Die Rolle der Religionen im Geografieunterricht


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Religionsunterricht in Deutschland

3. Was ist Religionsgeografie?

4. Religionsgeografie im Geografieunterricht
4. 1. Religionsgeografische Themen für den Geografieunterricht
4. 2. Erzieherische Ziele des Geografieunterrichts unter religionsgeografischen Aspekten

5. Beispiel für eine Stoffeinheit unter religionsgeografischen Aspekten
5. 1. Die Stoffeinheit
5. 2. Die Unterrichtseinheiten im Detail
5. 3. Die Unterrichtsstunde

6. Literatur

1. Einleitung

„Religionen und ihre Raumbeziehungen sind nahezu täglich in irgendeiner Weise in regionalen, nationalen und internationalen Nachrichten vertreten. Zahlreiche Phänomene des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens sowie in zunehmenden Maße globale Probleme wie Migration und Minderheitenfragen sind nur durch die Einbeziehung des Faktors „Religion“ zu verstehen und zu lösen. Es ist daher verwunderlich, dass der Raumwirksamkeit von Religionen innerhalb der Geografie nach wie vor nur relativ geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird“ (RINSCHEDE 1999, Vorwort).

In dieser Arbeit soll geklärt werden, was Religionsgeografie ist und welchen Bezug dieser spezielle Teil der Sozialgeografie zum Geografieunterricht in der Schule hat. Der Aufbau der Arbeit ist nach folgenden Schwerpunkten gegliedert: 1. Religionsunterricht in Deutschland. 2. Was ist Religionsgeografie? 3. Die Religionen als Teil des Geografieunterrichts. 4. Praktisches Beispiel für die Verknüpfung von Religion mit schulgeografischen Themen.

Alle Fragen zu Definitionen und Klassifikationen von Religionen bleiben aus Gründen des Umfangs unberücksichtigt.

2. Religionsunterricht in Deutschland

Nach dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach in Deutschland. Es ist also ein Pflichtfach, in dem Noten vergeben werden, das versetzungsrelevant ist und das wissenschaftlichen Charakter hat. Alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften haben Anspruch auf Religionsunterricht, unabhängig von ihrem Status in der Gesellschaft. Faktisch wird er aber nur von den beiden christlichen Großkirchen und der jüdischen Religionsgemeinschaft wahrgenommen. Zu einem islamischen Religionsunterricht ist es bisher nur in Modellversuchen gekommen.

Eltern haben das Recht ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Religionsunterricht abzumelden, danach können sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig abmelden (vgl. Grundgesetz vom 23. Mai 1949, Art. 7, Abs.2). Im Laufe der 60-er und 70-er Jahre kam es immer häufiger zu Abmeldungen vom Religionsunterricht und dadurch zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Ersatzfaches ohne Abmeldemöglichkeit. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen seitdem ein Ersatzfach besuchen. Diese Ersatzfächer heißen zum Beispiel Ethik (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz), Werte und Normen (Niedersachsen), Philosophie/ Philosophieren mit Kindern/ Praktische Philosophie (Schleswig-Hostein, Mecklenburg-Vorpommern). In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Religionsunterricht und Ethik gleichberechtigte Unterrichtsfächer.

Die Inhalte des Religionsunterrichts werden von den jeweiligen Religionsgemeinschaften und dem Staat gemeinsam festgelegt. Auch die Lehrerinnen und Lehrer werden von beiden beauftragt und haben entsprechend des Faches evangelische oder katholische Theologie studiert. Die unterschiedlichen Ersatzfächer werden von Philosophielehrerinnen und –lehrern oder Lehrern mit einer Zusatzausbildung unterrichtet.

Aufgrund des Artikel 141 („Bremer Klausel“) des Grundgesetzes bilden Bremen, Berlin und Brandenburg eine Ausnahme. Der Artikel sagt aus, dass der Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes keine Anwendung in einem Lande findet, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

In Berlin findet Religionsunterricht daher nicht als Pflichtfach statt, sondern auf freiwilliger Grundlage. Der Unterricht ist in voller Verantwortung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Die Berliner Schulen haben lediglich wöchentlich zwei Unterrichtsstunden freizuhalten und unentgeltlich Unterrichtsräume für den freiwilligen Religionsunterricht zur Verfügung zu stellen (vgl. Schulgesetz Berlin vom 26. 01. 2004).

3. Was ist Religionsgeografie?

Je nach der Betrachtungsweise ist die Religionsgeografie eine Disziplin der Religionswissenschaft, ein Teilbereich der Kultur- und Sozialgeografie oder ein interdisziplinäres Arbeitsgebiet, dass vor allem zwischen Geografie und Religionswissenschaft stehend betrachtet werden kann.

Nach LANCZKOWSKI (1980) ist die Religionsgeografie eine Disziplin der Religionswissenschaft, die sich mit den Einflüssen geografischer Faktoren (Umwelt) auf die Religionen beschäftigt. Das heißt die Umwelt beeinflusst und prägt die religiösen Weltanschauungen und die daraus resultierenden Handlungen der sozialen Gruppe. HOHEISEL und RINSCHEDE (1989) prägten für diese Beziehung den Begriff der „Religionsprägungslehre“.

