Die Frage nach der Einbeziehung des Außenseiter-Arbeitgebers in den Arbeitskampf ist lange Zeit vernachlässigt worden. Das Schrifttum setzte sich mit dieser Problematik nur spärlich, ja stiefmütterlich auseinander. Teilweise wurde sogar ein rechtliches Außenseiterproblem geleugnet. Erst die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 9. April 1991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. Juni 1991), die sich mit der Position des Außenseiter-Arbeitgebers näher befassten, lösten in der arbeitsrechtlichen Literatur eine eingehendere Diskussion hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Außenseiters auf Arbeitgeberseite aus.
Der Begriff des Außenseiter-Arbeitgebers kann zunächst in einem weiten Sinne verstanden werden, wonach er alle Arbeitgeber erfasst, die nicht dem kampfführenden Arbeitgeberverband angehören. Im engeren Sinne können unter dem Oberbegriff des ,,Außenseiter-Arbeitgebers" zwei Gruppen von Arbeitgebern unterschieden werden: Zum einen handelt es sich um die nicht verbandsangehörigen, also diejenigen Arbeitgeber, die in keinem Arbeitgeberverband organisiert sind. Zum anderen geht es um die Gruppe der anders organisierten Arbeitgeber, welche zwar nicht in dem kampfführenden Verband organisiert sind, aber einem anderen Arbeitgeberverband angehören. Dabei kann weiter zwischen den tarifgebundenen Verbandsmitgliedern und den Mitgliedern ohne Tarifbindung unterschieden werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung
