Ballungsraumfernsehen in Deutschland: Partizipationsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeitschancen und ordnungsrechtliche Regelungsprobleme


Magisterarbeit, 2002

99 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Methodische Vorgehensweise

2 Normative Funktionen der Medien
2.1 Allgemeine Medienfunktionen
2.1.1 Forum für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß
2.1.2 Soziale Orientierung und Integration
2.2 Lokale/regionale Medienfunktionen
2.2.1 Forum für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß auf lokaler/ regionaler Ebene
2.2.2 Soziale Orientierung und Integration auf lokaler/regionaler Ebene
2.3 Zusammenfassung

3 Rechtliche Entwicklung und Legitimation von privatwirtschaftlichem Rundfunk
3.1 Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts
3.2 Zusammenfassung
3.3 Die Kabelpilotprojekte
3.4 Der Rundfunkstaatsvertrag
3.5 Der Aufbau und die Aufgaben der Landesmedienanstalten

4 Grundlegende Determinanten für Ballungsraumfernsehen
4.1 Definition „Ballungsraum“
4.2 Definition „Verbreitungsgebiet“
4.2.1 Kommunikationsraum
4.2.2 Wirtschaftsräume und Pendlerströme
4.2.3 Kabelanschlüsse und Verkabelungsdichte
4.3 Zusammenfassung

5 Landesmediengesetze und Ballungsraum-Fernsehangebote in den einzelnen Bundesländern
5.1 Bayern
5.2 Sachsen
5.3 Saarland
5.4 Hamburg
5.5 Berlin- Brandenburg
5.6 Baden-Württemberg
5.7 Rheinland-Pfalz
5.8 Hessen
5.9 Nordrhein-Westfalen
5.10 Niedersachsen
5.11 Schleswig- Holstein
5.12 Weitere Bundesländer

6 Programmstrukturen und -konzepte der Ballungsraum-Programmanbieter
6.1 Eigenproduziertes Programm
6.2 Ballungsraumfernsehen als regionales Vollprogramm
6.3 Ballungsraumfernsehen mit Syndication-Programm
6.3.1 Kostenpflichtiges Syndication-Programm
6.3.2 Syndication-Programm gegen Sendezeit
6.3.3 Bewertung Syndication-Programm
6.4 Ballungsraumfernsehen mit Kabelzeitung (Bildschirmzeitung)
6.5 Zusammenfassung

7 Finanzierungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitschancen beim Ballungsraumfernsehen
7.1 Kosten
7.2 Erlöse
7.3 Finanzsituation der Ballungsraumsender
7.4 Die Vermarktung der Ballungsraumsender
7.4.1 Regionale Vermarktung
7.4.2 Nationale Vermarktung
7.4.3 Zusammenfassung

8 Partizipationspotentiale beim Ballungsraumfernsehen
8.1 Definitionen und Problemstellung
8.2 Unternehmensbeteiligungen und Gesellschafterverhältnisse
8.3 Publizistische Vielfalt beim Programminhalt
8.4 Konkrete Partizipationsmöglichkeiten
8.5 Zusammenfassung

9 Ordnungsrechtliche Regelungsprobleme
9.1 Regelungsverfahren
9.2 Regelungsbedarf beim Lizenzierungsverfahren
9.3 Regelungsbedarf bei Werbezeitenverstößen
9.4 Regelungsbedarf bei den Programminhalten
9.5 Umgang und Reaktion der Landesmedienanstalten auf Verstöße

10 Ergebniszusammenfassung und Ausblick

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Die Entwicklung des privaten, d.h. in diesem Zusammenhang werbefinanzierten, lo- kalen und regionalen Fernsehens in Deutschland ist seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts1 vor allem durch einen geringen wirtschaftlichen Erfolg geprägt. Da sich die privaten Fernsehveranstalter über den Werbemarkt finanzieren, läßt2 sich das ökonomische Hauptproblem der Veranstalter eindeutig benennen. Aufgrund geringe- rer technischer Reichweite, anders als bei bundesweiten Fernsehprogrammen, ist das Erlöspotenzial der Werbefinanzierung eingeschränkt. Da aber nur mit aufwendigen Programminhalten Zuschauer gewonnen werden können, sind die Veranstalter beim Erwerb von Programmrechten mit - in Relation zur Größe des regionalen oder subre- gionalen Marktvolumens - hohen Kosten konfrontiert.3 Zusätzlich stehen Fernsehver- anstalter mit lokalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern sowie lokalen Radiopro- grammen in einem intensiven Wettbewerb um das insgesamt lokal gebundene Wer- beaufkommen. Um unter diesen Bedingungen eine wirtschaftliche Tragfähigkeit von Ballungsraumfernsehen zu erreichen, müssen bestimmte Maßnahmen seitens der Programmanbieter getroffen werden. Eine solche Maßnahme kann z.B. der Einsatz verschiedener Formen von Kooperationen sein. Daher ging der Trend beim Ballungs- raumfernsehen zweifellos dahin, durch mehr Kooperationen und durch Herausbil- dung von Netzwerken zwischen den Sendern für die Werbeindustrie attraktiver zu werden. Kooperiert wurde in den Bereichen der Programmstrukturen und -inhalte (Homogenisierung, Zukauf von Fremdprogrammen), um dadurch eine Vereinfachung der gemeinsamen nationalen Werbezeitenvermarktung zu erreichen.

Diese Kooperationen und Netzwerkbildungen wurden realisiert. Es gilt in dieser Arbeit zu prüfen, ob die mit den Maßnahmen angestrebten Ziele, zumindest teilweise, erreicht werden konnten.

Es wird außerdem analysiert, ob die Programmangebote unter qualitativen Aspekten einen Beitrag zur publizistischen Vielfalt zu leisten im Stande sind und den Rezipienten in dem jeweiligen lokalen Umfeld Partizipationschancen beim Meinungs- und Willensbildungsprozeß ermöglichen. Die Arbeit geht ebenfalls auf die ordnungsrechtlichen Regelungsprobleme aus Sicht der Landesmedienanstalten ein und deckt anhand beispielhafter Verstöße Regelungsbedarfe auf.

Eine vergleichende Analyse des deutschen Ballungsraumfernsehens mit Angeboten aus anderen Ländern bzw. der Vergleich mit privatwirtschaftlichen Lokalradiosen- dern und lokalen Printmedien ist in dieser Arbeit aufgrund der Komplexität des The- mas nicht möglich.

Beendet wurde die Sichtung der Literatur Mitte Mai 2002. Zur Zeit sind daher auch nicht alle eventuellen Auswirkungen des Insolvenzverfahrens der Kirch-Gruppe (11.04.2002) bekannt. Sicher ist bisher nur, daß die zu der Kirch-Holding gehörenden Ballungsraumsender (tv.münchen, Hamburg 1 und TV.Berlin) an potentielle Investoren verkauft bzw. ganz eingestellt werden sollen.4

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Untersuchung beginnt in Kapitel 2 mit der Darstellung der normativen Funktio- nen der Medien, speziell im Hinblick auf die lokalen/regionalen Medienleistungen. Im Anschluß daran steht in Kapitel 3 die rechtliche Entwicklung und Legitimation von privatwirtschaftlichem Rundfunk in Deutschland im Mittelpunkt der Betrach- tung. Dabei werden die wichtigsten Ergebnisse der Rundfunkurteile des Bundesver- fassungsgerichts (BVerfGE) erläutert und die ersten privatwirtschaftlichen Kabelpi- lotprojekte vorgestellt, aus denen privatwirtschaftliches Fernsehen und somit auch Ballungsraum-TV hervorgegangen ist. Im weiteren Verlauf wird der Rundfunkstaats- vertrag (RfStV) vorgestellt, der den gesetzlichen Rahmen für den deutschen Rund- funk bildet. Weiterhin werden der Aufbau und die Aufgaben der Landesmedienan- stalten erläutert, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den jewei- ligen Bundesländern zuständig sind. In Kapitel 4 werden die grundlegenden Deter- minanten für das Ballungsraumfernsehen in Deutschland erläutert. Dabei wird der Begriff „Ballungsraum“ definitorisch eingegrenzt und die einzelnen Parameter zur Bestimmung des Verbreitungsgebietes eines Ballungsraum-Programmangebots ana- lysiert. In Kapitel 5 werden die Ballungsraum-Programmangebote und die für diese Arbeit relevanten Inhalte der Landesmediengesetze der einzelnen Bundesländer dar- gestellt. In Kapitel 6 werden theoretische Programmstrukturen und -konzepte vorge- stellt, ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt und die tatsächlich realisierten Konzepte der Programmanbieter vorgestellt. Kapitel 7 befaßt sich mit den Finanzierungsmög- lichkeiten und den Wirtschaftlichkeitschancen der Ballungsraumsender. Dabei wer- den anfallende Kosten und mögliche Erlösformen vorgestellt und mit der tatsächli- chen Finanzsituation der Sender verglichen. Um die Gründe für die wirtschaftliche Situation zu erläutern, steht dabei die regionale und die nationale Vermarktung der Ballungsraumsender im Mittelpunkt der Betrachtung. In Kapitel 8 wird anhand der normativen Ansprüche an die (lokalen/regionalen) Medien analysiert, inwieweit die Bürger tatsächlich an den Ballungsraum-Programmgeboten partizipieren können. Die ordnungsrechtlichen Regelungsprobleme aus Sicht der einzelnen Landesmedienan- stalten werden in Kapitel 9 thematisiert. Der Regelungsbedarf ergibt sich dabei aus dem Lizenzierungsverfahren und Verstößen seitens der Programmanbieter gegen Werbezeitenregelungen und Programmgrundsätze. Im Anschluß daran werden kon- krete Maßnahmen der Medienbehörden vorgestellt. Die Arbeit schließt mit Kapitel 10, in dem die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefaßt dargestellt werden und ein Ausblick für mögliche Untersuchungsfelder gegeben wird.