Nach ZIMPEL (1975) ist die Religionsgeografie ein Teilbereich der Humangeografie, der den Einfluss der Religionen und Ideologien auf den geografischen Raum untersucht. Hierfür wird der Begriff „Umweltprägungslehre“ verwendet. Religionen prägen Räume, indem sie über soziokulturelle Grundwerte (z.B. Grundrechte u. Normen) bestimmte Leitbilder räumlicher Ordnung (z.B. Zielvorstellungen für die Stadtplanung) steuern, die dann verschiedene,

Raumstrukturen (z.B. städtische Siedlungsformen, Wirtschaftsformen) beeinflussen. Religionen sind damit raumwirksam.

BÜTTNER (1985) beschreibt die Religionsgeografie als anerkanntes Teilgebiet sowohl der Geografie als auch der Religionswissenschaft. Sie ist daher interdisziplinär angelegt. Dieser Auffassung nach ist die Religionsgeografie gekennzeichnet durch eine gegenseitige Beeinflussung von Religion und Raum. Am Beispiel der Mormonen in den USA macht RINSCHEDE (1999, S. 21ff.) die wechselseitige Beeinflussung von Religion und Umwelt deutlich:

„Die Mormonen sind vom Osten der USA in ein bis dahin unbesiedeltes Gebiet eingewandert und haben unabhängig von örtlich vorhandenen ‚Vorreligionen’ ihre Umgebung gestaltet. Dabei gewann die Wüste eine große Bedeutung auch für ihr religiöses Denken. Die Mormonen begannen sich mit dem Volk Israel zu identifizieren, das 40 Jahre durch die Wüste wandern musste, um ‚rein’ zu werden. Den kleinen Fluss, der von Süden in den Salzsee mündete, nannten sie Jordan. Der Salzsee war das ‚Tote Meer’ und Salt Lake City ihr Jerusalem, ihr ‚Zion’“. Die Religiosität der Mormonen hat also nicht nur das Landschaftsbild verändert, gleichzeitig haben sich auch die natürlichen Gegebenheiten (Wüste, Salzsee usw.) auf das religiöse Denken dieser Gemeinschaft ausgewirkt.

Religionen und Ideologien prägen Räume, aber umgekehrt sind auch die Religionen von den sie umgebenden Räumen abhängig und werden von ihnen geprägt. Die letztgenannte „Religionsprägung“ ist jedoch bisher wenig untersucht und eher ein Arbeitsgebiet der Religionswissenschaft. Die Geografie und damit auch der Geografieunterricht befasst sich vorrangig mit der „Umweltprägungslehre“.

Die Religionsgeografie verfügt über einen umfangreichen und variablen Anwendungsbezug. Nachdem über viele Jahre hinweg, vorrangig aus einer eurozentrischen Position, die positiven Auswirkungen des Christentums in den Missions- bzw. Entwicklungsländern herausgestellt wurden, ist die heutige Religionsgeografie weitaus offener und neutraler. Religionsgeographische Themenbereiche sind zum Beispiel: die Verbreitung der Religionen auf der Erde, der Einfluss der Religionen auf wirtschaftliche Entwicklungen, Pilger- und Kulturtourismus und der Zusammenhang zwischen Religion und internationalen Konflikten.

4. Religionsgeografie im Geografieunterricht

In diesem Abschnitt soll dargelegt werden, warum Religionen und deren Raumwirksamkeit ein Teil des Geografieunterrichts bilden sollten.

Die Behandlung der Religionen im Geografieunterricht darf nicht verwechselt werden mit einer bloßen Darstellung fremdartiger Sitten, Bräuche und Kultstätten. Vielmehr sind die verschiedenen Religionen ein wesentlicher Teil der Kultur und prägen damit die Geisteshaltung der Menschen und damit auch die Sozialstruktur, die Siedlungsweise und die Wirtschaftsgesinnung. Es muss bei der Darstellung von Religionen im Geografieunterricht eher darum gehen, die religiösen Gruppen, ihre Siedlungen, ihr soziales Verhalten, ihre Aktivitäten und Wandlungen zu verstehen und mit anderen humangeographischen Themen zu verknüpfen.

4. 1. Religionsgeografische Themen für den Geografieunterricht

Die Bedeutung des Themas Religion für die geschichtliche Entwicklung eines jeden Raumes der Erde ist unbestritten. Es gibt kaum einen Raum, in dem sich nicht die frühere religionsbedingte Raumgestaltung heute noch zeigt. Vor allem in den mittelalterlichen Städten und Dörfern Europas wird der religiöse Einfluss auf die Siedlungsstruktur deutlich. Die Siedlungen im christlichen Europa werden durch eine große Anzahl von Kirchen dominiert. Diese religiösen Bauten bilden häufig als größtes und teuerstes Gebäude das Zentrum der Siedlung und liegen auf einem exponierten, oft erhöhten Standort.

[...]

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Details

Titel
Die Rolle der Religionen im Geografieunterricht
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Geographisches Institut)
Veranstaltung
HS Problemfelder der Humangeografie im Erdkundeunterricht
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
14
Katalognummer
V64791
ISBN (eBook)
9783638575164
ISBN (Buch)
9783656787334
Dateigröße
417 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Religionen, Geografieunterricht, Problemfelder, Humangeografie, Erdkundeunterricht
Arbeit zitieren
Peter Hauptman (Autor:in), 2004, Die Rolle der Religionen im Geografieunterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64791

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