Die Meinungsmacht von Suchmaschinen und rechtliche Möglichkeiten der Regulierung


Seminar Paper, 2006

25 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Suchmaschinen
2.1. Funktionsweise von Suchmaschinen
2.2. Das Rankingverfahren von Google

3. Der Suchmaschinenmarkt und Finanzierung von Suchmaschinen

4. Suchmaschinen als Gatekeeper

5. Rechtliche Rahmenbedingungen
5.1. Artikel 5, Grundgesetz
5.2. Teledienstgesetzes (TDG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und Rundfunkstaatsvertrages (RStV)

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„googeln (im Internet besonders in Google suchen); ich goog[e]le“[1] Diese Erklärung findet sich in der 23. Auflage des Dudens. Damit ist dem Unternehmen Google geglückt, was noch nicht viele geschafft haben. In nur 8 Jahren wurde der Name Google zum Synonym für die Suche im Internet und hat Eingang in das Standardwerk der deutschen Rechtsschreibung gefunden. Ursprünglich leitet sich Google vom mathematischen Fachbegriff „Googol“, der für eine 1 mit 100 Nullen steht, ab. Als die beiden Informatiker Larry Page und Sergey Brin 1998 die von ihnen entwickelte Suchmaschine auf den Markt brachten und das Unternehmen gründeten, wählten sie diesen Namen. Er sollte ihrem Anspruch „die Organisation der enormen Menge an Informationen, die im Web verfügbar ist“[2] Ausdruck verleihen. Durch ihren selbst entwickelten PageRank-Algorithmus erzielten sie überdurchschnittlich gute Suchergebnisse und gewannen so die Nutzer für sich. Allein durch Mund-zu-Mund-Propaganda und ohne eigene Werbung[3] konnte Google sich zum Marktführer auf dem Suchmaschinenmarkt entwickeln. Mittlerweile erreicht die Suchmaschine einen Marktanteil von über 80%[4] in Deutschland und bietet viel mehr als nur die reine Suche im Internet. Das Dienstleistungsspektrum reicht dabei vom E-Mail-Dienst über Produkt-, Nachrichten- oder Bildersuche bis hin zur Online-Tabellenkalkulation und einen automatischen Übersetzungsdienst. Google „hat sich dabei in der Nutzerschaft das Images eines sympathischen Dienstleisters, bei dem technisch ambitionierte, junge Mitarbeiter für optimale Leistung sorgen, erhalten können.“[5] Manifestiert wurde das Image auch im Firmenmotto des Suchmaschinenanbieters „Don’t be evil“.

Dieses Bild bekam in letzter Zeit jedoch einige Risse. Besonders für den Start der chinesischen Ausgabe der Suchmaschine wurde Google stark angegriffen. Genau wie seine Mitbewerber Yahoo und Microsoft beugte sich das Unternehmen dem Druck der chinesischen Regierung und befolgt die Zensurforderungen.

Politisch heikle Themen wie z.B. Kritik an der Kommunistischen Partei oder das Massaker auf dem Tian’anmen-Platz 1989 werden nun durch Google herausgefiltert und sind über google.cn nicht mehr erreichbar. Internationale Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) wie amnesty international oder Reporter ohne Grenzen üben scharfe Kritik am Vorgehen von Google.[6] Seit dem Börsengang Googles im August 2004, bei dem ein Erlös von 1,67 Mrd. US-Dollar[7] erzielt wurde, steht das Unternehmen noch mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit. So schlagen Datenschützer immer häufiger Alarm, weil Google sämtliche Vorgänge, die Nutzer mit ihren Produkten tätigen, speichert und überwacht. Google ist auf diesem Wege dabei, die größte Sammlung an privaten Daten aufzubauen. Nicht wenige Experten sehen darin eine große Gefahr.

Durch die Vormachtstellung auf dem Suchmaschinenmarkt verfügt Google auch über eine große Meinungsmacht. Nur wer bei Google gelistet ist und beim Ranking der Suchergebnisse auf den vorderen Plätzen landet wird in der Flut von Informationen im WWW wahrgenommen. Daraus resultieren einige Probleme. Da das Unternehmen seinen Suchalgorithmus nicht offen legt, ist nicht nachvollziehbar, wie sich die Trefferlisten zusammensetzen. Demzufolge ist auch nicht überprüfbar, ob der Konzern die Ergebnisse manipuliert. In der 24. Auflage des Duden wurde der Eintrag zum Verb googeln leicht abgeändert. „Mit Google im Internet suchen“ lautet in der in diesem Jahr erschienen Ausgabe die Erklärung. Das Unternehmen hatte sich daran gestört, dass der Begriff allgemein Suchen im Internet bedeutet. Die Duden-Redaktion hat die Abwandlung vorgenommen, um so einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Googles Anwälte haben mittlerweile zahlreiche Journalisten aufgefordert aus markenrechtlichen Gründen in ihren Artikel nicht mehr das Verb googeln sondern die Redewendung „mit Google suchen“ zu verwenden. Wer mag da widersprechen, wenn er befürchten muss, „sich möglicherweise im Abseits der Suchergebnisse wieder[zu]finden“?[8]