1.3 Methodische Vorgehensweise

In ihrem Vorgehen kombiniert die Arbeit verschiedene Methoden der Informationsgewinnung. Grund dafür ist die variierende Intensität, mit der das Ballungsraumfernsehen bisher wissenschaftlich aufgearbeitet wurde.

Von den Fernsehprogrammanbietern der Kirch-Gruppe (tv.münchen, Hamburg 1 und TV.Berlin) wurde unveröffentlichtes, jedoch von der Geschäftsführung für diese Ar- beit freigegebenes Zahlen- und Datenmaterial zur Analyse der Finanzsituation ver- wendet. Die anderen Programmanbieter gaben über den tatsächlichen Zustand ihrer (wirtschaftlichen) Lage nur wenige Auskünfte. Dafür spricht u.a. der geringe Rück- lauf der nach qualitativer Forschungsmethode erstellten schriftlichen Befragungen (Primäranalyse)5. Es wurden in dieser Arbeit betriebswirtschaftliche Studien und Un- tersuchungen verwendet, die sich mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Etablie- rung und den Auswirkungen von Ballungsraumfernsehen in verschiedenen Regionen beschäftigen. Da Ballungsraumfernsehen ein relativ junges privatwirtschaftliches Programmangebot in der deutschen Fernsehlandschaft darstellt, wurden in dieser Ar- beit auch Zeitungsartikel und Internetdokumente in großem Umfang verwendet. Die fundamentalen Fakten zum Thema Ballungsraum-TV wurden durch eine intensive Auswertung der vorliegenden Literatur gewonnen (Sekundäranalyse).6

Eine weitgehend andere Literaturlage ergab sich bezüglich des tatsächlichen Partizi- pationspotentials von Ballungsraum-TV für den Bürger. Es existiert zwar umfangrei- che Literatur zu den normativen Medienfunktionen, speziell auch im loka- len/regionalen Bereich, allerdings gibt es bisher keine empirischen Untersuchungen zum Beitrag von Ballungsraum-TV zur publizistischen Vielfalt und dem daraus re- sultierenden (möglichen) Partizipationspotential für die Rezipienten. Aus diesem Grund wurden aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Konzentra- tionstendenzen (Rundfunkstaatsvertrag und Landesmediengesetze), den Programm- inhalten (speziell der Zukauf von Fremdprogrammen) und dem tatsächlichen Partizi- pationspotential des Fernsehens im allgemeinen, Rückschlüsse gezogen, die über die Partizipationspotentiale des Bürgers beim Ballungsraumfernsehen Auskunft geben.

2 Normative Funktionen der Medien

Der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist das „Ballungsraumfernsehen in Deutschland“. Zunächst werden im folgenden Kapitel die grundlegenden normativen Ansprüche an die Medien im allgemeinen thematisiert. Außerdem werden im weite- ren Verlauf auch speziell die lokalen/regionalen Medienleistungen im Hinblick auf das Ballungsraum-TV dargelegt und analysiert.

2.1 Allgemeine Medienfunktionen

Die Frage nach der Leistung der Medien für gesellschaftliche Prozesse faßt Meister wie folgt zusammen:

„Soziale Orientierung, Sozialisation, Integration, Herstellung einer spezifischen publizistischen Öffentlichkeit, Kontrolle der herrschaftsausübenden und vermittelnden Organisationen, Institutionen in der gesellschaftlichen und staatlichen Sphäre […] und schließlich politische Bildung.“7

Eine auch heute noch gültige Ergänzung liefert Ronneberger zu diesem Thema: Für ihn sind die Funktionen Entspannung und Unterhaltung ebenso relevant. Ronneberger faßt diese mit dem Begriff „Rekreation“8 zusammen.

Die Erhöhung der Reichweite von Fernsehen, Hörfunk und Printmedien in bezug auf ihren Rezipientenkreis macht die Einführung des Begriffs der Massenkommunikation notwendig. Als Klassiker unter den Definitionen für „Massenkommunikation“ oder „Massenmedien“ gilt die von Maletzke:

„Unter Massenkommunikation verstehen wir jene Form der Kommunikation, bei der Aussagen öffentlich (also ohne begrenzte und personell definierte Empfängerschaft), durch technische Verbreitungsmittel (Medien), indirekt (also bei räumlicher oder zeitlicher oder raumzeitlicher Distanz der Kommunikationspartner) und einseitig (also ohne Rollenwechsel zwischen Aussagendem und Aufnehmendem) an ein disperses Publikum [...] gegeben werden."9

Zu den Massenmedien zählen heute außer den Tageszeitungen natürlich auch Hörfunk und Fernsehen.10

Die Berichterstattung in Rundfunk und Zeitung hat großen Einfluß auf die Wahr- nehmung von politischen Problemen.11 Da der einzelne in nur sehr begrenztem Um- fang direkt am politischen Geschehen teilnehmen kann, stellen die Massenmedien die Verbindung zwischen dem politischen System und den Mitgliedern der Gesellschaft her. Auf diese Vermittlungsleistung sind beide Seiten angewiesen.12 Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Medium Fernsehen zuteil. Mit seiner hohen Reichweite, dem Image als bevorzugtes Medium für politische Informationen und dem höchsten Glaubwürdigkeitsfaktor unter den Massenmedien13, ist es für die politischen Akteure eindeutig das Leitmedium für ihre Botschaften.14

Nach Ansicht von Trebbe lassen sich die oben beschriebenen Medienfunktionen für die Massenkommunikation aus zwei Sichtweisen heraus betrachten: „(1) Aus der gesamtgesellschaftlichen Perspektive die Forumsfunktion der Massenmedien für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß und (2) aus der Perspektive von Individuum und Gesellschaft die Funktion der sozialen Orientierung und Integration.“15

2.1.1 Forum für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß

Die Herleitung der Forumsfunktion läßt sich - verkürzt - in drei Schritten darlegen:

„Ausgehend (1) von einem pluralistisch-partizipatorischen Demokratiever- ständnis, das (2) die Beteiligung des einzelnen Staatsbürgers am politischen Diskurs einfordert, werden unterschiedliche Konzepte von Öffentlichkeit ent- wickelt, deren Gegenstand (3) der Zusammenhang von politischem System, Massenmedien und Bürgerbeteiligung im Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung ist.“16

Unter Öffentlichkeit werden grundsätzlich „eine Vielzahl von Kommunikationsforen verstanden, deren Zugang prinzipiell offen und nicht an Mitgliedschaftsbedingungen geknüpft ist, und in denen sich Individuen und kollektive Akteure zu Themen äußern können“.17

Öffentlichkeit meint zunächst nichts anderes als das Fehlen von Blockierungen und Barrieren in der Sphäre der gesellschaftlichen Kommunikation. Öffentlichkeit ist das Prinzip der Schrankenlosigkeit von Kommunikation.18 Da in der modernen Gesell- schaft aber Geschlossenheit der gegebene Zustand ist, entsteht Öffentlichkeit nicht allein durch Aufheben von Blockierungen und Einreißen von Barrieren, sondern sie bedarf der konstruktiven Aktivität.19 „Öffentlichkeit muß hergestellt werden.“20 Die Massenmedien spielen bei der Herstellung von Öffentlichkeit eine große Rolle. Die flächenmäßig hohe Verbreitungsmöglichkeit von Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen verhindert einen Ausschluß großer Bevölkerungsgruppen. Eine Entscheidung oder Aussage politisch Verantwortlicher ist erst dann als öffentlich zu bezeichnen, wenn sie über Massenmedien kommuniziert wurde.21 Des weiteren erfüllt Öffentlichkeit eine Partizipationsfunktion, indem sie überhaupt erst die Voraussetzung schafft, an einem Entscheidungsprozeß teilzunehmen.22

