German energy suppliers, deregulation, regulation and globalization


Trabajo de Seminario, 2006

24 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Besonderheiten des Energiemarktes

3. Regulierung und Liberalisierung
3.1. EU-Ebene
3.2. Nationale Ebene
3.2.1. Regelung von 1998 bis
3.2.2. EnWG-Novellen 2003/2005 und Bundesnetzagentur
3.2.3. Unbundling
3.2.4. Besteuerung der Energie
3.3. Regulierungsmodelle
3.3.1. Ex ante vs. ex post
3.3.2. Berechnung der Nutzungsentgelte
3.3.3. Anreizregulierung

4. Auswirkungen der Regulierung und Liberalisierung
4.1. Veränderungen der Marktstruktur und Kooperationen
4.2. Outsourcing
4.3. Marketing und Vertrieb
4.4. Der Einfluss erneuerbarer Energien
4.5. Internationaler Handel mit Energie

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Energie, ob in Form von Öl, Gas, Kohle, Strom, Wasser oder Wärme, ist für die heutige Gesellschaft eine Lebensnotwendigkeit. Eine sichere und günstige Versorgung ist von hoher Bedeutung für die Verbraucher. Doch im Laufe der Zeit standen hohe Preisforderungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zunehmend in der Kritik. Die europäische Kommission entschied sich 1996 zu einer Regulierung und Liberalisierung, um die Preise für Energieträger in der EU zu senken. Doch wo sind Wettbewerbsverzerrungen und welche Bereiche müssen durch den Staat reguliert bzw. liberalisiert werden?

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Wettbewerb auf den Märkten für den Primärenergieträger Gas und den Sekundärenergieträger Strom. Da die Märkte für Öl, Wasser, Kohle und andere Energieträger nicht reguliert sind, werden sie im Umfang dieser Arbeit nicht betrachtet.

Der Ablauf der Untersuchung ist wie folgt:

In Kapitel 2 werden die technischen und physikalischen Besonderheiten der Energieträger Gas und Strom veranschaulicht, und eine Marktabgrenzung zu anderen Industrien vorgenommen.

Kapitel 3 beschäftigt sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Regulierung und Liberalisierung. Hierbei wird sowohl auf die EU-Gesetzesvorgaben, als auch auf die Umsetzung in deutsches Recht eingegangen. Zusätzlich werden die verschiedenen Regulierungsmodelle betrachtet und bewertet.

Auf die Auswirkungen der Regulierung und der Liberalisierung wird anschließend in Kapitel 4 eingegangen. Hier gilt die Aufmerksamkeit der Marktstruktur, internationalem Handel, Outsourcing, erneuerbaren Energien, und Veränderungen bei Marketing- und Vertriebsstrategien.

In Kapitel 5 werden die Ergebnisse dieser Arbeit diskutiert, und eine mögliche Entwicklung der Zukunft auf den Märkten für Gas und Strom vorgestellt.

2. Besonderheiten des Energiemarktes

Die Märkte für Strom und Gas weisen diverse Merkmale auf, die in dieser Art auf anderen Märkten nicht anzutreffen sind. So ist vor allem die Leitungsgebundenheit des Transports ein typisches Merkmal, denn Strom und Gas können nur über spezielle Stromleitungen oder Gaspipelines verteilt werden. Aufgrund der Kapitalintensität des Baus und der Instandhaltung dieser Transportwege entsteht ein natürliches Monopol. Für einen Wettbewerber wäre es nicht wirtschaftlich, eine parallele, eigene Trasse zu bauen. Er ist somit auf die Leitungen seines Konkurrenten angewiesen, um Energie an seine Kunden zu verteilen. Dieses Monopol bietet den EVU zudem die Möglichkeit, die „[…]vor- und nachgelagerten Märkte der Elektrizitätserzeugung und –verwendung zu beherrschen.“[1], indem sie durch Quersubventionierung mit den Monopolgewinnen ihre anderen Geschäftsfelder unterstützen. Die Stromproduktion zeichnet sich insbesondere durch hohe Fixkosten für den Bau und Erhalt der Kraftwerke aus, die variablen Kosten hingegen sind gering.[2] Auf dem Gasmarkt treiben kostenintensive Pipelines und Verdichterstationen die Belastungen für die EVU in die Höhe. Hierdurch werden zugleich auch hohe Markteintrittsschranken generiert, da die Gefahr von „sunk costs“ bei einem späteren Marktaustritt als signifikant einzuschätzen ist. Eine weitere Besonderheit des Energiemarktes ist die Homogenität der Produkte Gas und Strom, sowie die Nicht-Speicherbarkeit von Elektrizität. Gas kann nur schwer und unter hohem Kostenaufwand in Salzstöcken oder speziellen Tanks in geringen Mengen gelagert werden.