Die marktbeherrschende Stellung Googles wird zunehmend kritisiert. Neben den Appellen an die publizistische Verantwortung[9] werden auch Überlegungen laut, inwieweit staatliche Eingriffe auf Basis des bestehenden Rechts möglich sind. Im Rundfunkbereich gibt es Instrumente, mit denen eine vorherrschende Meinungsmacht verhindert werden kann. Sind diese auf den Bereich Suchmaschinen übertragbar?

Genau dieser Frage soll auch im Rahmen der vorgelegten Hausarbeit nachgegangen werden. Zunächst wird die Funktionsweise von Suchmaschinen und speziell des PageRank-Algorithmus von Google Gegenstand der Betrachtung sein, anschließend wird die aktuelle Entwicklung des Suchmaschinenmarktes beleuchtet. Im dritten Teil wird untersucht, welchen publizistischen Einfluss die Suchmaschine in seiner Funktion als Gatekeeper besitzt. Abschließend wird dann zu klären sein, welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Suchmaschinen unterliegen und welche Regulationsmöglichkeiten sich dem Gesetzgeber daraus eröffnen. Die Erkenntnisse beziehen sich allgemein auf Suchmaschinen. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Google werde ich auf diesen Suchdienst an einigen Stellen spezieller eingehen. Außerdem beschränke ich mich bei der Betrachtung der Gesetze auf die, die für eine Verhinderung der vorherrschenden Meinungsmacht relevant sind. Andere Problembereiche wie Datenschutz oder Zugangsrecht zu Suchmaschinen werden nicht näher betrachtet.

2. Suchmaschinen

Suchmaschinen dienen zur Orientierung im Internet. Viele der Nutzer unterliegen dem Trugschluss, dass sie mit Hilfe eines Suchdienstes das gesamte Internet durchsuchen. Nur wenigen ist bewusst, dass auch Suchmaschinen nur einen Bruchteil der im Web vorhandenen Informationen „kennen“. Angesichts einer Datenmenge von ca. 167 Terabyte[10] im für Suchmaschinen leicht zugänglichem Oberflächenweb und noch mal 67000 bis 92000 Terabyte[11] (Stand 2004) im wenig erschlossenen und in Datenbanken versteckten Deep Web scheint dies auch nicht anders möglich zu sein. Marktführer Google durchsucht mit ca. 8 Milliarden URLs[12] eine riesige Datenmenge, dennoch bleibt ein Großteil des im World Wide Web vorhandenen Wissens unerschlossen.

Unter den Oberbegriff Suchmaschinen fallen zwei verschiedene Arten der Bereitstellung dieses Wissens[13]: zum einen über Webkataloge bzw. Webverzeichnisse, zum anderen über Trefferlisten nach Suchanfragen. Webkataloge sind manuell zusammengestellte Verzeichnisse von Links zu Internetseiten, meist nach Themen oder in Kategorien sortiert und mitunter sogar kommentiert. Die zweite Variante sind die algorithmischen Suchmaschinen, die sich thematisch in Universalsuchmaschinen, Spezialsuchmaschinen und Archivsuchmaschinen unterteilen lassen. Die Suchmaschine Google hat neben der Universalsuchmaschine auch mehrere Spezialsuchmaschinen z.B. zur Suche nur im deutschen Sprachraum und Bilder- oder Nachrichtensuche integriert. Je nach verwendeter Technologie kann eine Einteilung der algorithmischen Suchmaschinen in „klassische“ algorithmische Suchmaschinen, Metasuchmaschinen und Suchagenten[14] erfolgen.

Bei der folgenden Beschreibung der Funktionsweise stehen die Standardsuch­maschinen, also die „klassischen“ algorithmischen Universalsuchmaschinen im Mittelpunkt. Um den Umfang der Arbeit nicht zu sprengen wird die Funktionsweise nur vereinfacht dargestellt.

