Lärm begegnet uns überall und zu jeder Zeit. Auf dem Weg zum Büro schlägt uns der Straßenlärm entgegen. Bei der Arbeit lärmen die Mitmenschen oder brummen die Maschinen. Selbst in den eigenen vier Wänden werden die Menschen Lärmbelastungen ausgesetzt. Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit, vor allem in dicht besiedelten Ballungsräumen wie Nordrhein-Westfalen. Lärm verursacht Gesundheitsschäden, er verringert die Attraktivität des öffentlichen Raums und entwertet Immobilien und Freiflächen. Auch dem Gesetzgeber, sowohl auf nationaler als auch auf EU Ebene, sind diese Problemlagen bekannt und er hat mit entsprechenden Vorschriften reagiert. Wichtige neue Impulse für den Lärmschutz verspricht die Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG durch die Europäische Union. Mitte 2005 sind diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie schreibt vor, Lärmprobleme an bestehenden Hauptlärmquellen, wie den Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Flughäfen sowie in allen Ballungsräumen zu ermitteln, zu bewerten und diese auch zu lösen. Durch die Umgebungslärmrichtlinie wird die Erfassung und Bewertung von Umweltlärm in den Mitgliedstaaten der EU vereinheitlicht. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten in Zukunft verpflichtet, Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, die letztlich die angestrebte Lärmminderung ergeben sollen. Schließlich zielt die Richtlinie auf eine verbesserte Information der Öffentlichkeit über Belastungen durch Umgebungslärm.
Die folgende Arbeit setzt sich mit dem Inhalt, der Umsetzung und den Folgen der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland auseinander. Zuerst wird ein Überblick über die Rechtlichen Grundlagen der neuen EU-Gesetzgebung sowie deren Umsetzung im deutschen Recht gegeben. Anschließend wird auf die Methodik der Lärmminderungsplanung eingegangen. Die Vorbereitung der Lärmminderungsplanung und die Nennung der wesentlichen organisatorischen und planerischen Vorbereitungen werden genauso erläutert wie der Stand der Technik bei der Lärmmessung und Datenbeschaffung. Auf die Erstellung der Lärmkarten und der ebenfalls geforderten Belastungs-Statistiken wird ebenfalls eingegangen. Abschließend werden das Vorgehen und die Zuständigkeiten in NRW erläutert. Dabei werden die Auswirkungen auf die kommunale Praxis erläutert und die Umsetzung in der Landeshauptstadt Düsseldorf näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Rechtliche Grundlagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Ausarbeitung der Lärmkarten und Lärmminderungsplänen
3. Umsetzung der EU-Gesetzgebung in Deutschland
4. Methodik der Lärmminderungsplanung
4.1 Die Vorbereitung der Lärmminderungsplanung
4.2 Die Lärmmessung
4.3 Beschreibung der Anforderungen an die Eingabedaten
4.4 Das Ablaufschema der Lärmminderungsplanung
5. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW
5.1 Umfang der Lärmkartierung in Nordrhein-Westfalen
5.2 Zuständige Behörden
5.3 Konzept zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in NRW
6. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Düsseldorf
6.1 Lärmbelastungen in Düsseldorf
6.2 Maßnahmen zur Lärmminderung
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Bachelor-Arbeit befasst sich mit den Strategien zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Arbeit ist es, den planerischen Prozess, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen bei der Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen auf kommunaler Ebene systematisch zu analysieren und anhand von Fallbeispielen in Düsseldorf zu verdeutlichen.
- Rechtliche Grundlagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie
- Methodik der Lärmminderungsplanung und Datenerhebung
- Herausforderungen der Lärmkartierung in NRW
- Praxisbeispiel: Umsetzung der Lärmminderung in Düsseldorf
- Kosten- und Organisationsstrukturen der Lärmplanung
Auszug aus dem Buch
4.2 Die Lärmmessung
Die Intensität bzw. Lautstärke des Lärms wird in Dezibel (dB) gemessen. Das menschliche Ohr kann Töne in verschiedenen Höhen unterschiedlich gut hören. Besonders gut ist es im mittleren Bereich (1000 bis 3000 Hertz). Werden die Frequenzen höher oder tiefer, nimmt die Empfindlichkeit ab. Das muss bei der Lärmmessung berücksichtigt werden. Dazu schwächen Filter die tief- und hochtonigen Signale ab. Dabei wird häufig der Filter namens „A“ verwendet. Deshalb findet sich häufig die Maßangabe dB(A). Diese Pegel kann man nicht einfach addieren oder mitteln, da es sich um logarithmische Größen handelt. Aufgrund dieses logarithmischen Maßstabs bewirkt eine Steigerung der Lautstärke um 3 Dezibel bereits eine Verdopplung der Lärmintensität. Dies bedeutet: Eine Addition zwei gleich starker Schallquellen ergibt z. B. 70 dB(A) + 70 dB(A) = 73 dB(A). Abbildung 1 zeigt eine Vergleichsskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel.