Weiterhin muss die Wertschöpfungskette im Strom- und Gasmarkt in Erzeugung, Handel, Transport/Verteilung und Vertrieb separiert werden.

Zusätzlich können Energiemärkte und EVU nach drei Kategorien differenziert werden: Überregionale, regionale und lokale Versorgung. Während in der überregionalen und regionalen Versorgung überwiegend große Verbundunternehmen[3] wie z.B. RWE oder EON tätig sind, wird auf lokaler Ebene die Energie meist von Stadtwerken verteilt.[4]

Eine weitere Besonderheit ist die Unterteilung der Kundengruppe in Tarif- und Sonderabnehmer. Tarifkunden muss von Gesetz wegen ein Tarif angeboten werden, während bei Sonderkunden (meist industrielle Großabnehmer) Vertragsfreiheit herrscht. Dies lässt diverse Spielräume für Preisdiskriminierung und Marktspaltung.[5]

3. Regulierung und Liberalisierung

3.1. EU-Ebene

Der Unmut innerhalb der EU über zu hohe Strom- und Gaspreise nahm Ende der achtziger Jahre stark zu, und die Wettbewerb verhindernden Monopolstrukturen standen zunehmend in der Kritik.[6] Der Gesetzgeber entschied sich zur Liberalisierung des Gas- und Strommarktes, indem er geltenden Marktschutz und Gebietsabgrenzungen für EVU beseitigte. Zusätzlich bedurfte es aber gleichzeitig einer Regulierung, um den Markt vollständig zu öffnen, da nach wie vor die Leitungsgebundenheit des Energietransportes ein natürliches Monopol darstellt. Ziel ist aber nicht nur die Regulierung des natürlichen Monopols, sondern gleichzeitig eine Ausweitung des Wettbewerbs auf der Vertriebsebene, und die Verhinderung von Quersubventionierung in die nicht-regulierten Bereiche Erzeugung und Vertrieb .[7]

Am 19. Dezember 1996 erließ die EU die Binnenmarktrichtlinie 96/92/EG, die eine sukzessive Marktöffnung des Elektrizitätsmarktes vorschrieb. Ziel war es, den grenzüberschreitenden Stromverkehr zu fördern, und die freie Wahl des Elektrizitätsanbieters einzuführen. Für den Gasmarkt folgte die Richtlinie erst am 22.06.1998. Im Juni 2003 folgten dann die EU- Richtlinien 2003/54/EG für den Elektrizitätsmarkt, und 2003/55/EG für den Gasmarkt, die als „Beschleunigungsrichtlinien“ bekannt wurden. Sie sehen eine Verschärfung der Regulierung und eine Verkürzung der zeitlichen Spielräume zur Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht vor. Die EU forderte die Einsetzung eines „Regulierers“ in Form einer staatlichen Institution, die die Märkte überwachen und den Wettbewerb stärken sollte.[8]

Diese Gesetzesvorgaben der EU waren maßgebend für Veränderungen der

deutschen, sowie der europäischen Energiemärkte für Gas und Strom, die seit 1996 stattfinden.

