauchen. In ihrem unmittelbaren Umfeld befand sich eine Vorburgsiedlung, etwa 300-400 m nordwestlich der befestigten Niederlassung, deren Gründung etwa mit dem Bau der ältesten hallstattzeitlichen Bewehrung des Hügels zusammen fällt. Sie bestand allerdings nur rund ein Jahrhundert. Ihr Umfang scheint dabei wesentlich größer als die 3,3 ha des Inneren der Befestigung, doch kann man das genaue Ausmaß auf Grundlage der gegenwärtig ergrabenen Befunde nur schätzen (Bittel et al 1981, 380). Hinderlich ist zudem die darüber entstandene Nekropole, durch welche viel Material und viele Informationen verloren gingen. Es wurde die Vermutung geäußert, dass die Protokelten von dieser Vorburgsiedlung aus das Präoppidum gründeten. Ebenso könnte es eine Art Versorgunsposten der Siedlungsbewohner dar- gestellt haben. Gewiss sind beide Varianten möglich.

Die Fürstengräber des Hohenmichele sind nicht weit entfernt, so dass ein Zusammenhang mit der befestigten Siedlung bestanden haben wird (Schu ß mann 2000, 14).

Bei Manching verhält es sich anders. Seine Lage (Abb. 4) ist untypisch (Fehn 1970, 152), aber sie wurde sicherlich ebenfalls mit Bedacht gewählt. Zum einen bieten die sumpfige Niederung und die beiden Flüsse Donau und Paar, die wohl bei der

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Abb. 4 : Lage Manchings: Rot die Befestigung, im Norden die Donau, im Süden Sumpfgebiet (Kr ä mer/Schubert 1970, Beil. 3)

Errichtung des Oppidi noch direkt dort verbeigeflossen sein müssen, eine gute

Verteidigungslage.

Zum anderen gab das dort befindliche Raseneisenerz wahrscheinlich den Ausschlag für eine Niederlassung (Sievers 1999, 5).

Manching war anfangs nicht befestigt, was wohl ein Grund für die große Ausdehnung auf ca. 380 ha sein könnte. Damit zählt es im mitteleuropäischen Raum zu den größten Siedlungen der vormittelalterlichen Zeit und kann sich mit späteren Städten durchaus messen, wie Abbildung 5 veranschaulicht. Nürnbergs Umringung entspricht etwa der Manchings. Das Oppidum wird auf diese Art sowohl die urbanen als auch die handwerklich-agrarischen Elemente auf seinem Territorium zusammengeballt haben. Es sind zudem keine direkten „Vorburgsiedlungen“ bekannt, was diese Annahme erhärtet.

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Abb. 5: Vergleich verschiedener mittelalterlichen Städte mit den im Größenverhältnis identischen Oppida (Collis 1993, 102, Abb. 77); Manching liegt im Größenvergleich an zweiter Stelle

3. soziales Gefüge

Durch wen der Bau solcher Befestigungen angeregt wurde, kann nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Ob ihn ein Oberhaupt der Gesellschaft, die aus Kriegern, Druiden, Händlern, Handwerkern und Sklaven bestand, wie sie Caesar in seinem „ de bello gallico, 6,13-15 “ beschrieb, in Auftrag gab; oder ob es ein Gemeinschaftsprojekt jener gesamten Volkschaft war, muss fraglich bleiben.

Aus antiken Schriftquellen wird deutlicher ersichtlich, dass es eine sozial-gegliederte keltische Gesellschaft gab. So hieß es bei Caesar über Vercingetorix: “summae potentiae adulescens 2 “ (Bittel et al 1981, 78). Eindeutiger schrieb er bei Tasgetius: “summo loco natus 3 “ (Bittel et al 1981, 78).

Die Heuneburg liefert mit ihren umliegenden Grabhügeln (siehe Abb. 3), darunter der Hohenmichle, gleichfalls ein Indiz für die Verknüpfung von sozialer Oberschicht und Oppidum. Die Grabinventare verweisen auf eine hohe Stellung innerhalb der Gesellschaft der Zeit des 6. und des beginnenden 5. Jh.s v. Chr. (Bittel et al 1981, 374).

Auch anhand von ergrabenen Wohnhäusern kann man Annahmen über eine soziale Gliederung entwickeln.