Aus diesem Verständnis von Öffentlichkeit leitet Trebbe zwei Bedeutungen des Begriffs „Partizipation“ ab:

„(1) Die direkte Beteiligung des einzelnen an politischen Entscheidungen, z.B. durch Wahlentscheidungen, aber auch Organisierung in Interessengruppen wird durch die Informations- und Thematisierungsleistung der Massenmedien er- möglicht; (2) Die Partizipation am Massenkommunikationsprozeß und damit am politischen Diskurs erlaubt die Meinungsäußerung des Individuums in den Medien selbst.“23

Eine weitere Definition von Partizipation stammt von Wilpert:

„Partizipation bezeichnet die Gesamtheit der Formen und Intensitäten, mit denen Individuen, Gruppen, Kollektive durch selbstbestimmte Wahl möglicher Handlungen ihre Interessen sichern.“24

Da die Definitionen von Partizipation oder Beteiligung in der Literatur deutlich voneinander abweichen, und zwar je nach demokratietheoretischer Position, Untersuchungsgegenstand und -perspektive, soll der allgemein anerkannte Definitionsansatz von Jarren im folgenden Verwendung finden. Für ihn bedeutet Partizipation ein „zweckgerichtetes kommunikatives Handeln, mit dessen Hilfe Einfluß auf politische Meinungs- und Willensbildungsprozesse genommen werden soll“.25

Um die Informations- und Thematisierungsleistung der Medien nicht durch Partiku- larinteressen herrschender Gruppen, getarnt als Allgemeininteresse, zu verwischen, fügt Geißler den Anspruch der „pluralistischen Kompensation“26 hinzu und meint damit „die Vertretung von Interessen, die in der bestehenden pluralistischen Macht- struktur benachteiligt sind“.27 In diesem Sinne kann auch von der politischen Kon- trollfunktion der Massenmedien gesprochen werden. Für Geißler ist Neutralität un- abdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Kontrollfunktion.28

Die Medien sind in diesem Kontext nicht in erster Linie selbst Kontrollinstanz, sondern stellen den am politischen Prozeß Beteiligten den öffentlichen Raum für die Ausübung dieser Kontrolle zur Verfügung.29

Allerdings gibt es abweichende Positionen über die Einschätzung der Rolle der Me- dien gegenüber der Politik. Sie reichen dabei je nach Bedeutungseinschätzung („schwache“ bzw. „starke“ Medien) von der Vorstellung, Medien sollten neutrale Vermittler zwischen der Bevölkerung auf der einen und den politischen Akteuren bzw. Institutionen auf der anderen Seite sein, bis zu der Auffassung, die vornehmli- che Aufgabe der Medien sei Kontrolle und Kritik, bis hin zu dem Plädoyer, ihnen komme eine anwaltliche oder gar kompensatorische Funktion im Dienste des Publi- kums zu.30

2.1.2 Soziale Orientierung und Integration

Sowohl das Partizipationsbedürfnis als auch das damit einhergehende Informations- bedürfnis der Bürger ist eine Folge ihrer individuellen Umweltabhängigkeit.31 Durch Massenmedien werden für sie komplexe Umweltinformationen reduziert, strukturiert und transparent gemacht.32 Allerdings darf die Umsetzung der erstgenannten Funkti- on der Medien nicht bedeuten, daß eine „Reduktion von Umweltkomplexität durch Publizistik überwiegend durch Selektion des leicht Erhältlichen und viel weniger durch Verarbeitung des selber Recherchierten erfolgt, denn dann sind die Organisato- ren von Anlässen in Wahrheit die eigentlichen Kommunikatoren“.33

Diese Medienfunktionen insgesamt betreffen einerseits abstrakte gesellschaftliche Vorgänge und Tatsachen - nicht zuletzt auf der Ebene des politischen Systems. An- dererseits kann dieses Informationsbedürfnis aber auch eine ganz lebenspraktische Relevanz für den Rezipienten bedeuten. In diesem Zusammenhang üben die Medien eine Beratungsfunktion für die Gestaltung des individuellen Alltags, z.B. durch In- formationen über Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung, aus.34

Im Gegensatz dazu kann soziale Orientierung aus der gesellschaftlichen Perspektive als die Übertragung gesellschaftlicher Normen und Werte auf die Mitglieder der Gesellschaft verstanden werden.35

In diesem Kontext kann von Sozialisation und Integration gesprochen werden.

Allgemein bedeutet dies eine Vermittlung von Grundstrukturen gesellschaftlichen Zusammenlebens (Normen, Werte), die zu einem Hineinwachsen der Bürger in die Gesellschaft notwendig sind. Konkret geht es, z.B. um örtliche Gepflogenheiten (Sitten, Gebräuche). So könnte die Funktion der Medien als eine Instanz bezeichnet werden, die sowohl Informationen bereitstellt als auch näher thematisiert und so zu sozialer Orientierung der Bürger einen Beitrag leistet.36

2.2 Lokale/regionale Medienfunktionen

2.2.1 Forum für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß auf loka- ler/regionaler Ebene

Die Kommune bedeutet für den Bürger gleichzeitig direktes Lebensumfeld und kleinste politische Einheit. Auf lokaler Ebene hat der Bürger die besten Chancen, am Meinungs- und Willensbildungsprozeß partizipieren zu können. Gründe dafür sind die räumliche Nähe und die Möglichkeit, Politik hautnah erleben zu können, d.h. „der Grad der Transparenz der politischen Prozesse im lokalen Segment ist am höch- sten“.37 Jarren thematisiert in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Organisati- on des einzelnen auch auf der kommunalen Ebene. Die Durchsetzung von Interessen durch die Bündelung in Bürgerinitiativen erleichtere die Partizipation am Meinungs- und Willensbildungsprozeß.38

Auf den ersten Blick scheint somit die Forumsfunktion der Massenmedien für lokale Kommunikationsabläufe nachrangig zu sein, denn für die Bedeutung der Massenme- dien im politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß werden in der Regel drei Gründe genannt:

„(1) Die große Anzahl beteiligter Personen und ihre räumliche Trennung, (2) die fehlende direkte Erfahrung von Politik durch den einzelnen Bürger und (3) die Unüberschaubarkeit der politischen Bereiche.“39

Diese Bedingungen scheinen auf den lokalen Bereich als kleinstes und überschaubar- stes System der politischen Kommunikation am wenigsten zuzutreffen. Jedoch läßt sich auch auf der lokalen Ebene - nicht weniger als auf regionaler und nationaler Ebene - eine zunehmende Differenzierung und Bürokratisierung feststel- len.40

Werden die Kommunikationsleistungen der Kommunalverwaltungen und der Partei- en einmal näher betrachtet, so wird deutlich, daß den Bürgern keine ausreichende Transparenz für öffentliche Themen und Probleme geboten wird, da sich die Distanz zwischen den Bürgern und der parteiendominierten politischen Klasse deutlich ver- größert hat. Mit der Macht und der Verselbständigung der Parteien (und der Verwal- tung) gehen ein vermindertes politisches Engagement und eine geringere Partizipation der Bürger einher.41

Die Bürger treffen in den Kommunen auf hohe Hürden, die eine umfangreiche Beteiligung im Prozeß der politischen Entscheidungsfindung einschränken:

„Rat und Verwaltung als Kernbereiche der Gemeinde bilden ein Kommunikationsgeflecht, das aufgrund struktureller Hierarchisierung und Spezialisierung nur sehr begrenzte Partizipationsmöglichkeiten eröffnet.“42

Nach Ansicht von Weiss müsse es daher die Aufgabe der lokalen Massenmedien sein, „ein derart verschlossenes und verselbständigtes politisches Kommunikationssystem für eine umfassende Bürgerbeteiligung zu öffnen und Transparenz über die lokalen Machtstrukturen zu schaffen“.43

Auch zu der Kommunikationsleistung der Parteien bedarf es einer kritischen Äuße- rung: Parteiarbeit vollzieht sich weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit, und die Möglichkeiten für Nicht-Parteimitglieder zur Beteiligung an Diskussionsprozes- sen und zum Einbringen neuer Informationen sind sehr gering.44 Damit sind die lokalen Medien die wichtigste Institution für die Schaffung von Transparenz und Thematisierung lokaler politischer Themen und zwar gerade im Zu- sammenhang mit der Partizipationsmöglichkeit der Bürger an lokalen Meinungs- und Willensbildungsprozessen. Vor dem Hintergrund, daß „die Gemeindegeschicke im Grunde von einer Handvoll einflußreicher Männer bestimmt werden“,45 müssen die Grenzen der Systeme Presse und Politik frei von Vermischung sein. Die Informati- onsverhinderung durch lokale Eliten und die damit einhergehende Schaffung von „Nichtöffentlichkeit“, muß aktiv entgegengewirkt werden. Lokale Medien dürfen nicht als Instrument zur Stärkung lokaler Herrschaftsträger dienen.46