B. Streik gegen nicht organisierte Arbeitgeber
I. Eigenständiger Firmentarifvertrag
1. Grundsätze des rechtmäßigen Arbeitskampfes
a) Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit
b) Weitere Arbeitskampfvoraussetzungen
aa) Einhaltung der Friedenspflicht
bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip
2. Andere Fallgestaltungen
a) Gleichzeitige Verbandsauseinandersetzung
b) Initiative des nicht organisierten Arbeitgebers
3. Zwischenergebnis
II. Übernahme der Verbandstarifbedingungen
1. Der Standpunkt des BAG
2. Stellungnahme
a) Geeignetheit
b) Übernahme der Verbandstarifbedingungen
c) Übernahme vor Festlegung des Verbandstarifvertrages
aa) Position des nicht organisierten Arbeitgebers
(1) Koalitionsfreiheit
(2) Motive des nicht organisierten Arbeitgebers
bb) Allgemeine Rechtsgrundsätze
(1) Tarifvertragsrecht
(2) Bürgschaftsvertragsrecht
(3) Verallgemeinerungsfähiger Rechtsgedanke
cc) Übernahmebereitschaft
d) Zwischenergebnis
3. Privilegierung nicht organisierter Arbeitgeber?
a) Gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern
aa) Außenseiter-Arbeitgeber als Profiteur
bb) Kollektive Koalitionsfreiheit
cc) Abwägung
(1) Verbandssolidarität
(2) Umfang des wirtschaftlichen Profits
(3) Umfang der „Arbeitskampfresistenz“
(4) Arbeitskampfrechtliche Lage des nicht organisierten Arbeitgebers
dd) Zwischenergebnis
b) Gegenüber den Außenseiter-Arbeitnehmern
aa) Der Standpunkt des LAG Frankfurt
bb) Der Außenseiter auf Arbeitnehmerseite
(1) Streikbefugnis
(2) Partizipation am Kampfergebnis
(3) Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften
(4) Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems
cc) Zwischenergebnis
4. Zusammenfassung
III. Druckausübung auf Arbeitgeberverband
1. Der Standpunkt des BGH
2. Unzulässiger Sympathiestreik?
a) Betrachtungsweise des Sympathiestreiks
b) Eignung zur Druckausübung
3. Zwischenergebnis
IV. Ergebnis
C. Aussperrung nicht organisierter Arbeitgeber
I. Selbständiger Firmentarifvertrag
1. Rechtliche Grundlage der Aussperrung
2. Aussperrung durch nicht organisierte Arbeitgeber
3. Zwischenergebnis
II. Übernahme der Verbandstarifbedingungen
1. Nach Abschluß des Verbandstarifvertrages
2. Vor Abschluß des Verbandstarifvertrages
3. Zwischenergebnis
III. Druckausübung auf die Gewerkschaften
1. Geeignetheit
a) Aussperrung der organisierten Arbeitnehmer
b) Aussperrung der nicht organisierten Arbeitnehmer
2. Erforderlichkeit
a) Herstellung der Kampfparität
aa) Das geltende Paritätsverständnis
bb) Einbeziehung nicht verbandsangehöriger Arbeitgeber
(1) Organisationsgrad auf Arbeitgeberseite
(2) Paritätsstörung
b) Zwischenergebnis
3. Verfassungsrechtliche Gewährleistung?
a) Ansatzpunkt
b) Interesse am Verbandsarbeitskampf
c) Verfassungsrechtlich geschütztes Interesse?
aa) Begründung des Aussperrungsrechts
bb) Möglichkeiten der Interessenwahrung
d) Zwischenergebnis
4. Rechtfertigung durch ein Kampfbündnis?
a) Der Standpunkt des BVerfG
b) Stellungnahme
aa) Begründung eines Kampfbündnisses
bb) Bindung an den Verbandsbeschluß
(1) Kein Zustimmungserfordernis
(2) Zustimmungserfordernis
cc) Legitimation der Anschlußaussperrungen
5. Zwischenergebnis
IV. Ergebnis
D. Die Einbeziehung der anders organisierten Arbeitgeber
I. Eigenständiger Firmentarifvertrag
II. Übernahme der Verbandstarifbedingungen
III. Druckausübung auf gegnerischen Verband
IV. Ergebnis
E. Exkurs: Mitgliedschaft ohne Tarifbindung
I. Modelle der OT-Mitgliedschaft
II. Arbeitskampfstatus der tarifungebundenen Verbandsmitglieder
1. Verbandsrechtliche Position des tarifungebundenen Arbeitgebers
2. Arbeitskampfrechtliche Position des tarifungebundenen Arbeitgebers
a) Eigenständiger Firmentarifvertrag
b) Übernahme der Verbandstarifbedingungen
aa) Nach Abschluß des Verbandstarifvertrages
bb) Vor Abschluß des Verbandstarifvertrages
c) Druckausübung auf den gegnerischen Verband
3. Ergebnis
F. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die arbeitskampfrechtliche Position von Arbeitgebern, die nicht Mitglied des kampfführenden Verbandes sind („Außenseiter-Arbeitgeber“), und klärt, unter welchen Bedingungen diese passiv bestreikt oder aktiv ausgesperrt werden dürfen. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die rechtliche Zulässigkeit der Einbeziehung dieser Arbeitgeber in Verbandsarbeitskämpfe unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Garantien und des Gebots der Kampfparität.
- Status von nicht verbandsgebundenen Arbeitgebern im Arbeitskampf.
- Unterscheidung zwischen eigenständigem Firmentarifvertrag und Übernahme von Verbandstarifbedingungen.
- Die Rolle der negativen Koalitionsfreiheit und Blankettverpflichtungen.
- Zulässigkeit von Aussperrungsbefugnissen bei Außenseiter-Arbeitgebern.
- Rechtliche Einordnung der OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung).
Auszug aus dem Buch
3. Privilegierung nicht organisierter Arbeitgeber?
Die festgestellte Unzulässigkeit einer arbeitskampfrechtlichen Einbeziehung des nicht organisierten Arbeitgebers während laufender Verbandsauseinandersetzungen könnte jedoch im Ergebnis als unbefriedigend empfunden werden. Dies jedenfalls dann, wenn sie zu einer unangemessenen Privilegierung des Außenseiter-Arbeitgebers gegenüber den verbandsangehörigen Arbeitgebern oder den Außenseiter-Arbeitnehmern führt.
