Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Die EU auf dem Weg zum außenpolitischen Akteur mit globaler Bedeutung


Seminar Paper, 2006

35 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Entwicklung der GASP
2.1. Entstehung gemeinsamer außen- und sicherheitspolitischer Kooperationen
2.1.1. Erste Bemühungen
2.1.2. Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit
2.1.3. Die Einheitliche Europäische Akte
2.2. Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
2.2.1. Der Vertrag von Maastricht
2.2.2. Der Vertrag von Amsterdam und jüngste Entwicklungen

3. Funktionsweise und Struktur der GASP
3.1. Strategische Zielvorstellungen
3.1.1. Formale Ziele im EU-Vertrag
3.1.2. Europäische Sicherheitsstrategie
3.2. Grundstrukturen und interne Organisation
3.2.1. Organe
3.2.2. Handlungsrahmen
3.3. Mittel und Instrumente
3.3.1. Hoher Vertreter der GASP
3.3.2. Instrumentarien

4. Hürden für die zukünftige Entwicklung der GASP
4.1. Die Rolle Deutschlands in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik
4.2. Hindernisse und Schwierigkeiten
4.2.1. Nationale Egoismen und gegenseitiges Misstrauen
4.2.2. Beeinflussung der transatlantischen Beziehungen

5. Resümee und Ausblick: Die EU als außenpolitischer Global-Player?

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der bereits in der Antike entstandene Traum eines friedlichen und vereinigten Europas lebte nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus der tiefen Sehnsucht nach Frieden, Freiheit und Sicherheit stärker denn je auf. Es entfaltete sich ein Entwicklungsprozess dessen Ergebnisse und Dynamik das Leben in Europa bis heute maßgeblich beeinflussen. Insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten wuchsen die europäischen Staaten immer schneller und fester zusammen. Der Schwerpunkt der europäischen Zusammenarbeit lag lange Zeit ausschließlich und liegt bis heute überwiegend auf der wirtschaftlichen Ebene. Es entwickelte sich ein gemeinsamer Binnenmarkt über die nationalen Landesgrenzen hinaus. Zudem ist die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heute durch eine gemeinsame Währung verbunden.

So alt wie der Prozess der Europäischen Integration selbst, ist der Gedanke, die Europäische Union müsse auch auf internationaler Bühne mit einer Stimme sprechen. Die Verwirklichung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verlief im Vergleich zu der wirtschaftlichen Zusammenarbeit jedoch außerordentlich mühsam und wurde unterdessen als „schwieriges Unterfangen“[1] lange zurückgestellt.

Die Außenpolitik wird von den Bürgern und Bürgerinnen der Europäischen Union immer noch als überwiegend nationalstaatliche Angelegenheit wahrgenommen. Eine Europäisierung der Außenpolitik wird oftmals mit Skepsis und großen Vorbehalten betrachtet. Viele befürchten, dass die nationalen Interessen im europäischen Verbund untergehen könnten. Daneben reift jedoch die Erkenntnis, dass eine stärkere Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen auch umfangreichen Nutzen bringen kann. Diese Feststellung erfolgt aus der Beobachtung einer sich pausenlos rasanter wandelnden Welt, in der jeder der europäischen Staaten einzeln betrachtet klein und unbedeutend erscheint. Europa als einheitliches Ganzes dagegen ist in jeder Hinsicht auf dem geopolitischen Parkett nicht zu übergehen.

Aufgrund der beschleunigten weltweiten Veränderungen stehen die Europäische Union und jeder ihrer Bürger heute mehr denn je vor gewaltigen globalen Herausforderungen. Die Öffnung der Grenzen seit dem Ende des Kalten Krieges, der Ausbruch neuer regionaler Krisen auf dem Balkan, in Afrika, im Irak und Iran, der aufflammende Terrorismus und die Globalisierung mit all ihren Folgen sind nur Beispiele einer sich dramatisch wandelnden Welt. Es ist fraglich, ob die europäischen Staaten einzeln und getrennt voneinander in einer Welt mit bald über sieben Milliarden Menschen ihre Interessen wirksam vertreten können. Wie, wenn nicht im europäischen Verbund, können die Staaten Europas dauerhaft in Frieden und Sicherheit leben? Wie, wenn nicht in immer engerer Verflechtung der europäischen Partner, kann Wohlstand gewahrt und gemehrt werden? Wie, wenn nicht durch gezielte Bündelung der intellektuellen und finanziellen Ressourcen, können die europäischen Staaten im verschärften Wettlauf um globale Märkte, neue Technologien und das dafür erforderliche Kapital bestehen?