2.2.2 Soziale Orientierung und Integration auf lokaler/regionaler Ebene

Nicht weniger bedeutsam ist die lokale Medieninformation für die soziale Orientie- rung der Bürger. Service- und Beratungsfunktionen der lokalen Medien, für das all- tägliche Leben des Rezipienten, beziehen sich zu einem großen Teil auf lokale Gege- benheiten. Arbeit, Versorgung, Freizeitgestaltung usw. finden in der Nahwelt statt. Massenmedien strukturieren in diesem Sinne das direkte Lebensumfeld der Zuschau- er und vermitteln Vergleichsdaten zur direkt erfahrbaren Umwelt. Auch als Integrati- onsfaktor ist lokale Information von unmittelbarer Bedeutung. Informiertheit über lo- kale Themen und Gegebenheiten und lokaler Integrationsgrad, also Stärke der Einge- bundenheit in die soziale Umgebung (Nachbarschaft), hängen eng zusammen.47

2.3 Zusammenfassung

Eine Zusammenfassung über die Funktionen lokaler/regionaler Medien in der kom- munalen Öffentlichkeit liefert Jonscher. Für ihn dienen sie als Mittler von Informa- tionen, damit der Bürger an Meinungs- und Willensbildungsprozessen teilhaben kann. Die Medien sollen soziale Orientierung, Integration und Partizipation ermögli- chen und im Idealfall ein Forum zum öffentlichen Diskurs darstellen. Sie gelten als Katalysator bei allen wichtigen Entscheidungsprozessen innerhalb der Kommunen.48 Die oben genannten normativen Funktionsansätze der Medien im allgemeinen und speziell im lokalen Bereich werden zu einem späteren Zeitpunkt mit dem tatsächli- chen Leistungspotential verglichen. Konkret bedarf es einer Gegenüberstellung der normativen Soll-Situation mit der Status-quo-Situation, d.h. einer Analyse, ob lokales Fernsehen (am Beispiel Ballungsraumfernsehen) dem Bürger Hilfe bei der Mei- nungs- und Willensbildung und Möglichkeiten zur Partizipation bietet (vgl. Kap. 8).

3 Rechtliche Entwicklung und Legitimation von privatwirtschaftlichem Rundfunk

Ballungsraumfernsehen ist eine Form von privatwirtschaftlichem Fernsehen.49 Da privatwirtschaftlicher Rundfunk in Deutschland erst seit Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts existiert, werden im folgenden Kapitel die einzelnen Entwicklungsstufen zum privat-rechtlichen Rundfunk vorgestellt und analysiert.

3.1 Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts

Die Gründung der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ am 25.07.1960 durch die Bun- desrepublik Deutschland und die darauffolgende Streitigkeit mit den Bundesländern führte zum ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.1961 (das soge- nannte „Fernsehurteil“)50. Dieses wird auch als „Magna Charta“ des Rundfunks51 und der Rundfunkverfassung52 bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß Rundfunk in Deutschland als kulturelles Gut Ländersache ist.53 Nur der sendetechni- sche Betrieb fällt in die Zuständigkeit des Bundes, nicht aber die Studiotechnik und erst recht nicht der Rundfunk als Ganzes.54 Rundfunk muß staatsfrei sein und unab- hängig von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen. Dazu bedarf es gesetzlicher Rege- lungen. Die „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ wurde zwar verboten, das Gericht be- tonte zugleich aber, daß Rundfunk auch von privatrechtlichen Trägern betrieben wer- den darf.55

Im Juni 1967 räumte das Saarland durch eine überraschende Änderung seines Rund- funkgesetzes auch privaten Rundfunkunternehmern das Recht zur Veranstaltung deutschsprachiger Rundfunksendungen ein. Daraufhin erklärte das Bundesverfas- sungsgericht im Rundfunkurteil vom 16.06.1981 („FRAG-Urteil“) mehrere Bestim- mungen des Saarländischen Rundfunkgesetzes für verfassungswidrig und somit nich- tig.56 Entscheidend war die differenzierte Begründung des Bundesverfassungsgerich- tes, daß die Veranstaltung von Rundfunksendungen durch privat-rechtliche Sender nicht per se verfassungswidrig ist, wohl aber verlange das Grundgesetz dabei wirk- same Vorkehrungen, die sicherstellen, daß auch nach Zulassung privater Rundfunk- sender alle gesellschaftlich relevanten Kräfte im Gesamtangebot zu Wort kommen.57 Der Gesetzgeber muß gewährleisten, daß das Gesamtangebot der inländischen Pro- gramme der bestehenden Meinungsvielfalt entspricht. Auch privater Rundfunk muß Meinungsvielfalt - binnenpluralistisch (innerhalb desselben Mediums) oder außenpluralistisch (Anbietervielzahl)- sicherstellen. Der Gesetzgeber muß u.a. Programmgrundsätze und Auswahlregelungen für die Zulassung privater Veranstalter treffen.58 Der Rundfunk darf wegen seiner immensen Bedeutung für die öffentliche Meinung nicht den bloßen Marktkräften überlassen werden.59

Gegenstand des vierten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichtes60 vom 04.11.1986 war das novellierte niedersächsische Landesmediengesetz, das von einem Drittel der Bundestagsabgeordneten im Wege der abstrakten Normenkontrolle ange- griffen wurde.61 In diesem Zusammenhang äußerte sich das Gericht zum ersten Mal eingehend zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer dualen Rund- funkordnung.62

„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliege der klassische Auftrag des Rundfunks, [...] der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehende Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt“.63

Ist diese Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt, so können nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Vielfalt im privaten Rundfunk etwas niedrigere Anforderungen gestellt werden. Unzulässig ist es aber, auf alle Sicherungen zu verzichten.64

„Private Veranstalter haben einem Grundstandard gleichgewichtiger Vielfalt zu entsprechen, was die Berücksichtigung aller Meinungsrichtungen vor- schreibt.“65

„Vom privaten Rundfunk (kann) kein in seinem Inhalt breit angelegtes Angebot erwartet werden, weil die Anbieter zur Finanzierung ihrer Tätigkeit nahezu aus- schließlich auf Einnahmen aus Wirtschaftswerbung angewiesen sind. […] Die Anbieter stehen daher vor der wirtschaftlichen Notwendigkeit, möglichst mas- senattraktive, unter dem Gesichtspunkt der Maximierung der Zuschauer und Hörerzahlen erfolgreiche Programme zu möglichst niedrigen Kosten zu verbrei- ten.“66

Das Bundesverfassungsgericht entschied im sechsten Rundfunkurteil (NRW-Urteil) vom 05.02.199167, daß der Gesetzgeber öffentlich-rechtliche und private Veranstalter nicht strikt voneinander trennen muß. Es befürwortet die Durchführung von Misch- modellen, wie z.B. dem „Zwei-Säulen-Modell“68 in Nordrhein-Westfalen, an dem gleichzeitig privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Anbieter beteiligt sind.69

3.2 Zusammenfassung

Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes hatten eine deregulierende Wirkung für das gesamte deutsche Rundfunksystem. Das Gericht betonte immer aus- drücklich den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.70 Für private Rundfunkveran- stalter hat der Gesetzgeber die Wahl zwischen einem binnenpluralistischen oder ei- nem außenpluralistischen Modell zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt. Beim Binnenpluralismus ist jedes Vollprogramm zur inneren Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichtet.71 Die Pluralität der Meinungen und ein Mindestmaß an inhaltlicher Aus- gewogenheit und Sachlichkeit müssen gewahrt bleiben.72 Beim Außenpluralismus ist nicht jedes Vollprogramm zur inneren Ausgewogenheit verpflichtet, sondern die Meinungsvielfalt muß durch die Gesamtheit der Veranstalter gewährleistet sein.73 Meinungsbildung vollzieht sich dabei auch in musikalischen Darbietungen und Un- terhaltungssendungen.74