Nicht nur die Intensität des Lärms sagt etwas über seine Gefährlichkeit aus, sondern auch die Dauer der Lärmexposition spielt eine große Rolle. Für das Gehör ist es ein großer Unterschied, ob ein Schallereignis unerwartet und heftig eintritt, wie etwa ein Schuss, oder ob es sich langsam nähert und damit vorhersehbar ist. Auch laute Musik klingt anders in unseren Ohren, als ein Presslufthammer, obwohl der Schallpegel der gleiche sein kann.
All diese Faktoren bleiben bei der bisherigen Messungsart jedoch unberücksichtigt. Für die Lärmmessung wird der Mittelungspegel herangezogen. Dabei wird der Lärm über mehrere Stunden verteilt (beim Straßenverkehr wird üblicherweise der Mittelungspegel tags für den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr und nachts für 22.00 bis 6.00 Uhr bestimmt) herangezogen und daraus ein Mittelwert berechnet. Alle festgelegten Grenzwerte basieren auf diesem Mittelungspegel. Diese Methode ist einfach zu berechnen, aber leider führt sie teilweise zu falschen Einschätzungen. Die Schwierigkeit bei dieser Lärmmessung ist, dass durch die Mittelung der Messergebnisse einzelne, kurzzeitige Geräusche oder lärmstarke Phasen wenig ins Gewicht fallen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung in die Thematik: Diese Einleitung beleuchtet Lärm als städtisches Umweltproblem und stellt die Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie vor.
2. Rechtliche Grundlagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie: Hier werden zentrale Begriffe definiert und die Anforderungen an Lärmkarten sowie Lärmminderungspläne auf EU-Ebene erläutert.
3. Umsetzung der EU-Gesetzgebung in Deutschland: Dieser Abschnitt beschreibt die Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an EU-Vorgaben und die resultierenden Herausforderungen für Kommunen.
4. Methodik der Lärmminderungsplanung: Das Kapitel detailliert den mehrstufigen Planungsprozess, von der Vorbereitung über die Lärmmessung bis zur Erstellung von Lärmkarten und Konfliktplänen.
5. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW: Dieser Teil behandelt die spezifische Umsetzung in Nordrhein-Westfalen, einschließlich der Zuständigkeiten und des Projekts „Werkstatt zur Lärmkartierung“.
6. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Düsseldorf: Die Landeshauptstadt dient als Fallbeispiel, um Lärmbelastungen durch verschiedene Verkehrsträger und die getroffenen Gegenmaßnahmen zu illustrieren.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet den Erfolg der Implementierung sowie die verbleibenden finanziellen und organisatorischen Hürden für die Gemeinden.
Schlüsselwörter
EU-Umgebungslärmrichtlinie, Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung, Lärmminderung, Lärmschutz, Ballungsraum, BImSchG, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Lärmimmissionen, Mittelungspegel, GIS, Infrastruktur, Stadtplanung, Gesundheitsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, wie die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht überführt wurde und welche Herausforderungen und Strategien sich für Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung ergeben.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themen umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, methodische Vorgehensweisen zur Lärmkartierung, finanzielle Aspekte der Planung sowie praktische Lärmschutzmaßnahmen im städtischen Raum.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Darstellung der Lärmminderungsplanung unter Berücksichtigung der neuen EU-Vorgaben, um Möglichkeiten für eine effiziente und kostengünstige Umsetzung für Kommunen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse, der Auswertung von Gesetzen und Projektergebnissen (wie der „Werkstatt zur Lärmkartierung“) basiert.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil behandelt die methodischen Schritte der Planung, die spezifische Situation in NRW sowie die konkrete Anwendung und Lärmbelastung in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Lärmaktionsplanung, Lärmkartierung, Immissionswerte, Konfliktkataster und die koordinierte Datenbereitstellung zwischen Land und Kommunen.
Warum ist die Stadt Düsseldorf ein wichtiges Fallbeispiel?
Düsseldorf verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Lärmminderungsplanung, die weit vor der EU-Richtlinie begann, und dient somit als Modell für die erfolgreiche Umsetzung von Schutzmaßnahmen in einer Großstadt.
Welche Bedeutung hat das „Lärmkonzept NRW“?
Es dient dazu, Kommunen durch zentrale Unterstützung des Landes (z. B. durch Geodaten und einheitliche Standards) bei der fristgerechten und kostengünstigen Erfüllung ihrer neuen Pflichten zu unterstützen.
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- Anonym (Author), 2006, Umsetzungsstrategien zur EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64158