In allen Zeiten und Kulturen wurde immer wieder über das Thema „ Jugend“ nachgedacht. Nicht nur heute steht die „Jugend“ insbesondere die „Jugendkriminalität“ zunehmend im Blick der Öffentlichkeit, sondern wahrscheinlich schon seit mindestens 5000 Jahren. Häufig sind es heute die in den Medien und Politik geführten Diskussionen, die dazu beitragen, dass vor der immer mehr ansteigenden Jugendkriminalität gewarnt wird. Es ist somit im Angesicht dieser Entwicklung nicht verwunderlich, dass die gesellschaftliche Punitivität immer mehr zunimmt. Schon die Debatte, um die Einführung der Sicherheitsverwahrung für Jugendliche, zeigt zugleich die Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts.
Es gibt aber hierzu auch eine gegensätzliche Auffassung.
Aus kriminalwissenschaftlichen, psychologischen, biologischen und soziologischen Erkenntnissen heraus weiß man heute, dass Jugendkriminalität mit dem entwicklungsbedingten jugendlichen Alter zusammenhängt und abhängig ist von der Beeinflussung anderer, d.h. Jugendliche begehen häufig Straftaten aus der Gruppe heraus (vgl. Otto/Thiersch, 2001, S. 852). In der Jugendzeit steigt die Delinquenz an. Sie ist aber zum großen Teil Gelegenheitsdelinquenz. Viele junge Menschen begehen in dieser Entwicklungsphase Straftaten. Jugendkriminalität ist ubiquitär und hat Normalitätscharakter. Die Straftaten werden von Jugendlichen in der Regel aus ihrer Protesthaltung gegen ihre Abhängigkeit von Erwachsenen und gegen deren Unreife - Bewertung der Jugend, verübt. Die jungen Menschen wollen sich aus ihrer Herkunftsfamilie und der Schule lösen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Begriff: Jugendkriminalität
2.2. Begriff: Spezialprävention
3. Die Sanktionsformen des JGG
3.1. Die Diversion
3.2. Die Erziehungsmaßregeln
3.3. Die Zuchtmittel
3.4. Die Jugendstrafe
3.5. Zusammenfassung und Resümee
4. Die ambulanten Maßnahmen
4.1. Der Täter-Opfer-Ausgleich
4.2. Die Soziale Gruppenarbeit (Sozialer Trainingskurs)
4.3. Die Betreuungsweisung
4.4. Die Arbeitsleistungen
4.5. Sonstige ambulante Sanktionen
4.6. Zusammenfassung und Resümee
5. Die freiheitsentziehenden Maßnahmen
5.1. Der Jugendstrafvollzug
5.1.1. Resozialisierung durch Freiheitsentzug?
5.2. Zusammenfassung und Resümee
6. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Spezialprävention bei Jugendkriminalität, indem sie ambulante Maßnahmen den freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüberstellt. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, dass eine Resozialisierung durch ambulante Ansätze wirkungsvoller und weniger schädlich für die Entwicklung junger Menschen ist als durch freiheitsentziehende Sanktionen.
- Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafrechts (JGG)
- Informelle und formelle Sanktionsformen
- Analyse ambulanter Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich und Betreuungsweisung
- Kritische Beleuchtung des Jugendstrafvollzugs als "totale Institution"
- Reflektion der Möglichkeiten und Grenzen von Resozialisierung
Auszug aus dem Buch
4.1. Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Konfliktregelung. Es geht in erster Linie darum, mit Hilfe eines Vermittlers, eine von allen Beteiligten (Opfer und Täter) akzeptierte und mitgetragene Regelung zu finden, um Konflikte die durch die Straftat zwischen ihnen Bestehen beizulegen oder zumindest zu entschärfen. Dieses geschieht im Idealfall durch direkte Interaktion und Kommunikation zwischen den Beteiligten (vgl. Trenczek, 1996, S. 54). Das Ergebnis der Konfliktregelung ist in der Regel ein materieller Schadensausgleich. Gerade im Hinblick auf den Erziehungsgedanken ist der TOA wünschenswert. Es wird hierbei das Gefühl der Verantwortung für das Opfer aktiviert und es kommt häufig nicht nur zu einem Schadensausgleich, sondern auch zur Entschuldigung des Täters bzw. gar zur Versöhnung der Beteiligten. „ All diese Aspekte eröffnen den Täter eine zusätzliche Chance für eine positive Entwicklung“, da der TOA einen sozialen und persönlichen Ausgleich zwischen beiden Parteien erlaubt (zit. nach Korth, 1995, S. 27).