3.3 Die Kabelpilotprojekte

In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelten sich die technischen Möglich- keiten in den Bereichen Mikroelektronik, Nachrichtentechnik und Speichertechnik rapide. Dadurch wurde es technisch möglich, neue Rundfunkprogramme flächendek- kend durch Satellitenübertragung und Kabeleinspeisung zu verbreiten.75 Um sich einen Überblick über die Fortschritte in der Kabel- und Satellitentechnik zu verschaffen, rief die Bundesregierung die „Kommission für den Ausbau des techni- schen Kommunikationssystems“ (KtK) ins Leben, die 1971 ihre Arbeit aufnahm. Um das neue Medium Kabelfernsehen untersuchen zu können, empfahl die KtK die Ver- anstaltung von Modellversuchen, den sogenannten Breitbandkabel-Pilotprojekten.76 Die Durchführung solcher Kabelpilotprojekte wurde im Mai 1978 von den Minister- präsidenten der Bundesländer beschlossen (endgültige Beschlußfassung 1980). Die Aufgabe der Kabelpilotprojekte bestand darin, in räumlich überschaubaren, zeitlich begrenzten, rückholbaren, wissenschaftlich begleiteten Feldversuchen die Chancen und Risiken neuer Kommunikationstechniken zu erproben.77

Wegen organisatorischer und finanzieller Schwierigkeiten startete das erste Kabelpi- lotprojekt in Ludwigshafen/Vorderpfalz aber erst Jahre später, nämlich am 01.01.1984. Dieser Starttermin wurde damals als medienpolitischer Urknall empfunden.78 Da nur dieses Kabelpilotprojekt kommerzielle Anbieter zuließ und damit dort die realen Bedingungen der zu erwartenden Veränderung der bundesdeutschen Fernsehlandschaft getestet und vorweggenommen wurden, war es das einzige tatsächlich aussagekräftige Kabelpilotprojekt.79

Die Öffentlichkeit im Raum Ludwigshafen verfolgte die Testphase des dualen Rund- funksystems - mit einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privat- rechtlichen Programmanbietern - nach anfänglicher Zurückhaltung bald schon mit größtem Interesse und binnen kurzer Zeit hatten sich die beiden auch heute noch füh- renden kommerziellen Programmanbieter RTL plus (heute: RTL Group) und SAT.1 erstmals hervorgetan und begannen langsam ein eigenes Profil herauszubilden.80

Weitere Kabelpilotprojekte fanden in München (01.04.1984), Dortmund (19.11.1984) und Berlin (28.08.1984) statt.81 Von Anfang an war jedoch die angebliche Rückholbarkeit der Kabelpilotprojekte ei- ne Illusion.82 Die umfangreichen öffentlichen und privaten Investitionen wurden nicht einmal abgeschrieben und die Vielzahl der Programme mit ihren populären In- halten und Formen entfalteten einen Sog, dem sich kein Bundesland entziehen konn- te.83

Rechtliche Rahmenbedingungen wurden hastig und teilweise erst im nachhinein ab- gesteckt. In den Breitbandkabel-Versuchsgesetzen und Vorschaltgesetzen zu den Pri- vatfunkgesetzen wurden vor dem Start notdürftig die wichtigsten Bestimmungen festgelegt.84 In den Landesrundfunk- und Landesmediengesetzen - außer in Nord- rhein-Westfalen - wurde privat-kommerzieller Rundfunk zugelassen und die Kompe- tenzen und Aufgaben der Landesmedienanstalten als Lizenzierungs- und Aufsichts- behörden geregelt (vgl. Kap. 3.5).

3.4 Der Rundfunkstaatsvertrag

Der erste Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) wurde 1987 auf der Grundlage der bis dahin gefällten Rundfunkurteile sowie den Erkenntnissen aus den Kabelpilotprojekten rati- fiziert.85 Die weiteren Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema spiegeln sich in der mittlerweile 5. Novelle des Rundfunkstaatsvertrages vom 26.09.2000 (gültig seit dem 01.01.2001) folgendermaßen wider:

„Der Vertrag zwischen allen Bundesländern enthält grundlegende Normen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk. Den privaten Sendern ist das Recht zum Aufbau eines eigenen Systems eingeräumt worden, wobei sie zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt gewissen Regelungen unterworfen sind. Um den Meinungswettbewerb zwischen den Programmen zu garantieren, sind Beteiligungen an privaten Sendern begrenzt. Des weiteren sind bestimmte Re- gelungen zum Schutz der Jugend und hinsichtlich von Werbung, Sponsoring und Datenschutz zu beachten.“86

Die Ausführungen der gesetzlichen Bestimmungen sind in den jeweiligen Landesmediengesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Die für lokales/regionales Fernsehen zutreffenden Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und die Gesetze zur Verhinderung von vorherrschender Meinungsmacht werden in Kapitel 5 anhand der jeweiligen Landesmediengesetze erläutert.

Der RfStV erlaubt lokalen/regionalen privatwirtschaftlichen Fernsehprogrammanbie- tern ausdrücklich landesspezifische Regelungen zu treffen.87 Ausnahmeregelungen können in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Teleshopping-Angebote getrof- fen werden.88 Wie die einzelnen Bundesländer in denen Ballungsraumfernsehen exi- stiert mit den Ausgestaltungsmöglichkeiten umgehen, wird ebenfalls in Kapitel 5 er- örtert.

3.5 Der Aufbau und die Aufgaben der Landesmedienanstalten

Von den einzelnen Bundesländern wurden jeweils für die Angelegenheiten des priva- ten Rundfunks Landesmediengesetze erlassen, die den Rundfunkstaatsvertrag in Ein- zelheiten ergänzen und ausgestalten. In den Landesmediengesetzen sind insbesondere Zulassungsvoraussetzungen privater Rundfunkveranstalter und teilweise Programm- grundsätze geregelt (vgl. Kap. 5). Träger dieser Landesmediengesetze sind die 15 Landesmedienanstalten (Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Anstalt). Ihre Beschlußgremien sind die Medienräte, in denen die gesellschaftlich relevanten Gruppen repräsentiert werden sollen.89 Die staatsfernen Organisations- und Kontroll- organe des Privatfunks arbeiten auch auf Bundesebene in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und der Konferenz der Direktoren der Landesme- dienanstalten (KDLM) zusammen. Die Anstalten finanzieren sich aus Gebühren für Amtshandlungen und Verwaltungsaufwand sowie - zu mehr als 80 Prozent - aus zwei Prozent der Rundfunkgebühren.90 Privatfunk ist also auch wegen des Aufwandes für seine Zulassungs- und Aufsichtsinstanzen nicht kostenlos.91

Die Aufgaben der Landesmedienanstalten bestanden und bestehen darin, private Hör- funk- und Fernsehanbieter zuzulassen, den Privatfunk im jeweiligen Bundesland nach Maßgabe der Landesmediengesetze und Satzungen zu organisieren und zu kon- trollieren. Die Anstalten bestimmen, wer in das privatwirtschaftliche Rundfunkge- schäft als Anbieter und Veranstalter einsteigen darf und welche Programme terre- strisch, im Kabel und/oder auch via Satellit verbreitet werden dürfen. Dies betrifft in- ternationale, nationale, regionale und lokale Programme gleichermaßen.92

Bei der Vergabe von Lizenzen zur Veranstaltung von Hörfunk- und Fernsehpro- grammen werden außer dem Gesichtspunkt der Vielfalt auch Fragen der Wirtschaft- lichkeit berücksichtigt. Anbieter, die neue Arbeitsplätze für die Region in Aussicht stellen, in der sie senden wollen, haben deshalb bessere Chancen eine Sendeerlaubnis zu bekommen. Des weiteren ergreifen die Landesmedienanstalten spezielle Maß- nahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des lokalen Fernsehens, beispielsweise zur Erhöhung der technischen Reichweite93, der Zuschauer- Marktanteile94 und den Aufbau überregionaler Werbevermarktung.95

Eine der wichtigsten Aufgaben der Landesmedienanstalten ist die Sicherung der Meinungsvielfalt.96 Im Saarländischen Landesrundfunkgesetz (§ 10) ist diese Funktion folgendermaßen festgeschrieben:

„Jeder Veranstalter […] hat zu gewährleisten, daß im Programm die Vielfalt der Meinungen im wesentlichen zum Ausdruck kommt; er hat sicherzustellen, daß die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen angemessen zu Wort kommen. Das Programm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einem Berufsstand, einer Interessengemeinschaft, ei- nem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen; Auffassungen von Minder- heiten sind zu berücksichtigen.“97

Die Sicherungsfunktion der Meinungsvielfalt ergibt sich aus den Paragraphen 25, 26, 34 und 35, des Rundfunkstaatsvertrages.98

„Erreichen die einem Unternehmen zurechenbaren Programme im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 30 vom Hundert, so wird vermutet, daß vorherrschende Meinungsmacht gegeben ist.“99