Es wurde im hallstattzeitlichen Fürstensitz eine differenzierte Siedlungsstruktur gefunden. Häuser mit einfachen und mit Steinen verkleideten Feuerstellen (Abb. 6) scheinen einen gesellschaftlichen Unterschied der Bevölkerung aufzuzeigen, zumal daneben die Größe der Behausungen variierte. Neben den noch anzusprechenden Handwerkergebäuden (Abb. 16- 18), die wahrscheinlich nicht als Wohnhäuser fungierten, gibt es einfache und komplexere Formen von Unterkünften, wie die Heuneburgstudien näher erläutern.

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Abb. 6: Isometrische Rekonstruktion eines Gebäudes innerhalb der Heuneburg (Gersbach 1995, 139f., Abb. 81); die befestigte Feuerstelle könnte auf eine höhere soziale Stellung der Bewohner hindeuten

In Manching zeigen sich neben einzelnen Gebäudestrukturen ferner gehöftartige Gebilde. In Abbildung 7 ist eine Vierergruppe von Häusern zu erkennen. Die beiden größten sind wohl als Wohnhäuser, das siebenpfostige als Speicher rekonstruierbar, denn der Mittelpfosten lässt eine Erhöhung des Fußbodenniveaus zur Vorrats- Stallung Speicherartige s Gebäude (?) Wohnhäuser lagerung erahnen. Das kleine rechteckige Haus am rechten äußeren Rand beherbergte möglicherweise die Stallungen.

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Abb. 7: Gehöftartige Struktur von Manching (nach Schubert 1994, Beil. 21)

S. Sievers (1999, 12) und S. James 52f.) deklarierten, dass in (1996, solchen Gütern gestaffelt nach Einfluss, Vermögen und gewerblicher Spezialisierung die Nobilität mit ihren Sklaven wohnte. Weitere Ausschnitte aus der Bebauung zeigen uns einfache Pfostenhäuser, die neben dem Handwerk gewiss auch als Wohnbauten dienten (Abb. 9).

Die Siedlungsstruktur Manchings veränderte sich im Laufe seines Bestehens erheblich. Durch Umwälzungen kam es zur Aufgabe vereinzelter Gebiete innerhalb des Oppidi sowie zum Umbau verschiedener Häuser, wie die sogenannten Tempel am besten verdeutlichen (Sievers 1999, 13). Aus anfänglichen Eckbauten wurden runde Strukturen (Abb. 12). In der jüngeren Spätlatènezeit zeigen die Grabungen eine extreme Ausdünnung der Besiedlung (Sievers 1999, Abb. 9 dazu auch Abb. 4 u. 7), bei der keine Gehöftstrukturen mehr erkennbar sind.

In beiden Exempla kann von einer Gesellschaft im Weiteren und einer sozialen Gemeinschaft im engeren Sinne gesprochen werden. Zum ersten weil mit der Befestigung ein gemeinsames Werk entstand. Zum zweiten mit den Gräbern im Beispiel der Heuneburg und den ungleichen Häusern im Falle Manchings eine Differenzierung im Status erkennbar wird.

[...]


1 Mit den „Säulen des Herakles“ ist Gibraltar gemeint. (Anmerkung der Autorin)

2 ein Jüngling mit sehr viel Macht

3 aus höchstem Geblüt

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Oppida - Städte der Vorzeit? Ausführungen am Beispiel der Heuneburg und Manchings
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Stadtarchäologie
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
30
Katalognummer
V64135
ISBN (eBook)
9783638570220
ISBN (Buch)
9783656276593
Dateigröße
3438 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zuerst wird versucht den Unterschied zwischen den oft fälschlich als Oppidum bezeichneten hallstattzeitlichen Fürstensitzen und den eigentlich keltischen Oppida zu klären. Des Weiteren werden die Kritieren, die eine Stadt im heutigen Sinne definieren, auf die Fürstensitze und Oppida angwandt, um die Frage nach deren städtischen Charakter zu klären. Dies wird zusammenfassend tabellarisch aufgelistet.
Schlagworte
Oppida, Städte, Vorzeit, Ausführungen, Beispiel, Heuneburg, Manchings, Stadtarchäologie
Arbeit zitieren
Jana Vogt (Autor:in), 2004, Oppida - Städte der Vorzeit? Ausführungen am Beispiel der Heuneburg und Manchings, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64135

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