2.1. Funktionsweise von Suchmaschinen

Suchmaschinen sind bis auf kleine Abweichungen im Wesentlichen gleich aufgebaut. Ihre Bestandteile lassen sich in verschiedene Module zusammenfassen: Crawler, Parsing Modul, Index, „Document preprocessing“, „Query module“ und „Ranking module“[15]. Der Crawler durchforstet kontinuierlich das World Wide Web. Ausgehend von schon bekannten Dokumenten verfolgt er die sich darin befindenden Links, findet so neue und speichert diese im Index. Im „Document preprocessing“ findet eine Analyse des Dokuments unter anderem anhand der einzelnen Wörter, Wortstämme und der Stellung der Wörter statt. Gibt der Nutzer einen Begriff in die Suchmaske ein, wird diese Anfrage an das „Query module“ weitergeleitet. Dieses fragt entsprechend der Suchanfrage den Index ab und liefert die Treffer. Die Ergebnislisten werden nicht allein danach sortiert, wie häufig der gesuchte Begriff im Dokument vorkommt. Die Suchmaschinenanbieter haben verschiedene mathematische Algorithmen entwickelt, mit denen die gefundenen Ergebnisse nach Relevanz sortiert werden (Ranking module). Diese sind gut gehütete Geschäftsgeheimnisse und werden von den Anbietern nicht offen gelegt. Die wenigsten Nutzer können nachvollziehen, wie die Suchmaschinen funktionieren oder wie sich die angezeigten Trefferlisten zusammensetzen.

2.2. Das Rankingverfahren von Google

Über das vom Marktführer Google verwendete Verfahren zur Sortierung der Trefferlisten nach Suchanfrage ist einiges bekannt. Es besteht aus einer Mischung von so genannten On- und Off-Page-Faktoren. Dabei werden die inhaltlichen Merkmale einer Internetseite zu den On-Page-Faktoren zusammengefasst.

[...]


[1] Duden – deutsche Rechtschreibung, 23. Auflage 2005
Vgl. http://www.faz.net/m/%7BA551B5F4-713B-43DB-88C6-017FA8E743D9%7Dpicture.jpeg
(Stand: 21.08.2006)

[2] Selbstdarstellung der Firma Google
http://www.google.de/intl/de/corporate/ (Stand: 21.08.2006)

[3] Machill, Welp, S. 188

[4] Nutzung von Suchmaschine (Stand: 21.08.2006)

http://www.webhits.de/

[5] Machill, Welp, S. 188

[6] heise online news: Amnesty kritisiert Microsoft, Google und Yahoo

URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75703 (Stand: 21.08.2006)

heise online news: Google zensiert seine neue chinesische Suchmaschine

URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75703 (Stand: 21.08.2006)

[7] Vgl. Neuberger 2005, S. 2.

[8] tagesschau.de: Anwaltspost aus Mountain View. Googeln ist kein Verb

URL: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5811908_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html (Stand: 21.08.2006)

[9] Vgl. Interview mit Marcel Machill; „Google drückt sich vor Verantwortung“

URL: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5193374_TYP6_THE5237910_NAV_REF_BAB,00.html (Stand: 21.08.2006)

[10] Griesbaum, Joachim / Bekavac, Bernhard Web-Suche im Umbruch? Entwicklungstendenzen bei Web-Suchdiensten

URL http://www.inf.uni-konstanz.de/%7Egriesbau/files/Entwicklungstendenzen_bei_Websuchdiensten_volltext.pdf (Stand: 21.08.2006)

[11] s. Anm. 10

[12] Selbstdarstellung des Unternehmens

URL http://www.google.de/intl/de/why_use.html (Stand: 21.08.2006)

[13] Schulz, Held, Laudien: 2005: S.14

[14] Lewandowski: 2005

[15] Schulz, Held, Laudien: 2005: S.14

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Die Meinungsmacht von Suchmaschinen und rechtliche Möglichkeiten der Regulierung
College
University of Hamburg  (Fachbereich Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften)
Course
Seminar: Neue Wissensordnungen im Netz?
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
25
Catalog Number
V64340
ISBN (eBook)
9783638571845
ISBN (Book)
9783656784258
File size
537 KB
Language
German
Keywords
Meinungsmacht, Suchmaschinen, Möglichkeiten, Regulierung, Seminar, Neue, Wissensordnungen, Netz
Quote paper
Sirko Stenz (Author), 2006, Die Meinungsmacht von Suchmaschinen und rechtliche Möglichkeiten der Regulierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64340

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Meinungsmacht von Suchmaschinen und rechtliche Möglichkeiten der Regulierung



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free