Stellt eine Landesmedienanstalt fest, daß die Meinungsvielfalt nicht mehr gesichert ist oder sogar dauerhaft nicht erreicht werden kann, „so wirkt die Anstalt […] daraufhin, daß […] innerhalb eines bestimmten Zeitraums geeignete Vorkehrungen seitens des Veranstalters zur Sicherung der Meinungsvielfalt getroffen werden“.100 Hat ein Unternehmen mit den ihm zurechenbaren Programmen vorherrschende Meinungsmacht erlangt, schlägt die zuständige Landesmedienanstalt durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK, § 35 Abs. 2, Satz 1, Nr. 1) dem Unternehmen folgende Maßnahmen vor:

„1. Das Unternehmen kann die ihm zurechenbaren Beteiligungen an Veranstaltern aufgeben, bis der zurechenbare Zuschaueranteil des Unternehmens hierdurch unter die Grenze […] fällt, oder
2. es kann […] seine Marktstellung auf medienrelevanten verwandten Märkten vermindern oder die ihm zurechenbaren Beteiligungen an Veranstaltern aufge- ben, bis keine vorherrschende Meinungsmacht […] mehr gegeben ist, oder
3. es kann bei ihm zurechenbaren Veranstaltern vielfaltssichernde Maßnahmen […] ergreifen [z.B. die Einräumung von Sendezeiten für unabhängige Dritte - § 31 RfStV].“101

Aber schon 1989, fünf Jahre nach der Gründung der Landesmedienanstalten, kriti- sierte der Kommunikationswissenschaftler Bernd-Peter Lange die Anstalten: „Es ist ihnen weder gelungen, bei der Lizenzierung Meinungsvielfalt zu sichern und bei den tatsächlich gesendeten Programmen für publizistische Vielfalt zu sorgen, noch hätten sie es vermocht, Konzentrationsentwicklungen zu verhin- dern, obwohl gerade nach den Bundesverfassungsgerichtsurteilen aus dem Jah- re 1987 Konzentrationsvermeidung im Vordergrund der rundfunkrechtlichen Bemühungen gegenüber dem privatwirtschaftlichen Rundfunk stehen muß- te".102 Statt dessen ist es dem Bertelsmann-Konzern, dem Springer-Verlag und der KirchGruppe gelungen, den Hörfunk- und Fernsehmarkt weithin zu erobern.103

4 Grundlegende Determinanten für Ballungsraumfernsehen

Um das Problemfeld des Ballungsraumfernsehens analysieren zu können, wird im folgenden Kapitel der Begriff „Ballungsraum“ definitorisch eingegrenzt und die dazugehörigen Determinanten erklärend dargelegt.

4.1 Definition „Ballungsraum“

Die Definition des Begriffs „Ballungsraum“ des Marktforschungsinstitutes A.C. Nielsen orientiert sich an Bevölkerungszahl und -dichte. Nielsen teilt die Bundesre- publik Deutschland in 13 Ballungsräume ein. Generell kennzeichnend für Nielsen- Ballungsräume sind die über dem Bundesdurchschnitt liegende Kaufkraft der Bevöl- kerung und die überdurchschnittlichen Einzelhandelsumsätze. Große Sortimente und die Möglichkeit zum Erlebniseinkauf stimulieren in diesen Gebieten den Absatz von der Handelsseite her. Wird für die gesamte Kaufkraft in Deutschland ein Index 100 angesetzt, dann stehen die 13 Ballungsräume bei 111, der Wert für das übrige Bun- desgebiet liegt bei 93.104 Ein Ballungsraum brauche nach Ansicht von Nielsen min- destens eine Million Einwohner und es wird nach poly- und monozentrischen Bal- lungsräumen unterschieden.105

„Polyzentrische Ballungsräume besitzen

- mehrere Kerne (Stadtkreise) mit einer Bevölkerungsdichte von minde- stens 2.000 Einwohner/qkm;
- unmittelbar verbundene Städte mit mindestens 1.000 Einwohner/qkm

oder Landkreise mit mindestens 400 Einwohner/qkm.“106

Nach dieser Definition ist z.B. der Ballungsraum Rhein-Main als polyzentrisch zu be- trachten, denn die Kernstädte Frankfurt und Offenbach besitzen eine Bevölkerungs- dichte von mehr als 2.000 Einwohner/qkm. In diesem Ballungsraum leben etwa 2,6 Millionen Menschen.107 Der Kaufkraftindex lag in einer Studie der Gesellschaft für Fernsehforschung (GfK) 1999 bei 122 (Bundesdurchschnitt: 100).108 Die Kaufkraft ist ein Indikator für ein wirtschaftlich homogenes Gebiet. Sie ist aber auch ein indi- rekter Maßstab der Attraktivität eines Sendegebietes für die werbetreibende Wirt- schaft.109

„Monozentrische Ballungsräume hingegen haben

- ein Zentrum (Kreis/Stadt) mit 500.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 1.500 Einwohner/qkm;
- unmittelbar verbundene Kreise mit mindestens 400 Einwohner/qkm; und/oder Landkreise, die eine hohe Bedeutung als Standort für Verbrauchermärkte aufweisen.“110

Mit durchschnittlich 4.260 Einwohner/qkm zählt z.B. München zu der Kategorie der monozentristischen Ballungsräume.111 München lag 1999 knapp 32 Prozent (131,8) über dem durchschnittlichen Kaufkraftindex.112

Nach Ansicht von Nafzinger ist Ballungsraumfernsehen eine Form der Fernsehveranstaltung, deren geografische Reichweite - bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland - unterhalb der des bundesweiten Fernsehens liege und die sich auf Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte konzentriere.113

4.2 Definition „Verbreitungsgebiet“

Das Verbreitungsgebiet ist für den publizistischen und wirtschaftlichen Erfolg eines privatwirtschaftlichen Ballungsraum-Programmanbieters von entscheidender Bedeu- tung.

[...]


1 Ausnahme: tv.münchen verbreitet sein Programm seit 1985, allerdings bis 1993 nur über Kabel, ehe dann eine terrestrische

Aufschaltung erfolgte. Vgl. Kap. 5.1.

2 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Regeln der alten Rechtschreibung angewendet.

3 Vgl. Klaus Schrape/ Sabine Gafke: Wirtschaftlichkeitschancen für Ballungsraumfernsehen in der Region Rhein-Main. Ein Gutachten der Prognos AG. Im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR). Schriftenreihe der LPR Hessen (Hrsg.). Band 1. München 1996, S. 56.

4 Vgl. N.N.: Stellen-Kahlschlag bei Premiere. In: Harburger Anzeigen und Nachrichten vom 15.03.2002, S. 12. Vgl. auch N.N.: Die Banken entscheiden über Kirch und Holzmann. In: Potsdamer Neuste Nachrichten vom 18.03.2002, S. 9. Vgl. auch N.N.: Lokalsender vor dem Aus. In: Bayernkurier vom 21.03.2002, S. 11. Vgl. auch N.N.: Leo und seine Töchter. In: Süddeutsche Zeitung vom 04.04.2002, S. 34. Vgl. außerdem Klaus Ott: Die nächste Pleite. Insolvenz bei Kirchs TV.Berlin - und SAT.1 macht sich frei. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 96 vom 25.04.2002, S. 21.

5 Eine Primäranalyse wird nach Ansicht von Patzelt dann durchgeführt, wenn es nicht ausreicht, die verfügbaren Wissensbe- stände sekundäranalytisch auszuwerten und zusätzliche Informationen z.B. durch Befragungen eingeholt werden müssen. Vgl. Werner J. Patzelt: Einführung in die Politikwissenschaft: Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. 4. Auflage. Passau 2001, S. 190. Von neun verschickten schriftlichen Befragungen (á 16 Fragen) wurden von nur drei Ballungsraumsendern ausgefüllte Fragebögen zurückgeschickt. Diese wurden vollständig transkribiert und in den Anhang eingefügt. Vgl. im Anhang: Abb. 51-53, S. LXXVIII-LXXXVIII.

6 Als Sekundäranalyse bezeichnen von Alemann und Forndran die, dem eigenen Forschungszweck dienende Auswertung von Material, das ursprünglich für einen anderen Forschungszweck erhoben wurde.

Vgl. Ulrich von Alemann, Erhard Frondran: Methodik der Politikwissenschaft: Eine Einführung in die Arbeitstechnik und Forschungspraxis. 5. Auflage. Stuttgart, u.a. 1995, S. 174.

7 Ulla Meister: Integration eines Kommunikationsraumes. Chancen und Grenzen einer Regionalzeitung für die Gestaltung eines gemeinsamen Bewußtseins. Nürnberg 1984, S. 144.

8 Franz Ronneberger: Sozialisation durch Massenkommunikation. Stuttgart 1971, S. 51. Vgl. auch: Knut Hickethier: Das „Medium“, die „Medien“ und die Medienwissenschaft. Berlin 1988, S. 52.9 Gerhard Maletzke: Psychologie der Massenkommunikation. Hamburg 1963, S. 32.

