Die Situation berufstätiger Mütter in der DDR


Dossier / Travail, 2006

20 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Das Konzept der Gleichstellung von Mann und Frau

3 Die Entwicklung der Frauenrolle der DDR unter besonderer Beachtung der Rolle „berufstätige Mutter“
3.1 Jahre 1945-1949: Frau als Aktivistin der ersten Stunde
3.2 Jahre 1949-1961: Frau steht im Beruf „ihren Mann“
3.3 Jahre 1962-1970: berufstätige Frau als qualifizierte Fachkraft
3.4 Jahre 1971-1989: Die Frau als berufstätige Mutter

4 Darstellung und Diskussion der Rolle „berufstätige Mutter“ unter heutigen Gesichtspunkten und Maßstäben
4.1 Bewertungskriterien zur Gleichstellung der Frau durch Teilhabe am Erwerbsleben
4.2 Empirischer Vergleich zur erreichten Gleichstellung der Frau durch Teilhabe am Erwerbsleben

5 Schlußbetrachtung

6 Literatur- und Quellenverzeichnis
6.1 Literaturvrzeichnis
6.2 Quellenverzeichnis

7 Anhang
7.1 Zeittafel zu ausgewählten Ereignissen der Frauenpolitik der DDR

1 Einleitung

„Wenn Mutti früh zur Arbeit geht…“[1] beginnt ein populäres Kinderlied, das die für Mütter in der DDR selbstverständliche Rolle als Berufstätige beschreibt. Wenig charakterisiert den fundamentalen Unterschied der Frauenrolle in der Gesellschaft der DDR zur westlichen (bundesrepublikanischen) mehr als die der berufstätigen Mutter. Letztlich betrug der Frauenanteil etwa 50%[2] an der Zahl aller Erwerbstätigen in der DDR (BRD: 37,5%[3]); mit einer Erwerbsquote von 82% (im Jahre 1989, BRD ca. 50%: siehe Schneider1994, S.79) hatte die DDR damit eine der höchsten Frauenerwerbsquoten weltweit. In ihr manifestierte sich die zentrale politische Maxime der DDR zur Gleichstellung von Frau und Mann durch gleiche Teilhabe am Erwerbsleben.

Was beschrieb diese für das Selbstverständnis der sozialistischen Gesellschaft so wichtige Frauenbild berufstätiger Mütter, waren diese emanzipierter und gleichberechtigter als in der heutigen bundesrepublikanischen Gesellschaft? Lagen die Ursachen dieser hohen Erwerbstätigkeit in einem anderen Verständnis von gleichberechtigter Teilhabe oder doch „nur“ in den ökonomischen Zwängen einer planwirtschaftlichen Volkswirtschaft? Den kontroversen Diskussionen und polemischen Streitereien in Politik und Gesellschaft um die Beantwortung dieser Frage, ob DDR-Frauen (bzw. Mütter) die gleichberechtigteren Frauen waren, soll mit der vorliegenden Hausarbeit ein sachlicher Beitrag hinzugefügt werden.

Aktualität erlangt die Debatte um die Gleichberechtigung durch Teilhabe am Erwerbsleben mit dem seit geraumer Zeit stagnierenden bzw. rückläufigen Arbeitsmarkt und dem insbesondere in Ostdeutschland immer noch hohen Druck von „arbeitswilligen“ Frauen in diesen umkämpften Arbeitsmarkt. So sind Beiträge wie der US-Bestseller von Laura Doyle[4], der die „Frauen zurück an den Herd“ beordert oder die jüngsten Versuche der Legislative[5], Männer in den Erziehungsurlaub zu zwingen, Grund genug, auf die Erfahrungen aus der ostdeutschen Frauengeschichte zurückzublicken und die Bedeutung der Erwerbstätigkeit als Merkmal der Gleichberechtigung zu diskutieren.

Inhaltlich soll diese Diskussion um die Gleichberechtigung der Mütter durch Teilhabe am Erwerbsleben anhand eines Kriterienkatalogs geführt werden, der empirische Vergleiche zum Grad der Gleichstellung der Frauen in der DDR Ende der 1980iger Jahre im Hinblick auf die heute erreichte Gleichstellung der Frau im vereinigten Deutschland gestattet.

Das Vorgehen innerhalb der Arbeit gliedert sich dazu in drei Teilschritte. Im ersten Teilschritt wird das Konzept der Gleichstellung von Mann und Frau diskutiert. Die wesentlichen Begrifflichkeiten und Merkmale der Gleichstellung von Mann und Frau werden erläutert. Der Teilschritt dient der Einführung in die Thematik Gleichstellung und bildet die Grundlage für das Verständnis der weiteren Arbeit. Der zweite Teilschritt der Arbeit beinhaltet einen kurzen Abriss der Entwicklung der Frauenrolle in der DDR, der die gesellschaftlichen Triebkräfte und geschichtlichen Hintergründe beleuchtet. Mit diesem Teilschritt soll belegt werden, dass die Frauenrolle zum Ende der DDR und besonders die der „berufstätigen Mutter“ das Ergebnis zielgerichteter gesellschaftlicher Entwicklung war. Ausgehend von den beiden ersten Teilschritten wird im dritten Teilschritt der Vergleich des Grades der erlangten Gleichstellung der Frauen in der DDR und der heutigen BRD geführt. Dazu wird zuerst ein Kriterienkatalog abgeleitet (Schwerpunkt bildet der Komplex des gleichberechtigten Zugangs zur Erwerbstätigkeit), der die Gleichstellung der Frau mittels messbarer Größen wie dem Anteil am Erwerbsleben, der Qualifikation usw. quantifizieren kann. Dieser wird dann aus verschiedenen empirischen Studien und statistischen Quellen mit Messwerten unterlegt, anhand derer die Diskussion der Frauenrolle der „berufstätigen Mutter“ als Sinnbild der Gleichstellung von Mann und Frau geführt wird. Ziel ist eine Aussage darüber, ob in der DDR die Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau gemessen am Kriterium Erwerbstätigkeit besser war, als in der heutigen BRD.