Der TOA ist aber nur dann möglich, wenn Tathergang und Schuld außer Zweifel stehen. Des Weiteren muss der TOA für Täter und Opfer Angebotscharakter haben, d.h. keiner der Beteiligten darf unter Druck gesetzt werden oder Nachteile erleiden, durch eine Ablehnung des Ausgleichsversuchs.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische und gesellschaftliche Debatte um Jugendkriminalität und betont die Notwendigkeit einer individuellen, erziehungsorientierten Reaktion.
2. Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel klärt die wesentlichen Fachbegriffe, insbesondere die Definition von Jugendkriminalität nach Altersgruppen und das Konzept der Spezialprävention.
3. Die Sanktionsformen des JGG: Hier werden die informellen (Diversion) und formellen (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe) Sanktionsformen unter dem Primat des Erziehungsgedankens erläutert.
4. Die ambulanten Maßnahmen: Das Kapitel analysiert verschiedene ambulante Reaktionsmöglichkeiten, wobei der Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Gruppenarbeit, Betreuungsweisungen und Arbeitsleistungen im Fokus stehen.
5. Die freiheitsentziehenden Maßnahmen: Dieser Abschnitt thematisiert den Jugendstrafvollzug und hinterfragt kritisch, inwieweit Freiheitsentzug tatsächlich resozialisierende Wirkung entfalten kann.
6. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit stellt die Erkenntnisse gegenüber und plädiert für den Vorrang ambulanter Maßnahmen als Mittel der Wahl, während der Jugendstrafvollzug nur als ultima ratio dienen sollte.
Schlüsselwörter
Jugendkriminalität, Spezialprävention, Jugendgerichtsgesetz, Diversion, Erziehungsmaßregeln, Jugendstrafvollzug, Resozialisierung, Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Gruppenarbeit, Betreuungsweisung, Arbeitsleistungen, Erziehungsgedanke, Delinquenz, Strafvollzug, Sozialarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten der Spezialprävention im Umgang mit straffälligen Jugendlichen und vergleicht dabei die Wirksamkeit ambulanter Maßnahmen gegenüber dem Jugendstrafvollzug.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Jugendgerichtsgesetzes, der Bedeutung des Erziehungsgedankens und der praktischen Anwendung verschiedener Sanktionen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Leser davon zu überzeugen, dass ambulante Maßnahmen wirkungsvoller sind als freiheitsentziehende Sanktionen, um eine erfolgreiche Resozialisierung zu fördern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und verbindet diese mit den praktischen Erfahrungen der Verfasserin aus ihren Studienpraktika in der Jugendgerichtshilfe und Justizvollzugsanstalten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Sanktionssystematik des JGG, die detaillierte Analyse neuer ambulanter Maßnahmen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der "totalen Institution" Gefängnis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Jugendkriminalität, Spezialprävention, Erziehungsgedanke, Diversion und Resozialisierung.
Welche Rolle spielt der Täter-Opfer-Ausgleich in der Praxis?
Der Täter-Opfer-Ausgleich gilt als sehr wertvolle erzieherische Methode, die jedoch in der Praxis häufig hinter den Erwartungen zurückbleibt, da es oft an entsprechenden Projekten oder der Freiwilligkeit der Beteiligten mangelt.
Warum wird der Jugendstrafvollzug als "totale Institution" kritisiert?
Der Vollzug wird als "totale Institution" bezeichnet, weil er die Betroffenen von der realen Welt entfremdet, ihre Selbstständigkeit untergräbt und durch den sogenannten Prisonisierungsprozess oft eher schädliche als resozialisierende Folgen hat.
Was bedeutet das Zitat "Achte den Täter - verächte die Tat!" für Sozialarbeiter?
Das Zitat mahnt Sozialarbeiter dazu, zwischen der Person des Jugendlichen und seinem Fehlverhalten zu differenzieren, um trotz der begangenen Straftat eine konstruktive erzieherische Beziehung aufrechtzuerhalten.
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- Sandy Brunner (Author), 2006, Spezialprävention bei Jugendkriminalität - ambulante oder freiheitsentziehende Maßnahmen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64710