10 Vgl. Das Neue Duden Lexikon: Massenmedien. In: Band 6. 2. aktualisierte Neuauflage. Mannheim, u.a. 1989, S. 2441.

11 Vgl. Winfried Schulz: Politische Kommunikation. Theoretische Ansätze und Ergebnisse empirischer Forschung. Frankfurt am Main 1997, S. 150ff.

12 Vgl. Winfried Schulz: Politische Kommunikation. Theoretische Ansätze und Ergebnisse empirischer Forschung. Frankfurt am Main 1997, S. 47.

13 Vgl. Marie-Luise Kiefer: Massenkommunikation 1995. In: Media-Perspektiven (5). 1996, S. 235.

14 Vgl. Otfried Jarren: Politik und politische Kommunikation in der modernen Gesellschaft. Aus Politik und Zeitgeschichte. Band 39. 1994, S. 4.

15 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM- Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 13.

16 Helga Montag: Privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Initiative für einen privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1978, S. 12.

17 Patrick Donges/Otfried Jarren: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. In: Heinz Bonfadelli/Walter Hättenschwiler (Hrsg.): Einführung in die Publizistikwissenschaft. Diskussionspunkt 27, Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich. 1998, S. 97.

18 Vgl. Horst Pöttker: Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. In: Rüdiger Funiok/Udo F. Schmälzle/Christoph H. Werth (Hrsg.): Medienethik - Die Frage der Verantwortung. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 1999, S. 219.

19 Vgl. Horst Pöttker: Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. In: Rüdiger Funiok/Udo F. Schmälzle/Christoph H. Werth (Hrsg.): Medienethik - Die Frage der Verantwortung. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 1999, S. 219.

20 Horst Pöttker: a.a.O., S. 219.

21 Ariane Bischoff/Heidi Sinning/Klaus Selle: Informieren, Beteiligen, Kooperieren: Kommunikation in Planungsprozessen eine Übersicht zu Formen, Verfahren, Methoden und Techniken. Dortmund 1996, S. 36.

22 Vgl. Peter Schwiderowsky: Entscheidungsprozesse und Öffentlichkeit auf kommunaler Ebene. Erweiterte Bürgerbeteili- gung durch die Nutzung neuer lokaler Massenmedien? München 1989, S. 30.

23 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM- Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 14.

24 Bernhard Wilpert: Mitbestimmung. In: Siegfried Greif/Heinz Holling/Nigel Nicholson (Hrsg.). Arbeits- und Organisationspsychologie: Internationales Handbuch in Schlüsselbegriffen. Weinheim 1995, S. 324.

25 Otfried Jarren: Kommunale Kommunikation. Eine theoretische und empirische Untersuchung kommunaler Kommunikati- onsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung lokaler und sublokaler Medien. München 1984, S. 37.

26 Reiner Geißler: Partizipatorisch-publizistische Demokratie und Medieninhalte. In: Publizistik 24. 1979, S. 176.

27 Reiner Geißler: a.a.O., S. 176.

28 Vgl. Reiner Geißler: a.a.O., S. 177.

29 Vgl. Franz Ronneberger: Die politische Funktion der Massenkommunikationsmittel. In: Publizistik 9. 1964, S. 297.

30 Vgl. Ulrich Sarcinelli: Mediale Politikdarstellung und politisches Handeln. In: Otfried Jarren (Hrsg.): Politische Kommuni- kation in Hörfunk und Fernsehen. Elektronische Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg 1994, S. 36f.

31 Vgl. Elisabeth Noelle-Neumann: Die Schweigespirale. In: Elisabeth Noelle-Neumann: Öffentlichkeit als Bedrohung. Bei- träge zur empirischen Kommunikationsforschung. Düsseldorf 1979, S. 170.

32 Vgl. Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM- Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 15.

33 Kaspar Luchsinger/Werner Meier/Ulrich Saxer: Strukturen der Lokalberichterstattung. Eine Fallstudie am Pressesystem des Kantons Aargau. Zürich 1981, S. 218.

34 Vgl. Ralph Weiß/Rudolph Werner: Die lokale Welt im Radio. Information und Unterhaltung im Lokalradio als Beiträge zur kommunalen Kommunikation. Nordrhein-Westfalen 1993, S. 33.

35 Vgl. Franz Ronneberger: Sozialisation durch Massenkommunikation. Stuttgart 1971, S. 177.

36 Vgl. Joachim Trebbe: a.a.O., S. 14.

37 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM- Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 17.

38 Vgl. Otfried Jarren: Kommunale Kommunikation. Eine theoretische und empirische Untersuchung kommunaler Kommuni- kationsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung lokaler und sublokaler Medien. München 1984, S. 66.

39 Otfried Jarren: a.a.O., S. 58f.

40 Vgl. Ulla Meister: Integration eines Kommunikationsraumes. Chancen und Grenzen einer Regionalzeitung für die Gestal- tung eines gemeinsamen Bewußtseins. Nürnberg 1984, S. 113.

41 Vgl. Jörn Kruse: Demokratiedefizite und Funktionsmängel in der Politik. In: Jörn Kruse/Otto G. Mayer (Hrsg.): Aktuelle Probleme der Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik. Erhard Kantzenbach zum 65. Geburtstag. Baden-Baden 1996, S. 25.

42 Peter Schwiderowsky: Entscheidungsprozesse und Öffentlichkeit auf kommunaler Ebene. Erweiterte Bürgerbeteiligung durch die Nutzung neuer lokaler Massenmedien? München 1989, S. 62.

43 Klaus Weiß: Publizistischer Zugewinn durch Lokalfunk. Vergleichende Inhaltsanalyse von Lokalmedien einer Großstadt. Bochumer Studien zur Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Band 74. Bochum 1993, S. 32.

44 Vgl. Everhard Holtmann: Parteien in der lokalen Politik. In: Roland Roth/Helmut Wollmann (Hrsg.): Kommunalpolitik. Opladen 1995, S. 257.

45 Dieter Wolz: Die Presse und die lokalen Mächte. Eine empirische sozialwissenschaftliche Untersuchung über Pressekon- kurrenz und Herrschaft in der Gemeinde. Düsseldorf 1979, S. 344.

46 Vgl. Josef Paul Benzinger: Lokalpresse und Macht in der Gemeinde. Publizistische Alleinstellung von Tageszeitungen in lokalen Räumen. Nürnberg 1980, S. 351.

47 Vgl. Ulrich Saxer/Walter Hättenschwiller/Reto Stadler: Alte und neue Medien im lokalen Raum. Ergebnisse einer Rezipientenumfrage im Raum Baden. Zürich 1992, S. 10. Vgl. auch Wolfgang Fuchs/Michael Schenk: Der Rezipient im lokalen Kommunikationsraum. In: Media Perspektiven 1984. Heft 3, S. 217.

48 Vgl. Norbert Jonscher: Lokale Publizistik. Theorie und Praxis der örtlichen Berichterstattung. Ein Lehrbuch. Opladen 1995, S. 19-21.

49 Die genaue Definition von Ballungsraumfernsehen wird in Kapitel 4 näher thematisiert.

50 Vgl. BVerfGE 12, 205ff.

51 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. München 1990, § 16, S. 16.

52 Vgl. Günther Herrmann: Rundfunkrecht. München 1994, § 4, S. 12.

53 Vgl. BVerfGE 12, 262.

54 Vgl. BVerfGE 12, 205, 225ff.

55 Vgl. BVerfGE 12, 205, 262.

56 Vgl. BVerfGE 57, 295ff.

57 Vgl. Hans-Jürgen Papier/Johannes Möller: Presse- und Rundfunkrecht. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 462.

58 Vgl. Margarete Schuler-Harms: Die Rundfunkordnung der Bundesrepublik Deutschland. In: Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 2000/2001. Baden-Baden 2000, S. 142ff.

59 Vgl. Hans-Jürgen Papier/Johannes Möller: Presse- und Rundfunkrecht. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 463.

60 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158ff.

61 Vgl. Heinz-Werner Stuiber: Medien in Deutschland. Band 2: Rundfunk. Konstanz 1998, S. 34.

62 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158.

63 BVerfGE 73, 118, 158.

64 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158.

65 Martin Pape/Dieter Samland: Medienhandbuch. Neuwied 1988, S. 2.

66 Rüdiger Steinmetz: Initiativen und Durchsetzung privat-kommerziellen Rundfunks. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Medienge- schichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 181.