„Allgemein haben die Europäer verstanden, dass die Geschichte nicht auf uns warten würde und dass wir ein effizientes Europa brauchen, wenn wir in der Welt des 21. Jahrhunderts eine Rolle spielen wollen.“[2]

Als Voraussetzung für die Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen globalen Aufgaben erscheint es zwingend erforderlich, dass Europa in einer Stimme vereint und damit als bedeutender Akteur geopolitisch auftritt. Nur so kann die Europäische Union effizient an der Gestaltung der globalen und damit auch europäischen Zukunft mitwirken. Der Schlüssel dazu ist eine Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Die gemeinschaftlichen europäischen Ziele und Interessen drängen die Europäische Union in einen außen- und sicherheitspolitischen Handlungsverbund. Dabei reicht eine zwischenstaatliche politische Zusammenarbeit nicht aus. Eine wirkungsvolle GASP umfasst eine echte gemeinsame Politik in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Der Weg führt über den breit gefächerten und vertrauensvollen Informationsaustausch der Partner untereinander und über gemeinsame Analysen und Bewertungen der jeweiligen außenpolitischen Umstände. Gemeinsames Handeln setzt gemeinsame Ziele, gemeinsame Interessen und eine gemeinsame Beurteilung der weltpolitischen Lage voraus. Deshalb erfordert die kollektive Außen- und Sicherheitspolitik Europas auch ein Überdenken nationalstaatlicher Eigeninteressen hin zu einer langfristigen europäischen Interessenvertretung. Skepsis und Vorurteile müssen auf politischer Ebene und auch bei den europäischen Bürgern der Erfordernis und Bedeutung dieses Weges weichen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist evolutionär angelegt. Je weiter sich die Europäische Union festigt, umso größer werden auch die Bereiche gemeinsamen Handelns in außen- und sicherheitspolitischen Belangen sein müssen.

Die Welt von übermorgen wird von anderen Machtkonstellationen geprägt sein als die Welt, wie wir sie heute kennen. Nach wie vor bestimmt kein Land die geopolitischen Abläufe so stark wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Die USA sind wirtschaftlich und militärisch führend und spielen ihre daraus resultierende Macht gegenwärtig zugunsten der eigenen Interessen aus. Dies führt auch verstärkt zu Konflikten mit der Europäischen Union. Die treue Freundschaft des Kalten Krieges gegen den gemeinsamen sowjetischen Feind hat zuletzt Risse bekommen. Es bleibt abzuwarten wie sich die Partnerschaft zwischen den USA und der EU weiterentwickelt. In Fernost verzeichnet China seit Jahren zweistellige Wachstumsraten und vollzieht einen Aufstieg mit bespielloser Geschwindigkeit hin zu einer neuen Weltmacht. Länder wie Indien, Indonesien und Brasilien können aufgrund ihrer hohen Bevölkerung und der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung ebenfalls das geopolitische Geschehen zukünftig maßgeblich mitbestimmen. Russland hat sich nach dem Zusammenbruch des Kommunismus neu positioniert und verfügt besonders aufgrund der gewaltigen natürlichen Ressourcen und der Abhängigkeit der belieferten Staaten über wachsenden Einfluss. Das Gewicht der europäischen Kräfte wie Frankreich, England und Deutschland ist durch den Aufstieg der genannten Nationen bedroht. Jeder europäische Staat ist separat betrachtet bezüglich der Bevölkerung und der Fläche weit unterlegen. Und auch die wirtschaftliche und militärische Stellung verschlechtert sich durch die weitaus dynamischere Entwicklung der weltweiten Konkurrenten. Deshalb wird es immer spürbarer, dass Europa nur durch die Bündelung der europäischen Kräfte und damit auch jede einzelne Nation in Europa gegen die neuen globalen Machtzentren bestehen kann.