3.2. Nationale Ebene

3.2.1. Regelung von 1998 bis 2003

Der deutsche Gesetzgeber war aufgrund der EU-Binnenmarktrichtlinien von 1996 dazu gezwungen, die Märkte für Gas und Strom zu öffnen, und eine neue gesetzliche Regelung einzuführen.

In Deutschland wurden die EU-Richtlinien von 1996 in der Novelle des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) vom 24.04.1998 umgesetzt, die die erste Änderung des Gesetzestextes seit 1935 darstellte. Deutschland ging bei der Umsetzung der Regelungen im Vergleich zu den europäischen Nachbarn jedoch einen „Sonderweg“. Es wurde keine spezifische Regulierungsbehörde eingeführt, wie es in den anderen Ländern der Fall war.[9] Die Versorgung Deutschlands war schon immer überwiegend privatwirtschaftlich organisiert, hier gab es keine Staatsbetriebe, wie z.B. in Frankreich. Für die deutschen EVU existierten jedoch Gebietsmonopole, d.h. nur ein Anbieter durfte in seinem abgegrenzten Gebiet Strom oder Gas verkaufen.[10] Zusätzlich existierten „Demarkations- und Konzessionsverträge“[11], die einen Wettbewerb unmöglich machten. Nach der Reform von 1998 unterlagen diese Verträge dem §1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), und waren somit nichtig und verboten. Hierdurch konnten nun konkurrierende Versorger auf zusätzliche Märkte zugreifen, die ihnen vorher verwehrt blieben. Dies sind jedoch nur theoretische Möglichkeiten, da nach wie vor der Netzzugang und hiermit Durchleitung der Energie Monopole aufwies.

Aufgrund der ohnehin schon privatwirtschaftlichen Organisation der Energiewirtschaft entschloss sich die Gesetzgebung, die Regelung des Netzzuganges den EVU selbst zu überlassen. In der sog. „Verbändevereinbarung“ (VV I bzw.später VV II) regelten die EVU die Netznutzungsentgelte untereinander. Godesar kommt zu dem Schluss, dass die VV durchaus effektiv war und sich preisreduzierend für den Endabnehmer ausgewirkt habe, der Verbraucher einer Selbstregulierung durch Interessenverbände jedoch skeptisch gegenüberstand.[12] Andere Autoren kritisieren dagegen diese „Selbstregulierung“. Krakowski führt an, dass Vorschriften von den Marktteilnehmern selbst erschaffen wurden, und potenzielle Markteintrittskandidaten deutlich behinderten.[13]

Die Aufsicht über Marktgeschehen, Netznutzungsentgelte und weitere Konditionen hatte das Bundeskartellamt. Dieses konnte jedoch nur ex-post eingreifen und keine präventiven Maßnahmen durchsetzen.[14]

3.2.2. EnWG-Novellen 2003/2005 und Bundesnetzagentur

Im Jahr 2003 novellierte die Bundesregierung das EnWG erneut. Der Innovationsgrad der neu eingeführten Regeln und Gesetze war aber als eher gering einzustufen. Erst mit der Novelle des EnWG 2005 nahm die Komplexität des Gesetzestextes und der enthaltenen Regelungen deutlich zu, von 19 auf nunmehr 118 Paragraphen. Entgegen der Vorgabe der Beschleunigungsrichtlinien, die Neuerungen bis zum 01.07.2004 in nationales Recht umzusetzen, wurde das EnWG erst am 13.06.2005 novelliert. Diese Umgestaltung führt gleichzeitig zu den bisher signifikantesten Veränderungen. Ein Kernpunkt ist das „Unbundling“, welches im folgenden Kapitel diskutiert wird. Zusätzlich ist auch die Einführung eines Regulierers vorgesehen. Die seit 1998 bestehende „Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation“ (RegTP) wurde in „Bundesnetzagentur“ (BNA) umbenannt, und ist nun auch für den Energiemarkt zuständig.[15] Die BNA betreut alle EVU, die eine Größenordnung von 100.000 Kunden bei Gas oder Strom überschreiten. Kleinere EVU können von den jeweiligen Bundesländern reguliert werden, jedoch dürfen diese die Kompetenz wieder zurück an die BNA übergeben.