67 Vgl. BVerfGE 83, 238ff.

68 Einführende Literatur zu diesem Thema: Patrick Donges/Phillip Steinwärder: Die Entwicklung des Zwei-Säulen-Modells im nordrhein-westfälischen Lokalfunk. In: Rundfunk und Fernsehen. Ausgabe 46. Baden-Baden, Hamburg 1998, S.80-93.

69 Vgl. Heinz-Werner Stuiber: Medien in Deutschland. Band 2: Rundfunk. Konstanz 1998, S. 34.

70 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. 2. Auflage. München 1999, S. 32ff.

71 Vgl. Marian Paschke: Medienrecht. Berlin, Heidelberg, New York 1993, Rn. 1.

72 Vgl. Martin Stock: Meinungsvielfalt und Meinungsmacht. In: Juristenzeitung 1997, S. 583ff.

73 Vgl. Frank Fechner: Medienrecht. Tübingen 2000, Rn. 1.

74 Vgl. BVerfGE 84, 180.

75 Vgl. Ralph Wiechers: Markt und Macht im Rundfunk. Zur Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main 1992, S. 11.

76 Vgl. Michael Jäckel/Michael Schenk (Hrsg.): Kabelfernsehen in Deutschland. Pilotprojekte, Programmvermehrung, private Konkurrenz, Ergebnisse und Perspektiven. Stuttgart 1991, S. 34.

77 Vgl. Elisabeth Noelle-Neumann: Zur Prognoseleistung des sozialen Experiments. In: Walter Hömberg/Heinz Pürer (Hrsg.): Medien-Transformation. Zehn Jahre dualer Rundfunk in Deutschland. Konstanz 1996, S. 450ff.

78 Vgl. Ralph Wiechers: a.a.O., S. 12.

79 Vgl. Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, S. 417.

80 Vgl. Hans Hege: 10 Jahre dualer Rundfunk - Bilanz und Perspektiven der Landesmedienanstalten. In: Landesmedienanstal- ten (Hrsg.). DLM-Jahrbuch 1992. München 1993, S. 9.

81 Vgl. Ludwig Maaßen: Massenmedien: Fakten - Formen - Funktionen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage. Hei- delberg 1996, S. 49.

82 Vgl. Hannemor Keidel: Politische Aspekte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkaufsicht: In: Otfried Jarren/Frank Marcin- kowski/Heribert Schatz (Hrsg.): Landesmedienanstalten - Steuerung der Rundfunkentwicklung. Münster 1993, S. 100.

83 Vgl. Rüdiger Steinmetz: Initiativen und Durchsetzung privat-kommerziellen Rundfunks. In: Jürgen Wilke: Medienge- schichte der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschriftenaufsätze. Bonn 1999, S. 180.

84 Vgl. Rüdiger Steinmetz: a.a.O., S. 33.

85 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. 2. Auflage. München 1999, S. 23.

86 Albrecht Hesse: a.a.O., S. 23.

87 Vgl. Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: http://www.blm.de/publik/recht/index.htm (11.01.2002) (PDF-Datei). § 46a.

88 Vgl. Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: a.a.O.. § 7, Abs. 4, Satz 2, § 44, Abs. 3 bis 5 und §§ 45, § 45a.

89 Vgl. Hanni Chill/Herman Meyn: Entwicklung des privaten Rundfunks. In: Informationen zur politischen Bildung. Massenmedien. Band 260. 3. Quartal 1998, S. 31.

90 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (Hrsg.): Jahrbuch der Landesmedienanstalten 1999/2000. Privater Rundfunk in Deutschland. München 2000, S. 17.

91 Vgl. Heinz Pürer/Johannes Raabe: Medien in Deutschland. Band. 1: Presse. München 1994, S. 569.

92 Vgl. Winfried Schulz: Rundfunk-Recht und Ökonomie. Grundkurs Medien. Skript 1997, S. 9.

93 Technische Reichweite: „Empfangbarkeit in Millionen oder Prozent. Haushalte oder Personen (über 14 Jahre), die einen Sender terrestrisch, über Kabel oder Satellit empfangen können.“

Media-ABC: Technische Reichweite. Mediagruppe München. 6. überarbeitete Auflage. München 2000.

94 Marktanteil: „Wert, der den relativen Anteil der Sehdauer einer Sendung oder eines Programms an der Gesamtsehdauer aller Sendungen oder aller Programme zum jeweiligen Zeitintervall angibt. Der Marktanteil bezieht sich immer auf ein bestimmtes Zeitintervall und eine bestimmte Zuschauergruppe in einem bestimmten Gebiet.“

Media-ABC: Marktanteil. Mediagruppe München. 6. überarbeitete Auflage. München 2000.

95 Vgl. Johannes Kors: Hinwirken auf tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Trä- gerschaft - Modell für modernes Rundfunkmanagement. BLM-Symposion Medienrecht 1999. BLM - Schriftenreihe (Hrsg.). Band 62. München 2000, S. 67.

96 Vgl. Klaus-Dieter Altmeppen (Hrsg.): Ökonomie der Medien und des Mediensystems. Grundlagen, Ergebnisse und Perspektiven medienökonomischer Forschung. Opladen 1996, S. 300.

97 Rundfunkgesetz für das Saarland (Landesrundfunkgesetz - LRG) in der Fassung vom 22.11.2000: § 10. In: Amtsblatt 2000, S. 2170ff.

98 Vgl. Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: http://www.blm.de/publik/recht/index.htm (11.01.2002) (PDF-Datei). §§ 25, 26, 34 und 35.

99 Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: a.a.O.. § 26, Abs. 2.

100 Hamburgisches Mediengesetz (HmbMedienG) vom 19.12.2000: http://www.ham-online.de/Inside/Rechtsgrundlagen/ Hamburgisches_Mediengesetz.htm (22.01.2002) (PDF-Datei). § 29, Abs. 1.

101 Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: a.a.O.. § 26, Abs. 4, Satz 1 bis 3.

102 Bernd-Peter Lange: Wichtige Ergebnisse der Begleitforschung zum Kabelpilotprojekt Dortmund. In: Media Perspektiven. Heft 4/1989, S. 12.

103 Vgl. Konstantin von Hammerstein/Frank Hornig/Marcel Rosenbach: In dubio pro Leo. In: Der Spiegel Nr. 15 vom 08.04.2002, S. 123.

104 Vgl. Wolfgang Koschnik: Standard-Lexikon für Mediaplanung und Mediaforschung in Deutschland. Nielsen - Ballungs- raum. 2. überarbeitete Auflage. Band 1/2. München, London, Paris 1995, S. 238.

105 Vgl. Nielsen Werbeforschung S+P und Horizont: Werbetrends in den klassischen Medien 1994. Eine 5-Jahresübersicht. Frankfurt 1995, S. 14.

106 Nielsen Werbeforschung S+P und Horizont: a.a.O., S. 14.

107 Vgl. Klaus Schrape/ Sabine Gafke: Wirtschaftlichkeitschancen für Ballungsraumfernsehen in der Region Rhein-Main. Ein Gutachten der Prognos AG. Im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR). Schriftenreihe der LPR Hessen (Hrsg.). Band 1. München 1996, S. 15.

108 Vgl. Gesellschaft für Konsumforschung (GfK): Fernsehnutzung in der BRD. Nürnberg 1999, S. 44.

109 Vgl. Media-ABC: Kaufkraft. Mediagruppe München. 6. überarbeitete Auflage. München 2000.

110 Nielsen Werbeforschung S+P und Horizont: Werbetrends in den klassischen Medien 1994. Eine 5-Jahresübersicht. Frank- furt 1995, S. 18.

111 Vgl. Statistisches Amt der Landeshauptstadt München: Münchener Statistik. Heft 2. 1996, S. 36.

112 Vgl. Gesellschaft für Konsumforschung (GfK): a.a.O., S. 45.

113 Rolf Nafzinger: Wirtschaftlichkeitsanalysen für Ballungsraumfernsehen. Modelltheoretische Untersuchungen aus Sicht potentieller Investoren. Gabler Edition Wissenschaft. Wiesbaden 1997, S. 6f.

Ende der Leseprobe aus 99 Seiten

Details

Titel
Ballungsraumfernsehen in Deutschland: Partizipationsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeitschancen und ordnungsrechtliche Regelungsprobleme
Hochschule
Universität Münster  (Politikwissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
99
Katalognummer
V6439
ISBN (eBook)
9783638140065
ISBN (Buch)
9783638697071
Dateigröße
1338 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fernsehen
Arbeit zitieren
Daniel Friedheim (Autor:in), 2002, Ballungsraumfernsehen in Deutschland: Partizipationsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeitschancen und ordnungsrechtliche Regelungsprobleme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6439

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Titel: Ballungsraumfernsehen in Deutschland: Partizipationsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeitschancen und ordnungsrechtliche Regelungsprobleme



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