2 Das Konzept der Gleichstellung von Mann und Frau

Die Gleichstellung von Frau und Mann war ein rechtliches und gesellschaftliches Grundkonzept sowohl in der DDR wie auch in der Bundesrepublik (hier zum Vergleich für das westliche Gesellschaftsmodell). Doch kann schon an der Formulierung seiner Umsetzung in den Verfassungstexten[6] beider Staaten der Unterschied im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung abgelesen werden.

In der DDR[7] wurde die Gleichberechtigung der Frau vorrangig auf den gleichen Zugang zu den „Produktionsmitteln“, konkret zu gleichberechtigtem Zugang zu Arbeit, beruflicher Qualifikation und zum gesellschaftlichen Leben bezogen. Folgt man dieser Auffassung, ist ein wesentliches Merkmal der Gleichberechtigung der Frau und folglich ihrer Gleichstellung die Berufstätigkeit der Frau (mit allen dazugehörigen Aspekten wie Zugang zu Qualifikation, gleiches Entgelt etc.). Abbildung 1 fasst die wesentlichen Merkmale der Gleichberechtigung der Frau zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Merkmale der Gleichberechtigung der Frau (Quelle: eigene Darstellung)

Die Gleichberechtigung bezeichnet die rechtliche Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem. Die Sozialwissenschaften definieren die Gleichstellung als die Gesamtheit aller Maßnahmen in einer Institution, um den Rechtsgrundsatz der Gleichberechtigung aller Menschen wirksam umzusetzen. Mit Gleichstellung wird die tatsächliche oder faktische Gleichheit von Menschen gemeint oder gefordert. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt[8].

3 Die Entwicklung der Frauenrolle der DDR unter besonderer Beachtung der Rolle „berufstätige Mutter“

Zum Verständnis der in dieser Arbeit beschriebenen Frauenrolle in der DDR ist ein kurzer Abriss ihrer Entwicklung hilfreich, umso mehr, als diese auf einem gemeinsamen Ausgangspunkt im Gesamtdeutschland des Jahres 1945 fußt.

Die Herausbildung der Rolle „berufstätige Mutter“ hat sich in der DDR seit 1949 in mehreren Etappen vollzogen. Aktuelle sozialwissenschaftliche Arbeitendiskutieren diese Entwicklung von der Vorkriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1935-45) bis zur Generation „echter DDR-Kindern“ der Geburtsjahre 1960-70.[9]

Nach Keiser lässt sich die Frauenpolitik der DDR und die damit verbundene Entwicklung des Frauenleitbildes in vier Etappen unterteilen[10]. Anhand der politisch formulierten Ziele etwa in den Strategiepapieren (Parteitagsbeschlüssen der SED) und den davon abgeleiteten rechtlichen Maßnahmen wie dem Familiengesetzbuch kann der Weg bis zur typischen „berufstätigen Mutter“ in der DDR und ihrer Lebenssituation zum Ende der DDR nachgezeichnet werden[11].

[...]


[1] Quelle: DDR Kinderlied, Text & Musik: Kurt Schwaen

[2] Statistisches Jahrbuch 1982, Tab.3.1, S. 581

[3] Statistisches Jahrbuch 1981, Tab.6.1, S. 94

[4] Laura Doyle: Einfach schlau sein, einfach Frau sein. Goldmann Verlag, München 2001

[5] siehe: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Interview mit der Welt am Sonntag zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten und zum geplanten Elterngeld. Welt am Sonntag, 18.12.2005

[6] Grundgesetz der BRD, Art. 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Verfassung der DDR (1968), Art. 20 §2: Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.

[7] Abgeleitet aus der in der marxistischen Gesellschaftstheorie: siehe zum Beispiel: Engels F.: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, S.158

[8] Vgl. hierzu www.gleichstellung.de:, Glossar „Gleichstellung“ http://www.gleichstellung.info/026/Glossar/ (09.01.2006) oder auch www.wikipedia.org: Artikel zu Gleichstellung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung (09.01.2006)

[9] vgl. Keiser1997.

[10] Keiser1997, S.41ff

[11] Keiser1997, S.41ff

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Situation berufstätiger Mütter in der DDR
Université
University of Hamburg
Cours
Interdisziplinärer Grundkurs
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
20
N° de catalogue
V64613
ISBN (ebook)
9783638573818
ISBN (Livre)
9783638767569
Taille d'un fichier
642 KB
Langue
allemand
Mots clés
Situation, Mütter, Interdisziplinärer, Grundkurs
Citation du texte
Inga Schirrmann (Auteur), 2006, Die Situation berufstätiger Mütter in der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64613

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