Durch eine europäische Außenpolitik wird die Europäische Union in die Lage versetzt, auf Ereignisse außerhalb ihres Gebiets nicht nur reaktiv zu antworten, sondern Geschehnisse weltweit aktiv und zielbewusst mitzugestalten. Dadurch können auch Krisen entschärft und Konfrontationen abgewendet werden, bevor ein offener Gewaltausbruch erfolgt. Gemeinsam verfügt Europa über wesentlich mehr und vielschichtigere Mittel, um auf den Wegen friedlicher Diplomatie verantwortlich gestaltend und konstruktiv am Aufbau einer gerechten, stabilen und sich dynamisch entwickelnden Welt mitzuwirken. Nur so kann Europa in Form der Europäischen Union der Mitverantwortung für weltweiten Frieden und Sicherheit gerecht werden. Die europäischen Staaten haben gemeinsame Wurzeln und basieren heute nach zwei schrecklichen Weltkriegen im Herzen Europas auf gleichen Werten und Vorstellungen. Deshalb ist der Grundstein für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft und damit auch die Basis einer gemeinsamen Außenpolitik gelegt.

Diese Seminararbeit soll zunächst einen Überblick über die bereits vollzogenen Entwicklungen in der Vergangenheit und den gegenwärtigen Stand gemeinsamer europäischer außen- und sicherheitspolitischer Anstrengungen geben. Darüber hinaus soll die Notwendigkeit der Schaffung und Realisierung einer effektiven Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union verdeutlicht werden. Im Zuge dessen werden Chancen und Hindernisse sowie zukünftige Perspektiven aufgezeigt.

4. Historische Entwicklung der GASP

4.1. Entstehung gemeinsamer außen- und sicherheitspolitischer Kooperationen

In der Geschichte des europäischen Einigungsprozesses wird grundsätzlich zwischen zwei ungleichen Entfaltungsformen der Vereinigung unterschieden. Während bei der Integration nationale Kompetenzen auf europäische Organisationen abgetreten werden, behalten die Staaten bei der Koordination ihre Hoheitsgewalt. Die Ausübung der Befugnisse erfolgt dann nach den vereinbarten Grundsätzen.

Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik wird eine zwischenstaatliche Kooperation von vielen europäischen Staaten kritisch betrachtet und abgelehnt. Eine umfassende außen- und sicherheitspolitische Integration war stets ausgeschlossen. Auch eine Einschränkung der staatlichen außenpolitischen Souveränität in Form der Koordination war zunächst umstritten. Jedoch verdeutlichte sich schnell, dass „die Möglich- und Notwendigkeit eines zumindest punktuell gemeinsamen Vorgehens nicht mehr prinzipiell in Frage gestellt wurde, so dass sich die Auseinandersetzung schnell vom »ob« zum »wie« verlagerte.“[3] In dieser Debatte spiegelte sich die generelle Frage zur Entwicklung Europas als Staatenbund oder Bundesstaat wieder. Über Rang und Umfang einer gemeinsamen Außenpolitik kann erst entschieden werden, wenn Konsens darüber besteht, ob die Europäische Union einen Weg der inhaltlichen Vertiefung oder in erster Linie einen Weg der räumlichen Erweiterung gehen möchte. Die fundamental gegensätzlichen Haltungen diesbezüglich ließen von Beginn an nur schwer errungene Kompromisse in der Gestaltung außenpolitischer Zusammenarbeit zu. Im Zuge dessen wurden lange Zeit keine ernsthaften Bemühungen unternommen realisierbare, tief greifende Kooperationskonzepte in der Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln und umzusetzen.