Im folgenden wird daher untersucht, ob in der Annahme, daß ein gewerkschaftlicher Streik gegenüber dem Außenseiter auf Arbeitgeberseite unzulässig sei, eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung dieses Arbeitgebers zu sehen ist.
a) Gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern
Eine Privilegierung des nicht verbandsangehörigen Arbeitgebers könnte zum einen gegenüber den Mitgliedern des kampfführenden Arbeitgeberverbandes angenommen werden.
aa) Außenseiter-Arbeitgeber als Profiteur
Die Bevorzugung des Verbandsaußenseiters durch eine Herausnahme aus dem Verbandsarbeitskampf könnte darin zu sehen sein, daß dieser von den auf Verbandsebene ausgehandelten Tarifergebnissen profitiert, ohne etwas zur Erreichung dieser Ergebnisse beitragen zu müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemstellung: Einleitung in die Problematik der Außenseiter-Arbeitgeber und Darlegung der Forschungsfrage bezüglich ihrer Beteiligung an Arbeitskämpfen.
B. Streik gegen nicht organisierte Arbeitgeber: Untersuchung der rechtlichen Voraussetzungen für Streiks, die darauf abzielen, entweder einen Firmentarifvertrag zu erzwingen oder die Übernahme von Verbandstarifbedingungen zu erzwingen.
C. Aussperrung nicht organisierter Arbeitgeber: Analyse der aktiven Beteiligungsmöglichkeiten für Außenseiter-Arbeitgeber durch Abwehr- oder Anschlußaussperrungen.
D. Die Einbeziehung der anders organisierten Arbeitgeber: Übertragung der Erkenntnisse auf Arbeitgeber, die zwar einem Verband angehören, aber nicht dem kampfführenden.
E. Exkurs: Mitgliedschaft ohne Tarifbindung: Prüfung, ob Arbeitgeber mit OT-Status arbeitskampfrechtlich wie Außenseiter-Arbeitgeber zu behandeln sind.
F. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse zur rechtlichen Einbeziehung von Außenseitern in den Arbeitskampf und Bestätigung der notwendigen Differenzierung nach Kampfzielen.
Schlüsselwörter
Arbeitskampf, Außenseiter-Arbeitgeber, Firmentarifvertrag, Verbandstarifvertrag, Koalitionsfreiheit, Aussperrung, Streik, Kampfparität, Tarifautonomie, OT-Mitgliedschaft, Blankettverpflichtung, Sympathiestreik, Anschlußtarifvertrag, Verbandssolidarität, Arbeitskampfrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexe arbeitskampfrechtliche Stellung von Arbeitgebern, die nicht oder nicht im kampfführenden Verband organisiert sind, und ihre rechtliche Rolle bei gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Zulässigkeit von Streiks gegen Außenseiter, die Befugnis zur Aussperrung durch diese Arbeitgeber sowie die Besonderheiten bei OT-Mitgliedschaften.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, unter welchen spezifischen Bedingungen ein Außenseiter-Arbeitgeber passiv bestreikt oder aktiv ausgesperrt werden kann, ohne verfassungsrechtliche Prinzipien zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse höchstrichterlicher Rechtsprechung (insbes. BAG, BVerfG) sowie einer eingehenden Auswertung arbeitsrechtlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Fallgruppen der Bestreikung zur Erzwingung von Firmentarifverträgen gegenüber der Forderung nach Übernahme von Verbandstarifbedingungen detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem über Begriffe wie Außenseiter-Arbeitgeber, Koalitionsfreiheit, Kampfparität und Tarifautonomie definieren.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des "Kampfbündnisses"?
Die Autorin steht der vom BVerfG geschaffenen Figur des "Kampfbündnisses" kritisch gegenüber und hinterfragt deren dogmatische Herleitung sowie deren Eignung als Legitimation für Anschlußaussperrungen.
Warum ist die OT-Mitgliedschaft für das Thema relevant?
Die OT-Mitgliedschaft stellt eine Sonderform dar, bei der Arbeitgeber zwar verbandsorganisiert sind, aber keine Tarifbindung haben, was ihre arbeitskampfrechtliche Behandlung derjenigen von Außenseitern angleicht.
- Citation du texte
- Dr. Angie Genenger (Auteur), 2001, Die Einbeziehung des Außenseiter-Arbeitgebers in den Arbeitskampf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6461