Die Kontrolle der Netznutzungsentgelte und eines diskriminierungsfreien Zuganges zu den Netzen stellt die Hauptaufgabe der BNA dar.[16] Der bisher „verhandelte Netzzugang“ wird somit durch den „regulierten Netzzugang“ ersetzt. Erstmals zum 01.11.2005 mussten die Netzbetreiber ihre geplanten Entgelte der Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Im ersten Teil des Modells werden die Kostenstrukturen der EVU beurteilt, die geforderten Preise entweder genehmigt oder abgelehnt. In der zweiten Phase sieht das Gesetz eine Anreizregulierung vor, durch die die EVU angehalten werden, ihre Kosten stetig zu senken.

[...]


[1] Blankart, C.B./ Cwojdzinski, L./ Fritz, M. (2004), S. 498.

[2] Vgl. Majer, P./ von Andrian, S./ Betermieux, F. (2006), S. 10.

[3] Verbundunternehmen vereinen Energieerzeugung, -transport, -verkauf und –verteilung in einer Firma. Bis Mitte der neunziger Jahre waren sie z.B. für 80% der Stromerzeugung verantwort- lich und besaßen das gesamte deutsche Hochspannungsnetz.

[4] Vgl. Monstadt, J. (2004), S. 82ff.

[5] Vgl. Holker, F.-J. (1986), S. 8.

[6] Vgl. Bachert, P. (2004), S. 22f.

[7] Vgl. Böwing, A./ Nissen, J. (2004), S. 712.

[8] Vgl. Ebd., S. 712.

[9] Vgl. Krakowski, M. (2002), S. 298.

[10] Vgl. Rogas, K. (2001), S. 81.

[11] EVU wurde durch Demarkationsverträge von Staatsseite her gestattet, gegen das gültige Kar- tellrecht zu verstoßen und somit Wettbewerb auszuschließen. Konzessionsverträge waren da- gegen Verträge zwischen Gemeinden und einzelnen EVU, dass nur ein bestimmtes EVU das Recht hatte, Leitungen in dem Gemeindegebiet zu verlegen. Hierdurch entstand eine Monopol- stellung. Weiterführend hierzu: Bachert, P. (2004), S. 20ff ; Schneider, J.-P. (1999), S. 60ff.

[12] Vgl. Godesar, R. (2001), S. 551.

[13] Vgl. Krakowski, M. (2002), S. 296.

[14] Vgl. Baur, J.F. (2004), S. 45f.

[15] Die Bundesnetzagentur überwacht auch weiterhin die Märkte für Post und Telekommunikation, und seit dem 01.06.2006 außerdem den Wettbewerb im Eisenbahnschienennetz.

[16] Vgl. Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (2005), S. 8f.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
German energy suppliers, deregulation, regulation and globalization
Universidad
University of Duisburg-Essen  (Internationale Wirtschaftsbeziehungen)
Curso
Seminar Internationalisierung von Produktion und Handel
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
24
No. de catálogo
V64849
ISBN (Ebook)
9783638575553
ISBN (Libro)
9783656793199
Tamaño de fichero
551 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Einfluss der Regulierung und Liberalisierung der Energiemärkte für Gas und Strom auf die deutschen Energieversorgungsunternehmen. Es werden die rechtlichen Grundlagen und konkreten Maßnahmen veranschaulicht, und ihre Auswirkungen auf die Energieversorger und den Wettbewerb verdeutlicht. Zusätzlich werden diverse Regulierungsansätze und aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich erläutert. Schwerpunkt ab 1998.
Palabras clave
German, Seminar, Internationalisierung, Produktion, Handel
Citar trabajo
Stephan Schmidt (Autor), 2006, German energy suppliers, deregulation, regulation and globalization, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64849

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Título: German energy suppliers, deregulation, regulation and globalization



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