2.1.1. Erste Bemühungen

Trotz der zahlreichen Uneinigkeiten und Diskrepanzen zwischen den europäischen Nachbarn wurde bereits im Jahre 1953 ein erster Entwurf einer außenpolitischen Zusammenarbeit erarbeitet. Der Schwerpunkt einer von der Versammlung der Montanunion (EGKS)[4] in Auftrag gegebenen Konzeption lag in der Schaffung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG). Diese sollte aus der Verschmelzung der EGKS mit einer angestrebten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) entstehen. Der Satzungsentwurf der EPG schildert die Schaffung einer „Europäischen Gemeinschaft übernationalen Charakters“[5], deren Absicht unter anderem eine „Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten“ in „Fragen, die den Bestand, die Sicherheit oder den Wohlstand der Gemeinschaft berühren könnten“[6], sein sollte. Der Entwurf ermöglichte eine übergreifende Koordination der Mitgliedsstaaten untereinander, ohne dass nationale Kompetenzen abgetreten werden mussten. Die Mitgliedsstaaten behielten ihre außenpolitische Souveränität, unterwarfen sich jedoch strengen Regeln bei ihrer Ausübung.[7] Als am 30. August 1954 gleichwohl durch die französische Nationalversammlung die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft abgelehnt wurde, konnte der ambitionierte Plan zur Errichtung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft nicht weiter verfolgt werden. Dadurch erhielten auch die Anstrengungen für eine außenpolitische Kooperation auf europäischer Ebene einen schweren Rückschlag. Das Ausmaß der im Satzungsentwurf der EPG vorbereiteten außenpolitischen Zusammenarbeit konnte im Zuge dessen erst Jahrzehnte später erfolgreich verwirklicht werden.

Unter Vorsitz des französischen Diplomaten Christian Fouchet wurde 1961 der so genannte Fouchet-Plan entwickelt. Hierin spiegelten sich die Vorstellungen des französischen Präsidenten, de Gaulle, für eine neue Belebung der europäischen Zusammenarbeit wieder. De Gaulle erstrebte einen „imposanten Staatenbund“[8] und lehnte supranationale Strukturen ab. Bestandteil des Fouchet-Plans war auch die Annahme einer gemeinsamen Außenpolitik.[9] Diese erreichte aber nicht die Tragweite, die zuvor im EPG-Entwurf vorgesehen war. Trotz mehrmaliger Nachbesserungen konnten die Planungen de Gaulles keine Mehrheit bei den europäischen Partnern finden, so dass auch diese Ansätze einer gemeinsamen Außenpolitik bei Seite geschoben wurden.

2.1.2 Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ)

Eine echte Wiederbelebung der Planungen für eine Zusammenarbeit im Außen- und Sicherheitswesen erfolgte durch die Den Haager Gipfelkonferenz im Jahre 1969. Die Außenminister der Mitgliedsstaaten erarbeiteten daraufhin den so genannten Luxemburger Bericht vom 27. Oktober 1970, aus dem die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) entsprang. Sie legte die wesenhaften Formen der Kooperation fest und wurde dabei „bewusst außerhalb des Gemeinschaftsgefüges etabliert.“[10] Dies bedeutete zwar einen erheblichen Fortschritt, die strikte Trennung der intergouvernementalen EPZ von der integrativen Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft (EG) war jedoch zugleich mit gravierenden Nachteilen verbunden. Der informelle Charakter der außenpolitischen Zusammenarbeit und die unzulänglichen Regelungen auf inhaltlicher Ebene führten zu einem äußerst flexiblen und pragmatischen Vorgehen.[11] Die Grundprinzipien der EPZ waren freiwillige und punktuelle Kooperationen ohne einen verpflichtenden Ansatz. Nationale Souveränitäten blieben unangefochten. Schnelle Entscheidungen und klare Problemlösungen konnten in dieser Ausgestaltungsform nicht realisiert werden. Dies galt in besonderer Weise für die Außen- und Sicherheitspolitik, dem eigentlich wichtigsten Bereich der EPZ, welcher von formellen Bestimmungen nicht im Geringsten betroffen war. Die Europäische Gemeinschaft, die 1967 durch die Zusammenlegung der drei Teilgemeinschaften der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) entstanden war, zeigte kein Interesse an einer engeren Bindung zur EPZ. Sie fürchtete umgekehrt eine erneute Auseinandersetzung über umstrittene Kompetenzen der EPZ und die Gefahr einer Infizierung der Gemeinschaft mit dem »intergouvernementalen Bazillus«.[12]

Auf der Gipfelkonferenz von Kopenhagen im Juli 1973 legten die Außenminister den so genannten Kopenhagener Bericht zur Entfaltung der EPZ in den vergangenen drei Jahren vor. Er beinhaltete Verbesserungsvorschläge und forderte die offizielle Festlegung von Organisationsstrukturen. Meist bereits durchgeführte Praktiken wie regelmäßige Außenministertreffen, Errichtung spezieller Arbeitsgruppen und einem kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den nationalen Außenministerien erhielten einen formellen Unterbau und wurden intensiviert. Einigung über ein engeres Verhältnis zur EG konnte dagegen nicht erzielt werden. So schließt der Kopenhagener Bericht mit der „inhaltsleere[n] Formel“[13], dass die „außenpolitische Zusammenarbeit in der Perspektive der Europäischen Union stehen muß“, und dass das „Bemühen um gemeinsame Auffassungen wesentliche Bedeutung“[14] verdiene. Das System der EPZ festigte sich folgend jedoch in ersten gewichtigen politischen Angelegenheiten wie der Vorbereitung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), dem arabisch–israelischen Konflikt und der Arbeit mit anderen internationalen Organisationen wie etwa der NATO.

Bemühungen zur Umsetzung einer neuen Konzeption für die Europäischen Organisationen hin zu einer Union konnten trotz „realistisch[er] und realisierbar[er]“[15] Planungen des belgischen Ministerpräsidenten Leo Tindemans nicht verwirklicht werden. Ein Schwerpunkt dieser Überlegungen lag im Ausbau der EPZ zu einer gemeinsamen Außenpolitik. Durch eine schrittweise Änderung der reinen Kooperationen sollte die Möglichkeit entstehen, sich mit „allen Aspekten“ der Außenbeziehungen[16] zu befassen. Der Reformierungsvorschlag sah insofern eine weitgehende Vereinigung sowohl der nationalen klassischen Außenpolitik als auch der Handels-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik vor. Trotz Ablehnung der Konzeption auf höchster politischer Ebene lebten die Absichten in Ausschüssen und neuen Planungen weiter.

Es folgte eine behutsame Weiterentwicklung der EPZ, so dass unter Wahrung ihres intergouvernementalen Charakters eine engere Kooperation einrichtet wurde. Verstärkte und schnellere Verbindungen sowie ständige Absprachen untereinander, die 1981 in Form des so genannten Londoner Berichts veranlasst wurden, ermöglichten eine bessere Reaktion und ein einheitlicheres Handeln in außenpolitischen Krisen. Auch die scharfe Trennung von EPZ und EG konnte schon aus praktischen Gründen nicht strikt aufrecht gehalten werden. Die fallweise Mitwirkung und Beratung untereinander in bestimmten Angelegenheiten und die gegenseitige Beteiligung an Sitzungen bewirkten eine zaghafte Annäherung von EPZ und EG.

2.1.3 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Im Jahre 1981 wurde auf Initiative des deutschen Außenministers Genscher und seines italienischen Kollegen Colombo eine Reformierung der „bestehenden Gemeinschaften“ und der „EPZ samt ihres Regelungsgehaltes“[17] in Angriff genommen. Nach zunächst zögerlichen Verhandlungen kam Fahrt in den Überarbeitungsprozess. Das 1979 erstmals direkt gewählte und daher selbstbewusste Europäische Parlament setzte einen Parlamentsausschuss ein, der den „Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union“[18] erarbeitete. Der Entwurf wurde insbesondere von Frankreich und Deutschland aufgegriffen. Die anderen Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert „Vorschläge zum besseren Funktionieren der europäischen Zusammenarbeit im Gemeinschaftsbereich wie auch im Bereich der Politischen Zusammenarbeit [...] zu unterbreiten“.[19] Hauptanliegen war die von vielen lang ersehnte Integration der EPZ in die EG. Nach schwierigen Verhandlungen und Kompromissen wurde im Februar 1986 schließlich die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. Sie umfasste eine kompromisshafte Institutionalisierung der EPZ jedoch ohne eine Verschmelzung in die Gemeinschaft und stellte die Außen- und Sicherheitspolitik erstmalig auf „eine vertraglich bindende Grundlage“[20]. In den Bestimmungen über die Zusammenarbeit in der Außenpolitik verpflichten sich die Vertragspartner „einander in allen außenpolitischen Fragen von allgemeinen Interesse zu unterrichten und zu konsultieren“, bevor sie ihre „endgültige Haltung festlegen“[21]. Des Weiteren mussten von da an gemeinsame Standpunkte berücksichtigt sowie gemeinsame Grundsätze entwickelt und europatreu vertreten werden.[22] Die EEA war insoweit in vielen Aspekten ein entscheidender Ansatzpunkt für spätere Fortschritte hin zu einer echten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Insgesamt betrachtet zeichnet sich die Periode der EPZ vor allem durch einen bedächtigen aber kontinuierlichen Weg der Entwicklung aus. Einerseits wurde die Beschneidung nationaler Kompetenzen gerade in der Gründungsphase stets zurückgewiesen. Eine Mehrheit für einen stärken integrativen Weg und damit eine supranationale Ausrichtung der europäischen Außenpolitik konnte nie erlangt werden. Die EPZ wurde nicht selten zum Spielball im Streit um die prinzipielle Ausrichtung Europas. Diese Einflüsse bremsten Form und Geschwindigkeit ihrer Ausbildung nachhaltig. Andererseits konnten aufbauend auf die Vereinbarungen der EPZ und insbesondere in Form der EEA jedoch auch grundlegende Fortschritte erzielt werden. Dies war für die späteren Entwicklungen von großer Bedeutung. Insofern ist es heute umstritten, ob die EPZ als europäische Erfolgsgeschichte oder als eine Zeit der vergebenen Möglichkeiten betrachtet werden muss.[23]

[...]


[1] Hallstein, Walter: Der Unvollendete Bundesstaat, 1. Aufl., Wien, 1969, S.231

[2] Bundesaußenminister Joschka Fischer, Zit. in: Le Monde, 04.04.2003

[3] Hüwelmeier, Hans-Joachim: Die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik zwischen Union, Gemeinschaft und Mitgliedstaaten, Köln, 2002, S. 7

[4] Der Pariser Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) wurde am 18. April 1951 unterzeichnet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft.

[5] Art. 1 des Satzungsentwurfs der EPG

[6] Art. 2 des Satzungsentwurfs der EPG

[7] vgl. Bindschedler, Rudolf L.: Rechtsfragen der Europäischen Einigung, Basel, 1954, S. 382

[8] Fernsehansprache de Gaulles am 31. Mai 1960, in: Siegler, Heinrich v.: Dokumentation der Europäischen Integration, München, 1964, S. 366

[9] Art. 2 des Statutenentwurfs der Fouchet-Kommission

[10] Hüwelmeier, Hans-Joachim: S. 11

[11] Londoner Bericht vom 13.10.1981

[12] vgl. Hüwelmeier, Hans-Joachim: S. 14

[13] Allen, David; Wallace, William: Der geschichtliche Hintergrund der EPZ – Vom Problemkind zum Musterknaben Europäischer Politik, in: Rummel, Reinhard; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Die Europäische Politische Zusammenarbeit, Bonn, 1978, S. 51

[14] Kopenhagener Bericht, Teil II, Ziffer 12 c)

[15] Schreiben Leo Tindemans an seine Kollegen im Europäischen Rat, in: EA, 1976, S. 53

[16] Tindemans-Bericht, Kapitel II A

[17] Gütt, Tilmann Maximilian: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Bedeutung für die Europäische Union, München, 2003, S. 33

[18] Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments für eine Europäische Union vom 14.02.1984, in: EA 1984 (Dokumente), S. 209

[19] Schlussfolgerung des Vorsitzes des Europäischen Rates über die 38. Tagung des Europäischen Rates in Fontainebleau am 25./26.06.1984, Art. VIII, in: EA 1984 (Dokumente), S. 440

[20] Gütt, Tilmann Maximilian: S. 33

[21] Art. 30 Abs. 2 lit. a und b EEA

[22] Art. 30 Abs. 2 lit. c und d EEA

[23] vgl. Hüwelmeier, Hans-Joachim: S. 19

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Details

Title
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Subtitle
Die EU auf dem Weg zum außenpolitischen Akteur mit globaler Bedeutung
College
Federal University of Applied Administrative Sciences Münster
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
35
Catalog Number
V64571
ISBN (eBook)
9783638573511
ISBN (Book)
9783638670111
File size
899 KB
Language
German
Notes
Die Bewertung meiner Seminararbeit habe ich am Ende des Dokumentes angefügt.
Keywords
Gemeinsame, Außen-, Sicherheitspolitik, Europäischen, Union, EU, GASP, Global Player, Außenpolitik, Europäische Union, 2. Säule
Quote paper
Michael Weitzell (Author), 2006, Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64571

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